Ortseingangsschild auf dem Heumarer Mauspfad
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0773/2021 vom 09.03.2021
Stand: Am 22.04.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 0773/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 Ortseingangsschild auf dem Heumarer Mauspfad hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 12.03.2020, TOP 9.2.7 „Ist es möglich, die Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschilder auf dem Heumarer Mauspfad in Köln- Rath/Heumar so zu versetzen, dass sich die Einmündung der Forststraße noch innerhalb der ge- schlossenen Ortschaft befindet?“ Antwort der Verwaltung: Gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 310 StVO, ist die Ortstafel dort zu positionieren, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Vorliegend werden die angrenzenden Grundstücke über die Nebenfahrbahn des Heumarer Mauspfa- des und auf der Forststraße in einer Tempo 30-Zone erschlossen. Insofern entspricht der Standort der Schilder exakt der Rechtslage. Daüberhinaus bestehen auf der Hauptfahrbahn des Heumarer Mauspfades keine Gefahrenlagen, wie sie für innerörtliche Straßen typisch sind.
Beratungsverlauf
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22.04.2021
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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