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0773/2021

Ortseingangsschild auf dem Heumarer Mauspfad

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.04.2021, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1362 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 0773/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
 
Ortseingangsschild auf dem Heumarer Mauspfad 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 12.03.2020, 
TOP 9.2.7 
„Ist es möglich, die Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschilder auf dem Heumarer Mauspfad in Köln-
Rath/Heumar so zu versetzen, dass sich die Einmündung der Forststraße noch innerhalb der ge-
schlossenen Ortschaft befindet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 310 StVO, ist die Ortstafel dort zu positionieren, 
wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden 
Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung 
liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. 
 
Vorliegend werden die angrenzenden Grundstücke über die Nebenfahrbahn des Heumarer Mauspfa-
des und auf der Forststraße in einer Tempo 30-Zone erschlossen. Insofern entspricht der Standort 
der Schilder exakt der Rechtslage. Daüberhinaus bestehen auf der Hauptfahrbahn des Heumarer 
Mauspfades keine Gefahrenlagen, wie sie für innerörtliche Straßen typisch sind.

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Forststraße
  • Heumarer Mauspfad

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Details

Aktenzeichen
0773/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.03.2021
Erstellt
01.03.2021 12:14