AN/1667/2018
Sozialer Arbeitsmarkt für Köln
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.11.2018 AN/1667/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 22.11.2018 Sozialer Arbeitsmarkt für Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragssteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssit- zung am 22.11.2018 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Stadtverwaltung, das mit dem Bundespro- jekt „MitArbeit“ zur Einführung eines Sozialen Arbeitsmarktes zur Verfügung ste- hende Instrument zügig zu nutzen. Arbeitsmarktferne Menschen in Köln sollen schnellstmöglich von den damit bestehenden Möglichkeiten profitieren und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten: Die Umsetzung durch die Stadtverwaltung erfolgt dabei mit folgenden Maßgaben: 1. Zügige Beantragung der Fördergelder zur Schaffung sozialversicherungs- pflichtiger Beschäftigung bei der Stadt Köln und den städtischen und stadtnahen Gesellschaften 2. Das Projekt „Stadtteilservice Lindenthal“ (u.a. Schul-Lotsenfunktion, Reini- gungsdienste an Haltestellen) soll dabei als Vorbild dienen. Ziel ist es, im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarktes dieses modellhafte Projekt auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Dabei sind insbesondere auch die Stadtteile zu berücksichtigen, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht und die daher von einer Aufwertung ihres Erscheinungsbildes in besonderem Maße profitieren können. Ebenso sind geförderte Beschäfti- - 2 - gungsverhältnisse im Bereich der Bürgerhäuser und -zentren einzurichten. Bei allen Maßnahmen ist auf eine sozialräumliche Orientierung zu achten. 3. Der Soziale Arbeitsmarkt - wird zusätzlich zum bereits laufenden Projekt KomProArBeit in Köln eingeführt. KomProArbeit ist uneingeschränkt fortzu- führen. 4. Seitens der Stadt Köln und des JobCenters sind lokale Wirtschaftsunter- nehmen durch geeignete Werbemaßnahmen auf das Bundesprojekt Sozia- ler Arbeitsmarkt aufmerksam zu machen und dafür zu gewinnen. Es soll zudem geprüft werden, ob Ausschreibungen städtischer Aufträge so ge- staltet werden können, dass Unternehmen, die sich an dem Projekt betei- ligen, Berücksichtigung finden („Dortmunder Modell“). Begründung: In einer sozialen Stadt hat jeder eine neue Chance verdient. In Köln gibt es im- mer mehr sozialversicherungspflichtige Jobs. Viel zu viele Menschen suchen aber schon sehr lange eine neue Arbeit, oft seit Jahren. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeits- platz. Langzeitarbeitslosen Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keinen Job finden, wird eine neue Chance eröffnet, ihr Leben wieder in die eigenen Hän- de zu nehmen. Dazu soll mit Hilfe des Bundesprojekts MitArbeit auch in Köln ein Sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden. Für den sozialen Arbeitsmarkt werden den Jobcentern zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ermöglicht die Regelung den Jobcentern den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer: Damit können die Job- center-Leistungen in einen Lohnkostenzuschuss umgewandelt werden. Es wird also Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert. Langzeitarbeitslose, die mindestens sieben Jahre Leistungen der Jobcenter bezogen haben, sollen über das Instru- ment „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Das wird in das Zweite Sozialgesetzbuch eingefügt. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. Ebenso wer- den dabei begleitende Coachings angeboten um langfristige Perspektiven zu er- öffnen. Für die Antragsteller ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Das schafft mehr Teilhabe und eröffnet neue Perspektiven. Es ist sozialdemokratische Politik für eine soziale Stadt. Begründung der Dringlichkeit: - 3 - Unter dem Titel MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit als Gesetzentwurf vorge- legt, der vom Bundestag am 7. November 2018 (Drucksache 19/4725) beschlos- sen wurde. Zum 1. Januar 2019 tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Um langzeitarbeitslosen Kölner*innen zu helfen, ihr Leben wieder in die eigenen Hände zu nehmen, muss der Soziale Arbeitsmarkt auch in Köln ab dem 1. Januar 2019 starten. Um der Stadtverwaltung eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Umsetzung des Konzeptes zu verschaffen, ist der vorliegende Antrag in der Ratssitzung vom 22. November 2018 zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Thomas Hegenbarth SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1667/2018
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 21.11.2018
- Erstellt
- 21.11.2018 11:53