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AN/1667/2018

Sozialer Arbeitsmarkt für Köln

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 21.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 3.1.5

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

5028 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe BUNT 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.11.2018 
 
AN/1667/2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 22.11.2018 
 
Sozialer Arbeitsmarkt für Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragssteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssit-
zung am 22.11.2018 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Stadtverwaltung, das mit dem Bundespro-
jekt „MitArbeit“ zur Einführung eines Sozialen Arbeitsmarktes zur Verfügung ste-
hende Instrument zügig zu nutzen. Arbeitsmarktferne Menschen in Köln sollen 
schnellstmöglich von den damit bestehenden Möglichkeiten profitieren und eine 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten: 
 
Die Umsetzung durch die Stadtverwaltung erfolgt dabei mit folgenden Maßgaben: 
1. Zügige Beantragung der Fördergelder zur Schaffung sozialversicherungs-
pflichtiger Beschäftigung bei der Stadt Köln und den städtischen und 
stadtnahen Gesellschaften 
2. Das Projekt „Stadtteilservice Lindenthal“ (u.a. Schul-Lotsenfunktion, Reini-
gungsdienste an Haltestellen) soll dabei als Vorbild dienen. Ziel ist es, im 
Rahmen des Sozialen Arbeitsmarktes dieses modellhafte Projekt auf das 
gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Dabei sind insbesondere auch die 
Stadtteile zu berücksichtigen, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf 
besteht und die daher von einer Aufwertung ihres Erscheinungsbildes in 
besonderem Maße profitieren können. Ebenso sind geförderte Beschäfti-

- 2 - 
 
gungsverhältnisse im Bereich der Bürgerhäuser und -zentren einzurichten. 
Bei allen Maßnahmen ist auf eine sozialräumliche Orientierung zu achten. 
3. Der Soziale Arbeitsmarkt - wird zusätzlich zum bereits laufenden Projekt 
KomProArBeit in Köln eingeführt. KomProArbeit ist uneingeschränkt fortzu-
führen.  
4. Seitens der Stadt Köln und des JobCenters sind lokale Wirtschaftsunter-
nehmen durch geeignete Werbemaßnahmen auf das Bundesprojekt Sozia-
ler Arbeitsmarkt aufmerksam zu machen und dafür zu gewinnen. Es soll 
zudem geprüft werden, ob Ausschreibungen städtischer Aufträge so ge-
staltet werden können, dass Unternehmen, die sich an dem Projekt betei-
ligen, Berücksichtigung finden („Dortmunder Modell“). 
  
 
Begründung: 
In einer sozialen Stadt hat jeder eine neue Chance verdient. In Köln gibt es im-
mer mehr sozialversicherungspflichtige Jobs. Viel zu viele Menschen suchen aber 
schon sehr lange eine neue Arbeit, oft seit Jahren. Ohne Unterstützung haben 
viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeits-
platz. Langzeitarbeitslosen Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keinen 
Job finden, wird eine neue Chance eröffnet, ihr Leben wieder in die eigenen Hän-
de zu nehmen. Dazu soll mit Hilfe des Bundesprojekts MitArbeit auch in Köln ein 
Sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden.  
Für den sozialen Arbeitsmarkt werden den Jobcentern zusätzliche Mittel aus dem 
Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ermöglicht die Regelung 
den Jobcentern den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer: Damit können die Job-
center-Leistungen in einen Lohnkostenzuschuss umgewandelt werden. Es wird 
also Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert. Langzeitarbeitslose, die mindestens 
sieben Jahre Leistungen der Jobcenter bezogen haben, sollen über das Instru-
ment „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Das wird in das 
Zweite Sozialgesetzbuch eingefügt. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf 
Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der 
Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. Ebenso wer-
den dabei begleitende Coachings angeboten um langfristige Perspektiven zu er-
öffnen. 
Für die Antragsteller ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, 
durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Das schafft mehr Teilhabe 
und eröffnet neue Perspektiven. Es ist sozialdemokratische Politik für eine soziale 
Stadt. 
Begründung der Dringlichkeit:

- 3 - 
 
Unter dem Titel MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein 
Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit als Gesetzentwurf vorge-
legt, der vom Bundestag am 7. November 2018 (Drucksache 19/4725) beschlos-
sen wurde. Zum 1. Januar 2019 tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Um 
langzeitarbeitslosen Kölner*innen zu helfen, ihr Leben wieder in die eigenen 
Hände zu nehmen, muss der Soziale Arbeitsmarkt auch in Köln ab dem 1. Januar 
2019 starten. Um der Stadtverwaltung eine ausreichende Vorbereitungszeit für 
die Umsetzung des Konzeptes zu verschaffen, ist der vorliegende Antrag in der 
Ratssitzung vom 22. November 2018 zu behandeln.  
  
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Barbara Lübbecke                            gez. Thomas Hegenbarth 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                                    Sprecher Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/1667/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
21.11.2018
Erstellt
21.11.2018 11:53