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0927/2018

Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen- Nachtrag

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 05.04.2018

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 12.04.2018, TOP 1.2

Anlage 3 Vorabauszug Liegenschaftsaausschuss 12.04.2018

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Ansehen

Anlage 2 Sachstand

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 Bericht Wohnungsbauoffensive

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Anlage 3 Vorabauszug Liegenschaftsaausschuss 12.04.2018

3588 Zeichen

I re
Die Oberbürgermeisterin st adt Kö

Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss

Frau Lesser

Telefon: (0221) 221-23074
Fx : (0221) 221-24500
E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum: 26.04.2018
Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des
Liegenschaftsausschusses vom 12.04.2018

öffentlich

1.2 Berichtspflicht gem. $ 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Be-
zirksvertretungen- Nachtrag
230/3 LA
0927/2018

RM Frank bittet darum, die Mitteilung in der nächsten Sitzung erneut auf die Tages-
ordnung zu setzen.

RM Struwe stellt folgende Fragen:

1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Entwicklung der Grundstücke Ossendorfer
Weg/ Johann-Thomer-Weg und Matthias-Brüggen-Str./Ossendorfer Weg? Für beide
Grundstücke erscheint eine Direktvergabe an die GAG sinnvoll, um den bestehenden
GAG-Besitz im Bickendorfer Westend sinnvoll zu ergänzen.

2. Warum sollen in der Matthias-Brüggen-Str. It. Mitteilung nur noch 15 WE verwirk-
licht werden? Die Vorlage zur Wohnungsbauoffensive ging noch von 40 WE aus.

3. Wofür werden auf dem Grundstück Merianstr./Volkhovener Weg die Ateliercontai-
ner benötigt?

4. Welche Klärungen zur Regelung der Infrastruktur sind zum Grundstück Wesselin-
ger Weg anhängig?

Herr Fritz beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1. Das Grundstück wurde in der Ämterbesprechung im Oktober 2017 vorgestellt.
Dort wurde die Genehmigung einer qualitativ anspruchsvollen Bebauung in Aussicht
gestellt, sofern eine Zustimmung der Bezirksvertretung 4 zur Aufgabe der öffentli-
chen Grünfläche eingeholt wird. Auf Anraten des Stadtplanungsamtes wurde die Va-
riante der Konzeptausschreibung für dieses Grundstück aufgrund seiner Größe für
sinnvoll erachtet und in der Mitteilung bezüglich der Grünfläche gegenüber der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld erwähnt. Diese bat darum, im weiteren Verfahren beteiligt
zu werden.

Zu 2. Die ursprüngliche Angabe der möglichen Wohneinheiten beruhte auf über-
schläglichen Schätzungen und erfolgte vorbehaltlich einer konkreten Prüfung des
Baurechtes. Diese ist nun erfolgt und hatte zum Ergebnis, dass der überwiegende
Teil des Grundstücks gemäß Abrundungssatzung Nr. 1 vom 19.11.1990 als Fläche
für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt ist. Eine Änderung wird
seitens der Verwaltung abgelehnt. Die Ämterbesprechung stellte hier allenfalls eine
Bebauung am nördlichen, zum Ossendorfer Weg hin gelegenen Teil (etwa ein Drittel
des Gesamtgrundstücks) in Aussicht.

Zu 3. Die Container werden zu Ausstellungszwecken, Künstlerateliers usw. des ge-
genüberliegenden Kulturzentrums Volhovener Weg 209-211 benötigt.

Die Simultanhalle und andere Aufbauten des Kulturzentrums sind stark sanierungs-
bedürftig. Die Container werden daher als Ausweichstandort für die Zeit der Bau-
maßnahmen (ca. 2-4 Jahre) benötigt.

Zu 4. Der Rat hatte beschlossen, dass potenzielle Wohnbauflächen in Porz /Langel
und Zündorf erst entwickelt werden können, wenn die verkehrliche Infrastruktur (Ver-
längerung der Linie 7 bis zum Loorweg in Zündorf und Ortsumgehung Zündorf) reali-
siert ist. Aus Sicht der Verwaltung setzt sich der Ratsbeschluss zur Wohnungsbauof-
fensive inhaltlich über den vorgenannten Beschluss hinweg. Dies ist in Zusammen-
arbeit mit der Bezirksvertretung 7 zu klären. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt, wird
die Verwaltung wieder auf den Liegenschaftsausschuss zukommen.

RM Frank bittet darum, die Ausführungen zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu
stellen.
Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss bittet um Wiedervorlage der Mitteilung zur nächsten
Sitzung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen

Anlage 2 Sachstand

3104 Zeichen

Seite 1 Anlage 2    
Grundstück
Wohneinheiten  
insgesamt Bearbeitungsstand (Verhandlungs-)Partner
Pilotprojekte
Auf dem Acker 12 verkauft; Bauverpflichtung bis 07.06.2019 Privatinvestor
Thuleweg 50 verkauft; Bauverpflichtung bis 09.02.2021
städtische 
Grundstücksgesellschaft
Swinestraße 250 verkauft; Bauverpflichtung bis 10.06.2021
städtische 
Grundstücksgesellschaft
Siegburger Straße 60 erneute Abstimmung mit Fachdienststellen, ggfls. Umplanung erforderlich Privatinvestor
Grundstücke der Vorlage Nr. 2698/2016
Gustav-Heinemann-Ufer 50 Abstimmung Planungskonzept Privatinvestor
Piusstraße / Geleniusstraße 40 Abstimmung Planungskonzept und Einleitung VEP-Verfahren Privatinvestor
Seeadlerweg 90 Ratsbeschluss zum Verkauf (Nr. 1617/2017) liegt vor. Abstimmungen zur 
Verlagerung der Pfadfinder abgeschlossen. Klärung Baurecht für Ersatzstandort 
und Wohnbaugrundstück anhängig.
Genossenschaft / Bestandhalter
Alpenerstraße 4-6 70
Bodengutachten beauftragt, anschließend Aktualisierung der Bewertung
Konzeptvergabe an 
Privatinvestor vorgesehen
Piusstraße / Vogelsanger Straße 25 nach Abstimmung mit dem Dezernat Bildung, Jugend und Sport wird das Amt für 
Liegenschaften federführend Sanierung und Neubau der Rheinischen 
Musikschule und die Bebauung der verbleibenden Flächen im Rahmen der 
Wohnungsbauoffensive herbeiführen
Privatinvestor, Direktvergabe 
vorgesehen
Mathias-Brüggen-Straße / Ossendorfer Weg 15
Gemeinsam mit weiterer identifizierter Potentialfläche in der Abstimmung
städtische 
Grundstücksgesellschaft
Am Bilderstöckchen 90
Verkaufsangebot liegt vor, Abstimmungen und Verhandlungen anhängig
städtische 
Grundstücksgesellschaft
Merianstraße / Volkhovener Weg 15 Vermarktung zurück gestellt, da die Fläche voraussichtlich für zwei Jahre für 
Ateliercontainer benötigt wird
Genossenschaft
Merianstraße / Fühlinger Weg 20 Abstimmung mit Fachdienststellen, Änderung B-Plan erforderlich
Konzeptvergabe an 
Privatinvestor vorgesehen
Quettinghofstraße 30 Bebauungsplanaufstellung beauftragt Konzeptvergabe
Wesselinger Weg 15 Klärung wegen Regelungen der Infrastruktur anhängig
Lützerathstraße 141a 15 Verkaufsverhandlungen eingeleitet Privatinvestor / Nachbarn
Zusätzliche Flächen
Moldaustraße / Elbeallee 100 Verkaufsangebot liegt vor
städtische 
Grundstücksgesellschaft
Siegburger Straße / Poller Damm 90 Vorbereitung Vermarktung in 2019 Konzeptausschreibung
Ossendorfer Weg / Johann-Thomer-Straße 40 Abstimmung mit Fachdienststellen zur Einleitung der Matrixerstellung Konzeptausschreibung
Giesdorfer Allee 40 Abstimmung mit Fachdienststellen und Erstellung von Planungskonzepten 
anhängig
städtische  
Grundstücksgesellschaft
Berliner Straße / Im Weidenbruch 25 Verhandlungen aufgenommen, Planung / Bodenuntersuchungen anhängig Privatinvestor
1

Seite 2 Anlage 2    
Identifizierte Potentialflächen
Rixdorfer Straße Grundlagensammlung für eine Wohnbebauung mit Kita
Aachener Straße 449 9 Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen und der Sana 
Dreifaltigkeitskrankenhaus Köln GmbH anhängig.
Legende
konkrete Gespräche / Verhandlungen
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

808 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23 
230/3 LA 
Vorlagen-Nummer 05.04.2018 
 0927/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 12.04.2018 
 
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen- 
Nachtrag 
RM Frank hat in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 13.03.2018 unter TOP 1.2 darum 
gebeten, den Sachstand zum Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zur Wohnungsbauoffensive 
(2698/2016) zur nächsten Sitzung nachzureichen und künftig in den jährlichen Bericht aufzunehmen. 
 
Der erbetene Sachstandsbericht ist als Anlage beigefügt. Künftig wird die Verwaltung den Sachstand 
zur Wohnungsbauoffensive im jährlichen Bericht mitteilen. 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Gez. BG Blome

Anlage 1 Bericht Wohnungsbauoffensive

7716 Zeichen

Anlage 1 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagenummer: 2698/2016 
Federführung: III/23/230/1 
Status:  
 
Betreff: Wohnungsbauoffensive  
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen 
zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK 
bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an 
private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen: 
Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe 
Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe 
Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine Wohnungsbauge-
nossenschaft 
Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung 
Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe 
Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str. 
Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG 
Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher 
Ausnutzung 
Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg 
Nr. 6.06 Quettinghofstraße 
Nr. 7.01 Wesselinger Weg 
Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der 
städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken 
zu prüfen. 
Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehalt-
lich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht 
weiter verfolgt. 
Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau 
sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finan-
zierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in 
konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft 
und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante. 
Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine 
sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der 
Mischung festzulegen.  Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im Ge-
samtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau für 
Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen. 
Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grund-
buch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum 
und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind.  
Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die 
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des 
MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von

Seite 2 
Fördermitteln berücksichtigt werden. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser 
Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu 
untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete 
- Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich 
geworden ist.  
 Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Flächen, die planungsrechtlich 
 als Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des 
 Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet werden 
3. Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den 
Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:  
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster: 
 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), 
VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung 
 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Ver-
messungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die 
Grundstückswertermittlung 
 2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, 
Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der 
angestrebten Grundstücksgeschäfte. 
Stadtplanungsamt: 
 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Ba-
chelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Techni-
schen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalpla-
nung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtpla-
nung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT) 
 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Tech-
nischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fach-
richtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urba-
nistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-
hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Ein-
stiegsamt LBesG NRW 
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungs-
möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu be-
setzen. 
4. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung 
für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – 
in 2017 bei: 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen    341.800 €. 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    51.200 €. 
Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die 
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

Seite 3 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen    177.600 €. 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    25.600 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Hö-
he von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirt-
schaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haus-
haltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veran-
schlagen. 
 
Sachstand: 23.03.2018 
 
Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Vermarktung von Grundstücken, die im Rah-
men der Steuerung Flüchtlingsunterbringung als potenzielle Wohnbauflächen identifi-
ziert wurden, hat der Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 die Verwaltung mit der zeitna-
hen Vermarktung von 12 Grundstücken beauftragt (Vorlage Nr. 2698/2016). 
Im Hinblick auf die letzte Sachstandsmitteilung zur Wohnungsbauoffensive vom 
03.11.2017 (Vorlagen Nr. 3219/2017) können die Veränderungen und der aktuelle 
Sachstand aus der als Anlage beigefügten Grundstücksübersicht entnommen werden.  
Derzeit werden weitere Grundstücke für eine wohnungswirtschaftliche Entwicklung 
überprüft. Darüber hinaus konnten bereits zwei nachfolgend beschriebene Flächen 
sondiert werden, die sich für eine Bebauung eignen. 
 
Bezüglich eines an der Berliner Straße/ Im Weidenbruch in Köln-Höhenhaus gelege-
nen Grundstücks wurden konkrete Grundstücksverhandlungen aufgenommen. Es ist 
vorgesehen, diese Fläche nach Konkretisierung der Planung im Rahmen einer Direkt-
vergabe an einen privaten Investor zur Errichtung von ca. 25 Wohneinheiten im geför-
derten Mietwohnungsbau Typ A zu veräußern. 
 
Für ein Grundstück am Ossendorfer Weg / Johann-Thomer-Straße in Köln-Bickendorf 
findet derzeit die Abstimmung mit den Fachdienststellen zur Einleitung der Matrixer-
stellung statt. Im Anschluss daran ist geplant, das Grundstück im Wege einer Konzept-
vergabe auszuschreiben. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde über die Absicht be-
reits informiert. 
Die vom Rat am 20.12.2016 beschlossenen Mehrstellen im Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster konnten Mitte 2017 mit qualifizierten Kräften besetzt wer-
den. Die beiden zusätzlichen Stellen im Stadtplanungsamt sind noch unbesetzt. 
Über die jeweiligen Entwicklungen wird der Liegenschaftsausschuss in den folgenden 
Berichten informiert.  
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

12.04.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0927/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
05.04.2018
Erstellt
22.03.2018 10:08