0927/2018
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen- Nachtrag
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Anlage 3 Vorabauszug Liegenschaftsaausschuss 12.04.2018
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I re Die Oberbürgermeisterin st adt Kö Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23074 Fx : (0221) 221-24500 E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de Datum: 26.04.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 12.04.2018 öffentlich 1.2 Berichtspflicht gem. $ 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Be- zirksvertretungen- Nachtrag 230/3 LA 0927/2018 RM Frank bittet darum, die Mitteilung in der nächsten Sitzung erneut auf die Tages- ordnung zu setzen. RM Struwe stellt folgende Fragen: 1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Entwicklung der Grundstücke Ossendorfer Weg/ Johann-Thomer-Weg und Matthias-Brüggen-Str./Ossendorfer Weg? Für beide Grundstücke erscheint eine Direktvergabe an die GAG sinnvoll, um den bestehenden GAG-Besitz im Bickendorfer Westend sinnvoll zu ergänzen. 2. Warum sollen in der Matthias-Brüggen-Str. It. Mitteilung nur noch 15 WE verwirk- licht werden? Die Vorlage zur Wohnungsbauoffensive ging noch von 40 WE aus. 3. Wofür werden auf dem Grundstück Merianstr./Volkhovener Weg die Ateliercontai- ner benötigt? 4. Welche Klärungen zur Regelung der Infrastruktur sind zum Grundstück Wesselin- ger Weg anhängig? Herr Fritz beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1. Das Grundstück wurde in der Ämterbesprechung im Oktober 2017 vorgestellt. Dort wurde die Genehmigung einer qualitativ anspruchsvollen Bebauung in Aussicht gestellt, sofern eine Zustimmung der Bezirksvertretung 4 zur Aufgabe der öffentli- chen Grünfläche eingeholt wird. Auf Anraten des Stadtplanungsamtes wurde die Va- riante der Konzeptausschreibung für dieses Grundstück aufgrund seiner Größe für sinnvoll erachtet und in der Mitteilung bezüglich der Grünfläche gegenüber der Be- zirksvertretung Ehrenfeld erwähnt. Diese bat darum, im weiteren Verfahren beteiligt zu werden. Zu 2. Die ursprüngliche Angabe der möglichen Wohneinheiten beruhte auf über- schläglichen Schätzungen und erfolgte vorbehaltlich einer konkreten Prüfung des Baurechtes. Diese ist nun erfolgt und hatte zum Ergebnis, dass der überwiegende Teil des Grundstücks gemäß Abrundungssatzung Nr. 1 vom 19.11.1990 als Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt ist. Eine Änderung wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Die Ämterbesprechung stellte hier allenfalls eine Bebauung am nördlichen, zum Ossendorfer Weg hin gelegenen Teil (etwa ein Drittel des Gesamtgrundstücks) in Aussicht. Zu 3. Die Container werden zu Ausstellungszwecken, Künstlerateliers usw. des ge- genüberliegenden Kulturzentrums Volhovener Weg 209-211 benötigt. Die Simultanhalle und andere Aufbauten des Kulturzentrums sind stark sanierungs- bedürftig. Die Container werden daher als Ausweichstandort für die Zeit der Bau- maßnahmen (ca. 2-4 Jahre) benötigt. Zu 4. Der Rat hatte beschlossen, dass potenzielle Wohnbauflächen in Porz /Langel und Zündorf erst entwickelt werden können, wenn die verkehrliche Infrastruktur (Ver- längerung der Linie 7 bis zum Loorweg in Zündorf und Ortsumgehung Zündorf) reali- siert ist. Aus Sicht der Verwaltung setzt sich der Ratsbeschluss zur Wohnungsbauof- fensive inhaltlich über den vorgenannten Beschluss hinweg. Dies ist in Zusammen- arbeit mit der Bezirksvertretung 7 zu klären. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt, wird die Verwaltung wieder auf den Liegenschaftsausschuss zukommen. RM Frank bittet darum, die Ausführungen zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen. Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss bittet um Wiedervorlage der Mitteilung zur nächsten Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 2 Sachstand
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Seite 1 Anlage 2 Grundstück Wohneinheiten insgesamt Bearbeitungsstand (Verhandlungs-)Partner Pilotprojekte Auf dem Acker 12 verkauft; Bauverpflichtung bis 07.06.2019 Privatinvestor Thuleweg 50 verkauft; Bauverpflichtung bis 09.02.2021 städtische Grundstücksgesellschaft Swinestraße 250 verkauft; Bauverpflichtung bis 10.06.2021 städtische Grundstücksgesellschaft Siegburger Straße 60 erneute Abstimmung mit Fachdienststellen, ggfls. Umplanung erforderlich Privatinvestor Grundstücke der Vorlage Nr. 2698/2016 Gustav-Heinemann-Ufer 50 Abstimmung Planungskonzept Privatinvestor Piusstraße / Geleniusstraße 40 Abstimmung Planungskonzept und Einleitung VEP-Verfahren Privatinvestor Seeadlerweg 90 Ratsbeschluss zum Verkauf (Nr. 1617/2017) liegt vor. Abstimmungen zur Verlagerung der Pfadfinder abgeschlossen. Klärung Baurecht für Ersatzstandort und Wohnbaugrundstück anhängig. Genossenschaft / Bestandhalter Alpenerstraße 4-6 70 Bodengutachten beauftragt, anschließend Aktualisierung der Bewertung Konzeptvergabe an Privatinvestor vorgesehen Piusstraße / Vogelsanger Straße 25 nach Abstimmung mit dem Dezernat Bildung, Jugend und Sport wird das Amt für Liegenschaften federführend Sanierung und Neubau der Rheinischen Musikschule und die Bebauung der verbleibenden Flächen im Rahmen der Wohnungsbauoffensive herbeiführen Privatinvestor, Direktvergabe vorgesehen Mathias-Brüggen-Straße / Ossendorfer Weg 15 Gemeinsam mit weiterer identifizierter Potentialfläche in der Abstimmung städtische Grundstücksgesellschaft Am Bilderstöckchen 90 Verkaufsangebot liegt vor, Abstimmungen und Verhandlungen anhängig städtische Grundstücksgesellschaft Merianstraße / Volkhovener Weg 15 Vermarktung zurück gestellt, da die Fläche voraussichtlich für zwei Jahre für Ateliercontainer benötigt wird Genossenschaft Merianstraße / Fühlinger Weg 20 Abstimmung mit Fachdienststellen, Änderung B-Plan erforderlich Konzeptvergabe an Privatinvestor vorgesehen Quettinghofstraße 30 Bebauungsplanaufstellung beauftragt Konzeptvergabe Wesselinger Weg 15 Klärung wegen Regelungen der Infrastruktur anhängig Lützerathstraße 141a 15 Verkaufsverhandlungen eingeleitet Privatinvestor / Nachbarn Zusätzliche Flächen Moldaustraße / Elbeallee 100 Verkaufsangebot liegt vor städtische Grundstücksgesellschaft Siegburger Straße / Poller Damm 90 Vorbereitung Vermarktung in 2019 Konzeptausschreibung Ossendorfer Weg / Johann-Thomer-Straße 40 Abstimmung mit Fachdienststellen zur Einleitung der Matrixerstellung Konzeptausschreibung Giesdorfer Allee 40 Abstimmung mit Fachdienststellen und Erstellung von Planungskonzepten anhängig städtische Grundstücksgesellschaft Berliner Straße / Im Weidenbruch 25 Verhandlungen aufgenommen, Planung / Bodenuntersuchungen anhängig Privatinvestor 1 Seite 2 Anlage 2 Identifizierte Potentialflächen Rixdorfer Straße Grundlagensammlung für eine Wohnbebauung mit Kita Aachener Straße 449 9 Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen und der Sana Dreifaltigkeitskrankenhaus Köln GmbH anhängig. Legende konkrete Gespräche / Verhandlungen Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen 2
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 230/3 LA Vorlagen-Nummer 05.04.2018 0927/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 12.04.2018 Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen- Nachtrag RM Frank hat in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 13.03.2018 unter TOP 1.2 darum gebeten, den Sachstand zum Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zur Wohnungsbauoffensive (2698/2016) zur nächsten Sitzung nachzureichen und künftig in den jährlichen Bericht aufzunehmen. Der erbetene Sachstandsbericht ist als Anlage beigefügt. Künftig wird die Verwaltung den Sachstand zur Wohnungsbauoffensive im jährlichen Bericht mitteilen. Anlagen Gez. BG Blome
Anlage 1 Bericht Wohnungsbauoffensive
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Anlage 1 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 20.12.2016 Vorlagenummer: 2698/2016 Federführung: III/23/230/1 Status: Betreff: Wohnungsbauoffensive Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen: Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine Wohnungsbauge- nossenschaft Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str. Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg Nr. 6.06 Quettinghofstraße Nr. 7.01 Wesselinger Weg Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu prüfen. Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehalt- lich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter verfolgt. Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finan- zierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante. Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der Mischung festzulegen. Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im Ge- samtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen. Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grund- buch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind. Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Seite 2 Fördermitteln berücksichtigt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Flächen, die planungsrechtlich als Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet werden 3. Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster: 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Ver- messungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung 2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte. Stadtplanungsamt: 1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Ba- chelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Techni- schen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalpla- nung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtpla- nung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT) 1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Tech- nischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fach- richtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urba- nistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II- hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Ein- stiegsamt LBesG NRW Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungs- möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu be- setzen. 4. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei: Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 341.800 €. Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €. Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei: Seite 3 Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 177.600 €. Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Hö- he von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirt- schaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haus- haltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veran- schlagen. Sachstand: 23.03.2018 Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Vermarktung von Grundstücken, die im Rah- men der Steuerung Flüchtlingsunterbringung als potenzielle Wohnbauflächen identifi- ziert wurden, hat der Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 die Verwaltung mit der zeitna- hen Vermarktung von 12 Grundstücken beauftragt (Vorlage Nr. 2698/2016). Im Hinblick auf die letzte Sachstandsmitteilung zur Wohnungsbauoffensive vom 03.11.2017 (Vorlagen Nr. 3219/2017) können die Veränderungen und der aktuelle Sachstand aus der als Anlage beigefügten Grundstücksübersicht entnommen werden. Derzeit werden weitere Grundstücke für eine wohnungswirtschaftliche Entwicklung überprüft. Darüber hinaus konnten bereits zwei nachfolgend beschriebene Flächen sondiert werden, die sich für eine Bebauung eignen. Bezüglich eines an der Berliner Straße/ Im Weidenbruch in Köln-Höhenhaus gelege- nen Grundstücks wurden konkrete Grundstücksverhandlungen aufgenommen. Es ist vorgesehen, diese Fläche nach Konkretisierung der Planung im Rahmen einer Direkt- vergabe an einen privaten Investor zur Errichtung von ca. 25 Wohneinheiten im geför- derten Mietwohnungsbau Typ A zu veräußern. Für ein Grundstück am Ossendorfer Weg / Johann-Thomer-Straße in Köln-Bickendorf findet derzeit die Abstimmung mit den Fachdienststellen zur Einleitung der Matrixer- stellung statt. Im Anschluss daran ist geplant, das Grundstück im Wege einer Konzept- vergabe auszuschreiben. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde über die Absicht be- reits informiert. Die vom Rat am 20.12.2016 beschlossenen Mehrstellen im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster konnten Mitte 2017 mit qualifizierten Kräften besetzt wer- den. Die beiden zusätzlichen Stellen im Stadtplanungsamt sind noch unbesetzt. Über die jeweiligen Entwicklungen wird der Liegenschaftsausschuss in den folgenden Berichten informiert. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0927/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 05.04.2018
- Erstellt
- 22.03.2018 10:08