2320/2022
Gestaltungsplanung zur Erweiterung der Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten Köln" auf dem Kölner Nordfriedhof
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1361 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672
Vorlagen-Nummer
2320/2022
Stand: 31.10.2024
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten
Köln" auf dem Kölner Nordfriedhof
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations-
grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 38 des Kölner Nordfriedhofs.
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Muster-Kooperations-
vertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Nippes
dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Bestattungsgarten wurde gemäß der beschlossenen Gestaltungsplanung errichtet und am
06.06.2023 in Betrieb genommen.
Dieser Sachstandsbericht wurde im Rahmen der Einführung des digitalen Beschlusscontrol-
lings erstellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
3825 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/672 Vorlagen-Nummer 2320/2022 Freigabedatum 10.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten Köln" auf dem Kölner Nordfriedhof Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperationsgrab- feldes „Bestattungsgärten K öln“ auf Flur 38 des Kölner Nordfriedhofs. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Muster - Kooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die B ezirksvertretung Nippes dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der S tadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Satzung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuer- bestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt und Grün am 18.08.2015 sowie des AVR am 31.08. 2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Aktuell wurden 27 Verträge zu Kooperationsgrabfeldern auf den städtischen Friedhöfen ge- schlossen. 12 Projekte befinden sich zudem derzeit in Planung. Die Summe aller Kooperations- grabflächen beläuft sich auf 29.360 qm. Dies entspricht einem An teil von weniger als einem Pro- zent der stadtweiten Friedhofsfläche (484 ha). Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner hat am 14.04.2022 den Antrag auf Erweiterung des bereits seit 2017 auf den Nordfriedhof eingerichteten Kooperationsgrabfeldes geste llt. Das bereits bestehende Kooperationsgrabfeld auf Flur 38 des Nordfriedhofs (Vorlage 3881/2016) soll um eine Fläche von ca. 352 qm erweitert werden (Anlagen 2 und 3). Die Planung entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jah- ren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Die Details der Planung sind dem beigefügten Konzept (Anlage 5) sowie dem dazugehörigen Gestaltungsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Entsprechend der Nachfrage ist ausschließlich die Realisierung des Moduls „Spuren des Lebens“ aus dem Angebot der Bestattungsgärten geplant. Die denkmalpflegerische Erlaubnis zu der beantragten Gestaltungsplanung lie gt vor. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für das Modul „Spuren des Lebens“ ist als Anlage 6 beigefügt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
2258 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlagen 2 bis 6
5766 Zeichen
Anlage 2
Abfallplatz
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Schmiedegasse
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ZUWEGUNG
26.70 —Erweiterungsfläche
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BESTANDSGRÄBER
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SPUREN DES LEBENS
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BESTANDSGRÄBER
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GEHÖLZINSEL
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Anlage 4
Baum.
Bestarld
GENOSSENSCHAFT KÖLNER FRIEDHOFSGÄRTNER EG
BESTATTUNGSGÄRTEN NORDFRIEDHOF, FLUR 38
ERWEITERUNG- ENTWURF
PROJEKTBEARBEITER:
Genossenschatt Kölner N —_— EEEBIEBES,
Friedhofsgärtner Fr
INDEX: LAUT BAUABNAHME VOM 15.04.2021
MASSSTAB: 1100
PROJEKTNR. 7 PLANNR.
0018/ 03.1
Anlage 5,
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln — Nordfriedhof“ .
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1
Gestaltungskonzept Köln-Nordfriedhof, Flur 38 (Erweiterung)
- Übersicht der Grabarten -
max. 2 Beisetz./Grab
Co
Kalksandsteinmauer
Hochbeete in Kalksandsteinmauern
mit Staudenbepflanzung
Sukkulenten, Lavendel, Salbei, Thymian, etc.
keine Blumenbeete vorgesehen;
aber Abstellflächen für Gedenkfloristik
Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege;
Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und
20 Jahren Liegezeit (nach Beda
entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
(siehe Erläuterung)
Grabbezeichnung
Grabstellen
Neuanlage/
Grundbepflanzung
Blumenschmuck/
Wechselbepflanzung
Wegeanlagen
Erneuerung
Pflegegänge
Seite 1/2
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln — Nordfriedhof“
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege -
(gültig für die Bestattungsgärten Köln)
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt.
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.
Gärtnerische Neuanlage
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive
Jahreszeitliche Grabpflege
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen
(Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut)
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen)
(Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna — oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich)
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen
(Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen)
Notwendige Instandhaltung
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 1-2 Hebungen in der Liegezeit)
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis)
Anlage 5,
Seite 2
Seite 2/2
Preisblatt-Muster
Kooperationsgemeinschaft
22 Stadt Köln
Stand: 10.02.2021
Genossenschat Kölner gültig ab 01.03.2021;
Friedhofsgärtner Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Friedhof: Elur:
Nordfriedhof 38
4. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
Gebühr für den Erwerb des Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre Nutzungsrechtes für 25 Jahre
775,00 € [Gebühr für eine Urnenbestattung
Normallage
pro Jahr pro Jahr
Gebühr für eine Sargbestattung in |
Tieflage
Genehmigungsgebühr für einen Genehmigungsgebühr für einen
liegenden Grabstein liegenden Grabstein
Genehmigungsgebühr für einen |Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein stehenden Grabstein
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
4.725,48 €
775,92 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
125 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung
IGrabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
INeubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattung
Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Sascha Haake
Tel.: +49/221/5691048-12 Tel.: +49/2 21/2 21-25 108
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Anlage 6
Seitelvoni
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Weinsbergstraße 138
- Willy-Brandt-Platz 2
- Schmiedegasse 022
- Straße I
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2320/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.08.2022
- Erstellt
- 21.07.2022 16:51