Gestaltungsplanung zur Erweiterung der Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten Köln" auf dem Kölner Nordfriedhof
Beschlussvorlage Ausschuss 2320/2022 vom 10.08.2022
Stand: Am 01.09.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672 Vorlagen-Nummer 2320/2022 Stand: 31.10.2024 Sachstandsbericht Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten Köln" auf dem Kölner Nordfriedhof Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations- grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 38 des Kölner Nordfriedhofs. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Muster-Kooperations- vertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Nippes dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Bestattungsgarten wurde gemäß der beschlossenen Gestaltungsplanung errichtet und am 06.06.2023 in Betrieb genommen. Dieser Sachstandsbericht wurde im Rahmen der Einführung des digitalen Beschlusscontrol- lings erstellt. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/672 Vorlagen-Nummer 2320/2022 Freigabedatum 10.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten Köln" auf dem Kölner Nordfriedhof Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperationsgrab- feldes „Bestattungsgärten K öln“ auf Flur 38 des Kölner Nordfriedhofs. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Muster - Kooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die B ezirksvertretung Nippes dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der S tadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Satzung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuer- bestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt und Grün am 18.08.2015 sowie des AVR am 31.08. 2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Aktuell wurden 27 Verträge zu Kooperationsgrabfeldern auf den städtischen Friedhöfen ge- schlossen. 12 Projekte befinden sich zudem derzeit in Planung. Die Summe aller Kooperations- grabflächen beläuft sich auf 29.360 qm. Dies entspricht einem An teil von weniger als einem Pro- zent der stadtweiten Friedhofsfläche (484 ha). Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner hat am 14.04.2022 den Antrag auf Erweiterung des bereits seit 2017 auf den Nordfriedhof eingerichteten Kooperationsgrabfeldes geste llt. Das bereits bestehende Kooperationsgrabfeld auf Flur 38 des Nordfriedhofs (Vorlage 3881/2016) soll um eine Fläche von ca. 352 qm erweitert werden (Anlagen 2 und 3). Die Planung entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jah- ren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Die Details der Planung sind dem beigefügten Konzept (Anlage 5) sowie dem dazugehörigen Gestaltungsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Entsprechend der Nachfrage ist ausschließlich die Realisierung des Moduls „Spuren des Lebens“ aus dem Angebot der Bestattungsgärten geplant. Die denkmalpflegerische Erlaubnis zu der beantragten Gestaltungsplanung lie gt vor. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für das Modul „Spuren des Lebens“ ist als Anlage 6 beigefügt. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlagen 2 bis 6
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Anlage 2 Abfallplatz IN \ Troverhalle + 156 56\ Verwaltungsbüro Ba “ sr ne =: cn 10 HSt.: Mollwitz- Si str. I) I, A! Al) @ : o: ä m N! Z 17 14 ee l en v Kriegsgräber NN. 4 Ei ö bei 12, 13, 38 u. 39 ISIS Ei, .E ee f ‚ u 0} SEIN Z 5 & = Eingang Anlage 3 Flur 038 ERATN e) ‚»BE EN & ö @ = 8 ! Re cc N 9 = 2 = ® R 298 =} g PIVARILVEN sr { OR, CRIR Lt Roc ] 1} AM PILLE 2 d JBIBBaRE a 37177] Er WED a888 ELFLEFEEREE x ERTEILEN VIRITKONTIIN EN UN ee —L Sem 7 = Schmiedegasse 022 0071 009 ZUWEGUNG 26.70 —Erweiterungsfläche V BESTANDSGRÄBER | 23 24 16115114113 112 /11/1019)8 17 |6 |5/4 13 12 1 31\32|33|34 |35|36|37!38/39|40|41|42|43)44|45|46 3 3 SPUREN DES LEBENS — o {=} ) | | 22.50 BASALTSPLITT ‚@ Sul ANLAGE m _- KEIN UNTERBAU \“ DECKSCHICHT, BASALTSPLITT 94 99 oO I -11.80 BESTANDSGRÄBER WASSER- | BECKEN ERHALT BESTANDS- GEHÖLZINSEL | Anlage 4 Baum. Bestarld GENOSSENSCHAFT KÖLNER FRIEDHOFSGÄRTNER EG BESTATTUNGSGÄRTEN NORDFRIEDHOF, FLUR 38 ERWEITERUNG- ENTWURF PROJEKTBEARBEITER: Genossenschatt Kölner N —_— EEEBIEBES, Friedhofsgärtner Fr INDEX: LAUT BAUABNAHME VOM 15.04.2021 MASSSTAB: 1100 PROJEKTNR. 7 PLANNR. 0018/ 03.1 Anlage 5, Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln — Nordfriedhof“ . der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1 Gestaltungskonzept Köln-Nordfriedhof, Flur 38 (Erweiterung) - Übersicht der Grabarten - max. 2 Beisetz./Grab Co Kalksandsteinmauer Hochbeete in Kalksandsteinmauern mit Staudenbepflanzung Sukkulenten, Lavendel, Salbei, Thymian, etc. keine Blumenbeete vorgesehen; aber Abstellflächen für Gedenkfloristik Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Beda entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Grabbezeichnung Grabstellen Neuanlage/ Grundbepflanzung Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung Wegeanlagen Erneuerung Pflegegänge Seite 1/2 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln — Nordfriedhof“ der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna — oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 1-2 Hebungen in der Liegezeit) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischer Erfordernis) Anlage 5, Seite 2 Seite 2/2 Preisblatt-Muster Kooperationsgemeinschaft 22 Stadt Köln Stand: 10.02.2021 Genossenschat Kölner gültig ab 01.03.2021; Friedhofsgärtner Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Friedhof: Elur: Nordfriedhof 38 4. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013 Gebühr für den Erwerb des Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre Nutzungsrechtes für 25 Jahre 775,00 € [Gebühr für eine Urnenbestattung Normallage pro Jahr pro Jahr Gebühr für eine Sargbestattung in | Tieflage Genehmigungsgebühr für einen Genehmigungsgebühr für einen liegenden Grabstein liegenden Grabstein Genehmigungsgebühr für einen |Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein stehenden Grabstein 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte 4.725,48 € 775,92 € Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 125 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung IGrabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für INeubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Unterschrift Kooperationspartner Unterschrift Stadt Köln Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister 50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Friedhofsverwaltung - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Ansprechpartner: Herr Lutz Pakendorf Herr Sascha Haake Tel.: +49/221/5691048-12 Tel.: +49/2 21/2 21-25 108 Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Anlage 6 Seitelvoni
Beratungsverlauf
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25.08.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen -
01.09.2022 zuletzt
TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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