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2350/2018

Leitprojekt "Weiterentwicklung des Seniorenpakets vor dem Hintergrund des demografischen Wandels"

Beschlussvorlage Ausschuss 13.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018, TOP 3.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2230 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 2350/2018 
 Stand: 11.10.2022 
Sachstandsbericht  
Leitprojekt "Weiterentwicklung des Seniorenpakets vor dem Hintergrund des demografischen 
Wandels" 
hier: Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt: 
  
1. Zum 01.10.2018 wird die „Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz“ einge-
richtet. 
 
2. Für die Koordinierungsstelle (1,0 Stelle) werden 
 
 für 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 21.220 € 
 beginnend ab dem 01.01.2019 jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 84.850 € zzgl. der 
Tarifkostensteigerungen 
 
zur Verfügung gestellt. 
  
Es ist vorgesehen die „Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz“ mit je 0,5 Stelle 
bei zwei Trägern von Gerontopsychiatrischen Zentren anzubinden. 
  
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe stehen im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. 
  
3. Für die neun Demenznetzwerke (eines pro Stadtbezirk) werden ab dem Haushaltsjahr 2018 
Sachkosten in Höhe von 4.500 € (500 € pro Demenznetzwerk) zur Verfügung gestellt. 
 
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe stehen im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Angebot für alleinlebende Menschen mit Demenz wird seit dem Jahr 2018 durch die LVR-Klinik 
Köln als Träger der Gerontopsychiatrischen Zentren (GPZ) Mülheim und Chorweiler mit Anbindung 
an das GPZ Chorweiler sowie durch die Alexianer Köln GmbH als Träger des GPZ Rodenkirchen mit

2 
 
Anbindung an das GPZ Rodenkirchen durchgeführt. Somit erhalten die Fachkräfte der Koordinie-
rungsstelle jederzeit Unterstützung (auch in Notfällen, wie z.B. bei einer Krankenhauseinweisung) 
durch die Fachärzt*innen. 
Die Sachkosten für die neun Demenznetzwerke (500 € pro Demenznetzwerk) werden von der Ver-
waltung seit 2018 zur Verfügung gestellt. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beschlussvorlage Ausschuss

8036 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 2350/2018 
Freigabedatum 
13.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Leitprojekt "Weiterentwicklung des Seniorenpakets vor dem Hintergrund des demografischen 
Wandels" 
hier: Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt: 
 
1. Zum 01.10.2018 wird die „Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz“ einge-
richtet.  
 
2. Für die Koordinierungsstelle (1,0 Stelle) werden  
 für 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 21.220 € 
 beginnend ab dem 01.01.2019 jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 84.850 € zzgl. der Tarif-
kostensteigerungen 
 
zur Verfügung gestellt. 
 
Es ist vorgesehen die „Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz“ mit je 0,5 
Stelle bei zwei Trägern von Gerontopsychiatrischen Zentren anzubinden. 
 
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe stehen im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen 
und Diversity in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. 
 
3. Für die neun Demenznetzwerke (eines pro Stadtbezirk) werden ab dem Haushaltsjahr 2018 
Sachkosten in Höhe von 4.500 € (500 € pro Demenznetzwerk) zur Verfügung gestellt. 
Haushaltsmittel in entsprechender Höhe stehen im Teilplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen 
und Diversity in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  25.720 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    89.350 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung Koordinierungsstelle: 
 
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels wirksam zu begegnen, ist ein wichtiger 
Baustein die Weiterentwicklung des Seniorenpakets. Die strategische Aufgabe besteht darin, die vor-
handenen kommunalen Programme bzw. Maßnahmen zur Aktivierung und Teilhabe in den nächsten 
Jahren qualitativ und quantitativ an die demographische Entwicklung anzupassen. Die beabsichtigte 
Wirkung bzw. Wirkungsziele sind die Stärkung und Steuerung des Zusammenwirkens von professio-
nellen Dienstleistungen mit nachbarschaftlichen, familiären und zivilgesellschaftlichen Ressourcen. 
Die Unterstützung soll durch Empowermentkonzepte, regionale Verzahnung von wohnortnahen Un-
terstützungs- und Versorgungsangeboten den Grad der Autonomie und der Selbstbestimmung der 
Kölner Seniorinnen und Senioren erhöhen. 
 
Bei der Weiterentwicklung des Seniorenpakets ist ein wichtiges Modul im Rahmen des Leitprojektes 
die Etablierung einer Koordinierungsstelle, um alleinlebenden Menschen mit Demenz, die Möglichkeit 
zu eröffnen, solange wie möglich zu Hause zu bleiben. 
 
Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, die zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung notwen-
digen ambulanten Dienstleistungen im Einzelfall zu organisieren und zu koordinieren, möglichst ein 
tragfähiges soziales Netzwerk mit den Betroffenen aufzubauen sowie für medizinische Hilfe zu sor-
gen. Das bedeutet, die Steuerung all der Hilfen zu übernehmen, die ein Mensch mit Demenz benötigt, 
der zu Hause bleiben möchte und der sich gegen die Unterbringung in einem Heim oder eine ge-
meinschaftliche Wohnform entschieden hat. 
 
Die Weiterentwicklung der ambulanten Hilfen für Menschen mit Demenz in Köln findet seit vielen Jah-
ren in einem fortlaufenden Prozess zwischen Verbänden, Trägern und der Fachplanung im Amt für 
Soziales und Senioren statt. Dort fließen praktische Erfahrungen aus den vorhandenen Programmen 
für Menschen mit Demenz in Köln ein. Ein Ergebnis dieses Prozesses besteht in der einvernehmli-
chen Bedarfsfeststellung, dass die Zielgruppe allein lebender Menschen mit Demenz, die selbstbe-
stimmt zu Hause leben möchten und keine sich kümmernden Angehörige haben, unterversorgt sind.

3 
Sie können durch die vorhandenen Angebote nicht bedarfsgerecht unterstützt werden. Den dort täti-
gen Fachkräften fehlen die zeitlichen Ressourcen für diese besonders betreuungsintensiven Men-
schen. Deshalb wurde eine spezielle Hilfeform zur häuslichen Versorgung entwickelt. 
 
Auch aus der Wissenschaft und der Alzheimer Gesellschaft wird seit 2016/2017 besonders auf diese 
unterversorgte Gruppe von Menschen mit Demenz hingewiesen. Die Studie „Allein lebende Personen 
mit Demenz“ der Universität Witten Herdecke, Georg Franken 2017, weist darauf hin, dass mindes-
tens jede vierte bis dritte Person mit Demenz in Privathaushalten allein lebt. 
 
Die „Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz“ wird eingerichtet für die Zielgrup-
pe: 
 allein lebende Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz in der Regel 60 Jahre und äl-
ter, die selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben möchten und keine sich kümmern-
den Angehörigen haben. Zu Beginn der Hilfe sollte noch keine gesetzliche Betreuung mit um-
fassenden Aufgabenbereichen bestehen. 
 Menschen, für die die Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungsleistungen durch die Fachkräfte 
aus den Fachberatungen der Gerontopsychiatrischen Zentren und den Häuslichen Unterstüt-
zungsdiensten für Menschen mit Demenz nicht ausreichen. 
 
Die Hilfe wird über die Methode des Case Management geleistet. Es wird eine bedarfsgerechte auf 
den Einzelfall zugeschnittene Hilfeleistung erbracht. Sie findet aufsuchend statt. Die Hilfegewährung 
wird entsprechend evaluiert. 
 
Der Zugang zur Hilfe des Case Managers erfolgt – das Einverständnis des Betroffenen vorausgesetzt 
– ausschließlich über die Fachkräfte der 5 Fachberatungsstellen für Menschen mit Demenz in Geron-
topsychiatrischen Zentren und/oder der Fachkräfte der 9 Häuslichen Unterstützungsdienste für Men-
schen mit Demenz. Eine Vorklärung ist deshalb erforderlich, weil bei dem Stellenkontingent von einer 
Vollzeitstelle für Köln nur die Betroffenen in das neue Hilfeangebot aufgenommen werden können, für 
die das vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen mit Demenz nicht aus-
reicht und die ohne Hilfe durch private Vertrauenspersonen sind. 
 
Zwei Träger von Gerontopsychiatrischen Zentren (je eines rechts- und linksrheinisch) sind bereit, die 
neue „Koordinierungsstelle für allein lebende Menschen mit Demenz“ einzurichten. Vorgesehen ist 
jeweils eine 0,5 Stelle ab dem 01.10.2018 mit: 
 Der LVR-Klinik Köln, Träger der Gerontopsychiatrischen Zentren (GPZ) Mülheim und Chorwei-
ler mit Anbindung an das GPZ Chorweiler und  
 der Alexianer Köln GmbH, Träger des GPZ Rodenkirchen mit Anbindung an das GPZ Ro-
denkirchen. 
 
Die Case Manager werden von ihren jeweiligen Bürostandorten aus im Kölner Stadtgebiet tätig wer-
den. Ihre Vertretung ist über die Fachberatung in GPZ geregelt. 
 
 
Begründung Sachkosten Demenznetzwerke: 
 
Um die Versorgungsqualität und die Lebensbedingungen für Menschen mit Demenz und ihren Ange-
hörigen weiter zu verbessern, wurden ab 2016 in jedem der neun Kölner Stadtbezirke Demenznetz-
werke eingerichtet. Damit werden kürzere und einfachere Wege ins vorhandene Hilfesystem sowie 
gezielte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Demenz gewährleistet. Maßnahmen die zur Enttabuisierung 
des Themas Demenz beitragen, bedürfen einer gesicherten Unterstützung.  
 
Zur weiteren Optimierung der Netzwerkarbeit werden je Netzwerk Sachkosten in Höhe von 500 € p.a. 
insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit, Flyer, Materialien, etc. zur Verfügung gestellt.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2350/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.08.2018
Erstellt
16.07.2018 11:36