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0432/2026

Fünfter Sachstandsbericht "Essbare Stadt"

Mitteilung Ausschuss 02.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 05.03.2026, TOP 7.5

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1- 5. Sachstandsbericht Essbare Stadt

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2340 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/3 
Vorlagen-Nummer 02.03.2026 
 0432/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 05.03.2026 
5. Sachstandsbericht Essbare Stadt 
Im Rahmen des Konzeptes „Essbare Stadt“ wird jährlich ein Sachstandsbericht er-
stellt. Hier vorgelegt wird nun der 5. Sachstandsbericht, der sich auf das Jahr 2025 
bezieht.  
Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit mehr als 300 Bürger*innen und 
einem anschließenden BarCamp haben der Ernährungsrat für Köln und Umgebung 
e.V. (Ernährungsrat) zusammen mit der Verwaltung und Agora Köln 2017 den Akti-
onsplan „Essbare Stadt“ erarbeitet. Hierauf aufbauend wurde mit dem Ernährungsrat 
für Köln und Umgebung e.V. und der Stadtverwaltung die Beschlussvorlage „Essbare 
Stadt“ formuliert. Nach Vorberatung durch die Bezirksvertretungen wurde dieses Kon-
zept am 04.06.2020 vom Ausschuss Umwelt und Grün beschlossen (3117/2019).  
Die übergeordneten Ziele des Konzeptes „Essbare Stadt“ bestehen zusammenfas-
send darin, existierende Grünflächen zu schützen und aufzuwerten, weitere Flächen 
für die grüne Infrastruktur zu erschließen, die Biodiversität und die Umweltbildung zu 
fördern und das Gärtnern in urbanem Kontext allen interessierten Bürger*innen zu er-
möglichen. Die Hauptfelder des Aktionsplanes umfassen u.a. die Themenfelder:  
 
 Essbares öffentliches Grün 
 Bildungseinrichtungen / Schulgartenkonzept  
 Gemeinschaftsgärten 
 Privates Gärtnern und Firmengärten 
 Kleingärten und Kleingartenvereine. 
 
Die Zielsetzungen des Aktionsplans „Essbare Stadt Köln“ wurden für den Zeitraum 
2020 bis 2025 festgelegt. Somit kann dieser Sachstandsbericht als Ergebnis des  
Konzepts „Essbare Stadt“ (3117/2019) betrachtet werden.  
 
Am 04.12.2025 hat der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün den Beschluss zur Fort-
schreibung des Aktionsplans bis 2030 (0992/2025) gefasst. Darüber hinaus wurde die 
Verwaltung mit der Prüfung der Inhalte beauftragt. Die Verwaltung soll in Zusammen-
arbeit mit dem Ernährungsrat die Umsetzung nach Möglichkeit und im Rahmen der fi-
nanziellen Haushaltsmittel und personellen Kapazitäten umsetzen. 
Im nächsten Jahr werden die ersten Ergebnisse dazu im 6. Sachstandsbericht darge-
stellt. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlage:  
 
Anlage 1: 5. Sachstandsbericht Essbare Stadt, Stand Januar 2026

Anlage 1- 5. Sachstandsbericht Essbare Stadt

47228 Zeichen

1 
Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt 
Erstellt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt  
Stand Januar 2026 
Anlage 1

2 
Hinweis zum Verständnis:  
Damit die unterschiedlichen Ansätze und Aspekte dieses Sachstandsberichts 
verständlich und die jeweiligen Sachstände nachvollziehbar dargestellt werden 
können, bedarf es eines Kontexts. Daher wird jeder Abschnitt eingeleitet mit einem 
Auszug aus dem gleichnamigen Aktionsplan „Essbare Stadt“, der den 
Ausgangspunkt aller Entwicklungen bildet und der darauf aufbauenden 
Stellungnahme der Verwaltung, inklusive Fazit, die wiederum die eigentliche 
Aufgabenstellung abbildet. Dies dient der Verdeutlichung der Entwicklung und 
Einordnung der aktuellen Sachstände. 
Für ergänzende Informationen hier die Sachstandsberichte der vergangenen Jahre: 
 
• 1. Sachstandsbericht 2021: 3405/2021 
• 2. Sachstandsbericht 2022: 2994/2022 
• 3. Sachstandsbericht 2023: 3356/2023 
• 4. Sachstandsbericht 2024: 2930/2024

3 
 
Inhalt: 
Essbares öffentliche Grün ............................................................................ 4 
Essbare Veedels-Plätze ................................ ................................ ................................ .... 4 
Neu- und Ersatzpflanzungen ................................ ................................ ............................. 5 
Phytosanierungen ................................ ................................ ................................ ............. 6 
Flächenentsiegelung ................................ ................................ ................................ ......... 8 
Wildwiesen und Insektenweiden ................................ ................................ ..................... 10 
Begrünte Flächen & vertikale Begrünung ................................ ................................ ........ 11 
Streuobstwiesen ................................ ................................ ................................ ............. 13 
Bildungseinrichtungen................................................................................ 15 
Schulgartenkonzept ................................ ................................ ................................ ........ 15 
Gemeinschaftsgärten .................................................................................. 17 
Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung ................................ ..................... 17 
Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung ................................ ..................... 19 
Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten ................................ ................................ .. 19 
Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsgärten ................................ .............. 20 
Die Stadt Köln startet ein Programm nach dem Pariser Vorbild ................................ ...... 21 
Ausgleichsflächen ................................ ................................ ................................ ........... 21 
Partizipative Landwirtschaft ....................................................................... 22 
Partizipative Landwirtschaft ................................ ................................ ............................ 22 
Privates Gärtnern und Firmengärten ......................................................... 23 
Privates Gärtnern und Firmengärten ................................ ................................ ............... 23 
Privates Kompostieren fördern ................................ ................................ ........................ 23 
Gärtnern genehmigen ................................ ................................ ................................ ..... 24 
Kleingärten und Kleingartenvereine .......................................................... 25 
Kleingärten und Kleingartenvereine ................................ ................................ ................ 25 
Flächenerhalt ................................ ................................ ................................ .................. 25 
Schaffung von neuen Kleingartenflächen ................................ ................................ ........ 26 
Zugänglichkeit ................................ ................................ ................................ ................. 27 
Gruppenverträge ................................ ................................ ................................ ............. 27 
Anpassung der Gartenordnung ................................ ................................ ....................... 28 
Anerkennung als Ausgleichsflächen ................................ ................................ ............... 28

4 
Essbares öffentliche Grün 
Essbares öffentliche Grün 
Essbare Veedels-Plätze 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschließen die Schaffung von 
Möglichkeiten zum partizipativen Gärtnern im öffentlichen Raum. Die Verwaltung 
setzt diesen Beschluss unter vereinbarten Rahmenbedingungen wie z.B. durch 
Patenschaften und Nutzungsverträgen um. Dazu beschließt der Stadtrat den Anbau 
von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in 
Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, Seitenstreifen etc. Die Ausstattung und die 
Art des Gärtnerns ist standortabhängig und schließt Gärtnern in Hochbeeten, im 
Boden, vertikal oder in Designcontainern mit ein. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 07.06.2016 die von der 
Verwaltung vorgelegte systematische Analyse und Beschreibung zum Thema 
„essbare Stadt“ ausdrücklich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltung 
beauftragt das Konzept fortzuschreiben. Hierdurch hat sich der Ausschuss 
grundsätzlich für die Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgesprochen.  
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss jedoch auch formuliert 
„Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu 
sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nutzung öffentlicher 
Grün- und Parkanlagen ist somit ausgeschlossen. Öffentliche Plätze werden zum 
Teil auch heute schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt.  
Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt auch Nutzungsverträge ab. 
Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 07.06.2016 grundsätzlich erfüllt. 
Sachstand 2025: kumulierte Entwicklung der Patenschaften im Jahr 2025  
• Baumpatenschaften: 1245*
• Grünflächenpatenschaften: 360
• Gießpatenschaften: werden nicht mehr erfasst
*Hier sind auch Initiativen und Personen erfasst, die sich um mehrere Beete, bzw.
Bäume kümmern.
Zudem gab es einen deutlichen Zuwachs bei den Pat*innen für Brunnen und
Friedhöfe, hier engagieren sich 105 Personen (Stand Ende 2025) für Brunnen und
Friedhöfe, 2024 waren es 30 Pat*innen.

5 
Essbares öffentliches Grün 
Neu- und Ersatzpflanzungen 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Bis 2025 sind Neuanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen auf kommunalen 
Flächen (da-runter Grünanlagen, Schulhöfen) sowie auf Flächen mehrheitlich 
kommunaler Unternehmen zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren 
Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Das 
Grünflächenamt erarbeitet hierfür zeitnah ein Bepflanzungs-raster angelehnt an die 
bereits existierende Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz-berg/Friedrichshain. 
Danach werden künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und ihre Dienstleister im 
öffentlichen Raum überprüft und umgesetzt. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss vom 07.06.2016 
grundsätzlich die Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanlagen und 
der Gestaltung von Freiflächen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu 
berücksichtigen.  
Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch andere Aspekte (Gestaltung, 
Bio-diversität etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer 
Pflanzen festgelegt.  
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet in Zusammenarbeit mit 
dem Umweltamt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, 
blütenreichen Arten.  
Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. 
Sachstand 2025: unverändert (die im Jahr 2023 vom Ausschuss Klima, Umwelt 
und Grün festgesetzte Quote von essbaren Gehölzen für Neu- und 
Ersatzpflanzungen (70% essbar für Mensch und Tier) gilt verpflichtend für alle 
Stellen der Verwaltung, die Pflanzungen veranlassen und durchführen. Das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen verweist zudem ex-terne Planungsbüros auf 
das Grünhandbuch und die darin enthaltene Liste entsprechender Gehölze.

6 
Essbares öffentliches Grün 
Phytosanierungen 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadtverwaltung prüft die Sanierung einzelner belasteter öffentlicher Flächen 
hinsichtlich der Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung). Zwei Testflächen 
werden ausgewiesen und die Phytosanierung wissenschaftlich begleitet (z.B. als 
universitäres Forschungsprojekt). Bodeneigentümer*innen werden auf Anfrage zum 
Thema Phytosanierung beraten. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich zum Teil erhöhte 
Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere auch an Schwermetallen, die 
hinsichtlich ihrer städteplanerischen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher 
ist es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese belasteten Böden zu 
sanieren und sie dadurch wieder einer Nutzung zum Beispiel als Grabeland oder 
Grünfläche zuzuführen. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren des 
Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren, zu denen auch die 
Phytosanierung gehört, immer mehr an Bedeutung  
Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und einen großen 
Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforderlich machen, eignen sich diese 
besonders für hoch belastete Böden und möglichst große Areale, die keinem 
zeitlichen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden.  
Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse sollen dem Boden die 
toxischen SM innerhalb eines überschaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass 
nach einigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung zugeführt werden 
kann. Nach Ernte der Bio-masse wäre eine Verbrennung oder sogar eine 
Wiederverwertung der kontaminierten Pflanzenreste zu prüfen (Recycling). Das 
Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belastete, relativ kleine, 
innerstädtischen Flächen. Durch einen konventionellen Bodenaustausch können 
derartige Flächen wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen 
Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große Areal sollte das Konzept 
der Phytosanierung weiterhin verfolgt werden. [...] Vor- und Nachteile der 
Phytosanierung auf innerstädtischen Kleinflächen  
Vorteile: 
• Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache Handhabung
• Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten
• Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Entsorgung der Biomasse
Nachteile: 
• Hoher Zeitfaktor, da Dauer schwer abschätzbar ist
• Bei kleinen Flächen relativ kostenintensiv
• Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand
• Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur Verfügung
• Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich
• Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung der Verfügbarkeit der SM
• Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen (WE)

7 
Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) wird 
grundsätzlich begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. 
Sachstand 2025: unverändert

8 
Essbares öffentliches Grün 
Flächenentsiegelung 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu möglicher Flächenentsiegelung seitens der 
Stadtverwaltung mit dem Ziel, weitere kommunale Flächen für den Anbau von 
öffentlichem, essbarem Grün zu erschließen. Mindestens 20 % der ermittelten 
Flächen sind bis 2030 zu entsiegeln und werden vorrangig für partizipative 
Gartenprojekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere ist die 
Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten.   
Entsiegelungsplan: Die Stadtverwaltung erarbeitet bis 2026 einen Plan zur 
systematischen Entsiegelung von kommunalen und nichtkommunalen Böden im 
Kölner Stadtgebiet.   
Online-Karte: Einzelne verfügbare Flächen werden ab 2022 auf einer Online-Karte 
auf stadt-koeln.de ausgewiesen, sodass sich Anwohner*innen ihrer Nachbarschaft 
einfach informieren und niederschwellig loslegen können. Vorbild ist die Urban-
Gardening-Karte der Stadt Bonn. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „... ist vorrangig zu 
prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ 
erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent angewendet und in vielen 
Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als 
Anbaufläche müsste aufgrund der Altlasten-problematik in jedem Einzelfall separat 
geprüft werden. Daher können solche Flächen in erster Linie unter 
Biodiversitätsaspekten gestaltet werden.  
Eine Erfassung von potenziellen Entsiegelungsflächen, auch für den Anbau von 
öffentlichem, essbarem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit 
verhältnismäßig hohem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In 
Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernährungsrat) werden vorgeschlagene 
Flächen im Einzelfall geprüft.  
In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 beschlossenen Vorlage 
„Essbare Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen 
seitens der Stadtverwaltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche 
Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt auf die Suche nach einem 
geeigneten Grundstück begeben.“  
Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der Verwaltung nicht 
befürwortet, da die bisherigen Nachfragen jeweils im Einzelfall gelöst werden 
konnten und der Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt wird. 
Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht 
befürwortet. 
Sachstand 2025: Eine stadtweite Ansicht mit potenziellen Flächen in 
Zusammenarbeit mit Amt 23 wurde erstellt. Bei dieser Ansicht werden, nach 
Beurteilung der angezeigten Potenziale, weitere Kriterien angepasst und 
hinzugefügt. Die Flächen werden systematisch nach Stadtbezirken sortiert und 
angesehen.  
Die Auswertungen der Flächen für den Bereich Innenstadt sind weitestgehend 
fertiggestellt. Folgend werden die nächsten Stadtbezirke ausgewertet.

9 
Zusätzlich werden weitere Flächen in das Kataster hinzugefügt, welche über die 
digitale Aus-wertung nicht angezeigt wurden. Diese Flächen sind größtenteils aus 
interner Auswertung zusammengetragen.   
Am 25.09.2025 hat ein ämterübergreifende Fachtermin stattgefunden. In diesem 
wurde der Stand des Katasters dargestellt und Einblicke zur Entwicklung gegeben. 
Zukünftig ist ein Austausch mit den beteiligten Ämtern geplant. Aus diesem sollen 
Flächen klarer definiert werden und überprüft werden, welche Flächen nach 
Auswertung von 67 weiterhin Potentiale zur Entsiegelung haben.   
Die Entsiegelungsmaßnahme an der Zülpicher Straße wurde im September 2025 
fertiggestellt. Weitere Entsiegelungsmaßnahmen sind in der Planung.  
Siehe hierzu: Entsiegelungsmaßnahmen - Stadt Köln (https://www.stadt-
koeln.de/artikel/73925/index.html)

10 
Essbares öffentliche Grün 
Wildwiesen und Insektenweiden 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 Verkehrsinseln, Mittelstreifen und 
städtische Brachflächen in bienen- und insektenfreundliche Flächen umzuwandeln. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in 
Kommunen“ verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für 
biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen 
Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei 
Entscheidungsprozessen. Mit der Bewerbung für das Label „Stadtgrün naturnah“ 
liegt nun ein umfassender Maßnahmenkatalog vor, der auch in großem Umfang die 
Anlage bienen- und insektenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf 
geachtet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbesondere hinsichtlich der 
Insekten, dauerhafter Bewuchs präferiert wird, da einjährige Pflanzungen den 
Überwinterungsaspekt nicht hinreichend berücksichtigen. 
Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die Forderung aufgegriffen. 
Sachstand 2025: Durch die Rezertifizierung mit „Gold“-Status (Label besteht noch 
bis 2026) kann das Förderprogramm „Stadtgrün naturnah“ fortgesetzt werden, 
sodass die Flächen artenreicher Wiesen sich um rund 5 ha auf 255 ha vergrößert 
haben.

11 
Essbares öffentliche Grün 
Begrünte Flächen & vertikale Begrünung 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Dem Vorbild anderer Kommunen wie Paris und Hamburg folgend, erhöht Köln den 
Anteil der intensiven Dach- und Fassadenbegrünung. Dies geschieht mit drei 
Maßnahmenpaketen.  
Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln übernimmt als Kommune eine 
Vorreiterrolle bei der Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Die 
Gebäudewirtschaft wird beauftragt, für alle öffentlichen Gebäude in 
Zusammenarbeit mit Umweltamt, Bauamt, Essbarer Stadt und interessierten 
Bürger*innen bis 2024 ein Konzept zur Intensivbegrünung städtischer Gebäude zu 
erarbeiten und dieses ab 2025 umzusetzen.  
Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtverwaltung verstetigt die bestehende 
Image- und Informationskampagne für private Fassaden- und Dachbegrünung und 
das Förderprogramm für Gebäudeeigentümer Grün hoch3 über den derzeitigen 
Förderzeitraum hinaus.  
Ausweitung auf Neubauten und Bestand: Um entsprechende Maßnahmen zu 
verstetigen, verpflichtet sich die Stadt Köln dazu, Anreize für Dachbegrünungen im 
Neubau sowie bei Bestandsgebäuden zu schaffen. Dies betrifft insbesondere 
Flachdächer und Fassadenbegrünungen im Sinne der Essbaren Stadt und kann 
über die Festschreibung in formellen Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mithilfe von 
informellen Instrumenten (z.B. Beratungsangebote, Programm mit finanzieller 
Unterstützung u.ä.) erfolgen.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrünung für Neubauten sowie den 
Bestand durch das Förderprogramm Grün hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 
wird unter stetiger Optimierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel ist eine 
möglichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu erreichen. 
Angestrebt wird eine Verlängerung des Programmes. 
GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die 
hieraus resultierende Zunahme von Starkregenereignissen und Hitze-ereignissen 
durch Verdunstungskühlung und Regenwasserrückhalt abmildern. 
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung empfohlen und eine 
stärkere Berücksichtigt dieser Empfehlungen befürwortet. 
Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude 
sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. 
Fazit: Mit dem Förderprogramm Grün hoch3 wird die Forderung und mit dem 
genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand 
grundsätzlich aufgegriffen. 
Sachstand 2025: Das Förderprojekt GRÜN hoch 3 hat weiterhin Bestand bis zum 
31.07.2028. 
Anzahl Anträge: 
2018: 22 (ab Oktober) 
2019: 85 
2020: 164 
2021:156 
2022: 193  
2023: 151

12 
2024: 111 
2025: 125 (Stand 27.11.2025) 
Gesamt: 1007 Anträge 
 
Gesamtanzahl positiv bewilligter Anträge: 790 
(aktuell noch 10 Neuanträge in Bearbeitung) 
 
Bewilligungssumme: 3.148.909,95 € 
 
Summe ausgezahlter Anträge: 2.204.204,09 € 
 
Bereits umgesetzte Maßnahmen: 
516 Dachbegrünungen  
83 Entsiegelungen und 22 Rückbau Schotterflächen  
97 Fassadenbegrünungen  
42 Retentionsmaßnahmen 
 
Stand Städtische Projekte: 
Sachstand 2025: unverändert

13 
Essbares öffentliche Grün 
Streuobstwiesen 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Streuobstwiesenkommission soll verstetigt werden.  
Ab spätestens 2025 übernimmt die Biologische Station die Koordination des 
ehrenamtlichen Engagements vor Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für 
die lokale Ernährung genutzt werden können. Die Biologische Station stellt dabei 
die fachgerechte Pflege und die Kontinuität sicher. Die Finanzierung erfolgt über 
Drittmittel, städtische Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle auch über die 
regionale Vermarktung der Produkte.  
Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im öffentlichen Raum (außerhalb von 
Streuobstwiesen) werden Patenschaften vergeben. Zur Qualifizierung der Paten, 
sowie zur Sicherung der Baumpflege von nicht verpachteten Obstbäumen, wird eine 
Fachstelle eingerichtet (bspw. als Kooperation zwischen Biologischer Station und 
Grünflächen-amt).  
Die Stadt Köln unterstützt die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst 
und anderen Produkten der Streuobstwiese durch Verkauf der Produkte in 
städtischen Kantinen, Werbung und ggf. Investitionszuschüsse zur Herstellung von 
Produktions- und Vertriebswegen. Dabei orientieren sich Anbau, Veredelung zu 
Nahrungsmitteln und Vertrieb an einem geschlossenen, energieschonenden und 
verpackungsarmen Kreislauf innerhalb des Stadtgebietes und des unmittelbar 
angrenzenden Umlandes. Ziel ist es, dass ab 2025 Saft von Kölner Streuobstwiesen 
in Köln stadtweit zu erwerben ist.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept zur Erfassung und 
Entwicklung der Streuobstbestände auf Kölner Stadtgebiet. Die sogenannte 
„Obstwiesenkommission“ (Zusammenschluss Verbände, Verwaltung, 
Interessengruppen) begleitet diesen Prozess. Die Biologische Station 
Leverkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu betreuen und zu pflegen. Die 
Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt und Grün eine entsprechende 
Beschlussvorlage vorlegen. 
Fazit: Mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und der Übernahme von 
Obstwiesen durch die Biologische Station Leverkusen/Köln wird die Forderung 
aufgegriffen. 
 
Sachstand 2025: Im Jahr 2025 umfasste das Kooperationsprojekt zwischen dem 
Grünflächenamt und der NABU-Naturschutzstation Leverkusen - Köln 26 
Streuobstbestände mit ca. 1.400 Bäumen, auf ca. 21 Hektar Fläche. 
Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste das Kooperationsprojekt, im 
Vergleich zum Ratsbeschluss vom 27.04.2023 (“Erweiterung Obstwiesenprojekt 
Biostation“), das ursprünglich 45 Streuobstbestände umfasste, deutlich reduziert 
werden.  
Einige der aus dem Projekt herausgefallenen Bestände konnten allerdings über 
Einzelaufträge weiter gepflegt werden.  
Das Kooperationsprojekt konzentriert sich derzeit auf die Pflege der Bestände. Die 
in den Vorjahren erfolgten teilweise umfangreichen Ergänzungs- und 
Ersatzpflanzungen wurden im Jahr 2025 zunächst nicht weiterverfolgt. Hier wird mit

14 
dem Grünflächenamt an einer neuen, langfristig nachhaltigen Strategie zum 
kontinuierlichen und klimaresilienten Erhalt der Bestände gearbeitet.

15 
Bildungseinrichtungen 
Bildungseinrichtungen 
Schulgartenkonzept 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Schulgartenkonzept für 
Grundschulen, das durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule Koblenz-
Metternich inspiriert wurde, als Aktionsplan für alle Kölner Schulen, Kitas und 
weitere Bildungseinrichtungen auszubauen mit dem Ziel, dass jede Kölner Kita und 
jede Kölner Schule einen Garten hat und betreibt.  
Der Aktionsplan soll mit Akteur*innen wie Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, dem 
Schulgartennetzwerk, dem Schulamt, Grünflächenamt, Umweltamt, Ernährungsrat, 
Essbare Stadt etc. partizipativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 
entwickelt werden.  
Kölner Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen werden von der Stadtverwaltung 
bei der Umsetzung eines Konzeptes für einen Schulgarten oder anderer 
gärtnerischer Möglichkeit unterstützt, an denen nachhaltige Umwelt- und 
Ernährungsbildung, sowie Biodiversität greifbar gemacht werden.  
Die Stadt Köln verpflichtet sich mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans, bis 
2025 an allen Schulen und KiTas zu prüfen, dass ein Grundstück fürs Gärtnern zur 
Verfügung gestellt wird. Dieses soll möglichst entsiegelt und mit Bodenanschluss 
sein. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes. Das 
existierende Schulgartenprojekt unter der Federführung des Umweltamtes liefert 
bereits die notwendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die Inhalte sind 
dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zuständigkeit der Kommunalverwaltung 
liegt. Ein Einfluss auf Landesentscheidungen ist nicht gegeben. Hinsichtlich der 
Unterrichtsgestaltung sind die Lehrpläne NRW zugrunde zu legen. 
Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die Forderungen 
aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen wird im 
Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. 
Sachstand 2025: In Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot des „Gärtnern 
mit Pänz“-Projektes ist der Aufbau des „Kölner Netzwerks für die 
Schulgartenberatungen“ im Sommer 2024 gestartet. Mit diesem neuen Projekt, das 
für zunächst ein Jahr vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt finanziert wurde, soll 
die Entwicklung von Schulgärten in Köln noch gezielter unterstützt werden. Dem 
hohen Bedarf nach Schulgartenberatungen kommt dieser weitere Baustein nach. 
Mittels der Expertise von „Garten-Coaches“ wurde es insgesamt 16 Schulen 
ermöglicht, Fragestellungen bei der Beratung vor Ort zu klären und praktische 
Anregungen und Lösungen für den Schulgarten bezogen auf den jeweiligen 
Standort zu erhalten. Nach der Pilotphase wurde in einem Auswertungs-Workshop 
mit den Garten-Berater*innen analysiert, welche Erfolge und Erkenntnisse mit dem 
Projekt erzielt werden konnten. Diese werden weiter ausgearbeitet und für eine 
angestrebte Verstetigung fortentwickelt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage 
im Jahr 2025 wurde diese Verstetigung noch nicht umgesetzt, ist aber für 2026 
geplant.

16 
Aufgrund von Ressourcenverteilungen wurde das Schulgartenkonzept in 2025 
zunächst nicht weiterbearbeitet. Ein erster Ansatz besteht im Entwurfsstadium. Die 
Auswertung der Onlinebefragung der Schulen ist abgeschlossen und wird zur 
internen Verarbeitung im Konzept genutzt. Die Aktivitäten durch praxisorientierte 
Module rund um den Schulgarten, insbesondere die Erfahrungen aus dem 
Leuchtturmprojekt der Gemeinschaftsgrundschule Riphanstraße mit mehrjähriger 
professioneller gärtnerischer und pädagogischer Betreuung, geben Hinweise auf die 
Machbarkeit und Sinnhaftigkeit konzeptioneller Überlegungen und werden weiter 
vorangetrieben.  
Alle weiteren Aktivitäten des Schulgarten-Projektes finden fortlaufend statt und die 
Angebote werden gut angenommen. Dazu gehören neben den Netzwerkaktivitäten 
und dem Beratungsangebot auch die Fortbildungen für Lehrkräfte. Alle 
Informationen erhalten Sie hier:  
Gärtnern mit Pänz - Pauken, Pausen, Pastinaken! - Stadt Köln (https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/umweltbildung/gaertnern-mit-paenz-
pauken-pausen-pastinaken)

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Gemeinschaftsgärten 
Gemeinschaftsgärten 
Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Flächensicherung: Die bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flächen 
werden durch Langzeitverträge von mindestens 20 Jahren mit der Stadt gesichert. 
Andernfalls unterstützt die Stadtverwaltung bei der Suche nach adäquaten 
Ersatzflächen aktiv. Bestehende Gemeinschaftsgärten auf nicht-städtischen 
Flächen werden bei Bedarf ebenfalls bei der Suche nach geeigneten 
Alternativstandorten aktiv unterstützt. Für jeden Garten muss eine Ersatzfläche in 
angemessener Entfernung vom derzeitigen Standort gefunden werden, damit seine 
nachbarschaftliche Funktion erhalten bleiben kann. Dabei sind die Gärten selbst 
einzubeziehen. Faktoren wie Zugänglichkeit, Lichtverhältnisse, Bodenqualität finden 
Berücksichtigung.  
Geeignete Flächen für Gemeinschaftsgärten werden unter Berücksichtigung der 
o.g. Faktoren in Bebauungspläne integriert. Darüber hinaus unterstützt die 
Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Koordinationsbüro potenzielle 
Gemeinschaftsgärten bei der Suche nach geeigneten Flächen.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
In der Beschlussvorlage vom 07.06.2016 wird folgendes dargelegt: „Die 
Liegenschaftsverwaltung stellt […] grundsätzlich unbebaute und mindergenutzte 
Flächen für Urban Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung. In jedem 
Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelungen getroffen. Dabei sind neben den 
zulässigen Nutzungsmöglichkeiten auch der Artenschutz und der Bodenschutz 
(Altlastenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine Nutzungsvergütung 
erhoben, die aktuell 0,10 €/m² oder mindestens 30,- € (bei weniger als 300 m²) im 
Jahr beträgt.“ 
In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 beschlossenen Konzept 
„Essbare Stadt“ hat die Verwaltung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche 
nach geeigneten Flächen zu unterstützen. 
Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und Unterstützung von 
Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. 
Sachstand 2025: Auf Grund der angespannten Haushaltslage können die Mittel 
aus dem Fördertopf Essbare Stadt bis auf Weiteres bedauerlicherweise nicht 
vergeben werden. 
Die Herstellung der Gartenlaborfläche am Merheimer Platz ist abgeschlossen und 
kann aller Voraussicht nach im Frühjahr 2026 an den Kleingartenverein Flora e.V. 
und den Gemeinschaftsgartenverein Garten am Mer übergeben werden. 
Der Bau der Gartenlaborfläche am Blücherpark soll im ersten Quartal 2026 
beginnen und nach Möglichkeit noch im April 2026 beendet werden, so dass die 
Fläche bereits für die Gartensaison 2026 an den Kleingartenverein Blücherpark e.V. 
übergeben werden kann. 
Das kommende Gartenlabor am Pohlstadtsweg wird auch im Jahr 2026 durch einen 
lokalen Bio-Landwirt vorbereitet und in Form von Krautgartenparzellen angeboten. 
Derzeit gibt es knapp 60 Voranmeldungen. Ziel ist in diesem Jahr die Gründung 
eines Vereins, der das Gartenlabor am Pohlstadtsweg in Eigenregie verwaltet.

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Weiterhin bietet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Unterstützung bei 
der Suche nach Flächen.

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Gemeinschaftsgärten 
Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln unterstützt weiterhin die Kommunikation der Akteure der Essbaren 
Stadt über ihre städtischen Kanäle.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Grundsätzlich wird die Durchführung von Workshops und vergleichbaren 
Veranstaltungen unterstützt. 
Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rahmen der Möglichkeiten 
unterstützt. 
Sachstand 2025: Im Jahr 2026 werden für die Pächter*innen des Gartenlabors am 
Pohlstadtsweg seitens des beteiligten Bio-Landwirts sowie der Verwaltung 
Gartenworkshops angeboten, die die Pächter*innen darauf vorbereiten sollen, in 
den Folgejahren möglichst eigenständig zu gärtnern. Die gemeinsame Teilnahme an 
den Workshops soll zudem das Gemeinschaftsgefühl unter den Gärtnernden 
stärken und somit als Vorbereitung auf eine Vereinsgründung dienen, so wie sie in 
den bestehenden Gartenlaboren an der Olpener Straße und am Schlagbaumsweg 
ebenfalls vollzogen wurde. 
 
 
Gemeinschaftsgärten 
Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln erleichtert die Genehmigungen baulicher Veränderungen auf 
städtischen Gemeinschaftsgartenflächen zum Zweck der gärtnerisch-partizipativen 
Nutzung, z.B. von Gewächshäusern oder Gemeinschaftsküchen. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten wird 
in einem Nutzungsvertrag vereinbart. Baurechtliche oder weiterführende 
Genehmigungen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Einzelfall gesondert 
eingeholt werden. Dabei sind insbesondere auch die artenschutz- und 
landschaftsrechtlichen Aspekte sowie die Bodenschutzaspekte zu berücksichtigen. 
Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen eingeholt werden. 
Sachstand 2025: Entwicklungsstand der neuen Gartenlabore siehe „Ausbau von 
Urban Gardening und Flächensicherung“ 
Der nächste Stadtteil, der auf Möglichkeiten der Einrichtung einer neuen 
Gartenlaborfläche untersucht werden wird, ist, auch auf Grund bereits bekundeten 
Interesses seitens der Bevölkerung voraussichtlich Porz. Wegen der angespannten 
Haushaltslage ist jedoch fraglich, wann weitere Gartenlaborflächen baulich 
umgesetzt werden können.

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Gemeinschaftsgärten 
Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsgärten 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Der Stadtrat beschließt, dass Mittel für die dauerhafte Schaffung eines 
Koordinationsbüros “Essbare Stadt Köln” zur Verfügung gestellt werden. Dieses 
nimmt 2020 ihre Arbeit auf. Das Koordinationsbüro hat das Ziel, die Umsetzung der 
Essbaren Stadt im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu unterstützen. Durch das 
Koordinationsbüro wird die Essbare Stadt zu einem festen, in allen Veedeln sichtbar 
zur verbesserten Lebensqualität beitragenden Bestandteil der Stadt Köln. Das 
Koordinationsbüro etabliert einen regelmäßigen Austausch und eine enge 
Zusammenarbeit aller Akteur*innen der Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst zwei 
Vollzeitstellen. Davon ist eine Stelle bei der Stadtverwaltung und eine beim 
Ernährungsrat angesiedelt.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet 
zurzeit nicht statt. 
Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hierfür vorgesehen. Im Haushalt 
2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren Stadt 
aufgeführt. 
 
Sachstand 2025: unverändert 
Die im Jahr 2020 neu geschaffene Stelle ist weiterhin besetzt. Vor allem die 
koordinative Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat und dem Umweltamt hat sich 
etabliert.

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Gemeinschaftsgärten 
Die Stadt Köln startet ein Programm nach dem Pariser Vorbild 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln startet eine Kampagne für Urbanes Gärtnern im Sinne der Essbaren 
Stadt nach dem Pariser Vorbild, um die Bevölkerung dazu anzuregen, gärtnerisch 
aktiv zu werden. Die Kampagne strebt einen Gemeinschaftsgarten pro Veedel an. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite eingerichtet worden: 
„Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen zu schaffen, die sich 
positiv auf die Artenvielfalt, das Klima und damit auch auf die Bewohnerinnen und 
Bewohner auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer Baumscheibe vor 
der Haustür oder am Straßenrand - Natur lässt sich auch auf kleinem Raum 
verwirklichen, verschönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität in der 
Stadt. […] 
Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das 
Gärtnern in der Stadt. 
Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon 
eingerichtet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund 
fehlender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar. 
 
Sachstand 2025: unverändert 
 
 
Gemeinschaftsgärten 
Ausgleichsflächen 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob urbane Gemeinschaftsgärten als 
Option für Ausgleichsflächen aufgenommen werden können. Das Koordinationsbüro 
ist hier einzubinden.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen 
sind auf einen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte 
Grünmaßnahmen zur Einrahmung von Gemeinschaftsgärten als 
Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Gemeinschaftsgärten selbst sind 
nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. 
Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet 
werden. 
Sachstand 2025: unverändert

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Partizipative Landwirtschaft 
 
  
Partizipative Landwirtschaft 
Partizipative Landwirtschaft 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 in jedem Stadtbezirk mit kommunalen 
landwirtschaftlichen Flächen eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche zur alternativen 
und partizipativen Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öffentlich zugängliche 
Ackerfläche zu Bildungszwecken. 
 
Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln 
bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, 
ökologisch arbeiten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen 
z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. 
 
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und 
Grün beraten. (Anm.: dieser Hinweis ist übernommen aus der Zielsetzung 2016) 
 
Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages berücksichtigt und geprüft. 
Sachstand 2025: unverändert

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Privates Gärtnern und Firmengärten 
 
Privates Gärtnern und Firmengärten 
Privates Kompostieren fördern 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln gibt eine Informationsbroschüre in Auftrag, die über privates 
Kompostieren und Wurmkisten, sowie Stellen, an denen Gartenbesitzer Bioabfälle 
abliefern und privaten Kompost beziehen können, informiert.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum Thema „organischer Abfall“ 
eine Informationsbroschüre herausgegeben. 
Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. 
Sachstand 2025: unverändert, die Informationsbroschüre wird derzeit allerdings 
nicht neu aufgelegt. 
 
 
  
Privates Gärtnern und Firmengärten 
Privates Gärtnern und Firmengärten 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln unterstützt die Bürger*innen bei der Gestaltung von essbaren 
privaten und gewerblichen Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller privaten Gärten, 
Balkone und Dachterrassen mit Essbarem bepflanzt und immer mehr Unternehmen 
legen auf ihrem Gelände Firmengärten an. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Hinweis: Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei 
den jeweiligen Grundstückseigentümern. 
Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung eines Preises 
vorbereiten. 
Sachstand 2025: Auch im Jahr 2025 hat das Umweltamt im Rahmen des 
Wettbewerbs „Vielfaltsgärten“ 24 Gärten aus privaten und öffentlichen Bereichen 
ausgewählt und wird die Auszeichnung im Rahmen des Saatgutfestivals am 
28.02.2026 vergeben. Im Jahr 2026 wird der Wettbewerb erneut ausgelobt. Partner 
im Projekt sind weiterhin das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen, der NABU 
Stadtverband Köln, der Kleingartenverein Flora e.V. und der VHS-Biogarten Thurner 
Hof.

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Privates Gärtnern und Firmengärten 
Gärtnern genehmigen 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern 
und Vermietern sowie dem Ernährungsrat (Ausschuss Essbare Stadt), um 
Balkonbepflanzungen zu fördern und bestehenden Einschränkungen 
entgegenzuwirken.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbaugesellschaften und 
Vermietern, Fenster und Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu 
verhandelt und geregelt werden. Insbesondere kommunale Unternehmen und 
Genossenschaften können hier ein Zeichen setzen. 
 
Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den 
jeweiligen Wohnungseigentümern.  
 
Sachstand 2025: unverändert

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Kleingärten und Kleingartenvereine 
 
Kleingärten und Kleingartenvereine 
Flächenerhalt 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert.  
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen als Flächen für 
Dauerkleingärten festgesetzt. Anlagen, die vor Inkrafttreten des 
Bundeskleingartengesetztes Bestand hatten, werden als Dauerkleingärten 
behandelt.  
Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich geschützt.  
Sachstand 2025: unverändert 
 
 
  
Kleingärten und Kleingartenvereine 
Kleingärten und Kleingartenvereine 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Kleingärten wird systematisch 
entgegengewirkt - durch den Erhalt bestehender Gärten und die Erschließung neuer 
Gartenflächen. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradition. Viele der heutigen 
Kleingartenanlagen entstanden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des 
Kölner Grünsystems und sind somit integraler Bestandteil des gesamt-städtischen 
Freiraumnetzes. Kleingärten erfüllen städtebauliche, ökologische, klimatische und 
soziale Funktionen für die Großstadt Köln.  
Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen, städtebaulichen sowie umwelt- 
und klimarelevanten Herausforderungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband 
Kölner Gartenfreunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Kleingartenwesens in Köln 
formuliert (s.u.). 
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt 
durch unterschiedliche Konzepte zu ermöglichen.  
Sachstand 2025: siehe „Schaffung von neuen Kleingartenflächen“

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Kleingärten und Kleingartenvereine 
Schaffung von neuen Kleingartenflächen 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert und die Anzahl 
der Kleingärten erhöht, um den tatsächlichen Bedarf von 25.000 Kleingärten zu 
decken. Pro Jahr werden 100 neue Gärten geschaffen. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbedarfsberechnung liegt der 
Versorgungsgrad mit Kleingärten gesamtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem 
Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums wird der 
Versorgungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% sinken. Das 
bedeutet: Immer weniger Menschen werden einen Garten in Köln pachten können.  
Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuanlage von Kleingartenanlage 
aufgrund der Flächenkonkurrenz und konkurrierender Flächennutzungen 
(Wasserschutzzonen, Altlasten etc.) kaum mehr möglich sein wird.  
These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuelle Bestand erhalten bleiben und 
jede Möglichkeit zum weiteren Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss 
versucht werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen.  
Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern in der Stadt auf gleicher 
Fläche zu ermöglichen. (z.B. Teilung größerer Parzellen, neue Zielgruppen 
ansprechen, Pilotprojekte wie Gartenlabore fördern...) 
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt 
durch unterschiedliche Konzepte zu ermöglichen.  
Sachstand 2025: Die Planung für den neuen Kleingartenpark an der 
Claudiusstraße wurde im Juni 2025 beschlossen, der Baubeschluss steht noch aus. 
Der Kleingartenverein Colonius e.V. wurde um eine Fläche erweitert, die die 
Schaffung zwei neuer Kleingartenparzellen ermöglicht. 
Aktueller Stand Pohlstadtsweg, siehe „Gemeinschaftsgärten“

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Kleingärten und Kleingartenvereine 
Zugänglichkeit 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau der Onlineplattform des Kreis-verbands 
Kölner Gartenfreunde e.V. zur vereinfachten Vergabe von freien Parzellen. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum Beispiel über ein Online-
Portal. Der Anteil nicht vergebener Flächen, meist in den Außenbezirken, soll 
reduziert werden.  
 
Hinweis: Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der Kölner Gartenfreunde 
eigenständig unterhalten und gepflegt.  
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages 
aufgegriffen und geprüft. 
Sachstand 2025: unverändert 
 
 
Kleingärten und Kleingartenvereine 
Gruppenverträge 
Konzept „Essbare Stadt“ 
In Kooperation mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. werden die 
pachtrechtlichen Bedingungen zur Vergabe verändert, so dass auch Gruppen und 
Bildungseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Parzelle pachten 
können. Kleingartenvereine können Gärten für einen Gemeinschaftsgarten zur 
Verfügung stellen. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder Schulen geben, um neue 
Personen und Zielgruppen an Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im 
Allgemeinen heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindestens ein 
Garten an Gruppen vergeben werden. 
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages 
aufgegriffen und geprüft.  
Sachstand 2025: unverändert 
(Der Dachverband der Kleingärtner lehnt aus vertraglichen Gründen das 
Abschließen von Gruppenverträgen ab. Ein gemeinschaftliches Gärtnern wird zwar 
explizit begrüßt, es wird allerdings gewünscht, dass vertraglich eine Person als 
Vertragspartnerin und Ansprechperson ausgewählt wird.)

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Kleingärten und Kleingartenvereine 
Anpassung der Gartenordnung 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Bei der Neufassung des Generalpachtvertrages zwischen Stadt Köln und dem 
Kölner Kleingartenverband verbleibt die Verantwortung für Gemeinschaftsplätze 
innerhalb der Kleingartenanlagen (Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle) auch künftig 
Aufgabe der Stadt. Diese bekräftigt die Rolle der Kleingärten als Gemeingut im 
Sinne der Essbaren Stadt. Es ist wünschenswert, dass bei der Neufassung des 
Generalpachtvertrags die Gartenordnung an die lokalen und zeitgemäßen 
Bedingungen angepasst wird, unter den Stichworten Generationenwechsel, Tier- 
und Naturschutz, Ökologie und Biodiversität. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Kleingärten unterliegen diversen Regularien - vom Bundeskleingartengesetz bis zur 
Vereinssatzung. Diese sollen an die heutigen Bedingungen und die oben 
dargestellten Ziele angepasst werden - unter den Stichworten Generationswechsel, 
Naturschutz, Ökologie.  
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages 
aufgegriffen und geprüft.  
Sachstand 2025: unverändert (Die neue Gartenordnung ist seit dem 01.01.2023 in 
Kraft) 
 
 
Kleingärten und Kleingartenvereine 
Anerkennung als Ausgleichsflächen 
Konzept „Essbare Stadt“ 
Die Stadt Köln bekommt den Auftrag zu prüfen, unter welchen Bedingungen 
ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als ökologische Ausgleichsflächen 
gewertet werden können. 
Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf 
einen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaßnahmen 
zur Einrahmung von Kleingärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die 
Kleingärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. 
Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden.  
Sachstand 2025: unverändert

Beratungsverlauf (1)

05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0432/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2026
Erstellt
11.02.2026 13:16