0432/2026
Fünfter Sachstandsbericht "Essbare Stadt"
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/3 Vorlagen-Nummer 02.03.2026 0432/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 05.03.2026 5. Sachstandsbericht Essbare Stadt Im Rahmen des Konzeptes „Essbare Stadt“ wird jährlich ein Sachstandsbericht er- stellt. Hier vorgelegt wird nun der 5. Sachstandsbericht, der sich auf das Jahr 2025 bezieht. Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit mehr als 300 Bürger*innen und einem anschließenden BarCamp haben der Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. (Ernährungsrat) zusammen mit der Verwaltung und Agora Köln 2017 den Akti- onsplan „Essbare Stadt“ erarbeitet. Hierauf aufbauend wurde mit dem Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. und der Stadtverwaltung die Beschlussvorlage „Essbare Stadt“ formuliert. Nach Vorberatung durch die Bezirksvertretungen wurde dieses Kon- zept am 04.06.2020 vom Ausschuss Umwelt und Grün beschlossen (3117/2019). Die übergeordneten Ziele des Konzeptes „Essbare Stadt“ bestehen zusammenfas- send darin, existierende Grünflächen zu schützen und aufzuwerten, weitere Flächen für die grüne Infrastruktur zu erschließen, die Biodiversität und die Umweltbildung zu fördern und das Gärtnern in urbanem Kontext allen interessierten Bürger*innen zu er- möglichen. Die Hauptfelder des Aktionsplanes umfassen u.a. die Themenfelder: Essbares öffentliches Grün Bildungseinrichtungen / Schulgartenkonzept Gemeinschaftsgärten Privates Gärtnern und Firmengärten Kleingärten und Kleingartenvereine. Die Zielsetzungen des Aktionsplans „Essbare Stadt Köln“ wurden für den Zeitraum 2020 bis 2025 festgelegt. Somit kann dieser Sachstandsbericht als Ergebnis des Konzepts „Essbare Stadt“ (3117/2019) betrachtet werden. Am 04.12.2025 hat der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün den Beschluss zur Fort- schreibung des Aktionsplans bis 2030 (0992/2025) gefasst. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit der Prüfung der Inhalte beauftragt. Die Verwaltung soll in Zusammen- arbeit mit dem Ernährungsrat die Umsetzung nach Möglichkeit und im Rahmen der fi- nanziellen Haushaltsmittel und personellen Kapazitäten umsetzen. Im nächsten Jahr werden die ersten Ergebnisse dazu im 6. Sachstandsbericht darge- stellt. Gez. Wolfgramm Anlage: Anlage 1: 5. Sachstandsbericht Essbare Stadt, Stand Januar 2026
Anlage 1- 5. Sachstandsbericht Essbare Stadt
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1 Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt Erstellt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stand Januar 2026 Anlage 1 2 Hinweis zum Verständnis: Damit die unterschiedlichen Ansätze und Aspekte dieses Sachstandsberichts verständlich und die jeweiligen Sachstände nachvollziehbar dargestellt werden können, bedarf es eines Kontexts. Daher wird jeder Abschnitt eingeleitet mit einem Auszug aus dem gleichnamigen Aktionsplan „Essbare Stadt“, der den Ausgangspunkt aller Entwicklungen bildet und der darauf aufbauenden Stellungnahme der Verwaltung, inklusive Fazit, die wiederum die eigentliche Aufgabenstellung abbildet. Dies dient der Verdeutlichung der Entwicklung und Einordnung der aktuellen Sachstände. Für ergänzende Informationen hier die Sachstandsberichte der vergangenen Jahre: • 1. Sachstandsbericht 2021: 3405/2021 • 2. Sachstandsbericht 2022: 2994/2022 • 3. Sachstandsbericht 2023: 3356/2023 • 4. Sachstandsbericht 2024: 2930/2024 3 Inhalt: Essbares öffentliche Grün ............................................................................ 4 Essbare Veedels-Plätze ................................ ................................ ................................ .... 4 Neu- und Ersatzpflanzungen ................................ ................................ ............................. 5 Phytosanierungen ................................ ................................ ................................ ............. 6 Flächenentsiegelung ................................ ................................ ................................ ......... 8 Wildwiesen und Insektenweiden ................................ ................................ ..................... 10 Begrünte Flächen & vertikale Begrünung ................................ ................................ ........ 11 Streuobstwiesen ................................ ................................ ................................ ............. 13 Bildungseinrichtungen................................................................................ 15 Schulgartenkonzept ................................ ................................ ................................ ........ 15 Gemeinschaftsgärten .................................................................................. 17 Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung ................................ ..................... 17 Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung ................................ ..................... 19 Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten ................................ ................................ .. 19 Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsgärten ................................ .............. 20 Die Stadt Köln startet ein Programm nach dem Pariser Vorbild ................................ ...... 21 Ausgleichsflächen ................................ ................................ ................................ ........... 21 Partizipative Landwirtschaft ....................................................................... 22 Partizipative Landwirtschaft ................................ ................................ ............................ 22 Privates Gärtnern und Firmengärten ......................................................... 23 Privates Gärtnern und Firmengärten ................................ ................................ ............... 23 Privates Kompostieren fördern ................................ ................................ ........................ 23 Gärtnern genehmigen ................................ ................................ ................................ ..... 24 Kleingärten und Kleingartenvereine .......................................................... 25 Kleingärten und Kleingartenvereine ................................ ................................ ................ 25 Flächenerhalt ................................ ................................ ................................ .................. 25 Schaffung von neuen Kleingartenflächen ................................ ................................ ........ 26 Zugänglichkeit ................................ ................................ ................................ ................. 27 Gruppenverträge ................................ ................................ ................................ ............. 27 Anpassung der Gartenordnung ................................ ................................ ....................... 28 Anerkennung als Ausgleichsflächen ................................ ................................ ............... 28 4 Essbares öffentliche Grün Essbares öffentliche Grün Essbare Veedels-Plätze Konzept „Essbare Stadt“ Die Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschließen die Schaffung von Möglichkeiten zum partizipativen Gärtnern im öffentlichen Raum. Die Verwaltung setzt diesen Beschluss unter vereinbarten Rahmenbedingungen wie z.B. durch Patenschaften und Nutzungsverträgen um. Dazu beschließt der Stadtrat den Anbau von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, Seitenstreifen etc. Die Ausstattung und die Art des Gärtnerns ist standortabhängig und schließt Gärtnern in Hochbeeten, im Boden, vertikal oder in Designcontainern mit ein. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 07.06.2016 die von der Verwaltung vorgelegte systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ ausdrücklich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt das Konzept fortzuschreiben. Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für die Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgesprochen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss jedoch auch formuliert „Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen ist somit ausgeschlossen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heute schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt. Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt auch Nutzungsverträge ab. Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 07.06.2016 grundsätzlich erfüllt. Sachstand 2025: kumulierte Entwicklung der Patenschaften im Jahr 2025 • Baumpatenschaften: 1245* • Grünflächenpatenschaften: 360 • Gießpatenschaften: werden nicht mehr erfasst *Hier sind auch Initiativen und Personen erfasst, die sich um mehrere Beete, bzw. Bäume kümmern. Zudem gab es einen deutlichen Zuwachs bei den Pat*innen für Brunnen und Friedhöfe, hier engagieren sich 105 Personen (Stand Ende 2025) für Brunnen und Friedhöfe, 2024 waren es 30 Pat*innen. 5 Essbares öffentliches Grün Neu- und Ersatzpflanzungen Konzept „Essbare Stadt“ Bis 2025 sind Neuanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen auf kommunalen Flächen (da-runter Grünanlagen, Schulhöfen) sowie auf Flächen mehrheitlich kommunaler Unternehmen zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Das Grünflächenamt erarbeitet hierfür zeitnah ein Bepflanzungs-raster angelehnt an die bereits existierende Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz-berg/Friedrichshain. Danach werden künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und ihre Dienstleister im öffentlichen Raum überprüft und umgesetzt. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss vom 07.06.2016 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflächen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichtigen. Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch andere Aspekte (Gestaltung, Bio-diversität etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflanzen festgelegt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen Arten. Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. Sachstand 2025: unverändert (die im Jahr 2023 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün festgesetzte Quote von essbaren Gehölzen für Neu- und Ersatzpflanzungen (70% essbar für Mensch und Tier) gilt verpflichtend für alle Stellen der Verwaltung, die Pflanzungen veranlassen und durchführen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verweist zudem ex-terne Planungsbüros auf das Grünhandbuch und die darin enthaltene Liste entsprechender Gehölze. 6 Essbares öffentliches Grün Phytosanierungen Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadtverwaltung prüft die Sanierung einzelner belasteter öffentlicher Flächen hinsichtlich der Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung). Zwei Testflächen werden ausgewiesen und die Phytosanierung wissenschaftlich begleitet (z.B. als universitäres Forschungsprojekt). Bodeneigentümer*innen werden auf Anfrage zum Thema Phytosanierung beraten. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich zum Teil erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere auch an Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer städteplanerischen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher ist es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese belasteten Böden zu sanieren und sie dadurch wieder einer Nutzung zum Beispiel als Grabeland oder Grünfläche zuzuführen. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren des Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren, zu denen auch die Phytosanierung gehört, immer mehr an Bedeutung Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und einen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforderlich machen, eignen sich diese besonders für hoch belastete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitlichen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden. Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse sollen dem Boden die toxischen SM innerhalb eines überschaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass nach einigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung zugeführt werden kann. Nach Ernte der Bio-masse wäre eine Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung der kontaminierten Pflanzenreste zu prüfen (Recycling). Das Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belastete, relativ kleine, innerstädtischen Flächen. Durch einen konventionellen Bodenaustausch können derartige Flächen wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große Areal sollte das Konzept der Phytosanierung weiterhin verfolgt werden. [...] Vor- und Nachteile der Phytosanierung auf innerstädtischen Kleinflächen Vorteile: • Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache Handhabung • Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten • Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Entsorgung der Biomasse Nachteile: • Hoher Zeitfaktor, da Dauer schwer abschätzbar ist • Bei kleinen Flächen relativ kostenintensiv • Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand • Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur Verfügung • Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich • Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung der Verfügbarkeit der SM • Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen (WE) 7 Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) wird grundsätzlich begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. Sachstand 2025: unverändert 8 Essbares öffentliches Grün Flächenentsiegelung Konzept „Essbare Stadt“ Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu möglicher Flächenentsiegelung seitens der Stadtverwaltung mit dem Ziel, weitere kommunale Flächen für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün zu erschließen. Mindestens 20 % der ermittelten Flächen sind bis 2030 zu entsiegeln und werden vorrangig für partizipative Gartenprojekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere ist die Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten. Entsiegelungsplan: Die Stadtverwaltung erarbeitet bis 2026 einen Plan zur systematischen Entsiegelung von kommunalen und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet. Online-Karte: Einzelne verfügbare Flächen werden ab 2022 auf einer Online-Karte auf stadt-koeln.de ausgewiesen, sodass sich Anwohner*innen ihrer Nachbarschaft einfach informieren und niederschwellig loslegen können. Vorbild ist die Urban- Gardening-Karte der Stadt Bonn. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „... ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent angewendet und in vielen Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbaufläche müsste aufgrund der Altlasten-problematik in jedem Einzelfall separat geprüft werden. Daher können solche Flächen in erster Linie unter Biodiversitätsaspekten gestaltet werden. Eine Erfassung von potenziellen Entsiegelungsflächen, auch für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernährungsrat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 beschlossenen Vorlage „Essbare Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen seitens der Stadtverwaltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück begeben.“ Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherigen Nachfragen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt wird. Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befürwortet. Sachstand 2025: Eine stadtweite Ansicht mit potenziellen Flächen in Zusammenarbeit mit Amt 23 wurde erstellt. Bei dieser Ansicht werden, nach Beurteilung der angezeigten Potenziale, weitere Kriterien angepasst und hinzugefügt. Die Flächen werden systematisch nach Stadtbezirken sortiert und angesehen. Die Auswertungen der Flächen für den Bereich Innenstadt sind weitestgehend fertiggestellt. Folgend werden die nächsten Stadtbezirke ausgewertet. 9 Zusätzlich werden weitere Flächen in das Kataster hinzugefügt, welche über die digitale Aus-wertung nicht angezeigt wurden. Diese Flächen sind größtenteils aus interner Auswertung zusammengetragen. Am 25.09.2025 hat ein ämterübergreifende Fachtermin stattgefunden. In diesem wurde der Stand des Katasters dargestellt und Einblicke zur Entwicklung gegeben. Zukünftig ist ein Austausch mit den beteiligten Ämtern geplant. Aus diesem sollen Flächen klarer definiert werden und überprüft werden, welche Flächen nach Auswertung von 67 weiterhin Potentiale zur Entsiegelung haben. Die Entsiegelungsmaßnahme an der Zülpicher Straße wurde im September 2025 fertiggestellt. Weitere Entsiegelungsmaßnahmen sind in der Planung. Siehe hierzu: Entsiegelungsmaßnahmen - Stadt Köln (https://www.stadt- koeln.de/artikel/73925/index.html) 10 Essbares öffentliche Grün Wildwiesen und Insektenweiden Konzept „Essbare Stadt“ Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 Verkehrsinseln, Mittelstreifen und städtische Brachflächen in bienen- und insektenfreundliche Flächen umzuwandeln. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Mit der Bewerbung für das Label „Stadtgrün naturnah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenkatalog vor, der auch in großem Umfang die Anlage bienen- und insektenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geachtet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbesondere hinsichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präferiert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungsaspekt nicht hinreichend berücksichtigen. Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die Forderung aufgegriffen. Sachstand 2025: Durch die Rezertifizierung mit „Gold“-Status (Label besteht noch bis 2026) kann das Förderprogramm „Stadtgrün naturnah“ fortgesetzt werden, sodass die Flächen artenreicher Wiesen sich um rund 5 ha auf 255 ha vergrößert haben. 11 Essbares öffentliche Grün Begrünte Flächen & vertikale Begrünung Konzept „Essbare Stadt“ Dem Vorbild anderer Kommunen wie Paris und Hamburg folgend, erhöht Köln den Anteil der intensiven Dach- und Fassadenbegrünung. Dies geschieht mit drei Maßnahmenpaketen. Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln übernimmt als Kommune eine Vorreiterrolle bei der Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, für alle öffentlichen Gebäude in Zusammenarbeit mit Umweltamt, Bauamt, Essbarer Stadt und interessierten Bürger*innen bis 2024 ein Konzept zur Intensivbegrünung städtischer Gebäude zu erarbeiten und dieses ab 2025 umzusetzen. Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtverwaltung verstetigt die bestehende Image- und Informationskampagne für private Fassaden- und Dachbegrünung und das Förderprogramm für Gebäudeeigentümer Grün hoch3 über den derzeitigen Förderzeitraum hinaus. Ausweitung auf Neubauten und Bestand: Um entsprechende Maßnahmen zu verstetigen, verpflichtet sich die Stadt Köln dazu, Anreize für Dachbegrünungen im Neubau sowie bei Bestandsgebäuden zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Flachdächer und Fassadenbegrünungen im Sinne der Essbaren Stadt und kann über die Festschreibung in formellen Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mithilfe von informellen Instrumenten (z.B. Beratungsangebote, Programm mit finanzieller Unterstützung u.ä.) erfolgen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrünung für Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm Grün hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter stetiger Optimierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Verlängerung des Programmes. GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die hieraus resultierende Zunahme von Starkregenereignissen und Hitze-ereignissen durch Verdunstungskühlung und Regenwasserrückhalt abmildern. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung empfohlen und eine stärkere Berücksichtigt dieser Empfehlungen befürwortet. Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. Fazit: Mit dem Förderprogramm Grün hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. Sachstand 2025: Das Förderprojekt GRÜN hoch 3 hat weiterhin Bestand bis zum 31.07.2028. Anzahl Anträge: 2018: 22 (ab Oktober) 2019: 85 2020: 164 2021:156 2022: 193 2023: 151 12 2024: 111 2025: 125 (Stand 27.11.2025) Gesamt: 1007 Anträge Gesamtanzahl positiv bewilligter Anträge: 790 (aktuell noch 10 Neuanträge in Bearbeitung) Bewilligungssumme: 3.148.909,95 € Summe ausgezahlter Anträge: 2.204.204,09 € Bereits umgesetzte Maßnahmen: 516 Dachbegrünungen 83 Entsiegelungen und 22 Rückbau Schotterflächen 97 Fassadenbegrünungen 42 Retentionsmaßnahmen Stand Städtische Projekte: Sachstand 2025: unverändert 13 Essbares öffentliche Grün Streuobstwiesen Konzept „Essbare Stadt“ Die Streuobstwiesenkommission soll verstetigt werden. Ab spätestens 2025 übernimmt die Biologische Station die Koordination des ehrenamtlichen Engagements vor Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für die lokale Ernährung genutzt werden können. Die Biologische Station stellt dabei die fachgerechte Pflege und die Kontinuität sicher. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, städtische Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle auch über die regionale Vermarktung der Produkte. Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im öffentlichen Raum (außerhalb von Streuobstwiesen) werden Patenschaften vergeben. Zur Qualifizierung der Paten, sowie zur Sicherung der Baumpflege von nicht verpachteten Obstbäumen, wird eine Fachstelle eingerichtet (bspw. als Kooperation zwischen Biologischer Station und Grünflächen-amt). Die Stadt Köln unterstützt die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst und anderen Produkten der Streuobstwiese durch Verkauf der Produkte in städtischen Kantinen, Werbung und ggf. Investitionszuschüsse zur Herstellung von Produktions- und Vertriebswegen. Dabei orientieren sich Anbau, Veredelung zu Nahrungsmitteln und Vertrieb an einem geschlossenen, energieschonenden und verpackungsarmen Kreislauf innerhalb des Stadtgebietes und des unmittelbar angrenzenden Umlandes. Ziel ist es, dass ab 2025 Saft von Kölner Streuobstwiesen in Köln stadtweit zu erwerben ist. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept zur Erfassung und Entwicklung der Streuobstbestände auf Kölner Stadtgebiet. Die sogenannte „Obstwiesenkommission“ (Zusammenschluss Verbände, Verwaltung, Interessengruppen) begleitet diesen Prozess. Die Biologische Station Leverkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu betreuen und zu pflegen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt und Grün eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Fazit: Mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und der Übernahme von Obstwiesen durch die Biologische Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen. Sachstand 2025: Im Jahr 2025 umfasste das Kooperationsprojekt zwischen dem Grünflächenamt und der NABU-Naturschutzstation Leverkusen - Köln 26 Streuobstbestände mit ca. 1.400 Bäumen, auf ca. 21 Hektar Fläche. Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste das Kooperationsprojekt, im Vergleich zum Ratsbeschluss vom 27.04.2023 (“Erweiterung Obstwiesenprojekt Biostation“), das ursprünglich 45 Streuobstbestände umfasste, deutlich reduziert werden. Einige der aus dem Projekt herausgefallenen Bestände konnten allerdings über Einzelaufträge weiter gepflegt werden. Das Kooperationsprojekt konzentriert sich derzeit auf die Pflege der Bestände. Die in den Vorjahren erfolgten teilweise umfangreichen Ergänzungs- und Ersatzpflanzungen wurden im Jahr 2025 zunächst nicht weiterverfolgt. Hier wird mit 14 dem Grünflächenamt an einer neuen, langfristig nachhaltigen Strategie zum kontinuierlichen und klimaresilienten Erhalt der Bestände gearbeitet. 15 Bildungseinrichtungen Bildungseinrichtungen Schulgartenkonzept Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Schulgartenkonzept für Grundschulen, das durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule Koblenz- Metternich inspiriert wurde, als Aktionsplan für alle Kölner Schulen, Kitas und weitere Bildungseinrichtungen auszubauen mit dem Ziel, dass jede Kölner Kita und jede Kölner Schule einen Garten hat und betreibt. Der Aktionsplan soll mit Akteur*innen wie Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, dem Schulgartennetzwerk, dem Schulamt, Grünflächenamt, Umweltamt, Ernährungsrat, Essbare Stadt etc. partizipativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 entwickelt werden. Kölner Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen werden von der Stadtverwaltung bei der Umsetzung eines Konzeptes für einen Schulgarten oder anderer gärtnerischer Möglichkeit unterstützt, an denen nachhaltige Umwelt- und Ernährungsbildung, sowie Biodiversität greifbar gemacht werden. Die Stadt Köln verpflichtet sich mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans, bis 2025 an allen Schulen und KiTas zu prüfen, dass ein Grundstück fürs Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll möglichst entsiegelt und mit Bodenanschluss sein. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes. Das existierende Schulgartenprojekt unter der Federführung des Umweltamtes liefert bereits die notwendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die Inhalte sind dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zuständigkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf Landesentscheidungen ist nicht gegeben. Hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die Lehrpläne NRW zugrunde zu legen. Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. Sachstand 2025: In Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot des „Gärtnern mit Pänz“-Projektes ist der Aufbau des „Kölner Netzwerks für die Schulgartenberatungen“ im Sommer 2024 gestartet. Mit diesem neuen Projekt, das für zunächst ein Jahr vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt finanziert wurde, soll die Entwicklung von Schulgärten in Köln noch gezielter unterstützt werden. Dem hohen Bedarf nach Schulgartenberatungen kommt dieser weitere Baustein nach. Mittels der Expertise von „Garten-Coaches“ wurde es insgesamt 16 Schulen ermöglicht, Fragestellungen bei der Beratung vor Ort zu klären und praktische Anregungen und Lösungen für den Schulgarten bezogen auf den jeweiligen Standort zu erhalten. Nach der Pilotphase wurde in einem Auswertungs-Workshop mit den Garten-Berater*innen analysiert, welche Erfolge und Erkenntnisse mit dem Projekt erzielt werden konnten. Diese werden weiter ausgearbeitet und für eine angestrebte Verstetigung fortentwickelt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage im Jahr 2025 wurde diese Verstetigung noch nicht umgesetzt, ist aber für 2026 geplant. 16 Aufgrund von Ressourcenverteilungen wurde das Schulgartenkonzept in 2025 zunächst nicht weiterbearbeitet. Ein erster Ansatz besteht im Entwurfsstadium. Die Auswertung der Onlinebefragung der Schulen ist abgeschlossen und wird zur internen Verarbeitung im Konzept genutzt. Die Aktivitäten durch praxisorientierte Module rund um den Schulgarten, insbesondere die Erfahrungen aus dem Leuchtturmprojekt der Gemeinschaftsgrundschule Riphanstraße mit mehrjähriger professioneller gärtnerischer und pädagogischer Betreuung, geben Hinweise auf die Machbarkeit und Sinnhaftigkeit konzeptioneller Überlegungen und werden weiter vorangetrieben. Alle weiteren Aktivitäten des Schulgarten-Projektes finden fortlaufend statt und die Angebote werden gut angenommen. Dazu gehören neben den Netzwerkaktivitäten und dem Beratungsangebot auch die Fortbildungen für Lehrkräfte. Alle Informationen erhalten Sie hier: Gärtnern mit Pänz - Pauken, Pausen, Pastinaken! - Stadt Köln (https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/umweltbildung/gaertnern-mit-paenz- pauken-pausen-pastinaken) 17 Gemeinschaftsgärten Gemeinschaftsgärten Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung Konzept „Essbare Stadt“ Flächensicherung: Die bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flächen werden durch Langzeitverträge von mindestens 20 Jahren mit der Stadt gesichert. Andernfalls unterstützt die Stadtverwaltung bei der Suche nach adäquaten Ersatzflächen aktiv. Bestehende Gemeinschaftsgärten auf nicht-städtischen Flächen werden bei Bedarf ebenfalls bei der Suche nach geeigneten Alternativstandorten aktiv unterstützt. Für jeden Garten muss eine Ersatzfläche in angemessener Entfernung vom derzeitigen Standort gefunden werden, damit seine nachbarschaftliche Funktion erhalten bleiben kann. Dabei sind die Gärten selbst einzubeziehen. Faktoren wie Zugänglichkeit, Lichtverhältnisse, Bodenqualität finden Berücksichtigung. Geeignete Flächen für Gemeinschaftsgärten werden unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren in Bebauungspläne integriert. Darüber hinaus unterstützt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Koordinationsbüro potenzielle Gemeinschaftsgärten bei der Suche nach geeigneten Flächen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 In der Beschlussvorlage vom 07.06.2016 wird folgendes dargelegt: „Die Liegenschaftsverwaltung stellt […] grundsätzlich unbebaute und mindergenutzte Flächen für Urban Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung. In jedem Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelungen getroffen. Dabei sind neben den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten auch der Artenschutz und der Bodenschutz (Altlastenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell 0,10 €/m² oder mindestens 30,- € (bei weniger als 300 m²) im Jahr beträgt.“ In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 beschlossenen Konzept „Essbare Stadt“ hat die Verwaltung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche nach geeigneten Flächen zu unterstützen. Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. Sachstand 2025: Auf Grund der angespannten Haushaltslage können die Mittel aus dem Fördertopf Essbare Stadt bis auf Weiteres bedauerlicherweise nicht vergeben werden. Die Herstellung der Gartenlaborfläche am Merheimer Platz ist abgeschlossen und kann aller Voraussicht nach im Frühjahr 2026 an den Kleingartenverein Flora e.V. und den Gemeinschaftsgartenverein Garten am Mer übergeben werden. Der Bau der Gartenlaborfläche am Blücherpark soll im ersten Quartal 2026 beginnen und nach Möglichkeit noch im April 2026 beendet werden, so dass die Fläche bereits für die Gartensaison 2026 an den Kleingartenverein Blücherpark e.V. übergeben werden kann. Das kommende Gartenlabor am Pohlstadtsweg wird auch im Jahr 2026 durch einen lokalen Bio-Landwirt vorbereitet und in Form von Krautgartenparzellen angeboten. Derzeit gibt es knapp 60 Voranmeldungen. Ziel ist in diesem Jahr die Gründung eines Vereins, der das Gartenlabor am Pohlstadtsweg in Eigenregie verwaltet. 18 Weiterhin bietet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Unterstützung bei der Suche nach Flächen. 19 Gemeinschaftsgärten Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln unterstützt weiterhin die Kommunikation der Akteure der Essbaren Stadt über ihre städtischen Kanäle. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Grundsätzlich wird die Durchführung von Workshops und vergleichbaren Veranstaltungen unterstützt. Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Sachstand 2025: Im Jahr 2026 werden für die Pächter*innen des Gartenlabors am Pohlstadtsweg seitens des beteiligten Bio-Landwirts sowie der Verwaltung Gartenworkshops angeboten, die die Pächter*innen darauf vorbereiten sollen, in den Folgejahren möglichst eigenständig zu gärtnern. Die gemeinsame Teilnahme an den Workshops soll zudem das Gemeinschaftsgefühl unter den Gärtnernden stärken und somit als Vorbereitung auf eine Vereinsgründung dienen, so wie sie in den bestehenden Gartenlaboren an der Olpener Straße und am Schlagbaumsweg ebenfalls vollzogen wurde. Gemeinschaftsgärten Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln erleichtert die Genehmigungen baulicher Veränderungen auf städtischen Gemeinschaftsgartenflächen zum Zweck der gärtnerisch-partizipativen Nutzung, z.B. von Gewächshäusern oder Gemeinschaftsküchen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten wird in einem Nutzungsvertrag vereinbart. Baurechtliche oder weiterführende Genehmigungen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Einzelfall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbesondere auch die artenschutz- und landschaftsrechtlichen Aspekte sowie die Bodenschutzaspekte zu berücksichtigen. Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen eingeholt werden. Sachstand 2025: Entwicklungsstand der neuen Gartenlabore siehe „Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung“ Der nächste Stadtteil, der auf Möglichkeiten der Einrichtung einer neuen Gartenlaborfläche untersucht werden wird, ist, auch auf Grund bereits bekundeten Interesses seitens der Bevölkerung voraussichtlich Porz. Wegen der angespannten Haushaltslage ist jedoch fraglich, wann weitere Gartenlaborflächen baulich umgesetzt werden können. 20 Gemeinschaftsgärten Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsgärten Konzept „Essbare Stadt“ Der Stadtrat beschließt, dass Mittel für die dauerhafte Schaffung eines Koordinationsbüros “Essbare Stadt Köln” zur Verfügung gestellt werden. Dieses nimmt 2020 ihre Arbeit auf. Das Koordinationsbüro hat das Ziel, die Umsetzung der Essbaren Stadt im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu unterstützen. Durch das Koordinationsbüro wird die Essbare Stadt zu einem festen, in allen Veedeln sichtbar zur verbesserten Lebensqualität beitragenden Bestandteil der Stadt Köln. Das Koordinationsbüro etabliert einen regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen der Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst zwei Vollzeitstellen. Davon ist eine Stelle bei der Stadtverwaltung und eine beim Ernährungsrat angesiedelt. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt. Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. Sachstand 2025: unverändert Die im Jahr 2020 neu geschaffene Stelle ist weiterhin besetzt. Vor allem die koordinative Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat und dem Umweltamt hat sich etabliert. 21 Gemeinschaftsgärten Die Stadt Köln startet ein Programm nach dem Pariser Vorbild Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln startet eine Kampagne für Urbanes Gärtnern im Sinne der Essbaren Stadt nach dem Pariser Vorbild, um die Bevölkerung dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu werden. Die Kampagne strebt einen Gemeinschaftsgarten pro Veedel an. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite eingerichtet worden: „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima und damit auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßenrand - Natur lässt sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, verschönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität in der Stadt. […] Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon eingerichtet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund fehlender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar. Sachstand 2025: unverändert Gemeinschaftsgärten Ausgleichsflächen Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob urbane Gemeinschaftsgärten als Option für Ausgleichsflächen aufgenommen werden können. Das Koordinationsbüro ist hier einzubinden. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrahmung von Gemeinschaftsgärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Gemeinschaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. Sachstand 2025: unverändert 22 Partizipative Landwirtschaft Partizipative Landwirtschaft Partizipative Landwirtschaft Konzept „Essbare Stadt“ Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 in jedem Stadtbezirk mit kommunalen landwirtschaftlichen Flächen eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche zur alternativen und partizipativen Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öffentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungszwecken. Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. (Anm.: dieser Hinweis ist übernommen aus der Zielsetzung 2016) Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages berücksichtigt und geprüft. Sachstand 2025: unverändert 23 Privates Gärtnern und Firmengärten Privates Gärtnern und Firmengärten Privates Kompostieren fördern Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln gibt eine Informationsbroschüre in Auftrag, die über privates Kompostieren und Wurmkisten, sowie Stellen, an denen Gartenbesitzer Bioabfälle abliefern und privaten Kompost beziehen können, informiert. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum Thema „organischer Abfall“ eine Informationsbroschüre herausgegeben. Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. Sachstand 2025: unverändert, die Informationsbroschüre wird derzeit allerdings nicht neu aufgelegt. Privates Gärtnern und Firmengärten Privates Gärtnern und Firmengärten Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln unterstützt die Bürger*innen bei der Gestaltung von essbaren privaten und gewerblichen Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller privaten Gärten, Balkone und Dachterrassen mit Essbarem bepflanzt und immer mehr Unternehmen legen auf ihrem Gelände Firmengärten an. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Hinweis: Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Grundstückseigentümern. Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung eines Preises vorbereiten. Sachstand 2025: Auch im Jahr 2025 hat das Umweltamt im Rahmen des Wettbewerbs „Vielfaltsgärten“ 24 Gärten aus privaten und öffentlichen Bereichen ausgewählt und wird die Auszeichnung im Rahmen des Saatgutfestivals am 28.02.2026 vergeben. Im Jahr 2026 wird der Wettbewerb erneut ausgelobt. Partner im Projekt sind weiterhin das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen, der NABU Stadtverband Köln, der Kleingartenverein Flora e.V. und der VHS-Biogarten Thurner Hof. 24 Privates Gärtnern und Firmengärten Gärtnern genehmigen Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Vermietern sowie dem Ernährungsrat (Ausschuss Essbare Stadt), um Balkonbepflanzungen zu fördern und bestehenden Einschränkungen entgegenzuwirken. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern, Fenster und Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und geregelt werden. Insbesondere kommunale Unternehmen und Genossenschaften können hier ein Zeichen setzen. Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Wohnungseigentümern. Sachstand 2025: unverändert 25 Kleingärten und Kleingartenvereine Kleingärten und Kleingartenvereine Flächenerhalt Konzept „Essbare Stadt“ Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen als Flächen für Dauerkleingärten festgesetzt. Anlagen, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes Bestand hatten, werden als Dauerkleingärten behandelt. Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich geschützt. Sachstand 2025: unverändert Kleingärten und Kleingartenvereine Kleingärten und Kleingartenvereine Konzept „Essbare Stadt“ Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Kleingärten wird systematisch entgegengewirkt - durch den Erhalt bestehender Gärten und die Erschließung neuer Gartenflächen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradition. Viele der heutigen Kleingartenanlagen entstanden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Kölner Grünsystems und sind somit integraler Bestandteil des gesamt-städtischen Freiraumnetzes. Kleingärten erfüllen städtebauliche, ökologische, klimatische und soziale Funktionen für die Großstadt Köln. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen, städtebaulichen sowie umwelt- und klimarelevanten Herausforderungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Kleingartenwesens in Köln formuliert (s.u.). Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch unterschiedliche Konzepte zu ermöglichen. Sachstand 2025: siehe „Schaffung von neuen Kleingartenflächen“ 26 Kleingärten und Kleingartenvereine Schaffung von neuen Kleingartenflächen Konzept „Essbare Stadt“ Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert und die Anzahl der Kleingärten erhöht, um den tatsächlichen Bedarf von 25.000 Kleingärten zu decken. Pro Jahr werden 100 neue Gärten geschaffen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbedarfsberechnung liegt der Versorgungsgrad mit Kleingärten gesamtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums wird der Versorgungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% sinken. Das bedeutet: Immer weniger Menschen werden einen Garten in Köln pachten können. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuanlage von Kleingartenanlage aufgrund der Flächenkonkurrenz und konkurrierender Flächennutzungen (Wasserschutzzonen, Altlasten etc.) kaum mehr möglich sein wird. These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuelle Bestand erhalten bleiben und jede Möglichkeit zum weiteren Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss versucht werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen. Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern in der Stadt auf gleicher Fläche zu ermöglichen. (z.B. Teilung größerer Parzellen, neue Zielgruppen ansprechen, Pilotprojekte wie Gartenlabore fördern...) Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch unterschiedliche Konzepte zu ermöglichen. Sachstand 2025: Die Planung für den neuen Kleingartenpark an der Claudiusstraße wurde im Juni 2025 beschlossen, der Baubeschluss steht noch aus. Der Kleingartenverein Colonius e.V. wurde um eine Fläche erweitert, die die Schaffung zwei neuer Kleingartenparzellen ermöglicht. Aktueller Stand Pohlstadtsweg, siehe „Gemeinschaftsgärten“ 27 Kleingärten und Kleingartenvereine Zugänglichkeit Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau der Onlineplattform des Kreis-verbands Kölner Gartenfreunde e.V. zur vereinfachten Vergabe von freien Parzellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum Beispiel über ein Online- Portal. Der Anteil nicht vergebener Flächen, meist in den Außenbezirken, soll reduziert werden. Hinweis: Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten und gepflegt. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. Sachstand 2025: unverändert Kleingärten und Kleingartenvereine Gruppenverträge Konzept „Essbare Stadt“ In Kooperation mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. werden die pachtrechtlichen Bedingungen zur Vergabe verändert, so dass auch Gruppen und Bildungseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Parzelle pachten können. Kleingartenvereine können Gärten für einen Gemeinschaftsgarten zur Verfügung stellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder Schulen geben, um neue Personen und Zielgruppen an Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im Allgemeinen heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindestens ein Garten an Gruppen vergeben werden. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. Sachstand 2025: unverändert (Der Dachverband der Kleingärtner lehnt aus vertraglichen Gründen das Abschließen von Gruppenverträgen ab. Ein gemeinschaftliches Gärtnern wird zwar explizit begrüßt, es wird allerdings gewünscht, dass vertraglich eine Person als Vertragspartnerin und Ansprechperson ausgewählt wird.) 28 Kleingärten und Kleingartenvereine Anpassung der Gartenordnung Konzept „Essbare Stadt“ Bei der Neufassung des Generalpachtvertrages zwischen Stadt Köln und dem Kölner Kleingartenverband verbleibt die Verantwortung für Gemeinschaftsplätze innerhalb der Kleingartenanlagen (Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle) auch künftig Aufgabe der Stadt. Diese bekräftigt die Rolle der Kleingärten als Gemeingut im Sinne der Essbaren Stadt. Es ist wünschenswert, dass bei der Neufassung des Generalpachtvertrags die Gartenordnung an die lokalen und zeitgemäßen Bedingungen angepasst wird, unter den Stichworten Generationenwechsel, Tier- und Naturschutz, Ökologie und Biodiversität. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Kleingärten unterliegen diversen Regularien - vom Bundeskleingartengesetz bis zur Vereinssatzung. Diese sollen an die heutigen Bedingungen und die oben dargestellten Ziele angepasst werden - unter den Stichworten Generationswechsel, Naturschutz, Ökologie. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. Sachstand 2025: unverändert (Die neue Gartenordnung ist seit dem 01.01.2023 in Kraft) Kleingärten und Kleingartenvereine Anerkennung als Ausgleichsflächen Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln bekommt den Auftrag zu prüfen, unter welchen Bedingungen ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als ökologische Ausgleichsflächen gewertet werden können. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2016 Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrahmung von Kleingärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. Sachstand 2025: unverändert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0432/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 13:16