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Kleingartenordnung Köln

Mitteilung BV 2430/2022 vom 07.09.2022

Stand: Am 17.10.2022 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 2430/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.10.2022 Kleingartenordnung Köln Weniger versiegelte Fläche, weniger Plastik, mehr Freiheiten in der Art der Bepflanzung. Kleingärten sollen in Zukunft einen noch größeren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Auf dem Kölner Stadtgebiet gibt es 13.000 Kleingärten, die in insgesamt 116 Vereinen zusammenge- fasst sind. Da diese Gärten Teil des gesamtstädtischen Grünsystems sind, geht ihre ökologische und klimawirksame Bedeutung weit über die so genannte „kleingärtnerische Nutzung“ hinaus: Sie sind Kaltluftentstehungsgebiete, Versickerungsflächen und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Der Rat der Stadt Köln hat vor diesem Hintergrund beschlossen, die Kleingartenordnung zu überar- beiten, die für alle Kleingärtner*innen verbindlich ist. Damit ein breiter Konsens erzielt werden kann, wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen jeweils eines Mitglieds der im Umweltausschuss vertre- tenen Fraktionen und Ratsgruppen, zwei Vertreter*innen des Kreisverbandes der Kölner Garten- freunde, zwei durch den Naturschutzbeirat zu benennende Vertreter*innen und zwei Vertreter*innen der Verwaltung gegründet. Diese Arbeitsgruppe konnte innerhalb eines halben Jahres einen ersten Entwurf erarbeiten und die- sen im Rahmen einer digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung den betroffenen Kleingärtner*innen vorstel- len. Aus diesem erstmals durchgeführten Beteiligungsprozess erhielt die Arbeitsgruppe insgesamt 1629 Anregungen, die in der Folge intensiv diskutiert wurden und wesentlich zur Präzisierung der Vorgaben der Kleingartenordnung beigetragen haben. Der nun vorliegende Entwurf einer neuen Kleingartenordnung baut auf den Vorgaben des Bundes- kleingartengesetzes auf, hebt aber besonders hervor, dass Kleingärten der Eigenversorgung der Kleingärtner*innen, ihrer Gesunderhaltung und Erholung, der sinnvollen Freizeitgestaltung und des Erhalts bzw. der Verbesserung der ökologischen Verhältnisse (Klima- und Artenschutz) dienen. Mit möglichst konkreten Vorgaben soll zum einen einer Entwicklung ausschließlich in Richtung „Frei- zeitgarten“ entgegengewirkt werden und zum anderen dem allgemeinen Wunsch der Kleingärt- ner*innen nach einer stärkeren ökologischen Bewirtschaftung Rechnung getragen werden. Die neue Kleingartenordnung bildet so die Grundlage für ein harmonisches und rücksichtsvolles Mit- einander der Kleingärtner*innen innerhalb und außerhalb ihrer Anlage und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ihrer Gärten. Gleichzeitig wird die Bedeutung von Kleingartenanlagen als öffentlich zugängliche Grünflächen hervorgehoben. Den Kölnern soll es eine Freude sein, durch Kleingartenan- lagen zu spazieren, den Pflanzen beim Wachsen und den Kleingärtner*innen beim Gärtnern über die Schulter zu schauen. Text der Kleingartenordnung unter: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/kleingartenordnung_2023.pdf

Beratungsverlauf

  1. 17.10.2022

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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