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2430/2022

Kleingartenordnung Köln

Mitteilung BV 07.09.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 17.10.2022, TOP 6.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3074 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 2430/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.10.2022 
 
Kleingartenordnung Köln 
Weniger versiegelte Fläche, weniger Plastik, mehr Freiheiten in der Art der Bepflanzung. Kleingärten 
sollen in Zukunft einen noch größeren Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten.  
 
Auf dem Kölner Stadtgebiet gibt es 13.000 Kleingärten, die in insgesamt 116 Vereinen zusammenge-
fasst sind. Da diese Gärten Teil des gesamtstädtischen Grünsystems sind, geht ihre ökologische und 
klimawirksame Bedeutung weit über die so genannte „kleingärtnerische Nutzung“ hinaus: Sie sind 
Kaltluftentstehungsgebiete, Versickerungsflächen und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat vor diesem Hintergrund beschlossen, die Kleingartenordnung zu überar-
beiten, die für alle Kleingärtner*innen verbindlich ist. Damit ein breiter Konsens erzielt werden kann, 
wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen jeweils eines Mitglieds der im Umweltausschuss vertre-
tenen Fraktionen und Ratsgruppen, zwei Vertreter*innen des Kreisverbandes der Kölner Garten-
freunde, zwei durch den Naturschutzbeirat zu benennende Vertreter*innen und zwei Vertreter*innen 
der Verwaltung gegründet. 
Diese Arbeitsgruppe konnte innerhalb eines halben Jahres einen ersten Entwurf erarbeiten und die-
sen im Rahmen einer digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung den betroffenen Kleingärtner*innen vorstel-
len. Aus diesem erstmals durchgeführten Beteiligungsprozess erhielt die Arbeitsgruppe insgesamt 
1629 Anregungen, die in der Folge intensiv diskutiert wurden und wesentlich zur Präzisierung der 
Vorgaben der Kleingartenordnung beigetragen haben. 
Der nun vorliegende Entwurf einer neuen Kleingartenordnung baut auf den Vorgaben des Bundes-
kleingartengesetzes auf, hebt aber besonders hervor, dass Kleingärten der Eigenversorgung der 
Kleingärtner*innen, ihrer Gesunderhaltung und Erholung, der sinnvollen Freizeitgestaltung und des 
Erhalts bzw. der Verbesserung der ökologischen Verhältnisse (Klima- und Artenschutz) dienen.  
Mit möglichst konkreten Vorgaben soll zum einen einer Entwicklung ausschließlich in Richtung „Frei-
zeitgarten“ entgegengewirkt werden und zum anderen dem allgemeinen Wunsch der Kleingärt-
ner*innen nach einer stärkeren ökologischen Bewirtschaftung Rechnung getragen werden.  
Die neue Kleingartenordnung bildet so die Grundlage für ein harmonisches und rücksichtsvolles Mit-
einander der Kleingärtner*innen innerhalb und außerhalb ihrer Anlage und eine ordnungsgemäße 
Bewirtschaftung ihrer Gärten. Gleichzeitig wird die Bedeutung von Kleingartenanlagen als öffentlich 
zugängliche Grünflächen hervorgehoben. Den Kölnern soll es eine Freude sein, durch Kleingartenan-
lagen zu spazieren, den Pflanzen beim Wachsen und den Kleingärtner*innen beim Gärtnern über die 
Schulter zu schauen. 
 
Text der Kleingartenordnung unter:  
 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/kleingartenordnung_2023.pdf

Beratungsverlauf (1)

17.10.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2430/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.09.2022
Erstellt
03.08.2022 15:37