1263/2019
Bezuschussung einer Maßnahme zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: Musikhaus Süd – Sanierungsarbeiten bezogen auf den Einbau einer Stahltreppe, Elekroinstallationen sowie Einbau neuer / Reparatur alter Holzfenster
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Anlage 1 - Antworten auf schrift. Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Finanzausschuss 20.05.2019 – Top 10.14. Zuschuss Musikhaus Süd 1263/2019 Antworten auf schriftliche Nachfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 1. Wurden die Baumaßmaßnahmen bis zur Eröffnung im September 2018 abgeschlossen? Die Hauptmaßnahmen sind zur Eröffnung im September 2018 abgeschlossen gewesen. Kleinere Maßnahmen zur Erfüllung der Brandschutzauflagen wurden nach Aussage der Mieterin im Frühjahr 2019 abgeschlossen. 2. Wieviel wurde vom Verein insgesamt investiert? Insgesamt wurden für die Baumaßnahmen ca. 300.000 € von Frau Erdle investiert. 3. Handelt es sich bei den nun freizugebenden 25 T€ um einen Baukostenzuschuss im Rahmen der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme? Ja. 4. Außerdem: Wie ist die Nutzung zwischen Musikschule (gewerblich) und Verein (nicht- gewerblich) im Haus abgegrenzt? Zahlt die Schule ein Nutzungsentgelt an den Verein? Das Gebäude „Musikhaus Süd“ ist von Frau Erdle angemietet. Der Musikhaus Süd e.V. zahlt nach Angaben der Mieterin eine Betriebskostenpauschale von 200,- €. Gleichzeitig betreibt die Mieterin Frau Erdle in diesen Räumen die Klavierschule Süd.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 VII/41 Vorlagen-Nummer 1263/2019 Freigabedatum 29.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung einer Maßnahme zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: Musikhaus Süd – Sanierungsarbeiten bezogen auf den Einbau einer Stahltreppe, Elekroinstallationen sowie Einbau neuer / Reparatur alter Holzfenster Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung einer Maßnahme zu „Bau- und Infrastrukturbei- hilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme in Höhe von 25.000 Euro. Die dafür benötigten Mittel standen ursprünglich im Haushalt 2018, im Teilplan 0416 – Kulturförderung – Transferaufwendungen zur Verfügung. Eine Übertragung der Mittel wurde zwischenzeitlich bei der Kämmerei beantragt. Sofern die Verwaltung beabsichtigt Zuschussempfänger oder eine Zuschusshöhe für die aufgeführten Zuschussempfänger über 50 Prozent des Ursprungsbetrages zu ändern, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen“ zur Verfügung gestellt. Mit Beschlussvorlage 3760/2018 sollte u.a. eine Bezuschussung i.H.v. 25.000 Euro für das Musik- haus Süd (hier: Sanierung des Gebäudes Annostr. 37b zur Nutzung als Musikhaus Süd - ergänzende Baumaßnahmen) beschlossen werden, nachdem deren Antrag zuvor auf die formalen und inhaltli- chen Kriterien geprüft wurde. Auch wurden eine nachvollziehbare Kostenschätzung und ein ausgegli- chener Finanzierungsplan nachgewiesen. Die Vorlage wurde - bezogen auf die og. Maßnahme – in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.02.2019 zurückgestellt. Die Verwaltung wurde um weitere Klärung und ggfls. Wiedervorlage gebe- ten. Mittlerweile liegen die angefragten Informationen vor, so dass die Vorlage erneut eingebracht wird. Welches Verhältnis besteht zwischen der privaten Musikschule und dem gemeinnützigen Verein? Der gemeinnützige Verein „Musikhaus Süd e.V.“ und die dortige Musikschule (letzteres als eine räumliche Erweiterung der renommierten „Klavierschule Süd“) sind komplett von einander ge- trennt. So hat zwar der Verein seinen Sitz im Musikhaus und macht dort seine Veranstaltungen, seine Projekte und Konzerte. Die Musikschule wird jedoch unabhängig davon in den gleichen Räumlichkei- ten betrieben. Wer sitzt im Verein? Der Verein setzt sich aus fast 90 Mitgliedern zusammen, die nicht nur aus dem näheren Umkreis des Kölner Südens kommen, sondern sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Wer bildet den Vorstand des Vereins? Die Vorstandsmitgliederinnen und Vorstandsmitglieder sind Ruth Vogt, Franziska Erdle und Regina Kochs. Wie viele öffentliche Veranstaltungen haben bislang stattgefunden? Von November 2018 bis März 2019 haben insgesamt 5 Konzerte – eines pro Monat – stattgefunden, wobei diese jeweils ausverkauft waren. Zusätzlich haben mehrere - vom „Landesmusikrat.NRW“ geförderte - Chor-Veranstaltungen stattge- funden. Wie viele öffentliche Veranstaltungen pro Jahr sind geplant? Geplant ist, die feste monatliche Reihe der Konzerte (oder u. a. auch Lesungen) fortzuführen; wie auch bereits auf den Internet-Seiten des Vereins angekündigt. Aktuell ist bereits ein Kindermusikthea- ter, das ab Sommer 2019 bis Frühjahr 2020 wöchentlich im Musikhaus probt, in konkreter Vorberei- tung; die Förderung erfolgt über den „Landesmusikrat.NRW“. Des Weiteren werden ein Senioren- Chor (in Zusammenarbeit mit den umliegenden Altersheimen) und ein Musikprojekt (mit jugendlichen Flüchtlingen) eingeplant. Wie sieht die mietrechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Musikhaus Süd aus, was die Sanie- rung des Gebäudes betrifft? Das Musikhaus Süd wurde im Oktober 2017 von Frau Franziska Erdle auf 30 Jahre von der Stadt Köln gemietet. Mit der Stadt wurde vereinbart, dass die Sanierung des Gebäudes von der Mieterin übernommen werden und dort gemeinnützige Projekte mit Öffentlichkeitswirkung stattfinden. Im Sep- tember 2018 wurde das Musikhaus nach knapp einjähriger Bauzeit eröffnet. Im Rahmen der Eröff- 3 nung sind noch zusätzliche Baukosten (für den Einbau einer Stahltreppe, Elektroarbeiten, Einbau von neuen sowie Überarbeitung vorhandener Holzfenster) entstanden, welche im Vorfeld nicht kalkulier- bar waren. Der Verein leistete einen erheblichen Eigenanteil, der weit über 20 Prozent der Gesamt- kosten von ca. 300.000 Euro beträgt. Widersprechen diese Regelungen den städtischen Kriterien zur Bewilligung eines Bauzuschusses durch das Kulturamt? Nein. Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Jede Förderung muss zudem nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm- lungsstätte am bzw. in das Gebäude. Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. Begründung der Dringlichkeit: Die aufgeführten Baumaßnahmen müssen so schnell wie möglich durchgeführt werden, um die Ver- kehrssicherheit und Anforderungen an den Brandschutz zu gewährleisten. Da die Arbeiten schnellst möglich, spätestens jedoch im Frühsommer abgeschlossen sein sollen, ist eine kurzfristige Beauftra- gung erforderlich. Die Sitzung im Juni kann daher nicht mehr abgewartet werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Annostraße 37b
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Details
- Aktenzeichen
- 1263/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.04.2019
- Erstellt
- 04.04.2019 10:01