V/0398/2006
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
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Beschlussvorlage
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V/0398/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben durch das Land Nordrhein-Westfalen weitere kommunale Beschlüsse vorzubereiten. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Erhebung von Elternbeiträgen nach der vorge- schlagenen Satzung lediglich Einnahmen in bisher veranschlagter Höhe erzielt werden. Wenn das Land Nordrhein-Westfalen – wie erwartet – eine Verringerung der Leistung zum Betrieb von Kin- dertageseinrichtungen beschließt, sind Mehraufwendungen für die Stadt Münster zu erwarten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Finanzierung/Mittelbereitstellung HHSt 4640.115.0500.2 Elternbeiträge, U 3 Programm HHSt 4640.115.0000.9 Elternbeiträge für GTK-Tageseinrichtungen Vorlagen-Nr.: V/0398/2006 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti Ruf: 492 51 30 E-Mail: Kratztru@stadt-muenster.de Datum: 15.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0398/2006 Begründung: 1. Ausgangslage Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) mit bisher durchschnittlich ca. 36 % an den Gesamtbetriebskosten von Kindertageseinrich- tungen. Darüber hinaus werden die Betriebskosten über kommunale Zuschüsse, Trägeranteile und Elternbeiträge finanziert. Wird ein Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut, werden die Eltern entsprechend ihrer wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit nach den landesrechtlichen Vorschriften des GTK zur teilweisen Deckung der Jahresbetriebskosten herangezogen. Die Heranziehung der Eltern erfolgte bisher nach § 17 und der Anlage zu § 17 Abs. 3 GTK in der bislang geltenden Fassung vom 29. Oktober 1991 (GV. NRW. S. 380), zuletzt geändert durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 27. Januar 2004 (GV. NRW. S. 30). Sofern es sich um Plätze handelt, die nach dem städtischen u-3-Programm zum Ausbau von Kin- dertagesbetreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren eingerichtet wurden, erfolgt die Heran- ziehung zu den Kosten analog den Regelungen des GTK nach dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 29.06.2005 (Vorlagen-Nr. V/0289/2005). Das Land Nordrhein-Westfalen befindet sich zurzeit in einem Verfahren, wonach das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in wesentlichen Punkten geändert werden soll. Nach dem jetzigen Informationsstand beabsichtigt das Land, sich teilweise aus der Finanzierung von Kindertagesein- richtungen zurückzuziehen und die Erhebung von Elternbeiträgen auf kommunale Ebene zu verla- gern. Der Entwurf des GTK sieht vor, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Eltern- beiträge pro Kind erheben kann und dass eine soziale Staffelung der Elternbeiträge vorzusehen ist. Für Geschwisterkinder kann er ermäßigte Beiträge vorsehen. Die Änderungen werden voraussichtlich zum 01.07. oder 01.08.2006 in Kraft treten. 2. Handlungserfordernisse Die bisherige Grundlage für die Erhebung und Vereinnahmung von Elternbeiträgen nach dem GTK entfällt mit Inkrafttreten der neuen landesgesetzlichen Vorgaben (voraussichtlich zum 01.07.2006 oder 01.08.2006). Um zu vermeiden, dass aufgrund der gesetzlichen Novelle eine Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen fehlt, soll die in der Anlage beigefügte Satzung beschlossen wer- den. Da die Änderungen des GTK erst während der Beratungskette dieser Vorlage verabschiedet werden sollen, ist eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Zur Beschlussfas- sung des Rates werden die jetzt noch fehlenden Daten in der Anlage 1 durch eine E1 ergänzt. Inhaltlich entspricht die Regelung den bisherigen Vorgaben des GTK, so dass sich für die betroffe- nen Eltern das Verfahren zur Erhebung von Elternbeiträgen mit dieser Satzung zunächst nicht än- dert. 3. Resümee und weiteres Verfahren Derzeit ist noch unklar, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form das Land Nordrhein-Westfalen Änderungen verabschieden wird. Auch ist unbekannt, in welcher konkreten Höhe die Landeszu- schüsse für die Stadt Münster ausfallen werden. - 3 - V/0398/2006 Über die für die Stadt Münster entstehenden Mehrkosten kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getroffen werden. Da aber bereits jetzt absehbar ist, dass die Änderungen so kurzfristig in Kraft treten werden, dass eine fundierte Neuregelung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und Erhebung der El- ternbeiträge nicht ausgearbeitet werden kann, soll die nun vorgelegte Satzung als Ermächtigungs- grundlage sicherstellen, dass die Beitragserhebung für Elternbeiträge als Übergangslösung zu- mindest in gleicher Höhe und Form wie bisher weiter erfolgen kann. Nach Wegfall der Ermächtigungsgrundlage nach GTK dürften anderenfalls nach altem Recht keine Elternbeiträge mehr erhoben und vereinnahmt werden. Ein Einnahmeausfall muss unbedingt ver- mieden werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause 2006 entsprechende Konzepte auf Grundlage der dann bekannten landesgesetzlichen Änderungen zur Finanzierung der Kinderta- geseinrichtungen und Erhebung von Elternbeiträgen auszuarbeiten und den zuständigen parla- mentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. I.V. gez. Dr. Klein Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Satzung über Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Anlage 2: Elternbeitragstabelle
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0398/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37