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V/0329/2005/1

Ausschreibung für die Anmietung einer Modelleinrichtung für eine "Kindertageseinrichtung und Einrich

Vorlage 11.05.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2005, TOP 11

Beschlussvorlage

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Ansehen

Originalvorlage

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Anlage der Originalvorlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

4314 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausschreibung für die Anmietung einer Modelleinrichtung für eine "Kindertageseinrichtung und 
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach" im Baugebiet Roxel-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
11.05.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Rat nimmt das dieser Vorlage als Anlage beigefügte Exposé – unter Berücksichtigung der 
Änderungen aus Anlage 1 der Ergänzungsvorlage – für die Anmietung einer Modelleinrich-
tung für eine „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter ei-
nem Dach“ im Baugebiet Roxel-Nord zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Aus-
schreibungsverfahren auf dieser Grundlage weiter zu führen. 
 
2.) Der Rat stimmt folgender Zusammensetzung der Jury für die Bewertung der Entwürfe / Ange-
bote nach den Beurteilungskriterien zu: 
 
- je ein Vertreter pro Fraktion 
 
für die CDU-Fraktion    Frau Sybille Benning                  . 
für die SPD-Fraktion    Frau Maria Anna Hakenes         . 
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL    Frau Jutta Möllers                      . 
für die FDP-Fraktion    Herr Dieter Sumbeck                  . 
für die Fraktion UWG-MS/ödp    Herr Uwe Raffloer                       . 
 
- die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Münster-West, Frau Westrup 
 
- der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien, Herr Ratsherr 
Rickfelder 
 
- Vertreter der Verwaltung: 
 
Frau Stadträtin Dr. Klein 
Vertreter: Herr Paschert 
Vorlagen-Nr.: 
V/0329/2005/1 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dapper 
Ruf: 
492 23 05 
E-Mail: 
DapperW@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Herr Stadtbaurat Joksch 
Vertreter: Herr Löhr 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller 
Vertreter: Herr Dr. Roth. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.)  Aufgrund der Beratung in der gemeinsamen Sondersitzung der Bezirksvertretung Münster-
West und der Ausschüsse für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, für Umweltschutz 
und Bauwesen und für Kinder, Jugendliche und Familien am 10.05.2005 schlägt die Verwal-
tung dem Rat das Exposé in der lt. Anlage geänderten Fassung vor. 
 
2.)  In der gemeinsamen Sitzung wurden als Vertreter der Fraktionen die im Beschlussvorschlag 
zu Ziff. 2.) genannten Personen vorgeschlagen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: 
Änderungsvorschläge zum Exposé

- 3 - 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0329/2005/1  
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen des Exposés vor: 
 
 
1.) Redaktionelle Änderung:  
 
Die Bezeichnung der Einrichtung wird entsprechend der Bezeichnung aus der Errichtungsbe-
schlussvorlage durchgehend wie folgt geändert: 
 
„Modelleinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – Kindertageseinrichtung und Einrich-
tung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“. 
 
 
2.) Unter Ziff. B. Vergabeverfahren wird nach dem Satz: “Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt 
. . .“ (S. 7)  eingefügt: 
 
„Der Vorbehalt, dass der Zuschlag nicht erteilt wird, gilt insbesondere für den Fall, dass kein 
wirtschaftliches Angebot eingeht. Maßstab der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist die kalkulatori-
sche Kostenmiete bei Selbsterstellung durch die Stadt Münster.“ 
 
3.) Die Ziff. C II.) „Gewährleistungsausschluss“ (S. 7 unten, 8 oben) wird ersatzlos gestrichen. 
 (Dadurch ändern sich die folgenden Ziffern III.) bis VI.) in II.) bis V.) 
 
4.) Nach Ziff. V. wird folgende Ziff. VI. eingefügt (S. 9): 
 
„VI.) Objektgesellschaften 
Die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft (Ziff. V.) gilt ent-
sprechend für die Gesellschafter einer Objektgesellschaft. 
 
Die konkrete Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse im Verhältnis Stadt/Gesellschafter bleibt 
dem Verhandlungsverfahren vorbehalten.“ 
 
5.) Die Ziff. D. II.) 1.) b.) - cc) Stellplätze (s. 14) erhält folgende Fassung: 
 
„Für die Gesamteinrichtung sind insgesamt 13 Stellplätze auf der im Bebauungsplan dafür ge-
kennzeichneten Fläche herzustellen. Darin enthalten sind die bauordnungsrechtlich notwendi-
gen Stellplätze. 
 
Für den Kindertageseinrichtungsbereich und den Kinder- und Jugendbereich sind in der Nähe 
des Eingangsbereiches jeweils 15 Fahrradständer vorzusehen.“

Originalvorlage

7119 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausschreibung für die Anmietung einer Modelleinrichtung für eine "Kindertageseinrichtung und 
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach" im Baugebiet Roxel-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
10.05.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 
10.05.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Vorberatung 
10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
11.05.2005 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1.) Der Rat nimmt das dieser Vorlage als Anlage bei gefügte Exposé für die Anmietung einer 
Modelleinrichtung für eine „Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendar- 
beit unter einem Dach“ im Baugebiet Roxel-Nord zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
das Ausschreibungsverfahren auf dieser Grundlage weiter zu führen. 
 
2.) Der Rat stimmt folgender Zusammensetzung der Ju ry für die Bewertung der Entwürfe / An- 
gebote nach den Beurteilungskriterien zu: 
 
- je ein Vertreter pro Fraktion 
 
für die CDU-Fraktion ____________________________ 
für die SPD-Fraktion ____________________________ 
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL ____ ________________________ 
für die FDP-Fraktion ____________________________ 
für die Fraktion UWG-MS/ödp _______________________ _____ 
 
- die Bezirksvorsteherin der Bezirksvertretung Müns ter-West, Frau Westrup 
 
- der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugen dliche und Familien, Herr Ratsherr 
Rickfelder 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0329/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dapper 
Ruf: 
492 23 05 
E-Mail: 
DapperW@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.04.2005 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
 
- Vertreter der Verwaltung: 
 
Frau Stadträtin Dr. Klein 
Vertreter: Herr Paschert 
 
Herr Stadtbaurat Joksch 
Vertreter: Herr Löhr 
 
Frau Stadtkämmerin Bickeböller 
Vertreter: Herr Dr. Roth. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Kosten und Folgekosten für die Anmietung der Einrichtung können erst nach Beendigung des Ver- 
handlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Entsche idung über den Zuschlag mitgeteilt wer- 
den. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 
Mit der Vorlage V/1068/2004 hat der Rat am 09.02.20 05 u. a. die Errichtung einer Modellein- 
richtung für Kinder, Jugendliche und Familien – Kin dertageseinrichtung und Einrichtung der 
Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach – durch e inen privaten Investor im Rahmen eines 
„Mietmodells“ beschlossen. Der Rat hat zugleich die Verwaltung beauftragt – in Anlehnung an 
die bislang für städtische Immobilien durchgeführte n, informellen Bewerberauswahl- und Reali- 
sierungsverfahren nebst Verhandlungsverfahren – ein  entsprechendes Auswahlverfahren für 
den Neubau der Modelleinrichtung in Roxel-Nord durc hzuführen. Die Verwaltung hat inzwi- 
schen ein Exposé erarbeitet, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. 
 
Das erforderliche Vergabeverfahren richtet sich nac h den Bestimmungen des Gesetzes gegen 
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und ist in dem Exposé näher erläutert. Das Verfahren ist mit 
der bereits erfolgten europaweiten öffentlichen Ver gabebekanntmachung eingeleitet. Die Teil- 
nehmer, die zur Abgabe eines Entwurfes/Angebotes au fgefordert werden, sind aus dem Kreis 
der Interessensbekundungen zu bestimmen. Die Frist für die Interessensbekundungen ist am 
26.04.2005 abgelaufen. Angesichts dieser zeitlichen Gegebenheiten wird die Verwaltung für die 
gemeinsame Sitzung der Bezirksvertretung Münster-We st und der Ausschüsse am 10.05.2005 
sowie für die Sitzung des Hauptausschusses und des Rates am 11.05.2005 eine nichtöffentli- 
che  Vorlage vorlegen, in der Vorschläge für die Festle gung des Teilnehmerkreises, der zur Ab- 
gabe eines Entwurfes/Angebotes aufgefordert wird, nachgereicht werden.  
  
Die Beurteilungskriterien der eingereichten Entwürf e/Angebote werden von der Jury, die gem. 
Beschlussvorschlag zu Ziff. 2 zu bestimmen ist, ans chließend bewertet. Von den eingereichten 
Angeboten, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen, werden mindestens 
5 und höchstens 9 Bieter ausgewählt, mit denen zur Präzisierung der Angebote bzw. Optimie- 
rung der Konzepte sowie zur konkreten Ausgestaltung  der Verträge Verhandlungen aufgenom- 
men werden. 
 
Beurteilungskriterien, die gleichwertig nebeneinander stehen, sind: 
 
- Raumprogrammerfüllung und Funktionalität 
- Architektonische Qualität 
- Wirtschaftlichkeit.

- 3 - 
 
2. Liegenschaftliches Grundkonzept 
 
 
Die Frage der Wirtschaftlichkeit betrifft im Wesentlichen die Mietkonditionen. Die grundlegenden 
Vorgaben sind im Exposé genannt. Sie beinhalten eine Konkretisierung dessen, was der Rat im 
Grundsatz mit der Vorlage V/1068/2004 am 09.02.2005  bereits beschlossen hat. Die wichtigs- 
ten Regelungen sind: 
 
- Das im Eigentum der Stadt stehende Grundstück wir d dem Investor erschließungsbeitrags- 
frei im Wege der Bestellung eines Erbbaurechtes über max. 30 Jahre zur Verfügung gestellt. 
Ein Erbbauzins wird nicht erhoben.  
 
- Der Investor errichtet die Einrichtung nach dem e ingereichten Entwurf und den weiteren Vor- 
gaben der Stadt und vermietet sie nach erfolgter Ab nahme an die Stadt. Die Laufzeit des 
Mietvertrages beträgt mindestens 20 Jahre. Die Stadt hat die Option einer Verlängerung von 
2 x 5 Jahren. Eventuelle Rückabwicklungsansprüche i m Falle einer nicht vorhergesehenen 
vorzeitigen Beendigung des Vertrages werden zugunst en der Stadt dinglich gesichert. Die 
Stadt ist berechtigt, die Einrichtung an einen aner kannten Träger der Jugendhilfe unterzu- 
vermieten. 
 
- Dem Investor obliegt auf der Grundlage des Mietve rtrages die Instandhaltung des Gebäudes 
für die Dauer der Laufzeit des Mietvertrages. 
 
- Nach Ablauf des Mietvertrages geht das Eigentum a n dem Grundstück ohne weitere Kauf- 
preiszahlung auf den Investor über, dem gem. Grunds atzbeschluss des Rates vom 
09.02.2005 die Möglichkeit zur anderweitigen Nutzun g auf eigenes Risiko gegeben werden 
sollte. 
 
- Die Vorteile der entgeltfreien Überlassung und sp äteren Übereignung des Grundstückes sol- 
len sich (bezifferbar) auf die Höhe der seitens der  Stadt zu zahlenden Miete auswirken. Die- 
se Vorteile sind auf die ersten 20 Jahre der Mietze it anzurechnen, so dass sich der Grund- 
stückswert - auf diesen Zeitraum verteilt - zugunsten der Stadt realisiert. 
 
3. Konzept der Modelleinrichtung 
 
 
Die Vorgaben seitens der Stadt für die zu fertigend en Entwürfe umfassen Räume für eine Kin- 
dertageseinrichtung mit fünf Gruppen (ca. 600 qm Nu tzfläche), eine Einrichtung für Kinder- und 
Jugendarbeit (ca. 210 qm Nutzfläche) und einen geme insam nutzbaren Bereich (ca. 220 qm 
Nutzfläche) - vgl. Vorlage V/1068/2004 -. Die näher en Einzelheiten des Konzeptes, das Raum- 
programm sowie die bautechnischen Vorgaben für die Planung, Errichtung und die Unterhal- 
tung des Gebäudes und der Freianlagen sind dem Exposé zu entnehmen. 
 
I. V. 
 
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage: 
Exposé

Anlage der Originalvorlage

61385 Zeichen

28.04.2005

Il MÜNSTER

Amt für Liegenschaften

Vorabzug ohne Anlagen 2 - 13

Expose&

Nr. 9959/001

Investorenwettbewerb

für die Anmietung einer

Modelleinrichtung für eine
„Kindertageseinrichtung und
Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit
unter einem Dach"

im Baugebiet Roxel-Nord,

48161 Münster

Ansprechpartner:

Walter Dapper, Stadt Münster, Amt für Liegenschaften,
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Bauteil E Zi. 453, 48155 Münster
Tel.: 0049-(0)251 / 492 - 2305, Fax-Nr.: 0049-(0)251 / 492 - 7718

E-Mail: DapperW@stadt-muenster.de

Stadt Münster -1- Expos& „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

I.) Anlass

Il.) Ausgangslage

III.) Standortbestimmungen

1.) Grundstück

2.) Erschließung

3.) Planungsrecht/Städtebauliche Einbindung
4.) Baugrund/Altlasten

5.) Kampfmitteluntersuchungen

IV.) Konzept der Modelleinrichtung

B. Vergabeverfahren

C. Bewerbungsbedingungen

1)
11.)

Hinweispflichten
Gewährleistungsausschluss
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebot

Lose

Bietergemeinschaften

Angebotsfrist und Terminplan

Kosten und Entschädigung
Geheimhaltung

Beschwerden

D. Anforderungen an die Angebote

1.) Vorbemerkung

II.) Leistungsanforderungen

1.) Raumprogramm
2.) Planung

3.) Bau

4.) Vermietung

a) Konditionen Erbbaurechtsvertrag / Mietvertrag

b) Instandhaltung

E. Inhalte des Angebotes

F. Liste der beigefügten bzw. einzusehenden Unterlagen

28.04.2005

Seite

UVPPRRPW o&

[671

29

Stadt Münster

Amt für Liegenschaften

Expose „Kita Roxel-Nord“
Stand: 03/2005

28.04.2005

A. Einführung

1.) Anlass

Die Stadt Münster beabsichtigt die Anmietung einer neu zu errichtenden „Modelleinrichtung
für Kinder, Jugendliche und Familien — Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder-
und Jugendarbeit unter einem Dach“ in Münster-Roxel, bestehend aus einer
Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen (ca. 610 qm Nutzfläche), einer Einrichtung für Kinder-
und Jugendarbeit (ca. 190 qm Nutzfläche) und einem gemeinsam nutzbaren Bereich (ca.
250 qm Nutzfläche) im Rahmen eines Miet-Modells. Die Modelleinrichtung soll von einem
privaten Investor auf einem im Wege des Erbbaurechtes von der Stadt zur Verfügung
gestellten Grundstück geplant, errichtet und an die Stadt für eine Laufzeit von mindestens 20
Jahren mit einer Option für eine Vertragsverlängerung von 2 x 5 Jahren vermietet und
unterhalten werden. Der Betrieb dieser Einrichtung soll im Wege der Untervermietung durch
einen von der Stadt Münster noch zu bestimmenden anerkannten Träger erfolgen.

Il.) Ausgangslage

Der Stadtteil Roxel verfügt bisher über keine bedarfsgerechten Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit für die dort lebenden rd. 1.700 jungen Menschen unter 20 Jahren.
Aufgrund der geplanten städtebaulichen Entwicklung wird die Anzahl der jungen Menschen
It. Bevölkerungsentwicklungsprognose bis zum Jahre 2013 auf über 2.300 ansteigen. Der
Bedarf für eine neue stadtteilbezogene Einrichtung begründet sich in erster Linie aus dieser
demographischen Entwicklung und wird verstärkt durch den Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz mit Vollendung des dritten Lebensjahres und dem Ausbau der
Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren.

II.) Standortbestimmungen

1.) Grundstück

Das Grundstück für den Neubau der kombinierten Kinder und Jugendeinrichtung befindet
sich in Münster-Roxel, Im Seihof, ist unbebaut und befindet sich im Eigentum der Stadt
Münster.

Weitere Einzelheiten (u.a. zur genauen Bezeichnung, Lage, Größe, Belastungen) sind den
Anlagen unter Ziff. F | Anlagen 1-4 zu entnehmen.

Stadt Münster - 3- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

2.) Erschließung

Das Grundstück wird verkehrs- und entwässerungstechnisch erschlossen zur Verfügung
gestellt (vgl. Anlage 5). Die Entwässerungs-, Erschließungs- und Kostenerstattungsbeiträge
für Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von insgesamt ca. 160.000,00 € sowie die Kosten für
Kanalhausanschlüsse (Schmutz- und Regenwasser) von der Straße bis zum
Übergabeschacht auf dem Grundstück) in Höhe von ca. 1.700,00 € werden von der Stadt
getragen und sind deshalb in den Angebotspreis nicht einzukalkulieren.

Alle übrigen Anschlussgebühren, insbesondere für Strom, Wasser, Fernwärme und
Telekommunikation, sind vom Bieter zu ermitteln, zu übernehmen und in den Angebotspreis
einzukalkulieren. Entsprechende Anschlussmöglichkeiten sind vorhanden (vgl. dazu
Anlagen 6 - 8).

Die genaue Lage von Versorgungsleitungen einschließlich notwendiger Schutzzonen ist mit
den Versorgungsträgern (u. a. Stadtwerke, RWE, Telekom) abzustimmen und zu beachten.

3.) Planungsrecht/Städtebauliche Einbindung

Der Stadtteil Roxel ist Schwerpunkt der Wohnsiedlungsentwicklung in Münster. Neue
Wohnbauflächen sind nördlich der Roxeler Straße und beiderseits der Tilbecker Straße im
Westen des Stadtteils vorgesehen.

Für das Plangebiet besteht der Bebauungsplan Nr. 461 Roxel-Nord (- Anlage 9 -) Das
Wohngebiet erstreckt sich nördlich der Roxeler Straße auf einer Fläche von ca. 20 ha. Es
umfasst ca. 360 Wohneinheiten. wovon ca. 30 % als Geschosswohnungen entlang der
Roxeler Straße vorgesehen sind. Die Planung ist Ergebnis eines städtebaulichen
Wettbewerbes. Zentrales Gestaltungsmerkmal ist die großzügige Gliederung des
Plangebietes durch Grünzüge, die die vorhandenen wertvolle Landschaftselemente
(Wallhecken, Gehölzbestände und Grabensituationen) einbeziehen. Der Standort für die
kombinierte Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit wurde an
zentraler Stelle im Plangebiet direkt angrenzend an den Nord-Süd-Grünzug platziert. Die
Einrichtung ist damit aus dem gesamten Wohngebiet über Fuß- und Radwege unabhängig
von Straßen erreichbar.

Das Grundstück ist als „Fläche für den Gemeinbedarf, sozialen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen“ ausgewiesen. Als Festsetzung für die Dachform ist ein Neigungsdach
(ohne konkret definierten Neigungswinkel) vorgegeben. Entwurfsabhängig sind Teilflächen in
Flachdachausbildung denkbar. Hierzu und für weitere evtl. beabsichtigte Abweichungen
von den Vorgaben des Bebauungsplanes auch im Hinblick auf eine Nutzung nach
Beendigung des Mietverhältnisses ist vom Bieter eine Klärung hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit direkt mit dem Bauordnungsamt der Stadt Münster vor
Angebotsabgabe herbeizuführen.

Weitere Informationen sind der planungsrechtlichen Auskunft (- Anlage 10 -) zu entnehmen.

4.) Baugrund/Altlasten

Für den Grundstücksbereich liegt ein Geotechnischer Bericht Nr. B 2004-4408 vom
26.11.2004 des Büros Roxeler Ingenieurgesellschaft mbh, Otto Hahn-Str. 7, 48161 Münster
(- Anlage 11 -) vor.

Stadt Münster -4- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Auf dem Grundstück sind nach heutigem Kenntnisstand keine Altlasten-/Verdachtsflächen
bekannt.

5.) Kampfmitteluntersuchungen
Eine Überprüfung des Bebauungsplangebietes auf Kampfmittelvorkommen wurde schon im

Vorfeld vom Staatlichen Kampfmittelräumdienst (KBD) durchgeführt. Es konnten keine
Erkenntnisse auf mögliche Bombenblindgängereinschläge erzielt werden.

IV.) Konzept der Modelleinrichtung

Das Konzept der Modelleinrichtung beruht auf drei Handlungsfelder, die miteinander vernetzt
sind:

1. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung sollen Räume für zwei Kindergartengruppen,
(Regelbelegung = je 25 Kinder), eine Tagesstättengruppe für Kindergartenkinder
(Ganztagsbetrieb; Regelbelegung = 20 Kinder) und zwei kleine altersgemischte Gruppen
(Regelbelegung = 15 Kinder ganztags) vorhanden sein. Die Kindertageseinrichtung
umfasst in der Regelbelegung insgesamt 100 Plätze.

Sollte nach der Fertigstellung der Kindertageseinrichtung zunächst ein größerer Bedarf
für drei- bis sechsjährige Kinder bestehen, soll vorübergehend mit einer anderen
Gruppenstruktur gearbeitet werden (Regelkindergarten- oder Tagesstättengruppe
anstelle einer kleinen altersgemischten Gruppe). Auch für später sich verändernde
Bedarfe ist die Gruppenstruktur entsprechend anzupassen.

2. Der Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll ein pädagogisches Raumangebot
mit einem offenen Kinder- und Jugendtreff mit entsprechenden
Bewirtschaftungsmöglichkeiten sowie zwei Gruppenräume, von denen einer im
Schwerpunkt als Seminar- und Medienraum genutzt werden soll, eine Küche für
Gruppenangebote sowie ein Beratungsraum umfassen.

3. Die Gesamteinrichtung soll im Mittelbereich Räume enthalten, die von dem Bereich der
Kindertageseinrichtung und der Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit mitgenutzt
werden können (s. Raumprogramm — D Il 1 a). Dieser Teil des Gebäudes muss für
Veranstaltungen auch eigenständig zu nutzen sein.

Der Mehrzweckraum, der zum Raumprogramm der Kindertageseinrichtung zählt, soll
räumlich so geplant werden, dass dieser bei Bedarf mit dem Veranstaltungsraum
zusammengeschaltet werden kann, damit entsprechend größere Veranstaltungen
durchgeführt werden können.

Bei der Planung ist im Hinblick auf den späteren Betrieb zu berücksichtigen, dass die
Bereiche und Nutzungen störungsfrei und reibungslos — insbesondere auch in Zeiten
gleichzeitiger Angebotszeiten - betrieben werden können (z.B. Lärmschutz, drei eigene
Zugangsbereiche (unabhängige Nutzung), entsprechende Gestaltung des Außengeländes
etc.).

Stadt Münster -5- Expose „Kita Roxel-Nord“
‚Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Hinsichtlich der flexiblen Nutzungsmöglichkeiten sind dabei jedoch der
Kindertageseinrichtung mit seinen jeweiligen Gruppenräumen für Kinder unterschiedlichen
Alters engere Grenzen gesetzt, als dieses bei Räumen möglich ist, die dem Raumprogramm
der Kinder- und Jugendeinrichtung zuzurechnen sind.

Architektonisch und in der Anordnung der Räume zueinander müssen die 0.g. Leitmaximen
erkennbar werden.

B. Vergabeverfahren

Ausgeschrieben wird ein Mietverhältnis mit den Leistungen Instandhaltung des Gebäudes
und Pflege der Freianlagen sowie den indirekten Leistungen Planung und Bau.

Die Vergabevorschriften finden gem. $ 99 Abs. 3, 3. Alternative, GWB Anwendung, da die
Stadt im Hinblick auf die langfristige Nutzung wesentlichen Einfluss auf das Bauvorhaben
ausüben möchte. Die Stadt gibt dazu lediglich die wesentlichen Anforderungen an Planung,
Bau und Instandhaltung vor. Ansonsten können die Leistungen nach Art und Umfang und
wegen der damit verbundenen Wagnisse nicht eindeutig und so erschöpfend beschrieben
werden, dass eine einwandfreie Preisermittlung möglich ist. Die Stadt führt deshalb nach der
erfolgten Öffentlichen Vergabebekanntmachung ein Verhandlungs-verfahren gem. $3 a Nr.
4.c) VOB/A durch.

Von den Bietern erwartet die Stadt die Fertigung von Entwürfen, die alle Leistungen erfassen
und die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen. Die Stadt wählt mindestens
5 und höchstens 9 Bieter aus, mit denen sie zur Präzisierung der Angebote bzw.
Optimierung ihrer Konzepte Verhandlungen aufnimmt.

Während des Verhandlungsverfahrens kann der Kreis der Bieter möglicherweise weiter
eingeschränkt werden. Um vergleichbare Angebote zu erhalten, behält sich die Stadt vor, im
Verhandlungsverfahren die Mindestanforderungen zu präzisieren. Die Bieter erklären sich
damit einverstanden, dass Teile ihrer Planungsleistungen bzw. Ausführungsvorschläge als
allgemeinverbindlich für den Wettbewerb im Verhandlungsverfahren vorgegeben werden.
Die Vertragsentwürfe werden von der Stadt ausgearbeitet und mit den Bietern, die bis zur
letzten Verhandlungsrunde am Verhandlungsverfahren teilnehmen, abschließend verhandelt.
Die abschließenden Angebote sind sodann auf der Grundlage der ausgehandelten Verträge
abzugeben. Anschließend wird die Stadt die Angebote prüfen. und werten.

Die eingereichten Entwürfe und Angebote werden nach den Kriterien

e Raumprogrammerfüllung und Funktionalität,
e Architektonische Qualität,
« Wirtschaftlichkeit

Stadt Münster -6- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

beurteilt. Die Kriterien stehen gleichwertig nebeneinander.

Die Bewertung der architektonischen Qualität beinhaltet auch die Qualität der Freianlagen
und wird durch ein Beurteilungsgremium (Jury) aus Vertretern der Fachverwaltung und der
politischen Gremien durchgeführt.

Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien der Stadt
Münster und, soweit erforderlich, auch der Zustimmung anderer Behörden.

Der Bieter erklärt sich mit der Verfahrensart einverstanden.

c Bewerbungsbedingungen

1.) Hinweispflichten

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten und Fehler oder
verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die
Stadt Münster unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich darauf
hinzuweisen. Andernfalls kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen
Rechtsverstoß nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu
tragende Risiken zu übernehmen und in seine Angebote einzukalkulieren.

Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und widerspricht die
Stadt Münster dieser Rüge, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er
seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwendige Verhandlungsverfahren nicht
unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenen Risiken belastet wird. Der Bieter erklärt
ausdrücklich mit Abgabe seines Angebotes, dass er andernfalls seine jeweilige Rüge nicht
aufrecht erhält

Fragen sind ausnahmslos schriftlich an die Stadt Münster zu richten. Die Stadt Münster wird
ergänzende und berichtigte Angaben zu den Vergabeunterlagen allen Bietern schriftlich
mitteilen.

Il.) Gewährleistungsausschluss

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen und die einsehbaren Unterlagen
unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können.
Die Stadt Münster übernimmt hierfür — unbeschadet rechtlicher Regelungen - keine Garantie

Stadt Münster -7- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

oder Gewährleistung. Die Bieter müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie
über die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen und die Informationen der
Stadt Münster entsprechend überprüfen. Die Bieter haben etwaige Risiken aus unrichtigen
oder unvollständigen Angaben in ihre Angebotskalkulation einzubeziehen.

Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen
Voraussetzungen des Angebotes informiert zu haben. Sie erkennen an, dass die Stadt
Münster keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und
Informationen übernimmt und ihnen insoweit keine Schadensersatzansprüche zustehen.

III.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

IV.) Angebot

Das Angebot muss den geltenden gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen
dieser \Vergabeunterlagen einschl. Anlagen entsprechen. Weitere im Laufe des
Verhandlungsverfahrens abgegebene überarbeitete Angebote, insbesondere das
letztverbindliche Angebot, müssen auch die im Laufe des Vergabeverfahrens von der Stadt
ggf. zusätzlich gesetzten Vorgaben erfüllen.

Nebenangebote sind zulässig. Sie dürfen von den Leistungsanforderungen abweichen und
müssen die Abweichungen deutlich kennzeichnen. Ihnen sind jedoch ebenfalls diese
Vergabeunterlagen als Mindestbasis zugrunde zu legen. Nebenangebote müssen in jedem
Fall die angebotenen Leistungen so vollständig, detailliert und präzise beschreiben, wie es
für das Hauptangebot in den Vergabeunterlagen vorgegeben und gefordert ist, damit die
Nebenangebote wie Hauptangebote geprüft und verglichen werden können.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen
müssen dokumentenecht sein.

Preisangaben sind in Euro ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Etwaige
Mehrwertsteuerbeträge sind unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes
hinzuzufügen.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

V.) Lose

Die Bieter dürfen keine Angebote für einzelne Lose oder Teilleistungen abgeben.

Stadt Münster -8- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

VI.) Bietergemeinschaften

Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der dargelegt wird,

- dass die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist,

- alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,

- erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

- ein Kreditinstitut und die Nummer des Kontos angegeben sind, auf das sämtliche
Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung geleistet werden können.

VI.) Angebotsfrist und Terminplan

Angebote können durch die Post oder durch Boten zugestellt werden und zwar bei der Stadt
Münster, Rechtsamt — Ausschreibungen und Vergaben-, Klemensstraße 10, Zimmer 1086,
48127 Münster, bzw. unmittelbar vor Öffnung der Angebote im Hause Klemensstraße 10,
Zimmer 1083 (Submissionsraum).

Der Eröffnungstermin findet am 13.06.2005, 11.00 Uhr, im Hause Klemensstraße 10,
Zimmer 1083, statt. Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotseröffnung
nicht teil.

Die v. g. Frist ist eine Ausschlussfrist; Fristverlängerungen sind nicht möglich. Der
tatsächliche Eingang bei der angegebenen Stelle ist maßgebend.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.

Stadt Münster -9- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter einzurichten
haben:

Abgabe der Interessenbekundungen durch die Bieter bis 26.04.2005
Versand der Expos&s 12.05.2005
Abgabe der ersten indikativen Angebote/Entwürfe 13.06.2005
Auswertung der Entwürfe/Angebote sowie Auswahl der Bieter, bis 24.06.2005

die für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen werden

Verhandlungsverfahren und laufende Bearbeitung der Angebote, |bis 19.08.2005
Ausverhandeln der Verträge

Abgabe der letztverbindlichen Angebote 19.08.2005

Entscheidung des Rates der Stadt Münster über Vergabe des 21.09.2005

Auftrages

Vorabinformation 2 Wochen vor
Vertragsabschluss

Zuschlag und Vertragsschluss 2 Wochen nach
Ratsbeschluss

Vorsorgliche Bindefrist für die Angebote bis 30.04.2006

Baufertigstellung einschl. Fertigstellung der befestigten Freifläche, | August. 2006
der Spielfläche und der belastbaren Rasenfläche

Fertigstellung der Pflanzflächen ohne Pflege Dezember 2006

VI.) Kosten und Entschädigung
Für die Erstellung, Bearbeitung und Einreichung der Angebote werden Honorare nicht
gezahlt und Kosten nicht erstattet.

Für den Fall, dass der Auftrag nicht vergeben wird, sind — soweit rechtlich zulässig -
Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen.

Stadt Münster -10- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

IX.) Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen
werden, dürfen ohne Zustimmung der Stadt Münster nicht für andere Zwecke verwendet,
vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragte Dritte,
insbesondere für Subunternehmer.

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, müssen die Vergabeunterlagen auf Verlangen der
Stadt Münster zurückgeben.

Die Bieter werden gebeten, für den Fall eines Nachprüfungsverfahrens die Teile ihres
Angebotes zu benennen, die nicht bekannt gegeben werden dürfen.

X.) Beschwerden

Evtl. Beschwerden sind zu richten an

Vergabekammer
bei der Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3

D 48143 Münster

D. Anforderungen an die Angebote

1.) Vorbemerkung

Die Bieter haben die in diesen Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungen anzubieten und
dabei insbesondere die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Angebote zu
beachten. Die Angebote müssen ein vollständiges Konzept für die Planung und Erstellung
des Gebäudes und die wichtigsten Eckdaten und Regelungen des Mietvertrages einschl.
eines Konzeptes für die Instandhaltung enthalten. Mit den Angeboten ist insbesondere das
Angebotsformular (- Anlage 12 -) vollständig ausgefüllt vorzulegen. Grundlage der Angebote
sind diese Unterlagen nebst Anlagen, insbesondere die nachfolgende

- Leistungsanforderung Raumprogramm (a. Gebäude, b. Freianlagen und c. Ausstattung)
- Leistungsanforderung Planung (a. Gebäude und b. Freianlagen)
- Leistungsanforderung Bau (a. Gebäude und b. Freianlagen)

Stadt Münster -11- Exposs „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

- Leistungsanforderung Vermietung (a. Mietkonditionen, b. Instandhaltung Gebäude und
Freianlagen.

Nebenangebote müssen sämtliche für deren Wertung erforderliche Angaben enthalten.
Diese müssen in vergleichbarer Weise wie die Hauptangebote gegliedert sein und detaillierte
Informationen entsprechend den rechtlichen, wirtschaftlichen, baulichen und sonstigen
Anforderungen an die Angebote vermitteln.

Es wird erwartet, dass die Bieter auch prüfbare Aussagen über die zu erwartenden
Betriebskosten und über Maßnahmen zu deren Minimierung treffen. Um die Angebote der
Bieter vergleichen zu können, sollten die Bieter unabhängig von der tatsächlich späteren
Nutzung bei ihrer Planung und Kalkulation von folgenden Öffnungszeiten der Kita ausgehen:

Der Gebäudeteil, in dem die Kindertageseinrichtung (Kita) untergebracht ist (= A-Bereich),
wird von Mo. — Fr. in der Regel rd. 60 Std. geöffnet sein. Eine punktuelle Nutzung der
Räume auch an den Wochenenden ist möglich.

Der Mehrzweckraum (= B1) der Kita soll bei Bedarf dem großen Veranstaltungsraum (= B3)
zuschaltbar sein und damit auch am Wochenende und in den Abendstunden zur Verfügung
stehen.

Die Räume, die für die Kinder- und Jugendarbeit (= C-Bereich) und für die gemeinsame
Nutzung (= B-Bereich) zur Verfügung stehen, werden in der Regel von morgens bis zum
späten Abend genutzt - Mo.- Fr. voraussichtlich rd. 50 Std. in der Woche, bei Bedarf auch an
Wochenenden und auch über 22.00 Uhr hinaus Dies betrifft insbesondere das Jugendcafe
und den großen Veranstaltungsraum.

Il.) Leistungsanforderungen

1.) Leistungsanforderung Raumprogramm

a.) Gebäude

Der Planung ist folgendes Raumprogramm zugrunde zulegen:

A. KINDERTAGESEINRICHTUNG
Raumbuch- Bezeichnung An- Größe m? Summe m?
Kennung zahl
Regelgruppe 2
A1 Gruppenraum 2 48 m? 96 m?
A2 Nebenraum 2 20 m? 40 m?
A3 Wasch-/WC 2 12m? 24 m?
A4 Garderobe 2 8m? 16 m?
AS Abstellraum 2 6m 12 m?
188 m?
gem. Gruppe 2
A1 Gruppenraum 2 48 m? 96 m?
A2 Nebenraum 2 20 m? 40 m?
A3 Wasch-\VC 2 12 m? 24 m?
Stadt Münster -12- Expose „Kita Roxel-Nord“

Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

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A4 Garderobe 2 8m? 16 m?
AS Abstellraum 2 6m? 12 m?
A6 Pflegeraum 1 18 m? 36 m?
A7 Schlafraum 3 18 m? 36 m?
260 m?
Tagesgruppe 1
A1 Gruppenraum 1 48 m? 48 m?
A2 Nebenraum 1 20 m? 20 m?
A3 Wasch-/\WVC 1 12 m? 12 m?
A4 Garderobe 1 8m? 8m?
A5 Abstellraum 1 6 m? 6 m?
94 m?
Allgemeinräume
A8 Personalraum 1 28 m? 25 m?
A9 Küche 1 18 m? 18 m?
A10 AR Küche 1 6 m? 6m?
A11 Büro Leitung 1 15 m? 18 m?
67 m?
A. SUMME KINDERTAGESEINRICHTUNG 609
B. GEMEINSAME NUTZUNG
B1 Mehrzweckraum 1 55 m? 55 m?
B2 Abstellraum MZR 1 12 m? 12 m?
B3 Veranstaltungsraum 1 80 m? 80 m?
B4 Kreativraum 1 30 m? 30 m?
B5 Personal-WC 3 4m? 12 m?
B6 Behinderten-WC 1 4m? 4m?
B7 Besucher - D/H-WC 2 12 m? 24 m?
B8 Putzraum 1 10m? 10m?
B9__Hausanschlussraum 1 10 m? 16 m?
B10 EDV-Serverraum 1 6m? 6 m?
B. SUMME GEMEINSAME NUTZUNG 249
C. OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT
c1 Jugendtreff 1 50 m? 50 m?
c2 Gruppenraum 1 25 m? 25 m?
c3 Beratungsraum 1 20 m? 20 m?
C4 Seminar/Medienraum 1 30 m? 30 m?
c5 Büro Leitung 1 20 m? 20 m?
c6 Küche 1 18 m? 18 m?
c7 AR Küche 1 6m? 6 m?
c8 Abstellraum 1 20 m? 20 m?
C. SUMME OFFENE KINDER U. JUGENDARBEIT 189
SUMME MODELLEINRICHTUNG 1047

Stadt Münster -13-
Amt für Liegenschaften

Expose „Kita Roxel-Nord“
Stand: 03/2005

28.04.2005

b.) Freianlagen
aa) Kitabereich

Pro Gruppe sind 300 qm Nettospielfläche vorzusehen, bei fünf Gruppen also 1.500 qm.
Weitere 500 qm sind für Pflanzstreifen, Abstandsflächen zum Zaun etc. vorzusehen.

Die Kita-Fläche muss abgeschlossen und eindeutig der Kita mit seinen jeweiligen Gruppen
zugeordnet sein. Eine unbeabsichtigte Mischung mit anderen Funktionsbereichen, z.B. der
„gemeinsamen Nutzung“ von Kinder- und Jugendarbeit, ist auszuschließen.

bb) „Gemeinsame Nutzung“ — Kinder- und Jugendarbeit

Für das Jugendcaf&e und den Veranstaltungsraum sind Terrassen mit entsprechender
Tischbestuhlung und Außenbeleuchtung vorzusehen.

Zentraler Bestandteil dieses Teils der Außenfläche soll eine Agora sein, auf dem ca. 60
Personen Platz finden können. Das Forum sollte mit aufsteigenden halbrunden
Treppenstufen (drei bis vier), die zum Verweilen und Sitzen einladen, gestaltet werden. Die
untere Fläche soll u.a. entsprechend Theateraufführungen und geselliges Beisammensein
ermöglichen.

Ansonsten besteht der Bereich aus einer Grünfläiche (ohne zusätzliche
Flächenversiegelung), auf die z.B. ein oder zwei Tischtennisplatten o.ä. eingeplant werden
können. Ggf. ist an einer Seite des Gebäudes eine Kletterwand einzuplanen.

Die Eingangsbereiche von Kita, großer Veranstaltungsraum (gemeinsame Nutzung) und
Kinder- und Jugendbereich sollten eindeutig optisch und funktional voneinander getrennt
werden.

cc) Stellplätze

Für die Kindertageseinrichtung ist ein Stellplatz je 30 Kinder nachzuweisen. Bei geplanten
100 Kindertagesplätzen ergeben sich 3 Stellplätze.

Für die Jugendeinrichtung ist ein Stellplatz je 15 Besucherplätzen einschließlich eines
Behindertenstellplatzes anzusetzen. Geplant sind tagsüber max. 60 Besucher, abends und
bei Veranstaltungen bis 120 Besucher. Aufgrund der möglichen Doppelbelegung der
Stellplätze ergeben sich deshalb 8 Stellplätze.

Unter den Voraussetzungen, dass es sich a) bei dem gemeinsam genutzten
Veranstaltungsraum nicht um eine Versammlungsstätte mit mehr als 200 Personen handelt,
b) dass ein Bestuhlungsplan für diesen Raum erstellt wird und c), dass aus der
Nutzungsbeschreibung im Baugenehmigungsverfahren hervorgeht, dass dieser Raum nur
für Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich genutzt wird, sind voraussichtlich keine
weiteren Stellplätze erforderlich.

Stadt Münster -14- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Für den Kindertageseinrichtungsbereich und den Kinder- und Jugendbereich sind in der
Nähe des Eingangsbereiches jeweils 15 Fahrradständer vorzusehen.

c.) Ausstattung
Die Ausstattung der Räume ergibt sich aus dem Raumbuch (Anlage 14).

Im Außenbereich, besonders im Terrassenbereich, ist eine entsprechende Beleuchtung
notwendig.

Wichtig für die bauliche und architektonische Gestaltung sind die räumlichen Funktionen und
die Lage der Bereiche und Räume zueinander. Die Ausstattung der Räume ist auf deren
Funktionen abgestimmt, die sich aus dem Raumprogramm ergeben.

Die Bereiche Kita (=A-Bereich), Gemeinsame Nutzung (=B-Bereich) und Kinder- und
Jugendarbeit (=C-Bereich) müssen über separate Außenzugänge/Eingänge verfügen und
untereinander entsprechende Zugänge haben, die je nach Nutzungsart und Nutzungszeit
vollständig zu trennen (d.h. auch zu schließen) sind.

Funktionale Beziehungen und Lage der Räume:

Die Kleinen altersgemischten Gruppen und die Kita-Allgemeinräume sollen im EG
untergebracht werden. Ebenfalls im EG sind der Mehrzweckraum (B1), der
Veranstaltungsraum (B3) sowie der Jugendtreff (C3) unterzubringen.

Der Abstellraum (C9) soll am Jugendtreff (C3) angrenzen; die pädagogische Gruppenküche
soll jeweils am Veranstaltungsraum (B3) und am Jugendtreff (C3) angrenzen und mit zwei
Zugängen versehen sein. Die Besucher-WC und die Behinderten-\WC sind ebenfalls an der
Schnittstelle der beiden o.g. Räume (B3 und C3) unterzubringen.

2.) Leistungsanforderung Planung

Der Bieter wird sämtliche erforderlichen Architekten-, Landschaftsarchitekten- und
Fachingenieurleistungen für die Erstellung einschließlich Einrichtung, Ausstattung und
Außenanlagen erbringen, die für die schlüsselfertige Erstellung des funktionstüchtigen
Gebäudes erforderlich sind.

Der Bieter wird seine Leistungen rechtzeitig mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband
(GUVV) abstimmen und die von diesem nach dessen Vorschriften bzw. nach den
Vorschriften des Versicherungsverbandes des Betreibers gestellten Anforderungen
einhalten.

a) Gebäude

Stadt Münster -15- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Das Bauwerk ist betriebsbereit zu planen. Die Planung und Bauausführung muss den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Zu beachten sind insbesondere die folgenden Vorschriften und Anleitungen:

- Vorschriften des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUVV) bzw. die Vorschriften
des Versicherungsträgers des Betreibers;

- DIN 18024 Teil 2, - Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden
(entwurfsabhängig ist ggf. eine Aufzugsanlage einzuplanen).

Weiterhin sind zu berücksichtigen:
Die im Raumbuch (- Anlage 13 -) definierten Qualitäten.

Entsprechend einem Ratsbeschluss der Stadt Münster, dürfen FCKW- und HFCKW-haltige
Baumaterialien nicht und PVC-haltige Baumaterialien nur eingeschränkt, d.h. nur insoweit
verwendet werden, soweit keine gleichwertigen Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Die
Verwendung von tropischen Hölzern sowie der Einbau von Baustoffen, Bauteilen o. a., in
denen tropische Hölzer verarbeitet sind, ist generell unzulässig.

Zur Reduzierung der Betriebskosten, sowie zur Umweltentlastung wird eine energiesparende
Bauweise gefordert. Der geplante Jahresheizwärmebedarf nach EnEV muss unter 50
Kwh/m?a (bezogen auf die BGF nach DIN 277 des Gebäudes) liegen.

Natürliche Belichtung und Belüftung sind möglichst für alle Bereiche gefordert.

Schließanlage
Es ist eine GHS-Schließanlage (Fabrikat Winkhaus o. gl.) mit 20 General- und 50

Gruppenschlüsseln einzuplanen.

Technische Gebäudeausrüstung
Die technische Gebäudeausrüstung ist gemäß den zur Zeit gültigen, Vorschriften, Richtlinien

und Bestimmungen auszuführen.

Heizung
Zentralheizung über Fernwärme mit Betriebstemperaturen tv/tr 80/40 °C. Für Nutzergruppen
mit unterschiedlichen Nutzungszeiten sind getrennte Regelkreise vorzusehen.

Die WW Bereitung soll als Zentrale WW Bereitung mittels Edelstahl- oder Kupferspeicher
oder als Speicherlade System errichtet werden.

Heizflächen sind als Plattenheizkörper (Mehrzweckraum des Kindergartens mit
Röhrenheizkörper) vorzusehen, alternativ ist Fußbodenheizung möglich. Sämtliche
Heizkörper müssen den BAGUV Richtlinien entsprechen und sind mit bruchsicheren
Thermostatventilen (Behörden Model) und absperrbaren Verschraubungen auszustatten.

Lüftung
Fensterlose Abstell-, WC-, Dusch- und Waschbereiche sowie Putzmittelräume müssen be-

und entlüftet werden. Die Entlüftung dieser Räume ist über Lichtschalter mit Nachlaufrelais
und zusätzlichem intermittierendem Betrieb zu errichten.

Stadt Münster -16- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Die Küchenabluft ist über Dach zu führen.

Veersammlungs- oder Veranstaltungsräume die eine Lüftungsanlage erfordern, sind mit einer
Lüftungsanlage mit \Wärmerückgewinnung durch Rotationswärmetauscher mit einem
Rückgewinnungswirkungsgrad > 75 % auszustatten.

Elektro- und Blitzschutzanlage

Die Beleuchtungsstärken der einzelnen Räume sind nach EN 12464-1 zu planen. Es sind
Leuchten mit EVG und hohem Wirkungsgrad einzusetzen. Zur Beleuchtungssteuerung sind
die Hinweise des Raumbuches zu beachten.

Rauchmelder bzw. eine Brandmeldeanlage sowie Sicherheitsbeleuchtung sind ggf. nach
genehmigungsbehördlicher Auflage einzuplanen.

Für EDV-Anlagen ist ein eigener Stromkreis vorzusehen. Für eine spätere EDV-Vernetzung
über die im Raumbuch genannten Räume hinaus muss die Möglichkeit einer Nachinstallation
auf alle anderen pädagogisch zu nutzenden Räume im gemeinsamen Bereich (B-Bereich)
und im Kinder- und Jugendbereich nachgewiesen werden.

Die Leitungsvorinstallation für eine spätere Nachrüstung mit einer Einbruchmeldeanlage
muss vorgesehen werden.

Sanitäranlage
Wassersparende Ausführung aller Entnahmearmaturen, Selbstschlussarmaturen für
Waschtische die nur mit Kaltwasser versorgt werden

Toilettenbürsten: Kunststoff- Wandhalterung, z. B, HEWI, Farbton variabel
Papeirrollenhalter: Kunststoff, z. B. HEWI, Farbton variabel

Papierkorb: Als aufgehängter Drahtkorb, weiß

Bodeneinlauf: Mit Zapfventil

Unterputzventile: Je WC-Anlage als Kolbenschieber

Behinderten-WC: Wandhängend Ausladung 70 cm mit Stütz- und Haltegriff
Behinderten-WT: Als Standart-WT jedoch mit Unterputzgeruchverschluss und

Spiegel 60*90 cm Hochkant montiert, Warmwasser abhängig
vom System zentral oder dezentral
Weiße Keramik Fabrikate Renova Nr. 1 oder gleichwertig

Tiefspül-WC: wandhängend mit Spül-Stop-Betätigung, stabiler WC-Sitz mit
Metall-Scharnier Fabr. Olfa oder gleichwertig, weiße WC-Brille

Urinal: Mit Näherungselektronik

Waschbecken: Als Einzelwaschtisch z.B. Renova Nr. 1

Papierhandtuchspender: Abgestimmt auf das Nachfüllsystem der Stadt Münster, lackiertes
Stahl-Blech weiß entspr. Raumbuch

Seifenspender: Abgestimmt auf das Nachfüllsystem der Stadt Münster
(Nachfüllung aus Liefergebinde), pro Waschtisch 1
Seifenspender entspr. Raumbuch

Außenzapfstelle: An 2 Stellen des Gebäudes sind frostsichere und abschließbare
Entnahmearmaturen an der Außenfassade zu montieren

Regelanlage
Busfähiges DDC-Regelsystem für die Gebäudetechnik mit Aufschaltung auf die ZLT der

Stadt Münster (Kieback u. Peter, Plüth Regeltechnik, TAC, Andover)

Stadt Münster -17- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Aufzugsanlage

wenn erforderlich, behindertengerecht nach DIN 31051, Ausführung als Seilhydraulikaufzug
ausgestattet mit Sanftanlauf, Anlaufstrom max. 1,4-facher Nennstrom, energiesparende,
selbstabschaltende Beleuchtung, Fernnotrufsystem, Kabine und Türen mit
Edelstahloberfläche.

b) Freianlagen

Die Planung der Freianlagen hat durch einen Landschaftsarchitekten mit einschlägiger
Erfahrung über die Leistungsphasen $ 15.1 - 15.9 HOAI zu erfolgen.

Die Freianlagen für die Kindertageseinrichtung und für die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit
sind räumlich und funktional voneinander zu trennen. Die Freianlagen für die Kindertageseinrichtung
sind vollständig einzufrieden und mit abschließbaren Toren auszustatten.

Bei der Planung sind integrative Spielangebote vorzusehen.

Größenaufteilung der Freiflächen:
Die Freiflächen sind annähernd auf folgende Aufteilung (bezogen auf die Gesamtfläche an Freiraum)
zu planen:

35 % befestigte Flächen einschließlich etwa 100m? “Bobbycar-Kurs“ und Abstellflächen für
PKW und Fahrräder

5% Forum (Stufenanlage mit Theaterfläche und Zuschauerkapazität für 60 Personen)

15 % Sandspielflächen ( nur für die Kindertageseinrichtung )

15 % Pflanzflächen

30 % Rasen

Allen Arbeiten ist die ATV Landschaftsbauarbeiten DIN 18320 mit ihren jeweiligen Fachnormen
zugrunde zu legen.

Die Außenanlagen sind entsprechend der DIN 18024 Teil | barrierefrei zu planen und
auszubauen.

c. ) Ausstattung

Die Ausstattung der Freianlagen differenziert sich nach den Nutzungsbereichen: Fläche für
die Kita (A=Bereich) und Kinder- und Jugendarbeit inkl. Gemeinsame Nutzung (=B und C-
Bereich).

Für den Kita-Bereich sind Außenflächen und Spielgeräte für insgesamt 100 Kinder — davon
in der Regel rd. 15 unter drei Jahren - vorzusehen.

Stadt Münster - 18- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

3.) Leistungsanforderung Bau

Das Bauwerk ist betriebsbereit einschließlich der erforderlichen Außenanlagen herzustellen.

a.) Gebäude

Die Leistungen des Bieters umfassen alle Lieferungen, Leistungen, Hilfs- und
Nebenleistungen sowie Maßnahmen und Kosten, die erforderlich sind, um das Gebäude
schlüsselfertig und funktionstüchtig, einschließlich sämtlicher genannten Leistungen
termingerecht so auszuführen, dass sie zu den vertragsgemäßen Zwecken uneingeschränkt
langfristig genutzt werden kann.

Soweit genannte Leistungen nicht vollständig oder nicht eindeutig beschrieben sind, aber zur
schlüsselfertigen und funktionstüchtigen Erstellung des Gebäudes erkennbar erforderlich
sind, hat der Bieter diese Leistungen ohne Anspruch auf eine Mehrvergütung zu erbringen.
Der Bieter kann sich insoweit nicht darauf berufen, dass Leistungen und Lieferungen in
diesem Vertrag und den entsprechenden Unterlagen nicht gesondert aufgeführt sind.

Fehlen dem Bieter zur Ausführung seiner Leistungen erforderliche Unterlagen bzw. Angaben
oder sind sonstige Voraussetzungen zur vertrags- und termingerechten Leistungserbringung
erkennbar nicht gegeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls kann sich der Auftragnehmer nicht auf das
Fehlen dieser Unterlagen oder Voraussetzungen berufen.

Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer sämtliche anlässlich der erstmaligen
Neubebauung des Grundstücks mit dem vereinbarten Bauvorhaben entstehenden Netto-
Mehrkosten für die Sanierung/Beseitigung von Boden, der die in der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV), Anhang 2, Ziffern 1-3 genannten Prüfwerte für die
vorgesehene Nutzung überschreitet oder dessen Sanierung/Beseitigung zur
vertragsgemäßen Bebauung erforderlich ist, soweit sie dem Auftragnehmer weder bekannt
noch aus den Gutachten und Stellungnahmen (Anlage 11) erkennbar waren, bis zu einem
Betrag von 250.000,-- € auf prüffähigen Nachweis. Unter Netto-Mehrkosten verstehen die
Vertragsparteien die Kosten für die Sanierung/Beseitigung von Boden, der die zuvor
genannten Prüfwerte überschreitet im Vergleich zu den Kosten, der für die
Sanierung/Beseitigung von Boden mit den gem. Ziffern 1-3 des Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV), Anhang 2, genannten Prüfwerten unterschreitenden
Parametern anfällt ohne die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, nicht sogenannte
„Sowieso-Kosten,. Übersteigen die Netto-Mehrkosten den Betrag von 250.000,-- €, ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Die zu erbringenden Leistungen des Bieters umfassen ohne Auswirkungen auf den Preis
insbesondere auch die nachfolgenden Leistungen:

- Eventuell nach der Abstimmung mit der Technischen Einsatzleitung des
Kampfmittelräumdienstes erforderliche vorbereitende Maßnahmen zu den
Sondierungsarbeiten auch für nicht erkennbare Kampfmittel (z.B. Bohrungen, Bodenabtrag
bis zum gewachsenen Boden im Bereich der Gründung),

- die Einrichtung, Vorhaltung und Unterhaltung der Baustelle, die Räumung der Baustelle
unverzüglich nach Fertigstellung aller Leistungen,

Stadt Münster -19- Expose „Kita Roxel-Nord“
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28.04.2005

- bauzeitliche Wasserhaltung, soweit aus den Gutachten (Anlage ....) als erforderlich
erkennbar,

- die Bauvermessung,

- das Freimachen und Herrichten des Grundstücks,

- die Sauberhaltung der Baustelle einschließlich Winterdienst, wobei das Verbrennen von
Gegenständen auf der Baustelle verboten ist,

- die Schaffung und Erhaltung der notwendigen Zufahrten zum Grundstück, die ständige
Säuberung, Instandhaltung und Absicherung der Gehwege und der Straßenflächen, die
Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber Dritten bei der Benutzung privater und öffentlicher
Wege, Grundstücke und Anlagen,

- die Übernahme sämtlicher Kosten für Bauwasser, Baustrom, Baugas,
Baustellenentsorgung etc.,

- sämtliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung, zur Sicherung der Baustelle im Rahmen der
vertraglichen Leistungen, insbesondere gegen Betreten Unbefugter, zur Sicherung und
Aufrechterhaltung aller Ver- und Entsorgungsleitungen, des Baustellenverkehrs und der
allgemeinen Ordnung auf der Baustelle, Herstellung der notwendigen Absperrungen,
Beschilderung und Beleuchtung, Sicherstellung aller benachbarten eigenen und fremden
Bauteile,

- sämtliche Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Baubelästigung und den
Baulärm.

Der Bieter benennt dem Auftraggeber vor Beginn der Baumaßnahme den verantwortlichen
Bauleiter.

Der Bieter wird jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass er den
gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und der Beiträge zu allen
Sozialversicherungen und den Berufsgenossenschaften ordnungsgemäß nachkommt.

Das Gebäude ist nach der Fertigstellung gemeinsam zu begehen. Der Mietvertrag kann erst
abgeschlossen werden, wenn die Einrichtung dem Vertragszweck entsprechend nutzbar ist.
Im Rahmen der Begehung wird ein zu unterzeichnendes Protokoll unter Aufzeigung evtl.
noch zu beseitigender Mängel (Fehler oder nicht- bzw. nicht vollständig ausgeführte
Leistungen) erstellt.

Der Bieter ist unbeschadet gesetzlicher Ansprüche zur Zahlung von Vertragsstrafen
verpflichtet, wenn sich die Fertigstellung des Objektes verzögert.

Der Auftraggeber ist berechtigt, dass Objekt nach vorheriger Anmeldung während der
Bauphase zu betreten und zu besichtigen, um sich über den aktuellen Stand der

Baumaßnahmen zu informieren. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jederzeit
kostenlose Auskunft über den Stand der Baumaßnahme zu geben haben.

b.). Freianlagen

Die Vorarbeiten und eine eventuelle Auffüllung des Geländes sind zu berücksichtigen.

Die zu erstellenden Entwässerungssysteme sind an den öffentlichen Abwasserkanal anzuschließen

Stadt Münster - 20- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Befestigte Flächen
Die Verdichtungsleistung für das Planum ist mit einem Verformungsmodul von mindestens

V2 mit 45MN/m? und alle Oberbauschichten mindestens EV2 mit 120MN/m? zu erstellen.

Die Dimensionierung eventueller Frostschutzschichten und Einbau von Trennvliesen richtet sich
nach dem vorliegenden Bodengutachten.

Tragschichten sind aus gütegeschütztem Hartkalksteinschotter 0-45 in einer Stärke von 30 cm zu
erstellen.

Oberflächenbeläge sind aus Betonwerkstein in Splittbettung 2-5 und Fugenverfüllung mit
Steinmehl herzustellen. Art und Umfang von Bekantungen sind nach Erfordernis einzubauen.
Anpassungen sind als Schnittkanten herzustellen. Referenzstein ist das Betonsteinpflaster
SILENTA 30X15X8 cm der Fa. Caspar Hessel, Münster.

Für eventuelle Stufen- und Rampenanlagen und für die Agora ist das Referenzprodukt
“RölTec“ zugrunde zu legen.

Es ist ein etwa 1,25 m breiter “Bobbycar-Kurs“ aus 4 cm starkem Terraway-Belag, alternativ
Gussasphalt herzustellen.

Für ausreichende Oberflächenentwässerung ist zu sorgen.

c. Sandspielflächen

Innerhalb der 40 cm starken Sandspielflächen aus Fallschutzsand oder alternativ
Fallschutzmaterial “Öko-Color“ mit angepasster Dimensionierung ist eine angemessene
Spielfläche mit bespielbarer Einfassung und Füllung aus Spielsand ( gewaschener
Quarzsand ) herzustellen. Die gesamte Sandspielfläche ist zu entwässern und mit einem
Durchgrabeschutz aus Rasengittersteinen auszubauen.

Spielgeräteausstattung
Es sind nur Spielgeräte zu verwenden, die auch die Stadt Münster einbaut. Die DIN/EN 1176
ist einzuhalten. Die Spielgeräte müssen mit einer 10-jährigen Herstellergarantie
ausgewiesen sein. Holzspielgeräte sind mit Pfostenschuhen einzubauen. Die
entsprechenden Prüfzertifikate, Einbau- und Montageanleitungen sind mit der Planung
(Leistungsphase 3) vorzulegen.
Es ist mindestens folgende Spielgeräteausstattung vorzusehen:
«e  \Wasserspieleinrichtung mit Matschtisch
Korb/Nestschaukel ( Referenzgerät K&K )
Doppelschaukel ( Referenzgerät K&K )
Balancierbalken ( Referenzgerät Sik-Holz )
Dreifachreck ( Referenzgerät K&K )
Spielhaus ( Referenzgerät H. Richter )
Spielturm mit Edelstahlrutsche ( Referenzgerät FHS )
Spielgerätekombination mit Stegen, Wackelbrücken und div, Klettermöglichkeiten (
Referenzgeräte FHS, K&K oder Proludic )
Wippmöglichkeiten ( Referenzgerät Kompan )
«e  Bauwerksgerüst ( Referenzgerät H. Richter )

Stadt Münster -21- Exposs „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

«e Sandsteinblöcke
« Pergola aus Stahl-Holzkonstruktion als Schattenschutz
«e Gerätehaus (Referenz Kita Wierling in Albachten)

D. Ausstattung

«e Bänke oder Sitzmöglichkeiten nach Planungserfordernis
«e Mindestens 10 Papierkörbe
« _Fahrradgeländer (Referenzmodell “Eimsbüttel“ der Fa. Langer)
e Schaukasten für die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit
e Zwei Tischtennisplatten (Referenzmodell: Schneider, Senden)
+  Streetballständer (Referenzmodell: Müller)
«e Optisch ansprechende Abschirmung der Müll- und Abfallgeßäße/ - container, oder
Müllschränke
E. Zaun- und Torlage

e Mindestens ein feuerverzinktes und pulverbeschichtetes 2-flügeliges Drehtor, b = 3,00 m für
die Pflegezufahrt

«e  Feuerverzinktes und pulverbeschichtetes 1-flügeliges Drehtore nach Planungserfordernis

«e Anthrazitfarben pulverbeschichtete, feuerverzinkte Drahtgitterzäune, h; 1,25 m
(Referenzprodukt LEGI Typ R)

F. Außenbeleuchtung

Referenzfabrikat BEGA mit einer Ausleuchtung von 8 Lux für Wege und Terrassen, 1 Lux für alle
übrigen Bereiche.

G. Bepflanzung

Der Oberbodenauftrag für Pflanzflächen ist nach DIN 18915 in einer Stärke von 30 cm
vorzunehmen. Für Bäume sind einschlägige Bodensubstrate in ausreichender Dimensionierung

vorzusehen.

Alle Pflanzen müssen den FLL -Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen in der neuesten
Fassung entsprechen.

Für die Pflanzflächen ist pro m? eine Lieferwertigkeit von 30 € netto (ohne Umsatzsteuer) auf der
Basis des Bruns-Kataloges, Saison 2005-2006 zu leisten.

Darüber hinaus sind mindestens 20 hochstämmige Bäume der Größe 18-20 cm mit einem Vierer-
Bock zu pflanzen.

Giftige Pflanzen und pflanzen mit Dornen, Stacheln, etc. dürfen nicht verwendet werden.

Für die Pflanzung ist eine Fertigstellungspflege und 2-jährige Entwicklungspflege sicherzustellen.

Rasenflächen

Der Oberbodenauftrag für Rasenflächen ist nach DIN 18915 in einer Stärke von 20 cm
vorzunehmen.

Stadt Münster -22- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Die Rasenflächen sind als Spielrasen nach RSM in gültiger Fassung herzustellen, deren
Belastungsfähigkeit 10 Wochen vor der ersten Benutzung erreicht sein muss. Durch entsprechende
Drainierung und Einbau von Stabilisierungsbaustoffen ist eine ganzjährige Nutzbarkeit zu
gewährleisten.

Sofern die Sandspielflächen nicht über befestigte und ausreichendtragfähige Flächen zu erreichen
sind, ist für den erforderlichen Sandaustausch eine Schotterrasenfläche herzustellen.

Für die Rasenflächen ist eine Fertigstellungspflege und 2-jährige Entwicklungspflege
sicherzustellen.

Pflege, Unterhaltung und Winterdienst für die Freianlagen

Diese Leistungen sind nach den einschlägigen Anforderungskatalogen der Stadt Münster zu
erbringen.

4.) Leistungsanforderungen Vermietung

a) Konditionen Erbbaurechtsvertrag/Mietvertrag

Dem Investor wird an dem Grundstück ein Erbbaurecht für max. 30 Jahre bestellt. Mit Ablauf
des Mietvertrages — auch für den Fall, dass von der Verlängerungsoption des Mietvertrages
kein Gebrauch gemacht wird - endet das Erbbaurecht. Das Eigentum an dem Grundstück
wird ohne weitere Kaufpreiszahlung, aber unter Übernahme der Vertragsnebenkosten
einschl. Grunderwerbssteuer auf den Investor übertragen. Dieser ist hinsichtlich der weiteren
Verwendung bzw. Nutzung des Gebäudes im Rahmen des bestehenden Planungsrechts an
weitere Vorgaben der Stadt nicht gebunden.

Für die Dauer der Laufzeit des Mietvertrages (einschl. evtl. Optionen ist ein Erbbauzins nicht
zu entrichten.

Ein Heimfallanspruch wird u.a. für folgende Fälle vereinbart:

- Insolvenz des Investors

-  Zwangsversteigerung/-verwaltung

-  Nutzungsbeeinträchtigungen infolge Vertragsverletzungen aus dem Mietvertrag

Der Anschluss an die Fernwärme der Stadtwerke Münster GmbH und die Einhaltung der
städt. Wärmedämmstandards werden vereinbart.

Im übrigen sind in dem Angebot die für die Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes
relevanten Eckdaten des Mietvertrages zu benennen. Die wesentlichen Faktoren, die die
Höhe der Miete beeinflussen können, sind darzustellen.

Bei der Jahresgrundmiete sind Grundstückskosten nicht zu berücksichtigen. Das Grundstück
wird erschließungsbeitragsfrei im Wege des Erbbaurechtes von der Stadt gegen dingliche
Sicherung des Nutzungsrechtes für die Dauer von maximal 30 Jahren zur Verfügung gestellt.

Stadt Münster -23- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Wegen der entgeltfreien Bereitstellung und späteren Übereignung des Grundstücks ohne
Kaufpreiszahlung erwartet die Stadt eine entsprechend günstige Gestaltung der
Mietkonditionen. Die diesbezüglichen Kostenvorteile sind auf die ersten 20 Jahre der Mietzeit
umzulegen. Im Angebot ist anzugeben, in welcher Höhe der Bieter einen Abschlag auf die
Jahresgrundmiete vornimmt.

Im Angebot sind auch die voraussichtlichen Mietnebenkosten anzugeben. Die Stadt erwartet
im. Hinblick auf die Einhaltung der vorgegebenen Baustandards (insbesondere
Wärmedämmstandards) bei der Errichtung des Gebäudes eine deutliche Einsparung bei den
Betriebskosten.

Bei der Berechnung der Betriebskosten ist zur Orientierung von den in Ziff. „D |“ genannten
folgenden durchschnittlichen Offnungs- bzw. Nutzungszeiten auszugehen.

Die Jahresgrundnmiete ist so zu kalkulieren, dass Kleinreparaturen im Einzelfall bis zu 100,00
€ und bei mehreren Reparaturen in der Summe bis zu 2 % der Jahresgrundmiete vom Mieter
übernommen werden.

Die Miete kann an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt werden.

Die Höhe der Jahresgrundmiete sowie der Betriebs- und Mietnebenkosten sind wesentliches
Beurteilungskriterium im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit.

Für den Fall von Leistungsstörungen bzw. der vorzeitigen Beendigung des Miet- und/oder
Erbbaurechtsvertrages sind in den Verträgen dingliche Sicherungen zugunsten der Stadt
vorgesehen.

b) Instandhaltung

aa) Allgemein

Wesentlicher Inhalt des abzuschließenden Mietvertrages ist die Verpflichtung des Investors
zur Instandhaltung für alle Gebäude, einschließlich aller Gebäudeteile und haustechnischen
Anlagen, sowie für die Außenanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Auflistung.

Die Instandhaltung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung
des Soll-Zustandes, gemäß DIN 31051 aus Juni 2003 (Grundlagen der Instandhaltung). Zur
Instandhaltung gehört die Wartung (Bewahrung des Soll-Zustandes), die Inspektion
(Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes), die Instandsetzung (Wiederherstellung des
Soll-Zustandes) sowie die Verbesserung (Steigerung der Funktionssicherheit). Zur
Gesamtheit der Instandsetzungsmaßnahmen gehört weiterhin die Erneuerung von Bauteilen
- nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik - nach Ablauf ihrer
tatsächlichen Lebensdauer.

Zum Leistungsbild des Bieters gehört auch die Beseitigung aller Schäden die durch Brand,
Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Strom, Hagel, Diebstahl, Raub und Vandalismus
verursacht werden.

Stadt Münster - 24- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

bb) Instandhaltung Gebäude

Bei der Erneuerung und Sanierung von Außenbauteilen sind die Anforderungen der EnEV an
die U- Werte von Einzelbauteilen um mindestens 30 % zu unterschreiten.

Zur Instandhaltung der haustechnischen Anlagen gehören insbesondere folgende
Wartungsarbeiten:

Beleuchtungsanlagen:

Reinigung und Wartung der Beleuchtungsanlagen nach Wartungsplan, sowie die
Ersatzbeschaffung von defekten Leuchtmitteln. Der Wartungsrhythmus beträgt 4 Jahre.
Jährlich ist ein Nachweis über die Nennleistung zu führen.

Elektroanlagen:

Erst-Prüfungen und Wiederkehrende Prüfungen aller Anlagen (Blitzschutzanlagen usw.)
gemäß TPrüfVO, UVV, BGV, BGV A2, Überprüfung & Wartung von sicherheitsrelevanten
Systemen wie Notbeleuchtungen, Brand-/ (gem. VDS) Entrauchungsanlagen gem. den
gesetzlichen Bestimmungen.

Austausch abgängiger Anlagen (Beleuchtungs-, Brandmelde-, Batterieanlagen usw.).

Aufzugsanlagen:

Wartung gemäß DIN 31051 nach Wartungsplan. Monteur und Gewichtgestellung für die
wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen. Einrichtung und Betrieb eines zentralen
Notrufsystems, inkl. evtl. erforderlicher Personenbefreiung bei Störungen.

Heizungsanlagen:

Erst-Prüfungen und \Wiederkehrende Prüfungen aller Anlagen. Wartung gem. den
Herstellerempfehlungen, den Zulassungsbescheiden und den gesetzlichen Vorschriften,
einschl. Überprüfung der Regelungstechnik.

Sanitäranlagen:

Erst-Prüfungen und Wiederkehrende Prüfungen aller Anlagen. Wartung gem. den
Herstellerempfehlungen, den Zulassungsbescheiden und den gesetzlichen Vorschriften.
Insbesondere der DVGW Richtlinien, der DIN 1988 und DIN 1986 für Trinkwasser-,
Abwasser-, Gas- und gegebenenfalls Feuerlösch- bzw. Sprinkleranlagen.

Lüftungsanlagen:

Erst-Prüfungen und Wiederkehrende Prüfungen aller Anlagen. Wartung gemäß den
Herstellerempfehlungen, den Zulassungsbescheiden und den gesetzlichen Vorschriften.
Insbesondere unter Berücksichtigung der VDI Richtlinie VDI 6022.

Die Durchführung der Inspektions- (Begehungsprotokolle) und Wartungsarbeiten (z.B.
ZVSHK- Protokolle) ist zu protokollieren. Die Arbeiten dürfen nur von autorisierten,
zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragenen Firmen ausgeführt werden.

Stadt Münster -25- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Zur Leistung der W\Vermieterin gehört weiterhin die Straßenreinigung, die der
Grundstückseigentümer gem. “Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster“ durchzuführen
hat.

cc) Instandhaltung Einrichtungsgegenstände

Der Bieter übernimmt die Instandhaltung für alle fest eingebauten Einrichtungsgegenstände,
wie Einbauschränke, Ausstattungen, Garderoben, Teeküchen (einschl. Elektrogeräte) u.s.w.
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung, sowie
notwendige Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der tatsächlichen Lebensdauer.

dd) Vandalismusschäden / Graffitis

Graffitis mit links- und rechtsradikalem, sexistischem oder gewaltverherrlichendem
Hintergrund sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach erfolgter Meldung bzw.
Kenntnisnahme spätestens am nächsten Werktag vom Auftragnehmer zu beseitigen. Alle
übrigen Graffitis sind innerhalb einer Frist von 1 Woche zu beseitigen.

ee) Instandhaltungsmanagement

Mängel die die Funktion der Einrichtung beeinträchtigen sind innerhalb von 3 Stunden zu
beseitigen bzw. mit der Beseitigung muss intensiv begonnen worden sein.

Zu Konkretisierung dieser Forderung sind nachfolgend einige Mängel beispielhaft
beschrieben:

die Räume können nicht ausreichend beheizt werden.

die Beleuchtungsanlage der Räume, einschl. Nebenräume ist nicht in Ordnung
die Warmwasserversorgung für die Duschen ist nicht gegeben.

die Wasserzapfstellen lassen sich nicht abstellen.

die Abflüsse sind verstopft (Bodeneinläufe im Duschbereich und WC- Abflüsse).
die Außentüren lassen sich nicht öffnen oder schließen.

Dachundichtigkeiten, die die Nutzung der Räume deutlich einschränken.
Störungen im Betrieb der Aufzugsanlage.

ff) Betrieb (Gebäudeautomation)

Die Energiekosten (Strom, Wasser, Fernwärme) werden direkt zwischen der Stadt Münster
und dem Energieversorger abgerechnet.

Stadt Münster -26- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

Um einen wirtschaftlichen Betrieb des Objektes zu ermöglichen, erfolgt die Steuerung der
haustechnischen Anlagen durch die Stadt Münster. Daher soll die Gebäudeautomation über
ein mit einem Standard-BUS-System vernetztes DDC-Regelsystem erfolgen. Für einen
energiesparende Bedienung der Anlagen ist die Aufschaltung auf die bestehende ZLT
(Zentrale Leittechnik) der Stadt Münster vorzunehmen.

b.) Freianlagen

Sicherstellung der Verkehrssicherheit der befestigten Flächen durch rechtzeitige

Regulierungsarbeiten;

- Inspektion und Wartung der Spielgeräte nach Herstellerangaben;

- Erneuerung der Spielgeräte nach Verschleiß;

- Nachpflanzung ausgefallener Gehölze.

E. Inhalte des Angbotes

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

1

2

Verzeichnis der eingereichten Angebotsunterlagen

Planung

Die Planung ist in geeigneten Maßstäben für alle Teilleistungen zu erstellen und dem
Auftraggeber auf Papier und auf Datenträger (DWG-Format, Version 14) zu
übergeben. Folgende Planunterlagen und Darstellungen des Gebäudes und der
Freianlagen sind zu erbringen (Planungstiefe entsprechend Vorplanung — HOAI
Leistungsphase 3):

2.1Lageplan M 1:500 mit Darstellung der Erschließungsflächen, Freianlagen,
ruhender Verkehr

2.2 Grundrisse, Schnitte + Ansichten M 1:200
Die Pläne sind zu norden. Legenden sind nicht zugelassen.

2.3 Erläuterungsbericht und Baubeschreibung mit Angaben zur Konstruktion,
Materialwahl und Farbgestaltung für

«e Fassaden
«e  Fensterkonstruktionen
e Dachflächen

«e  Innenwandflächen

«  Fußbodenflächen

Stadt Münster -27- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

28.04.2005

«  Deckenflächen

2.4 als freiwillige Leistung im Ermessen des Teilnehmers: eine räumliche Darstellung
(Perrspektive, Isometrie) zur Verdeutlichung der Entwurfsidee

3 Erklärung zur Einhaltung des gefordertern Jahresheizwärmebedarfes von < 50
kWh/m?a (bezogen auf BGF)

4 Berechnungen
Auf die Vorlage prüfbarer Unterlagen (Vermassung bzw. Vorlage der kompletten
Rechenwege) wird ausdrücklich hingewiesen. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss
aus dem Verfahren führen.
4.1 Prüfbare Berechnung der Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen DIN 277
4.2 Prüfbare Berechnung der Bruttogrundrissfläche nach DIN 277
4.3 Prüfbare Berechnung des Brutto-Rauminhalts nach DIN 277

4.4 Erläuterungsbericht (max. 1 Seiten DIN A 4, getrennt von den Plänen)

4.5 1 Satz Prüf- und Berechnungspläne -gefaltet-.

5  Angebotsformular inklusive

Mietkonditionen gem. Ziff. D. II.) 4.) a) , gestaffelt nach Laufzeit 20, 25 oder 30
Jahre

Aufstellung der Investitionskosten zur Plausibilitätsprüfung
gegliedert nach DIN 276 bis zur 1. Stelle

Instandhaltungskosten je Standort

Tariftreueerklärung

Im Zuge des Verhandlungsverfahrens können zusätzliche detailliertere Unterlagen
(insbesondere Gebäudeplanung im Maßstab 1 : 100 / Freiraumplanung im Maßstab 1 : 200)
gefordert werden.

Stadt Münster -28- Expose „Kita Roxel-Nord“
Amt für Liegenschaften Stand: 03/2005

Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:

Anlage 10:
Anlage 11:
Anlage 12:

Anlage 13

28.04.2005

Liste der beigefügten Unterlagen:

Grundstücksbeschreibung

Auszug aus dem amtlichen Stadtplan

Lageplan M 1: 500

Luftbildfoto M 1: 1000

Ausschnitt aus dem Kanalerschließungsplan 1: 500
Erschließungsplan — Gas und Wasser, M 1: 500
Erschließungsplan — Fernwärme, M 1: 500
Erschließungsplan — Strom, M 1: 500
Bebauungsplan Nr. 461, M 1. 1000,

einschl. textl. Festsetzungen

Planungsrechtliche Auskunft

Geotechnischer Bericht Nr. B2004-4408 v. 26.11.04
Angebotsformular

Raumbuch

Die Anlagen 2 und 4 sind zusätzlich als Datei auf CD-Rom beigefügt.

Stadt Münster
Amt für Liegenschaften

-29- Expose „Kita Roxel-Nord“
Stand: 03/2005

28.04.2005

Anlage 1 - Gundstücksbeschreibung:

Lage:

Grundstück:

Ausweisung It. B-Plan:

Belastungen im
Grundbuch:

Belastungen im
Baulastenverzeichnis:

Erschließungs- und
Entwässerungsbeiträge
etc.!

In attraktiver Lage angrenzend an das Ortszentrum von Roxel liegt
das Baugebiet Roxel-Nord. Auf rund 20 Hektar entstehen hier ca.
360 Wohneinheiten. Ein- bis zweigeschossige Einzel-, Doppel- und
Reihenhäuser mit max. 2 Wohneinheiten werden das Wohngebiet
prägen, aber auch 9 Mehrfamilienhäuser im Bereich Roxeler Straße
sind geplant. In einem Mehrfamilienhaus ist die Unterbringung von
Flüchtlingen geplant. Das Wohngebiet liegt nah zur Universität und
ist mit mehreren Buslinien gut an die Innenstadt angeschlossen.
Neben Versorgungseinrichtungen im Zentrum gibt es in Roxel ein
Schulzentrum (Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule), die
Bezirksverwaltung West, ein Hallenbad und Sportanlagen. Im
Baugebiet selbst entstehen ein Spielplatz und ein Ballspielplatz.

Gemarkung Roxel Flur 14 Nr. 666, Größe: 4.811 qm.

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Münster und
ist sofort bebaubar.
Es ist im B-Plan als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen.

WA-Gelbiet, Il-geschossig bebaubar mit einem Neigungsdach.
Bebaubare Fläche für das Gebäude: ca. 30 mx 58 m = 1.740 qm.
Ferner sind 12 Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.

keine

keine

Für Erschließung- und Entwässerungsbeitäge und die
Ausgleichsabgabe gem. $$ 135 a-c BauGB ist ein Betrag von
insgesamt ca. 160.00,00 € zu zahlen. Die Kosten trägt die Stadt zur
Minimierung der Mietzahlungen.

Die Kosten der Kanalhausanschlüsse (Schmutz- und Regenwasser)
betragen insgesamt ca 1.700,00 € und werden ebenfalls von der

Stadt Münster
Amt für Liegenschaften

- 30- Expose „Kita Roxel-Nord“
Stand: 03/2005

28.04.2005

Stadt getragen.

Die Kosten der erstmalige Vermessung des Grundstücks sowie die
dazugehörige Übernahme in das Liegenschaftskataster trägt
ebenfalls die Stadt. Zusätzliche/weitere Vermessungen sind vom
Erbbaurechtsnehmer zu tragen.

Stadt Münster
Amt für Liegenschaften

-31- Expose „Kita Roxel-Nord“
Stand: 03/2005

Beratungsverlauf (2)

11.05.2005 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.05.2005 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Roxeler Straße
  • Tilbecker Straße
  • Otto-Hahn-Straße 7
  • Klemensstraße 10
  • Albersloher Weg 33
  • Im Seihof
  • Domplatz 1
  • Wierling

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0329/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
11.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37