2931/2018
Informationen zu Förderaufrufen im Bereich Städtebau aus August 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/150 150/3 Vorlagen-Nummer 10.09.2018 2931/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Informationen zu Förderaufrufen im Bereich Städtebau aus August 2018 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 die Verwaltung gebeten, über aktuelle Förderaufrufe des Bundes und des Landes NRW informiert zu werden. Im August 2018 sind nachfolgende Aufrufe bekanntgegeben worden: 1. Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Ju- gend und Kultur“ Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat mit Pressemitteilung vom 01.08.2018 einen Projektaufruf zum Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Umfang von 100 Millionen € veröffentlicht. Gemäß dem Projektaufruf sind im Rahmen des Bundesprogramms kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur förderfähig. Der Schwerpunkt soll jedoch bei Sportstätten liegen wie zum Beispiel öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer Instand- setzungsrückstand gesehen wird. Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie regionaler oder überregionaler Wirkung geför- dert. Sie haben eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die so- ziale Integration vor Ort (z.B. Angebote für unterschiedliche Zielgruppen, Barrierefreiheit/- armut) und sollen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem tragen sie in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes (z.B. Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstoßes) bei. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnum- feld erreichen sie eine nachhaltige Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsteils. Sie zeichnen sich durch einen besonderen und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie verfolgen die baukulturellen Ziele des Bundes. Die Sanierungsmaßnahmen sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnelle und ggf. umfassende Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Der Bund wird grundsätzlich einen Fördersatz von 45 % bewilligen. Der zu leistende kommu- nale Eigenanteil beträgt 55 %. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 bis 4 Millionen € liegen, demzufolge sollen Projekte mit größeren finanziellen Dimensionen, d. h. förderfähige Gesamtkosten von rd. 2,2 Mio. € bis 8,8 Mio. €, berücksichtigt werden. 2 Innerhalb der Verwaltung sind die zu beteiligenden Dezernate und Fachämter mit Schreiben vom 08.08.2018 über den Aufruf und die zu beachtenden Rahmenbedingungen informiert und gebeten worden, geeignete Projektvorschläge bis zum 22.08.2018 zu melden. Der Förder- aufruf gab äußerst enge Terminsetzungen vor. So musste bis zum 24.08.2018 eine formlose Anzeige der Projektvorschläge beim Städtebauministerium NRW eingegangen sein. Bis zum 31.08.2018 mussten die Projektanträge über ein Online-Portal eingereicht werden. Aus den Geschäftsbereichen der angeschriebenen Dezernate und Ämter sind keine Projekt- vorschläge gemeldet worden. Die Stadt Köln beteiligt sich somit nicht an diesem Bundespro- gramm. 2. Förderprogramm des Landes NRW zum Thema Heimat Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat mit Pressemitteilung vom 15.08.2018 das landeseigene Förderprogramm ,Heimat.Zukunft‘ Nordrhein-Westfalen ‚Wir fördern, was Menschen verbindet‘ verkündet. Bis 2022 stehen rund 150 Millionen Euro für die Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Bei ,Heimat´ geht es um das Verbindende, um die Ge- meinschaft und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Nur eine Politik, die wertschätzt, was Menschen jeden Tag in unserem Land im Großen und vielmehr im Kleinen leisten, wird dazu beitragen, dass Heimat bewahrt und gleichzeitig für die Zukunft gestaltet werden kann“, so Ministerin Ina Scharrenbach. Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestal- tung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen. Ziel des Pro- gramms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die posi- tiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen. Für das Programm stehen im laufenden Jahr 2018 knapp elf Millionen Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2019 sind im Entwurf für den Landeshaushalt 28,76 Millionen Euro eingeplant. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes sind ab 2020 über 30 Millionen Euro jährlich für das landeseigene Förderprogramm eingeplant. Insgesamt wird die Landesregierung Nord- rhein-Westfalen voraussichtlich rund 150 Millionen Euro landesweit bis 2022 zur Verfügung stellen. Die fünf Elemente der Heimatförderung sind: Heimat-Scheck Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt wer- den. Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber nach Einschätzung des Landes NRW einen gro- ßen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann. Heimat-Preis Für innovative Heimatprojekte wird durch die Kommune ein vom Land finanzierter Preis aus- gelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele lie- fern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich En- gagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 3 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, kreisfreie Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden. Heimat-Werkstatt Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit ei- ne inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit de- nen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und ande- ren Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbei- ten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentli- che Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein. Die Förderquote beträgt 70 %. Heimat-Fonds Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unter- stützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindes- tens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds" erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Pro- jekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. Die Förderquote beträgt 50 %. Heimat-Zeugnis Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regiona- le Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (Private) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen. Von Seiten der Verwaltung werden zunächst die verschiedenen hierzu erlassenen Förderrichtlinien und Bestimmungen sondiert sowie hinsichtlich Ihrer Umsetzbarkeit und des Kosten- und Nutzenauf- wandes, insbesondere für kommunale Projektideen, untersucht und auf dieser Basis Antragstellungen geprüft. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2931/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.09.2018
- Erstellt
- 03.09.2018 14:36