V/0515/2007
Bebauungsplan Nr. 507 - Kenntnisnahme des Entwurfs
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V-0515-2007-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf
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Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB
Anlage 1 zur
Vorlage Nr. 515/2007
Stadtbezirk: Münster-West
Anlass: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 507 „Nienberge – Waltruper Weg / Beerwiede“
Zeit: Mittwoch, 20.09.2006, 19.00 Uhr
Ort: im Forum der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schul e in Nienberge,
Kirmstraße 1, 48161 Münster
Teilnehmer:
ca. 70 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung: Frau Westrup, Bezirksvorsteherin
Vertreter der Verwaltung: Herr Kurz, Herr Marx (Protokoll)
Vertreter des Vorhabenträgers: Herr Nottenkemper, Herr Riepe (Wohn+Stadtbau )
Frau Westrup eröffnet die Veranstaltung um 19.00 Uhr.
Herr Kurz erläutert die im Bereich nördlich des Waltruper Weges und östlich der Beerwiede vorgesehene Planung
anhand eines Luftbildes und mehrerer Pläne. Die sieben Hektar große Fläche stellt in dieser Größenordnung das
letzte zusammenhängende Wohnbaupotenzial des Stadtteils Nienberge dar. Geprägt ist die Fläche, auf der ca. 120
Einfamilienhäuser entstehen sollen, durch den inmitten des Areals verlaufenden Bach Hunnebecke sowie die östlich
im Plangebiet liegende Hofstelle Feldmann. Im östlichen Teil grenzt das Plangebiet nördlich an ein Waldstück, von
dem eine Bebauung ca. 30m Abstand halten soll. Eine 110 kV-Leitung verläuft über die östlich des Plangebiets
gelegene Fläche, die von Bebauung freigehalten wird. Ebenfalls von Bebauung freizuhalten ist eine Teilfläche im
Süden des Plangebiets, da sich dieser Bereich in weniger als 50m Abstand zur südlich des Plangebiets gelegenen
Mischwasserbehandlungsanlage befindet.
Um das neue Wohngebiet vor Emissionseinwirkungen zu schützen, wird entlang der B54 ein Lärmschutzwall
errichtet. Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über den Waltruper Weg, der zu diesem Zwecke auf
7,50m Gesamtbreite ausgebaut wird, mit einer Fahrbahn von 5,50m Breite und einem begleitenden Fußweg von
2,00m Breite an der nördlichen Seite. Der Edeka-Markt am östlichen Ende des Waltruper Weges wird in die Planung
mit einbezogen, um die derzeit zu klein bemessene Stellplatzanlage auf das Doppelte ihrer heutigen Größe
auszubauen.
Aus einem städtebaulichen Wettbewerb, den die Wohn+Stadtbau Ende 2005 durchgeführt hat, ging der Bebauungs-
vorschlag des Büros Lorenzen aus Kopenhagen als Sieger hervor. Dieser Planentwurf, der eine intensive Vernet-
zung von Landschaftsraum und Wohnflächen in den Vordergrund stellt, liegt dem weiteren Bebauungsplanverfahren
zugrunde. Das neue Quartier wird von zwei sogenannten Dorfstraßen erschlossen, von denen Wohnstraßen ab-
gehen, die jeweils in Wohnhöfen enden. Über diese Wohnhöfe wird eine enge Verzahnung mit dem Freiraum her-
gestellt, des Weiteren bleibt der Naturraum der Hunnebecke frei von Kfz-Querungsverkehr. Die Hunnebecke selbst
wird renaturiert und im begleitenden Grünzug mäandrierend verlaufen. Ein Kinderspielplatz wird mitten im Grünzug
der Hunnebecke angeordnet. Über den Grünzug hinaus wird im Norden des Plangebiets eine Fuß- und Radwege-
verbindung zwischen Beerwiede und Friedericusstraße hergestellt. Die Bebauung sieht 60% freistehende Ein-
familienhäuser, 20% Doppelhäuser (vor allem entlang der sog. Dorfstraßen) und 20% Reihenhäuser (entlang des
Waltruper Weges) vor. Die Reihenhäuser westlich der Hunnebecke sind zum Teil für Flüchtlingsunterkünfte für bis
zu 50 Personen vorgesehen. Die Reihenhäuser östlich der Hunnebecke werden unter von der Wohn+Stadtbau als
sogenannte „Starterhäuser“ realisiert.
Herr Kurz erläutert, dass die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren in einem ersten Schritt die Bürgeran-
hörung umfasst und dann in einem zweiten Schritt, nach allen Abstimmungen und der Erarbeitung eines Bebauungs-
planentwurfs, die Offenlegung, die um Ostern 2007 herum stattfinden wird. Nach dem Satzungsbeschluss im
Sommer 2007 kann dann mit der Erschließung begonnen und die Grundstücke vermarktet werden.
Im Anschluss äußern die Bürgerinnen und Bürger Fragen und Anregungen zum dargelegten Planentwurf. Diese sind
im Folgenden in einzelnen Themenpunkten zusammengefasst:
Freiflächen vor dem Wald und östlich des Plangebiets
Auf die Frage, welche Nutzung die freizuhaltenden Flächen vor dem Wald haben werden, antwortet Herr Kurz, dass
erst die weitere Planung zeigen wird, in welchem Umfang die Flächen öffentlich oder privat genutzt werden. Ein
öffentlicher Fuß- und Radweg entlang des Waldstückes Richtung Friedericusstraße ist aber in jedem Fall vorge-
sehen. Dieser Weg wird nördlich des geplanten Regenrückhaltebeckens verlaufen, das auf den freien Flächen
zwischen neuem Plangebiet und bestehender Bebauung angelegt wird. Mit dem Regenrückhaltebecken wird die
Entwässerung der östlich und nordöstlich des Beckens gelegenen Flächen reguliert.
- Weiterer Supermarktstandort
Die Frage, ob auf der zwischen neuem Baugebiet und Edeka-Markt gelegenen Fläche ein weiterer Supermarkt an-
gesiedelt werden kann, verneint Herr Kurz und erläutert, dass es das Ziel des Rates auf Basis des Einzelhandels-
konzeptes ist, die Stärkung zentraler Lagen herbeizuführen (in Nienberge: Einzelhandelsansiedlung am Festplatz)
und nicht die Stärkung peripherer Lagen zu fördern.
Entwässerung
Ein Bürger berichtet, dass im Bereich der Hunnebecke bereits heute bei starkem Regen vor der Unterquerung des
Waltruper Weges ein Rückstau des Wassers ins künftige Plangebiet hinein entsteht. Fraglich erscheint ihm die
zukünftige Situation, wenn die Entwässerung der neuen Siedlungsflächen noch hinzukommt. Herr Kurz weist auf den
geplanten naturnahen Umbau der Hunnebecke hin. Dieser ermöglicht aufgrund großzügiger Auslaufbereiche künftig
ein ausreichendes Rückstauvolumen um die zusätzlichen Regenwassermengen aufnehmen zu können.
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Die Frage, ob die Versickerung für die private Regenwasserentwässerung vorgeschrieben wird, wird mit Verweis auf
die dafür nur sehr bedingt geeigneten Bodenverhältnisse in Nienberge verneint. Es bleibt den Bauherren freigestellt,
ggf. Zisternen zu errichten. Darüber hinaus erfolgt die Entwässerung im Trennsystem mit separatem Schmutzwasser-
und Regenwasserkanal.
- Lärmschutz
Auf die Frage nach dem geplanten Lärmschutz für das neue Plangebiet wird dargelegt, dass entlang der B 54 auf ca.
420m ein ca. 10m hoher Lärmschutzwall errichtet werden soll. Per Gutachten werden die Details der
Schutzmaßnahme geklärt.
Knotenpunkt Waltruper Weg / Von-Schonebeck-Ring / Hülshoffstraße
Mehrfach wird die verkehrliche Situation am östlichen Ende des Waltruper Weges und der Einmündung des Von-
Schonebeck-Rings in die Hülshoffstraße angesprochen, deren Frequentierung durch das neue Baugebiet zunehmen
wird.
Folgende Anregungen und Vorschläge werden unterbreitet:
Problem der sicheren Fuß- und Radwegeführung
Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass im Bereich der Einmündung des Waltruper Weges in den Von-
Schonebeck-Ring eine sichere Fuß- und Radwegeführung vorzusehen ist, die es auch z.B. Schulkindern erlaubt,
sicher die Straßen zu queren.
Eigene Ampelregelung Waltruper Weg
Vorgeschlagen wird eine Ampelregelung an der Einmündung des Waltruper Weges in den Von-Schonebeck-Ring
vorzusehen, da ansonsten zu befürchten ist, dass evtl. das Einfahren vom Waltruper Weg in den Von-Schonebeck-
Ring nicht ausreichend gewährleistet ist, wenn bereits viele Kfz an der Kreuzung zur Hülshoffstraße warten.
Kreisverkehr
Ebenfalls wird die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Von-Schonebeck-Ring, Hülshoffstraße, Isolde-Kurz-
Straße vorgeschlagen, der den Waltruper Weg als fünften Strang direkt anbindet. Der Kreisverkehr ließe sich evtl.
nach englischem Vorbild auch oval ausführen, um den fünften Arm anzubinden.
Separate Anbindung Waltruper Weg an Hülshoffstraße
Angesprochen wird auch der Vorschlag, den Waltruper Weg deutlich vor seiner heutigen Einmündung in den Von-
Schonebeck-Ring – also weiter westlich - separat an die Hülshoffstraße anzubinden.
Stellplatzproblem Recyclinghof
Der nur einmal wöchentlich geöffnete Recyclinghof am Waltruper Weg verursacht starken Warteverkehr auf dem
Waltruper Weg, sodass die Frage nach einer zusätzlichen Stellplatzlösung geäußert wird.
Parken vor dem Edeka-Markt, Verlegung des Eingangs
Bereits heute ist das Parken vor dem Eingangsbereich des Edeka-Marktes am Waltruper Weg ein verkehrliches
Problem. Durch die höhere Frequentierung des Kreuzungsbereichs nach Erstellung des neuen Wohngebiets wird
sich die Situation – so die Befürchtung – weiter verschärfen. Daher der Vorschlag, den Betreiber des Edeka-Marktes
dazu zu bewegen, den Markteingang statt auf den Waltruper Weg Richtung Parkplatz zu verlegen.
Herr Kurz sichert zu, die genannten Punkte aufzunehmen und mit den Verkehrsplanern abzustimmen, um
entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Auch mit dem Betreiber des Edeka-Marktes wird zwecks möglicher
Verlegung des Markteingangs ein Gespräch geführt.
Spielstraßen im Plangebiet
Die Frage, ob die Straßen im geplanten Quartier Spielstraßencharakter haben, wird mit Verweis auf die im
Planentwurf dargelegten unterschiedlichen Straßentypen beantwortet. Demnach kommt den Wohnstraßen und den
Wohnhöfen ein solcher Charakter zu, der durch die Ausbildung als Mischfläche unterstützt wird. In den sog.
Dorfstraßen wird hingegen der Fußweg separat von der Fahrbahn geführt und damit der Sammelstraßencharakter
betont.
Vermarktung der Grundstücke
Einige Fragen zielen auf die Vermarktung der Grundstücke. Herr Nottenkemper und Herr Riepe erläutern, dass die
Wohn+Stadtbau ca. 60% der Plangebietsflächen – im westlichen Plangebiet – vermarkten, während die restlichen
40% vom ehemaligen Eigentümer vermarktet werden
Zur Errichtung der Eigenheime wird die Wohn+Stadtbau die Grundstücke an Bauwillige zum jeweiligen Richtwert
veräußern.
Die Wohn+Stadtbau selbst wird die geplanten Reihenhäuser entlang des Waltruper Weges errichten, darunter ca. 15
Starterhäuser, die mit ca. 115 m² Wohnfläche für Familien geeignet sind.
Voraussichtlich nach den Sommerferien 2007 wird mit der Vermarktung begonnen, abhängig vom
Bebauungsplanverfahren und dessen zeitlichem Fortgang.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, erklärt Frau Westrup, dass alle Anregungen protokolliert
werden und in den weiteren Planungsprozess einfließen. Sie schließt die Veranstaltung um ca. 20.00 Uhr.
gez.
Westrup Marx
Bezirksvorsteherin Schriftführer
V-0515-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 515/2007 Bebauungsplan Nr. 507: Nienberge – Waltruper Weg / Beerwiede OFFENLEGUNG – TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 von 2 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten sind Nut- zungen gemäß § 4 (3) Nr. 4 und Nr. 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) unzulässig (§ 1 (6) BauNVO). 1.2 Trauf- und Firsthöhen dürfen in den WA-1-, WA-2-, WA-3- und WA-4-Gebieten – bei einem Vollgeschoss TH = 4,00 m und FH = 9,00 m, – bei zwei Vollgeschossen TH = 6,25 m und FH = 9,00 m nicht überschreiten. Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnitt- punkt zwischen der Oberfläche der Außenwand und der Oberkante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertiggestellten Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung die- nen, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteiles (§ 16 (2) 4 BauNVO i.V.m. § 18 (1) BauNVO). 1.3 Die Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbo- dens von Gebäuden ist auf mindestens 0,3 m über Wege- und Straßenoberkante festgesetzt (§ 9 (3) BauGB). 1.4 Bei der Berechnung der Grund- und Geschoss- flächen sind zugehörige Flächenanteile von Ge- meinschaftsanlagen, die außerhalb des Bau- grundstücks liegen, mitzurechnen (§ 19 (4) und § 21a (2) BauNVO). 1.5 In den Einzel- und Doppelhäusern sowie Haus- gruppen in den WA-1-, WA-2- und WA-3-Gebie- ten sind maximal 2 Wohnungen je Hauseinheit zulässig (§ 9 (1) 6 BauGB). 1.6 Bei eingeschossiger Bebauung darf in den WA- 3- und WA-4-Gebieten das Dachgeschoss aus- nahmsweise ein Vollgeschoss sein, wenn die Traufhöhe und die Firsthöhe eingehalten werden (§ 31 (1) BauGB). 1.7 Stellplätze, überdachte Stellplätze und Gara- gen sind nur innerhalb überbaubarer Flächen und in den dafür gekennzeichneten Flächen zu- lässig. Im seitlichen Grenzabstand der Gebäude sind Garagen, Stellplätze, überdachte Stellplätze so- wie Räume, die zu Abstellzwecken genutzt wer- den, bis maximal bis zur hinteren Baugrenze zu- lässig (§ 6 (11) BauO NRW). Auf den Gemeinschaftsstellplatzflächen in den WA-2- Gebieten und den Stellplatzflächen im WA-5- Gebiet ist je 5 Stellplätze ein hochstämmi- ger, großkroniger Laubbaum fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Baum- standorte sind gleichmäßig über die Stellplatz- anlage zu verteilen. Je Baum ist eine offene Ve- getationsfläche von 6,5 m², als Baumscheibe von 2,5 m x 2,5 m oder als durchgehender Pflanz- streifen in einer Breite von 2,0 m, vorzusehen (§ 9 (1) 25 BauGB). 1.8 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen, sind mit standortgerechten, heimischen Sträuchern (z. B. Hainbuche, Hartriegel, Hasel, Schlehe, Vogel- beere, Weißdorn) vollflächig, im Pflanzverband von 1,25m x 1,25m zu bepflanzen. Die Bepflan- zung ist dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 BauGB). 1.9 In den Baugebieten können mit Ausnahme der Vorgartenbereiche außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen Nebenanlagen mit einer Grundfläche bis zu 7,50 m² pro Grundstück zu- gelassen werden. Zu den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten. In den Wohngebieten, in denen Hausgruppen festgesetzt sind (WA-2-Gebiete), können am rückwärtigen Grundstücksende Gartenlauben als Nebenanlagen mit einer Grundfläche von bis zu 15 m² zugelassen werden (§ 23 (5) BauNVO). 1.10 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müs- sen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungs- änderung der Gebäude in den nicht nur zum vor- übergehenden Aufenthalt von Menschen vorge- sehenen Räumen die Anforderungen an das re- sultierende Schalldämmmaß gemäß den ermit- telten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 erfüllt werden. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den Bereichen der ge- kennzeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbe- reiche) sind schallgedämmte Lüftungen vorzuse- hen. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erfor- derlich, wenn zusätzlich Fenster in den Bereichen vorgesehen sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen (§ 9 (1) 24 BauGB). 1.11 Den durch den Bebauungsplan auf dem Grund- stück Waltruper Weg 2 entstehenden Eingriffen in Natur und Landschaft wird eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 21, Flurstück 33 in der Größenordnung von 670 qm als externe Ausgleichsfläche zugeordnet. Entwicklungsziel: Gehölzgruppen, Hochstauden- brache (§ 9 (1 a) BauGB). 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich, d.h. mit einheitlicher vorderer und hinterer Gebäudeflucht, gleicher Trauf- und First- höhe, gleichem Dachüberstand, gleicher Dach- neigung sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten. Dies gilt insbesondere auch für nach der Erster- richtung beabsichtigte bauliche Veränderungen. Ausnahmen im Falle aktiver Solarenergienutzung sind möglich. 2.2 Krüppelwalmdächer sind generell unzulässig. 2.3 Nebengiebel sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie 40% der Hauslänge nicht überschreiten. Bebauungsplan Nr. 507: Nienberge – Waltruper Weg / Beerwiede OFFENLEGUNG – TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 2 von 2 Der Nebenfirst muss mindestens 1,0 m unter dem Hauptfirst liegen und darf nicht mehr als 1,0 m vor die Hauptfassade vortreten. Bei Doppel- häusern dürfen diese Nebengiebel beider Hälften unmittelbar aneinander stoßen und als optische Einheit ausgeführt werden. 2.4 Dachaufbauten sind nur bei geneigten Dächern ab 38° Dachneigung zulässig, wenn sie nicht län- ger als 4,0 m sind und zwischen zwei Gauben und zu den Ortgängen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Die Gesamtlänge aller Dachaufbauten darf 50% der jeweiligen Fassa- denlänge nicht überschreiten. 2.5 Feste Grundstückseinfriedigungen sind bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig. Hecken oder andere Begrünungsabgrenzungen sind als Sichtschutz zugelassen. 2.6 Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 0,50 m sowie Abgrabungen im direkten Umfeld der Gebäude sind unzulässig. 3. Hinweise 3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver- züglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzei- gen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Städtischen Denkmalbehörde rechtzeitig (spä- testens 2 Wochen vor Beginn der Erdarbeiten) anzuzeigen. 3.2 Das Plangebiet grenzt an den landwirtschaftlich geprägten Außenbereich . Mit typischen Gerü- chen und Geräuschen ist daher zu rechnen. 3.3 Im Süden des Plangebiets befindet sich ein Schmutzwasserpumpwerk . Von der Anlage können typische Gerüche ausgehen. 3.4 Zur Realisierung dieses Bebauungsplanes wur- den ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinba- rungen zwischen der Stadt Münster und dem In- vestor abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag). 3.5 Flüchtlingswohnungen Ein Teil der Reihenhausbebauung nördlich des Waltruper Weges und westlich der Hunnebecke ist für eine Flüchtlingseinrichtung bis zu 50 Per- sonen vorgesehen.
Berichtsvorlage
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V/0515/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 507: Nienberge - Waltruper Weg / Beerwiede Kenntnisnahme des Entwurfs Beratungsfolge 23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 507: Nienberge – Waltruper Weg / Beerwiede öffentlich auszulegen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 507 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von ca. 130 Einfamilienhäusern (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser) im südwestlichen Bereich des Stadtteils Nienberge geschaffen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 20.09.2006 statt. Die während dieser Beteiligung geäußerten Nachfragen wurden umfassend beantwortet. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Anre- gungen zur Planung während der anstehenden Offenlegung vorgetragen werden können. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) wurde im Feb. / März 2007 durchgeführt. Die Anre- gungen der TöB wurden im weiteren Planverfahren aufgegriffen und, soweit möglich, berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Der Bebauungsplan Nr. 507 überplant teilweise den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 276: Nienberge - Fridericus-Straße. In dem überlagerten Bereich tritt der neue Bebauungsplan an die Stelle des alten Rechts und wird zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 276 bleiben hiervon unberührt. Zwischen der Stadt Münster und dem Investor soll zur Realisierung des Bebauungsplanes ein städtebauli- cher Vertrag abgeschlossen werden. Aufgrund der laufenden Vertragsverhandlungen können zu den vom Investor bzw. von der Stadt Münster zu tragenden Kosten noch keine Aussagen gemacht werden. Dies wird in einem späteren Verfahrensschritt erfolgen. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2007 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textl. Festsetzungen 4. Plan (verkleinert) Vorlagen-Nr.: V/0515/2007 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 31.07.2007 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 507 (amtlicher Umring) amtlich
- Kirmstraße 1
- Hülshoffstraße
- Waltruper Weg 2
- Von-Schonebeck-Ring
- Isolde-Kurz-Straße
- Beerwiede
- Schonebeck
Bebauungsplan Nr. 507
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Waltruper Weg / Beerwiede
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0515/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37