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V/0515/2007

Bebauungsplan Nr. 507 - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 18.07.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.08.2007, TOP 6.5

V-0515-2007-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

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V-0515-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

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V-0515-2007-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

10551 Zeichen

1 
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB 
Anlage 1 zur 
Vorlage Nr. 515/2007 
Stadtbezirk:  Münster-West 
Anlass:  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 507 „Nienberge – Waltruper Weg / Beerwiede“ 
Zeit:      Mittwoch, 20.09.2006, 19.00 Uhr 
Ort:       im Forum der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schul e in Nienberge, 
Kirmstraße 1, 48161 Münster 
Teilnehmer:
    ca. 70 Bürgerinnen und Bürger  
Leitung der Bürgeranhörung:   Frau Westrup, Bezirksvorsteherin 
Vertreter der Verwaltung:    Herr Kurz, Herr Marx (Protokoll) 
Vertreter des Vorhabenträgers:   Herr Nottenkemper, Herr Riepe (Wohn+Stadtbau ) 
 
Frau Westrup eröffnet die Veranstaltung um 19.00 Uhr. 
Herr Kurz erläutert die im Bereich nördlich des Waltruper Weges und östlich der Beerwiede vorgesehene Planung 
anhand eines Luftbildes und mehrerer Pläne. Die sieben Hektar große Fläche stellt in dieser Größenordnung das 
letzte zusammenhängende Wohnbaupotenzial des Stadtteils Nienberge dar. Geprägt ist die Fläche, auf der ca. 120 
Einfamilienhäuser entstehen sollen, durch den inmitten des Areals verlaufenden Bach Hunnebecke sowie die östlich 
im Plangebiet liegende Hofstelle Feldmann. Im östlichen Teil grenzt das Plangebiet nördlich an ein Waldstück, von 
dem eine Bebauung ca. 30m Abstand halten soll. Eine 110 kV-Leitung verläuft über die östlich des Plangebiets 
gelegene Fläche, die von Bebauung freigehalten wird. Ebenfalls von Bebauung freizuhalten ist eine Teilfläche im 
Süden des Plangebiets, da sich dieser Bereich in weniger als 50m Abstand zur südlich des Plangebiets gelegenen 
Mischwasserbehandlungsanlage befindet.  
Um das neue Wohngebiet vor Emissionseinwirkungen zu schützen, wird entlang der B54 ein Lärmschutzwall 
errichtet. Die Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt über den Waltruper Weg, der zu diesem Zwecke auf 
7,50m Gesamtbreite ausgebaut wird, mit einer Fahrbahn von 5,50m Breite und einem begleitenden Fußweg von 
2,00m Breite an der nördlichen Seite. Der Edeka-Markt am östlichen Ende des Waltruper Weges wird in die Planung 
mit einbezogen, um die derzeit zu klein bemessene Stellplatzanlage auf das Doppelte ihrer heutigen Größe 
auszubauen.  
Aus einem städtebaulichen Wettbewerb, den die Wohn+Stadtbau Ende 2005 durchgeführt hat, ging der Bebauungs-
vorschlag des Büros Lorenzen aus Kopenhagen als Sieger hervor. Dieser Planentwurf, der eine intensive Vernet-
zung von Landschaftsraum und Wohnflächen  in den Vordergrund stellt, liegt dem weiteren Bebauungsplanverfahren 
zugrunde. Das neue Quartier wird von zwei sogenannten Dorfstraßen erschlossen, von denen Wohnstraßen ab-
gehen, die jeweils in Wohnhöfen enden. Über diese Wohnhöfe wird eine enge Verzahnung mit dem Freiraum her-
gestellt, des Weiteren bleibt der Naturraum der Hunnebecke frei von Kfz-Querungsverkehr. Die Hunnebecke selbst 
wird renaturiert und im begleitenden Grünzug mäandrierend verlaufen. Ein Kinderspielplatz wird mitten im Grünzug 
der Hunnebecke angeordnet. Über den Grünzug hinaus wird im Norden des Plangebiets eine Fuß- und Radwege-
verbindung zwischen Beerwiede und Friedericusstraße hergestellt. Die Bebauung sieht 60% freistehende Ein-
familienhäuser, 20% Doppelhäuser (vor allem entlang der sog. Dorfstraßen) und 20% Reihenhäuser (entlang des 
Waltruper Weges) vor. Die Reihenhäuser westlich der Hunnebecke sind  zum Teil für Flüchtlingsunterkünfte für bis 
zu 50 Personen vorgesehen. Die Reihenhäuser östlich der Hunnebecke werden unter von der Wohn+Stadtbau als 
sogenannte „Starterhäuser“ realisiert.  
Herr Kurz erläutert, dass die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren in einem ersten Schritt die Bürgeran-
hörung umfasst und dann in einem zweiten Schritt, nach allen Abstimmungen und der Erarbeitung eines Bebauungs-
planentwurfs, die Offenlegung, die um Ostern 2007 herum stattfinden wird. Nach dem Satzungsbeschluss im 
Sommer 2007 kann dann mit der Erschließung begonnen und die Grundstücke vermarktet werden.    
Im Anschluss äußern die Bürgerinnen und Bürger Fragen und Anregungen zum dargelegten Planentwurf. Diese sind 
im Folgenden in einzelnen Themenpunkten zusammengefasst: 
 
Freiflächen vor dem Wald und östlich des Plangebiets 
Auf die Frage, welche Nutzung die freizuhaltenden Flächen vor dem Wald haben werden, antwortet Herr Kurz, dass 
erst die weitere Planung zeigen wird, in welchem Umfang die Flächen öffentlich oder privat genutzt werden. Ein 
öffentlicher Fuß- und Radweg entlang des Waldstückes Richtung Friedericusstraße ist aber in jedem Fall vorge-
sehen. Dieser Weg wird nördlich des geplanten Regenrückhaltebeckens verlaufen, das auf den freien Flächen 
zwischen neuem Plangebiet und bestehender Bebauung angelegt wird. Mit dem Regenrückhaltebecken wird die 
Entwässerung der östlich und nordöstlich des Beckens gelegenen Flächen reguliert.  
 
-    Weiterer Supermarktstandort 
Die Frage, ob auf der zwischen neuem Baugebiet und Edeka-Markt gelegenen Fläche ein weiterer Supermarkt an-
gesiedelt werden kann, verneint Herr Kurz und erläutert, dass es das Ziel des Rates auf Basis des Einzelhandels-
konzeptes ist, die Stärkung zentraler Lagen herbeizuführen (in Nienberge: Einzelhandelsansiedlung am Festplatz) 
und nicht die Stärkung peripherer Lagen zu fördern.  
 
Entwässerung 
Ein Bürger berichtet, dass im Bereich der Hunnebecke bereits heute bei starkem Regen vor der Unterquerung des 
Waltruper Weges ein Rückstau des Wassers ins künftige Plangebiet hinein entsteht. Fraglich erscheint ihm die 
zukünftige Situation, wenn die Entwässerung der neuen Siedlungsflächen noch hinzukommt. Herr Kurz weist auf den 
geplanten naturnahen Umbau der Hunnebecke hin. Dieser ermöglicht aufgrund großzügiger Auslaufbereiche künftig 
ein ausreichendes Rückstauvolumen um die zusätzlichen Regenwassermengen aufnehmen zu können.

2 
Die Frage, ob die Versickerung für die private Regenwasserentwässerung vorgeschrieben wird, wird mit Verweis auf 
die dafür nur sehr bedingt geeigneten Bodenverhältnisse in Nienberge verneint. Es bleibt den Bauherren freigestellt, 
ggf. Zisternen zu errichten. Darüber hinaus erfolgt die Entwässerung im Trennsystem mit separatem Schmutzwasser- 
und Regenwasserkanal. 
 
-     Lärmschutz  
Auf die Frage nach dem geplanten Lärmschutz für das neue Plangebiet wird dargelegt, dass entlang der B 54 auf ca. 
420m ein ca. 10m hoher Lärmschutzwall errichtet werden soll. Per Gutachten werden die Details der 
Schutzmaßnahme geklärt.   
 
Knotenpunkt Waltruper Weg / Von-Schonebeck-Ring / Hülshoffstraße 
Mehrfach wird die verkehrliche Situation am östlichen Ende des Waltruper Weges und der Einmündung des Von-
Schonebeck-Rings in die Hülshoffstraße angesprochen, deren Frequentierung durch das neue Baugebiet zunehmen 
wird.  
Folgende Anregungen und Vorschläge werden unterbreitet: 
Problem der sicheren Fuß- und Radwegeführung 
 
Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass im Bereich der Einmündung des Waltruper Weges in den Von-
Schonebeck-Ring eine sichere Fuß- und Radwegeführung vorzusehen ist, die es auch z.B. Schulkindern erlaubt, 
sicher die Straßen zu queren. 
Eigene Ampelregelung Waltruper Weg 
 
Vorgeschlagen wird eine Ampelregelung an der Einmündung des Waltruper Weges in den Von-Schonebeck-Ring 
vorzusehen, da ansonsten zu befürchten ist, dass evtl. das Einfahren vom Waltruper Weg in den Von-Schonebeck-
Ring nicht ausreichend gewährleistet ist, wenn bereits viele Kfz an der Kreuzung zur Hülshoffstraße warten. 
Kreisverkehr  
Ebenfalls wird die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Von-Schonebeck-Ring, Hülshoffstraße, Isolde-Kurz-
Straße vorgeschlagen, der den Waltruper Weg als fünften Strang direkt anbindet. Der Kreisverkehr ließe sich evtl. 
nach englischem Vorbild auch oval ausführen, um den fünften Arm anzubinden. 
Separate Anbindung Waltruper Weg an Hülshoffstraße  
Angesprochen wird auch der Vorschlag, den Waltruper Weg deutlich vor seiner heutigen Einmündung in den Von-
Schonebeck-Ring – also weiter westlich - separat an die Hülshoffstraße anzubinden. 
Stellplatzproblem Recyclinghof  
Der nur einmal wöchentlich geöffnete Recyclinghof am Waltruper Weg verursacht starken Warteverkehr auf dem 
Waltruper Weg, sodass die Frage nach einer zusätzlichen Stellplatzlösung geäußert wird. 
Parken vor dem Edeka-Markt, Verlegung des Eingangs  
Bereits heute ist das Parken vor dem Eingangsbereich des Edeka-Marktes am Waltruper Weg ein verkehrliches 
Problem. Durch die höhere Frequentierung des Kreuzungsbereichs nach Erstellung des neuen Wohngebiets wird 
sich die Situation – so die Befürchtung – weiter verschärfen. Daher der Vorschlag, den Betreiber des Edeka-Marktes 
dazu zu bewegen, den Markteingang statt auf den Waltruper Weg Richtung Parkplatz zu verlegen.  
Herr Kurz sichert zu, die genannten Punkte aufzunehmen und mit den Verkehrsplanern abzustimmen, um 
entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Auch mit dem Betreiber des Edeka-Marktes wird zwecks möglicher 
Verlegung des Markteingangs ein Gespräch geführt. 
 
Spielstraßen im Plangebiet 
Die Frage, ob die Straßen im geplanten Quartier Spielstraßencharakter haben, wird mit Verweis auf die im 
Planentwurf dargelegten unterschiedlichen Straßentypen beantwortet. Demnach kommt den Wohnstraßen und den 
Wohnhöfen ein solcher Charakter zu, der durch die Ausbildung als Mischfläche unterstützt wird. In den sog. 
Dorfstraßen wird hingegen der Fußweg separat von der Fahrbahn geführt und damit der Sammelstraßencharakter 
betont.  
 
Vermarktung der Grundstücke 
Einige Fragen zielen auf die Vermarktung der Grundstücke. Herr Nottenkemper und Herr Riepe erläutern, dass die 
Wohn+Stadtbau ca. 60% der Plangebietsflächen – im westlichen Plangebiet – vermarkten, während die restlichen 
40% vom ehemaligen Eigentümer vermarktet werden 
Zur Errichtung der Eigenheime wird die Wohn+Stadtbau die Grundstücke an Bauwillige zum jeweiligen Richtwert 
veräußern.  
Die Wohn+Stadtbau selbst wird die geplanten Reihenhäuser entlang des Waltruper Weges errichten, darunter ca. 15 
Starterhäuser, die mit ca. 115 m² Wohnfläche für Familien geeignet sind. 
Voraussichtlich nach den Sommerferien 2007 wird mit der Vermarktung begonnen, abhängig vom 
Bebauungsplanverfahren und dessen zeitlichem Fortgang. 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, erklärt Frau Westrup, dass alle Anregungen protokolliert 
werden und in den weiteren Planungsprozess einfließen. Sie schließt die Veranstaltung um ca. 20.00 Uhr. 
 
gez. 
Westrup                                                                 Marx 
Bezirksvorsteherin                                                 Schriftführer

V-0515-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

7234 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 515/2007 
Bebauungsplan Nr. 507: Nienberge – Waltruper Weg / Beerwiede 
OFFENLEGUNG – TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 von 2  
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten  sind Nut- 
zungen gemäß § 4 (3) Nr. 4 und Nr. 5 BauNVO 
(Gartenbaubetriebe und Tankstellen) unzulässig 
(§ 1 (6) BauNVO). 
 
1.2 Trauf- und Firsthöhen  dürfen in den WA-1-, 
WA-2-, WA-3- und WA-4-Gebieten 
– bei einem Vollgeschoss TH = 4,00 m und FH 
= 9,00 m, 
– bei zwei Vollgeschossen TH = 6,25 m und FH 
= 9,00 m 
nicht überschreiten. 
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnitt- 
punkt zwischen der Oberfläche der Außenwand 
und der Oberkante der Dachhaut. 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils 
die Oberkante der fertiggestellten Wege und 
Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung die-
nen, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge 
des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteiles (§ 
16 (2) 4 BauNVO i.V.m. § 18 (1) BauNVO). 
 
1.3 Die Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbo-
dens von Gebäuden ist auf mindestens 0,3 m 
über Wege- und Straßenoberkante festgesetzt (§ 
9 (3) BauGB). 
 
1.4 Bei der Berechnung der Grund- und Geschoss-
flächen  sind zugehörige Flächenanteile von Ge-
meinschaftsanlagen, die außerhalb des Bau-
grundstücks liegen, mitzurechnen (§ 19 (4) und § 
21a (2) BauNVO). 
 
1.5 In den Einzel- und Doppelhäusern sowie Haus-
gruppen in den WA-1-, WA-2- und WA-3-Gebie-
ten sind maximal 2 Wohnungen  je Hauseinheit 
zulässig (§ 9 (1) 6 BauGB). 
 
1.6 Bei eingeschossiger Bebauung  darf in den WA-
3- und WA-4-Gebieten das Dachgeschoss aus-
nahmsweise ein Vollgeschoss sein, wenn die 
Traufhöhe und die Firsthöhe eingehalten werden 
(§ 31 (1) BauGB). 
 
1.7 Stellplätze, überdachte Stellplätze und Gara-
gen  sind nur innerhalb überbaubarer Flächen 
und in den dafür gekennzeichneten Flächen zu-
lässig. 
Im seitlichen Grenzabstand der Gebäude sind 
Garagen, Stellplätze, überdachte Stellplätze so-
wie Räume, die zu Abstellzwecken genutzt wer-
den, bis maximal bis zur hinteren Baugrenze zu-
lässig (§ 6 (11) BauO NRW). 
Auf den Gemeinschaftsstellplatzflächen in den 
WA-2- Gebieten und den Stellplatzflächen im 
WA-5- Gebiet ist je 5 Stellplätze ein hochstämmi-
ger, großkroniger Laubbaum fachgerecht zu 
pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Baum-
standorte sind gleichmäßig über die Stellplatz-
anlage zu verteilen. Je Baum ist eine offene Ve-
getationsfläche von 6,5 m², als Baumscheibe von 
2,5 m x 2,5 m oder als durchgehender Pflanz-
streifen in einer Breite von 2,0 m, vorzusehen (§ 
9 (1) 25 BauGB). 
 
1.8 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen, sind  
mit standortgerechten, heimischen Sträuchern (z. 
B. Hainbuche, Hartriegel, Hasel, Schlehe, Vogel-
beere, Weißdorn) vollflächig, im Pflanzverband 
von 1,25m x 1,25m zu bepflanzen. Die Bepflan-
zung ist dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu 
ersetzen (§ 9 (1) 25 BauGB). 
 
1.9 In den Baugebieten können mit Ausnahme der 
Vorgartenbereiche außerhalb überbaubarer 
Grundstücksflächen Nebenanlagen  mit einer 
Grundfläche bis zu 7,50 m² pro Grundstück zu-
gelassen werden. Zu den öffentlichen Verkehrs- 
und Grünflächen ist ein Mindestabstand von 0,5 
m einzuhalten. 
In den Wohngebieten, in denen Hausgruppen 
festgesetzt sind (WA-2-Gebiete), können am 
rückwärtigen Grundstücksende Gartenlauben als 
Nebenanlagen mit einer Grundfläche von bis zu 
15 m² zugelassen werden (§ 23 (5) BauNVO). 
 
1.10 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müs-
sen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungs-
änderung der Gebäude in den nicht nur zum vor-
übergehenden Aufenthalt von Menschen vorge-
sehenen Räumen die Anforderungen an das re-
sultierende Schalldämmmaß gemäß den ermit-
telten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen  
nach DIN 4109 erfüllt werden. 
In den überwiegend zum Schlafen genutzten 
Räumen mit Fenstern in den Bereichen der ge-
kennzeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbe-
reiche) sind schallgedämmte Lüftungen vorzuse-
hen. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erfor-
derlich, wenn zusätzlich Fenster in den Bereichen 
vorgesehen sind, die keine Überschreitung der 
Orientierungswerte aufweisen (§ 9 (1) 24 
BauGB). 
 
1.11 Den durch den Bebauungsplan auf dem Grund-
stück Waltruper Weg 2 entstehenden Eingriffen in 
Natur und Landschaft wird eine Teilfläche des 
Grundstücks Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, 
Flur 21, Flurstück 33 in der Größenordnung von 
670 qm als externe Ausgleichsfläche zugeordnet. 
Entwicklungsziel: Gehölzgruppen, Hochstauden-
brache (§ 9 (1 a) BauGB). 
 
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO 
NRW 
 
2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen  sind jeweils 
profilgleich, d.h. mit einheitlicher vorderer und 
hinterer Gebäudeflucht, gleicher Trauf- und First-
höhe, gleichem Dachüberstand, gleicher Dach-
neigung sowie einheitlich in Material und Farbe 
zu errichten. 
Dies gilt insbesondere auch für nach der Erster-
richtung beabsichtigte bauliche Veränderungen. 
Ausnahmen im Falle aktiver Solarenergienutzung 
sind möglich. 
 
2.2 Krüppelwalmdächer  sind generell unzulässig. 
 
2.3 Nebengiebel  sind ausnahmsweise zulässig, 
wenn sie 40% der Hauslänge nicht überschreiten.

Bebauungsplan Nr. 507: Nienberge – Waltruper Weg / Beerwiede 
OFFENLEGUNG – TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 2 von 2  
Der Nebenfirst muss mindestens 1,0 m unter 
dem Hauptfirst liegen und darf nicht mehr als 1,0 
m vor die Hauptfassade vortreten. Bei Doppel-
häusern dürfen diese Nebengiebel beider Hälften 
unmittelbar aneinander stoßen und als optische 
Einheit ausgeführt werden. 
 
2.4 Dachaufbauten  sind nur bei geneigten Dächern 
ab 38°  Dachneigung zulässig, wenn sie nicht län-
ger als 4,0 m sind und zwischen zwei Gauben 
und zu den Ortgängen ein Mindestabstand von 
1,5 m eingehalten wird. Die Gesamtlänge aller 
Dachaufbauten darf 50% der jeweiligen Fassa-
denlänge nicht überschreiten. 
 
2.5 Feste Grundstückseinfriedigungen  sind bis zu 
einer Höhe von max. 1,20 m zulässig. Hecken 
oder andere Begrünungsabgrenzungen sind als 
Sichtschutz zugelassen. 
 
2.6 Aufschüttungen  mit einer Höhe von mehr als 
0,50 m sowie Abgrabungen  im direkten Umfeld 
der Gebäude sind unzulässig. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver-
züglich der Stadt oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie 
/ Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzei-
gen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert 
zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der 
Städtischen Denkmalbehörde rechtzeitig (spä-
testens 2 Wochen vor Beginn der Erdarbeiten) 
anzuzeigen. 
 
3.2 Das Plangebiet grenzt an den landwirtschaftlich 
geprägten Außenbereich . Mit typischen Gerü-
chen und Geräuschen ist daher zu rechnen. 
 
3.3 Im Süden des Plangebiets befindet sich ein 
Schmutzwasserpumpwerk . Von der Anlage 
können typische Gerüche ausgehen. 
 
3.4 Zur Realisierung dieses Bebauungsplanes wur-
den ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinba-
rungen zwischen der Stadt Münster und dem In-
vestor abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag). 
 
3.5 Flüchtlingswohnungen 
Ein Teil der Reihenhausbebauung nördlich des 
Waltruper Weges und westlich der Hunnebecke 
ist für eine Flüchtlingseinrichtung bis zu 50 Per- 
sonen vorgesehen.

Berichtsvorlage

2441 Zeichen

V/0515/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 507: Nienberge - Waltruper Weg / Beerwiede 
Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 507: Nienberge – Waltruper 
Weg / Beerwiede öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 507 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von ca. 
130 Einfamilienhäusern (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser) im südwestlichen Bereich des Stadtteils 
Nienberge geschaffen werden.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 20.09.2006 statt. Die während dieser Beteiligung 
geäußerten Nachfragen wurden umfassend beantwortet. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Anre-
gungen zur Planung während der anstehenden Offenlegung vorgetragen werden können. Die Beteiligung 
der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) wurde im Feb. / März 2007 durchgeführt. Die Anre-
gungen der TöB wurden im weiteren Planverfahren aufgegriffen und, soweit möglich, berücksichtigt. 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 507 überplant teilweise den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 276: Nienberge - 
Fridericus-Straße. In dem überlagerten Bereich tritt der neue Bebauungsplan an die Stelle des alten 
Rechts und wird zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage. Die Festsetzungen in den übrigen 
Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 276 bleiben hiervon unberührt.  
 
Zwischen der Stadt Münster und dem Investor soll zur Realisierung des Bebauungsplanes ein städtebauli-
cher Vertrag abgeschlossen werden. Aufgrund der laufenden Vertragsverhandlungen können zu den vom 
Investor bzw. von der Stadt Münster zu tragenden Kosten noch keine Aussagen gemacht werden. Dies 
wird in einem späteren Verfahrensschritt erfolgen. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2007 
erfolgen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textl. Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert) 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0515/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.07.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (2)

23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 507 (amtlicher Umring) amtlich
  • Kirmstraße 1
  • Hülshoffstraße
  • Waltruper Weg 2
  • Von-Schonebeck-Ring
  • Isolde-Kurz-Straße
  • Beerwiede
  • Schonebeck

Bebauungsplan Nr. 507

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Waltruper Weg / Beerwiede

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0515/2007
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37