2006/0251
Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2006/0251
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 03.05.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Ordnungsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat V Vorlage-Nr. 2006/0251 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 31.03.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von dem Bericht des Ordnungsamtes vom 31.3.2006 Kenntnis. Anlagen: Bericht des Ordnungsamtes Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. März 2006 Am 14. Februar 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag einstimmig beschlossen: „Der Magistrat wird beauftragt, das folgende Maßnahmenpaket zu prüfen und zu berichten: 1. Auf sexistische und frauenfeindliche Werbung auf den von der Stadt vermieteten Plaka- tierflächen im öffentlichen Raum Einfluss zu nehmen und derartige Plakate nach Be- schwerden aus der Bürgerschaft durch das Ordnungsamt entfernen zu lassen. 2. Im Ordnungsamt eine Anlaufstelle zu benennen, die Bürgerinnen und Bürger bei Be- schwerden über frauenfeindliche Werbung aufsuchen können. 3. Die Wanderausstellung „Der Frauenzoo der Werbung“ aus Dresden nach Darmstadt zu holen. Diese Ausstellung (Kosten für vier Wochen 200,00 – 250,00 Euro) ermöglicht eine kritische Auseinandersetzung über die Botschaften und Wirkungen Frauen diskriminie- render Werbung und zeigt Möglichkeiten der Einflussnahme auf. 4. Zur Ausstellungseröffnung Frau Prof. Dr. Heike Bühler von der Hochschule Pforzheim mit dem Vortrag „Sex Sells?! Frauenbilder in der Werbung“ nach Darmstadt zu holen. 5. Die städtischen Verkehrbetriebe der HEAG auf deren Verantwortlichkeit beim Umgang mit diesem Thema hinzuweisen, denn die schlimmsten Beispiele sexistischer Plakatie- rung waren im Jahr 2005 in den Straßenbahnhaltestellen zu finden, die auch von vielen Jugendlichen frequentiert werden. Ein städtisches Tochterunternehmen darf nicht gegen die Menschenwürde von Frauen verstoßen und muss in diesen Strategieplan einbezogen werden. Frauendiskriminierende Werbung ist nach wie vor allgemein üblich. Bilder und Texte beleidi- gen Frauen und stellen sie in entwürdigender Weise dar. Frauen werden mit Waren vergli- chen oder gleichgesetzt. Bilder und Texte vermitteln den Eindruck, Frauen seien – wie das Produkt selber – käuflich. Frauen werden in der Werbung auf bestimmte Rollen und Eigen- schaften reduziert oder in überholten Geschlechterrollen fixiert. Frauenkörper und weibliche Sexualität werden vermarktet, die sexuelle Verfügbarkeit von Frauen wird signalisiert und Assoziationen im Bereich Gewalt ausgelöst. Die gnadenlose Vermarktung des weiblichen Körpers zu wirtschaftlichen Zwecken verletzt die Menschwürde der Frau. Der Diskriminie- rung von Frauen durch sexistische Werbung muss begegnet werden.“ Das Ordnungsamt hat zwischenzeitlich unter Beteiligung des Frauenbüros sowie von HEAG mobilo die entsprechende Überprüfung vorgenommen. Das Ergebnis ergibt sich aus anlie- gend beigefügten Bericht. 3 ... Darmstadt, den 31.3.2006 Die Dezernentin V Der Dezernent VI Daniela Wager Dieter Wenzel Stadträtin Stadtrat
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Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0251
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00