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2006/0251

Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 31.03.2006

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2006/0251

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Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.05.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Ordnungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats- 
beschlussfassung: 
Dezernat V  
Vorlage-Nr. 2006/0251 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 31.03.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt von dem Bericht des Ordnungsamtes vom 31.3.2006 Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Bericht des Ordnungsamtes 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. März 2006 
 
Am 14. Februar 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag einstimmig 
beschlossen: 
 
„Der Magistrat wird beauftragt, das folgende Maßnahmenpaket zu prüfen und zu berichten:  
 
1. Auf sexistische und frauenfeindliche Werbung auf den von der Stadt vermieteten Plaka-
tierflächen im öffentlichen Raum Einfluss zu nehmen und derartige Plakate nach Be-
schwerden aus der Bürgerschaft durch das Ordnungsamt entfernen zu lassen. 
 
2. Im Ordnungsamt eine Anlaufstelle zu benennen, die Bürgerinnen und Bürger bei Be-
schwerden über frauenfeindliche Werbung aufsuchen können. 
 
3. Die Wanderausstellung „Der Frauenzoo der Werbung“ aus Dresden nach Darmstadt zu 
holen. Diese Ausstellung (Kosten für vier Wochen 200,00 – 250,00 Euro) ermöglicht eine 
kritische Auseinandersetzung über die Botschaften und Wirkungen Frauen diskriminie-
render Werbung und zeigt Möglichkeiten der Einflussnahme auf. 
 
4. Zur Ausstellungseröffnung Frau Prof. Dr. Heike Bühler von der Hochschule Pforzheim mit 
dem Vortrag „Sex Sells?! Frauenbilder in der Werbung“ nach Darmstadt zu holen. 
 
5. Die städtischen Verkehrbetriebe der HEAG auf deren Verantwortlichkeit beim Umgang 
mit diesem Thema hinzuweisen, denn die schlimmsten Beispiele sexistischer Plakatie-
rung waren im Jahr 2005 in den Straßenbahnhaltestellen zu finden, die auch von vielen 
Jugendlichen frequentiert werden. Ein städtisches Tochterunternehmen darf nicht gegen 
die Menschenwürde von Frauen verstoßen und muss in diesen Strategieplan einbezogen 
werden. 
 
Frauendiskriminierende Werbung ist nach wie vor allgemein üblich. Bilder und Texte beleidi-
gen Frauen und stellen sie in entwürdigender Weise dar. Frauen werden mit Waren vergli-
chen oder gleichgesetzt. Bilder und Texte vermitteln den Eindruck, Frauen seien – wie das 
Produkt selber – käuflich. Frauen werden in der Werbung auf bestimmte Rollen und Eigen-
schaften reduziert oder in überholten Geschlechterrollen fixiert. Frauenkörper und weibliche 
Sexualität werden vermarktet, die sexuelle Verfügbarkeit von Frauen wird signalisiert und 
Assoziationen im Bereich Gewalt ausgelöst. Die gnadenlose Vermarktung des weiblichen 
Körpers zu wirtschaftlichen Zwecken verletzt die Menschwürde der Frau. Der Diskriminie-
rung von Frauen durch sexistische Werbung muss begegnet werden.“ 
 
 
 
Das Ordnungsamt hat zwischenzeitlich unter Beteiligung des Frauenbüros sowie von HEAG 
mobilo die entsprechende Überprüfung vorgenommen. Das Ergebnis ergibt sich aus anlie-
gend beigefügten Bericht.

3 
... 
 
 
Darmstadt, den 31.3.2006 
 
Die Dezernentin V      Der Dezernent VI 
 
 
 
Daniela Wager      Dieter Wenzel 
Stadträtin       Stadtrat

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5827 Zeichen

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bb†ORdnungsamt									31.3.2006  





  
Frauenfeindliche und sexistische Werbung – Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.2.2006 -  





Die Wissenschaftsstadt Darmstadt   hat das Recht zur alleinigen Ausnutzung aller Werbemöglichkeiten, über die ihr das Verfügungsrecht zusteht, an die Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) übertragen. Eine Einflussnahme auf Art und Inhalt von Plakatierungen durch den Magistrat ist daher nur bedingt möglich. Ein Verbot oder die Entfernung bestimmter Plakatierungen durch das Ordnungsamt ist nur in Ausnahmefällen, d. h. bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zulässig. Bürgerbeschwerden oder subjektive Wertungen, bestimmte Plakate seien frauenfeindlich oder sexistisch, reichen hierzu nicht aus. Dass Plakat im Einzelfall von Teilen der Bürgerschaft als geschmacklos empfunden werden, rechtfertigt allein noch kein ordnungsbehördliches Einschreiten. Es erscheint daher verfehlt, beim Ordnungsamt eine Anlaufstelle zu benennen, die Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden über frauenfeindliche Werbung aufsuchen können. Die Betroffenen können sich stattdessen an das Frauenbüro wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass es sich bei Plakatdarstellungen um frauenfeindliche, sexistische Werbung handelt. Das Frauenbüro gibt dann die Adresse des Deutschen Werberates weiter oder wird selbst aktiv.

Auch die HEAG mobilo hat 1995 mit der DSM einen Vertrag über die werbliche Nutzung der Straßenbahnhaltestellen geschlossen. Dieser Vertrag regelt, dass die DSM das alleinige Recht zur werblichen Nutzung dieser Haltestellen hat. Die HEAG mobilo hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Werbung. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde aber zwischenzeitlich an die DSM mit der Bitte um Beachtung weiter geleitet.

Das Frauenbüro sieht in diesem Jahr aufgrund von Jubiläumsfeierlichkeiten und dem bereits feststehenden Jahreprogramm keine Möglichkeit mehr, weitere Veranstaltungen wie die Wanderausstellung „der Frauenzoo der Werbung“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu organisieren.




Appel
Magistratsdirektor 

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Vorlagen-Nr.
2006/0251
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.03.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00