Mandari Insight

4159/2018

Baubeschluss für eine Generalinstandsetzung der Vogelsanger Straße von Hausnummer 250 bis Hausnummer 282

Beschlussvorlage Ausschuss 06.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.02.2019, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5806 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4159/2018 
Freigabedatum 
01.02.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für eine Generalinstandsetzung der Vogelsanger Straße von Hausnummer 250 
bis Hausnummer 282 sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
Beschlussorgan 
Zu 1. Bezirksvertretung Ehrenfeld; zu 2. Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Vogelsanger Straße im Bereich zwischen Hausnummer 250 und 282 mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 334.000 €. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung der BV Ehrenfeld - die Frei-
gabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 334.000 € für die Generalin-
standsetzung der Vogelsanger Straße im Bereich zwischen Hausnummer 250 und 282 im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Gene-
ralinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushalts-
jahr 2019. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)                             (Sondersitzung) 11.02.2019 (17 Uhr) 
Finanzausschuss 11.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   334.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch ge-
prüft werden      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen      6.680   € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   muss noch geprüft 
werden     € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 unter TOP 9.6 die Verwaltung mit 
dem Ausbau von zwei Buskaps an der Vogelsanger Straße beauftragt (Vorlagen-Nr.: 3693/2018). 
Diese sind erforderlich, da im Rahmen von Busnetzerweiterungen im Kölner Stadtgebiet künftig die 
KVB-Linie 139 auf der Vogelsanger Straße verkehren wird. 
 
Entlang der Vogelsanger Straße (von Hausnummer 250 bis 282) konnten im Rahmen einer visuellen 
Zustandsfeststellung innerhalb der Asphaltdeckschicht Ausmagerungen, Schad- und Flickstellen so-
wie Netzrisse, Ausbrüche und offene Nähte festgestellt werden. Durch diese Beschädigungen wird 
die Lastübertragung aus der Deckschicht auf die darunterliegenden Schichten erhöht, was zu erhebli-
chen Substanzschäden innerhalb der Fahrbahnkonstruktion führt. Insbesondere zukünftige Lasten, 
die aufgrund der Busnetzerweiterung in diesem Bereich erwartet werden, können zur beschleunigten 
Zerstörung der Fahrbahn beitragen. Diese Folgeschäden verursachen in aller Regel starke Verkehrs-
beeinträchtigungen. 
 
Zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Substanzerhaltung ist eine Erneuerung der 
Trag-, Binder- und Deckschicht der Vogelsanger Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 250 
und 282 dringend erforderlich. 
Durch diese Vorgehensweise kann ein wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden, der durch tem-
poräre und kostenintensive Unterhaltungsmaßnahmen entstehen würde.  
 
Um Synergieeffekte zwischen dem Ausbau der Buskaps und der notwendigen Generalsanierung zu 
nutzen, erscheint es sinnvoll, diese zeitgleich umzusetzen. Eine Erneuerung der Fahrbahn zu einem 
späteren Zeitpunkt hätte zusätzlich eine aufwändige Abstimmung mit der KVB zur Folge.

3 
Die Ausführung der Gesamtmaßnahme ist ab Frühjahr 2019 vorgesehen, da die Buslinie 139 den 
neuen Fahrweg ab August 2019 befahren wird. 
 
Im genannten Bereich ist derzeit keine Radverkehrsführung vorhanden. Aus diesem Grunde wird im 
Rahmen der Maßnahme die Möglichkeit einer Führung für den Radverkehr im Bestand geprüft. Diese 
Prüfung wird den Knotenpunkt Helmholtzstraße/Leyendeckerstraße/Vogelsanger Straße mit einbe-
ziehen. 
 
Finanzierung 
 
Die Kosten für die Generalsanierung der Vogelsanger Straße im betroffenen Bereich belaufen sich 
laut vorliegender Kostenberechnung auf rd. 334.000 €. 
 
Es muss noch geprüft werden, ob die Maßnahme die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommu-
nalabgabengesetz NRW (KAG) auslöst. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen in Höhe von 334.000 € sind im Teilfinanzplan 
1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra-
ßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. 
 
Im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze ist im Haushaltsplan 2019 einschließlich mittelfris-
tiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen 
für die jährlichen Abschreibungen ab 2020 in Höhe von 6.680 € berücksichtigt. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Bei Einhaltung der regulären Beratungsfolge wäre eine Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung 
Ehrenfeld (BV 4) erst am 18.03. und durch den Finanzausschuss erst am 01.04.2019 möglich. 
Dadurch würde sich die Auftragsvergabe und die Bauausführung so weit verzögern, dass ein Ab-
schluss der Baumaßnahme nicht mehr bis zur Inbetriebnahme des neuen Buslinienweges im August 
2019 gewährleistet werden kann. 
Um einen durch die Verzögerung entstehenden wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Köln zu ver-
meiden, ist eine Beschlussfassung der BV 4 in der Sitzung am 28.01. und eine Beschlussfassung des 
Finanzausschusses in der Sitzung am 11.02.2018 zwingend erforderlich. 
 
 
 
 
Anlage 
Lageplan

Anlage 1_Lageplan

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vogelsanger Straße
  • Leyendeckerstraße
  • Helmholtzstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4159/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.02.2019
Erstellt
11.12.2018 11:56