4159/2018
Baubeschluss für eine Generalinstandsetzung der Vogelsanger Straße von Hausnummer 250 bis Hausnummer 282
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Beschlussvorlage Ausschuss
5806 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 4159/2018 Freigabedatum 01.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für eine Generalinstandsetzung der Vogelsanger Straße von Hausnummer 250 bis Hausnummer 282 sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung Beschlussorgan Zu 1. Bezirksvertretung Ehrenfeld; zu 2. Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Vogelsanger Straße im Bereich zwischen Hausnummer 250 und 282 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 334.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung der BV Ehrenfeld - die Frei- gabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 334.000 € für die Generalin- standsetzung der Vogelsanger Straße im Bereich zwischen Hausnummer 250 und 282 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Gene- ralinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushalts- jahr 2019. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) (Sondersitzung) 11.02.2019 (17 Uhr) Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 334.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch ge- prüft werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.680 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten muss noch geprüft werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 unter TOP 9.6 die Verwaltung mit dem Ausbau von zwei Buskaps an der Vogelsanger Straße beauftragt (Vorlagen-Nr.: 3693/2018). Diese sind erforderlich, da im Rahmen von Busnetzerweiterungen im Kölner Stadtgebiet künftig die KVB-Linie 139 auf der Vogelsanger Straße verkehren wird. Entlang der Vogelsanger Straße (von Hausnummer 250 bis 282) konnten im Rahmen einer visuellen Zustandsfeststellung innerhalb der Asphaltdeckschicht Ausmagerungen, Schad- und Flickstellen so- wie Netzrisse, Ausbrüche und offene Nähte festgestellt werden. Durch diese Beschädigungen wird die Lastübertragung aus der Deckschicht auf die darunterliegenden Schichten erhöht, was zu erhebli- chen Substanzschäden innerhalb der Fahrbahnkonstruktion führt. Insbesondere zukünftige Lasten, die aufgrund der Busnetzerweiterung in diesem Bereich erwartet werden, können zur beschleunigten Zerstörung der Fahrbahn beitragen. Diese Folgeschäden verursachen in aller Regel starke Verkehrs- beeinträchtigungen. Zwecks Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Substanzerhaltung ist eine Erneuerung der Trag-, Binder- und Deckschicht der Vogelsanger Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 250 und 282 dringend erforderlich. Durch diese Vorgehensweise kann ein wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden, der durch tem- poräre und kostenintensive Unterhaltungsmaßnahmen entstehen würde. Um Synergieeffekte zwischen dem Ausbau der Buskaps und der notwendigen Generalsanierung zu nutzen, erscheint es sinnvoll, diese zeitgleich umzusetzen. Eine Erneuerung der Fahrbahn zu einem späteren Zeitpunkt hätte zusätzlich eine aufwändige Abstimmung mit der KVB zur Folge. 3 Die Ausführung der Gesamtmaßnahme ist ab Frühjahr 2019 vorgesehen, da die Buslinie 139 den neuen Fahrweg ab August 2019 befahren wird. Im genannten Bereich ist derzeit keine Radverkehrsführung vorhanden. Aus diesem Grunde wird im Rahmen der Maßnahme die Möglichkeit einer Führung für den Radverkehr im Bestand geprüft. Diese Prüfung wird den Knotenpunkt Helmholtzstraße/Leyendeckerstraße/Vogelsanger Straße mit einbe- ziehen. Finanzierung Die Kosten für die Generalsanierung der Vogelsanger Straße im betroffenen Bereich belaufen sich laut vorliegender Kostenberechnung auf rd. 334.000 €. Es muss noch geprüft werden, ob die Maßnahme die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommu- nalabgabengesetz NRW (KAG) auslöst. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen in Höhe von 334.000 € sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra- ßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Im Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze ist im Haushaltsplan 2019 einschließlich mittelfris- tiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2020 in Höhe von 6.680 € berücksichtigt. Begründung der Dringlichkeit: Bei Einhaltung der regulären Beratungsfolge wäre eine Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) erst am 18.03. und durch den Finanzausschuss erst am 01.04.2019 möglich. Dadurch würde sich die Auftragsvergabe und die Bauausführung so weit verzögern, dass ein Ab- schluss der Baumaßnahme nicht mehr bis zur Inbetriebnahme des neuen Buslinienweges im August 2019 gewährleistet werden kann. Um einen durch die Verzögerung entstehenden wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Köln zu ver- meiden, ist eine Beschlussfassung der BV 4 in der Sitzung am 28.01. und eine Beschlussfassung des Finanzausschusses in der Sitzung am 11.02.2018 zwingend erforderlich. Anlage Lageplan
Anlage 1_Lageplan
8 Zeichen
Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Vogelsanger Straße
- Leyendeckerstraße
- Helmholtzstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 4159/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.02.2019
- Erstellt
- 11.12.2018 11:56