Mandari Insight

4105/2023

Empfehlungen des Expert*innenbeirats Inklusion Köln

Mitteilung Ausschuss 22.12.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 12.03.2024, TOP 4.6

Anlage1_2023_06_02__Niederschrift_Expertinnenbeirat Inklusion

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage2_2023_06_02__Praesentation_Expertinnenbeirat Inklusion

· application/pdf

Ansehen

Anlage1_2023_06_02__Niederschrift_Expertinnenbeirat Inklusion

11368 Zeichen

Expert*innnbeirat Inklusion / 2 
 
Niederschrift 
Besprechungsgegenstand 
Expert*innnbeirat Inklusion 
Ort und Datum der Besprechung 
Stadthaus West, 16F43, 02.06.2023 
 
Amt für Schulentwicklung 
Stadthaus Deutz - Ostgebäude 
Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln 
Auskunft  
Frau Schneider, Zimmer 09.H26  
T. 0221 221-29201, F. 0221 221-29241  
Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de 
Datum 
10.10.2023 
 
Teilnehmer/Teilnehmerinnen
Bettina Albrot Stadt Köln Daniela Deters Hauptschulen 
Rita Gorklo-Blameuser Stadt Köln Klaus Edwards Förderschulen 
Petra Schmidt-Repgen  Stadt Köln Wolfgang Linder Grundschulen 
Andreas Hamerski  Stadt Köln Antje Schmidt Gymnasien 
Marcella Schneider  Stadt Köln Ellen Westphal Klinikschule 
Frank Pfeuffer   Stadt Köln Sylvia Reichenbach Personalrat Lehrerkräfte 
Barbara Treunert  Stadt Köln Ralph Kuhn BezReg Köln 
Heiko Wieczorek  Stadt Köln Ulrike Müller-Harth Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Wolfram Bockschewsky Schulamt Achim Schmitz Stadtschulpflegschaft 
Wilfried Kölzer LVR Eva-Maria Thoms mittendrin e.V. 
Andrea Krämer AWO Köln Inga Zernikow Der Paritätische /LIGA 
 
Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender)
 
Verteiler 
 
Inhalt 
Nr. TOP Beschreibung 
 1.  Begrüßung / Überblick /   
 Tagesordnung 
 
Bettina Albrot begrüßt zum 21. Treffen des 
Experten*innenbeirats Inklusion Köln und dankt für die 
Teilnahme. Entschuldigt werden der Beigeordnete Robert 
Voigtsberger, Anne Lena Ritter, Wilfried Kölzer, Wolfgang 
Linder, Jörg Milbradt, Marc Overmann, Dr. Jan Springob, 
Martin Süsterhenn, Mirjam Tomše,  Thomas Zaczek, Dr. 
Meike Kricke, die Mitglieder des Integrationsrates, Jaqueline 
Krogull, Uschi Kellermann, Sabine Gnielka, Ulrike Biermann 
und die Bezirksschüler*innenvertretung. 
 
 2.  Informationen seitens der Verwaltung 
 2.1  Protokoll Die Teilnehmenden haben keine Anmerkungen zu dem 
Protokoll der Sitzung am 29.11.2022. Dieses wird somit 
beschlossen. 
 
 2.2  Rückblick     
 Anmeldeverfahren an  
Am 31.05.2023 hat ein Evalutationsgespräch zum 
Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen mit der Stadt 
Köln, der Bezirksregierung Köln und den

- 2 - 
Expert*innnbeirat Inklusion / 3 
 
Nr. TOP Beschreibung 
 weiterführenden  
 Schulen  
 
Schulformsprecher*innen stattgefunden.  Dabei gab es jedoch 
spezifisch für das Thema Inklusion keine relevante n 
Informationen.  
 
 2.3  Schulplatzangebot für  
 Kinder im  
 Gemeinsamen Lernen  
 im Übergangsverfahren  
 4. / 5. Klassen im  
 Schuljahr 2023/2024 
 
Wolfram Bockschewsky berichtet über die Anzahl der aktuell 
vorhandenen Schulplätze im Gemeinsamen Lernen und stellt 
die Zahlen der Anträge für das Gemeinsame Lernen vor. Die 
vorgestellten Zahlen werden dem Expert*innenbeirat Inklusion 
im Nachgang zur Verfügung gestellt. Derzeit bestehen  
insbesondere in den Stadtbezirken Kalk und Porz hohe 
Defizite an wohnortnahen GL -Plätzen. Zudem konnten nicht 
alle angedachten GL -Plätze zur Verfügung gestellt werden . 
Zur Erhöhung des Platzangebotes wurden einzelne Schulen 
hinsichtlich der Einrichtung vo n Mehrplätzen betrachtet. 
Insgesamt wurden 544 Platzangebote im GL erbracht. Die Zahl 
der Anträge betrug 614, die Zahl der Aufnahmen hingegen liegt 
bei 517. Die Anzahl der Anträge ist oftmals höher, als die 
Anzahl der Aufnahmen. Dies ist darauf zurückzufüh ren, dass 
einige Kinder doch für ein weiteres Schuljahr in der Klasse 4 
verbleiben oder die Erziehungsberechtigten sich für eine 
Förderschule entscheiden. 
Trotz dessen, dass nicht alle Plätze in Anspruch genommen 
wurden, werden die Plätze benötigt. 
Im Schuljahr 2024/2024 werden fünf städtische Schulen (alle 
linksrheinisch) und eine weiterführende Schule des Erzbistums 
Köln an den Start gehen. Es ist geplant, dass die städtischen 
Schulen am Gemeinsamen Lernen teilnehmen werden. Dies 
wird das Angebot an GL -Plätzen erhöhen. Zudem werden 
derzeit auch in Kalk zwei weiterführende Schulen geplant. 
 
 3.  Schwerpunktthemen 
 3.1  Schülerspezialverkehr  
 
Petra Schmidt -Repgen stellt die Rahmenbedingungen des 
Schülerspezialverkehrs und die Vorgehensweise der Prüfung 
eines Antrags auf Schülerspezialverkehr vor. Die Präsentation 
wird dem Expert*innenbeirat mit der Niederschrift zur 
Verfügung gestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen umfassen 
die nächstgelegene Schule, die Entfernungsgrenze, welche im 
Primarbereich bei über 2 Kilometern und im Bereich der 
Sekundarstufe I bei über 3,5 Kilometern liegt. Die 
Kilometerbegrenzung stellt eine Mindestgrenze dar. Sollte die 
Aufnahme aufgrund mangelnder Kapazitäten an Schulplätzen 
oder aufgrund eines anderen Förderschwerpunktes nicht an 
der nächstgelegenen Schule möglich sein, wird die

- 3 - 
Expert*innnbeirat Inklusion / 4 
 
Nr. TOP Beschreibung 
nächstgelegene in Frage kommende Schule, als 
nächstgelegene aufnahmefähige Schule zu Grund e gelegt. 
Eine weitere Anspruchsvoraussetzung ist, dass die 
Verkehrsmittelnutzung aufgrund schwerwiegender 
gesundheitlicher Gründe, wie zum Beispiel bei einer geistigen 
oder körperlichen Behinderung nicht möglich ist. Zur 
Einschätzung der Bewältigung des S chulweges wird ein 
schulmedizinisches Gutachten angefordert, was zur 
Entscheidung herangezogen wird. 
Die Prüfung der Anträge auf Schülerspezialverkehr wird 
sowohl bei Kindern, die eine Schule im Gemeinsamen Lernen 
besuchen, als auch bei Kindern, die an ein er Förderschule 
sind, gleich gehandhabt. Dabei stellt die 
Schülerfahrkostenverordnung die Rechtsgrundlage dar. 
Das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die 
schulische Inklusion“ gewährt Kommunen Landesmittel zum 
Ausgleich von finanziellen Bela stungen, die durch die 
schulische Inklusion entstehen. Nach Information der 
Verwaltung können Schülerfahrtkosten nicht ausgeglichen 
werden. Mittendrin e.V. wurde vom MSB mitgeteilt, dass die 
Landesmittel auch zum Ausgleich von Schülerfahrtkosten 
verwendet werden können. Mittendrin e.V. wird der Verwaltung 
die Ansprechperson beim MSB mitteilen. Die Verwaltung wird 
anschließend Kontakt aufnehmen und dies erneut prüfen. 
Die Mitglieder des Expert*innenbeirats sind sich einig, dass für 
Eltern besondere Härten en tstehen können, wenn sie ihre 
Kinder mit Beeinträchtigung täglich selbst zur Schule bringen 
und abholen müssen. Durch den bestehenden 
Schulplatzmangel wird diese Situation noch verschärft, da die 
Schulwege länger werden und die Bewältigung des täglichen 
Transportes somit mehr Zeit in Anspruch nimmt. Die 
Verwaltung teilt mit, dass insbesondere die gesetzlichen 
Rahmenbedingungen auf Landesebene angepasst werden 
müssten, um mehr Handlungsspielraum auf kommunaler 
Ebene zu erreichen, da die Schülerfahrkostenvero rdnung 
derzeit nicht die Möglichkeiten enthält, dieses Defizit 
auszugleichen. 
Aufgrund der mangelnden wohnortnahen GL -Plätze und der 
daraus entsehnenden weiteren Schulwege bittet der 
Expert*innenbeirat Inklusion die Verwaltung darum, alternative 
Maßnahmen zum Ausgleich oder zur Kompensation der 
besonderen Härtefälle neben der 
Schülerfahrkostenverordnung zu erarbeiten. In diesem Fall 
sollten klare Regelung en und Rahmenbedingungen definiert

- 4 - 
Expert*innnbeirat Inklusion / 5 
 
Nr. TOP Beschreibung 
werden, um Unterstützungen leisten zu können. Diese 
Regelung würde in kausalem Zusammenhang zum 
Schulplatzmangel stehen und sollte folglich zeitlich befristet 
gelten. Dies könnte beispielweise durch die Erstattung von 
Schülerfahrkosten realisiert werden. 
Die Niederschrift inklusive der Anregungen des 
Expert*innengremiums Inklusion soll als Mitteilung in den ASW 
eingebracht werden. Der Expert*innenbeirat Inklusion schlägt 
vor, die Behindertenpolitik AG der Stadt Köln 
miteinzubeziehen. Seitens der Verwaltung wird eine Mitteilung 
zum Thema Schülerbeförderung vorbereitet. Die Mitglieder 
des Expert*innenbeirats Inklusion erhalten den Link zur 
Mitteilung, sobald sie veröffentlicht ist. 
 
 3.2  Bericht der eingesetzten  
 Arbeitsgruppe:  
 „Entwicklung konkreter  
 Handlungsmöglichkeiten  
 für die Stadt Köln zur  
 Entlastung der Förder-     
 schulen geistige    
 Entwicklung“ 
 
Eva-Maria Thoms stellt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vor. 
Nach den gesetzlichen Regelungen haben die 
Erziehungsberechtigten ein Wahlrecht zwischen 
Förderschulen und Schulen im GL. Die vorgestellten 
Maßnahmen basieren auf dieser Grundlage.  
Inhaltliche Anmerkungen: 
Die Verwaltung teilt die Einschätzung mit, dass die Ausstattung 
der GL -Klassen mit Schulassistenzkräften in einem Pool -
Modell schwer realisierbar ist. 
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, die 
Raumkapazitäten für Therapieräume auch im Hinbli ck auf die 
Einführung des OGS Rechtsanspruchs mitzudenken. 
Frau Thoms wird die Folie zur Schülerbeförderung nochmal 
anpassen. Im Anschluss werden die Maßnahmen mit dem 
Protokoll versendet. 
Weiteres Vorgehen: 
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sowie die 
ausgearbeiteten Maßnahmen werden zunächst in die 
Lenkungsgruppe Inklusion eingebracht. Die Empfehlungen der 
Arbeitsgruppe sollen von der Verwaltung hinsichtlich ihrer 
Konkretisierung und Umsetzbarkeit geprüft werden. Dabei soll 
insbesondere festgestellt werde n, welche Ressourcen die 
Verwaltung zur Konkretisierung und Umsetzung dessen 
benötigen würde. Die Stadtverwaltung ist hier in erster Linie 
angesprochen, zudem auch die Netzwerkakteure/ 
Mitgliedsinstitutionen des Expert*innenbeirats. Die einzelnen 
Bereiche werden die Umsetzbarkeit sowie die individuellen 
Beiträge und die Unterstützung, die sie leisten können aus 
ihrer individuellen Perspektive betrachten. Die Ergebnisse

- 5 - 
Expert*innnbeirat Inklusion  
 
Nr. TOP Beschreibung 
dessen werden in der nächsten Sitzung des Expert*innenbeirat 
Inklusion präsentiert und thematisiert. 
 
Das Ergebnisprotokoll des Expert*innenbeirats Inklusion vom 
02.06.2023 soll mit der Präsentation (Empfehlungen der 
Arbeitsgruppe) als Mitteilung in den ASW eingebracht werden. 
 
 4.  Abschluss, Ausblick  
 Schwerpunktthema für die   
 nächste Sitzung 
 
Die Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention (UN -
BRK) in Deutschland wird seit 2018 vom UN -Fachausschuss 
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) 
geprüft. Die 29. Sitzung des Ausschusses , auf der er den 
deutschen Staatenbericht und die Umsetzung der UN -BRK 
prüfen wird, wird vom 14. August bis 8. September 2023 
stattfinden. Der Dialog zwischen Bundesregierung und 
Ausschuss („Constructive Dialogue“) findet am 29./30. August 
2023 statt. Die Umsetzung der UN -
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird 
hier erneut überprüft und bewertet werden. 
Die Mitglieder des Ausschusses benennen im  Rahmen des 
Prüfverfahrens Probleme bei der Umsetzung, benennen 
Kritikpunkte und formulieren Empfehlungen. Die 
Empfehlungen setzen jeweils wegweisende Akzente für die 
Umsetzung der UN -BRK in Deutschland. Bund, Länder und 
Kommunen waren und sind aufgerufen,  sich der 
Umsetzungsaufträge in ihren jeweiligen 
Zuständigkeitsbereichen anzunehmen. 
Weitere Informationen sowie bisherige Dokumente zum 
Verfahren sind hier zu finden: 
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-
institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-
behindertenrechtskonvention/staatenberichtsverfahren 
In der nächsten Sitzung wird sich der Expe rt*innenbeirats 
Inklusion mit den Ergebnissen und Empfehlungen des 
aktuellen Berichts befassen. 
 
Gez. Schneider

Mitteilung Ausschuss

2597 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 22.12.2023 
 4105/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 
 
Empfehlungen des Expert*innenbeirats Inklusion Köln 
Der Expert*innenbeirat hat die Aufgabe, die Verwaltung der Stadt Köln bei der weiteren, auf 
den Inklusionsplan aufbauenden Inklusionsentwicklung im Rahmen der kommunalen Entwick-
lungsschritte und -maßnahmen mit Expert*innen- und Fachwissen zu begleiten und zu bera-
ten. 
Hierzu gehört sowohl die strategische Inklusionsplanung im Rahmen der integrierten Jugend-
hilfe- und Schulentwicklungsplanung als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des kommu-
nalen Unterstützungssystems für die Inklusionsentwicklung. 
Die Stadtverwaltung informiert den Beirat über die aktuellen und maßgeblichen kommunalen 
Entwicklungen und Umsetzungsschritte. Hierzu bringt der Beirat sein Expert*innenwissen ein, 
indem er der Verwaltung ein fachliches Feedback gibt und bei Bedarf Empfehlungen aus-
spricht. 
Der Beirat kann darüber hinaus Anregungen und Hinweise einbringen, die aus seiner Sicht in 
der weiteren kommunalen Inklusionsentwicklung Berücksichtigung finden sollten. Dies hat der 
Beirat in seiner Sitzung am 2. Juni 2023 getan und der Stadt Köln Handlungsmöglichkeiten 
zur Entlastung der Förderschulen Geistige Entwicklung vorgestellt. Er bat um Weitergabe des 
entsprechenden Protokolls und der Präsentation (siehe Anlagen) an den Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Momentan 
werden die Vorschläge durch die Verwaltung bewertet und auf eine mögliche Machbarkeit hin 
geprüft. 
Aufgrund mangelnder wohnortnaher Schulplätze im Gemeinsamen Lernen und der daraus re-
sultierenden teilweise langen Schulwege bat der Expert*innenbeirat Inklusion die Verwaltung 
zudem darum, alternative Maßnahmen zum Ausgleich oder zur Kompensation dieser beson-
deren Fälle zu erarbeiten. Zusätzlich soll geprüft werden, ob Landesmittel zum Ausgleich von 
Schülerfahrkosten verwendet werden können. Die Prüfung durch die Verwaltung findet derzeit 
statt. 
An dem Expert*innenbeirat Inklusion sind Vertreter*innen aller mit dem Schulleben und der 
Thematik befassten Institutionen beteiligt. Er trifft sich zweimal mit Jahr. Weitere Informatio-
nen über den Expert*innenbeirat Inklusion finden Sie im Internet unter:  
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/inklusion-foerderung/inklusions-
planung-expertenbeirat-netzwerke-monitoring  
 
 
gez. Voigtsberger

Anlage2_2023_06_02__Praesentation_Expertinnenbeirat Inklusion

9759 Zeichen

Expert:innenbeiratfür die Umsetzung des Inklusionsplans für die Kölner SchulenKonkrete Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln zur Entlastung der Förderschulen Geistige Entwicklung (GG)Köln, 02.06.2023

Anlass und Auftrag
2
•Die städtischen Förderschulen GG sind übermäßig ausgelastet. Die Stadt Köln/Schulentwicklungsplanung stellt den Bau von zwei zusätzlichen Förderschulen GG in den Raum.•Der Expert*innenbeirat weist in seiner Sitzung vom 25.11.2022 auf den Zielkonflikthin, nach dem die UN-BRK einen Abbau der schulischen Exklusion verlangt.•Der Expert*innenbeirat setzt eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln zur Entlastung der Förderschulen GG zu entwickeln, um den Bau zusätzlicher GG-Schulen zu vermeiden.

Vorgehen
3
•Die Arbeitsgruppe des Expert*innenbeirats hat zwei Mal getagt, unter Beteiligung von Vertreter*innen des Schulträgers, der Schulaufsichten, der Schulen und der Eltern. •Gesucht wurden vorrangig Handlungsmöglichkeiten, die der Schulträger in eigener Zuständigkeit ergreifen kann. •Gesucht wurden sowohl kurzfristig wirksame Maßnahmen als auch mittelfristig wirksame präventive Maßnahmen, mit denen das Gemeinsame Lernen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gefördert und damit die Nachfrage nach Förderbeschulung gesenkt werden kann.

Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln
4
Kurzfristig wirksame Maßnahmen:Die Stadt Köln fördert in ihrer Rolle als Schulträger Umschulungen aus den Förderschulen GG ins Gemeinsame Lernen•durch ein konkretes Angebot an die Schulleitungen•durch eine Befragung und ein Unterstützungsangebot an die Förderschüler*innen GG und ihre Familien.

Maßnahme 1: Angebot an Schulleitungen
5
PROBLEMSTELLUNGFörderschulen GG müssen zu viele Schüler*innen beschulenMaßnahmeDie Stadt Köln tritt in ihrer Verantwortung für das Schulplatzangebot an die Schulleitungen der Förderschulen GG heran mit dem Angebot, von der Schulleitung benannte Schüler*innen, die ins Gemeinsame Lernen wechseln wollen, mit einem Case-Management zu unterstützen. Festlegung der Verantwortlichkeit, der Zeitschiene und der PersonalressourceVerbundene Maßnahme:Aufbau eines Case-Managements  für den Wechsel ins GL

Maßnahme 2: Befragung der Schüler*innen
6
PROBLEMSTELLUNGFörderschulen GG müssen zu viele Schüler*innen beschulenMaßnahmeDie Stadt Köln eröffnet der Uni Duisburg-Essen (Interesse liegt vor) Feldzugang zu den Schüler*innen der Förderschulen GG und deren Familien, um zu eruieren, ob die Schüler*innen bzw. deren Familien bei angemessener Unterstützung eine Umschulung ins Gemeinsame Lernen wünschen und bietet diesen Schüler*innen Unterstützung an.Festlegung der Verantwortlichkeit und der Personalressource für die Zusammenarbeit mit der UniVerbundene Maßnahme:Aufbau eines Case-Managements  für den Wechsel ins GL

Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln
7
Präventive Maßnahmen:Die Stadt Köln fördert die Attraktivität des Gemeinsamen Lernens für Schüler*innen des Förderschwerpunkts GG•Durch ein Case-Management•Durch einen Schulbusverkehr ins GL•Durch Schulassistenzen•Durch die Organisation von Therapiemöglichkeiten in Schulen•Durch Vernetzung und Kommunikation im Sinne der inklusiven Beschulung in Richtung KiTas, SPZen und Öffentlichkeit

Maßnahme 3: Case-Management für Inklusion
8
PROBLEMSTELLUNGDie Wahl des Gemeinsamem Lernens wird erschwert durch Organisationsaufwand für die Familien und durch StolpersteineMaßnahmeDie Stadt Köln geht bei der Entwicklung des Gemeinsamen Lernens für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum aktiven Management über. Sie richtet vorzugsweise an der Schnittstelle Schulaufsicht/Schulträger im Regionalen Bildungsbüro ein Case-Management ein, das laufend aktiv auf alle Schüler*innen im FS GG und deren Familien ein Jahr vor den Übergängen in die Primarstufe bzw. die Sekundarstufe zugeht. Die Aufgabe des Case-Managements ist, die individuellen Unterstützungsbedarfe zu erheben, deren Erfüllung im Netzwerk mit den beteiligten Stellen voranzutreiben und Familien in ihrem Wunsch nach GL zu unterstützen und zu ermutigen.Personalressource klärenVerbundene Maßnahmen:Schulbusverkehr, Schulassistenz, Therapiemöglichkeiten

Erläuterung zu Maßnahme 3
9
In Köln werden inzwischen pro Jahrgang knapp 90 Schüler*innen im Förderschwerpunkt GG beschult, davon ca. 60 in der Förderschule und ca. 30 in der allgemeinen Schule.Erfahrungen aus der Elternberatung (u.a. Schulaufsicht, mittendrin e.V.) zeigen, dassEltern z.T. an der Förderschule anmelden, weil sie im GL mehr Aufwand (Anträge,„Kümmern“, weiter Schulweg, kein Schülertransport, keine Therapie i.d. Schule) erwartet und Ermutigung fehlt.Das Case-Management kontaktiert alle Eltern mit Kindern im FS GG. Besteht der Wunsch nach Inklusion, dann unterstützt das Case-Management die Eltern im Netzwerk der beteiligten Stellen bei der Organisation der angemessenen Vorkehrungen.

Maßnahme 4: Schulbusverkehr zu GL-Schulen
10
PROBLEMSTELLUNGFamilien sind durch die Beförderung in die GL-Schulen überfordertMaßnahmeDie Stadt Köln richtet einen Schulbusverkehr zu den Schulen des Gemeinsamen Lernens ein.RatsbeschlussVerbundene Maßnahmen:

Erläuterung zu Maßnahme 4
11
Schüler*innen mit Förderschwerpunkt GG haben im Gemeinsamen Lernen überproportional weite Schulwege. Zudem sind viele über Jahre hinweg, zum Teil während der gesamten Schulzeit, nicht fähig den Schulweg selbständig zu bewältigen. Da die Bewilligung eines individuellen Schülertransports strengen Bedingungen unterliegt, werden Eltern behinderter Kinder für den Schulweg erheblich länger und stärker in Anspruch genommen als  die Allgemeinheit der Eltern, z.T. bis zu 10 Stunden/Woche für 2 Hin- und Rückwege täglich.  Der Rat der Stadt Köln hat die Möglichkeit, mit politischem Beschluss einen Schulbusverkehr insGemeinsame Lernen einzurichten. Es wäre zu prüfen, ob dies nach den Regeln derSchülerfahrtkostenverordnung erfolgt oder alternativ aus dem Topf 2 des Inklusionsförderungsgesetzes oder als freiwillige Leistung.Die Stadt Köln kann Kosten und Umfang des Schulbusverkehrs begrenzen, indem sie auf bessere Möglichkeiten zur wohnortnahen Beschulung hinwirkt und den Fahrschüler*innen mit Behinderung regelmäßig Fahrtrainings im ÖPNV anbietet.

Maßnahme 5: Schulassistenz
12
PROBLEMSTELLUNGangemessene Vorkehrungen bereitstellen, Familien und Verwaltung von Antragsflut entlastenMaßnahmeDie Stadt Köln stattet alle GL-Klassen mit jeweils einer Assistenzkraft aus (analog Pool-Modell Schulbegleitung), um Anträge auf Schulbegleitung überwiegend einzudämmen. RatsbeschlussVerbundene Maßnahmen:

Erläuterung zu Maßnahme 5
13
Die Zahl der Schulbegleitungen hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. War eine Schulbegleitung für Schüler*innen mit Förderschwerpunkt GG in früheren Jahren die Ausnahme, so wird sie inzwischen für die Mehrheit dieser Schüler*innen beantragt.Eine Bedingung für die Bewilligung einer Schulbegleitung ist die Stellungnahme derSchule, dass die Schulbegleitung für die Teilhabe an Bildung notwendig ist. Wenn die personelle Situation in den inklusiven Schulklassen durch eine Schulassistenz verbessert wird, könnte die Teilhabe an Bildung in der Regel ohne eine individuelle Schulbegleitung sichergestellt werden. Dies würde die Bedingungen im GL verbessern und sowohl die Eltern als auch dieVerwaltung von jährlich wiederkehrenden aufwändigen Antragsverfahren entlasten.

Maßnahme 6: Therapiemöglichkeiten schaffen
14
PROBLEMSTELLUNGEltern vermissen an GL-Schulen die TherapieangeboteMaßnahmeDie Stadt Köln/Amt für Schulentwicklung übernimmt in Abstimmung mit den Schulleitungen und den Pflegschaften die Organisation von individuell anwählbaren Therapiemöglichkeiten niedergelassener Therapeuten an den Schulen. Sie erstellt einen Plan für den schrittweisen Aufbau dieser Angebote in der Primar- und Sekundarstufe in allen Stadtbezirken/Vierteln.Klären von Zuständigkeit und PersonalressourceVerbundene Maßnahmen:

Erläuterung zu Maßnahme 6
15
Therapien können mit Hausbesuchs-Rezept auch an Schulen durchgeführt werden. Dies wird so auch an den Förderschulen praktiziert.Die Stadt Köln übernimmt keine personelle oder finanzielle Verantwortung für Therapien. Ihre Aufgabe wäre, die Schaffung von Therapiemöglichkeiten zu initiieren und ggf. zu organisieren. Dabei müsste mit der Schulleitung die räumliche Frage geklärt werden. Die Auswahl der Therapeut*innen und die Vereinbarung und Abrechnung der Therapien bleibt Aufgabe der Eltern. Therapien finden außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Maßnahme 7: Priorisierung der Inklusion in Regionalen Bildungsnetzwerken
16
PROBLEMSTELLUNGEs fehlt an Ermutigung für das Gemeinsame LernenMaßnahmeDie Stadt Köln/Schuldezernat nutzt ihre Rolle im Lenkungskreis der Regionalen Bildungsnetzwerke, um die Förderung des Gemeinsamen Lernens als strategisches Ziel zu verankern und in diesem Sinne die KiTas zu informieren und mit den Primarschulen zu vernetzen.Verbundene Maßnahmen:

Maßnahme 8: Vernetzung für Inklusion
17
PROBLEMSTELLUNGEs fehlt an Ermutigung für das Gemeinsame Lernen, Eltern werden in Richtung Förderschule beratenMaßnahmeDie Stadt Köln bezieht die Frühförderzentren, die Familienzentren und SPZen in die Entwicklung der inklusiven Beschulung und des Gemeinsamen Lernens ein. Zuständigkeit klären, Format klärenVerbundene Maßnahmen:

Maßnahme 9: Kommunikation
18
PROBLEMSTELLUNGEs fehlt an Ermutigung für das Gemeinsame Lernen, MaßnahmeDie Stadt Köln (Schuldezernat, Amt für Schulentwicklung, Presse+Informationsamt) stellt sicher, dass das Ziel einer inklusiven Schullandschaft sowie die Themen gesetzlicher Vorrang, Recht und Vorteile der inklusiven Bildung regelmäßiger Bestandteil der öffentlichen Kommunikation sind und schaffen dazu monatlich Anlässe für Medienberichterstattung.Verbundene Maßnahmen:

Beratungsverlauf (2)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4105/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.12.2023
Erstellt
15.12.2023 08:12