4105/2023
Empfehlungen des Expert*innenbeirats Inklusion Köln
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Anlage1_2023_06_02__Niederschrift_Expertinnenbeirat Inklusion
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Expert*innnbeirat Inklusion / 2 Niederschrift Besprechungsgegenstand Expert*innnbeirat Inklusion Ort und Datum der Besprechung Stadthaus West, 16F43, 02.06.2023 Amt für Schulentwicklung Stadthaus Deutz - Ostgebäude Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln Auskunft Frau Schneider, Zimmer 09.H26 T. 0221 221-29201, F. 0221 221-29241 Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de Datum 10.10.2023 Teilnehmer/Teilnehmerinnen Bettina Albrot Stadt Köln Daniela Deters Hauptschulen Rita Gorklo-Blameuser Stadt Köln Klaus Edwards Förderschulen Petra Schmidt-Repgen Stadt Köln Wolfgang Linder Grundschulen Andreas Hamerski Stadt Köln Antje Schmidt Gymnasien Marcella Schneider Stadt Köln Ellen Westphal Klinikschule Frank Pfeuffer Stadt Köln Sylvia Reichenbach Personalrat Lehrerkräfte Barbara Treunert Stadt Köln Ralph Kuhn BezReg Köln Heiko Wieczorek Stadt Köln Ulrike Müller-Harth Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Wolfram Bockschewsky Schulamt Achim Schmitz Stadtschulpflegschaft Wilfried Kölzer LVR Eva-Maria Thoms mittendrin e.V. Andrea Krämer AWO Köln Inga Zernikow Der Paritätische /LIGA Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender) Verteiler Inhalt Nr. TOP Beschreibung 1. Begrüßung / Überblick / Tagesordnung Bettina Albrot begrüßt zum 21. Treffen des Experten*innenbeirats Inklusion Köln und dankt für die Teilnahme. Entschuldigt werden der Beigeordnete Robert Voigtsberger, Anne Lena Ritter, Wilfried Kölzer, Wolfgang Linder, Jörg Milbradt, Marc Overmann, Dr. Jan Springob, Martin Süsterhenn, Mirjam Tomše, Thomas Zaczek, Dr. Meike Kricke, die Mitglieder des Integrationsrates, Jaqueline Krogull, Uschi Kellermann, Sabine Gnielka, Ulrike Biermann und die Bezirksschüler*innenvertretung. 2. Informationen seitens der Verwaltung 2.1 Protokoll Die Teilnehmenden haben keine Anmerkungen zu dem Protokoll der Sitzung am 29.11.2022. Dieses wird somit beschlossen. 2.2 Rückblick Anmeldeverfahren an Am 31.05.2023 hat ein Evalutationsgespräch zum Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen mit der Stadt Köln, der Bezirksregierung Köln und den - 2 - Expert*innnbeirat Inklusion / 3 Nr. TOP Beschreibung weiterführenden Schulen Schulformsprecher*innen stattgefunden. Dabei gab es jedoch spezifisch für das Thema Inklusion keine relevante n Informationen. 2.3 Schulplatzangebot für Kinder im Gemeinsamen Lernen im Übergangsverfahren 4. / 5. Klassen im Schuljahr 2023/2024 Wolfram Bockschewsky berichtet über die Anzahl der aktuell vorhandenen Schulplätze im Gemeinsamen Lernen und stellt die Zahlen der Anträge für das Gemeinsame Lernen vor. Die vorgestellten Zahlen werden dem Expert*innenbeirat Inklusion im Nachgang zur Verfügung gestellt. Derzeit bestehen insbesondere in den Stadtbezirken Kalk und Porz hohe Defizite an wohnortnahen GL -Plätzen. Zudem konnten nicht alle angedachten GL -Plätze zur Verfügung gestellt werden . Zur Erhöhung des Platzangebotes wurden einzelne Schulen hinsichtlich der Einrichtung vo n Mehrplätzen betrachtet. Insgesamt wurden 544 Platzangebote im GL erbracht. Die Zahl der Anträge betrug 614, die Zahl der Aufnahmen hingegen liegt bei 517. Die Anzahl der Anträge ist oftmals höher, als die Anzahl der Aufnahmen. Dies ist darauf zurückzufüh ren, dass einige Kinder doch für ein weiteres Schuljahr in der Klasse 4 verbleiben oder die Erziehungsberechtigten sich für eine Förderschule entscheiden. Trotz dessen, dass nicht alle Plätze in Anspruch genommen wurden, werden die Plätze benötigt. Im Schuljahr 2024/2024 werden fünf städtische Schulen (alle linksrheinisch) und eine weiterführende Schule des Erzbistums Köln an den Start gehen. Es ist geplant, dass die städtischen Schulen am Gemeinsamen Lernen teilnehmen werden. Dies wird das Angebot an GL -Plätzen erhöhen. Zudem werden derzeit auch in Kalk zwei weiterführende Schulen geplant. 3. Schwerpunktthemen 3.1 Schülerspezialverkehr Petra Schmidt -Repgen stellt die Rahmenbedingungen des Schülerspezialverkehrs und die Vorgehensweise der Prüfung eines Antrags auf Schülerspezialverkehr vor. Die Präsentation wird dem Expert*innenbeirat mit der Niederschrift zur Verfügung gestellt. Die Anspruchsvoraussetzungen umfassen die nächstgelegene Schule, die Entfernungsgrenze, welche im Primarbereich bei über 2 Kilometern und im Bereich der Sekundarstufe I bei über 3,5 Kilometern liegt. Die Kilometerbegrenzung stellt eine Mindestgrenze dar. Sollte die Aufnahme aufgrund mangelnder Kapazitäten an Schulplätzen oder aufgrund eines anderen Förderschwerpunktes nicht an der nächstgelegenen Schule möglich sein, wird die - 3 - Expert*innnbeirat Inklusion / 4 Nr. TOP Beschreibung nächstgelegene in Frage kommende Schule, als nächstgelegene aufnahmefähige Schule zu Grund e gelegt. Eine weitere Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Verkehrsmittelnutzung aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, wie zum Beispiel bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht möglich ist. Zur Einschätzung der Bewältigung des S chulweges wird ein schulmedizinisches Gutachten angefordert, was zur Entscheidung herangezogen wird. Die Prüfung der Anträge auf Schülerspezialverkehr wird sowohl bei Kindern, die eine Schule im Gemeinsamen Lernen besuchen, als auch bei Kindern, die an ein er Förderschule sind, gleich gehandhabt. Dabei stellt die Schülerfahrkostenverordnung die Rechtsgrundlage dar. Das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ gewährt Kommunen Landesmittel zum Ausgleich von finanziellen Bela stungen, die durch die schulische Inklusion entstehen. Nach Information der Verwaltung können Schülerfahrtkosten nicht ausgeglichen werden. Mittendrin e.V. wurde vom MSB mitgeteilt, dass die Landesmittel auch zum Ausgleich von Schülerfahrtkosten verwendet werden können. Mittendrin e.V. wird der Verwaltung die Ansprechperson beim MSB mitteilen. Die Verwaltung wird anschließend Kontakt aufnehmen und dies erneut prüfen. Die Mitglieder des Expert*innenbeirats sind sich einig, dass für Eltern besondere Härten en tstehen können, wenn sie ihre Kinder mit Beeinträchtigung täglich selbst zur Schule bringen und abholen müssen. Durch den bestehenden Schulplatzmangel wird diese Situation noch verschärft, da die Schulwege länger werden und die Bewältigung des täglichen Transportes somit mehr Zeit in Anspruch nimmt. Die Verwaltung teilt mit, dass insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene angepasst werden müssten, um mehr Handlungsspielraum auf kommunaler Ebene zu erreichen, da die Schülerfahrkostenvero rdnung derzeit nicht die Möglichkeiten enthält, dieses Defizit auszugleichen. Aufgrund der mangelnden wohnortnahen GL -Plätze und der daraus entsehnenden weiteren Schulwege bittet der Expert*innenbeirat Inklusion die Verwaltung darum, alternative Maßnahmen zum Ausgleich oder zur Kompensation der besonderen Härtefälle neben der Schülerfahrkostenverordnung zu erarbeiten. In diesem Fall sollten klare Regelung en und Rahmenbedingungen definiert - 4 - Expert*innnbeirat Inklusion / 5 Nr. TOP Beschreibung werden, um Unterstützungen leisten zu können. Diese Regelung würde in kausalem Zusammenhang zum Schulplatzmangel stehen und sollte folglich zeitlich befristet gelten. Dies könnte beispielweise durch die Erstattung von Schülerfahrkosten realisiert werden. Die Niederschrift inklusive der Anregungen des Expert*innengremiums Inklusion soll als Mitteilung in den ASW eingebracht werden. Der Expert*innenbeirat Inklusion schlägt vor, die Behindertenpolitik AG der Stadt Köln miteinzubeziehen. Seitens der Verwaltung wird eine Mitteilung zum Thema Schülerbeförderung vorbereitet. Die Mitglieder des Expert*innenbeirats Inklusion erhalten den Link zur Mitteilung, sobald sie veröffentlicht ist. 3.2 Bericht der eingesetzten Arbeitsgruppe: „Entwicklung konkreter Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln zur Entlastung der Förder- schulen geistige Entwicklung“ Eva-Maria Thoms stellt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vor. Nach den gesetzlichen Regelungen haben die Erziehungsberechtigten ein Wahlrecht zwischen Förderschulen und Schulen im GL. Die vorgestellten Maßnahmen basieren auf dieser Grundlage. Inhaltliche Anmerkungen: Die Verwaltung teilt die Einschätzung mit, dass die Ausstattung der GL -Klassen mit Schulassistenzkräften in einem Pool - Modell schwer realisierbar ist. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, die Raumkapazitäten für Therapieräume auch im Hinbli ck auf die Einführung des OGS Rechtsanspruchs mitzudenken. Frau Thoms wird die Folie zur Schülerbeförderung nochmal anpassen. Im Anschluss werden die Maßnahmen mit dem Protokoll versendet. Weiteres Vorgehen: Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sowie die ausgearbeiteten Maßnahmen werden zunächst in die Lenkungsgruppe Inklusion eingebracht. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sollen von der Verwaltung hinsichtlich ihrer Konkretisierung und Umsetzbarkeit geprüft werden. Dabei soll insbesondere festgestellt werde n, welche Ressourcen die Verwaltung zur Konkretisierung und Umsetzung dessen benötigen würde. Die Stadtverwaltung ist hier in erster Linie angesprochen, zudem auch die Netzwerkakteure/ Mitgliedsinstitutionen des Expert*innenbeirats. Die einzelnen Bereiche werden die Umsetzbarkeit sowie die individuellen Beiträge und die Unterstützung, die sie leisten können aus ihrer individuellen Perspektive betrachten. Die Ergebnisse - 5 - Expert*innnbeirat Inklusion Nr. TOP Beschreibung dessen werden in der nächsten Sitzung des Expert*innenbeirat Inklusion präsentiert und thematisiert. Das Ergebnisprotokoll des Expert*innenbeirats Inklusion vom 02.06.2023 soll mit der Präsentation (Empfehlungen der Arbeitsgruppe) als Mitteilung in den ASW eingebracht werden. 4. Abschluss, Ausblick Schwerpunktthema für die nächste Sitzung Die Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention (UN - BRK) in Deutschland wird seit 2018 vom UN -Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) geprüft. Die 29. Sitzung des Ausschusses , auf der er den deutschen Staatenbericht und die Umsetzung der UN -BRK prüfen wird, wird vom 14. August bis 8. September 2023 stattfinden. Der Dialog zwischen Bundesregierung und Ausschuss („Constructive Dialogue“) findet am 29./30. August 2023 statt. Die Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird hier erneut überprüft und bewertet werden. Die Mitglieder des Ausschusses benennen im Rahmen des Prüfverfahrens Probleme bei der Umsetzung, benennen Kritikpunkte und formulieren Empfehlungen. Die Empfehlungen setzen jeweils wegweisende Akzente für die Umsetzung der UN -BRK in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen waren und sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen anzunehmen. Weitere Informationen sowie bisherige Dokumente zum Verfahren sind hier zu finden: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das- institut/abteilungen/monitoring-stelle-un- behindertenrechtskonvention/staatenberichtsverfahren In der nächsten Sitzung wird sich der Expe rt*innenbeirats Inklusion mit den Ergebnissen und Empfehlungen des aktuellen Berichts befassen. Gez. Schneider
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 22.12.2023 4105/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 Empfehlungen des Expert*innenbeirats Inklusion Köln Der Expert*innenbeirat hat die Aufgabe, die Verwaltung der Stadt Köln bei der weiteren, auf den Inklusionsplan aufbauenden Inklusionsentwicklung im Rahmen der kommunalen Entwick- lungsschritte und -maßnahmen mit Expert*innen- und Fachwissen zu begleiten und zu bera- ten. Hierzu gehört sowohl die strategische Inklusionsplanung im Rahmen der integrierten Jugend- hilfe- und Schulentwicklungsplanung als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des kommu- nalen Unterstützungssystems für die Inklusionsentwicklung. Die Stadtverwaltung informiert den Beirat über die aktuellen und maßgeblichen kommunalen Entwicklungen und Umsetzungsschritte. Hierzu bringt der Beirat sein Expert*innenwissen ein, indem er der Verwaltung ein fachliches Feedback gibt und bei Bedarf Empfehlungen aus- spricht. Der Beirat kann darüber hinaus Anregungen und Hinweise einbringen, die aus seiner Sicht in der weiteren kommunalen Inklusionsentwicklung Berücksichtigung finden sollten. Dies hat der Beirat in seiner Sitzung am 2. Juni 2023 getan und der Stadt Köln Handlungsmöglichkeiten zur Entlastung der Förderschulen Geistige Entwicklung vorgestellt. Er bat um Weitergabe des entsprechenden Protokolls und der Präsentation (siehe Anlagen) an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Momentan werden die Vorschläge durch die Verwaltung bewertet und auf eine mögliche Machbarkeit hin geprüft. Aufgrund mangelnder wohnortnaher Schulplätze im Gemeinsamen Lernen und der daraus re- sultierenden teilweise langen Schulwege bat der Expert*innenbeirat Inklusion die Verwaltung zudem darum, alternative Maßnahmen zum Ausgleich oder zur Kompensation dieser beson- deren Fälle zu erarbeiten. Zusätzlich soll geprüft werden, ob Landesmittel zum Ausgleich von Schülerfahrkosten verwendet werden können. Die Prüfung durch die Verwaltung findet derzeit statt. An dem Expert*innenbeirat Inklusion sind Vertreter*innen aller mit dem Schulleben und der Thematik befassten Institutionen beteiligt. Er trifft sich zweimal mit Jahr. Weitere Informatio- nen über den Expert*innenbeirat Inklusion finden Sie im Internet unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/inklusion-foerderung/inklusions- planung-expertenbeirat-netzwerke-monitoring gez. Voigtsberger
Anlage2_2023_06_02__Praesentation_Expertinnenbeirat Inklusion
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Expert:innenbeiratfür die Umsetzung des Inklusionsplans für die Kölner SchulenKonkrete Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln zur Entlastung der Förderschulen Geistige Entwicklung (GG)Köln, 02.06.2023 Anlass und Auftrag 2 •Die städtischen Förderschulen GG sind übermäßig ausgelastet. Die Stadt Köln/Schulentwicklungsplanung stellt den Bau von zwei zusätzlichen Förderschulen GG in den Raum.•Der Expert*innenbeirat weist in seiner Sitzung vom 25.11.2022 auf den Zielkonflikthin, nach dem die UN-BRK einen Abbau der schulischen Exklusion verlangt.•Der Expert*innenbeirat setzt eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln zur Entlastung der Förderschulen GG zu entwickeln, um den Bau zusätzlicher GG-Schulen zu vermeiden. Vorgehen 3 •Die Arbeitsgruppe des Expert*innenbeirats hat zwei Mal getagt, unter Beteiligung von Vertreter*innen des Schulträgers, der Schulaufsichten, der Schulen und der Eltern. •Gesucht wurden vorrangig Handlungsmöglichkeiten, die der Schulträger in eigener Zuständigkeit ergreifen kann. •Gesucht wurden sowohl kurzfristig wirksame Maßnahmen als auch mittelfristig wirksame präventive Maßnahmen, mit denen das Gemeinsame Lernen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gefördert und damit die Nachfrage nach Förderbeschulung gesenkt werden kann. Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln 4 Kurzfristig wirksame Maßnahmen:Die Stadt Köln fördert in ihrer Rolle als Schulträger Umschulungen aus den Förderschulen GG ins Gemeinsame Lernen•durch ein konkretes Angebot an die Schulleitungen•durch eine Befragung und ein Unterstützungsangebot an die Förderschüler*innen GG und ihre Familien. Maßnahme 1: Angebot an Schulleitungen 5 PROBLEMSTELLUNGFörderschulen GG müssen zu viele Schüler*innen beschulenMaßnahmeDie Stadt Köln tritt in ihrer Verantwortung für das Schulplatzangebot an die Schulleitungen der Förderschulen GG heran mit dem Angebot, von der Schulleitung benannte Schüler*innen, die ins Gemeinsame Lernen wechseln wollen, mit einem Case-Management zu unterstützen. Festlegung der Verantwortlichkeit, der Zeitschiene und der PersonalressourceVerbundene Maßnahme:Aufbau eines Case-Managements für den Wechsel ins GL Maßnahme 2: Befragung der Schüler*innen 6 PROBLEMSTELLUNGFörderschulen GG müssen zu viele Schüler*innen beschulenMaßnahmeDie Stadt Köln eröffnet der Uni Duisburg-Essen (Interesse liegt vor) Feldzugang zu den Schüler*innen der Förderschulen GG und deren Familien, um zu eruieren, ob die Schüler*innen bzw. deren Familien bei angemessener Unterstützung eine Umschulung ins Gemeinsame Lernen wünschen und bietet diesen Schüler*innen Unterstützung an.Festlegung der Verantwortlichkeit und der Personalressource für die Zusammenarbeit mit der UniVerbundene Maßnahme:Aufbau eines Case-Managements für den Wechsel ins GL Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln 7 Präventive Maßnahmen:Die Stadt Köln fördert die Attraktivität des Gemeinsamen Lernens für Schüler*innen des Förderschwerpunkts GG•Durch ein Case-Management•Durch einen Schulbusverkehr ins GL•Durch Schulassistenzen•Durch die Organisation von Therapiemöglichkeiten in Schulen•Durch Vernetzung und Kommunikation im Sinne der inklusiven Beschulung in Richtung KiTas, SPZen und Öffentlichkeit Maßnahme 3: Case-Management für Inklusion 8 PROBLEMSTELLUNGDie Wahl des Gemeinsamem Lernens wird erschwert durch Organisationsaufwand für die Familien und durch StolpersteineMaßnahmeDie Stadt Köln geht bei der Entwicklung des Gemeinsamen Lernens für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum aktiven Management über. Sie richtet vorzugsweise an der Schnittstelle Schulaufsicht/Schulträger im Regionalen Bildungsbüro ein Case-Management ein, das laufend aktiv auf alle Schüler*innen im FS GG und deren Familien ein Jahr vor den Übergängen in die Primarstufe bzw. die Sekundarstufe zugeht. Die Aufgabe des Case-Managements ist, die individuellen Unterstützungsbedarfe zu erheben, deren Erfüllung im Netzwerk mit den beteiligten Stellen voranzutreiben und Familien in ihrem Wunsch nach GL zu unterstützen und zu ermutigen.Personalressource klärenVerbundene Maßnahmen:Schulbusverkehr, Schulassistenz, Therapiemöglichkeiten Erläuterung zu Maßnahme 3 9 In Köln werden inzwischen pro Jahrgang knapp 90 Schüler*innen im Förderschwerpunkt GG beschult, davon ca. 60 in der Förderschule und ca. 30 in der allgemeinen Schule.Erfahrungen aus der Elternberatung (u.a. Schulaufsicht, mittendrin e.V.) zeigen, dassEltern z.T. an der Förderschule anmelden, weil sie im GL mehr Aufwand (Anträge,„Kümmern“, weiter Schulweg, kein Schülertransport, keine Therapie i.d. Schule) erwartet und Ermutigung fehlt.Das Case-Management kontaktiert alle Eltern mit Kindern im FS GG. Besteht der Wunsch nach Inklusion, dann unterstützt das Case-Management die Eltern im Netzwerk der beteiligten Stellen bei der Organisation der angemessenen Vorkehrungen. Maßnahme 4: Schulbusverkehr zu GL-Schulen 10 PROBLEMSTELLUNGFamilien sind durch die Beförderung in die GL-Schulen überfordertMaßnahmeDie Stadt Köln richtet einen Schulbusverkehr zu den Schulen des Gemeinsamen Lernens ein.RatsbeschlussVerbundene Maßnahmen: Erläuterung zu Maßnahme 4 11 Schüler*innen mit Förderschwerpunkt GG haben im Gemeinsamen Lernen überproportional weite Schulwege. Zudem sind viele über Jahre hinweg, zum Teil während der gesamten Schulzeit, nicht fähig den Schulweg selbständig zu bewältigen. Da die Bewilligung eines individuellen Schülertransports strengen Bedingungen unterliegt, werden Eltern behinderter Kinder für den Schulweg erheblich länger und stärker in Anspruch genommen als die Allgemeinheit der Eltern, z.T. bis zu 10 Stunden/Woche für 2 Hin- und Rückwege täglich. Der Rat der Stadt Köln hat die Möglichkeit, mit politischem Beschluss einen Schulbusverkehr insGemeinsame Lernen einzurichten. Es wäre zu prüfen, ob dies nach den Regeln derSchülerfahrtkostenverordnung erfolgt oder alternativ aus dem Topf 2 des Inklusionsförderungsgesetzes oder als freiwillige Leistung.Die Stadt Köln kann Kosten und Umfang des Schulbusverkehrs begrenzen, indem sie auf bessere Möglichkeiten zur wohnortnahen Beschulung hinwirkt und den Fahrschüler*innen mit Behinderung regelmäßig Fahrtrainings im ÖPNV anbietet. Maßnahme 5: Schulassistenz 12 PROBLEMSTELLUNGangemessene Vorkehrungen bereitstellen, Familien und Verwaltung von Antragsflut entlastenMaßnahmeDie Stadt Köln stattet alle GL-Klassen mit jeweils einer Assistenzkraft aus (analog Pool-Modell Schulbegleitung), um Anträge auf Schulbegleitung überwiegend einzudämmen. RatsbeschlussVerbundene Maßnahmen: Erläuterung zu Maßnahme 5 13 Die Zahl der Schulbegleitungen hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. War eine Schulbegleitung für Schüler*innen mit Förderschwerpunkt GG in früheren Jahren die Ausnahme, so wird sie inzwischen für die Mehrheit dieser Schüler*innen beantragt.Eine Bedingung für die Bewilligung einer Schulbegleitung ist die Stellungnahme derSchule, dass die Schulbegleitung für die Teilhabe an Bildung notwendig ist. Wenn die personelle Situation in den inklusiven Schulklassen durch eine Schulassistenz verbessert wird, könnte die Teilhabe an Bildung in der Regel ohne eine individuelle Schulbegleitung sichergestellt werden. Dies würde die Bedingungen im GL verbessern und sowohl die Eltern als auch dieVerwaltung von jährlich wiederkehrenden aufwändigen Antragsverfahren entlasten. Maßnahme 6: Therapiemöglichkeiten schaffen 14 PROBLEMSTELLUNGEltern vermissen an GL-Schulen die TherapieangeboteMaßnahmeDie Stadt Köln/Amt für Schulentwicklung übernimmt in Abstimmung mit den Schulleitungen und den Pflegschaften die Organisation von individuell anwählbaren Therapiemöglichkeiten niedergelassener Therapeuten an den Schulen. Sie erstellt einen Plan für den schrittweisen Aufbau dieser Angebote in der Primar- und Sekundarstufe in allen Stadtbezirken/Vierteln.Klären von Zuständigkeit und PersonalressourceVerbundene Maßnahmen: Erläuterung zu Maßnahme 6 15 Therapien können mit Hausbesuchs-Rezept auch an Schulen durchgeführt werden. Dies wird so auch an den Förderschulen praktiziert.Die Stadt Köln übernimmt keine personelle oder finanzielle Verantwortung für Therapien. Ihre Aufgabe wäre, die Schaffung von Therapiemöglichkeiten zu initiieren und ggf. zu organisieren. Dabei müsste mit der Schulleitung die räumliche Frage geklärt werden. Die Auswahl der Therapeut*innen und die Vereinbarung und Abrechnung der Therapien bleibt Aufgabe der Eltern. Therapien finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. Maßnahme 7: Priorisierung der Inklusion in Regionalen Bildungsnetzwerken 16 PROBLEMSTELLUNGEs fehlt an Ermutigung für das Gemeinsame LernenMaßnahmeDie Stadt Köln/Schuldezernat nutzt ihre Rolle im Lenkungskreis der Regionalen Bildungsnetzwerke, um die Förderung des Gemeinsamen Lernens als strategisches Ziel zu verankern und in diesem Sinne die KiTas zu informieren und mit den Primarschulen zu vernetzen.Verbundene Maßnahmen: Maßnahme 8: Vernetzung für Inklusion 17 PROBLEMSTELLUNGEs fehlt an Ermutigung für das Gemeinsame Lernen, Eltern werden in Richtung Förderschule beratenMaßnahmeDie Stadt Köln bezieht die Frühförderzentren, die Familienzentren und SPZen in die Entwicklung der inklusiven Beschulung und des Gemeinsamen Lernens ein. Zuständigkeit klären, Format klärenVerbundene Maßnahmen: Maßnahme 9: Kommunikation 18 PROBLEMSTELLUNGEs fehlt an Ermutigung für das Gemeinsame Lernen, MaßnahmeDie Stadt Köln (Schuldezernat, Amt für Schulentwicklung, Presse+Informationsamt) stellt sicher, dass das Ziel einer inklusiven Schullandschaft sowie die Themen gesetzlicher Vorrang, Recht und Vorteile der inklusiven Bildung regelmäßiger Bestandteil der öffentlichen Kommunikation sind und schaffen dazu monatlich Anlässe für Medienberichterstattung.Verbundene Maßnahmen:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4105/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.12.2023
- Erstellt
- 15.12.2023 08:12