2904/2022
Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“
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Anlage 2 Gemeinsamt klappts und Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA)
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Anlage 2 „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA) “ Zielsetzungen und Förderbedingungen 1. Landesinitiative Gemeinsam klappt´s Im September 2018 wurden in einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) die Ziele und voraussichtlichen Inhalte der Initiative vorgestellt und für eine Teilnahme der Kommunen geworben. Ziel ist eine Verbesserung der Integrationschancen für junge, erwachsene Geflüchtete in NRW. Im Rahmen einer 3-jährigen Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen sollten zunächst zu den Themen 1. Lokale Bündnisse für junge volljährige Flüchtlinge zu bilden 2. Bedarfe zu analysieren und die Datenlage zu verbessern 3. Maßnahme-Karrieren zu erkennen und zu vermeiden 4. Angebotslücken zu schließen und die Qualität der Angebote zu überprüfen 5. Kontinuierliche Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die Zielgruppe sicher zu stellen konkrete Ergebnisse erarbeitet werden. Die Interessensbekundung der Stadt Köln zur Teilnahme an der Initiative erfolgte im Oktober 2018. Seitens der Verwaltung wurde mit Vorarbeiten begonnen, d.h. es wurde eine geschäftsführende Stelle eingerichtet, eine Bündniskerngruppe gegründet (1. Sitzung 19.02.2019) und aktiv an der Planungsphase der Initiative mitgewirkt. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln erfolgte erst per Beschluss des Landeskabinetts vom 09.04.2019 in Höhe von 50 Mio. Euro für die laufende Legislaturperiode (aufbauend auf den Erkenntnissen der Initiative „Gemeinsam klappt`s“) mit der Verabschiedung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“: 2. Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“. Mit der Landesinitiative sollen vor allem jungen geflüchteten 18 – 27-Jährigen im Status der Duldung oder Gestattung bessere Integrationschancen und Perspektiven eröffnet werden. Ziel ist insbesondere die Öffnung von Zugängen in Ausbildung und Arbeit. Inhalt der Initiative sind 6 Förderbausteine: 1. Coaching 2. Berufsbegleitende Qualifizierung 3. Hauptschulabschluss 4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse 5. Innovationsfonds (Mittel in Höhe von insgesamt 5 Mio € 6. Die Förderung von Teilhabemanagement-Stellen in den Bündniskommunen der MKFFI- Initiative „Gemeinsam klappt's“ (diese Förderung endete zum 30.06.2022) Bekanntgabe des Förderkonzeptes mit den Rahmenbedingungen: Juli 2019 Voraussetzung für die Förderung im Rahmen dieses Bausteins ist die Teilnahme an der Initiative „Gemeinsam klappt´s“ Förderhöhe: 2019: 2,4 Mio € aus dem Budget der 50 Mio € ab 2020: 3,96 Mio € jährlich aus bereiten Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) In Köln werden die Bausteine 1, 4 und 5 umgesetzt. Die Angebote der Bausteine 2 und 3 sind bereits durch die Regulär-Struktur in Köln auch für die Zielgruppe abgedeckt. Die Förderung der Landesinitiative erfolgt nach jetzigem Stand bis 30.06.2023. Ob eine Verlängerung erfolgt, ist noch unklar.
Anlage 1 Das Kommunale Integrationsmanagement
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Anlage 1 Das „Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“ Ziele bei der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln Entwickelt aus der Modellphase des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ fördert die Landesregierung ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Das Kommunale Integrationsmanagement versteht sich als integriertes Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden sollen. Im Fokus steht dabei die verbesserte Zusammenarbeit und Leistungserbringung in den Regelstrukturen, um die Phase des Ankommens von Beginn an integrationsfördernd auszugestalten, Barrieren und Zugangshindernisse in die Regelstruktur abzubauen und einen lückenlosen Übergang in den Phasen des Rechtskreiswechsels zu ermöglichen. Eine erfolgreiche Umsetzung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagement wirkt sich nicht nur fiskalisch und gesellschaftspolitisch positiv aus, sondern fördert auch eine wachsende Attraktivität und veränderte Außenwahrnehmung der Kommune als Bürger*innen- und serviceorientierte Verwaltung, die Vielfalt wertschätzt und anerkennt. Diese Zielsetzung soll im Wesentlichen erreicht werden durch das Etablieren von folgenden Qualitätskriterien: Auf- und Ausbau der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit auf der lokalen/kommunalen Strukturebene Implementierung eines ressourcenorientierten, ganzheitlichen Case Managements auf der Einzelfallebene Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wie Angebote, Trägerlandschaft, Zusammensetzung der Zielgruppe, Umsetzungsmöglichkeiten der Träger etc. Differenzierung der unterschiedlichen Herausforderungen der zugewanderten Menschen (Unionsbürger*innen (aus der EU) haben zum Beispiel andere Handlungsfelder als geflüchtete Menschen) Ziel von KIM ist somit auch das Anstoßen eines kommunalen Organisationsentwickelungsprozesses, der die strategische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Integrationsaufgabe fördert. KIM besteht aus 3 Förderbausteinen: Baustein 1: Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Steuerung) in den KI-Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW). In Köln erfolgt die Umsetzung durch die Einrichtung eines Sachgebiets im Amt für Integration und Vielfalt sowie die Einrichtung einer Lenkungsgruppe. Baustein 2: Einrichtung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements (CM) für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements. Die Durchführung des Case Managements erfolgt in Köln ausschließlich durch per Weiterleitungsvertrag beauftragt Träger der freien Wohlfahrtspflege. Baustein 3: Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Wird in Köln mit Stand 21.07.2022 noch nicht umgesetzt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
OB/16/162
Vorlagen-Nummer
2904/2022
Freigabedatum
14.11.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und
Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen
1. die weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM)
ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen
(1) Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements und
(2) Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements
unter dem Vorbehalt des Eingangs des Bewilligungsbescheides der Bezirksregierung Arns-
berg (Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration NRW (MKJFGFI).
2. die Finanzierung des Vorhabens vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023/2024 wie dargestellt::
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 14.11.2022
Integrationsrat 15.11.2022
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 29.11.2022
Finanzausschuss 05.12.2022
Rat 08.12.2022
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im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen
insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von
343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€
an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den
Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von
73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem
Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504 - Frei-
willige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. .
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden
im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen
insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von
423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€
an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den
Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von
153.900,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem
Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.373.575 (2023) €
1.454.000 (2024) €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
Ertrag 1.118.100 € (ab 2023) %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025
a) Personalaufwendungen 423.900 €
b) Sachaufwendungen etc. 1.030.100€
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025
a) Erträge 1.118.100€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Verankerung von KIM im Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW
2021 wurde das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW mit parteiübergreifender Mehrheit im Landtag
verabschiedet. Dort ist über den § 9 das „Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“ nun als eine
auf Dauer angelegte Programmstruktur des Landes in den Kommunen verankert. Auch die neue
Schwarz-Grüne Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig zur Fortführung von KIM bekannt
und will KIM entsprechend weiterentwickeln1.
Die Besonderheiten und das Innovative an KIM
KIM ist ein integriertes Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der
Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausge-
richtet werden sollen. Im Fokus steht dabei die verbesserte Zusammenarbeit und Leistungserbrin-
gung in den Regelstrukturen, um die Phase des Ankommens von Beginn an integrationsfördernd aus-
1 Vgl.: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU -GRUeNE_Vorder -und-Rueckseite.pdf (Zugriff:
25.08.2022)
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zugestalten, Barrieren und Zugangshindernisse in der Regelstruktur abzubauen und einen lückenlosen
Übergang in den Phasen des Rechtskreiswechsels zu ermöglichen.
Dabei gilt vor allem die Verbesserung der Abstimmungsprozesse innerhalb der Kommune zwi-
schen Ausländer- und Einbürgerungsbehörden, Jugendämtern, Schulämtern, Kommunalen Integrati-
onszentren, Arbeitsagenturen und Jobcentern, Strukturen der Familienbildung- und Familienberatung
sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft und der Freien Wohlfahrtspflege, die bedeutende Dienstleis-
tung zur Integration von Zuwanderern erbringen, als zielführend. Das Innovative liegt im rechtskreis-
übergreifenden Case Management und der daraus resultierenden komplexen Integrationsketten.
Durch die Analyse von Einzelfällen mit Hilfe eines ausgefeilten Fallrekonstruktionsverfahren fungiert das
Case Management in diesem Sinne als Katalysator, in dem es Bedarfe im System offenlegt und Op-
timierungsansätze ermöglicht.2
Der Umsetzungsprozess in Köln
Die Arbeit im landesgeförderten Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln hat gezeigt, wie
wichtig die rechtskreis- und funktionsübergreifende Betrachtung verschiedenster Handlungsfelder
ist, um eine Integration zugewanderter Menschen zu gewährleisten. Mit der Gründung des Amtes für
Integration und Vielfalt und der direkten Anbindung an die Oberbürgermeisterin wurden in Köln bereits
wesentliche organisatorische Grundlagen für eine zentrale Steuerungsfunktion geschaffen. Der vom
Land angestrebte Organisationsentwicklungsprozess ist in Köln damit entsprechend weit fortgeschrit-
ten.
Seit Mitte 2021 wird die Arbeit im Sachgebiet „KIM“ im Amt für Integration und Vielfalt mit zwei
Schwerpunkten umgesetzt (siehe 1004/2021)
Entwicklung einer Strategie „Teilhabechancen von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt“ inkl. Pro-
jektsteuerung „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (siehe Anlage 2)
Strategische Steuerung der Beratungslandschaft für Zugewanderte durch das KIM-Case Ma-
nagement (siehe Anlage 1)
Im Bereich des Arbeitsmarkts stehen den KIM Case Manager*innen dabei unter anderem die
einzelnen Programm-Bausteine der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
(DiAA)“ als „Werkzeugkasten“ zur Verfügung.
Durch die Einheitlichkeit der gemeinsamen Zielgruppen von KIM und „DiAA“ können nun Syner-
gien genutzt werden, die unter anderem neu konzipierte, bedarfsgerechte Angebote für die Ziel-
gruppen umfassen. Die Rolle des KIM Case Managements haben in der Vergangenheit (bis
30.06.2022) die Teilhabemanager*innen ausgeübt. Hier hat sich bereits die Zusammenarbeit
zwischen den Angebotsträgern (Jobcoaching, Kurse) und den Teilhabemanager*innen als steu-
ernde, fallführende Instanz bewährt.
Bisherige Ergebnisse und weiteres Vorgehen
Zahlen DiAA
Seit dem Beginn des Projektes DiAA zum 01.02.2020 haben 348 Menschen an diesem Projekt teilge-
nommen. 66 Teilnehmende wurden bereits durch die Arbeit der Teilhabemanager*innen und der Träger
(Jobcoaching, Innovative Kurse) in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse vermittelt. 63 Teilnehmende
haben aufgrund der Begleitung durch DiAA das AsylbLG verlassen und beziehen nun Leistungen des
SGB II. Um diesen Trend stärker in den Fokus zu nehmen, werden weitere fünf Vollzeitstellen bei dem
erfolgreichen Förderbaustein 1 „Jobcoaching“ gefördert. Damit können weitere Multiplikator*innen mehr
Menschen auf ihren Weg in Ausbildung und Arbeit begleiten. Die durchschnittlichen jährlichen Leistun-
gen nach AsylBLG betragen für eine Person ca. 11.600 €.
Die Stadtverwaltung profitiert auch bei einem Rechtskreiswechsel von AsylbLG zu den Leistungen des
SGB II, da auch dieser erhebliche Einspareffekte bewirkt. Die durchschnittlichen jährlichen Minderaus-
gaben bei Rechtskreiswechsel betragen für eine Person ca. 10.400 €.
Die ursprüngliche Zielsetzung bei der Implementierung von DiAA wurde bereits vor dem Ablauf des Be-
willigungszeitraumes erreicht und wird bis zum Ende des Zeitraums stetig erhöht.
2 Vgl.: https://www.mkffi.nrw/kommunales-integrationsmanagement -nrw-0 (Zugriff: 25.08.2022)
5
Strukturelle Vernetzung der Multiplikator*innen
In diesem Rahmen sind Vernetzungstreffen geplant, in denen sich die Multiplikator*innen des Projektes
DiAA und die KIM-Case-Manager*innen austauschen. Dadurch wird eine strukturierte sowie systemati-
sche Vernetzungsarbeit innerhalb der Trägerlandschaft in Köln angestrebt. Eine strukturelle Abgrenzung
von DiAA zu den neuen Angeboten des Case Managements durch KIM ist weiterhin sichergestellt, bei-
spielsweise durch getrennte Maßnahmen der Qualitätssicherung wie separate Trägertreffen, der Tren-
nung von administrativen Prozessen und der unterschiedlichen Hauptzielgruppen in Bezug auf deren
Aufenthaltsstatus.
Förderung einer gesamtstädtischen Organisationsentwicklung und Interkulturellen Öffnung
Die im Rahmen der Umsetzung dieser Programme gewonnenen Erkenntnisse werden, insbesondere mit
dem Fokus auf Arbeitsmarktentwicklung sowie rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit den inner-
und außerstädtischen integrationsrelevanten Akteur*innen der strategischen Gesamtsteuerung von und
durch KIM dienen. Dabei wird KIM sowohl konzeptionell als auch organisatorisch als zentrale
Struktur einer gesamtstädtischen Organisationsentwicklung mit dem Ziel der Interkulturellen
Öffnung der Regelsysteme gesehen und entsprechend eingesetzt.
Zahlen & Fakten bisherige Umsetzung KIM
Beabsichtigt ist überdies eine strategische Steuerung für die Kölner Beratungslandschaft, insbesondere
für den Aufbau und die Implementierung eines ganzheitlichen und umfassenden sowie rechtskreisüber-
greifenden Case Managements zur nachhaltigen Integration von Zugewanderten. Hier erfolgt die Einbet-
tung in das bestehende Kölner Hilfesystem sowie dessen Steuerung auf struktureller Ebene.
Seit dem Start des Case Managements mit 10 halben Stellen stadtweit am 01.10.2021 wurde der Aus-
bau des KIM Beratungsangebots zum 01.07.2022 nun deutlich angehoben. (siehe 1002/2022). Das
Land hat mit Bescheid vom 28.01.2022 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 eine fachbezogene
Pauschale in Höhe von 880.000 € für die Einrichtung von 16 Stellen KIM Case Management (Baustein
2) bewilligt.
Hiervon wurden zum Zeitpunkt 01.07.2022 14 Stellen bei den Trägern zur Ausführung des Case
Managements und 2 Stellen bei der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt besetzt.
Die Verwaltung rechnet mit einer Landesförderung im gleichen Umfang für die Zeit ab 01.01.2023.
Mit der bisherigen Aufstellung von 10 halben Stellen bei den Trägern konnten bisher 135 Menschen
aus der Zielgruppe KIM an das Case Management angebunden werden. Durch den Übergang des
Teilhabemanagements kamen zum 1.7.2022 etwa 250 Menschen aus der Zielgruppe DiAA hinzu.
Die bisherigen Unterstützungsangebote im Case Management beziehen sich auf die Themen Wohnen,
Übergang vom Sprachkurs in Ausbildung/Arbeit, Übergang AsylbLG/SGB II sowie ausländerrechtliche
Fragestellungen.
Neue Zielgruppe KIM
Die Zielgruppe für KIM ist ab 01.07.2022 wie folgt definiert 18-27 jährige Menschen mit internationaler
Familiengeschichte (EU-Bürger*innen/sonstige Drittstaatler*innen/ Menschen mit Fluchtgeschichte etc.),
welche nicht vorrangig durch das Jobcenter integrativ begleitet werden, mit den Schwerpunkten:
18-27 jährige Menschen mit Fluchtgeschichte mit erteilter Duldung oder Gestattung.
18-27 jährige Menschen mit Behinderung aus der Zielgruppe der Kölner*innen mit internationaler
Familiengeschichte.
18-27 jährige Menschen mit LSBTI-Hintergrund aus der Zielgruppe der Kölner*innen mit interna-
tionaler Familiengeschichte.
Alleinerziehende mit internationaler Familiengeschichte (ohne Altersbegrenzung)
Haushaltsangehörige Familienangehörige der obigen Gruppen
Beschluss Lenkungsgruppe zum weiteren Vorgehen
Die strategische Steuerung erfolgt auf struktureller Ebene zum einen durch das Sachgebiet KIM im Amt
für Integration und Vielfalt, zum anderen durch die Lenkungsgruppe mit mehr als 25 Mitgliedern der
Leitungsebene, die alle relevanten Akteur*innen der Kölner Landschaft, verwaltungsintern- wie extern,
repräsentiert und sich insbesondere durch die gemeinsame, rechtskreisübergreifende Arbeit aus-
6
zeichnet. In Bezug auf die Etablierung von KIM als dauerhafte Struktur hat die Lenkungsgruppe ihrer
letzten Sitzung am 20.06.2022 einstimmig einen Beschluss getroffen, der wie folgt lautet:
„Die Lenkungsgruppe beschließt, dass die KIM-Koordination im Amt für Integration und Vielfalt, den ent-
sprechenden Ratsbeschluss vorbereitet: KIM soll als dauerhafte Struktur abgesichert und entspre-
chend durch die Verwaltung verankert werden.“
Somit ist die Unterstützung für KIM bei allen maßgeblichen Organisationen auf Landes –und kommuna-
ler Ebene in Köln gesichert.
Personalbedarf
Für die weitere Teilnahme am Programm sind die befristet eingerichteten Planstellen (01.05.2021–
31.03.2023) dauerhaft bereitzustellen:
Förderbaustein 1
- 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und
Strategischer Overhead)
- 1,5 S17 TVöD S (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den
Arbeitsmarkt)
- 0,5 E7 TVÖD bzw. A7 LBesG NRW (Assistenz)
Förderbaustein 2
- 1,0 A 12 LBesG NRW (Strategische Steuerung Beratungslandschaft)
- 1,0 S15 TVöD S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft
für Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative
Koordination der Case-Manager*innen)
Ausblick und Chancen KIM
Seit Etablierung des KIM vor knapp einem Jahr haben der Krieg in der Ukraine, die Situation in Afgha-
nistan und auch die Folgen der Corona-Pandemie gezeigt, dass neben den furchtbaren Auswirkungen
für die Menschen zahlreiche Herausforderungen für die Kommune entstehen können und Integrati-
onsprozesse einer ständigen Veränderung unterliegen. KIM mit seiner langfristigen Ausrichtung un-
ter Einbezug aller relevanten Akteur*innen ist das Instrument, um diese wichtigen Prozesse strukturell zu
gestalten. Eine erfolgreiche Umsetzung des KIM wirkt sich nicht nur fiskalisch und gesellschaftspolitisch
positiv aus, sondern fördert auch eine wachsende Attraktivität und veränderte Außenwahrnehmung der
Kommune als Bürger*innen- und serviceorientierte Verwaltung, die Vielfalt wertschätzt und Teilhabe
ermöglicht.
Neben dem wesentlichen Auftrag, die Integrationsarbeit für die Zielgruppen aus KIM innerstädtisch und
in der Kölner Beratungslandschaft zu optimieren, ist bei der Fortführung von KIM mit positiven fiskali-
schen Effekten für die Stadt Köln zu rechnen, insbesondere bei Beziehenden von Leistungen nach dem
AsylbLG durch Rechtskreiswechsel ins SGB II oder durch Arbeitsaufnahmen (s. auch
Seite 5 zu DiAA)
Es ist geplant, nach einem Erfahrungszeitraum von 5 Jahren im Rahmen einer Evaluation die weitere
Fortführung des Förderprogramms –auch in dem dargestellten Umfang- zu prüfen, gegebenenfalls An-
passungen vorzunehmen und dabei sozialpolitische wie auch fiskalische Auswirkungen zu berücksichti-
gen.
Finanzierung:
Die Kosten für die weitere Teilnahme am Landesprogramm setzen sich wie folgt zusammen:
2023 ab 2024
7
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
voraussichtlich bewilligte Förderung 1.118.100,00€ 1.118.100,00€
Gesamtertrag für die Stadt Köln 1.118.100,00€ 1.118.100,00€
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen
Personalkosten 1,0 Stelle E13 TVöD 65.625,00 € 87.500,00€
Personalkosten 1,5 Stellen S 17 TVÖD S 96.187,50 € 128.250,00€
Personalkosten 0,5 Stelle 0,5 E7 TVÖD/A7 LBesG NRW 20.062,50 € 26.750,00€
Personalkosten 1,0 Stelle S15 TVöD S 59.400,00€ 79.200,00€
Personalkosten 1,0 Stelle A12 LBesG NRW 102.200,00€ 102.000,00€
Summe Personalkosten 343.475,00€ 423.900,00€
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sachkosten 78.100,00€ 78.100,00€
Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.100,00€ 78.100,00€
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen
Wohlfahrtsverbände und Freie Träger 952.000,00€ 952.000,00€
Summe Transferaufwendungen 952.000,00€ 952.000,00€
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 1.373.575,00€ 1.454.000,00€
Eigenanteil 255.475,00€ 335.900,00€
Die Förderrichtlinie zu KIM ab 2023 ist derzeit noch nicht bekannt gegeben und wird bis spätesten Ende
des Jahres 2022 erlassen. Es ist davon auszugehen, dass die Förderung ab 2023 entsprechend der
aktuell geltenden Richtlinie (gültig bis Ende 2022) gestaltet ist. Danach wird die Förderzuwendung in
Form einer Festbetragsfinanzierung erfolgen. Pro Vollzeitstelle, unabhängig davon, ob sie bei freien
Trägern oder in der Stadtverwaltung angebunden wird, ist ein Betrag von jährlich 55.000€ vorgesehen.
Daneben werden Sachausgaben, die im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator oder Koordinatorin im
Förderbaustein 1 entstehen, mit einem Betrag von 9.700 € pro Jahr und solche, die im Rahmen der Tä-
tigkeit als Verwaltungsassistenz in Förderbaustein 1 entstehen, mit einem jährlichen Betrag von 4.850 €
bezuschusst. Darüber hinaus werden Begleitausgaben, wie zum Beispiel für die Durchführung von Ver-
anstaltungen sowie für Maßnahmen, die als Ergebnis der Schnittstellenanalyse zur Verbesserung des
Integrationsmanagements entwickelt und implementiert werden, bis zur Höhe von 40.000,00 € jährlich
gefördert. Schließlich erfolgt eine Förderung von Ausgaben für die Inanspruchnahme einer externen
Begleitung und Beratung bis zu 9.000,00 € jährlich.
Die Landesförderung wird damit insgesamt 1.118.100,00€ ab dem Jahr 2023 betragen, so dass ein städ-
tischer Eigenanteil im Jahr 2023 von etwa 18,6%, das heißt 255.475,00€ und ab dem Jahr 2024 von
etwa 23,1%, das heißt 335.900,00€ zu erbringen ist.
Für die weitere Teilnahme am Programm sind die befristet eingerichteten Planstellen (01.05.2021–
31.03.2023) dauerhaft bereitzustellen:
Förderbaustein 1
- 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und Strategischer
Overhead)
8
- 1,5 S17 TVöD S (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den Arbeitsmarkt)
- 0,5 E7 TVÖD bzw. A7 LBesG NRW (Assistenz)
Förderbaustein 2
- 1,0 A 12 LBesG NRW (Strategische Steuerung Beratungslandschaft)
- 1,0 S15 TVöD S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaftfür Zugewanderte/
Case Management in Köln und operative Koordination der Case-Manager*innen)
Diese Bereitstellung verursacht für die Haushaltsjahre 2023/2024 Personalkosten in Höhe von insge-
samt 767.375€. Dem steht eine Refinanzierung durch Fördermittel des Landes in Höhe von 540.000€
gegenüber. Die verbleibenden Personalkosten in Höhe von 227.375€ werden aus dem Stellenbudget
des Dezernates OB finanziert, ein Antrag zur alternativen Finanzierung aus dem für besondere Projekte
bereitstehendem Stellenkontingent ist gestellt.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 erfolgt die Finanzierung wie nachfol-
gend dargestellt:
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnis-
plan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der
Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf-
wendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die
den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von 73.475,00€
(Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezerna-
tes OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kom-
pensiert
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnis-
plan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der
Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf-
wendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die
den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von
153.900,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget
des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und
Diversity kompensiert.
Ab dem Jahr 2025ff. belaufen sich die Aufwendungen auf insgesamt 1.454.000€ p.a.. Dem gegenüber
stehen erwartete Erträge in Höhe von 1.118.100€ p.a.. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsverfahrens 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Begründung der Dringlichkeit
Aufgrund der fehlenden förderrechtlichen Regelungen des Landes NRW sowie den umfangreichen ver-
waltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht
werden. Zur Abwendung einer Dringlichkeitsentscheidung, um KIM über den 31.12.2022 hinaus fortfüh-
ren zu können, ist eine Beschlussfassung des Rates am 08.12.2022 unabdingbar.
Anlage 1 Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM)
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Anlage 2 „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA“)
1 Vgl.: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU -GRUeNE_Vorder -und-Rueckseite.pdf (Zugriff:
25.08.2022)
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2904/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.11.2022
- Erstellt
- 01.09.2022 18:09