Mandari Insight

2904/2022

Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.11.2022

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Anlage 2 Gemeinsamt klappts und Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA)

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Anlage 1 Das Kommunale Integrationsmanagement

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Gemeinsamt klappts und Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA)

3105 Zeichen

Anlage 2 
 
„Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA) “  
 
Zielsetzungen und Förderbedingungen  
 
1. Landesinitiative Gemeinsam klappt´s  
 
Im September 2018 wurden in einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums für Kinder, Familien, 
Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) die Ziele und voraussichtlichen Inhalte der Initiative 
vorgestellt und für eine Teilnahme der Kommunen geworben. Ziel ist eine Verbesserung der 
Integrationschancen für junge, erwachsene Geflüchtete in NRW.  
Im Rahmen einer 3-jährigen Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen sollten zunächst zu 
den Themen  
 
1. Lokale Bündnisse für junge volljährige Flüchtlinge zu bilden  
2. Bedarfe zu analysieren und die Datenlage zu verbessern  
3. Maßnahme-Karrieren zu erkennen und zu vermeiden  
4. Angebotslücken zu schließen und die Qualität der Angebote zu überprüfen  
5. Kontinuierliche Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die 
Zielgruppe sicher zu stellen  
 
konkrete Ergebnisse erarbeitet werden.  
 
Die Interessensbekundung der Stadt Köln zur Teilnahme an der Initiative erfolgte im Oktober 2018. 
Seitens der Verwaltung wurde mit Vorarbeiten begonnen, d.h. es wurde eine geschäftsführende 
Stelle eingerichtet, eine Bündniskerngruppe gegründet (1. Sitzung 19.02.2019) und aktiv an der 
Planungsphase der Initiative mitgewirkt. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln erfolgte erst per 
Beschluss des Landeskabinetts vom 09.04.2019 in Höhe von 50 Mio. Euro für die laufende 
Legislaturperiode (aufbauend auf den Erkenntnissen der Initiative „Gemeinsam klappt`s“) mit der 
Verabschiedung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“:  
 
2. Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“.  
 
Mit der Landesinitiative sollen vor allem jungen geflüchteten 18 – 27-Jährigen im Status der Duldung 
oder Gestattung bessere Integrationschancen und Perspektiven eröffnet werden. Ziel ist 
insbesondere die Öffnung von Zugängen in Ausbildung und Arbeit.  
 
Inhalt der Initiative sind 6 Förderbausteine:  
 
1. Coaching  
2. Berufsbegleitende Qualifizierung  
3. Hauptschulabschluss  
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse  
5. Innovationsfonds (Mittel in Höhe von insgesamt 5 Mio €  
6. Die Förderung von Teilhabemanagement-Stellen in den Bündniskommunen der MKFFI-
Initiative „Gemeinsam klappt's“ (diese Förderung endete zum 30.06.2022)  
 
 Bekanntgabe des Förderkonzeptes mit den Rahmenbedingungen: Juli 2019  
 Voraussetzung für die Förderung im Rahmen dieses Bausteins ist die Teilnahme an der Initiative 
„Gemeinsam klappt´s“  
 Förderhöhe: 2019: 2,4 Mio € aus dem Budget der 50 Mio € ab 2020: 3,96 Mio € jährlich aus 
bereiten Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI)  
 In Köln werden die Bausteine 1, 4 und 5 umgesetzt. Die Angebote der Bausteine 2 und 3 sind 
bereits durch die Regulär-Struktur in Köln auch für die Zielgruppe abgedeckt.  
 Die Förderung der Landesinitiative erfolgt nach jetzigem Stand bis 30.06.2023. Ob eine 
Verlängerung erfolgt, ist noch unklar.

Anlage 1 Das Kommunale Integrationsmanagement

3055 Zeichen

Anlage 1 
 
Das „Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“  
 
Ziele bei der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln  
Entwickelt aus der Modellphase des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ fördert die 
Landesregierung ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen 
Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. 
Das Kommunale Integrationsmanagement versteht sich als integriertes Steuerungskonzept, mit 
dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der 
Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden sollen. Im Fokus steht dabei die 
verbesserte Zusammenarbeit und Leistungserbringung in den Regelstrukturen, um die Phase 
des Ankommens von Beginn an integrationsfördernd auszugestalten, Barrieren und 
Zugangshindernisse in die Regelstruktur abzubauen und einen lückenlosen Übergang in den Phasen 
des Rechtskreiswechsels zu ermöglichen. 
Eine erfolgreiche Umsetzung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagement wirkt sich 
nicht nur fiskalisch und gesellschaftspolitisch positiv aus, sondern fördert auch eine wachsende 
Attraktivität und veränderte Außenwahrnehmung der Kommune als Bürger*innen- und 
serviceorientierte Verwaltung, die Vielfalt wertschätzt und anerkennt. 
 
Diese Zielsetzung soll im Wesentlichen erreicht werden durch das Etablieren von folgenden 
Qualitätskriterien: 
 
 Auf- und Ausbau der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit auf der 
lokalen/kommunalen Strukturebene  
 Implementierung eines ressourcenorientierten, ganzheitlichen Case Managements auf 
der Einzelfallebene  
 Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wie Angebote, Trägerlandschaft, 
Zusammensetzung der Zielgruppe, Umsetzungsmöglichkeiten der Träger etc.  
 Differenzierung der unterschiedlichen Herausforderungen der zugewanderten 
Menschen (Unionsbürger*innen (aus der EU) haben zum Beispiel andere 
Handlungsfelder als geflüchtete Menschen)  
Ziel von KIM ist somit auch das Anstoßen eines kommunalen Organisationsentwickelungsprozesses, 
der die strategische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Integrationsaufgabe fördert. 
 
KIM besteht aus 3 Förderbausteinen: 
 
 Baustein 1: Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen 
Integrationsmanagements (strategischer Steuerung) in den KI-Kommunen 
(Kommunales Integrationsmanagement NRW). In Köln erfolgt die Umsetzung durch die 
Einrichtung eines Sachgebiets im Amt für Integration und Vielfalt sowie die Einrichtung 
einer Lenkungsgruppe.  
 
 Baustein 2: Einrichtung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case 
Managements (CM) für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements. 
Die Durchführung des Case Managements erfolgt in Köln ausschließlich durch per 
Weiterleitungsvertrag beauftragt Träger der freien Wohlfahrtspflege.   
 
 Baustein 3: Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- 
und Einbürgerungsbehörden. Wird in Köln mit Stand 21.07.2022 noch nicht umgesetzt.

Beschlussvorlage Rat

23536 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 2904/2022 
Freigabedatum 
 14.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und 
Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen 
1. die weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) 
ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen  
(1)  Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements und  
(2)  Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements  
 
unter dem Vorbehalt des Eingangs des Bewilligungsbescheides der Bezirksregierung Arns-
berg (Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, 
Flucht und Integration NRW (MKJFGFI). 
 
2. die Finanzierung des Vorhabens  vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024 wie dargestellt:: 
 Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 14.11.2022 
Integrationsrat 15.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 29.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen 
insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 
343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ 
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ 
an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den 
Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von 
73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem 
Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504 - Frei-
willige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. .  
 Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden 
im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen 
insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 
423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ 
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ 
an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den 
Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 
153.900,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem 
Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.373.575 (2023) € 
                                                                                                                               1.454.000 (2024)  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
                                                                                   Ertrag 1.118.100 € (ab 2023)    % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    423.900 € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.030.100€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Erträge    1.118.100€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Verankerung von KIM im Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW 
2021 wurde das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW mit parteiübergreifender Mehrheit im Landtag 
verabschiedet. Dort ist über den § 9 das „Kommunale Integrationsmanagement (KIM)“ nun als eine 
auf Dauer angelegte Programmstruktur des Landes in den Kommunen verankert. Auch die neue 
Schwarz-Grüne Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig zur Fortführung von KIM bekannt 
und will KIM entsprechend weiterentwickeln1.  
Die Besonderheiten und das Innovative an KIM  
KIM ist ein integriertes Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der 
Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausge-
richtet werden sollen. Im Fokus steht dabei die verbesserte Zusammenarbeit und Leistungserbrin-
gung in den Regelstrukturen, um die Phase des Ankommens von Beginn an integrationsfördernd aus-
                                                 
1 Vgl.: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU -GRUeNE_Vorder -und-Rueckseite.pdf (Zugriff: 
25.08.2022)

4 
zugestalten, Barrieren und Zugangshindernisse in der Regelstruktur abzubauen und einen lückenlosen 
Übergang in den Phasen des Rechtskreiswechsels zu ermöglichen.  
Dabei gilt vor allem die Verbesserung der Abstimmungsprozesse innerhalb der Kommune zwi-
schen  Ausländer- und Einbürgerungsbehörden, Jugendämtern, Schulämtern, Kommunalen Integrati-
onszentren, Arbeitsagenturen und Jobcentern, Strukturen der Familienbildung- und Familienberatung 
sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft und der Freien Wohlfahrtspflege, die bedeutende Dienstleis-
tung zur Integration von Zuwanderern erbringen, als zielführend. Das Innovative liegt im rechtskreis-
übergreifenden Case Management und der daraus resultierenden komplexen Integrationsketten. 
Durch die Analyse von Einzelfällen mit Hilfe eines ausgefeilten Fallrekonstruktionsverfahren fungiert das 
Case Management in diesem Sinne als Katalysator, in dem es Bedarfe im System offenlegt und Op-
timierungsansätze ermöglicht.2  
Der Umsetzungsprozess in Köln  
Die Arbeit im landesgeförderten Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln hat gezeigt, wie 
wichtig die rechtskreis- und funktionsübergreifende Betrachtung verschiedenster Handlungsfelder 
ist, um eine Integration zugewanderter Menschen zu gewährleisten. Mit der Gründung des Amtes für 
Integration und Vielfalt und der direkten Anbindung an die Oberbürgermeisterin wurden in Köln bereits 
wesentliche organisatorische Grundlagen für eine zentrale Steuerungsfunktion geschaffen. Der vom 
Land angestrebte Organisationsentwicklungsprozess ist in Köln damit entsprechend weit fortgeschrit-
ten. 
 Seit Mitte 2021 wird die Arbeit im Sachgebiet „KIM“ im Amt für Integration und Vielfalt mit zwei 
Schwerpunkten umgesetzt (siehe 1004/2021) 
 Entwicklung einer Strategie „Teilhabechancen von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt“ inkl. Pro-
jektsteuerung „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (siehe Anlage 2) 
 Strategische Steuerung der Beratungslandschaft für Zugewanderte durch das KIM-Case Ma-
nagement (siehe Anlage 1) 
 Im Bereich des Arbeitsmarkts stehen den KIM Case Manager*innen dabei unter anderem die 
einzelnen Programm-Bausteine der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit 
(DiAA)“ als „Werkzeugkasten“ zur Verfügung. 
 Durch die Einheitlichkeit der gemeinsamen Zielgruppen von KIM und „DiAA“ können nun Syner-
gien genutzt werden, die unter anderem neu konzipierte, bedarfsgerechte Angebote für die Ziel-
gruppen umfassen. Die Rolle des KIM Case Managements haben in der Vergangenheit (bis 
30.06.2022) die Teilhabemanager*innen ausgeübt. Hier hat sich bereits die Zusammenarbeit 
zwischen den Angebotsträgern (Jobcoaching, Kurse) und den Teilhabemanager*innen als steu-
ernde, fallführende Instanz bewährt.  
Bisherige Ergebnisse und weiteres Vorgehen  
Zahlen DiAA 
Seit dem Beginn des Projektes DiAA zum 01.02.2020 haben 348 Menschen an diesem Projekt teilge-
nommen. 66 Teilnehmende wurden bereits durch die Arbeit der Teilhabemanager*innen und der Träger 
(Jobcoaching, Innovative Kurse) in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse vermittelt. 63 Teilnehmende 
haben aufgrund der Begleitung durch DiAA das AsylbLG verlassen und beziehen nun Leistungen des 
SGB II. Um diesen Trend stärker in den Fokus zu nehmen, werden weitere fünf Vollzeitstellen bei dem 
erfolgreichen Förderbaustein 1 „Jobcoaching“ gefördert. Damit können weitere Multiplikator*innen mehr 
Menschen auf ihren Weg in Ausbildung und Arbeit begleiten. Die durchschnittlichen jährlichen Leistun-
gen nach AsylBLG betragen für eine Person ca. 11.600 €.  
Die Stadtverwaltung profitiert auch bei einem Rechtskreiswechsel von AsylbLG zu den Leistungen des 
SGB II, da auch dieser erhebliche Einspareffekte bewirkt. Die durchschnittlichen jährlichen Minderaus-
gaben bei Rechtskreiswechsel betragen für eine Person ca. 10.400 €.  
Die ursprüngliche Zielsetzung bei der Implementierung von DiAA wurde bereits vor dem Ablauf des Be-
willigungszeitraumes erreicht und wird bis zum Ende des Zeitraums stetig erhöht.  
                                                 
2 Vgl.: https://www.mkffi.nrw/kommunales-integrationsmanagement -nrw-0 (Zugriff: 25.08.2022)

5 
 
Strukturelle Vernetzung der Multiplikator*innen 
In diesem Rahmen sind Vernetzungstreffen geplant, in denen sich die Multiplikator*innen des Projektes 
DiAA und die KIM-Case-Manager*innen austauschen. Dadurch wird eine strukturierte sowie systemati-
sche Vernetzungsarbeit innerhalb der Trägerlandschaft in Köln angestrebt. Eine strukturelle Abgrenzung 
von DiAA zu den neuen Angeboten des Case Managements durch KIM ist weiterhin sichergestellt, bei-
spielsweise durch getrennte Maßnahmen der Qualitätssicherung wie separate Trägertreffen, der Tren-
nung von administrativen Prozessen und der unterschiedlichen Hauptzielgruppen in Bezug auf deren 
Aufenthaltsstatus. 
 
Förderung einer gesamtstädtischen Organisationsentwicklung und Interkulturellen Öffnung  
Die im Rahmen der Umsetzung dieser Programme gewonnenen Erkenntnisse werden, insbesondere mit 
dem Fokus auf Arbeitsmarktentwicklung sowie rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit den inner- 
und außerstädtischen integrationsrelevanten Akteur*innen der strategischen Gesamtsteuerung von und 
durch KIM dienen. Dabei wird KIM sowohl konzeptionell als auch organisatorisch als zentrale 
Struktur einer gesamtstädtischen Organisationsentwicklung mit dem Ziel der Interkulturellen 
Öffnung der Regelsysteme gesehen und entsprechend eingesetzt.  
Zahlen & Fakten bisherige Umsetzung KIM 
Beabsichtigt ist überdies eine strategische Steuerung für die Kölner Beratungslandschaft, insbesondere 
für den Aufbau und die Implementierung eines ganzheitlichen und umfassenden sowie rechtskreisüber-
greifenden Case Managements zur nachhaltigen Integration von Zugewanderten. Hier erfolgt die Einbet-
tung in das bestehende Kölner Hilfesystem sowie dessen Steuerung auf struktureller Ebene.  
Seit dem Start des Case Managements mit 10 halben Stellen stadtweit am 01.10.2021 wurde der Aus-
bau des KIM Beratungsangebots zum 01.07.2022 nun deutlich angehoben. (siehe 1002/2022). Das 
Land hat mit Bescheid vom 28.01.2022 für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 eine fachbezogene 
Pauschale in Höhe von 880.000 € für die Einrichtung von 16 Stellen KIM Case Management (Baustein 
2) bewilligt.  
Hiervon wurden zum Zeitpunkt 01.07.2022 14 Stellen bei den Trägern zur Ausführung des              Case 
Managements und 2 Stellen bei der Fachkoordination im Amt für Integration und Vielfalt besetzt.  
Die Verwaltung rechnet mit einer Landesförderung im gleichen Umfang für die Zeit ab 01.01.2023.  
Mit der bisherigen Aufstellung von 10 halben Stellen bei den Trägern konnten bisher 135 Menschen 
aus der Zielgruppe KIM an das Case Management angebunden werden. Durch den Übergang des 
Teilhabemanagements kamen zum 1.7.2022 etwa 250 Menschen aus der Zielgruppe DiAA hinzu. 
Die bisherigen Unterstützungsangebote im Case Management beziehen sich auf die Themen Wohnen, 
Übergang vom Sprachkurs in Ausbildung/Arbeit, Übergang AsylbLG/SGB II sowie ausländerrechtliche 
Fragestellungen.  
Neue Zielgruppe KIM 
Die Zielgruppe für KIM ist ab 01.07.2022 wie folgt definiert 18-27 jährige Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte (EU-Bürger*innen/sonstige Drittstaatler*innen/ Menschen mit Fluchtgeschichte etc.), 
welche nicht vorrangig durch das Jobcenter integrativ begleitet werden, mit den Schwerpunkten: 
 18-27 jährige Menschen mit Fluchtgeschichte mit erteilter Duldung oder Gestattung.  
 18-27 jährige Menschen mit Behinderung aus der Zielgruppe der Kölner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte. 
 18-27 jährige Menschen mit LSBTI-Hintergrund aus der Zielgruppe der Kölner*innen mit interna-
tionaler Familiengeschichte. 
 Alleinerziehende mit internationaler Familiengeschichte (ohne Altersbegrenzung) 
 Haushaltsangehörige Familienangehörige der obigen Gruppen  
 
Beschluss Lenkungsgruppe zum weiteren Vorgehen 
Die strategische Steuerung erfolgt auf struktureller Ebene zum einen durch das Sachgebiet KIM im Amt 
für Integration und Vielfalt, zum anderen durch die Lenkungsgruppe mit mehr als 25 Mitgliedern der 
Leitungsebene, die alle relevanten Akteur*innen der Kölner Landschaft, verwaltungsintern- wie extern, 
repräsentiert und sich insbesondere durch die gemeinsame, rechtskreisübergreifende Arbeit aus-

6 
zeichnet. In Bezug auf die Etablierung von KIM als dauerhafte Struktur hat die Lenkungsgruppe ihrer 
letzten Sitzung am 20.06.2022 einstimmig einen Beschluss getroffen, der wie folgt lautet:  
„Die Lenkungsgruppe beschließt, dass die KIM-Koordination im Amt für Integration und Vielfalt, den ent-
sprechenden Ratsbeschluss vorbereitet: KIM soll als dauerhafte Struktur abgesichert und entspre-
chend durch die Verwaltung verankert werden.“ 
 
Somit ist die Unterstützung für KIM bei allen maßgeblichen Organisationen auf Landes –und kommuna-
ler Ebene in Köln gesichert.  
 
Personalbedarf 
Für die weitere Teilnahme am Programm sind die befristet eingerichteten Planstellen (01.05.2021– 
31.03.2023) dauerhaft bereitzustellen:  
Förderbaustein 1  
- 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und  
                                                                                                Strategischer Overhead) 
- 1,5 S17 TVöD S  (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den  
                              Arbeitsmarkt) 
- 0,5 E7 TVÖD bzw. A7 LBesG NRW (Assistenz)  
 
Förderbaustein 2  
- 1,0 A 12 LBesG NRW (Strategische Steuerung Beratungslandschaft) 
- 1,0 S15 TVöD S   (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft 
                             für Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative  
                             Koordination der Case-Manager*innen) 
 
 
Ausblick und Chancen KIM 
Seit Etablierung des KIM vor knapp einem Jahr haben der Krieg in der Ukraine, die Situation in Afgha-
nistan und auch die Folgen der Corona-Pandemie gezeigt, dass neben den furchtbaren Auswirkungen 
für die Menschen zahlreiche Herausforderungen für die Kommune entstehen können und Integrati-
onsprozesse einer ständigen Veränderung unterliegen. KIM mit seiner langfristigen Ausrichtung un-
ter Einbezug aller relevanten Akteur*innen ist das Instrument, um diese wichtigen Prozesse strukturell zu 
gestalten. Eine erfolgreiche Umsetzung des KIM wirkt sich nicht nur fiskalisch und gesellschaftspolitisch 
positiv aus, sondern fördert auch eine wachsende Attraktivität und veränderte Außenwahrnehmung der 
Kommune als Bürger*innen- und serviceorientierte Verwaltung, die Vielfalt wertschätzt und Teilhabe 
ermöglicht. 
Neben dem wesentlichen Auftrag, die Integrationsarbeit für die Zielgruppen aus KIM innerstädtisch und 
in der Kölner Beratungslandschaft zu optimieren, ist bei der Fortführung von KIM mit positiven fiskali-
schen Effekten für die Stadt Köln zu rechnen, insbesondere bei Beziehenden von Leistungen nach dem 
AsylbLG durch Rechtskreiswechsel ins SGB II oder durch Arbeitsaufnahmen (s. auch  
Seite 5 zu DiAA) 
Es ist geplant, nach einem Erfahrungszeitraum von 5 Jahren im Rahmen einer Evaluation die weitere 
Fortführung des Förderprogramms –auch in dem dargestellten Umfang- zu prüfen, gegebenenfalls An-
passungen vorzunehmen und dabei sozialpolitische wie auch fiskalische Auswirkungen zu berücksichti-
gen. 
 
Finanzierung: 
Die Kosten für die weitere Teilnahme am Landesprogramm setzen sich wie folgt zusammen: 
  
  2023 ab 2024

7 
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen    
    
voraussichtlich bewilligte Förderung  1.118.100,00€ 1.118.100,00€ 
    
Gesamtertrag für die Stadt Köln 1.118.100,00€ 1.118.100,00€ 
    
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen   
Personalkosten 1,0 Stelle E13 TVöD 65.625,00 € 87.500,00€ 
Personalkosten 1,5 Stellen S 17 TVÖD S 96.187,50 € 128.250,00€ 
Personalkosten 0,5 Stelle 0,5 E7 TVÖD/A7 LBesG NRW 20.062,50 € 26.750,00€ 
Personalkosten 1,0 Stelle S15 TVöD S 59.400,00€ 79.200,00€ 
Personalkosten 1,0 Stelle A12 LBesG NRW 102.200,00€ 102.000,00€ 
Summe Personalkosten 343.475,00€ 423.900,00€ 
   
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen   
Sachkosten 78.100,00€ 78.100,00€ 
Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.100,00€ 78.100,00€ 
    
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen    
Wohlfahrtsverbände und Freie Träger   952.000,00€ 952.000,00€ 
Summe Transferaufwendungen 952.000,00€ 952.000,00€ 
   
    
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 1.373.575,00€ 1.454.000,00€ 
    
Eigenanteil 255.475,00€ 335.900,00€ 
 
Die Förderrichtlinie zu KIM ab 2023 ist derzeit noch nicht bekannt gegeben und wird bis spätesten Ende 
des Jahres 2022 erlassen. Es ist davon auszugehen, dass die Förderung ab 2023 entsprechend der 
aktuell geltenden Richtlinie (gültig bis Ende 2022) gestaltet ist. Danach wird die Förderzuwendung in 
Form einer Festbetragsfinanzierung erfolgen. Pro Vollzeitstelle, unabhängig davon, ob sie bei freien 
Trägern oder in der Stadtverwaltung angebunden wird, ist ein Betrag von jährlich 55.000€ vorgesehen.  
Daneben werden Sachausgaben, die im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator oder Koordinatorin im 
Förderbaustein 1 entstehen, mit einem Betrag von 9.700 € pro Jahr und solche, die im Rahmen der Tä-
tigkeit als Verwaltungsassistenz in Förderbaustein 1 entstehen, mit einem jährlichen Betrag von 4.850 € 
bezuschusst. Darüber hinaus werden Begleitausgaben, wie zum Beispiel für die Durchführung von Ver-
anstaltungen sowie für Maßnahmen, die als Ergebnis der Schnittstellenanalyse zur Verbesserung des 
Integrationsmanagements entwickelt und implementiert werden, bis zur Höhe von 40.000,00 € jährlich 
gefördert. Schließlich erfolgt eine Förderung von Ausgaben für die Inanspruchnahme einer externen 
Begleitung und Beratung bis zu 9.000,00 € jährlich.  
Die Landesförderung wird damit insgesamt 1.118.100,00€ ab dem Jahr 2023 betragen, so dass ein städ-
tischer Eigenanteil im Jahr 2023 von etwa 18,6%, das heißt 255.475,00€ und ab dem Jahr 2024 von 
etwa 23,1%, das heißt 335.900,00€ zu erbringen ist.  
Für die weitere Teilnahme am Programm sind die befristet eingerichteten Planstellen (01.05.2021– 
31.03.2023) dauerhaft bereitzustellen:  
Förderbaustein 1  
- 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und Strategischer 
Overhead)

8 
- 1,5 S17 TVöD S  (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den Arbeitsmarkt) 
- 0,5 E7 TVÖD bzw. A7 LBesG NRW (Assistenz)  
Förderbaustein 2  
- 1,0 A 12 LBesG NRW (Strategische Steuerung Beratungslandschaft) 
- 1,0 S15 TVöD S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaftfür Zugewanderte/ 
Case Management in Köln und operative Koordination der Case-Manager*innen) 
 
Diese Bereitstellung verursacht für die Haushaltsjahre 2023/2024 Personalkosten in Höhe von insge-
samt 767.375€. Dem steht eine Refinanzierung durch Fördermittel des Landes in Höhe von 540.000€ 
gegenüber. Die verbleibenden Personalkosten in Höhe von 227.375€ werden aus dem Stellenbudget 
des Dezernates OB finanziert, ein Antrag zur alternativen Finanzierung aus dem für besondere Projekte 
bereitstehendem Stellenkontingent ist gestellt. 
 
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 erfolgt die Finanzierung wie nachfol-
gend dargestellt:  
 
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnis-
plan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der 
Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf-
wendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der 
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die 
den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von 73.475,00€ 
(Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezerna-
tes OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kom-
pensiert 
 
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnis-
plan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der 
Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf-
wendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der 
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die 
den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 
153.900,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget 
des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity kompensiert. 
 
Ab dem Jahr 2025ff. belaufen sich die Aufwendungen auf insgesamt 1.454.000€ p.a.. Dem gegenüber 
stehen erwartete Erträge in Höhe von 1.118.100€ p.a.. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsverfahrens 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund der fehlenden förderrechtlichen Regelungen des Landes NRW sowie den umfangreichen ver-
waltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht 
werden. Zur Abwendung einer Dringlichkeitsentscheidung, um KIM über den 31.12.2022 hinaus fortfüh-
ren zu können, ist eine Beschlussfassung des Rates am 08.12.2022 unabdingbar. 
 
 
 
Anlage 1 Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM)

9 
Anlage 2 „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA“) 
 
 
1 Vgl.: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU -GRUeNE_Vorder -und-Rueckseite.pdf (Zugriff: 
25.08.2022)

Beratungsverlauf (8)

14.11.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2022 Integrationsrat
TOP 8.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2904/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.11.2022
Erstellt
01.09.2022 18:09