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1994/2018

Bauvorhaben Stolberger Straße und Eupener Straße; Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.06.2018

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Nächste Beratung: Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld, Sitzung am 04.09.2018, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3898 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 funk ma 
Vorlagen-Nummer 
 1994/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 04.09.2018 
 
Anfrage der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnich 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion vom 
28.02.2018 aus der Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 12.03.2018 betreffend 
verschiedene Bauvorhaben Stolberger Straße und Eupener Straße 
Text der Anfrage: 
 
Wann erhält die Bezirksvertretung Lindenthal Informationen aus der Verwaltung über das Bauvorha-
ben nördlich Stolberger Straße/Eupener Straße? 
Es gibt schon Pläne, die im Gestaltungsbeirat vorgestellt worden sind. 
 
Welchen Sachstand gibt es beim Grundstück Stolberger Straße und Eupener Straße beim geplanten 
Generalkonsulat der Türkei? 
 
Welchen Sachstand gibt es bei der Fortsetzung des Geländes nördlich des Sidols Stolberger Straße 
und Eupener Straße (ehemals Bel Air)? 
 
Diese Sachstände können auch mit Plänen bei einem eigenen Treffen der BezirksvertreterInnen er-
läutert werden. 
 
Diese Informationen sollen auch an den Rahmenplanungsbeirat gegeben werden. 
 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1.) Bauvorhaben nördlich Stolberger Straße/Eupener Straße 
 
Dieses Bauvorhaben ist bereits verschiedene Male im Gestaltungsbeirat vorgestellt worden. Die Ver-
waltung wird, wenn ein entsprechender Bauantrag eingereicht wird, die Bezirksvertretung nach den 
Bestimmungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 29.03.2018 einschalten (nach § 2 Ab-
satz 3 Nr. 6.7: Information über Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch, wenn die Größe des zu be-
bauenden Grundstückes 3.000 m² übersteigt oder von besonderem öffentlichen Interesse ist).

2 
 
 
Zu 2.) Generalkonsulat der Türkei 
 
Seit Mitte des Jahres 2016 wurden seitens des türkischen Generalkonsulates Fragen zur planungs-
rechtlichen Realisierung eines türkischen Generalkonsulates an die Verwaltung (61 und 63) gestellt. 
Das avisierte Baugrundstück befindet sich im Bereich Stolberger Straße/Ecke Eupener Straße (Stol-
berger Str. 325/Eigentum der Republik Türkei). Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit GE-
Charakter. 
 
Mitte Juli 2016 wurden Gespräche im Stadtplanungsamt geführt, in denen insbesondere auf erforder-
liche Verfahrensschritte wie Wettbewerbsverfahren, Nutzungsprogramm (kein Wohnen) und Anderes 
wie zum Beispiel die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit nach § 34 Baugesetzbuch erörtert 
wurden. Die Art der Nutzung für eine konsularische Vertretung ist grundsätzlich zulässig mit Ausnah-
me von Wohnungen aufgrund des Gebietscharakters GE und der benachbarten Betriebe. 
 
Ein Folgegespräch wurde Anfang 2017 mit den gleichen Inhalten geführt. Vertreter des Generalskon-
sulates, sowie ein beigezogenes Architekturbüro hatten die Absicht die Verfahrensschritte für ein 
Qualifizierungsverfahren vorzubereiten und wollten zu gegebenem Zeitpunkt weitere Abstimmungen 
mit der Verwaltung durchführen. Seit diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Kontakte aufgenommen 
worden. Eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag sind nicht gestellt worden. 
 
Es kann zusammengefasst werden: 
Die Verwaltung hat auf Ebene der bauaufsichtlichen und stadtplanerischen Fachebene die letzten 
Gespräche mit den Verantwortlichen für das Generalkonsulat der Türkei vor über einem Jahr geführt. 
Auf das Angebot, bei Rückfragen diese an das Bauaufsichtsamt oder das Stadtplanungsamt zu stel-
len, wurde bisher nicht zurückgegriffen.  
 
 
Zu 3.) Baugesuch auf der Fläche ehemals Bel Air 
 
Nachdem für dieses Areal die Umplanung zugunsten einer Event-Gastronomie gescheitert war, gibt 
es hier keine aktuellen Umplanungserkenntnisse. Somit hat der rechtsgültige Bebauungsplan, der 
hier ein Gewerbegebiet festsetzt, immer noch Rechtskraft.

Beratungsverlauf (2)

02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2018 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1994/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.06.2018
Erstellt
12.06.2018 10:31