1334/2019
Bedarfsfeststellung über die Beschaffung eines Einsatzleitwagens und zwei Multifunktionsfahrzeuge
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Bedarfsanerkennung 14 für MFZ
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14 29-062018 141/18 32 320/3 Beschaffung von drei Mehrzweckfahrzeugen (141/18/14/18) Voraussichtliche Auftragssumme: 232.050 EUR brutto / 195.000 EUR netto (ohne Fol- gekosten) hier: Bedarfsprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung vom 14.06.2018, schlussgezeichnet am 25.06.2018, für die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für -324/1- Verkehrsüberwachungsdienst in Höhe von netto 65.000 EUR / brutto 77.350 EUR (ohne Folgekosten) stimme ich zu. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Beschaffung von zwei Mehrzweckfahrzeugen für -324/3- Ordnungsdienst in Höhe von netto 130.000 EUR / brutto 154.700 EUR (ohne Folge- kosten) stimme ich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu. Bitte beziffern Sie im Bedarfsfeststellungbeschluss die jährlichen Folgekosten. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/320/3 Vorlagen-Nummer 1334/2019 Freigabedatum 30.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung über die Beschaffung eines Einsatzleitwagens und zwei Multifunktionsfahrzeugen Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales erkennt in Abände- rung des Beschlusses vom 31.07.2017 den Bedarf in Höhe von 394.700 EUR für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens und von zwei Mehrzweckfahrzeugen an. Die in 2019 zusätzlich erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 394.700 EUR zur Beschaffung der Fahrzeuge werden durch Ermächtigungsübertragung im Teilfinanzplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung bei der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermö- gen – Finanzstelle 0000-0201-0-0100 – Beschaffung KFZ Ordnungsdienst im Rahmen des Jahresab- schluss 2018 zur Verfügung gestellt. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 394.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Text€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 36.000 € c) bilanzielle Abschreibungen 38.100 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ausgangssituation: Am 31.07.2017 genehmigte der Hauptausschuss (AN1076/2017.) neben de r Beschaffung von 12 Dienstfahrzeugen der „Antriebsart Benziner“ und 14 Dienstfahrzeuge der „Antriebsart Hybrid oder Elektro“ auch die Beschaffung eines Einsatzleitwagens. Die 12 Benzin - und die 14 Hybridfahrzeuge wurden bereits beschafft. Zwischenzeitlich haben die Erfahrungen gezeigt, dass es für den Dienstbetrieb entgegen des seiner- zeitigen Beschlusses zweckmäßiger ist, einen ELW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,6t in und drei MZF in Form von 7-Sitzern zu beschaffen. Anforderungen an den ELW: Der mit AVR – Beschluss vom 29.06.17 zu beschaffene Einsatzleitwagen (13,5 Tonnen) dient als zentrale Anlaufstelle bei Großlagen. Die Erfahrungen in der jüngsten Vergangenheit - insbesondere bei vielen Evakuierungsmaßnahmen bei Kampfmittelfunden - haben gezeigt, dass angesichts der angespannten Verkehrssituation ein kompakteres Fahrzeug (Einsatzleitwagen - 4,6 Tonnen) zweck- mäßiger und somit im eng bebauten Stadtgebiet eine bessere Erreichbarkeit der Einsatzmöglichkei- ten gewähr-leistet wäre. Insbesondere die let zten drei Einsätze 2018 bezüglich Kampfmittelfunde haben verdeutlicht, dass ein hohes Maß an Flexibilität bei einem Standortwechsel notwendig ist. Mit einem kleineren und somit manövrierfähigen bzw. wendigeren Einsatzleitwagen wird diese notwendi- ge Flexibilität sichergestellt. Der Aufwand für Auf- und Abbauarbeiten werden wesentlich geringer. Überdies kann der ELW1 von Personal mit einem Führerschein der Klasse C1 (ehemals Klasse 3 bis 7,49t) gefahren werden. Hingegen sind derzeit nur 10 Personen berechti gt Fahrzeuge über 7,49t (Klasse 2, ehemals Klasse 2) zu führen. Es besteht demnach sowohl ein monetärer, als auch ein zeit- licher zusätzlicher Aufwand um die Einsatzbereitschaft des 13,5t LKWs durch notwendige Anzahl von Personal sicherzustellen. Die Nachschulungen können zwar grundsätzlich in Kooperation mit der Be- hördenfahrschulen der Feuerwehr und der AWB erfolgen, allerdings ist das nicht zeitnah möglich. 3 Aufgrund der für den Dienstbetrieb technisch notwendigen Anforderungen (insbesondere die stetige Verfügbarkeit im Mehrschichtbetrieb), besteht keine Möglichkeit ein Fahrzeug mit alternativen A n- triebsarten zu beschaffen. Von daher muss auf eine konventionelle Antriebsart zurückgegriffen wer- den. Anforderungen an die MZF: Zur effizienten Durchführung der o.g. Sondereinsätze und um bei auftretenden Lageveränderungen z.B. bei Kampfmittelfunden unverzüglich reagieren zu können, ist es notwendig, dass das einzuse t- zende Personal unverzüglich an die entsprechenden Einsatzstellen verbracht werden kann. Zudem muss der Ordnungs- und Verkehrsdienst im Einsatz vor Ort bei der Einleitung von Ordnungs- widrigkeitenverfahren das Feststellen von Personalien, die sich hieran anschließende Befragung und das Ausfüllen der erforderlichen Protokolle mitten im Veranstaltungsgesc hehen in Anwesenheit von Beteiligten Dritten erledigen. Hier bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Im Wesentlichen sprechen folgende Vorteile für die Anschaffung von 7-Sitzern MZF: • Schnellere Reaktionszeit bei Großveranstaltungen bzw. Großschadensereignissen durch die mögliche Personenbeförderung von bis zu 7 Mitarbeiter*innen gleichzeitig. • Einrichtung eines mobilen Büros mit einem kleinen Tisch und ausreichenden Ablagemöglich- keiten für alle Einsatzkräfte • Witterungsunabhängige Einsatzführung (Protokollierungen, Befragungen etc.) • Angemessener Raum und geschützte Atmosphäre für die Einleitung von Ordnungswidrigkei- tenverfahren, insbesondere für die Personalienfeststellung und -überprüfung sowie die Befra- gung von betroffenen Personen. Hieraus resultiert eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Einsätze auf-grund der nunmehr angemessenen Rahmenbedingungen • Bei Kälte und/oder Regen besteht die Möglichkeit einer kurzen Pause im Warmen und Tr o- ckenen • Deutlich erkennbare Präsenz des Ordnungsamtes Kosten: ELW: Unter Berücksichtigung der angegebenen Anforderungen ergab die Marktrecherche eine Investitions- höhe von ca. 240.000,00 EUR brutto. MZF: Nach durchgeführter Marktsondierung entsteht für zwei MZF Kosten i.H.v. ca. 154.700 brutto Gesamtkosten: 240.000 EUR + 154.700 EUR = 394.700 EUR (brutto) Aufwendungen Da die Fahrzeuge europaweit ausgeschrieben werden, können die Folgekosten zum jetzigen Zeit- punkt noch nicht genau beziffert werden. Gem. ADAC werden vergleichbare Fahrzeuge bei einer jähr- lichen Laufleistung von 15.000 km mit mtl. Kosten i.H.v. 1.100 EUR beziffert. Die Verwaltung geht jedoch von einer jährlichen Laufleistung von ca. 20.000 km aus, so dass mit mtl. Folgekosten i.H.v. 1.500 EUR pro Fahrzeug zu rechnen ist. Folglich entstehen Kosten i.H.v. 1.500 EUR x 12 Monate x 2 MZF = 36.000 EUR pro Jahr Zusätzlich entsteht bei einer Nutzungsdauer von sieben Jahren ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 22.100 EUR. Aufgrund der Nutzungsdauer für Einsatzleitfahrzeuge von 15 Jahre ergeben sich hier Abschreibungs- aufwände in Höhe von 240.000 EUR / 15 Jahre = 16.000 EUR. Aufgrund der langen Bau- und Auslieferungszeit kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zu den auftretenden Folgekosten getroffen werden. Somit ergeben sich Gesamtaufwendungen in Höhe von 74.100 EUR Finanzierung: 4 Bei der Beschaffung der MZF kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Entgegen der ursprünglichen Planung erfolgt die Beschaffung der 7-Sitzer nicht im Haushaltsjahr 2018 sondern erst im Haushalts- jahr 2019. Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine Ermächtigungsübertragung der in 2018 im Teilfinanzplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung – bei der Finanzstelle 0000-0201-0-0100 – Beschaffung KFZ Ordnungsdienst nicht verausgabten Mittel in Höhe von 154.700 € zwingend erforderlich; die Mit- tel sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 in das Haushaltsjahr 2019 zu übertagen. Aufgrund der langen Lieferzeit des ELW werden die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 240.000 € im Rahmen des Hpl. -Aufstellungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend berücksichtigt. Die durch die Beschaffung der Fahrzeuge entstehenden jährlichen Folgeaufwendungen (Abschrei- bungen, Finanzierung: Steuer, Wartung, Tankkosten, Mieten für Parkplätze) stehen im Teilergebnis- plan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung zur Verfügung. Ausschreibungsverfahren Gemäß den Richtlinien für die „Durchführung von Dienstgängen einschließlich Kfz-Ordnung“ ist unter Punkt 5.2 „Dienst Kfz“ geregelt, dass für die Beschaffung, Zulassung, Unterhaltung, technische Überwachung und Aussonderung der Dienst-Kraftfahrzeuge die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) zuständig sind, sofern die zuständige Dienstelle den Nachweis über die Notwendigkeit der Beschaf- fung erbringt. Da bisher alle durchgeführten Vergleichsrechnungen bezüglich Leasing / Kauf eines Fahrzeuges im- mer deutlich zugunsten des Kaufs von Fahrzeugen ausgegangen sind, wird im vorliegenden Sac h- verhalt, nicht zuletzt auch wegen der spezifischen Umbauten zur Betreibung als Einsatzfahrzeug, der Kauf des Fahrzeuges empfohlen. Der ELW und die MZF werden über die AWB öffentlich ausgeschrieben. Der Bedarf für die verschiedenen Beschaffungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt anerkannt (sie- he Anlagen).
Beschluss HA für ELW
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nm Ela U) Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Knaup Telefon: (0221) 221-26014 Bar (0221) 221-26570 E-Mail: maria.knaup@stadt-koeln.de Datum: 01.08.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Hauptausschusses vom 31.07.2017 nicht öffentlich 41.1.3 Bedarfsfeststellung über die Beschaffung von 27 Fahrzeugen und ei- nes Einsatzleitwagens resultierend aus der Umsetzung des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungs- dienst" 2213/2017 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bünd- nis90/Die Grünen und FDP AN/1076/2017 Frau Oberbürgermeisterin Reker lässt über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP abstimmen. Beschluss: Ziffer 1. des Beschlussvorschlags wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1. Der Hauptausschuss erkennt den Bedarf für die Beschaffung von 12 Dienst- fahrzeugen der „Antriebsart Benziner“ und eines Einsatzleitwagens im Rah- men der Umsetzung des Konzeptes „Mehr Präsenz un ndung durch per- sonell verstärkten Ordnungsdienst“ an. Der Erwerb der Fahrzeuge ist mit dem Rücknahmeangebot der Ford Werke für den Fall, dass Elektro-Fahrzeuge — voraussichtlich 2020 - angeboten werden, zu verbinden. Die Beschaffung wei- terer 14 Dienstfahrzeuge in den „Antriebsarten Hybrid oder Elektro“ ist im Rahmen eines geeigneten Vergabeverfahrens zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt. Frau Oberbürgermeisterin Reker lässt über die Verwaltungsvorlage in der wie folgt geänderten Fassung abstimmen: Beschluss: 1. Der Hauptausschuss erkennt den Bedarf für die Beschaffung von 12 Dienst- fahrzeugen der „Antriebsart Benziner“ und eines Einsatzleitwagens im Rah- men der Umsetzung des Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch per- sonell verstärkten Ordnungsdienst“ an. Der Erwerb der Fahrzeuge ist mit dem Rücknahmeangebot der Ford Werke für den Fall, dass Elektro-Fahrzeuge — voraussichtlich 2020 - angeboten werden, zu verbinden. Die Beschaffung wei- terer 14 Dienstfahrzeuge in den „Antriebsarten Hybrid oder Elektro“ ist im Rahmen eines geeigneten Vergabeverfahrens zu realisieren. 2. Zur Finanzierung der Investitionskosten beschließt der Hauptausschuss eine überplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 491.865 € gemäß $ 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bei der Finanzstelle 0000-0201-0- 0100 Beschaffungen KFZ - Ordnungsdienst. Die Deckung erfolgt durch ent- sprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. Bauabschnitt), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert. Die darüber hinaus ge- henden Mittel für Mietaufwendungen in Höhe von 19.635 € stehen im Teiler- gebnisplan 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen im HPL 2017 zur Verfügung. 3. Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss die Freigabe der erforderli- chen investiven Mittel in Höhe von insgesamt 1.110.865 € (491 .865 € über- planmäßig bereitgestellte Mittel sowie 619.000 € zur Verfügung stehende Mit- tel bei der Finanzstelle 0000-0201-0-0100) im Hj. 2017. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.
Bedarfsanerkennung 14 für ELW
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14 Co ‚04.2017 141/1 Frau Gatzke 22879 32 Beschaffung von 27 Fahrzeugen und einem Einsatzleitfahrzeug für den Ordnungs- dienst (141/18/06/17) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 1.130.500 EUR brutto/950.000 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 12.04.2017 legen Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Beschaf- fung von 27 Fahrzeugen und einem Einsatzleitfahrzeug für den Ordnungsdienst vor. Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf in Höhe von 1.130.500 EUR brutto / 950.000 EUR netto erkenne ich an. Das Angebot für das Einsatzleitfahrzeug bitte ich nach Erhalt vorzule- gen. . Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1334/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 10.04.2019 14:48