Mandari Insight

V/0444/2025

Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes der Stadt Münster

Vorlagen 17.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 24.06.2025, TOP 25

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 zur Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1013 Zeichen

Anlage A zur V/0444/2025 
Kurzüberblick 
Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes der Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
- Darstellung des Aufgabenspektrums des Fahrradkontrolldienstes 
- Darstellung der konzeptionellen Entwicklung im Hinblick auf die wachsenden Herausforde-
rungen 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
./. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Berichtsvorlage

9934 Zeichen

V/0444/2025 
V/0444/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Mit diesem Bericht wird über die Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes informiert und sind 
die Anträge A-R 0047/2023 (Anlage 1) und A-R/0065/2022 (Anlage 2) bearbeitet und erledigt. 
 
 
1. Ausgangssituation 
 
Der kommunale Fahrradkontrolldienst (FKD) ist ein Sachgebiet innerhalb der Verkehrsüberwachung 
im Ordnungsamt. Zum FKD gehört der Kontrolldienst und der Betrieb der Fundfahrradstation am In-
dustrieweg 75, 48155 Münster. 
Der FKD wurde gegründet, um die große Anzahl störend abgestellter Fahrräder mit dem Schwerpunkt 
im Umfeld des Hauptbahnhofs zu regulieren. Mit den Baumaßnahmen rund um den Hauptbahnhof 
erhöhte sich der Bedarf an Kontrollen abgestellter Fahrräder drastisch. Allein auf der Ostseite muss-
ten zum Baubeginn des Hansators ca. 3.500 Fahrräder entfernt werden. Alternative, kostengünstige 
Stellplatzangebote sind kaum vorhanden. 
 
Einsatzschwerpunkt des FKD ist neben dem Bereich des Haup tbahnhofs die Kontrolle der Fahr-
radabstellanlagen im Stadtgebiet. Das „3.000 -Fahrradstellplätze-Programm“ der Stadt verstärkt den 
Kontrollbedarf. Im Rahmen dieses Programms werden zusätzliche Anlehnbügel vornehmlich in der 
Altstadt, in innenstadtnahen Wohnquartieren, in Stadtteilzentren sowie an Bushaltestellen errichtet, 
die ohne Kontrolle relativ schnell durch aufgegebene bzw. Schrotträder belegt wären. 
  
Die Einführung des Mängelmelders in 2023 (siehe Vorlage V/0086/2022 und V/0080/2023) hat zudem 
zu erhöhten Meldungen sog. Schrottfahrräder geführt. Die damit verbundenen Erwartungen der mel-
denden Personen erfordern eine weitere Steigerung des Kontrolldienstes. 
 
Jährlich werden im Durchschnitt ca. 5.000 Fahrräder in die Fundfahrradstation am Industrieweg ver-
bracht. Nach einer Standzeit von drei bis maximal sechs Monaten (Fundsache) werden nichtabgehol-
te Fahrräder verschrottet oder über die Internetplattform „www.zoll-auktion.de“ versteigert. 
Ordnungsamt 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Thomas 
Telefon: 492-3210 
Thomas@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0444/2025 
 
In Ergänzung des städtischen Fahrradkontrolldienstes ist die Arbe itsinitiative des Amtes 59 in der 
Innenstadt (Schwerpunkt: Münster Arkaden) und der Quartiersdienst der ISG (Schwerpunkt: 
Windthorststraße, Westseite Hauptbahnhof) tätig. Mit der ISG besteht seit 2023 eine erfolgreiche Ko-
operation, die nach den guten Ergebnissen aus den Jahren 2023 und 2024 derzeit weiter für die Jah-
re 2025 und 2026 mit jährlich 26.000,- € durch die Stadt Münster bezuschusst wird. Die weiteren Er-
fahrungen in der Zusammenarbeit mit der ISG sollen auch dazu dienen , praxistaugliche Rahmenbe-
dingungen für das Engagement privater Akteure festzulegen. 
 
 
2. Rechtliche Würdigung zum Abstellen von Fahrrädern 
 
In Deutschland gibt es aktuell keine ausdrücklichen StVO-Reglungen für das Parken von Fahrrädern 
im öffentlichen Verkehrsraum. Das Problem des mass enhaften Abstellens von Fahrrädern in stark 
frequentierten Fußgängerbereichen und auf Gehwegen war in der Vergangenheit Gegenstand von 
verwaltungsgerichtlichen Urteilen und verkehrswissenschaftlichen Aufsätzen. Dabei hat sich die herr-
schende Meinung gebildet, dass mit Mitteln der StVO das Abstellen von Fahrrädern auf Fußgänger-
verkehrsflächen nicht pauschal verboten werden kann. Es gelten lediglich die allgemeinen Vorschrif-
ten der StVO. Danach dürfen Fahrräder auf Gehwegen nur abgestellt werden, sofern sie im konkreten 
Einzelfall nicht behindern oder gefährden. Es gilt das Gebot der „Gegenseitigen Rücksichtnahme“ aus 
§ 1 StVO. Fahrräder dürfen somit nicht auf schmalen Gehwegen abgestellt werden, wo sie den Fuß-
verkehr behindern würden. 
Die rechtlichen Regelungen räumen der Verwaltung keinen Spielraum ein (wie z.B. in den Niederlan-
den), das Abstellen von Fahrrädern im Umfeld des Hauptbahnhofs oder für eine maximale Parkdauer 
zu reglementieren. Markierungen erleichtern dem Radverkehr die Orientierung und haben au f der 
Windthorst- sowie der Schillerstraße örtlich deutliche Verbesserungen der Parksituation erreicht.  
Die Auslastung des Fahrradparkhauses auf der Ostseite des Hauptbahnhofes kann die Stadt daher 
nicht durch das Ausweisen von Parkverbotszonen verbessern.  
 
 
 
3. Konzeptionelle Weiterentwicklung 
 
3.1 Personal 
 
Schon seit den 1990er Jahren ist der Fahrradkontrolldienst in unterschiedlicher personeller Ausstat-
tung im Umfeld des Hauptbahnhofs tätig. Neben fest eingerichteten Stellen wurden immer wieder 
Arbeitskräfte auf der Grundlage zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt im Fahrradkontrolldienst 
und in der Fundfahrradstation eingesetzt. Seit 2010 wurde der FKD aufgrund des steigenden Bedarfs 
ausgebaut. Eingruppiert sind die Stellen des FKD in die Entgeltgruppe 03 des TVöD. Die aktuell noch 
bis zum 31.03.2026 befristeten 1,5 VZÄ sollen im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten (Fi-
nanzstabilität) möglichst entfristet werden. 
Die personelle Entwicklung kann der folgenden Tabelle entnommen werden. 
 
Jahr Stärke Bemerkungen 
2010 2,5 VZÄ  
2015 5,5 VZÄ Umbau des Hauptbahnhofs (Verringerung der Abstellmög-
lichkeiten) 
2020 6,5 VZÄ Übernahme der Fundfahrradstation vom Amt 33 
2025  Entfristung von 1,5 Stellen zum Stellenplan 2025 
2025 8,0 VZÄ Personal gemäß § 16i SGB II (davon 1,5 Stellen befristet 
bis zum 31.03.2026)

- 3 - 
V/0444/2025 
3.2 Transportfahrzeug 
 
Bis Ende 2024 wurden Fund - und Schrotträder mit einem Mietfahrzeug einer Privatfirma abtranspor-
tiert. Das Fahrzeug, inkl. Fahrer, stand dem FKD an fünf Tagen in der Woche für vier Stunden zur 
Verfügung. Die Kosten für die Anmietung beliefen sich auf ca. 48.000 €/Jahr. Seit 2024 steht dem 
FKD ein eigenes Transportfahrzeug zur Verfügung. Mit dem eigenen Kfz kann der FKD unabhängiger 
und kostengünstiger arbeiten. Flächendeckend ist vorgesehen, an allen Fahrradabstellanlagen min-
destens einmal jährlich aufzuräumen und aufgegebene Räder/Schrotträder zu entfernen. Zusätzlich 
werden diverse Sonderaktionen (z.B. aus Anlass von Sonderveranstaltungen, Baustellen etc.) er-
bracht. 
 
3.3 Fundfahrradstation 
 
Aufgrund der Synergieeffekte wurde in 2020 die Zuständigkeit für die Fundfahrradstation am Indust-
rieweg vom Amt für Bürger - und Ratsservice übernommen. Die Fundfahrradstation wurde in das 
Sachgebiet des FKD integriert. In der Fundfahrradstation werden durchschnittlich ca. 1.700 Fund- und 
Verwahrräder aufbewahrt. Nach einer Standzeit von max. sechs Monaten (Fundsache) werden nicht-
abgeholte Fahrräder verschrottet oder über die Internetplattform „www.zoll -auktion.de“ versteigert. 
Nach dem Beispiel der Stadt München wurde die Verwahrzeit der Fahrräder in der Fundfahrradstation 
abhängig vom Zustand grundsätzlich auf drei Monate reduziert, da Erfahrungswerte zeigen, dass es 
nahezu ausgeschlossen ist, dass Besitzer/-innen nach dem Ablauf von drei Monaten in der Fundfahr-
radstation vorstellig werden. Durch eine kürzere Verwahrzeit werden die begrenzten Lagerkapazitä-
ten besser genutzt und es können mehr Fahrräder umgeschlagen werden. Von der Verkürzung wird 
lediglich in begründeten Einzelfällen, z.B. bei hochwertigen Fundfahrrädern, abgewichen. 
 
3.4 Versteigerung 
 
Fahrräder, die nicht in der vorgegebenen Frist durch die Besitzer/ -innen abgeholt werden, werden 
durch den FKD aufgearbeitet und anschließend über das Portal „www.zoll -auktion.de“ versteigert. 
Aufgrund dieser guten Ergebnisse (siehe Tabelle) und wegen des hohen Personalaufwandes findet 
eine Versteigerung in Präsenz nicht mehr statt. 
 
 2022 2023 2024 
Einnahmen 27.734,95  52.194,06  23.738,73  
 
 
3.5 Nutzung im EG des WBI Parkhauses, Bremer Platz/Straße 
 
Für die Jahre 2024 und 2025 stehen dem Ordnungsamt Mittel für die Anmietung einer Teilfläche des 
EG des Parkhauses „Bremer Platz“ in Höhe von 2.700 €/mtl. zur Verfügung. Durch die Anmietung 
und Nutzung der EG-Fläche im Parkhaus der WBI  als Fahrradabstellanlage konnte die Situation im 
Umfeld der Ostseite des Hauptbahnhofs deutlich verbessert werden. 
Der FKD hat die Schlüsselgewalt und nutzt diese Fläche, um störend oder behindernd abgestellte 
Fahrräder rund um den Hauptbahnhof dorthin zu versetzen. Der Vorteil für die Nutzer/-innen, die ihr 
Fahrrad suchen, ist die unbürokratische Möglichkeit, das Fahrrad zurückzuerhalten. Der FKD schließt 
hierfür die Fläche für den Zeitraum von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr auf. Währenddessen können Nutzer/-
innen, deren Fahrrad versetzt wurde, dieses unkompliziert und kostenfrei abholen. Der relativ kurze 
und frühe Zeitraum führt dazu, dass sich unerlaubte Personen von der Fläche fernhalten. Fahrräder, 
die über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt werden, werden in die Fundfahrradstation verbracht 
und dort als Fundfahrrad aufgenommen. Aus Sicht des Ordnungsamtes hat sich dieses Verfahren als 
sehr praxis- und bürgernah bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Anzahl von stö-
rend oder behindernd abgestellten Fahrrädern im Bahnhofsumfeld verringert hat. 
   
Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber auch, dass nur noch 1/3 der bisherigen EG-Fläche tatsäch-
lich benötigt würde, da die Räder von den Besitzern/-innen sehr zeitnah abgeholt werden. Die Verwal-

- 4 - 
V/0444/2025 
tung wird mit der WBI Gespräche führen. Eine Teilfläche des EG, Parkhaus Bremer Platz, soll mög-
lichst über den 31.12.2025 hinaus von der WBI angemietet werden. 
 
Ab dem 01.01.2026 stehen dem Ordnungsamt keine Haushaltsmittel für eine weitere Anmietung der 
Flächen im Parkhaus der WBI zur Verfügung. Die Finanzierung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 
2026 ff. zu klären.  
 
I.V. 
 
 
 
 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Antrag A-R 0047/2023 
Anlage 2 – Antrag A-R/0065/2022

Anlage 1 zur Berichtsvorlage

1111 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2023 
  
  
 
Münster, 26. Oktober 2023 
 
 
 
Ratsantrag 
 
 
 
Fahrradchaos auf der Ostseite des Hauptbahnhofs eindämmen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
a) auf der Ostseite des Bahnhofs verstärkt gegen wild parkende Fahrräder, die ein 
Verkehrshindernis darstellen, vorzugehen; 
 
b) hierzu eine Kooperation mit den Stadtwerken Münster anzustreben, die vorsieht, das 
Erdgeschoß des Parkhauses Bremer Platz als Umsetz - und Abstellfläche für solche 
Fahrräder auszuweisen. 
 
 
Begründung: 
 
Auch auf der  Ostseite des Hauptbahnhofs gibt es erhebliche Probleme mit wild parkenden 
Fahrrädern, die Fußgänger und Radfahrende ein Verkehrshindernis darstellen. Während 
Schrotträder entfernt werden können, ist bei den wild parkenden Fahrrädern oftmals nur ein 
Umsetzen möglich. Hierfür bietet sich das Erdgeschoß des von den Stadtwerken Münster 
betriebenen Parkhauses Bremer Platz an. Die Stadtwerke Münster haben bereits ihre 
grundsätzliche Bereitschaft für eine solche Vorgehensweise signalisiert. 
 
 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Anlage 2 zur Berichtsvorlage

2428 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2022 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster; 29. November 2022 
 
Schrotträder entfernen, Radabstellplätze verfügbar 
machen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Entfernen von sog. Schrotträder zu intensi-
vieren und gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und der Polizei hierfür ein Kon-
zept zu entwickeln.  
2. Nach dem Vorbild anderer Städte wird darüber hinaus eine digitale Möglichkeit ge-
schaffen, Schrotträder sowie falsch geparkte Räder, E-Räder und E-Scooter, die den 
Verkehr behindern oder gefährden, Online melden zu können („Mängelmelder-App“). 
3. Als Depot für die entfernten Räder sollen Kapazitäten der WBI im Bereich der Park-
häuser geprüft werden. 
4. Die Verwaltung berichtet innerhalb eines Jahres nach Umsetzung zum Sachstand. 
 
Begründung: 
Trotz aller bisherigen Bemühungen der Stadtverwaltung sind insbesondere im Umfeld des 
Hauptbahnhofes bzw. der Windhorststraße aber auch anderen Stellen im Stadtgebiet zahl-
reiche Schrottfahrräder abgestellt, die notwendigen Parkraum für aktive Fahrräder blockieren 
und das Stadtbild negativ prägen. Durch eine regelmäßige Entfernung von den nicht mehr 
fahrtüchtigen Fahrrädern sollen mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt und die 
Stadt sauberer gemacht werden. Die Schwerpunkte sollen gezielt angesteuert und durch re-
gelmäßige Kontrollen und Beseitigungen der Alträder genügend Freiraum an den Fahrradbü-
geln geschaffen werden. 
Für das Entfernen nicht mehr fahrbereiter, zeitlich unbegrenzt abgestellter Fahrräder können 
sich die Ordnungsbehörden derzeit auf das Straßenrecht (Gefährdung, Behinderung des 
Verkehrs) oder auf das Abfallrecht stützen. Zahlreiche Städte gehen verstärkt gegen Fahrrä-
der im schrottreifen Zustand vor und nutzen dafür den vorhandenen rechtlichen Rahmen. 
Um das Beseitigen von Schrottfahrrädern zu beschleunigen, setzen manche Kommunen zu-
dem verstärkt auf die Arbeit der Abfallfahndung, die sowohl in Eigeninitiative als auch mithilfe 
der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Die Städte wie Köln (über die App „Sag´s uns“), Düssel-
dorf oder die Region Hannover (Müllmelde-App) bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine 
digitale Möglichkeit, ein Fahrrad im öffentlichen Raum, das nicht mehr fahrtüchtig bzw. be-
schädigt ist und andere Passanten gefährdet, bzw. den Verkehr behindert, online zu melden. 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 25 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Windthorststraße
  • Schillerstraße
  • Industrieweg
  • Bremer Platz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0444/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 08:45