V/0444/2025
Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0444/2025 Kurzüberblick Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung - Darstellung des Aufgabenspektrums des Fahrradkontrolldienstes - Darstellung der konzeptionellen Entwicklung im Hinblick auf die wachsenden Herausforde- rungen Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig ./. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Berichtsvorlage
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V/0444/2025 V/0444/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes der Stadt Münster Beratungsfolge 24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht Bericht: Mit diesem Bericht wird über die Entwicklung des Fahrradkontrolldienstes informiert und sind die Anträge A-R 0047/2023 (Anlage 1) und A-R/0065/2022 (Anlage 2) bearbeitet und erledigt. 1. Ausgangssituation Der kommunale Fahrradkontrolldienst (FKD) ist ein Sachgebiet innerhalb der Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt. Zum FKD gehört der Kontrolldienst und der Betrieb der Fundfahrradstation am In- dustrieweg 75, 48155 Münster. Der FKD wurde gegründet, um die große Anzahl störend abgestellter Fahrräder mit dem Schwerpunkt im Umfeld des Hauptbahnhofs zu regulieren. Mit den Baumaßnahmen rund um den Hauptbahnhof erhöhte sich der Bedarf an Kontrollen abgestellter Fahrräder drastisch. Allein auf der Ostseite muss- ten zum Baubeginn des Hansators ca. 3.500 Fahrräder entfernt werden. Alternative, kostengünstige Stellplatzangebote sind kaum vorhanden. Einsatzschwerpunkt des FKD ist neben dem Bereich des Haup tbahnhofs die Kontrolle der Fahr- radabstellanlagen im Stadtgebiet. Das „3.000 -Fahrradstellplätze-Programm“ der Stadt verstärkt den Kontrollbedarf. Im Rahmen dieses Programms werden zusätzliche Anlehnbügel vornehmlich in der Altstadt, in innenstadtnahen Wohnquartieren, in Stadtteilzentren sowie an Bushaltestellen errichtet, die ohne Kontrolle relativ schnell durch aufgegebene bzw. Schrotträder belegt wären. Die Einführung des Mängelmelders in 2023 (siehe Vorlage V/0086/2022 und V/0080/2023) hat zudem zu erhöhten Meldungen sog. Schrottfahrräder geführt. Die damit verbundenen Erwartungen der mel- denden Personen erfordern eine weitere Steigerung des Kontrolldienstes. Jährlich werden im Durchschnitt ca. 5.000 Fahrräder in die Fundfahrradstation am Industrieweg ver- bracht. Nach einer Standzeit von drei bis maximal sechs Monaten (Fundsache) werden nichtabgehol- te Fahrräder verschrottet oder über die Internetplattform „www.zoll-auktion.de“ versteigert. Ordnungsamt Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thomas Telefon: 492-3210 Thomas@stadt-muenster.de - 2 - V/0444/2025 In Ergänzung des städtischen Fahrradkontrolldienstes ist die Arbe itsinitiative des Amtes 59 in der Innenstadt (Schwerpunkt: Münster Arkaden) und der Quartiersdienst der ISG (Schwerpunkt: Windthorststraße, Westseite Hauptbahnhof) tätig. Mit der ISG besteht seit 2023 eine erfolgreiche Ko- operation, die nach den guten Ergebnissen aus den Jahren 2023 und 2024 derzeit weiter für die Jah- re 2025 und 2026 mit jährlich 26.000,- € durch die Stadt Münster bezuschusst wird. Die weiteren Er- fahrungen in der Zusammenarbeit mit der ISG sollen auch dazu dienen , praxistaugliche Rahmenbe- dingungen für das Engagement privater Akteure festzulegen. 2. Rechtliche Würdigung zum Abstellen von Fahrrädern In Deutschland gibt es aktuell keine ausdrücklichen StVO-Reglungen für das Parken von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum. Das Problem des mass enhaften Abstellens von Fahrrädern in stark frequentierten Fußgängerbereichen und auf Gehwegen war in der Vergangenheit Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Urteilen und verkehrswissenschaftlichen Aufsätzen. Dabei hat sich die herr- schende Meinung gebildet, dass mit Mitteln der StVO das Abstellen von Fahrrädern auf Fußgänger- verkehrsflächen nicht pauschal verboten werden kann. Es gelten lediglich die allgemeinen Vorschrif- ten der StVO. Danach dürfen Fahrräder auf Gehwegen nur abgestellt werden, sofern sie im konkreten Einzelfall nicht behindern oder gefährden. Es gilt das Gebot der „Gegenseitigen Rücksichtnahme“ aus § 1 StVO. Fahrräder dürfen somit nicht auf schmalen Gehwegen abgestellt werden, wo sie den Fuß- verkehr behindern würden. Die rechtlichen Regelungen räumen der Verwaltung keinen Spielraum ein (wie z.B. in den Niederlan- den), das Abstellen von Fahrrädern im Umfeld des Hauptbahnhofs oder für eine maximale Parkdauer zu reglementieren. Markierungen erleichtern dem Radverkehr die Orientierung und haben au f der Windthorst- sowie der Schillerstraße örtlich deutliche Verbesserungen der Parksituation erreicht. Die Auslastung des Fahrradparkhauses auf der Ostseite des Hauptbahnhofes kann die Stadt daher nicht durch das Ausweisen von Parkverbotszonen verbessern. 3. Konzeptionelle Weiterentwicklung 3.1 Personal Schon seit den 1990er Jahren ist der Fahrradkontrolldienst in unterschiedlicher personeller Ausstat- tung im Umfeld des Hauptbahnhofs tätig. Neben fest eingerichteten Stellen wurden immer wieder Arbeitskräfte auf der Grundlage zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt im Fahrradkontrolldienst und in der Fundfahrradstation eingesetzt. Seit 2010 wurde der FKD aufgrund des steigenden Bedarfs ausgebaut. Eingruppiert sind die Stellen des FKD in die Entgeltgruppe 03 des TVöD. Die aktuell noch bis zum 31.03.2026 befristeten 1,5 VZÄ sollen im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten (Fi- nanzstabilität) möglichst entfristet werden. Die personelle Entwicklung kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Stärke Bemerkungen 2010 2,5 VZÄ 2015 5,5 VZÄ Umbau des Hauptbahnhofs (Verringerung der Abstellmög- lichkeiten) 2020 6,5 VZÄ Übernahme der Fundfahrradstation vom Amt 33 2025 Entfristung von 1,5 Stellen zum Stellenplan 2025 2025 8,0 VZÄ Personal gemäß § 16i SGB II (davon 1,5 Stellen befristet bis zum 31.03.2026) - 3 - V/0444/2025 3.2 Transportfahrzeug Bis Ende 2024 wurden Fund - und Schrotträder mit einem Mietfahrzeug einer Privatfirma abtranspor- tiert. Das Fahrzeug, inkl. Fahrer, stand dem FKD an fünf Tagen in der Woche für vier Stunden zur Verfügung. Die Kosten für die Anmietung beliefen sich auf ca. 48.000 €/Jahr. Seit 2024 steht dem FKD ein eigenes Transportfahrzeug zur Verfügung. Mit dem eigenen Kfz kann der FKD unabhängiger und kostengünstiger arbeiten. Flächendeckend ist vorgesehen, an allen Fahrradabstellanlagen min- destens einmal jährlich aufzuräumen und aufgegebene Räder/Schrotträder zu entfernen. Zusätzlich werden diverse Sonderaktionen (z.B. aus Anlass von Sonderveranstaltungen, Baustellen etc.) er- bracht. 3.3 Fundfahrradstation Aufgrund der Synergieeffekte wurde in 2020 die Zuständigkeit für die Fundfahrradstation am Indust- rieweg vom Amt für Bürger - und Ratsservice übernommen. Die Fundfahrradstation wurde in das Sachgebiet des FKD integriert. In der Fundfahrradstation werden durchschnittlich ca. 1.700 Fund- und Verwahrräder aufbewahrt. Nach einer Standzeit von max. sechs Monaten (Fundsache) werden nicht- abgeholte Fahrräder verschrottet oder über die Internetplattform „www.zoll -auktion.de“ versteigert. Nach dem Beispiel der Stadt München wurde die Verwahrzeit der Fahrräder in der Fundfahrradstation abhängig vom Zustand grundsätzlich auf drei Monate reduziert, da Erfahrungswerte zeigen, dass es nahezu ausgeschlossen ist, dass Besitzer/-innen nach dem Ablauf von drei Monaten in der Fundfahr- radstation vorstellig werden. Durch eine kürzere Verwahrzeit werden die begrenzten Lagerkapazitä- ten besser genutzt und es können mehr Fahrräder umgeschlagen werden. Von der Verkürzung wird lediglich in begründeten Einzelfällen, z.B. bei hochwertigen Fundfahrrädern, abgewichen. 3.4 Versteigerung Fahrräder, die nicht in der vorgegebenen Frist durch die Besitzer/ -innen abgeholt werden, werden durch den FKD aufgearbeitet und anschließend über das Portal „www.zoll -auktion.de“ versteigert. Aufgrund dieser guten Ergebnisse (siehe Tabelle) und wegen des hohen Personalaufwandes findet eine Versteigerung in Präsenz nicht mehr statt. 2022 2023 2024 Einnahmen 27.734,95 52.194,06 23.738,73 3.5 Nutzung im EG des WBI Parkhauses, Bremer Platz/Straße Für die Jahre 2024 und 2025 stehen dem Ordnungsamt Mittel für die Anmietung einer Teilfläche des EG des Parkhauses „Bremer Platz“ in Höhe von 2.700 €/mtl. zur Verfügung. Durch die Anmietung und Nutzung der EG-Fläche im Parkhaus der WBI als Fahrradabstellanlage konnte die Situation im Umfeld der Ostseite des Hauptbahnhofs deutlich verbessert werden. Der FKD hat die Schlüsselgewalt und nutzt diese Fläche, um störend oder behindernd abgestellte Fahrräder rund um den Hauptbahnhof dorthin zu versetzen. Der Vorteil für die Nutzer/-innen, die ihr Fahrrad suchen, ist die unbürokratische Möglichkeit, das Fahrrad zurückzuerhalten. Der FKD schließt hierfür die Fläche für den Zeitraum von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr auf. Währenddessen können Nutzer/- innen, deren Fahrrad versetzt wurde, dieses unkompliziert und kostenfrei abholen. Der relativ kurze und frühe Zeitraum führt dazu, dass sich unerlaubte Personen von der Fläche fernhalten. Fahrräder, die über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt werden, werden in die Fundfahrradstation verbracht und dort als Fundfahrrad aufgenommen. Aus Sicht des Ordnungsamtes hat sich dieses Verfahren als sehr praxis- und bürgernah bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Anzahl von stö- rend oder behindernd abgestellten Fahrrädern im Bahnhofsumfeld verringert hat. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber auch, dass nur noch 1/3 der bisherigen EG-Fläche tatsäch- lich benötigt würde, da die Räder von den Besitzern/-innen sehr zeitnah abgeholt werden. Die Verwal- - 4 - V/0444/2025 tung wird mit der WBI Gespräche führen. Eine Teilfläche des EG, Parkhaus Bremer Platz, soll mög- lichst über den 31.12.2025 hinaus von der WBI angemietet werden. Ab dem 01.01.2026 stehen dem Ordnungsamt keine Haushaltsmittel für eine weitere Anmietung der Flächen im Parkhaus der WBI zur Verfügung. Die Finanzierung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. zu klären. I.V. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen Anlage 1 – Antrag A-R 0047/2023 Anlage 2 – Antrag A-R/0065/2022
Anlage 1 zur Berichtsvorlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2023 Münster, 26. Oktober 2023 Ratsantrag Fahrradchaos auf der Ostseite des Hauptbahnhofs eindämmen Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, a) auf der Ostseite des Bahnhofs verstärkt gegen wild parkende Fahrräder, die ein Verkehrshindernis darstellen, vorzugehen; b) hierzu eine Kooperation mit den Stadtwerken Münster anzustreben, die vorsieht, das Erdgeschoß des Parkhauses Bremer Platz als Umsetz - und Abstellfläche für solche Fahrräder auszuweisen. Begründung: Auch auf der Ostseite des Hauptbahnhofs gibt es erhebliche Probleme mit wild parkenden Fahrrädern, die Fußgänger und Radfahrende ein Verkehrshindernis darstellen. Während Schrotträder entfernt werden können, ist bei den wild parkenden Fahrrädern oftmals nur ein Umsetzen möglich. Hierfür bietet sich das Erdgeschoß des von den Stadtwerken Münster betriebenen Parkhauses Bremer Platz an. Die Stadtwerke Münster haben bereits ihre grundsätzliche Bereitschaft für eine solche Vorgehensweise signalisiert. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage 2 zur Berichtsvorlage
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2022 RATSANTRAG Münster; 29. November 2022 Schrotträder entfernen, Radabstellplätze verfügbar machen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Entfernen von sog. Schrotträder zu intensi- vieren und gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und der Polizei hierfür ein Kon- zept zu entwickeln. 2. Nach dem Vorbild anderer Städte wird darüber hinaus eine digitale Möglichkeit ge- schaffen, Schrotträder sowie falsch geparkte Räder, E-Räder und E-Scooter, die den Verkehr behindern oder gefährden, Online melden zu können („Mängelmelder-App“). 3. Als Depot für die entfernten Räder sollen Kapazitäten der WBI im Bereich der Park- häuser geprüft werden. 4. Die Verwaltung berichtet innerhalb eines Jahres nach Umsetzung zum Sachstand. Begründung: Trotz aller bisherigen Bemühungen der Stadtverwaltung sind insbesondere im Umfeld des Hauptbahnhofes bzw. der Windhorststraße aber auch anderen Stellen im Stadtgebiet zahl- reiche Schrottfahrräder abgestellt, die notwendigen Parkraum für aktive Fahrräder blockieren und das Stadtbild negativ prägen. Durch eine regelmäßige Entfernung von den nicht mehr fahrtüchtigen Fahrrädern sollen mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt und die Stadt sauberer gemacht werden. Die Schwerpunkte sollen gezielt angesteuert und durch re- gelmäßige Kontrollen und Beseitigungen der Alträder genügend Freiraum an den Fahrradbü- geln geschaffen werden. Für das Entfernen nicht mehr fahrbereiter, zeitlich unbegrenzt abgestellter Fahrräder können sich die Ordnungsbehörden derzeit auf das Straßenrecht (Gefährdung, Behinderung des Verkehrs) oder auf das Abfallrecht stützen. Zahlreiche Städte gehen verstärkt gegen Fahrrä- der im schrottreifen Zustand vor und nutzen dafür den vorhandenen rechtlichen Rahmen. Um das Beseitigen von Schrottfahrrädern zu beschleunigen, setzen manche Kommunen zu- dem verstärkt auf die Arbeit der Abfallfahndung, die sowohl in Eigeninitiative als auch mithilfe der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Die Städte wie Köln (über die App „Sag´s uns“), Düssel- dorf oder die Region Hannover (Müllmelde-App) bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Möglichkeit, ein Fahrrad im öffentlichen Raum, das nicht mehr fahrtüchtig bzw. be- schädigt ist und andere Passanten gefährdet, bzw. den Verkehr behindert, online zu melden. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Windthorststraße
- Schillerstraße
- Industrieweg
- Bremer Platz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0444/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 08:45