Mandari Insight

V/0737/2023

Weitere Grünpfeile für das Rechtsabbiegen von Radfahrenden bei Rot (VZ 721)

Vorlagen 09.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 07.02.2024, TOP 6.6

Anlage 1, Blatt 6

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Ansehen

Anlage 1, Blatt 2

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Berichtsvorlage

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Anlage A

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Anlage 1, Blatt 3

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Anlage 1, Blatt 4

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Anlage 1, Blatt 1

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Anlage 1, Blatt 7

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Anlage 1, Blatt 5

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Anlage 1, Blatt 6

257 Zeichen

Knotenpunkt 03230 ° [Anlage 1, Blatt 6 |
> Hohenzollernring/ Manfred-von-Richthofen-Str.
Signallageplan

Nfred-von-Richthofen-Sir

’

Di

H I

H !

H dad
' Radweg
= | 7 Gehweg

Steuergerät

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Mobilität
und Tiefbau
Schäper 20.09.2023

Anlage 1, Blatt 2

234 Zeichen

Anlage 1, Blatt 2 |

T

KNOTENPUNKT 03130 Stadt Münster
Cheruskerring / Wienburgstraße
SIGNALLAGEPLAN

\
|

48

zul.v. = 30 kmih

zul. v.= 50 km/h

gstraße

Wienbur.

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Mobilität
und Tiefbau
Schäper 26.06.2020

Berichtsvorlage

5813 Zeichen

V/0737/2023 
V/0737/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Weitere Grünpfeile für das Rechtsabbiegen von Radfahrenden bei Rot (VZ 721) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung über das Prüfergebnis zur Umsetzung des VZ 721 
(Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr) an weiteren Standorten im Stadtgebiet. 
 
 
Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für 
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung für das 
Rechtsabbiegen an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten ausschließlich für den Radverkehr zu unter-
suchen.  
Die Teilnahme an dem Bast Pilotversuch wurde am 07.02.2019 durch den Planungsausschuss mit 
der Vorlage V/0004/2019 Teilnahme am „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei 
Rot“ in Münster einstimmig beschlossen. 
 
Die 7 Standorte in Münster wurden zunächst mit einer Sondergenehmigung der Bezirksregierung für 
den Piloteinsatz genehmigt und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) und dem beauftrag-
ten Büro PTV evaluiert. 
 
Die unabhängige Evaluierung zum Pilotversuch „Grüner Pfeil für Radfahrer“ wurde von der BaSt im 
Januar 2022 veröffentlicht. 
 
Der Link hierzu: 
 
https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-
bast/frontdoor/deliver/index/docId/2594/file/V355+BF+Gesamtversion.pdf 
 
Die positiven Erfahrungen in den neun teilnehmenden Städten darunter auch in Münster haben dazu 
geführt, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die gültige StVO im Jahr 2020 als Regelverkehrszei-
chen „Verkehrszeichen 721 Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ aufgenommen 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
24.01.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Pott 
Telefon: 492-6585 
Pott@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0737/2023 
wurde und darf somit unter Berücksichtigung der definierten Voraussetzungen bundesweit eingesetzt 
werden. 
 
Das Zeichen wi rd an Lichtsignalanlag en angeordnet und ermöglicht es Radf ahrenden, von einem 
Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg während einer 
Rotphase rechts abzubiegen, soweit die Verkehrslage dies zulässt. 
 
Es darf nicht verwendet werden, wenn: 
 
 Dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird und 
der Radverkehr nach dem Rechtsabbiegen nicht auf einer benutzungspflichtigen Radver-
kehrsanlage geführt wird, 
    für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 4 
verwendet wird und der Radverkehr nach dem Rechtsabbiegen nicht auf einer benutzungs-
pflichtigen Radverkehrsanlage geführt wird, 
    Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben, 
    beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oderbefahren werden müs-
sen, 
    sich im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs eine Aufstellfläche für das Linksabbie-
gen mit indirekter Radverkehrsführung befindet oder 
 die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.  
 
An Kreuzungen und Einmündungen, di e häufig von seh - oder gehbehinderten Personen überquert 
werden, soll das Zeichen nicht angeordnet werden. 
 
Mit der Einführung des Grünpfeils für den Radverkehr beabsichtigt der Gesetzgeber eine Förderung 
des Radverkehrs und damit der umweltfreundlichen Mobilität. Dabei wird den Radfahrenden mehr 
Verantwortung übertragen. Insbesondere wird den Radfahrenden zugetraut, die Verkehrssituation an 
einer roten Ampel ric htig einzuschätzen und trotz eines Rotsignals sicher nach rechts abzubiegen. 
Dabei haben alle anderen Verkehrsteilnehmer und insbesondere die querenden Fußgänger Vorrang! 
Denn diese haben „Grün“ und dürfen deshalb in keiner Weise beeinträchtigt, behindert oder gar ge-
fährdet werden. 
Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen das Zeichen ein unfallbegünstigender Faktor war, ist 
es zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind. 
Um die Attraktivität des Radverkehrs im Stadtgebiet zu erhöhen, wird der Grünpfeil für den Radver-
kehr an folgenden Standorten ausgeweitet (Anlage 1): 
 
 LSA 01110 nördl. Schlossplatz – Schlossplatz 
 LSA 03130 südl. Wienburgstr. – Cheruskerring 
                   nördl. Wienburgstr. – Friesenring 
 LSA 03150 südl. Kanalstr. – Lublinring 
                   nördl. Kanalstr. - Cheruskerring  
 LSA 03171 Schleswiger Str. – Niedersachsenring 
 LSA 03221 Bernsmeyerstiege – Hohenzollernring 
                   Lortzingstr. – Hohenzollernring 
 LSA 03230 Manfred-von-Richthofen-Str. – Hohenzollernring 
                         Sternstr. – Hohenzollernring 
 LSA 09011 Schillerstr. Bremer Platz 
                   westl. Bremer Platz – südl. Bremer Platz

- 3 - 
V/0737/2023 
 
Mit den zwölf geplanten Grünpfeilen wird die Stadt Münster über insgesamt 19 Grünpfeile für Radfah-
rende verfügen. Diese sollen auch kurzfristig umgesetzt werden. 
Die Verwaltung beabsichtigt nach den zuvor genannten Kriterien die Anwendung des Grünpfeils für 
Radfahrende im gesamten Stadtgebiet zu prüfen und diese im Rahmen des laufenden Geschäfts der 
Verwaltung weiter umzusetzen.  
 
Für den Radverkehr kann an solchen Stellen künftig ein unnötiges Warten vor den Lichtsignalanlagen 
entfallen. Dies ergibt einen Zeitvorteil und ermöglicht ein flüssigeres Vorankommen, insbesondere in 
den Randzeiten mit weniger Verkehrsgeschehen. 
 
Kosten:  
 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von 2.400,00 €. Die Finanzmittel stehen 
unter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung.  
 
 
 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lagepläne Blatt 1-7

Anlage A

2423 Zeichen

Anlage A zur V/0737/2023 
Kurzüberblick 
Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung 
für das Rechtsabbiegen an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten ausschließlich für den Radver-
kehr zu untersuchen.  
Die positiven Erfahrungen in den neun teilnehmenden Städten darunter auch in Münster haben 
dazu geführt, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die gültige StVO im Jahr 2020 als Regelver-
kehrszeichen „Verkehrszeichen 721 Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf-
genommen wurde und darf somit unter Berücksichtigung der definierten Voraussetzungen bun-
desweit eingesetzt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Stärkung des Umweltverbundes“. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 2.400,00 € zu kalkulieren. 
Mit der Einführung des Grünpfeils für den Radverkehr beabsichtigt der Gesetzgeber eine Förde-
rung des Radverkehrs und damit der umweltfreundlichen Mobilität. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Nach Abschluss des Projektes wird die Stadt Münster mit den fünfzehn geplanten Grünpfeilen 
über insgesamt 22 Grünpfeile für Radfahrende verfügen.

Anlage 1, Blatt 3

162 Zeichen

Knotenpunkt 03150 7 Anlage 1, Blatt 3
Cheruskerring /Kanalstraße 7
Signallageplan

B

5758975

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Mobilität
und Tiefbau
Schäper 02.10.2023

Anlage 1, Blatt 4

161 Zeichen

KNOTENPUNKT 03171 Anlage 1, Blatt 4

Niedersachsenring / Schleswiger Straße &
SIGNALLAGEPLAN

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Mobilität
und Tiefbau
Schäper 26.06.2020

Anlage 1, Blatt 1

240 Zeichen

ST Tr Tan 1 3
Knotenpunkt 01110
Schlossplatz / Frauenstr.
Signallageplan

Bamyad
Bomped

ueyansund

6Bompey
Bamya9

— Schlossplatz —

VS- Sünsren N

| vorhanden

Gehweg

Frauenstr.

Ge

hweg

Amt für Mobilität
und Tiefbau
Schäper 13-12-2023

Anlage 1, Blatt 7

166 Zeichen

Knotenpunkt 09011 Anlage 1, Blatt 7 |

Bremer Platz / SchillerStraße
Signallageplan

Bremer Platz

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Mobilität
und Tiefbau
Schäper 02.10.2023

Anlage 1, Blatt 5

224 Zeichen

Knotenpunkt 03221
Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege
Signallageplan

Anlage 1, Blatt 5

eg

I T Radweg

Gehw:
in
_—

nzollernr

Hohe

—

T
|
———
—1_I[8

we
STADT ||| MÜNSTER
Amt für Mobilität

und Tiefbau
Schäper 13.12.2023

Beratungsverlauf (2)

06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Schillerstraße
  • Frauenstraße
  • Wienburgstraße
  • Kanalstraße 7
  • Schleswiger Straße
  • Lortzingstraße
  • Sternstraße
  • Bremer Platz 3v
  • Schlossplatz
  • Hohenzollernring
  • Cheruskerring
  • Friesenring
  • Lublinring
  • Niedersachsenring
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Bernsmeyerstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0737/2023
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2024
Erstellt
15.12.2023 09:01