V/0737/2023
Weitere Grünpfeile für das Rechtsabbiegen von Radfahrenden bei Rot (VZ 721)
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Anlage 1, Blatt 6
257 Zeichen
Knotenpunkt 03230 ° [Anlage 1, Blatt 6 | > Hohenzollernring/ Manfred-von-Richthofen-Str. Signallageplan Nfred-von-Richthofen-Sir ’ Di H I H ! H dad ' Radweg = | 7 Gehweg Steuergerät STADT ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 20.09.2023
Anlage 1, Blatt 2
234 Zeichen
Anlage 1, Blatt 2 | T KNOTENPUNKT 03130 Stadt Münster Cheruskerring / Wienburgstraße SIGNALLAGEPLAN \ | 48 zul.v. = 30 kmih zul. v.= 50 km/h gstraße Wienbur. STADT ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 26.06.2020
Berichtsvorlage
5813 Zeichen
V/0737/2023
V/0737/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Weitere Grünpfeile für das Rechtsabbiegen von Radfahrenden bei Rot (VZ 721)
Beratungsfolge
06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
Bericht:
Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung über das Prüfergebnis zur Umsetzung des VZ 721
(Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr) an weiteren Standorten im Stadtgebiet.
Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung für das
Rechtsabbiegen an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten ausschließlich für den Radverkehr zu unter-
suchen.
Die Teilnahme an dem Bast Pilotversuch wurde am 07.02.2019 durch den Planungsausschuss mit
der Vorlage V/0004/2019 Teilnahme am „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei
Rot“ in Münster einstimmig beschlossen.
Die 7 Standorte in Münster wurden zunächst mit einer Sondergenehmigung der Bezirksregierung für
den Piloteinsatz genehmigt und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) und dem beauftrag-
ten Büro PTV evaluiert.
Die unabhängige Evaluierung zum Pilotversuch „Grüner Pfeil für Radfahrer“ wurde von der BaSt im
Januar 2022 veröffentlicht.
Der Link hierzu:
https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-
bast/frontdoor/deliver/index/docId/2594/file/V355+BF+Gesamtversion.pdf
Die positiven Erfahrungen in den neun teilnehmenden Städten darunter auch in Münster haben dazu
geführt, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die gültige StVO im Jahr 2020 als Regelverkehrszei-
chen „Verkehrszeichen 721 Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ aufgenommen
Amt für Mobilität und Tiefbau
24.01.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Pott
Telefon: 492-6585
Pott@stadt-muenster.de
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wurde und darf somit unter Berücksichtigung der definierten Voraussetzungen bundesweit eingesetzt
werden.
Das Zeichen wi rd an Lichtsignalanlag en angeordnet und ermöglicht es Radf ahrenden, von einem
Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg während einer
Rotphase rechts abzubiegen, soweit die Verkehrslage dies zulässt.
Es darf nicht verwendet werden, wenn:
Dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird und
der Radverkehr nach dem Rechtsabbiegen nicht auf einer benutzungspflichtigen Radver-
kehrsanlage geführt wird,
für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 4
verwendet wird und der Radverkehr nach dem Rechtsabbiegen nicht auf einer benutzungs-
pflichtigen Radverkehrsanlage geführt wird,
Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben,
beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oderbefahren werden müs-
sen,
sich im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs eine Aufstellfläche für das Linksabbie-
gen mit indirekter Radverkehrsführung befindet oder
die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.
An Kreuzungen und Einmündungen, di e häufig von seh - oder gehbehinderten Personen überquert
werden, soll das Zeichen nicht angeordnet werden.
Mit der Einführung des Grünpfeils für den Radverkehr beabsichtigt der Gesetzgeber eine Förderung
des Radverkehrs und damit der umweltfreundlichen Mobilität. Dabei wird den Radfahrenden mehr
Verantwortung übertragen. Insbesondere wird den Radfahrenden zugetraut, die Verkehrssituation an
einer roten Ampel ric htig einzuschätzen und trotz eines Rotsignals sicher nach rechts abzubiegen.
Dabei haben alle anderen Verkehrsteilnehmer und insbesondere die querenden Fußgänger Vorrang!
Denn diese haben „Grün“ und dürfen deshalb in keiner Weise beeinträchtigt, behindert oder gar ge-
fährdet werden.
Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen das Zeichen ein unfallbegünstigender Faktor war, ist
es zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind.
Um die Attraktivität des Radverkehrs im Stadtgebiet zu erhöhen, wird der Grünpfeil für den Radver-
kehr an folgenden Standorten ausgeweitet (Anlage 1):
LSA 01110 nördl. Schlossplatz – Schlossplatz
LSA 03130 südl. Wienburgstr. – Cheruskerring
nördl. Wienburgstr. – Friesenring
LSA 03150 südl. Kanalstr. – Lublinring
nördl. Kanalstr. - Cheruskerring
LSA 03171 Schleswiger Str. – Niedersachsenring
LSA 03221 Bernsmeyerstiege – Hohenzollernring
Lortzingstr. – Hohenzollernring
LSA 03230 Manfred-von-Richthofen-Str. – Hohenzollernring
Sternstr. – Hohenzollernring
LSA 09011 Schillerstr. Bremer Platz
westl. Bremer Platz – südl. Bremer Platz
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Mit den zwölf geplanten Grünpfeilen wird die Stadt Münster über insgesamt 19 Grünpfeile für Radfah-
rende verfügen. Diese sollen auch kurzfristig umgesetzt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt nach den zuvor genannten Kriterien die Anwendung des Grünpfeils für
Radfahrende im gesamten Stadtgebiet zu prüfen und diese im Rahmen des laufenden Geschäfts der
Verwaltung weiter umzusetzen.
Für den Radverkehr kann an solchen Stellen künftig ein unnötiges Warten vor den Lichtsignalanlagen
entfallen. Dies ergibt einen Zeitvorteil und ermöglicht ein flüssigeres Vorankommen, insbesondere in
den Randzeiten mit weniger Verkehrsgeschehen.
Kosten:
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von 2.400,00 €. Die Finanzmittel stehen
unter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lagepläne Blatt 1-7
Anlage A
2423 Zeichen
Anlage A zur V/0737/2023 Kurzüberblick Im Jahr 2019 wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Pilotversuch initiiert, um eine Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten ausschließlich für den Radver- kehr zu untersuchen. Die positiven Erfahrungen in den neun teilnehmenden Städten darunter auch in Münster haben dazu geführt, dass das neue Verkehrszeichen 721 in die gültige StVO im Jahr 2020 als Regelver- kehrszeichen „Verkehrszeichen 721 Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf- genommen wurde und darf somit unter Berücksichtigung der definierten Voraussetzungen bun- desweit eingesetzt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Stärkung des Umweltverbundes“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 2.400,00 € zu kalkulieren. Mit der Einführung des Grünpfeils für den Radverkehr beabsichtigt der Gesetzgeber eine Förde- rung des Radverkehrs und damit der umweltfreundlichen Mobilität. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nach Abschluss des Projektes wird die Stadt Münster mit den fünfzehn geplanten Grünpfeilen über insgesamt 22 Grünpfeile für Radfahrende verfügen.
Anlage 1, Blatt 3
162 Zeichen
Knotenpunkt 03150 7 Anlage 1, Blatt 3 Cheruskerring /Kanalstraße 7 Signallageplan B 5758975 STADT ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 02.10.2023
Anlage 1, Blatt 4
161 Zeichen
KNOTENPUNKT 03171 Anlage 1, Blatt 4 Niedersachsenring / Schleswiger Straße & SIGNALLAGEPLAN STADT ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 26.06.2020
Anlage 1, Blatt 1
240 Zeichen
ST Tr Tan 1 3 Knotenpunkt 01110 Schlossplatz / Frauenstr. Signallageplan Bamyad Bomped ueyansund 6Bompey Bamya9 — Schlossplatz — VS- Sünsren N | vorhanden Gehweg Frauenstr. Ge hweg Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 13-12-2023
Anlage 1, Blatt 7
166 Zeichen
Knotenpunkt 09011 Anlage 1, Blatt 7 | Bremer Platz / SchillerStraße Signallageplan Bremer Platz STADT ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 02.10.2023
Anlage 1, Blatt 5
224 Zeichen
Knotenpunkt 03221 Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege Signallageplan Anlage 1, Blatt 5 eg I T Radweg Gehw: in _— nzollernr Hohe — T | ——— —1_I[8 we STADT ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau Schäper 13.12.2023
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (16)
- Schillerstraße
- Frauenstraße
- Wienburgstraße
- Kanalstraße 7
- Schleswiger Straße
- Lortzingstraße
- Sternstraße
- Bremer Platz 3v
- Schlossplatz
- Hohenzollernring
- Cheruskerring
- Friesenring
- Lublinring
- Niedersachsenring
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Bernsmeyerstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0737/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2024
- Erstellt
- 15.12.2023 09:01