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0350/2019

Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.7

Anlage 2 - Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Bestandsquerschnitt

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Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 2 - Übersichtsplan

134 Zeichen

Vorlage Nr. 0350/2019 Ersatzneubau Kragplatte Altstadtufer; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss 
   
Anlage 2 - Übersichtsplan

Beschlussvorlage Rat

12983 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0350/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für den Abbruch und den Neubau 
der Kragplatte am Altstadtufer fest und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicherzustel-
len und die Maßnahme bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. 
 
2. Zur Finanzierung erster Planungsschritte beschließt der Rat, die außerplanmäßige Bereitstellung 
und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 150.000 € brutto des Teil-
finanzplans 1302 – Wasser und Wasserbau, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei 
der neuen Finanzstelle 6904-1302-1-0100 Ersatzneubau Kragplatte Rheinufer, für das Haushalts-
jahr 2019. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in gleicher Teilplan-
zeile im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, bei der Finanzstelle 6901-
1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“, Haushaltsjahr 2019. Aufgrund von Anpas-
sungen der Bauabläufe bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die 
dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2019 nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe im 
Haushaltsjahr 2019 abfließen werden. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt der 
Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
Alternative: 
 
Es besteht keine Alternative zum Planungsbeschluss, da die Bauwerkssanierung aus wirtschaftlichen 
Gründen nicht sinnvoll und zudem mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.  
 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.430.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Um dem ständig wachsenden Verkehr auf der Rheinuferstraße in Köln Rechnung zu tragen, wurde in 
den 1960er Jahren deren Ausbau notwendig. Etwa zeitgleich wurde die Errichtung einer Hochwas-
serschutzmauer geplant. Im Bereich zwischen Deutzer Brücke und Fischmarkt führten diese bauli-
chen Veränderungen zu einer erheblichen Einengung der Promenade. Die Herstellung einer neuen, 
wasserseitigen Ufermauer im Abstand von etwa 5 m hätte zu einer nicht genehmigungsfähigen Ver-
ringerung des Abflussquerschnittes des Rheins geführt. 
 
So entschloss sich die Stadt Köln im Jahr 1963 in diesem Bereich einen Teil der Promenade auf einer 
etwa 235 m langen und bis zu 5 m ausladenden Kragplatte mit Spannbetontechnik unterzubringen. 
Im Nachgang zum 1979 begonnenen Bau des Rheinufertunnels entstand 1982 der Rheingarten, so-
dass die Kragplatte bis heute als Promenade genutzt wird.  
 
Für den Bau der Kragplatte wurde der Spannstahl Sigma oval St145/160 genutzt, der unter gewissen 
Randbedingungen zur Spannungsrisskorrosion neigen kann. Dieser besondere Spannstahl kann ver-
sagen, ohne dass im angrenzenden Beton Anzeichen für eine Schädigung erkennbar sind. Aufgrund 
des Aufbaus der Oberfläche (in Mörtel verlegtes Basaltpflaster + Asphalt) ist eine vollständige opti-
sche Kontrolle des Konstruktionsbetons nicht möglich. Eine stichprobenartige Kontrolle des Spann-
stahlzustandes ist für eine umfassende Gefährdungsbeurteilung des gesamten Bauwerkes nicht aus-
reichend. Eine vollständige Beprobung der Spannstahleigenschaften ist hingegen wirtschaftlich und 
technisch nicht darstellbar. Daher sind Verstärkungsmaßnahmen zur Herstellung der planmäßigen 
Tragfähigkeit durchzuführen.

3 
 
Es hat sich anhand von durchgeführten Sanierungsplanungen gezeigt, dass Maßnahmen der Ver-
stärkung / Instandsetzung im Fall der Kragplatte nur mit unverhältnismäßigem großem baulichen 
Aufwand und hohem finanziellen Risiko möglich sind. Die Prüfung von alternativen Sanierungsverfah-
ren für die Kragplatte, beispielsweise mit dem Einbau von faserverstärkten Kunststoffen wie Kohlefa-
ser-Lamellen (CFK-Lamellen), führte in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu unwirtschaftlichen Er-
gebnissen. Es wurde daraufhin der Abriss und Ersatzneubau weiterverfolgt. 
 
2018 erfolgte eine Reduzierung der zulässigen Verkehrsbelastung (Ablastung) von 16 t Achslast auf 4 
t, womit eine ausreichende Bauwerkssicherheit gewährleistet ist.  
Erneuerung des Oberflächenbelages 
Der Basaltpflasterbelag hatte aufgrund der bisherigen intensiven Nutzung keine ausreichende Rau-
heit/Griffigkeit mehr. Im Spätsommer 2018 musste, als Interimslösung, eine 30 mm starke Asphalt-
schicht zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit aufgetragen werden. Im Zuge des Neubaus soll 
die Kragplatte einen hochwertigen Belag erhalten, indem die Gestaltung des Oberflächenbelages der 
Rheinuferpromenade „Am Leystapel“ im Bereich der Kragplatte fortgeführt wird.  
 
 
Planung der neuen Kragplatte 
 
Die neue Kragplatte soll auf der Grundlage folgender Randbedingungen geplant werden: 
 
 Die neue Kragplatte wird an gleicher Stelle, mit den gleichen Abmessungen (Länge: rd. 235 m, 
Auskragung rd. 5,00 m) wieder errichtet. 
 Für die Dauer der Arbeiten muss die Promenade im Baustellenbereich vollständig gesperrt 
werden. Die Führung der Radfahrenden/zu Fuß Gehenden soll, zwischen Fischmarkt und süd-
lichem Widerlager der Deutzer Brücke, westlich des Rheingartens erfolgen. Die Schaffung al-
ternativer Geh- und Fahrangebote während der Bauzeit wird in diesem Bereich mit heute 
schon beengten Platzverhältnissen im Rahmen der Planung im Detail geprüft. In diesem Zu-
sammenhang werden die Auswirkungen auf die außengastronomischen Flächen ebenfalls 
planerisch berücksichtigt.  
 Die bauzeitliche Nutzung oder auch die temporäre Verlegung der beiden Schiffsanleger wird 
mit der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH (KD) im Rahmen der Bauablauf-
planung abgestimmt. 
 Es werden, wie heute, im Bereich der neuen Kragplatte zwei Schiffsanleger vorgesehen. 
 Eine Landstromversorgung wird für die Anleger berücksichtigt. 
 Die Gebäude (zwei Gebäude mit einer durchgängigen Überdachung) mit der derzeitigen Nut-
zung als KD-Agentur sind, da sie auf der Kragplatte errichtet wurden, abzubrechen. Die Ge-
nehmigungsfähigkeit eines Neubaus in diesem Bereich wird geprüft und ist nicht Gegenstand 
dieser Planung. 
 Der Pegelturm ist von den Arbeiten nicht betroffen. Der Turm wurde nicht auf der Kragplatte 
errichtet.  
 Es ist vorgesehen, die Oberfläche und das Geländer der Kragplatte analog der geplanten 
Maßnahme Am Leystapel, Rheinuferpromenade zwischen Schokoladenmuseum und Deutzer 
Brücke, zu gestalten (Beschlüsse zu Vorlagen-Nrn. 4711/2009, 0148/2018 und 0076/2019). 
 Die Grünfläche des Rheingartens muss bereichsweise als Baustelleneinrichtungsfläche ge-
nutzt werden. Die Bäume werden geschützt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Wie-
derherstellung der genutzten Flächen in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen. 
 Das Maß der Auskragung der Kragplatte beträgt im Bestand bis zu 5m. Grundsätzlich könnte 
unter statisch-konstruktiven Gesichtspunkten die Platte über das vorhandene Maß hinaus ver-
breitert werden. Nach einer ersten mündlichen Einschätzung des Wasserstraßen- und Schiff-
fahrtsamtes Köln ist eine weitere Verbreiterung der Kragplatte jedoch nicht möglich. Infolge 
einer Verbreiterung der Kragplatte würden sich die Liegeplätze der Schiffe weiter in Richtung 
der Fahrrinne verschieben. Dadurch verkleinert sich der benötigte Platz für die An- und Able-
gevorgänge der Schiffe, der bis zur Fahrrinne immer verfügbar sein muss. Aus diesem Grund

4 
wird die Erteilung einer wasser- und schifffahrtsrechtlichen Genehmigung nicht in Aussicht ge-
stellt. 
 Die Sanierungsplanung der unter der Kragplatte liegenden Kaimauer erfolgt ebenfalls durch 
das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Auf Grund der noch nicht vorliegenden aktu-
ellen Bauwerksprüfung kann noch kein Kostenrahmen prognostiziert werden. Deshalb erfolgt 
keine Berücksichtigung der Sanierungskosten in den nachfolgend genannten Projektkosten. 
Bei der anstehenden Sanierung handelt es sich um eine rein konsumtive Maßnahme. Sollte 
zur Beauftragung der Planung eine Beschlussfassung erforderlich werden, erfolgt diese im 
Rahmen eines gesonderten Beschlusses. 
 
Zeitplanung 
 
Mit der Planung soll 2019 begonnen werden. Der Baubeginn wird für Sommer 2021 avisiert. Die Bau-
zeit wird, nach derzeitigem Erkenntnisstand, mit rd. 15 Monaten beziffert.  
 
Externe Vergaben  
 
Mit diesem Beschluss soll die Planung des Kragplattenneubaus, die aus Kapazitätsgründen extern 
vergeben werden muss, sichergestellt werden.  
 
Folgende Planungs- und Baunebenleistungen sollen stufenweise vergeben werden:  
 
• Objektplanung Ingenieurbauwerke 
• Fachplanung Tragwerksplanung 
• Objektplanung Verkehrsanlagen 
• Bauüberwachung/Bauoberleitung  
• Prüfingenieurleistungen  
• Baugrund-/Bodengutachten  
• Baustoffuntersuchungen 
• Sicherheits- und Gesundheitskoordinator  
• Erdungs- und Blitzschutzarbeiten  
• Schallschutzgutachten 
• Beweissicherung 
• Untersuchung auf Kampfmittel 
• Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) 
• Verkehrsplanung  
 
Die baureife Planung wird im Rahmen des Baubeschlussverfahrens zur weiteren Beschlussfassung 
vorgelegt.  
 
 
Rechnungsprüfungsamt  
Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 
30.04.2019 unter RPA-Nr.: BD 2019 / 0801 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die 
Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. 
 
 
Bau- und Planungskosten  
Für den Abbruch und Neubau der Kragplatte werden derzeit Gesamtprojektkosten in Höhe von rd. 
11.100.000 € brutto erwartet. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von  
rd. 1.430.000 € brutto und Abbruch-/Baukosten mit rd. 9.670.000 € brutto. Bei den genannten Kosten 
handelt es sich um einen prognostizierten Kostenorientierungswert.

5 
Finanzierung  
Die Planungskosten für den Abriss und den Neubau der Kragplatte belaufen sich, gemäß der geprüf-
ten Kosten des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, auf 1.430.000 € brutto.  
Die Unabweisbarkeit der Maßnahme ist aufgrund der verbauten spannungsrissgefährdeten Spann-
stähle Sigma oval St145/160 gegeben. Die Maßnahme ist zeitnah umzusetzen.  
 
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Planungsaufnahmen ist gem. § 83 I GO NW eine außer-
planmäßige Bereitstellung von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 150.000 € brutto 
im Teilfinanzplan 1302 – Wasser und Wasserbau –, in der Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaß-
nahmen –, bei der neuen Finanzstelle 6904-1302-1-0100, Ersatzneubau Kragplatte Rheinufer, im 
Haushaltsjahr 2019 erforderlich. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in 
gleicher Teilplanzeile im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, bei der Finanz-
stelle 6901-1202-0-0310 „Grunderneuerung Mülheimer Brücke“, Haushaltsjahr 2019. Aufgrund von 
Anpassungen der Bauabläufe bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die 
dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2019 nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe im 
Haushaltsjahr 2019 abfließen werden.  
Die restlichen benötigten Planungsmittel in Höhe von 1.280.000 € brutto wurden im Rahmen der 
Haushaltsplanungen für den städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 inklusive der Finanzplanung bis 
2024 berücksichtigt.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Kragplatte ist für das Altstadtufer ein intensiv genutztes und sehr wichtiges Bauwerk. Es erfolgte 
2018 eine Reduzierung der zulässigen Verkehrsbelastung (Ablastung). Weiterhin musste im Spät-
sommer 2018 eine provisorische Asphaltschicht auf den Basaltpflasterbelag aufgetragen werden, um 
die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Um die terminierte Vergabe der Planungsleistung und den 
Planungsbeginn im Jahr 2019 zu erreichen, kann die nächste reguläre Sitzung des Verkehrsaus-
schusses am 10.09.2019 nicht abgewartet werden. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.  
 
Anlage 1 – Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes  
Anlage 2 – Übersichtslageplan 
Anlage 3 – Bestandsquerschnitt

Anlage 3 - Bestandsquerschnitt

58 Zeichen

Anlage 3 - Bestandsquerschnitt 
Rheinufertunnel Kragplatte

Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes

3058 Zeichen

14
143 ß ärLStadt Köln
04.2019 
Herr Jünger 
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69
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Ersatzneubau der Kragplatte am Altstadtufer in der Kölner Innenstadt  
Hier: Bedarfsprüfung für Lieferungen und Leistungen  
Ingenieurleistungen für die Planung des Abbruchs und des Ersatzneubaus.
Kosten eingereicht:  
RPA-Nr. 2019/0801
ca. 1.20 Mio. € (netto) bzw. ca. 1,43 Mio. € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Eingang 18.04.2019 legt das Amt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau -  die 
Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen, Liefer- und Gutachterleistungen zum Abriss und 
zum Neubau der Kragplatte am Altstadtufer in der Kölner Innenstadt dem Rechnungsprü­
fungsamt zur Prüfung vor, um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Der 
Entwurf der Beschlussvorlage liegt noch nicht vor.
Eine grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über den Ersatzneubau oder eine alterna­
tive Instandsetzung des bestehenden Bauwerks liegt den Unterlagen nicht bei.
Vorbehaltlich dieser Betrachtung bestehen gegen die Fortführung der Maßnahme keine j 
grundsätzlichen Bedenken.
Darüber hinaus sind folgende Punkte aufgefallen:
Nach ihren Angaben ist die Finanzierung der Investitionen gesichert.
Ein im Planungsbereich befindliches Verkaufsgebäude der Köln-Düsseldorfer Deutsche 
Rheinschifffahrt GmbH (KD) soll ersatzlos entfallen. Ich gehe davon aus, dass diese Vorge­
hensweise mit der KD abgestimmt ist. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Rückbau- 
und Entsorgungsplanung durch die Verwaltung selbst erfolgt. Ich bitte zu prüfen, inwiefern 
KD an den Kosten der Beseitigung (z. B. durch Gestattungsverträge) zu beteiligen ist.
Die Einordnung des Ingenieurbauwerks in die Honorarzone V gem. HOAI 2013 ist nicht nä­
her begründet und erscheint, insbesondere vor dem Hintergrund geringer Anforderungen an 
die technische Ausrüstung sowie die fachspezifischen Bedingungen, nicht angemessen. Ich 
empfehle die Honorarzone zu überprüfen. Es besteht ein Einsparpotential.
Diverse Gutachter- und Sachverständigenleistungen wurden jeweils mit pauschalen Beträ­
gen angegeben und sind nicht näher erläutert.
Die angegeben Honorare in ihrer Höhe kann ich derzeit nicht bestätigen.
Ich gehe davon aus, dass die in der Bedarfsprüfung bisher nicht enthaltenen Teilleistungen 
(z. B. die Objektbetreuung) sowie absehbare besondere Leistungen (z. B. örtliche Bauüber­
wachung für die Verkehrsanlage) durch die Verwaltung selbst erbracht werden und dies mit 
den zu beteiligenden Dienststellen (z. B. 66) abgestimmt wurde.
Leistungen außerhalb des geltenden Preisrechts bitte ich dem Wettbewerb zu unterstellen. 
Dies betrifft unter anderen folgenden Leistungen:
1 2

Besondere Leistungen nach HOAI, z. B. die örtliche Bauüberwachung.
Stundensätze, Umbauzuschläge und Nebenkosten.
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie diverser Gut­
achter
Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Hemsing

Beratungsverlauf (5)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0350/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.06.2019
Erstellt
25.01.2019 07:35