0439/2025
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulgebäudes am Erich Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass die Schule unter einem erheblichen Sanierungsstau leidet und dringend die weiteren Planungen zur Sanierung anzugehen ist, um das Risiko einer Schulschließung aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel zu reduzieren. Die umfassende Sanierung sowie eine Erweiterung des Schulstandorts sollen vorgenommen werden, um den zusätzlichen Raumbedarf durch die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit bis zum Abitur von acht auf neun Jahre zu decken.
Anlage 1 - Luftbild
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Castroper Straße 7 Mittelpunkt: 357038, 5648794 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1
Anlage 2 - Luftbild mit Lage und Baujahr
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Stadt Köln Castroper Str. 7 0 10 20 5 Meter ² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf) KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS - © Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL) Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025 Quellvermerke:Legende: https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf 1:1.500 Anlage 2 - Baujahr: 1968
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0439/2025
Freigabedatum
16.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur
Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulgebäudes am Erich Kästner-
Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)
und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes
und Erweiterung des Schulgebäudes von G8 auf G9 am Schulstandort Erich-Kästner-Gymna-
sium, Castroper Straße 7, 50735 Köln, zu beauftragen.
Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln. Die Sanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft
und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städti-
schen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025
Finanzausschuss 30.06.2025
Rat 03.07.2025
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendun-
gen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Begrün-
dung
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten)
siehe Begründung!
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Sanierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell
nicht hinterlegt sind.
Das Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln steht im Fokus notwendiger
baulicher Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen.
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht
abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss
genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden.
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Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt:
In dieser Schule wird eine Generalinstandsetzung und eine Erweiterung des Schulstandortes
von G8 auf G9 durchgeführt. Das Schulgebäude weist einen altersgemäßen Zustand auf.
Trotz kleinerer Sanierungsmaßnahmen kann das Schulgebäude nicht im erforderlichen Um-
fang instandgehalten werden.
Aufgrund der erheblichen Gebäudeschäden ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich, die
auch aktuellen energetischen Ansprüchen Rechnung tragen wird. Altersbedingte Schäden an
Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im
Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), werden damit ausgeglichen.
Bis der Schulstandort am Grundstück Castroper Straße 7 hergerichtet ist, muss ein Interim für
den Schulstandort gefunden und bereitgestellt werden und auch die Erweiterung von G8 auf
G9 bis zum Schuljahr 2026/27 auf einem noch zu findenden Grundstück untergebracht wer-
den.
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend
beschlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan-
lage auf dem Schuldach mit geprüft werden.
Kostenschätzung und Finanzierung
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind,
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundla-
genermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans beauftragt.
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla-
gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits
vorgesehen. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern
würde.
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.
Anlagen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1 Luftbild
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (2)
- Castroper Straße 7
- Straße 7 0
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0439/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 06.02.2025 13:03