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Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulgebäudes am Erich Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0439/2025 vom 16.06.2025

Stand: Am 03.07.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass die Schule unter einem erheblichen Sanierungsstau leidet und dringend die weiteren Planungen zur Sanierung anzugehen ist, um das Risiko einer Schulschließung aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel zu reduzieren. Die umfassende Sanierung sowie eine Erweiterung des Schulstandorts sollen vorgenommen werden, um den zusätzlichen Raumbedarf durch die Verlängerung der gymnasialen Schulzeit bis zum Abitur von acht auf neun Jahre zu decken.
  • Anlage 1 - Luftbild

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    Castroper Straße 7 Mittelpunkt: 357038, 5648794 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1
  • Anlage 2 - Luftbild mit Lage und Baujahr

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    Stadt Köln Castroper Str. 7 0 10 20 5 Meter ² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf) KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS - © Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL) Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025 Quellvermerke:Legende: https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf 1:1.500 Anlage 2 - Baujahr: 1968
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0439/2025 Freigabedatum 16.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulgebäudes am Erich Kästner- Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel- lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes und Erweiterung des Schulgebäudes von G8 auf G9 am Schulstandort Erich-Kästner-Gymna- sium, Castroper Straße 7, 50735 Köln, zu beauftragen. Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Sanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städti- schen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendun- gen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Begrün- dung a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) siehe Begründung! c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge- sellschaft ist die Sanierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell nicht hinterlegt sind. Das Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln steht im Fokus notwendiger baulicher Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen. Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden. 3 Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: In dieser Schule wird eine Generalinstandsetzung und eine Erweiterung des Schulstandortes von G8 auf G9 durchgeführt. Das Schulgebäude weist einen altersgemäßen Zustand auf. Trotz kleinerer Sanierungsmaßnahmen kann das Schulgebäude nicht im erforderlichen Um- fang instandgehalten werden. Aufgrund der erheblichen Gebäudeschäden ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich, die auch aktuellen energetischen Ansprüchen Rechnung tragen wird. Altersbedingte Schäden an Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), werden damit ausgeglichen. Bis der Schulstandort am Grundstück Castroper Straße 7 hergerichtet ist, muss ein Interim für den Schulstandort gefunden und bereitgestellt werden und auch die Erweiterung von G8 auf G9 bis zum Schuljahr 2026/27 auf einem noch zu findenden Grundstück untergebracht wer- den. Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend beschlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan- lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. Kostenschätzung und Finanzierung Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind, können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau- gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundla- genermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans beauftragt. Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla- gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits vorgesehen. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell- schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Luftbild

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 30.06.2025

    Finanzausschuss

    TOP 10.33, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt
  3. 02.07.2025

    Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 4.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  4. 02.07.2025

    Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 4.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  5. 03.07.2025 zuletzt

    Rat

    TOP 10.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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