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0439/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulgebäudes am Erich Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 - Luftbild

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Anlage 2 - Luftbild mit Lage und Baujahr

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

543 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass die Schule unter einem 
erheblichen Sanierungsstau leidet und dringend die weiteren Planungen zur 
Sanierung anzugehen ist, um das Risiko einer Schulschließung aufgrund 
sicherheitsrelevanter Mängel zu reduzieren. 
Die umfassende Sanierung sowie eine Erweiterung des Schulstandorts sollen 
vorgenommen werden, um den zusätzlichen Raumbedarf durch die Verlängerung der 
gymnasialen Schulzeit bis zum Abitur von acht auf neun Jahre zu decken.

Anlage 1 - Luftbild

141 Zeichen

Castroper Straße 7
Mittelpunkt: 357038, 5648794
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 17.02.2025Seite 1 / 1

Anlage 2 - Luftbild mit Lage und Baujahr

924 Zeichen

Stadt Köln
Castroper Str. 7
0 10 20 5
Meter
² Geobasisdaten Land NRW: Land NRW 2025 Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Lärmpegel Schienenwege: © Eisenbahn-Bundesamt (2025) (http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/geonutzv.pdf)
KVB Open Data: KVB Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadtkarte 2.0: © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (Lizenz: dl-de/by-2-0), Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS -
© Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und OpenStreetMap (License: ODbL)
Stadt Köln Open Data: Stadt Köln (2025) Creative Commons Namensnennung 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de)
Stadt Köln weitere Daten: Stadt Köln (2025) Die Daten sind lizenzpflichtig.Erstellt am: 02.07.2025
Quellvermerke:Legende:
https://cpoint.stadt-koeln.de/hilfe/legende.pdf
1:1.500
Anlage 2 - Baujahr: 1968

Beschlussvorlage Rat

6179 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0439/2025 
Freigabedatum 
 16.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur 
Generalinstandsetzung und Erweiterung des Schulgebäudes am Erich Kästner-
Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) 
und eines ggf. erforderlichen Stufenplans zur Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes 
und Erweiterung des Schulgebäudes von G8 auf G9 am Schulstandort Erich-Kästner-Gymna-
sium, Castroper Straße 7, 50735 Köln, zu beauftragen. 
 
Die zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Die Sanierung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft 
und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städti-
schen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   Zuwendun-
gen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Begrün-
dung 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten)  
     siehe Begründung! 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Sanierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. 
Das Erich-Kästner-Gymnasium, Castroper Straße 7, 50735 Köln steht im Fokus notwendiger 
baulicher Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen.  
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation 
 
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht 
abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss 
genannten vorbereitenden Untersuchungen/Studien beauftragt werden.

3 
 
Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: 
In dieser Schule wird eine Generalinstandsetzung und eine Erweiterung des Schulstandortes 
von G8 auf G9 durchgeführt. Das Schulgebäude weist einen altersgemäßen Zustand auf. 
Trotz kleinerer Sanierungsmaßnahmen kann das Schulgebäude nicht im erforderlichen Um-
fang instandgehalten werden.  
Aufgrund der erheblichen Gebäudeschäden ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich, die 
auch aktuellen energetischen Ansprüchen Rechnung tragen wird. Altersbedingte Schäden an 
Dach, Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im 
Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), werden damit ausgeglichen. 
 
Bis der Schulstandort am Grundstück Castroper Straße 7 hergerichtet ist, muss ein Interim für 
den Schulstandort gefunden und bereitgestellt werden und auch die Erweiterung von G8 auf 
G9 bis zum Schuljahr 2026/27 auf einem noch zu findenden Grundstück untergebracht wer-
den. 
 
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum 
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet – wenn die Maßnahme anschließend entsprechend 
beschlossen und umgesetzt wird - eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen 
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.  
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan-
lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. 
 
Kostenschätzung und Finanzierung 
 
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind, 
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen 
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundla-
genermittlung (Leistungsphase 1) und eines ggf. erforderlichen Stufenplans beauftragt. 
 
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla-
gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.  
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits 
vorgesehen. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. 
 
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt. 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Luftbild

Beratungsverlauf (5)

26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.33 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Castroper Straße 7
  • Straße 7 0

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Details

Aktenzeichen
0439/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
06.02.2025 13:03