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1051/2017

Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für Interkulturelle Kunstprojekte

Beschlussvorlage Ausschuss 18.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 02.05.2017, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4427 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1051/2017 
Freigabedatum  18.04.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für Interkulturelle Kunstprojekte 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt zur Vergabe der Fördermittel für Interkulturelle Kunstpro-
jekte das seit 2015 eingeführte Verfahren gemäß des Beschlusses des Ausschusses Kunst und Kul-
tur am 06.05.2015 zur Beschlussvorlage 2225/2014 Interkulturelles Maßnahmenprogramm fortzuset-
zen (1. Teil) und die formale Beteiligung des Integrationsrates an der halbjährlichen Programmpla-
nung festzulegen (2. Teil). 
 
 
1. Teil 
„Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorhandenen Fördermittel für den Bereich Interkultur in einem 
Budget zusammen zu fassen. Dies soll den jeweiligen Sparten zugeordnet, von den jeweiligen Refe-
rentinnen und Referenten gemäß den Grundsätzen des Förderkonzeptes Interkultur verteilt und dem 
Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt werden.  
Einmal jährlich erfolgt im Ausschuss für Kunst und Kultur, sowie im Integrationsrat ein Bericht über 
die bewilligten Förderungen nach Sparten.“ 
 
 
2. Teil 
Ein Beratungsgremium gemäß Punkt 8 des Förderkonzeptes Interkulturelle Kunstprojekte (Stand Ok-
tober 2008) kann nicht gegründet und betreut werden, da das Kulturamt zurzeit leider nicht über ein 
Interkulturelles Referat verfügt. Stattdessen wird ein vom Integrationsrat benannter Vertreter an der 
Beratung zur Programmplanung des Kulturamtes beteiligt.  
 
 
Sofern ein neues Referat zur Betreuung der Interkulturellen Kunstprojekte perspektivisch wieder zur 
Verfügung stehen sollte und das Beratungsgremium etabliert ist, wird der hier vorliegende Beschluss 
ohne erneute Beschlussfassung aufgehoben.  
 
 
 
Integrationsrat 25.04.2017 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Das im 1. Teil der Beschlussvorlage geforderte Verfahren wird seit 2015 bereits erfolgreich umge-
setzt.  
 
 
Der ergänzte 2. Teil der Beschlussvorlage wurde vom Integrationsrat bereits zur Programmplanung 
2016 dankend angenommen und der Integrationsrat entsendete seither seinen Vorsitzenden.  
 
Die im Förderkonzept Interkulturelle Kunstprojekte (Stand Oktober 2008) unter Punkt 8 geplante Be-
teiligung konnte aufgrund des Ausscheidens des damaligen Referenten und anschließender Stellen-
konsolidierung nicht umgesetzt werden.  
Daher wurde im Zuge der Entscheidung zum Interkulturellen Maßnahmenprogramm am 06.05.2015 
eine Beteiligung des Integrationsrates auf Initiative des Kulturamtes angeboten. Diese Initiative wurde 
von dem Integrationsrat sehr positiv aufgenommen. Mit der Programmplanung 2016 nimmt seitdem 
der Vorsitzende an den Beratungen teil.  
 
 
 
Zur Information ist der Auszug aus dem Förderkonzept beigefügt: 
 
8. Beteiligung der Zielgruppe an der Entwicklung des Förderprogramms 
Die Vielfalt der unterschiedlichen Projekte macht es zuweilen unmöglich, den künstlerischen Hinter-
grund, die Güte etc. ohne Rücksprachemöglichkeit mit Vertretern des jeweiligen Kulturkreises zu be-
urteilen. Eine Aktivierung sowohl der Künstlerinnen und Künstler wie auch des Publikums setzt indes 
voraus, dass diese sich mit ihren Kenntnissen nicht nur im Einzelfall einbringen können, sondern re-
gelmäßig um ihre Einschätzung gebeten werden. Dies führt zu einer weiteren Qualifizierung der Ent-
scheidungen. Es verhindert außerdem, dass gute Ideen und Projekte unentdeckt bleiben. 
 
Daher wird die Kulturverwaltung ein Beratungsgremium bestehend sowohl aus Künstlerinnen und 
Künstlern als auch Vertreterinnen bzw. Vertretern des Publikums mit Migrationshintergrund (5 Perso-
nen + je ein entsandtes Mitglied aus dem Integrationsrat und dem Kreis der Städtepartnerschaftsver-
eine) einrichten. Das Gremium wird zwei Mal im Jahr einberufen - zur Jahresmitte, um das Finden 
neuer Projektideen und die Animation zur Einreichung von Projektanträgen zu ermöglichen, und im 
ersten Quartal des Jahres, bevor die Programmplanung vorgestellt wird. 
Der für den gesamten Förderbereich des Kulturamts vorgesehene benutzerfreundliche Internetauftritt 
wird auch für die interkulturelle Szene ein breites Informationsangebot bieten. Es soll überdies die 
Kommunikation unter einander erleichtern.

Beratungsverlauf (2)

25.04.2017 Integrationsrat
TOP 8.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1051/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27