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2623/2020

Benennung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Anlage 2 Regelungen Ausschuss für Anzeigepflichtige Entlassungen

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Anlage 1 Mitgliederverzeichnis öffentliche Körperschaften

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Regelungen Ausschuss für Anzeigepflichtige Entlassungen

2275 Zeichen

Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Köln (nach dem 
KschG) 
 
 
1 
 
 
Regelungen zum Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen 
 
 
Auszug aus § 20 Kündigungsschutz Gesetzt (KSchG) Entscheidungen der Agentur für Ar-
beit 
 
(1) Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung 
oder ein Ausschuss (Entscheidungsträger). Die Geschäftsführung darf nur dann entscheiden, 
wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt. 
 
(2) Der Ausschuss setzt sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der 
Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder einem von ihm oder ihr beau f-
tragten Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vorsitzenden und je zwei Vertretern der Arbeit-
nehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen, die von dem Verwal-
tungsausschuss der Agentur für Arbeit benannt werden. Er trifft seine Entscheidungen mit 
Stimmenmehrheit. 
 
 
Ausführungen zu § 20 KSchG 
Zusammenfassung aus der Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit (AA) 
 
 Mitglieder des Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen 
 Vorsitzender der Geschäftsführung (VG) der AA oder ein beauftragter Angehöriger der AA 
als Vorsitzender 
 2 Vertreter der Arbeitnehmer  
 2 Vertreter der Arbeitgeber 
 2 Vertreter der öffentlichen Körperschaften  
 
 Es handelt sich um ein eigenständiges unabhängiges Gremium (kein Organ der AA). 
 
 Seine Entscheidungen sind Entscheidungen der Agentur für Arbeit. 
 
 Die Benennung und Berufung der Mitglieder und Stellvertreter erfolgt durch den Verwaltungs-
ausschuss.  
 
 Die Mitglieder des Ausschusses müssen nicht Mitglieder des Verwaltungsausschusses der  
     AA Köln sein. 
 
 Für jedes Mitglied ist zugleich mindestens ein Stellvertreter zu benennen und zu berufen. 
 
 Besondere Voraussetzungen für die Benennung der Mitglieder werden im KSchG nicht gefo r-
dert. Die Regelungen zur Berufungsfähigkeit für den Verwaltungsausschuss sind jedoch analog 
anzuwenden. 
 
 Die Amtsdauer der Vertreter der Arb eitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körpe r-
schaften ist beliebig bestimmbar. Empfohlen wird eine Amtsdauer von 6 Jahren in Anlehnung 
an die Amtsdauer der Verwaltungsausschüsse.

2

Anlage 1 Mitgliederverzeichnis öffentliche Körperschaften

1152 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auszug 
- Öffentliche Körperschaften - 
 
Mitgliederverzeichnis 
des Ausschusses für 
anzeigepflichtige Entlassungen 
der Agentur für Arbeit Köln 
(nach dem KSchG) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: 29.07.2020

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschussvorsitzender  
 
 
Vorsitzender Stellvertreter 
  
Herr 
Johannes Klapper 
Geschäftsführer 
Agentur für Arbeit Köln 
Butzweilerhofallee 1 
50829 Köln 
 
 
Frau 
Sabrina Nüchter 
Geschäftsführerin operativ 
Agentur für Arbeit Köln 
Butzweilerhofallee 1 
50829 Köln

3 
 
 
Gruppe der öffentlichen Körperschaften  
 
 
Mitglieder Stellvertreter 
 
 
 
Herr  
Markus Greitemann 
Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen 
und Bauen 
Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Tel.: +49 (221) 221 25900 
e-mail: markus.greitemann@stadt-koeln.de 
 
 
 
Herr  
Michael Paetzold 
Ratsmitglied der Stadt Köln 
  
Herr Prof. Dr.  
Harald Rau 
Dezernent für Soziales, Integration und 
Umwelt 
Stadt Köln  
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln  
 
Tel.: +49 (221) 221 29000 
Fax: +49 (221) 221 29047 
e-mail: harald.rau@stadt-koeln.de 
 
 
Herr Dr. 
Walter Schulz 
Ratsmitglied der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat

3334 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2623/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur 
für Arbeit Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat schlägt als Nachfolger/innen des bisherigen Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds für 
die Gruppe der öffentlichen Körperschaften vor: 
 
 
1. Mitglied      bisheriges Mitglied 
 
 
____________   ____________   (Herr Michael Paetzold) 
 
 
 
2. Stellvertretendes Mitglied    bisheriges stellvertretendes Mitglied 
 
 
____________   ____________   (Herr Dr. Walter Schulz) 
 
 
 
II. Die Benennung erfolgt für die laufende Amtsperiode des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlas-
sungen der Agentur für Arbeit Köln bis zum 30.06.2022, längstens jedoch für die laufende Wahlzeit 
des Rates bzw. der Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Köln. 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die §§ 17 ff. des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) regeln den besonderen Kündigungsschutz bei 
Entlassungen einer größeren Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 
Über Entlassungen, die nach § 17 KSchG anzuzeigen sind, entscheidet der Ausschuss für anzeige-
pflichtige Entlassungen (AfaE) der Agentur für Arbeit Köln. 
In Anlehnung an die seit dem 01.07.2016 laufende Amtszeit des Verwaltungsausschusses werden 
auch die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des AfaE für die Dauer von 6 Jahren benannt.  
Der AfaE besteht aus dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit und jeweils 2 
Vertreterinnen oder Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. 
Für jedes Mitglied ist zugleich eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu benennen. 
Mit Herrn Markus Greitemann, Dezernent für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft, ist mit 
Beschluss des Rates vom 07.11.2019 bereits ein Mitglied der Verwaltung für die Gruppe der öffentli-
chen Körperschaften des AfaE benannt worden. Stellvertretendes Mitglied ist Herr Prof. Dr. Harald 
Rau, Dezernent für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen. 
Aufgrund der Neukonstituierung des Rates sind für die verbleibende Amtsperiode bis zum 30.06.2022 
somit zwei Ratsmitglieder (1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied) neu vorzuschlagen. 
Die Benennung und Berufung der Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter erfolgt durch 
den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Köln. 
Die durch Ratsmitglieder zu besetzenden Sitze sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu ermitteln. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.  
 
Anlagen: Regelungen der Agentur für Arbeit zum Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen 
 Aktuelles Mitgliederverzeichnis des Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen 
(Stand: 29.07.2020)

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Butzweilerhofallee 1
  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
2623/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
20.08.2020 10:56