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3015/2020

Generalinstandsetzung der Friedrich-Karl-Straße in Abschnitten zwischen Hausnummer 224-236 und 238-270, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushalts

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 19.11.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2021, TOP 7.1.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3940 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 19.11.2020 
 3015/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.12.2020 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 07.12.2020 
Rat 10.12.2020 
 
Generalinstandsetzung der Friedrich-Karl-Straße in Abschnitten zwischen Hausnummer 224-
236 und 238-270, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO 
i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Bedarf für die Straßenerhal-
tungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet, hier im Bezirk 5, für die Jahre 2017 ff. festgestellt und die 
Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die Maßnahme „Friedrich-Karl-Straße 
in den Abschnitten zwischen Hausnummer 224-236 und 238-270“ ist darin mit Kosten in Höhe von 
490.000 € enthalten (Vorlagennummer 1020/2017). 
 
Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde am 28.11.2018 in Höhe von 472.325,08 € 
erteilt. Einschließlich der Baunebenkosten (Baugrunduntersuchungen, Schlussvermessung etc.) in 
Höhe von 18.729 € ergibt sich somit eine Auftragssumme von rd. 491.000 €.  
 
Folgende unvorhersehbare Maßnahmen führen zu einer Kostensteigerung in Höhe von rd. 146.000 €: 
 
Im Verlauf der Baumaßnahme mussten zusätzliche, nicht vorhersehbare Leistungen durch die beauf-
tragte Baufirma erbracht werden. Unter anderem handelte es sich um eine Änderung des Abfall-
schlüssels zur Entsorgung des vorhandenen Asphaltbelages. Ein baubegleitendes Bodengutachten 
konnte die zur Ausschreibung ermittelten Abfallkennwerte nicht bestätigen. Die baubegleitende Ana-
lyse ergab eine schlechtere Bodenklasse und erfordert so die teurere Entsorgung als nicht wieder-
verwendungsfähigen Abfall. Die entstandenen Kosten dafür liegen bei rd. 131.000 €. 
 
Des Weiteren wurden Versorgungsleitungen in einer Tiefe von nur 40-45 cm unterhalb der vorhande-
nen Straßenoberkante gefunden. Die übliche Leitungstiefe sollte 65 cm nicht unterschreiten, da an-
sonsten ein störungsfreier Straßenaufbau nicht gewährleistet werden kann. Zur Leitungssicherung 
musste vermehrt auf einen Geräteeinsatz verzichtet werden, sodass der Bodenabtrag in aufwändiger 
Handarbeit erfolgen musste. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 15.000 €. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nunmehr auf rd. 637.000 €. 
 
Die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in der Friedrich-Karl-Straße ist Gegenstand der 262. 
(Ringstraße entlang Haus-Nr. 238 – 270) bzw. 263. (Stichstraße entlang Haus-Nr. 224 – 236) KAG-
Maßnahmensatzung jeweils vom 16.02.2018. Gemäß § 2 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung ist 
der beitragsfähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaßnahme tatsächlich entstandenen 
Aufwendungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostensteigerungen werden daher zu einer Erhöhung

2 
 
des beitragsfähigen Aufwands und der Straßenbaubeiträge führen. Da es sich hier um eine Maßnah-
me aus dem Jahr 2017 handelt, ist eine Landesförderung nach den Zuschussbedingungen der För-
derrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-
lung vom 23.03.2020 nicht möglich. 
 
Die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2020/2021 
inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 zur Verfügung. 
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 2020/2021 ein-
schließlich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle 
Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2021 in Höhe von 12.740 € berücksichtigt. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

03.12.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2020 Rat
TOP 4.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3015/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
19.11.2020
Erstellt
14.10.2020 17:34