3015/2020
Generalinstandsetzung der Friedrich-Karl-Straße in Abschnitten zwischen Hausnummer 224-236 und 238-270, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushalts
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3940 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 19.11.2020 3015/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.12.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 07.12.2020 Rat 10.12.2020 Generalinstandsetzung der Friedrich-Karl-Straße in Abschnitten zwischen Hausnummer 224- 236 und 238-270, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Bedarf für die Straßenerhal- tungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet, hier im Bezirk 5, für die Jahre 2017 ff. festgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die Maßnahme „Friedrich-Karl-Straße in den Abschnitten zwischen Hausnummer 224-236 und 238-270“ ist darin mit Kosten in Höhe von 490.000 € enthalten (Vorlagennummer 1020/2017). Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde am 28.11.2018 in Höhe von 472.325,08 € erteilt. Einschließlich der Baunebenkosten (Baugrunduntersuchungen, Schlussvermessung etc.) in Höhe von 18.729 € ergibt sich somit eine Auftragssumme von rd. 491.000 €. Folgende unvorhersehbare Maßnahmen führen zu einer Kostensteigerung in Höhe von rd. 146.000 €: Im Verlauf der Baumaßnahme mussten zusätzliche, nicht vorhersehbare Leistungen durch die beauf- tragte Baufirma erbracht werden. Unter anderem handelte es sich um eine Änderung des Abfall- schlüssels zur Entsorgung des vorhandenen Asphaltbelages. Ein baubegleitendes Bodengutachten konnte die zur Ausschreibung ermittelten Abfallkennwerte nicht bestätigen. Die baubegleitende Ana- lyse ergab eine schlechtere Bodenklasse und erfordert so die teurere Entsorgung als nicht wieder- verwendungsfähigen Abfall. Die entstandenen Kosten dafür liegen bei rd. 131.000 €. Des Weiteren wurden Versorgungsleitungen in einer Tiefe von nur 40-45 cm unterhalb der vorhande- nen Straßenoberkante gefunden. Die übliche Leitungstiefe sollte 65 cm nicht unterschreiten, da an- sonsten ein störungsfreier Straßenaufbau nicht gewährleistet werden kann. Zur Leitungssicherung musste vermehrt auf einen Geräteeinsatz verzichtet werden, sodass der Bodenabtrag in aufwändiger Handarbeit erfolgen musste. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 15.000 €. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nunmehr auf rd. 637.000 €. Die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in der Friedrich-Karl-Straße ist Gegenstand der 262. (Ringstraße entlang Haus-Nr. 238 – 270) bzw. 263. (Stichstraße entlang Haus-Nr. 224 – 236) KAG- Maßnahmensatzung jeweils vom 16.02.2018. Gemäß § 2 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung ist der beitragsfähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaßnahme tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostensteigerungen werden daher zu einer Erhöhung 2 des beitragsfähigen Aufwands und der Straßenbaubeiträge führen. Da es sich hier um eine Maßnah- me aus dem Jahr 2017 handelt, ist eine Landesförderung nach den Zuschussbedingungen der För- derrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- lung vom 23.03.2020 nicht möglich. Die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 zur Verfügung. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 2020/2021 ein- schließlich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2021 in Höhe von 12.740 € berücksichtigt. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3015/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 14.10.2020 17:34