0096/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO – Umgestaltung der Verkehrsführung und Installation eines barrierefreien Haltepunktes am Josef-Haubrich-Hof 5, Aktenzeichen: 167/24
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Anlage 2 Eingabe
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geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Stadt Köln per Telefax zugesendet 221 26005 Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln Betr.: Halten am Ärztehaus: Josef-Hauprich-Hof 5, 50676 Köln. Bezug: Beschwerde weil sich dort keine Haltebucht auf der rechten Fahrbahnseite für das Ein- und Aussteigen von Taxis und Körperbehinderten mit Rollstuhl gefahrlos möglich ist. Sehr geehrte Damen und Herren. Am 23.12.2024 musste meine Frau gegen 11 :00 Uhr die Gemeinschaftspraxis Kardiologie Köln, im Ärztehaus Josef-Hauprich-Hof 5 Köln zur Untersuchung aufsuchen. Wir Beide sind auf Rolator und Rollstuhl und Unterarmhilte angewiesen. Das Taxis musste für das Aussteigen ca. 1,00 m von der Bordsteinkante halten, um ein aussteigen zu ermöglichen, da sich dort sich ein sehr hohe Bordstein befindet. Meine Frau und ich sind beide mit dem Schwerbehinderung von 100% und mit dem Merkzeichen aG und B. a Beim Austeigen wurden wir durch mehre schnell fhrende Radfahrer erheblich gefährdet. Man kann nur heute von großem Glück sprechen das es nicht zu einem Unfall gekommen ist. Die gleiche Situation war auch beim Abholen zur Rückfahrt nach Hause: in 51107 Köln. Die Haltestelle für Krankentransporte an diesem Ärztehaus ist das Gleiche. Für mich als Bürger der Stadt Köln ist es nicht nachvollziehbar, dass dort durch die Umgestaltung der Verkehrsführung so ein gefahren Punkt geschaffen wurde. Stadt Köln Beschwerdeausschuss l Ich beantrage vor dem Ärztehaus dort einen gefahrlosen Haltepunkt für Ein- und Aussteigende Personen, mit einer abgesenkten Bordsteinsteinkante herzustellen. Das dieser Haltepunkt nicht mit der Baugenehmigung durch das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln für dieses Ärztehaus dort an dieser Stelle, gefordert worden ist, kann ich nicht als Stukkateurmeister nachvollziehen. Dieses ist möglich, wenn die Straßenbauverwaltung den sinnlosen Mittelstreifen nach rechts verlegt. Hoffe dass dieser Mangel kurzfristig seine Erledigung findet. Mit freundlichen Grüßen. Stadt Köln Beschwerdeausschuss Seite 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/1 Vorlagen-Nummer 0096/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Umgestaltung der Verkehrsführung und Installation eines barrierefreien Haltepunktes am Josef-Haubrich-Hof 5, Aktenzeichen: 167/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber ge- gen eine Maßnahme aus. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung eines gefahrlosen Haltepunktes mit abgesenkter Bord- steinkante in der Fleischmengergasse unmittelbar vor dem Ärztehaus Josef-Haubrich-Hof 5. Er weist daraufhin, dass dies aus seiner Sicht durch eine Verlegung des Mittelstreifens mög- lich wäre und merkt an, dass eine entsprechende Vorgabe bereits im Rahmen der Baugeneh- migung hätte erfolgen müssen. Zu diesem Anliegen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Fleischmengergasse ist eine wichtige und stark frequentierte Radverkehrsanbindung. Be- reits bei der Anordnung der Fahrradstraße wurden Markierung und Beschilderung so angeord- net, dass eine eindeutige und sichere Verkehrsführung gewährleistet ist. Bei der Planung wur- den auch die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt. In unmittelbarer Nähe zum Ärztehaus befinden sich zahlreiche Behindertenstellplätze. Unmittelbar nach der Einmündung der Lungengasse in die Fleischmengergasse befinden sich auf beiden Straßen- seiten ausgewiesene Behindertenstellplätze. Von diesen Stellplätzen aus besteht über durch- gängige Gehweganlagen sowie Fußgängerüberwege eine kurze und verkehrssichere Wege- beziehung zu den Praxen im Ärztehaus. Darüber hinaus stehen sowohl im Einmündungsbereich auf der rechten Seite der Fleischmen- gergasse als auch in Mittellage Ladezonen zur Verfügung, die für kurze Haltevorgänge ge- nutzt werden können. Damit ist eine ausreichende Anzahl an zulässigen Haltemöglichkeiten am Ärztehaus gegeben. Grundsätzlich obliegt die Gewährleistung eines sicheren Ein- und Ausstiegs den jeweiligen Taxi- bzw. Transportfahrern. Das Gebäude verfügt zudem über eine private Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Pra- xen, die über einen Aufzug erreichbar sind und so eine barrierearme Erreichbarkeit des Ärz- tehauses ermöglicht. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit der Eingabe nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0096/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.02.2026
- Erstellt
- 12.01.2026 12:24