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0096/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO – Umgestaltung der Verkehrsführung und Installation eines barrierefreien Haltepunktes am Josef-Haubrich-Hof 5, Aktenzeichen: 167/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 4.3

Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

2150 Zeichen

geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Stadt Köln per Telefax zugesendet 221 26005 
Bürgeramt Innenstadt 
Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Betr.: Halten am Ärztehaus: Josef-Hauprich-Hof 5, 50676 Köln. 
Bezug: Beschwerde weil sich dort keine Haltebucht auf der rechten Fahrbahnseite für das 
Ein- und Aussteigen von Taxis und Körperbehinderten mit Rollstuhl gefahrlos 
möglich ist. 
Sehr geehrte Damen und Herren. 
Am 23.12.2024 musste meine Frau gegen 11 :00 Uhr die Gemeinschaftspraxis Kardiologie 
Köln, im Ärztehaus Josef-Hauprich-Hof 5 Köln zur Untersuchung aufsuchen. 
Wir Beide sind auf Rolator und Rollstuhl und Unterarmhilte angewiesen. 
Das Taxis musste für das Aussteigen ca. 1,00 m von der Bordsteinkante halten, um ein 
aussteigen zu ermöglichen, da sich dort sich ein sehr hohe Bordstein befindet. 
Meine Frau  und ich sind beide mit dem Schwerbehinderung von 100% und mit 
dem Merkzeichen aG und B. 
a
Beim Austeigen wurden wir durch mehre schnell fhrende Radfahrer erheblich gefährdet. 
Man kann nur heute von großem Glück sprechen das es nicht zu einem Unfall gekommen ist. 
Die gleiche Situation war auch beim Abholen zur Rückfahrt nach Hause:                       
in 51107 Köln. 
Die Haltestelle für Krankentransporte an diesem Ärztehaus ist das Gleiche. 
Für mich als Bürger der Stadt Köln ist es nicht nachvollziehbar, dass dort durch die 
Umgestaltung der Verkehrsführung so ein gefahren Punkt geschaffen wurde. 
Stadt Köln Beschwerdeausschuss 
l

Ich beantrage vor dem Ärztehaus dort einen gefahrlosen Haltepunkt für Ein- und 
Aussteigende Personen, mit einer abgesenkten Bordsteinsteinkante herzustellen. 
Das dieser Haltepunkt nicht mit der Baugenehmigung durch das Bauaufsichtsamt der Stadt 
Köln für dieses Ärztehaus dort an dieser Stelle, gefordert worden ist, kann ich nicht als 
Stukkateurmeister nachvollziehen. 
Dieses ist möglich, wenn die Straßenbauverwaltung den sinnlosen Mittelstreifen nach rechts 
verlegt. 
Hoffe dass dieser Mangel kurzfristig seine Erledigung findet. 
Mit freundlichen Grüßen. 
Stadt Köln Beschwerdeausschuss Seite 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2645 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0096/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Umgestaltung der Verkehrsführung und Installation 
eines barrierefreien Haltepunktes am Josef-Haubrich-Hof 5, Aktenzeichen: 167/24  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber ge-
gen eine Maßnahme aus. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Einrichtung eines gefahrlosen Haltepunktes mit abgesenkter Bord-
steinkante in der Fleischmengergasse unmittelbar vor dem Ärztehaus Josef-Haubrich-Hof 5. 
Er weist daraufhin, dass dies aus seiner Sicht durch eine Verlegung des Mittelstreifens mög-
lich wäre und merkt an, dass eine entsprechende Vorgabe bereits im Rahmen der Baugeneh-
migung hätte erfolgen müssen. 
Zu diesem Anliegen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Die Fleischmengergasse ist eine wichtige und stark frequentierte Radverkehrsanbindung. Be-
reits bei der Anordnung der Fahrradstraße wurden Markierung und Beschilderung so angeord-
net, dass eine eindeutige und sichere Verkehrsführung gewährleistet ist. Bei der Planung wur-
den auch die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt. In unmittelbarer 
Nähe zum Ärztehaus befinden sich zahlreiche Behindertenstellplätze. Unmittelbar nach der 
Einmündung der Lungengasse in die Fleischmengergasse befinden sich auf beiden Straßen-
seiten ausgewiesene Behindertenstellplätze. Von diesen Stellplätzen aus besteht über durch-
gängige Gehweganlagen sowie Fußgängerüberwege eine kurze und verkehrssichere Wege-
beziehung zu den Praxen im Ärztehaus. 
Darüber hinaus stehen sowohl im Einmündungsbereich auf der rechten Seite der Fleischmen-
gergasse als auch in Mittellage Ladezonen zur Verfügung, die für kurze Haltevorgänge ge-
nutzt werden können. Damit ist eine ausreichende Anzahl an zulässigen Haltemöglichkeiten 
am Ärztehaus gegeben. 
Grundsätzlich obliegt die Gewährleistung eines sicheren Ein- und Ausstiegs den jeweiligen 
Taxi- bzw. Transportfahrern. 
Das Gebäude verfügt zudem über eine private Tiefgarage mit direktem Zugang zu den Pra-
xen, die über einen Aufzug erreichbar sind und so eine barrierearme Erreichbarkeit des Ärz-
tehauses ermöglicht. 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1059 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit der Eingabe nach §24 GO NRW. Diese 
Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder 
Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und 
Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0096/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.02.2026
Erstellt
12.01.2026 12:24