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1666/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Auschuss Kunst und Kultur vom 02.05.2023 betreffend "Reiterstandbild Kaiser Wilhelm"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4419 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer  25.07.2023 
 1666/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Auschuss Kunst und Kultur vom 02.05.2023 betreffend "Reiterstandbild Kaiser 
Wilhelm" 
Zu der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zum „Reiterstandbild Kaiser Wilhelm“ 
(AN/0752/2023) im Ausschuss Kunst und Kultur vom 02.05.2023, nimmt die Verwaltung wie 
folgt Stellung: 
 
1. Wie sieht der ganzheitliche Umgang mit dem Reiterstandbild aus und welche Ämter 
sind daran beteiligt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Ein ganzheitlicher Umgang mit dem Reiterstandbild ist nicht nur im Rahmen der Auseinan-
dersetzung mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands erforderlich. (siehe Antwort zu 
Frage 3) Im Zuge der Befassung mit dem Mahnmal zum Genozid an den Armenerinnen 
und Armeniern hat die BV1 auch beschlossen, das Reiterdenkmal zu berücksichtigen.  
Die Verwaltung erarbeitet aktuell die Rahmenbedingungen für den vom Rat in seiner Sit-
zung am 15.06.23 beschlossenen Dialog- und Findungsprozess mit dem Ziel, eine dauer-
haft zeitgemäße, angemessene Form des Erinnerns im Bereich der Kölner Innenstadt zu 
finden. Dieser soll nach der Sommerpause starten.   
 
2. Welches Budget steht zum Erhalt des Reiterstandbilds zur Verfügung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es existiert kein Budget, das explizit zur Erhaltung eines einzelnen Standbildes vorgese-
hen ist. Für die Pflege von Standbildern und Denkmälern im Besitz der Stadt Köln gibt es 
bei den jeweils verwaltenden Dienststellen ein Grundbudget, mit dem die Durchführung 
von einfachen Reinigungen (Graffitibeseitigung u. ä.) und kleinen Instandsetzungen si-
chergestellt ist. Bei größeren Restaurierungen und Sicherungsmaßnahmen muss ein ent-
sprechendes Budget auf Grundlage einer Maßnahmenplanung beantragt werden. 
 
3. Wie bewertet die Stadt Köln als Eigentümerin die Diskussionen um das Reiterstand-
bild? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Baudenkmal Hohenzollernbrücke besteht aus den Landpfeilern mit den vier Reiter-
standbildern und den Bögen der Brücke, die auf zwei Flusspfeilern ruhen. Während die 
Bögen der Brücke und die darunterliegenden Pfeiler Eigentum des Bundes sind, handelt 
es sich bei den Landpfeilern um städtische Parzellen. Unabhängig von den Eigentumsver-

2 
 
hältnissen der einzelnen Parzellen, regelt das Denkmalschutzgesetz NRW, dass die Be-
zirksregierung auch dann zuständig ist, wenn ein Denkmal nur teilweise dem Bund gehört. 
Daher ist die Bezirksregierung als Untere Denkmalschutzbehörde für das gesamte Bau-
denkmal, inklusive der städtischen Parzellen zuständig. Alle Änderungen am Objekt müs-
sen nach §9 DSchG NRW dort beantragt werden. 
 
Die Reiterbilder befinden sich als Teil der Landpfeiler auf städtischen Parzellen und gehö-
ren dementsprechend zum Eigentum der Stadt Köln; als verwaltende Dienststelle ist das 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege zugewiesen. Es ist unbedingt notwendig, die 
Reiterstandbilder nicht als eigenständige Denkmäler zu betrachten, sondern diese als Teil 
des Gesamtdenkmals Hohenzollernbrücke zu verstehen. Diese ist ein entscheidender Ein-
griff der preußischen Könige und Kaiser in die Kölner Stadtstruktur, die in den Kontext der 
Fertigstellung des Kölner Doms gestellt werden muss. So ist die axiale Ausrichtung auf 
den Dom als Ausdruck des Kulturkampfes zwischen dem preußischen Staat und der ka-
tholischen Kirche zu betrachten. Es wird deutlich, dass die Zusammenhänge komplex 
sind, weshalb eine wissenschaftliche Kommentierung des Gesamtobjektes und seiner 
Teile sicherlich wünschenswert ist, um alle Zusammenhänge zu verdeutlichen. Hierzu 
muss ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden, das mit der Bezirksregierung Köln als 
Untere Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden muss. 
 
4. Ist eine Einbindung des Expert*innengremiums (post)koloniales Erbe Kölns geplant? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Expert*innengremium (Post)koloniales Erbe der Stadt Köln soll in die weiteren Über-
legungen im Umgang mit dem Reiterstandbild aktiv eingebunden werden. Derzeit gibt es 
noch keine im Gremium abgestimmte Meinung über den Umgang mit dem Standbild, 
wenngleich die bisherige unkommentierte Darstellung Kaiser Wilhelms II im öffentlich 
Raum kritisiert wird. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1666/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.07.2023
Erstellt
16.05.2023 12:38