1666/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Auschuss Kunst und Kultur vom 02.05.2023 betreffend "Reiterstandbild Kaiser Wilhelm"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4419 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 25.07.2023 1666/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Auschuss Kunst und Kultur vom 02.05.2023 betreffend "Reiterstandbild Kaiser Wilhelm" Zu der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zum „Reiterstandbild Kaiser Wilhelm“ (AN/0752/2023) im Ausschuss Kunst und Kultur vom 02.05.2023, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie sieht der ganzheitliche Umgang mit dem Reiterstandbild aus und welche Ämter sind daran beteiligt? Antwort der Verwaltung: Ein ganzheitlicher Umgang mit dem Reiterstandbild ist nicht nur im Rahmen der Auseinan- dersetzung mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands erforderlich. (siehe Antwort zu Frage 3) Im Zuge der Befassung mit dem Mahnmal zum Genozid an den Armenerinnen und Armeniern hat die BV1 auch beschlossen, das Reiterdenkmal zu berücksichtigen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell die Rahmenbedingungen für den vom Rat in seiner Sit- zung am 15.06.23 beschlossenen Dialog- und Findungsprozess mit dem Ziel, eine dauer- haft zeitgemäße, angemessene Form des Erinnerns im Bereich der Kölner Innenstadt zu finden. Dieser soll nach der Sommerpause starten. 2. Welches Budget steht zum Erhalt des Reiterstandbilds zur Verfügung? Antwort der Verwaltung: Es existiert kein Budget, das explizit zur Erhaltung eines einzelnen Standbildes vorgese- hen ist. Für die Pflege von Standbildern und Denkmälern im Besitz der Stadt Köln gibt es bei den jeweils verwaltenden Dienststellen ein Grundbudget, mit dem die Durchführung von einfachen Reinigungen (Graffitibeseitigung u. ä.) und kleinen Instandsetzungen si- chergestellt ist. Bei größeren Restaurierungen und Sicherungsmaßnahmen muss ein ent- sprechendes Budget auf Grundlage einer Maßnahmenplanung beantragt werden. 3. Wie bewertet die Stadt Köln als Eigentümerin die Diskussionen um das Reiterstand- bild? Antwort der Verwaltung: Das Baudenkmal Hohenzollernbrücke besteht aus den Landpfeilern mit den vier Reiter- standbildern und den Bögen der Brücke, die auf zwei Flusspfeilern ruhen. Während die Bögen der Brücke und die darunterliegenden Pfeiler Eigentum des Bundes sind, handelt es sich bei den Landpfeilern um städtische Parzellen. Unabhängig von den Eigentumsver- 2 hältnissen der einzelnen Parzellen, regelt das Denkmalschutzgesetz NRW, dass die Be- zirksregierung auch dann zuständig ist, wenn ein Denkmal nur teilweise dem Bund gehört. Daher ist die Bezirksregierung als Untere Denkmalschutzbehörde für das gesamte Bau- denkmal, inklusive der städtischen Parzellen zuständig. Alle Änderungen am Objekt müs- sen nach §9 DSchG NRW dort beantragt werden. Die Reiterbilder befinden sich als Teil der Landpfeiler auf städtischen Parzellen und gehö- ren dementsprechend zum Eigentum der Stadt Köln; als verwaltende Dienststelle ist das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege zugewiesen. Es ist unbedingt notwendig, die Reiterstandbilder nicht als eigenständige Denkmäler zu betrachten, sondern diese als Teil des Gesamtdenkmals Hohenzollernbrücke zu verstehen. Diese ist ein entscheidender Ein- griff der preußischen Könige und Kaiser in die Kölner Stadtstruktur, die in den Kontext der Fertigstellung des Kölner Doms gestellt werden muss. So ist die axiale Ausrichtung auf den Dom als Ausdruck des Kulturkampfes zwischen dem preußischen Staat und der ka- tholischen Kirche zu betrachten. Es wird deutlich, dass die Zusammenhänge komplex sind, weshalb eine wissenschaftliche Kommentierung des Gesamtobjektes und seiner Teile sicherlich wünschenswert ist, um alle Zusammenhänge zu verdeutlichen. Hierzu muss ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden, das mit der Bezirksregierung Köln als Untere Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden muss. 4. Ist eine Einbindung des Expert*innengremiums (post)koloniales Erbe Kölns geplant? Antwort der Verwaltung: Das Expert*innengremium (Post)koloniales Erbe der Stadt Köln soll in die weiteren Über- legungen im Umgang mit dem Reiterstandbild aktiv eingebunden werden. Derzeit gibt es noch keine im Gremium abgestimmte Meinung über den Umgang mit dem Standbild, wenngleich die bisherige unkommentierte Darstellung Kaiser Wilhelms II im öffentlich Raum kritisiert wird. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1666/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.07.2023
- Erstellt
- 16.05.2023 12:38