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AN/1174/2020

Social Media Konten der Oberbürgermeisterin

AfD Antrag nach § 3 31.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 3.1.10

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

7009 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.b oyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.08.2020 
AN/1174/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.09.2020 
 
Social Media Konten der Oberbürgermeisterin 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgen-
den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen 
 
Beschluss:  
  
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Köln missbilligt die Pflege der persönlichen und zwischen-
zeitlich umgewidmeten Social-Media-Konten der Oberbürgermeisterin von J a-
nuar 2016 bis August 2019 durch die Stadt Köln ohne Abschluss eines trans-
parenten Vertrages und der Einbeziehung des Rates der Stadt Köln. 
2. Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass es sich bei der zeitlich begrenzten 
Übertragung der entsprechenden Social -Media-Konten an die Stadt Köln um 
ein unzulässiges Insichgeschäft zwischen der Oberbürgermeisterin und der 
Stadt Köln handelte, für das jedenfalls die Zustimmung des Rates der Stadt 
Köln erforderlich gewesen wäre. 
3. Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, offenzulegen, welche Kos-
ten der Stadt Köln durch die Pflege der entsprechenden Social-Media-Konten 
der Oberbürgermeisterin von Januar 2016 bis August 2019 der Stadt Köln 
entstanden sind und welche von der Stadt Köln entgeltlich beschäftigten Per-
sonen für die Pflege verantwortlich waren. 
4. Der Rat der Stadt Köln fordert die Oberbürgermeisterin auf, die der Stadt 
durch die Pflege der entsprechenden Social-Media-Konten entstandenen Kos-

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ten an die Stadt zurückzuzahlen. 
5. Der Rat der Stadt Köln fordert die Oberbürgermeisterin auf, die Finanzierung 
ihres derzeitigen Wahlkampfes transparent offenzulegen. 
 
Begründung:  
  
Nach einem Bericht der Kölner Internetzeitung report-K (https://www.report-
k.de/Politik-Nachrichten/Kommunalwahl-2020/Henriette-Reker-verlieh-ihre-Social-
Media-Accounts-an-die-Stadt-Koeln-133990, abgerufen am 30. August 2020) hat die 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker ihre persönlichen Social-Media-Konten im Zeit-
raum vom Januar 2016 bis zum August 2019 an die Stadt Köln „verliehen“. Wesentli-
cher Inhalt dieser „Leihe“ war die Umwidmung der Konten sowie die Einräumung ei-
nes einfachen, zeitlich begrenzten Nutzungsrechts an die Stadt Köln. Infolge dieser 
„Leihe“ wurden die Social-Media-Konten zunächst aus dem Büro der Oberbürger-
meisterin, später aus dem städtischen Presseamt durch den freien Mitarbeiter Fre-
derik Schorn auf Kosten der Stadt Köln gepflegt. Herr Schorn war bereits 2015 und 
jetzt wieder 2020 Wahlkampfmanager von Frau Reker. Für gewöhnlich umfasst die 
Pflege eines Social-Media-Kontos zeitintensive Tätigkeiten wie unter anderem die 
Erstellung von Beiträgen, die Beantwortung von Nachrichten der Abonnenten und die 
Analyse und Auswertung statistischer Daten zur Optimierung der Reichweite und 
Beliebtheit der Konten in den sozialen Netzwerken. 
Ausweislich dieses Sachverhalts bedient sich die Oberbürgermeisterin unlauterer 
Mittel zur Finanzierung ihres persönlichen Wahlkampfes für die Oberbürgermeister-
wahl 2020 auf Kosten der Kölner Steuerzahler. Im Einzelnen: 
§ 181 BGB verbietet es, dass ein Vertreter Geschäfte für den Vertretenen vornimmt, 
wenn der Vertreter das Geschäft mit sich selbst abschließt. Die Stadt Köln kann also 
grundsätzlich keine Rechtsgeschäfte mit Frau Reker eingehen, weil sie sich hierbei 
von Frau Reker selbst vertreten lassen müsste. 
Eine andere Sachlage hätte bestanden, wenn Frau Reker an den Rat der Stadt Köln 
herangetreten wäre und um die Zustimmung des Rates zur zeitweiligen „Verleihung“ 
ihrer Social-Media-Accounts gebeten hätte. Doch die Oberbürgermeisterin hat sich 
bewusst gegen eine derartige Vorgehensweise entschieden und den Rat außen vor 
gelassen. Somit ist es nicht zu einer klaren, transparenten und rechtssicheren Rege-
lung gekommen, sondern vielmehr zu einer für den Steuerzahler teuren und un-
durchsichtigen Klüngelei. 
Die Kosten für die Pflege der Social-Media-Konten, die von Herrn Schorn und mög-
licherweise weiteren bezahlten Kräften der Stadt Köln verantwortet wurde, sind der-
zeit unbekannt. Es ist geboten, dass die Verwaltung hier schnell für Aufklärung sorgt, 
um einerseits den finanziellen Schaden für die Stadt Köln und andererseits auch zu 
ermessen, in welchem Umfang die Wahlkampagne von Frau Reker unfaire Vorteile 
aus Steuergeldern zugeflossen sind, auf die ihre Mitbewerber bei der Oberbürger-
meisterwahl 2020 nicht zugreifen konnten. Die Stadt muss sich insofern schadlos 
halten und die Fairness im laufenden Oberbürgermeisterwahlkampf wiederherstellen, 
indem sie die Kosten, die der Stadt entstanden sind, von der Oberbürgermeisterin 
zurückfordert. 
Dass hier öffentliche Mittel zweckentfremdet wurden, um die persönliche Wahlwer-
bung der Oberbürgermeisterin für ihre Wiederwahl vorzubereiten, lässt sich insofern 
auch durch die Personalie Frederik Schorn belegen. Auf Grundlage der zur Verfü-
gung stehenden Informationen bestehen Anzeichen dafür, dass die Social-Media-
Konten von Frau Reker ununterbrochen durch Herrn Schorn gepflegt wurden oder

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dieser zumindest die Pflege zu verantworten hatte. Lediglich die für die Pflege der 
Social-Media-Konten notwendigen Mittel wurden jeweils aus unterschiedlichen Töp-
fen bestritten: Zuerst aus den Wahlkampfmitteln von Frau Reker, als Herr Schorn 
Wahlkampfmanager für die Oberbürgermeisterwahl 2015 war, später durch öffentli-
che Mittel der Steuerzahler, als Herr Schorn zunächst als freier Mitarbeiter der Stadt 
Köln und danach über das städtische Presseamt die Social-Media-Konten betreute 
und schließlich wieder aus den Wahlkampfmitteln von Frau Reker, nachdem diese 
sich die Konten von der Stadt Anfang September 2019 wieder zurückübertragen ließ. 
Die Oberbürgermeisterin hatte keine Skrupel, ihre Social-Media-Konten über Jahre 
auf Kosten des Steuerzahlers pflegen zu lassen, ehe sie sich wieder die Konten zu-
rückübertragen ließ, um sie jetzt zusammen mit den von der Stadt finanzierten und 
dem Personal der Stadt erarbeiteten Vorteilen und Inhalten wieder als Mittel der 
Wahlkampfpropaganda zu gebrauchen. Gerade in den sozialen Medien ist für die 
Beliebtheit und Reichweite von Konten, und damit auch ihre Wirksamkeit im öffentli-
chen Meinung- und Wahlkampf, eine kontinuierliche Koordination und Erstellung von 
Inhalten erforderlich. Indem sie diese Aufgabe den Steuerzahlern Köln aufbürdete, 
hat sie sich als Amtsinhaberin einen unfairen und unlauteren Vorteil verschafft, denn 
keiner der anderen Kandidaten hatte die Möglichkeit, seine Social -Media-Konten fast 
vier Jahre lang durch bezahlte Kräfte der Stadt Köln pflegen zu lassen. 
 
 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1174/2020
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
31.08.2020
Erstellt
31.08.2020 11:09