V/1044/2015
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster - Uppenberg/Mauritz
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Beschlussvorlage
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V/1044/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster - Uppenberg/Mauritz Beratungsfolge 19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster – Uppenberg/Mauritz wird gewählt Herr Hans Joachim Hanauer 68 Jahre alt oder Herr Dr. Eric Henn 45 Jahre alt Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster – Uppenberg/Mauritz. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die Amtszeit der Schiedsfrau Krystyna Rosenthal endete bereits am 01.11.2015. Frau Rosenthal steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. Herr Hanauer und Herr Dr. Henn haben sich bereit erklär t, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirk s- vertretung Münster – Mitte, das Amt der Schiedsperson für den Bezirk Uppenberg/Mauritz zu übernehmen. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür g e- eignet ist. Das Schie dsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schied samtsbe- Vorlagen-Nr.: V/1044/2015 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 17.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1044/2015 zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die vorgenannten Vorau ssetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von beiden Bewerbern erfüllt. Die BV Mitte hatte bereits in ihrer Sitzung am 27.10.2015 Herrn Dr. Eric Henn zum Schiedsmann gewählt. Dieser Wahl hat der Direktor des Amtsgeri chts Münster mit Verfügung vom 01.12.2015 mit folgender Begründung die Bestätigung verweigert: „Nach § 4 Schiedsamtsgesetz NW ist der Direktor des Amtsgerichts verpflichtet, vor dem Amtsa n- tritt einer Schiedsperson dessen Wahl zu bestätigen. Nach den Besti mmungen der VV zu § 4 Schiedsamtsgesetz NW ist dabei insbesondere zu prüfen, ob bei der Wahl alle gesetzlichen Vor - schriften, insbesondere § 2 Schiedsamtsgesetz NW, beachtet worden sind und ob die gewählte Person geeignet ist. Ich habe die Beschlussvorlag e vom 24.09.2015 sowie die auf dieser Grundlage ergangene Wahl unter 5.3 der Tagesordnung der Bezirksvertretung Münster -Mitte vom 27.10.2015 auf dieser Grundlage geprüft und dabei festgestellt, dass zumindest nicht auszuschließen ist, dass die aus - weislich der Niederschrift erfolgte einstimmige Wahl des Dr. Henn zu beanstanden ist und somit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wahl nicht gerecht wird. Aus dem Auszug der Niede r- schrift ergibt sich, dass der Wahl ein Vorschlag des Herrn Fischer -Baumeister als Bezirksbürger- meister voranging und daraufhin einstimmig Dr. Henn gewählt worden ist. Danach ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Vorschlag des Leiters beeinflusst waren und eine ordnungsgemäße „Stichw ahl“ zwischen den Kandidaten nicht stattge - funden hat. Die Wahl ist daher nachzuholen, wobei rein vorsorglich darauf hingewiesen wird, dass die Ab - stimmung der Bezirksvertretung durch eine Personenwahl für den einen oder anderen Kandidaten erfolgen sollte. Im Übrigen bestehen an der Eignung der zur Wahl gestellten Kandidaten keine Zweifel im Sinne des § 2 Schiedsamtsgesetz NW. Ich bitte, die Kandidaten in geeigneter Weise von der Notwendigkeit einer Neuwahl in Kenntnis zu setzen und nach deren Durchführung den Vorgang erneut zur Prüfung zu übersenden.“ I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1044/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37