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AN/0124/2021

Änderungsantrag zu 5.1.2 Zebrastreifen am Eierplätzchen/Südstadt, Änderungsantrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 03.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.01.2021, TOP 5.1.2.1

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

5886 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0124/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 
 
Änderungsantrag zu 5.1.2 Zebrastreifen am Eierplätzchen/Südstadt 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Änderungsantrag zu 5.1.2  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prü-
fung - wenn möglich in einem (virtuellen) Ortstermin - der BV1 vorzustellen: 
 
1. Dieser unechte Kreisverkehr (es gilt rechts vor links!) wird durch das Ausweisen eines 
verkehrsberuhigten Bereichs¹ aufgewertet, der deutlich vor den Einmündungen und Ausfahr-
ten beginnt bzw. endet. 
 
2. Die Querungen der beiden Mittelalleen (Mainzer und Teutoburger Straße) zum und über 
das Eierplätzchen sind zu überarbeiten, damit sie in voller Breite und barrierefrei genutzt 
werden können. Hierfür sind ggf. die Absenkungen anzupassen und Schilder, Mülleimer so-
wie Radabstellanlagen sind aus diesen Bereichen zu entfernen bzw. zu versetzen. 
 
3. Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs wird deutlich markiert und die Querungen in 
den beiden Sichtachsen gekennzeichnet. (Bild 2) 
 
4. Die Rundum-Querungen werden durchgängig sichergestellt, dafür wird u.a. das Parken im 
Bereich der Einmündungen Trajanstraße und Titusstraße eingeschränkt bzw. neugeordnet. 
Das Fahrradparken im Gehweg- wie im Mittelalleenbereich wird in Parktaschen verlagert. 
 
5. Die Parkbereiche werden dabei so ausgelegt, dass in jedem Fall auch größere Rettungs-
fahrzeuge passieren können. 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

1 Verkehrsberuhigter Bereich (landläufig, aber fälschlich als Spielstraße bezeichnet), Wikipedia: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver kehrsberuhigter_Bereich 
2 Entnommen aus: Gemeinsamer Verkehrsentwicklungsplan Hemer – Menden – Iserlohn, Endbericht, 
2015, S. 131 https://www.hemer.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/ 
B_Endbericht_VEP_HIM_Kap_7-8_Massnahmen -Fazit.pdf 
 
 
6. Anstelle von notwendigen Pollern sind Fahrradabstellanlagen einzusetzen. dabei sind Ab-
stellmöglichkeiten für Lastenräder zu berücksichtigen. 
 
7. Es sind neben den für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu markierenden 
Parkplätzen auch Ladezonen auszuweisen. 
 
8. Es sind im Nahbereich spezielle Motorradparkplätze auszuweisen, das Gehwegparken 
von Motorrädern wird konsequent geahndet. 
 
Begründung 
Das Eierplätzchen als Knotenpunkt zweier städtebaulich besonderen Achsen und Mittelal-
leen bekommt inzwischen auch im nachbarschaftlichen Miteinander eine besondere Bedeu-
tung zu – dies aber nicht nur als zu überquerender Platz für diejenigen mit dem Ziel Römer-
park, TH oder Rheinufer, nein, das Eierplätzchen wird vielfältig genutzt. 
Heute ziehen der Bücherschrank und der alternative Kunstmarkt sein Publikum an. In seiner 
Eigenschaft als generationsübergreifend genutzter spontaner Treffpunkt ist er längst über die 
Südstadt hinaus etabliert. 
 
Durch die Nähe von Schulen, Kitas, des Altenheims, der TH, des Jugendzentrums Bauspiel-
platz, den Spiel- und Sportplätzen, den beiden Parks, dem Café und dem Kiosk kommt die-
sem Platz eine vielfältige verkehrliche Bedeutung zu, insbesondere für Kinder in ihrer Frei-
zeit, aber auch auf dem Weg zur Schule oder Kitas. 
 
Die Verkehrsführung um das Eierplätzchen ist hingegen uneindeutig, unübersichtlich und 
damit gefährlich. Unter anderem nehmen nicht wenige Verkehrsteilnehmer:innen fälschlich 
an, dass die Regeln eines Kreisverkehres gelten. Auch sind die Einmündungen bzw. Aus-
fahrten von und zum Eierplätzchen oft so zugeparkt, dass das Queren nicht ungehindert 
möglich ist. Besonders prekär ist, dass selbst die ungehinderte Einfahrt von Rettungsfahr-
zeugen (Leiterwagen der Feuerwehr) dann nicht möglich ist.  
 
Die Querung an der Trajanstraße ist für Fußgänger:innen und Rollstuhl- oder Rollatorfahren-
de so gut wie unmöglich u.a. durch die aktuelle Parkmöglichkeiten im kompletten Kurvenbe-
reich auf der dem Park gelegenen Seite. 
 
Eine Umwidmung in einen verkehrsberuhigten Bereich ist die geeignetste Maßnahme. Auf-
grund der Gefährlichkeit ist eine besondere Dringlichkeit der Umsetzung gegeben.

1 Verkehrsberuhigter Bereich (landläufig, aber fälschlich als Spielstraße bezeichnet), Wikipedia: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver kehrsberuhigter_Bereich 
2 Entnommen aus: Gemeinsamer Verkehrsentwicklungsplan Hemer – Menden – Iserlohn, Endbericht, 
2015, S. 131 https://www.hemer.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/ 
B_Endbericht_VEP_HIM_Kap_7-8_Massnahmen -Fazit.pdf 
 
Fotos:  Markierungsoptionen2

1 Verkehrsberuhigter Bereich (landläufig, aber fälschlich als Spielstraße bezeichnet), Wikipedia: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver kehrsberuhigter_Bereich 
2 Entnommen aus: Gemeinsamer Verkehrsentwicklungsplan Hemer – Menden – Iserlohn, Endbericht, 
2015, S. 131 https://www.hemer.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/ 
B_Endbericht_VEP_HIM_Kap_7-8_Massnahmen -Fazit.pdf

1 Verkehrsberuhigter Bereich (landläufig, aber fälschlich als Spielstraße bezeichnet), Wikipedia: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver kehrsberuhigter_Bereich 
2 Entnommen aus: Gemeinsamer Verkehrsentwicklungsplan Hemer – Menden – Iserlohn, Endbericht, 
2015, S. 131 https://www.hemer.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/ 
B_Endbericht_VEP_HIM_Kap_7-8_Massnahmen -Fazit.pdf 
 
 
 
 
Gez.  
Antje Kosubek Claus Vinçon 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludwigstraße 8
  • Trajanstraße
  • Teutoburger Straße
  • Titusstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0124/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
03.03.2022
Erstellt
17.01.2021 14:00