Mandari Insight

2324/2018

Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Beleuchtung der Wegeverbindung entlang der Straße Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.09.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 19.11.2018, TOP 12.7

Anlage 9 Vorabauszug Finanzausschuss 20.05.2019

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Anlage 3- Auszug aus der BV 6 vom 20.09.2018

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Anlage 1- Niederschrift FA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 13.11.2018

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Anlage 7 - Auszug BV Chorweiler 14.03.2019

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Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

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Anlage 6 - Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18

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Anlage 4- Ergänzende Stellungnahme

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Anlage 2- Auszug Ratssitzung

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Anlage 9 Vorabauszug Finanzausschuss 20.05.2019

877 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 21.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 20.05.2019  
öffentlich 
10.2 Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Be-
leuchtung entlang der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch 
und Pesch" 
2324/2018 
 
 
Geänderter Beschluss (in der Fassung des Verkehrsausschusse s): 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW auf-
zunehmen mit der Zielsetzung, der Intention der Bezirksvertretung Chorweiler nach-
kommen zu können, d.h. eine Prüfung einer tiersensitiven Beleuchtung (z.B. das 
„Gladbecker Modell“). 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3- Auszug aus der BV 6 vom 20.09.2018

1611 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 24.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 39. Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.09.2018 
öffentlich 
9.2.2 Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Be-
leuchtung entlang der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch 
und Pesch" 
2324/2018 
Die Bezirksvertretung als auch Ratsmitglied Frau Sommer kritisieren die Beschluss-
vorlage und machen nochmals die Notwendigkeit einer Beleuchtung deutlich. Die 
Argumente der Verwaltung sind nicht schlüssig und nachvollziehbar. Zudem liegt 
bisher kein Beschluss des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde vor, sondern 
die Verwaltung geht nur davon aus, dass dieser einer Befreiung nicht zustimmen 
würde. Es fehlt hier die Bereitschaft der Verwaltung nach Alternativen zu suchen. 
Die Bezirksvertretung möchte auch wissen wer bei dem in der Vorlage genannten 
Ortstermin im April dieses Jahres anwesend war, ggf. können auch diese Teilnehmer 
zur nächsten Sitzung gebeten werden.  
 
Die Bezirksvertretung lädt die Fachverwaltung sowie die Untere Naturschutzbehörde 
zur nächsten Sitzung ein, damit die Fragen der Bezirksvertretung beantwortet wer-
den können, und vertagt eine Beschlussfassung bis dahin. 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler vertagt die Beschlussfassung in die nächste Sit-
zung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Neumann (CDU) und Frau Dan-
ke (SPD)

Anlage 1- Niederschrift FA

3214 Zeichen

Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses (Hpl.-Sitzung) am 13.10.2017
München den Sonderstatus trotz dieser Größe kein Stadtstaat zu sein, was sich auf 
die Finanzierungsmöglichkeiten erheblich auswirke.
Entgegen der weitläufigen Erwartung befinde sich die konjunkturelle Entwicklung der 
Stadt Köln zwar auf einem guten Weg, sei jedoch kein Selbstläufer. Es sei unumgäng­
lich die positiven Effekte einer guten Konjunktur zu analysieren und sich auch für 
schlechtere Phasen zunutze zu machen, um davon langfristig profitieren zu können.
Um dies erfolgreich zu bewältigen sei es unabdingbar die Risiken detailliert abzubil­
den. Dies betreffe nicht nur den Kernhaushalt, sondern auch den Bereich der Beteili­
gungsgesellschaften.
Beschluss gem. Änderungsantrag von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP sowie  
der Gruppe GUT betreffend Haushaltssatzunq der Stadt Köln für das Haushalts­
jahr 2018 einschl. mittelfristiger Finanzplanunq bis 2021:
Der erste Absatz des Beschlussvorschlags wird wie folgt ergänzt:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der Haushaltssatzung 2018 
gem. dem durch die vorliegenden Veränderungsnachweise fortgeschriebenen Entwurf 
der Verwaltung sowie  unter Berücksichtigung der aus der beigefügten Anlage er­
sichtlichen und den  vom Finanzausschuss befürworteten Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke - zugestimmt.
Beschluss über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die  
Grünen, FDP sowie der Gruppe GUT betreffend Haushaltssatzung der Stadt  
Köln für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis  
2021, 2023/2017 - Begleitbeschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, 2023/2017, wird wie folgt ergänzt:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträ­
gen zur Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Köln für das Jahr 2018 zu 
beauftragen:
1. Die weitere Planung und der Bau von Quartiersgaragen werden aus Stellplatz­
ablöse-Mitteln finanziert. Die vereinnahmten Stellplatzablösemittel können nach 
Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW u.a. für die Herstellung zusätzlicher 
Parkeinrichtungen im Stadtgebiet verwendet werden. Die Verwaltung wird be­
auftragt, dem Fach- und Finanzausschuss geeignete Vorschläge vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Beleuchtung des Rad- und 
Fußgängerwegs an der Luxemburger Str. bis zur Stadtgrenze Hürth sowie für 
die Wegeverbindung (Bürgersteig/ Fahrradweg) entlang der Straße am Bagger­
feld zwischen Esch und Pesch umzusetzen.
3. Im Ankaufetat (TP 0108 -  Liegenschaften) sind Mittel zum Erwerb nicht- 
rentierliche Flächen -  z.B. im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskonzepte -  
vorgesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanz­
ausschuss einen entsprechenden Vorschlag im Haushaltsjahr 2018 vorzule­
gen.
4. Im öffentlichen Raum werden zunehmend wohnungslose EU-Bürger aus osteu­
ropäischen Ländern vorgefunden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- 
und Finanzausschuss ein Umsetzungskonzept für geeignete niederschwellige 
Hilfe- und Interventionsmaßnahmen (z.B. Anlaufstellen, Sprachmittler, Sozial-
-19-

Beschlussvorlage Rat

4227 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/64/64/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2324/2018 
Freigabedatum  03.09.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Beleuchtung entlang der 
Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Beleuchtung entlang der 
Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch“ aufzuheben. 
 
 
Alternative: 
 
Keine 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach der Vorberatung im Finanzausschuss hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2017 die Verwal-
tung beauftragt, den Haushaltsbegleitbeschluss (AN/1512/2017), hier: Beleuchtung der Wegeverbin-
dung entlang der Straße Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch, umzusetzen. 
 
Die Ausweisung der Wegstrecke Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch als Landschaftsschutzge-
biet erforderte die Heranziehung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln zur Prüfung einer 
Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz NW. 
 
Seitens dieser Behörde sprechen mehrere Gesichtspunkte gegen eine Beleuchtung. 
Der genannte Straßenabschnitt befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) L07 
„Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler“. Dieses LSG wird unter anderem 
„zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur 
Erhaltung der noch nicht durch Kiesabbau geschädigten Landschaftsteile sowie zur Sicherung wert-
voller Sekundär-Biotope als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten“ festgesetzt. 
 
Im konkreten Fall liegen auf der Strecke zwischen Esch und Pesch beidseitig der Straße ehemalige 
Kiesabgrabungsgewässer mit ähnlicher Habitatausstattung, die für verschiedene Artengruppen (Vö-
gel, Fledermäuse, Amphibien und Insekten) einen wichtigen Lebensraum bilden. Aufgrund der ähnli-
chen Biotope kommt es bei einigen Arten zu einem Artenaustausch über die Straße hinweg. Fleder-
mäuse nutzen die Gehölze entlang der Straße auch als Leitstruktur. Eine Beleuchtung bringt insbe-
sondere für Insekten und Fledermäuse große Irritationswirkungen mit sich und führt damit zu einem 
erhöhten Kollisionsrisiko mit dem Straßenverkehr. Dies steht nicht im Einklang mit den Vorgaben des 
Artenschutzes, nach dem Beeinträchtigungen grundsätzlich zu vermeiden sind und außerdem mit 
dem Tötungstatbestand nach den Bestimmungen des Besonderen Artenschutzes verbunden sind. 
 
Nach Aussage der RheinEnergie AG ist gemäß den DIN-Vorschriften bei Fuß- und Fahrradwegen 
entlang von Straßen die Ausleuchtung des gesamten Straßenraumes zu betrachten. Dieses ist neben 
hohen Kosten auch mit einem hohen Eingriff in die Gehölzstrukturen entlang der Straße verbunden 
und des Weiteren aus vorgenannten, artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht gewünscht. Sei-
tens der Unteren Naturschutzbehörde und nur im äußersten Fall denkbare Alternativen sind eine bo-
dennahe Beleuchtung durch eingelassene Strahler oder Leuchtpfosten in den Fuß- und Fahrradweg. 
Diese Möglichkeiten werden nicht favorisiert, da sie dem gewünschten Ziel und den DIN-Normen ent-
gegenstehen. 
 
Der Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde vorausgegangen sind in den letzten Jahren Be-
schlüsse der Bezirksvertretungen als auch Anfragen von Bürgervereinen zu der Ausleuchtung dieser 
Wegstrecke. Als Anlass wurde zum größten Teil die schlechte ÖPNV-Verbindung genannt. Hierzu 
hatte sich die Verwaltung - mit der Bitte um Prüfung zwecks Erhöhung der Taktzeiten - an die Kölner 
Verkehrs-Betriebe gewandt. Eine Änderung war jedoch zunächst nicht in Sicht. Bei einem Ortstermin 
im April diesen Jahres zeigte der Fahrplan der Linie 125 halbstündige Taktzeiten ab einer Uhrzeit von 
5.00 Uhr bis 20.00 Uhr an (ab dann stündlich).  
Der Bedarf erscheint damit zunächst abgedeckt. 
 
Die erforderliche Befreiung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde für die Errichtung einer 
DIN-gerechten Beleuchtung würde aufgrund der genannten Gründe nicht erfolgen.

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 13.11.2018

672 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 16.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 13.11.2018 
öffentlich 
4.2 Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Be-
leuchtung entlang der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch 
und Pesch" 
2324/2018 
 
Verwaltung bzw. der Landesbetrieb Straßenbau NRW werden gebeten, die Planun-
gen für den Streckenabschnitt im hiesigen Ausschuss vorzustellen; die Beschluss-
fassung über die Verwaltungsvorlage wird solange zurückgestellt.

Anlage 7 - Auszug BV Chorweiler 14.03.2019

1242 Zeichen

Anlage 7 
 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 15.03.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 43. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 14.03.2019  
öffentlich 
9.2.1 Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses 
"Beleuchtung entlang der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen 
Esch und Pesch" 
2324/2018 
Beschluss laut Beschlussvorlage: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat beschließt, die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Beleuchtung 
entlang der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch“ aufzuheben. 
 
Alternativbeschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler möchte weiter an der Möglichkeit festhalten eine 
Beleuchtung umzusetzen. Deswegen wird die Verwaltung aufgefordert das 
„Gladbecker Modell“ (Fledermaus verträgliche Beleuchtung) zu prüfen. 
 
Abstimmungsergebnis zum Beschluss laut Beschlussvorlage:  
 
Einstimmig abgelehnt bei Abwesenheit von Herrn Ottenberg 
 
Abstimmungsergebnis zum Alternativbeschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ottenberg

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

845 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 06.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.05.2019  
öffentlich 
4.1 Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Be-
leuchtung entlang der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch 
und Pesch" 
2324/2018 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW auf-
zunehmen mit der Zielsetzung, der Intention der Bezirksvertretung Chorweiler nach-
kommen zu können, d.h. eine Prüfung einer tiersensitiven Beleuchtung (z.B. das 
„Gladbecker Modell“). 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 6 - Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18

767 Zeichen

mac ©

Die Oberbürgermeisterin |

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

Frau Büscher-Kallen

Telefon: (0221) 221-96313
Fax : (0221) 221-96400
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de

Datum: 16.11.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung der Bezirksvertretung
Chorweiler vom 15.11.2018

öffentlich

9.2.1 Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses "Be-

leuchtung entlang der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch
und Pesch"

2324/2018

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler vertagt die Beschlussvorlage in die nächste Sit-

zung, und lädt zu dieser Sitzung die zuständigen Vertreter des Landesbetriebs Stra-
ßen NRW ein.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP)

Anlage 4- Ergänzende Stellungnahme

589 Zeichen

Anlage 4  
zu der Beschlussvorlage 
„Aufhebung der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses Beleuchtung entlang 
der Wegeverbindung Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch“ 
Session-Nr. 2324/2018 
 
Nach aktuellen Erkenntnissen wird der Straßenbaulastträger Straßen.NRW den 
Streckenabschnitt Am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch (L 93) ausbauen. Die bauliche 
Realisierung wird danach frühestens ab dem Jahr 2020 erfolgen. Im Zuge dieser Maßnahme 
würde die Beleuchtungsthematik erneut aufgegriffen mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die 
den naturschutzrechtlichen Belangen entspricht.

Anlage 2- Auszug Ratssitzung

4341 Zeichen

10 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Haushalts­
jahr 2018 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021  
3201/2017
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.  
AN/1599/2017
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die  
Linke.:
Der Verwendungsvorschlag zur Kulturförderabgabe wird wie folgt geändert:
TP Fachbereich Gegenstand KFA 2018 Haushaltsvermerk
0416 Kultur Akademie der Künste 
der Welt
1.000.000 Gem. Änderungsantrag 
und Beschluss im Fi­
nanzausschuss vom 
18.06.2012
Der Aufwendung steht eine entsprechende Ertragsposition in TP 1601 gegenüber.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke, sowie bei 
Stimmenthaltung der Gruppe BUNT und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler 
Köln) abqelehnt.
II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:
I. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 in der zu diesem Beschluss pa­
raphierten Fassung.
Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finan­
zierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind -  sofern sie nicht 
zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO dienen -  zur Reduzierung 
der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur 
Substanzerhaltung zu verwenden.
Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssi­
tuation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgegli­
chen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.
II. Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen 
zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018 zu beauftragen:
Ratssitzung vom 07.11.2017
Seite 13

1. Die weitere Planung und der Bau von Quartiersgaragen werden aus Stell­
platzablöse-Mitteln finanziert. Die vereinnahmten Stellplatzablösemittel 
können nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW u.a. für die Herstel­
lung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet verwendet werden. Die 
Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzausschuss geeignete 
Vorschläge vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Beleuchtung des Rad- und 
Fußgängerwegs an der Luxemburger Str. bis zur Stadtgrenze Hürth sowie 
für die Wegeverbindung (Bürgersteig/ Fahrradweg) entlang der Straße am 
Baggerfeld zwischen Esch und Pesch umzusetzen.
3. Im Ankaufetat (TP 0108 -  Liegenschaften) sind Mittel zum Erwerb nicht- 
rentierliche Flächen -  z.B. im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskon­
zepte -  vorgesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- 
und Finanzausschuss einen entsprechenden Vorschlag im Haushaltsjahr 
2018 vorzulegen.
4. Im öffentlichen Raum werden zunehmend wohnungslose EU-Bürger aus 
osteuropäischen Ländern vorgefunden. Die Verwaltung wird beauftragt, 
dem Fach- und Finanzausschuss ein Umsetzungskonzept für geeignete 
niederschwellige Hilfe- und Interventionsmaßnahmen (z.B. Anlaufstellen, 
Sprachmittler, Sozialarbeiter, Streetworker) vorzulegen. Im Veränderungs­
vorschlag für den Hpl 2018 werden dafür 650 T€ im Teilplan 0504 unter 
dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU- 
Osterweiterung“ bereitgestellt.
5. KölnTourismus GmbH: der jährliche Betriebskostenzuschuss wird um einen 
Zuschuss für die durchschnittliche Tarifsteigerung in Höhe von 2% beim 
Personalaufwand erhöht. Für das Haushaltsjahr 2018 wird der Betrag be­
reits aus Mitteln der Sonderauskehrung (TP 1601) bereitgestellt.
Darüber hinaus beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen 
Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro bzw. von investiven Mehrauszah­
lungen i. H. v. 1.400.000 Euro für die in der Anlage 2 enthaltenen Verwen­
dungszwecke, Hj. 2017.
Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro durch 
Mehrträge im Teilplan 1601 -  allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zu­
wendungen und allg. Umlagen) durch die Verwendung entsprechender Mittel 
aus der Sonderauskehrung des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017.
Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt i. H: v.1.400.000 Euro im 
Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2 
(Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) durch Mehreinzahlun­
gen bei Grundstücksverkaufserlösen, Hj. 2017.
Ratssitzung vom 07.11.2017
Seite 14

Beratungsverlauf (4)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2324/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.09.2018
Erstellt
12.07.2018 09:30