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3866/2024

Unterstützung des Hilfsdienstes für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für 2025-2027

Beschlussvorlage Ausschuss 19.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.03.2025, TOP 10.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7245 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 3866/2024 
Freigabedatum 
19.12.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterstützung des Hilfsdienstes für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für 
2025-2027  
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der AVR beschließt, den Hilfsdienst für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd in den 
Jahren 2025 und 2026 weiterhin mit jeweils 15.000 € zu unterstützen. Im Jahr 2027 wird der 
Hilfsdienst letztmalig mit 10.000 € unterstützt.  
 
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens einer gültigen Haushaltsatzung 
für die Jahre 2025, 2026 und 2027. 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 03.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  40.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Seit März 2022 ist die Städtepartnerschaft Köln -Wolgograd wegen des russischen Angriffs-
kriegs auf Eis gelegt worden. Das gilt für die offiziellen, nicht jedoch für die zivilgesellschaftli-
chen Kontakte. Das Projekt zur Unterstützung von ehemaligen Zwangsarbeiter*innen und ihrer 
in Gefangenschaft geborenen Kinder, das im Jahr 2000 von der Stadt Köln beschlossen worden 
war, findet m it zivilgesellschaftlichen Partnern statt und wurde deshalb auch angesichts des 
völkerrechtswidrigen Angriffskrieges fortgeführt.  
Konkret handelt es sich bei dem betreffenden Projekt um die Finanzierung eines ambulanten 
Hilfsdienstes, der ehemalige Zwangsarbeiter*innen mit Medikamenten und Nahrungsmitteln un-
terstützt. Der Hilfsdienst mit der Bezeichnung „Wolgograder Zentrum zur Unterstützung nicht-
kommerzieller Organisationen“ ist eine staatsferne Organisation, die nicht politisch aktiv ist. Der 
Hilfsdienst kümmert sich ausschließlich um die ehemaligen Zwangsarbeiter*innen in Wol-
gograd, besucht und pflegt diese, kümmert sich um Medikamente, Hygieneartikel und organi-
siert für die Betroffenen Gedenkveranstaltungen.  
Die Menschen, die von diesem Projekt profitieren, leiden an chronischen Erkrankungen, sind

3 
Kriegsversehrte ohne eigenes Einkommen und hilfsbedürftig. Eine staatliche gesundheitliche 
Versorgung ist kaum vorhanden und ihre Rente reicht für die Lebenshaltungskosten oft nicht 
aus. Derzeit werden 72 Personen unterstützt, davon sind 60 weiblich und 12 männlich. 1 Person 
ist vor 1930 geboren (und damit ggfs. Zwangsarbeiterin im engeren Sinne), 61 sind zwischen 
1930 und 1941 geboren, d. h. bis zum Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion (und damit 
vermutlich mitdeportierte Kinder), 10 sind während des Krieges geboren bzw. gezeugt worden 
und spätestens 1945 geboren (Stand 30.10.2024). 
Die Durchführung des Projektes ist seit dem Jahr 2000 dem Verein zur Förderung der Städte-
partnerschaft Köln-Wolgograd e. V. übertragen und gestaltete sich bislang wie folgt: 
 Die Unterstützung der Stadt Köln für das Zwangsarbeiterprojekt fließt in Form einer Zu-
wendung an den Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd e. V. 
und wird durch diesen an das Wolgograder Zentrum zur Unterstützung nichtkommerzi-
eller Organisationen weitergeleitet. Die Stadt Köln nimmt keinen direkten Kontakt mit 
russischen Akteuren auf und leistet dementsprechend keine direkten Zahlungen an rus-
sische Organisationen. Die entsprechenden Kontakte wurden auf zivilgesellschaftlicher 
Ebene über den Städtepartnerschaftsverein etabliert. Das Vorgehen des Weiterleitens 
hat sich seit Beginn des russ. Angriffskrieges bewährt, auch um den Wolgograder Hilfs-
dienst vor „unerwünschten“ Kontakten mit „westlichen“ staatlichen Stellen zu schützen.  
 Seit über 20 Jahren besteht das Büro des Wolgograder Zentrums zur Unterstützung 
nichtkommerzieller Organisationen aus demselben Personal: einer Geschäftsführerin, 
die der Städtepartnerschaftsverein seit 30 Jahren kennt und die in den Sozialen Betrie-
ben Köln ein Praktikum absolviert hat, einer Buchhalterin und sechs Sozialarbeiterinnen. 
Der Städtepartnerschaftsverein Köln-Wolgograd hat das Wolgograder Büro mehrfach 
besucht und sich von der Arbeit ein genaues Bild gemacht; zuletzt im Oktober 2023.  
 Sämtliche Ausgaben wurden bislang belegt und lückenlos bei der Stadt Köln einge-
reicht. Die Belege wurden detailliert erfasst und geprüft. Die Auszahlungen erfolgten aus 
Gründen des schwierigen Geldtransfers nach Russland auf verschiedenen Wegen mit-
tels Überweisungen und Barauszahlungen. Die Auszahlungen sind mittels Bestätigun-
gen dokumentiert. Die vom Büro Europa und Internationales gestellten Fragen zu den 
Belegen wurden schlüssig beantwortet. Eine Namensliste der durch den Verein betreu-
ten Personen wurde vorgelegt.  
 Weder der Hilfsdienst in Wolgograd noch die einzelnen Personen stehen auf der Sank-
tionsliste der EU.  
 Der Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd e. V. leistet in Er-
gänzung der städtischen Förderung einen zusätzlichen Eigenanteil. Im Jahr 2023 betrug 
dieser Eigenanteil 7.000 € für das Projekt. 
Aufgrund der bewährten Zusammenarbeit empfiehlt die Verwaltung, das Projekt in den 
Jahren 2025 und 2026 weiter wie bisher mit 15.000 € p.a. zu finanzieren und die Finanzie-
rung im Jahr 2027 auf 10.000 € zu reduzieren. Dem Hilfsdienst und dem Städtepartner-
schaftsverein bleibt somit ausreichend Zeit, die Weiterfinanzierung des Hilfsdienstes aus priva-
ten Spenden vorzubereiten. Die Entscheidung, die Städtepartnerschaft Köln-Wolgograd wegen 
des russischen Angriffskriegs auf Eis zu legen, hat dessen ungeachtet weiter Bestand.  
Ohne die finanzielle Unterstützung durch den Städtepartnerschaftsverein Köln-Wolgograd und 
die Stadt Köln wäre der Hilfsdienst derzeit in seiner Existenz bedroht. Die Betroffenen werden 
weder vom russischen Staat noch von der Stadt Wolgograd, sondern überwiegend von dem 
Hilfsdienst unterstützt.

4 
Finanzierung:  
Die benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 15.000 € werden in 2025 und 2026 wei-
terhin aus dem Budget von 01/3 Europa und Internationales finanziert. Im Jahr 2027 wird die 
Finanzierung i.H.v. 10.000 € ebenfalls aus dem Budget von 01 /3 Europa und Internationales 
sichergestellt. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0101-Politische Gremien, Verwaltungsfüh-
rung und internationale Angelegenheiten in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur 
Verfügung. 
 
Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 
15.000 € 15.000 € 10.000 €

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1361 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/03 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3866/2024
Stand: 29.07.2025 
Sachstandsbericht  
Unterstützung des Hilfsdienstes für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd für 
2025-2027 
Beschluss: Beschluss: 
 
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag 
Beschluss: 
Die Unterstützung soll in 2025 mit 15.000 € letztmalig ausgezahlt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung von SPD und Linke mehrheitlich zugestimmt. 
 
II. Abstimmung über die Vorlage in so geänderter Fassung 
Beschluss: 
Der AVR beschließt, den Hilfsdienst für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd in den 
Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 15.000 € zu unterstützen. Im Jahr 2027 wird der Hilfsdienst 
letztmalig mit 10.000 € unterstützt. 
für das Jahr 2025 letztmalig mit 15.000 € zu unterstützen. 
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens einer gültigen Haushaltsatzung 
für die Jahre 2025, 2026 und 2027. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Hilfsdienst für ehemalige Zwangsarbeiter*innen in Wolgograd wurde über den Beschluss 
informiert. Die Förderung in Höhe von 15.000 Euro wurde im April 2025 letztmalig ausgezahlt. 
Nächste Schritte: 
Entfällt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
Entfällt.

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3866/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.12.2024
Erstellt
02.12.2024 14:22