2825/2021
Außengastronomie 2021/2022 - Gebührenerhebung
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Beschlussvorlage Rat
2724 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321/3 Vorlagen-Nummer 2825/2021 Freigabedatum 04.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Außengastronomie 2021/2022 - Gebührenerhebung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 zur Kenntnis und bekräftigt seinen Beschluss vom 24.06.2021. Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein bei Beschlussvorschlag Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit Um der Gastronomie Planungs-und Investitionssicherheit für 2022 zu gewährleisten und um ein zügi- ges Antragsverfahren durchzuführen, ist ein Beschluss in der kommenden Ratssitzung notwendig. Begründung Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 unter TOP 5.2.8 zum Antrag AN/1260/2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Rat wie folgt zu beschließen: Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31.12.2022 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben beste- hen. Neuanträge sind weiterhin möglich. Gebühren für Sondernutzungen fallen weiterhin nicht an. Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 24.06.2021 einen nahezu wortgleichen Antrag AN/1411/2021 unter TOP 3.1.7 behandelt. Dabei wurde der Passus „Gebühren für die Sondernutzung fallen nicht an und…“ aus dem Antragstext gestrichen. Dem so geänderten Beschlusstext hat der Rat mehrheitlich zugestimmt: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Sondergenehmigungen für die Außengastronomie auf dem gesamten Stadtgebiet bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Zudem erhalten Gastro- nom:innen die Möglichkeit, die Außengastronomie auf direkt an den Betrieb angrenzende Parkplätze auszuweiten. Neugenehmigungen sind weiterhin möglich. Die Stadt Köln hat bisher in 2020 sowie 2021 auf Gebühren für Außengastronomien von mehr als 1 Millionen Euro verzichtet bzw. bereits gezahlte Gebühren erstattet. Wenngleich die pandemische Lage besondere Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie ge- bietet, so dürfen die haushaltsrechtlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Die Kommune kann auch nicht dauerhaft die wirtschaftlichen Umstände und Risiken einer einzelnen Gewerbebranche stützen. Dies gilt umso mehr, als dass sich das öffentliche Leben zunehmend wie- der festigt und mit Blick auf die neue Strategie der Bundes- und Landesregierung keine weiteren Lockdown-Maßnahmen wie in der Vergangenheit zu erwarten sind.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2825/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.11.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 09:23