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2825/2021

Außengastronomie 2021/2022 - Gebührenerhebung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 3.2.4

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2724 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2825/2021 
Freigabedatum 
04.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Außengastronomie 2021/2022 - Gebührenerhebung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.06.2021 zur Kenntnis und 
bekräftigt seinen Beschluss vom 24.06.2021. 
 
 
 
Rat 09.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein bei Beschlussvorschlag 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Um der Gastronomie Planungs-und Investitionssicherheit für 2022 zu gewährleisten und um ein zügi-
ges Antragsverfahren durchzuführen, ist ein Beschluss in der kommenden Ratssitzung notwendig. 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 unter TOP 5.2.8 zum Antrag 
AN/1260/2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Rat wie folgt zu beschließen: 
Die Saison für die Außengastronomie in der Innenstadt wird über den 31. Dezember 2021 
hinaus bis zum 31.12.2022 verlängert. Alle genehmigten Außengastronomien bleiben beste-
hen. Neuanträge sind weiterhin möglich. Gebühren für Sondernutzungen fallen weiterhin nicht 
an. 
 
Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 24.06.2021 einen nahezu wortgleichen Antrag 
AN/1411/2021 unter TOP 3.1.7 behandelt. Dabei wurde der Passus „Gebühren für die Sondernutzung 
fallen nicht an und…“ aus dem Antragstext gestrichen. Dem so geänderten Beschlusstext hat der Rat 
mehrheitlich zugestimmt: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Sondergenehmigungen für die Außengastronomie auf 
dem gesamten Stadtgebiet bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Zudem erhalten Gastro-
nom:innen die Möglichkeit, die Außengastronomie auf direkt an den Betrieb angrenzende 
Parkplätze auszuweiten. Neugenehmigungen sind weiterhin möglich. 
 
 
Die Stadt Köln hat bisher in 2020 sowie 2021 auf Gebühren für Außengastronomien von mehr als 1 
Millionen Euro verzichtet bzw. bereits gezahlte Gebühren erstattet.  
Wenngleich die pandemische Lage besondere Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie ge-
bietet, so dürfen die haushaltsrechtlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. 
Die Kommune kann auch nicht dauerhaft die wirtschaftlichen Umstände und Risiken einer einzelnen 
Gewerbebranche stützen. Dies gilt umso mehr, als dass sich das öffentliche Leben zunehmend wie-
der festigt und mit Blick auf die neue Strategie der Bundes- und Landesregierung keine weiteren 
Lockdown-Maßnahmen wie in der Vergangenheit zu erwarten sind.

Beratungsverlauf (1)

09.11.2021 Rat
TOP 3.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2825/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.11.2021
Erstellt
10.08.2021 09:23