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AN/0536/2021

Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 0314/2021- Beabuungsplan Belgisches Viertel, gem Änderungsantrag Grüne, CDU, Die Linke, FDP

Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne) 15.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 11.03.2021, TOP 3.17.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

2191 Zeichen

Grüne 
CDU 
Die Linke 
FDP 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0536/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage Beabuungsplan Belgisches Viertel, gem 
Änderungsantrag Grüne, CDU, Die Linke, FDP 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden Maß-
gaben umzusetzen.
 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin über-
prüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politischen Gremien 
zur Beratung zu geben. 
Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwen-
dig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien eingestuft wer-
den und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zusätzlich gefährdet wird. 
Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe 
im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. 
Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Bebauungs-
plans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Die Verwaltung wird aufgefor-
dert, noch vor dem Sommer 2021 eine Informationsveranstaltung über Problemstellungen, 
Ziele und Festsetzungen durchzuführen. 
 
Begründung:  
Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige 
Festsetzungen.  Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsange-
passten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglich ange-
strebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und 
Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft wer-
den. Pandemiebedingte Einschränkungen sollen die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht 
unbotmäßig treffen. 
 
Antje Kosubek Ralf Uerlich   Michael Scheffer  Christian Nüsser 
Grüne   CDU   Die Linke   FDP

Beratungsverlauf (1)

11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0536/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
15.03.2021
Erstellt
11.03.2021 10:39