Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 0314/2021- Beabuungsplan Belgisches Viertel, gem Änderungsantrag Grüne, CDU, Die Linke, FDP
Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne) AN/0536/2021 vom 15.03.2021
Stand: Am 11.03.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)
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Grüne CDU Die Linke FDP Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0536/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage Beabuungsplan Belgisches Viertel, gem Änderungsantrag Grüne, CDU, Die Linke, FDP Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden Maß- gaben umzusetzen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin über- prüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politischen Gremien zur Beratung zu geben. Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwen- dig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien eingestuft wer- den und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zusätzlich gefährdet wird. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Bebauungs- plans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Die Verwaltung wird aufgefor- dert, noch vor dem Sommer 2021 eine Informationsveranstaltung über Problemstellungen, Ziele und Festsetzungen durchzuführen. Begründung: Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige Festsetzungen. Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsange- passten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglich ange- strebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft wer- den. Pandemiebedingte Einschränkungen sollen die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht unbotmäßig treffen. Antje Kosubek Ralf Uerlich Michael Scheffer Christian Nüsser Grüne CDU Die Linke FDP
Beratungsverlauf
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11.03.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.17.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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