1512/2025
Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Köln
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Anlage 1_Besetzungsstand Startchancen Schulen
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Besetzung der Stellen im Startchancen-Programm (Stadt Köln) Besetzung flexible Schuleingangsphase: ID Schule Stellenbesetzung 111790 Köln, GG Langemaß 1 114789 Köln, GG Hauptstr. 1 112367 Köln, GG Weimarer Str. 1 112252 Köln, GG James-Krüss 1 183349 Köln, GG Riphahnstr. 1 112410 Köln, GG Lustheider Straße 0,64 Gesamt: 5,64 Besetzung MPT-Grundschule: ID Schule Stellenbesetzung 111910 Köln, GG Ernstbergstr. 0,5 111703 Köln, KG Mengenicher Str. 1 112197 Köln, GG Kopernikusstr. 1 112021 Köln, GG Erlenweg 1 114868 Köln, KG Kupfergasse 1 112082 Köln, KG Andreas-Hermes-Str. 1 113943 Köln, GG (Verb.) Schule IM Süden 1 111570 Köln, KG Horststr. 1 111983 Köln, GG Berthold-Otto-Schule 1 185413 Köln, GG Merianstr. I 1 Gesamt: 9,5 Besetzung MPT Integration - Matching: ID Schule Stellenbesetzung 160090 Köln, RS Ferdinand-Lassalle-Realschule 1 Gesamt: 1 Bestzung MPT Sek. I Inklusion: ID Schule Stellenbesetzung 141082 Köln, GH Nelson-Mandela-Schule 0,49 141070 Köln, GH Tiefentalstr. 1 183854 Köln, GH Gustav-Heinemann-Schule 1 Gesamt: 2,49 Besetzung Sozialpädagogen/innen auf zugewiesenen Stellen: ID Schule Stellenbesetzung 175031 Köln, BK Deutzer Freiheit 0,8 190767 Köln, BK Ehrenfeld 1 188165 Köln, GE Katharina-Henoth-Schule 1 112124 Köln, GG An St. Theresia 1 112525 Köln, GG Europaring 1 114790 Köln, GG Heideschule 1 140892 Köln, KH Adolph-Kolping-Schule 1 160192 Köln, RS Albert-Schweitzer-Schule 1 160106 Köln, RS Elly-Heuss-Knapp-Realschule 1 Gesamt: 8,8
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 11.06.2025 1512/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Köln 1. Ausgangslage 31 Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln nehmen seit dem 01. August 2024 am Bund-Län- der-Programm „Startchancen“ für mehr Bildungsgerechtigkeit teil. Die Verwaltung hat den Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 10.06.2024 sowie den Jugend- hilfeausschuss am 18.06.2024 mit der Mitteilung 1744/2024 hierüber in Kenntnis gesetzt. Mit vorliegender Mitteilung gibt die Verwaltung einen Überblick über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung. 2. Säule I – Investitionsbudget für Bau & Ausstattung Für die 1. Gruppe von 31 Kölner Startchancen-Schulen steht für die gesamte Projektlaufzeit ein Gesamtbudget von 32.731.725,93 Euro zur Verfügung. Gemäß der Richtlinie über die Ge- währung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Inves- titionsprogramm Startchancen) (https://bass.schule.nrw/20070.htm) ist mit diesem Budget eine 70% Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Programmziele möglich, die sich insbe- sondere auf eine lernförderliche Umgebung mit Bezug auf Raumausstattung, Bau und Inven- tar, aber auch auf Bewegungsmöglichkeiten sowie die Schulhofgestaltung bezieht. Auch ex- terne Planungsmaßnahmen und pädagogisch-architektonische Beratungsangebote sind för- derfähig. Das Budget für die jeweiligen Maßnahmen kann über ein Antragsverfahren beim Fördergeber durch den Schulträger beantragt werden. Ausschlaggebend hierfür sind Zielvereinbarungen, die zwischen Schule, Schulaufsicht und Schulträger zu schließen sind. In diesen Zielvereinbarungen sind die Entwicklungsziele der Schule hinterlegt und mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels ausdifferenziert. Die Basis für die in den Zielvereinbarungen festgelegten Ziele bilden zwei parallel abgelau- fene Prozesse, mithilfe derer die Ausgangssituation der jeweiligen Schule erfasst werden soll: A) Die Standortbestimmung, die zwischen Schule und Schulaufsicht insbesondere hin- sichtlich Unterrichts- und Schulentwicklung und B) das Standortprofil, das vonseiten des Schulträgers insbesondere hinsichtlich der räum- lich-baulichen Ausgangssituation der Schule aufgestellt worden ist. 2 Die Schulträgerin hat hierzu im Zeitraum Oktober bis November 2024 gruppierte Erstgesprä- che mit allen Schulen der ersten Gruppe geführt, um die vorläufigen Maßnahmenideen im per- sönlichen Gespräch zu erkunden. Vorweg konnte die Schulträgerin die teilnehmenden Schu- len der ersten Gruppe in einer gut besuchten Auftakt-Videokonferenz über die Programm- grundlagen und das Prozedere informieren. Nachdem mithilfe dieser beiden Analyseinstrumente das Entwicklungspotenzial sowie -bestre- ben der analysierten Schule identifiziert werden konnte, sollen nun die konkret umzusetzen- den Maßnahmen in einen Maßnahmen- und Investitionsplan übertragen werden. Die Ver- waltung hat zur Aufstellung der Standortprofile sämtliche Erfordernisse und bereits angelegte, jedoch noch nicht in die Umsetzung gebrachte Maßnahmen und Vorhaben je Schule überprüft und festgehalten. Die Aufstellung eines Maßnahmen- und Investitionsplans dauert aktuell noch an. Insbesondere angesichts der prekären Haushaltssituation der Schulträgerin ist es eine Herausforderung, den 30%-igen Eigenanteil aufzubringen. Voraussichtlich im Herbst 2025 ist mit einem Ergebnis zu rechnen. Erst mit Abschluss der Aufstellung des Maßnahmen- und Investitionsplans ist es der Schulträ- gerin möglich, die Zielvereinbarungen entsprechend zu bewerten, ggf. zu modifizieren und schließlich mitzuzeichnen und umzusetzen. Die zuständigen Schulaufsichten, insbesondere das Schulamt für die Stadt Köln, sind zuverlässiger Partner*innen für die Umsetzung des Pro- gramms. In einer speziell hierfür eingerichteten, regelmäßigen Austausch- und Abstimmungs- runde zwischen Schulträger und Vertreter*innen der Schulaufsichten können Herausforderun- gen niedrigschwellig thematisiert und Vereinbarungen direkt getroffen werden, wodurch die wechselseitigen Erfordernisse der äußeren und inneren Schulentwicklung im Kontext des Startchancen-Programms gezielt gesteuert werden können. Für die ab dem Schuljahr 2025/26 in das Programm startende 2. Gruppe von 45 Schulen wird ein entsprechendes Verfahren ab Herbst 2025 folgen. 3. Säule II – freies Chancenbudget Nach Abschluss von Standortbestimmung und Zielvereinbarung zu Säule II zwischen den teil- nehmenden Schulen und den jeweiligen Schulaufsichten stehen die Entwicklungspotenziale und Wünsche je Schule für das Schuljahr 2024/25 fest. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf die Unterrichtsentwicklung gelegt. Schulen können laufend die Verausgabung der ihnen zu- stehenden Mittel für Maßnahmen, die auf das Erreichen der in der Zielvereinbarung definier- ten Ziele einzahlen, beim Schulträger beantragen. Anders als bei anderen Förderprogrammen in der Vergangenheit sieht die Verwaltung für die Gelder des freien Chancenbudgets vor, sie beim Schulträger zu belassen und per eigens entwickeltem Antragsverfahren durch die Schulen unter Vorlage aller für die Abrechnung notwendiger Dokumente zu verausgaben, statt sie pauschal an die Schulen auszuschütten. Dies hat den Vorteil, dass bei der schuljährlichen Abrechnung durch den Schulträger gegenüber dem Fördergeber keine Nachjustierungen un- ter hohem zeitlichen Druck notwendig werden, da bereits bei der Beantragung alle verwen- dungsnachweispflichtigen Dokumente vorliegen. Zurzeit liegen 106 Maßnahmenanträge für 19 Schulen vor, wovon 81 zur Umsetzung freigege- ben werden konnten (Stand April 2025). Die Schulen können ihre schulscharfen Budgets pro Schuljahr innerhalb des Schuljahres verausgaben. Eine Übertragung der Mittel auf das nächste Schuljahr ist nicht möglich, wohl aber ein Zusammenlegen von Mitteln mehrerer Schulen für aufwendigere Maßnahmen, sofern es zu den vereinbarten Zielen passt. Aufgrund des späten, tatsächlichen Umsetzungsbeginns von Anträgen in Säule II, die erst nach der Fertigung von Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht sowie der Ent- wicklung eines kommunalen Antragsverfahrens erfolgen konnten, war zu erwarten, dass die Budgets für das erste Programmjahr nicht voll ausgeschöpft werden können. Dieser Umstand bestätigt sich: Von insgesamt ca. 830.000 € schulscharfen Chancenbudgets (vgl. https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/240829_uebersicht_chan- cenbudgets_sc-schulen_1_gruppe.pdf) sind aktuell erst 188.000 € beauftragt (Stand Mai 2025). Die restlichen Mittel für Schuljahr 2024/2025 müssen bis zum 31.07.2025 verausgabt sein. 3 Bisher existiert keine Information darüber, wie sich die Budgets im kommenden Schuljahr und in den Folgejahren gestalten werden. Das macht die langfristige Planung von Angeboten und Projekten für die Schulen nicht einfach. Die frühzeitige Kommunikation der Chancenbudgets über mehrere Folgejahre hinweg würde dies vereinfachen und wurde beim Fördermittelgeber angeregt. 4. Säule III – Personalzusetzungen Das Startchancen-Programm sieht Personalzusetzungen in Form von Schulsozialarbeit, sozi- alpädagogischen Fachkräften für die Schuleingangsphase sowie so genannten „MPT“-Stellen (kurz für „multiprofessionelle Teams“ mit den Schwerpunkten Inklusion im Primarbereich so- wie Integration im Sekundarbereich) vor. Während das Programm grundsätzlich pro teilneh- mender Schule Personalstellen von 0,5 bis 1,5 Stellenanteilen veranschlagt, wurde für Köln pauschal 1 Stelle pro Schule als Landesstelle im Rahmen von Säule III des Startchancen-Pro- gramms vorgesehen. Von für Köln 31 vorgesehenen Stellen konnten bisher 29 ausgeschriebenen Stellen mit einem Stellenanteil von knapp 27,5 besetzt werden (Stand Februar 2025). Eine Aufschlüsselung der gewählten Stellen pro Schule ist Anlage 1 zu entnehmen. Die Büroarbeitsplatzausstattung die- ser zugesetzten Personalstellen erfolgte durch den Schulträger und ist nicht über das Pro- gramm finanzierbar. Im Zusammenhang mit den Schulsozialarbeitsstellen des Startchancen-Programm verfolgt die Schulträgerin die Absicht, das städtischen Rahmenkonzept Schulsozialarbeit auf diese anzu- wenden (vgl. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf40/konzeption_koel- ner_schulsozialarbeit.pdf). 5. Ausblick Mittlerweile wurden weitere 45 Kölner Schulen durch die Bezirksregierung bzw. das Land NRW zur Teilnahme am Programm ab dem Schuljahr 2025/26 eingeladen. Alle eingeladenen Schulen haben einer Teilnahme zugestimmt. Wie bei der ersten Gruppe waren bei der Aus- wahl dieser zweiten Gruppe folgende Faktoren ausschlaggebend: Angenommene Armutsbelastung der Schülerschaft Anteil der Schülerschaft mit eigener Migrationserfahrung Anteil der Schülerschaft mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache Anteil der Schülerschaft mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. An allgemeinbildenden Schulen wurde hierzu der Schulsozialindex des Landes genutzt, aber auch die Schulformen Förderschulen und Berufskollegs (hier nur die Ausbildungsvorberei- tungsklassen) werden gefördert. Die teilnehmenden Schulen der zweiten Gruppe sind der An- lage 2 zu entnehmen. Wie bereits bei der ersten Gruppe hat die Schulträgerin kurzfristig nach Veröffentlichung der zur Teilnahme aufgeforderten zweiten Gruppe mit diesen Schulen ihr Einvernehmen hergestellt und zugesagt, ihre gelingende Programmteilnahme zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2025/26 werden demnach insgesamt 76 Kölner Schulen am Startchancen- Programm teilnehmen. Gez. Voigtsberger
Anlage 2 2. Gruppe SCP
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Stadtbezirk Schulname Berufskolleg Förderschule Gesamtschule Grundschule Gymnasium Hauptschule Realschule 01 Innenstadt Im Hasental 1 KGS Trierer Straße 1 KGS Zugweg 1 KH Großer Griechenmarkt 1 KH Kath. Hauptschule am Rhein, Niederichstr. 1 01 Innenstadt Ergebnis 2 2 1 03 Lindenthal GGS Clarenhofschule, Schulstr. 1 03 Lindenthal Ergebnis 1 04 Ehrenfeld GGS Astrid-Lindgren-Schule, Borsigstr. 1 GH Baadenberger Straße 1 KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstr. 1 Wilhelm-Leyendecker-Schule, FLE 1 04 Ehrenfeld Ergebnis 1 2 1 05 Nippes GGS Alzeyer Straße 1 GGS Nesselrodestraße 1 GH Bilderstöckchen, Reutlinger Str. 1 KGS Lukas-Schule, Alzeyer Str. 1 05 Nippes Ergebnis 3 1 06 Chorweiler GGS Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg 1 GGS Soldiner Straße 1 KGS St. Martin-Schule, Balsaminenweg 1 Soldiner Straße, FLE + FES 1 06 Chorweiler Ergebnis 1 3 07 Porz Berliner Straße, FLE 1 GGS Don-Bosco-Schule, Humboldtstr. 1 GGS Friedrich-List-Schule, Breitenbachstr. 1 GGS Konrad-Adenauer-Str. 1 GH Johann-Amos-Comenius, Heerstr. 1 GH Kopernikusschule, Bonner Str. 1 Lise-Meitner-GE, Stresemannstr. 1 Max-Planck-RS, Planckstr. 1 Wilhelm-Busch-RS, Heerstr. 1 07 Porz Ergebnis 1 1 3 2 2 08 Kalk GGS Grüneberg-Schule, Kapitelstr. 1 GGS Heinzelmännchen-Schule, Heßhofstr. 1 GGS Westerwaldstraße 1 GH Kurt-Tucholsky, Helene-Weber-Platz 1 KGS Heßhofstraße 1 KGS Kapitelstraße/Vietorstr. 1 KGS Zehnthofstrasse 1 08 Kalk Ergebnis 6 1 09 Mülheim Erich-Gutenberg-BK 1 Genoveva-GY 1 GGS (Verb.) Ricarda-Huch-Straße 1 GGS Alte Wipperfürther Straße 1 GGS Montessori, Ferdinandstr. 1 GGS Rheinschule, Mülheimer Freiheit 1 GGS Von-Bodelschwingh-Straße 1 Johann-Bendel-RS, Danzierstr. 1 KGS Sankt-Mauritius-Schule, Alte Wipperfürther Str. 1 Thymianweg, FLE 1 Trude-Herr-GE, Ferdinandstr. 1 09 Mülheim Ergebnis 1 1 1 6 1 1 Gesamtergebnis 1 4 2 26 1 7 4 Kölner Startchancen-Schulen der 2. Gruppe (Teilnahme ab Sj. 2025/26)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1512/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 14.05.2025 14:48