2919/2022
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 13.01.2023 2919/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 Hier: Berichtsjahr 2021 Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet ge- mäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits- bereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleis- tungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021. In Bezug auf die Angebotsqualität wird darin auf die Mitteilung zum „Quali- tätsbericht 2021“ (Vorlage-Nr. 2476/2022) verwiesen. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ -> „Mobilität“ unter https://w w w .stadt- koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/bericht-zum-oeffentlichen-personennahverkehr ver- öffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt. Anlage ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2021 Gez. Egerer
Anlage_Bericht
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Anlage
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln
für das Jahr 2021
gemäß Artikel 7 Abs.1
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338
Stand 11/2022
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ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2021 gemäß Artikel 7 (1) der
Verordnung 1370/2007 (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) der
Europäischen Union
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der
Europäischen Union (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) verpflichtet, einmal
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen
Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021.
1) Betreiber des öffentlichen Dienstes
Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020
einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und
auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine
Laufzeit von 22,5 Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der
Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007“)
bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB vergeben.
Der ÖDLA definiert gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des
aktuellen Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt
Köln. Er setzt damit die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den
öffentlichen Verkehr der Stadt Köln (3. Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2017, Köln Mobil
2025, Kölner Perspektiven 2030+, Green City Masterplan und der jährliche Bericht zur
geplanten ÖPNV-Netzentwicklung) aufgeführt sind.
Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter wirtschaftlich
tragfähigen Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB vonseiten der Stadt Köln ein
ausschließliches Recht gewährt, das die Verkehrsdienste, die Gegenstand des ÖDLA sind,
schützt.
2) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung
2.1) Bedienungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr
Im Jahr 2021 betrieben die KVB zwölf Stadtbahnlinien, 70 Buslinien und 12 Linien im
Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln
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ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz
verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum
Hochflurnetz zählten 2021 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien.
Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz.
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2021 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im
gesamten Busnetz 703,6 Kilometer. Der Fahrzeugbestand zum 31.12.2021 betrug 384
Stadtbahnfahrzeuge und 449 Busse (einschl. von Subunternehmern betriebene Busse).
Die Gesamtleistung im Jahr 2021 betrug 18,8 Millionen Nutzzugkilometer bei der Stadtbahn
und 21,3 Mio. Nutzwagenkilometer beim Bus. Es wurden 171,8 Millionen Fahrgäste
befördert.
2.1) Beförderungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr
Grundsätzliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot enthält der 3. Nahverkehrsplan
der Stadt Köln (Stand 2017). Darüber hinaus sind im ÖDLA detaillierte Anforderungen an die
Qualität der Leistungserbringung durch den Betreiber festgelegt.
Die KVB ist dem Aufgabenträger verpflichtet jährlich einen Qualitätsbericht vorzulegen.
Dieser beinhaltet u.a. - jeweils getrennt nach Bus- und Stadtbahn-Angebot ausgewertet -
Erfüllungsgrade zu Fahrzeug- und Haltestellen-Qualitätskriterien sowie zu Ausfall- und
Verspätungsquoten.
Die an Stadtbahnfahrzeuge gestellten Qualitätsanforderungen wurden - bis auf wenige
Fahrzeuge, die diese punktuell nicht erfüllen – im Jahr 2021 zu 100% erfüllt. Die Busse der
KVB erfüllen die geforderten Qualitätsstandards ohne Ausnahmen.
An Stadtbahnhaltestellen wurde 1% der „obligatorischen“ Qualitätskriterien nicht erfüllt, was
überwiegend an der Fahrgastinformation liegt. Bei den Bushaltestellen lag dieser Wert im
Jahr 2021 bei 5%, weshalb das Konzept zur Verbesserung bzw. Neugestaltung der
Bushaltestellen fortgeführt wird.
Im Jahr 2021 kam es aufgrund von Personalausfällen, Technik und Fremdereignissen, bei
der Stadtbahn zu Ausfällen von 355.205 Soll-Nutzwagenkilometern (1,86% an den gesamten
Soll-Nutzwagenkilometern) und beim Bus zu Ausfällen von 109.666 Soll-
Nutzwagenkilometern (0,57% an den gesamten Soll-Nutzwagenkilometern).
Zur Darstellung der Pünktlichkeit wird der Anteil der pünktlichen Haltestellenabfahrten bis zu
der definierten Toleranzgrenze von verspäteten Abfahrten von bis zu drei Minuten
ausgewiesen. Die Pünktlichkeitsgrade der Stadtbahnlinien liegen im Jahr 2021 im Bereich
von 74,1% bis 93,9% und die der Buslinien im Bereich von 68,0% bis 95,2%.
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Ausführliche Auswertungen der KVB sowie Bewertungen der Angebotsqualität aus
Kundensicht sind dem "Qualitätsbericht 2021 der KVB" (siehe Vorlagen-Nr. 2476/2022 des
Verkehrsausschusses der Stadt Köln) zu entnehmen.
3) Gewährte Ausgleichsleistung gegenüber den Betreibern
Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 144,6 (davon 52,7 Mio. € Bus und
91,9 Mio. € Stadtbahn). Zusätzlich wurden Zuschüsse i.H.v. 103,6 Mio € (davon 71,1 Mio. €
für Stadtbahn und 32,5 Mio. € für Bus) in 2021 als Erträge wirksam. Diese setzen sich
zusammen aus gesetzlichen Ausgleichsleistungen (im Wesentlichen §231 SGB IX, §11a (2)
ÖPNVG und §11 (2) ÖPNVG) i.H.v. 17 Mio. €, Zahlungen des Aufgabenträgers an die
Betreiber (im Wesentlichen aus interlokalen Verkehren) i.H.v. 16 Mio. €,
Ausgleichsleistungen aufgrund von Förderrichtlinien (im Wesentlichen aus dem Pandemie-
Rettungsschirm) i.H.v. 69,5 Mio. € sowie sonstige Zuschüsse i.H.v. 1,1 Mio. €. Hinzu kamen
allgemein verfügbare Investitionsförderungen nach Bundes- und Landesrecht.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2919/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.01.2023
- Erstellt
- 03.09.2022 09:49