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2919/2022

ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338

Mitteilung Ausschuss 13.01.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1558 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer  13.01.2023 
 2919/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, 
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 
Hier: Berichtsjahr 2021 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet ge-
mäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 
2016/2338, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits-
bereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines 
öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleis-
tungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. 
 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2021 
bis 31.12.2021. In Bezug auf die Angebotsqualität wird darin auf die Mitteilung zum „Quali-
tätsbericht 2021“ (Vorlage-Nr. 2476/2022) verwiesen.  
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den 
städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ -> „Mobilität“ unter https://w w w .stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/bericht-zum-oeffentlichen-personennahverkehr ver-
öffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt.  
 
Anlage  
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2021 
 
Gez. Egerer

Anlage_Bericht

6441 Zeichen

Anlage 
 
 
 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln 
für das Jahr 2021 
 
gemäß Artikel 7 Abs.1  
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,  
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         Stand 11/2022

2 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2021 gemäß Artikel 7 (1) der 
Verordnung 1370/2007 (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) der 
Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr 
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der 
Europäischen Union (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) verpflichtet, einmal 
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen 
Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021. 
 
1) Betreiber des öffentlichen Dienstes 
Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020 
einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen 
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und 
auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine 
Laufzeit von 22,5 Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der 
Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007“) 
bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB vergeben.  
Der ÖDLA definiert gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des 
aktuellen Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt 
Köln. Er setzt damit die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den 
öffentlichen Verkehr der Stadt Köln (3. Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2017, Köln Mobil 
2025, Kölner Perspektiven 2030+, Green City Masterplan und der jährliche Bericht zur 
geplanten ÖPNV-Netzentwicklung) aufgeführt sind.   
Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter wirtschaftlich 
tragfähigen Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB vonseiten der Stadt Köln ein 
ausschließliches Recht gewährt, das die Verkehrsdienste, die Gegenstand des ÖDLA sind, 
schützt. 
 
2) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung 
2.1) Bedienungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr 
Im Jahr 2021 betrieben die KVB zwölf Stadtbahnlinien, 70 Buslinien und 12 Linien im 
Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln

3 
 
ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz 
verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz 
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum 
Hochflurnetz zählten 2021 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. 
Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz.  
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2021 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im 
gesamten Busnetz 703,6 Kilometer. Der Fahrzeugbestand zum 31.12.2021 betrug 384 
Stadtbahnfahrzeuge und 449 Busse (einschl. von Subunternehmern betriebene Busse).  
Die Gesamtleistung im Jahr 2021 betrug 18,8 Millionen Nutzzugkilometer bei der Stadtbahn 
und 21,3 Mio. Nutzwagenkilometer beim Bus. Es wurden 171,8 Millionen Fahrgäste 
befördert.  
2.1) Beförderungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr 
Grundsätzliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot enthält der 3. Nahverkehrsplan 
der Stadt Köln (Stand 2017). Darüber hinaus sind im ÖDLA detaillierte Anforderungen an die 
Qualität der Leistungserbringung durch den Betreiber festgelegt.  
Die KVB ist dem Aufgabenträger verpflichtet jährlich einen Qualitätsbericht vorzulegen. 
Dieser beinhaltet u.a. - jeweils getrennt nach Bus- und Stadtbahn-Angebot ausgewertet - 
Erfüllungsgrade zu Fahrzeug- und Haltestellen-Qualitätskriterien sowie zu Ausfall- und 
Verspätungsquoten. 
Die an Stadtbahnfahrzeuge gestellten Qualitätsanforderungen wurden - bis auf wenige 
Fahrzeuge, die diese punktuell nicht erfüllen – im Jahr 2021 zu 100% erfüllt. Die Busse der 
KVB erfüllen die geforderten Qualitätsstandards ohne Ausnahmen. 
An Stadtbahnhaltestellen wurde 1% der „obligatorischen“ Qualitätskriterien nicht erfüllt, was 
überwiegend an der Fahrgastinformation liegt. Bei den Bushaltestellen lag dieser Wert im 
Jahr 2021 bei 5%, weshalb das Konzept zur Verbesserung bzw. Neugestaltung der 
Bushaltestellen fortgeführt wird. 
Im Jahr 2021 kam es aufgrund von Personalausfällen, Technik und Fremdereignissen, bei 
der Stadtbahn zu Ausfällen von 355.205 Soll-Nutzwagenkilometern (1,86% an den gesamten 
Soll-Nutzwagenkilometern) und beim Bus zu Ausfällen von 109.666 Soll-
Nutzwagenkilometern (0,57% an den gesamten Soll-Nutzwagenkilometern). 
Zur Darstellung der Pünktlichkeit wird der Anteil der pünktlichen Haltestellenabfahrten bis zu 
der definierten Toleranzgrenze von verspäteten Abfahrten von bis zu drei Minuten 
ausgewiesen. Die Pünktlichkeitsgrade der Stadtbahnlinien liegen im Jahr 2021 im Bereich 
von 74,1% bis 93,9% und die der Buslinien im Bereich von 68,0% bis 95,2%.

4 
 
Ausführliche Auswertungen der KVB sowie Bewertungen der Angebotsqualität aus 
Kundensicht sind dem "Qualitätsbericht 2021 der KVB" (siehe Vorlagen-Nr. 2476/2022 des 
Verkehrsausschusses der Stadt Köln) zu entnehmen. 
 
3) Gewährte Ausgleichsleistung gegenüber den Betreibern 
Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 144,6 (davon 52,7 Mio. € Bus und 
91,9 Mio. € Stadtbahn). Zusätzlich wurden Zuschüsse i.H.v. 103,6 Mio € (davon 71,1 Mio. € 
für Stadtbahn und 32,5 Mio. € für Bus) in 2021 als Erträge wirksam. Diese setzen sich 
zusammen aus gesetzlichen Ausgleichsleistungen (im Wesentlichen §231 SGB IX, §11a (2) 
ÖPNVG und §11 (2) ÖPNVG) i.H.v. 17 Mio. €, Zahlungen des Aufgabenträgers an die 
Betreiber (im Wesentlichen aus interlokalen Verkehren) i.H.v. 16 Mio. €, 
Ausgleichsleistungen aufgrund von Förderrichtlinien (im Wesentlichen aus dem Pandemie-
Rettungsschirm) i.H.v. 69,5 Mio. € sowie sonstige Zuschüsse i.H.v. 1,1 Mio. €. Hinzu kamen 
allgemein verfügbare Investitionsförderungen nach Bundes- und Landesrecht.

Beratungsverlauf (2)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2919/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.01.2023
Erstellt
03.09.2022 09:49