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2619/2022

Umsetzungsstand Fahrradstraße Lindenstraße bis Neumarkt

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 24.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.08.2022, TOP 9.12

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

5846 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2619/2022 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 
 
Umsetzungsstand Fahrradstraße Lindenstraße bis Neumarkt 
Frage 1): 
„Auf dem aktuellen Umsetzungsstand des Radverkehrskonzept Innenstadt werden keine Maßnahmen 
für die Lindenstraße vorgesehen (https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf66/radverkehr/radverkehrskonzept-innenstadt-umsetzungsstand.pdf), 
obwohl sie laut Beschluss als Fahrradstraße ausgewiesen werden soll (Beschluss 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=841631&type=do). Wurde die Lindenstraße aus 
den aktuellen Plänen des RVKI herausgenommen? Wenn ja, warum?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Zielkonzept Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) führt die Lindenstraße unverändert als Fahr-
radstraße. Aufgrund aktuell anderer Prioritäten sowie der fehlenden Anordnungsvoraussetzung (siehe 
auch Punkt 3) ist die Lindenstraße im aktuellen Arbeitsprogramm für die Jahre 2022/2023 nicht ent-
halten. 
 
 
Frage 2): 
„Warum behauptet die Verwaltung, dass die Lindenstraße Teil des Vorbehaltsnetzes sei und nicht wie 
im jüngeren Beschluss des RVKI zur Fahrradstraße wird (Zitat Verwaltung "Die Lindenstraße ist Teil 
des Vorbehaltsnetzes" >> Quelle: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=98964)?“  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Klassifizierung des Vorbehaltsnetzes war nach § 45 Abs. 1c StVO beziehungsweise den Ausfüh-
rungen der VwV-StVO die Voraussetzung für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen: „Die Anordnung 
von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde 
vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 
306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen 
Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 
306) sicher zu stellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophen-
schutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.“ Zudem weist es 
die wichtigen Routen aus, sodass Schleichverkehre durch umliegende Tempo-30-Zonen entgegen 
gewirkt werden soll. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates be-
schlossen (Beschluss des Ausschusses Tiefbau und Verkehr vom 13.02.1992; Drucksache 0148/092) 
und entspricht der StVO. 
 
Die Lindenstraße wurde im Rahmen des o. g. Beschlusses als Teil des Vorbehaltsnetzes klassifiziert. 
Es handelt sich hierbei um ein Verwaltungsverfahren auf Grundlage einer Rechtsverordnung. Dem-
gegenüber beschreibt die Definition der Lindenstraße als Fahrradstraße im Radverkehrskonzept In-
nenstadt (RVKI) zunächst ein Zielkonzept an dem sich zukünftiges Verwaltungshandeln ausrichten 
soll. Derzeit wird mit dem MIV-Grundnetz die o. g. flächenhafte Verkehrsplanung aktualisiert. Das 
MIV-Grundnetz soll das Vorbehaltsnetz ersetzen, in diesem Zuge wird die Funktion der Lindenstraße

2 
 
neu zu definieren sein. Aktuell kann nur auf dem o. g. Vorbehaltsnetz eine Zuordnung der Straße vor-
genommen werden. 
 
 
Frage 3: 
„Die Verwaltung schreibt (Quelle: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=98964): 
"Auf dem Streckenabschnitt zwischen Roonstraße und Lützowstraße wird ein Schutzstreifen als Zwi-
schenlösung geprüft, da die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die nach dem Radver-
kehrskonzept Innenstadt geplante Fahrradstraße derzeit nicht vorliegen und in den nächsten Jahren 
auch nicht geschaffen werden können (BusLinienverkehr, Kfz-Verkehrsstärke)". Fahrradstraßen kön-
nen grundsätzlich auch für den ÖPNV freigegeben werden. Darüber hinaus muss im Gegensatz zur 
VwV-StVO 2017 der Radverkehr laut der VwV-StVO 2021 nicht mehr vorherrschende Verkehrsart 
sein (VwV-StVO 2021 zu Zeichen 244.1 und 244.2, BAnz AT 15.11.2021 B1). Stattdessen reicht es 
aus, wenn durch die Einrichtung einer Fahrradstraße eine hohe Fahrradverkehrsdichte erreicht wird 
(VwV-StVO 2021 zu Zeichen 244.1 und 244.2, BAnz AT 15.11.2021 B1). Gemäß des Radverkehrs-
konzepts Innenstadt wird das Fahrrad die vorherrschende Verkehrsart sein. Auf welcher rechtlichen 
Grundlage beruht die Einschätzung der Verwaltung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auch nach der neuen StVO / VwV-StVO darf in Fahrradstraßen anderer Fahrzeugverkehr als der 
Radverkehr nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen 
werden (z. B. Anliegerverkehr). Alle anderen Verkehrsarten, außer dem Radverkehr, sind somit „Gäs-
te“ innerhalb der Fahrradstraße. Vor der Anordnung einer Fahrradstraße müssen die Bedürfnisse des 
Verkehrs mit Kraftfahrzeugen ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung). Vor 
der Anordnung der Lindenstraße als Fahrradstraße wäre daher die Funktion der Lindenstraße im 
Verkehrsnetz zu verändern (siehe auch Punkt 2), da die Lindenstraße aktuell als Teil des Vorbehalts-
netzes neben zwei Buslinien auch ca. 12.000 Kfz/Tag führt. 
 
 
Frage 4): 
„Im Runden Tisch Radverkehr Innenstadt am 29.11.2021 wurde vereinbart, dass seitens der Stadt-
verwaltung ein Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt vorbereitet werden soll. Wann findet 
dieser Ortstermin statt und können Anwohnerinnen und Anwohner teilnehmen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ortstermine finden üblicherweise zwischen Politik, Verwaltung und ggf. unter Beteiligung weiterer 
Träger öffentlicher Belange (hier KVB und Polizei) statt. Die Entscheidung über die Einladung zusätz-
licher Teilnehmer wird zwischen Politik und Verwaltung getroffen. Derzeit laufen die Abstimmungen 
mit der KVB, ein Ortstermin mit der Bezirksvertretung wird im Anschluss geplant und durchgeführt.

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Lindenstraße 2
  • Lützowstraße
  • Roonstraße
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
2619/2022
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
24.08.2022
Erstellt
17.08.2022 11:47