0333/2025
Klimaschutzpreis
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Anlage 1 Statuten zum Klimaschutzpreis
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1 Klimaschutzpreis der Stadt Köln Statut in der Fassung des Ratsbeschlusses vom: _____________________ § 1 Ziele (1) Mit dem Klimaschutzpreis soll das Verständnis für die Bedeutsamkeit des Kli- maschutzes in Köln und zugleich die Bereitschaft gestärkt werden, selbst im Klimaschutz tätig zu werden. (2) Der Klimaschutzpreis wird an Initiativen verliehen, deren Aktivitäten die Ver- meidung oder Reduktion von Treibhausgasen zum Ziel haben und somit die Klimaschutzziele der Stadt Köln (Klimaneutralität 2035) unterstützen. (3) Gegenstand der Auszeichnung können bereits begonnene bzw. bestehende Maßnahmen und Projekte oder dauerhaft angelegte Maßnahmen sein. Eine Idee oder Konzept ohne Umsetzung reichen nicht aus. (4) Preiswürdig sind nur freiwillige Leistungen für den Klimaschutz, nicht aber sol- che, die gesetzlich vorgeschrieben sind. § 2 Zielgruppen (1) Der Preis richtet sich an zwei Zielgruppen: Sparte 1: Schulen & Kindergärten (Bildungseinrichtungen Kinder & Jugendliche) Sparte 2: gemeinnützige Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine und Initiativen (2) Die Umsetzung der Aktivität muss auf Kölner Stadtgebiet stattfinden und die Institution bzw. Einrichtung ihren Standort/Sitz in Köln haben. (3) Projekte und Maßnahmen, die parteipolitisch ausgerichtet sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. § 3 Inhaltliche Anforderungen (1) Muss-Kriterien: Bei den Wettbewerbsbeiträgen muss es sich um Maßnahmen und Projekte aus den Bereichen, Energie (Versorgung, Einsparung, Erzeugung), Gebäude, Mobilität und Logistik sowie Lebensstil und Bildung auf technische, prozessu- ale oder bildende Weise zur Energieeinsparung, Verringerung der CO2-Emis- sionen, Erhöhung der Energieeffizienz, Ressourcenschonung handeln oder die zu klimafreundlichen Verhaltensänderungen führen. (2) Kann-Kriterien: Zudem sind Maßnahmen/Projekte wünschenswert, die das Potenzial haben, andere Personen, Unternehmen oder Institutionen zu motivieren, sich ver- stärkt mit Maßnahmen zum Klimaschutz zu befassen (Verhaltensorientierung) 2 und darin zu investieren. Optimal wäre im Rahmen der Bewerbung zudem eine Darstellung oder ein Nachweis zu den folgenden Fragestellungen: Welchen Einfluss nimmt die Maßnahme oder das Projekt auf die Einspa- rung/Bindung von klimaschädlichen CO2-Emissionen oder den Verbrauch fossiler Energieträger (Mengenwirkung)? Welche Wege und Schritte wurden beziehungsweise werden unternom- men, um die Erfolge und Ergebnisse des Projektes auch nachhaltig weiter- führen zu können? Welche dauerhaften Auswirkungen auf das Klima und die Verhaltensorien- tierung der Bevölkerung ergeben sich aus dem Projekt? § 4 Preis (1) Der Klimaschutzpreis der Stadt Köln wird als Urkunde vergeben. Insgesamt wird eine Preissumme von 10.000 Euro vergeben. (2) Das Preisgeld wird gestaffelt; je Sparte 5.000 Euro aufgeteilt auf drei Plätze: 1. Platz: 3.000 Euro 2. Platz: 1.500 Euro 3. Platz: 500 Euro (3) Der Preis kann geteilt werden. (4) Neben dem Klimaschutzpreis können Belobigungen ausgesprochen werden. § 5 Ausschreibung (1) Der Klimaschutzpreis wird alle zwei Jahre ausgelobt. (2) Die Ausschreibung des Klimaschutzpreises wird durch flankierende Pressear- beit, Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Köln, Social Media-Pos- tings und digitale Mailings (z.B. Newsletter) bekannt gemacht und beworben. (3) Die Stadt Köln behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern und zu sichten. (4) Die Stadt Köln hat das Recht, die Bewerbungsinhalte mit allen eingereichten und weiteren notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne) zu Dokumentations- und Veröffentlichungszwecken zu nutzen und honorarfrei zu veröffentlichen. (5) Der/Die Bewerber*in stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb zu, dass die Stadt Köln den Namen und die Projekttitel zu Veröffentlichungszwe- cken nutzen darf. Im Übrigen bleiben über das genannte Recht der Veröffentli- chung hinausgehende urheberrechtliche Ansprüche der Ausschreibungsteil- nehmenden unberührt. (6) Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Wett- bewerbs nicht zurückgegeben. 3 (7) Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich die Bewerberin beziehungs- weise der Bewerber mit den Datenschutzbedingungen der Stadt Köln einver- standen. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://mei- nungfuer.koeln/datenschutz § 6 Jury (1) Die Auswahl der Preisträger*innen aus den eingereichten Bewerbungen und die Aufteilung des Preises nimmt eine Jury vor. (2) Der Jury gehören folgende Mitglieder an: jeweils ein*e Vertreter*in der Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vertreten sind und von diesen ent- sandt werden, zwei Vertreter*innen der Verwaltung, darunter die*der für den Klima- schutz zuständige Beigeordnete. (3) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine*n Vorsitzende*n. (4) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung teilnimmt. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache Stim- menmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll gefertigt, das von der*dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des Preises ist die Höhe des auf jede*n Preisträger*in entfallenden Anteils geson- dert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Klimaschutzpreises nicht möglich sein, so ist auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten. (5) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausge- schlossen. § 7 Verleihung/ Bekanntgabe der Gewinner (1) Der Klimaschutzpreis wird durch den*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln oder Vertretung in Form einer Urkunde verliehen. (2) Die Preisträger*innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner wird zusätzlich kommunikativ dargestellt, z. B. durch Presseveröffentlichung und Beiträge auf Social Media.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 0333/2025 Freigabedatum 11.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Klimaschutzpreis Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 – den Klimaschutzpreis der Stadt Köln nach dem als An- lage 1 beigefügtem Statut im zweijährlichen Turnus zu vergeben. 2. Die zur Finanzierung des Klimaschutzpreises benötigten Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, in der Pro- duktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 16, sonstige ordent- liche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 10.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 den Beschluss (AN/2032/2022) gefasst, einen Klimaschutzpreis im zweijährlichen Turnus mit einem Preisgeld von 10.000 Euro auszuloben und in seiner Umsetzung an den Umweltschutzpreis anzu- lehnen. Damit werden die den Klimaschutz betreffenden Themen aus dem Umweltschutzpreis herausgelöst und die Taktung des Klimaschutz- und Umweltschutzpreises aufeinander abge- stimmt. Der Klimaschutzpreis wird durch flankierende Pressearbeit, Veröffentlichung auf der Internet- seite der Stadt Köln, Social Media-Postings und digitale Mailings (z.B. Newsletter) im Vorfeld beworben. Die erstmalige Verleihung des Klimaschutzpreises soll im Rahmen der diesjährigen Klima- Bündnis-Konferenz (9.-11. Juli 2025) stattfinden. Um den Aufruf zur Teilnahme und die Bil- dung der Jury, nebst finaler Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger bis zu diesem Event zu gewährleisten, ist ein zeitnaher Beschluss notwendig. Das Statut zum Klimaschutzpreis ist als Anlage 1 beigefügt. 3 Finanzierung Die zur Finanzierung des Klimaschutzpreises benötigten Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, in der Produkt- gruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Auf- wendungen im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt. Die Mittel stehen vorbehaltlich des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzung zur Verfügung. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlage 1: Statut zum Klimaschutzpreis
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/2
Vorlagen-Nummer
0333/2025
Stand: 13.10.2025
Sachstandsbericht
Klimaschutzpreis
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2025/2026 – den Klimaschutzpreis der Stadt Köln nach dem als An-
lage 1 beigefügtem Statut im zweijährlichen Turnus zu vergeben.
2. Die zur Finanzierung des Klimaschutzpreises benötigten Mittel sind im Haushaltsplan
2025/2026 im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, in der Pro-
duktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 16, sonstige ordent-
liche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der erste Kölner Klimaschutzpreis wurde vergeben. Im Rahmen der internationalen Klima-
Bündnis-Konferenz im Juli 2025 in Köln wurde der erste Klimaschutzpreis der Stadt Köln ver-
liehen. Eine unabhängige Jury aus Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung wählte sechs
Siegerprojekte aus 28 Bewerbungen aus.
Der Klimaschutzpreis wird künftig alle zwei Jahre, im Wechsel mit dem Umweltschutzpreis,
verliehen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0333/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.03.2025
- Erstellt
- 29.01.2025 10:56