V/0666/2011
Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen
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Geschäftsbericht_AfW_Muenster_2010_25_08_2011
137643 Zeichen
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Geschäftsbericht 2010
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Amt für Wohnungswesen
Albersloher Weg 33, Stadthaus 3, 48155 Münster
Internet: www.muenster.de/stadt/wohnungsamt
Redaktion: Gabriele Regenitter
Gestaltung: Johannes Niemann
Druck: Stadt Münster
Personal- und Organisationsamt
- Expedition und Druck -
Münster, August 2011
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Geschäftsbericht möchte ich Sie über das im
vergangenen Jahr Erreichte informieren.
Wie seine Vorgänger auch, vermittelt er Ihnen einen Überblick über die
Leistungen und Projekte des Amtes für Wohnungswesen und enthält hierzu die
für das Jahr 2010 relevanten Daten und Fakten.
Auch im zweiten Jahr nach der Wohn geldreform konnten die Bürger und
Bürgerinnen von den Leistungsverbesse rungen profitieren. Die wohngeld-
berechtigten Haushalte erhielten 2010 im Durchsch nitt 2.060 € Wohngeld als
Zuschuss zu den Wohnkostenbelastung en und damit 165 € mehr als im
Vorjahr.
Ganz besondere Herausforderungen hatten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
im vergangenen Jahr im Aufgabenbere ich Wohnraumförderung zu bewältigen.
Erstmals wich das Land NRW von sein er jahrelangen Praxis ab, der Stadt
Münster über das zugewiesene Mi ttelkontingent zur Förderung von
Mietwohnungen hinaus zusätzliche Mittel für alle projektierten Neubauvorhaben
zur Verfügung zu stellen. Die Nachfrage der Städte nach Fördermitteln für
Projekte im öffentlich geförderte n Mietwohnungsbau überstieg das
Finanzvolumen des Landeswohnungsbauprogrammes, so dass es keine
Spielräume für die sonst übliche Umverteilung der Mittel gab. Das Amt für
Wohnungswesen erteilte Förderzu sagen für 123 Mietwohnungen. 23
Wohnungen, davon 12 Mietreihenhäuser , konnten aufgrund der fehlenden
Mittel nicht gefördert werden. In der Konsequenz haben die Investoren nun
keine Planungssicherheit mehr.
Gleiches gilt für Haushalte, die auf öffentliche Mittel für den Bau ihres
Eigenheims angewiesen sind. Sc hon im August 2010 war das
Programmvolumen überzeichnet, so da ss das Land NRW einen Förderstopp
verfügte und die Frist für das Einreichen neuer Anträge begrenzte. Dies führte
zu deutlichem Unmut und Unsicherheit bei den betroffenen Bürgern und
Bürgerinnen.
Das Amt für Wohnungswesen reagierte auf die veränderten Rahmen-
bedingungen der landesweiten Förder ung von Eigentumsmaßnahmen mit der
Erarbeitung von transparenten Bewertung skriterien, nach denen die knappen
Fördermittel verteilt werden. Die entsprechenden Richtlinien beschloss der Rat
im Frühjahr 2011.
Auch über die gezielte und verbin dliche Auswahl der im Jahr 2011 zu
fördernden Mietwohnungsobjekte anhand von u. a. wohnungs-/stadt-
entwicklungspolitischen Beschlüssen, Anliegen und Zielen entschied der Rat der
Stadt Münster auf Vorschlag der Verwal tung. Beide Ratsbeschlüsse bewirkten
die erforderliche Sicherheit für die Beratung der Investoren und Bauherren.
Im letzten Jahr gelang der entscheidende Durchbruch im Rahmen des
Sanierungsverfahrens im Wohnquartier „Osthuesheide“ auch in der 3.
Wohnungseigentümergemeinschaft. Hatten die beiden kleineren
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Eigentümergemeinschaften bereits in den Vorjahren Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen beschlossen und schon umgesetzt, beschloss die
mit 128 Wohnungen größte Eigentümergemeinschaft III ein Maßnahmenpaket
mit einem Investitionsvolumen von r und 5,8 Mio €. Nach Abschluss aller
Maßnahmen, voraussichtlich im Jahr 2013, werden die seit Jahrzehnten
vernachlässigten Gebäude attraktive Wo hnmöglichkeiten in der Waldsiedlung
Angelmodde bieten.
Ich hoffe, dass Sie nun mehr über die Aufgaben und Arbeitsergebnisse des
Amtes für Wohnungswesen erfahren möchten.
Für Anregungen und Hinweise zur Weiterentwicklung des Geschäftsberichtes
bin ich Ihnen dankbar.
Abschließend gilt mein besonderer Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Amtes für Wohnungswesen, ohne de ren engagierte und verantwortungs-
bewusste Arbeit das hier Vorgestellte nicht erreicht worden wäre.
Im August 2011
Gabriele Regenitter
Leiterin des Amtes für Wohnungswesen
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort .......................................................................................................... 1
Für die eilige Leserin, den eiligen Leser ... ........................................................ 4
1. Aufgaben und Ziele des Amtes für Wohnungswesen .................................... 5
2. Produkt 05 04 01: Wohngeld.................................................................... 7
2.1 Aufgaben des Wohngeldes...................................................................... 7
2.2 Bewilligungen ...................................................................................... 7
2.3 Haushaltsstruktur der Wohngeldempfänger............................................... 7
2.4 Sozialstruktur der Wohngeldempfänger .................................................... 8
2.5 Wohnsituation der Wohngeldempfänger.................................................... 9
2.6 Klagen gegen Wohngeldbescheide ........................................................... 9
2.7 Datenabgleich....................................................................................... 9
2.8 Mitwirkung in Arbeitsgruppen.................................................................. 9
2.9 Ausblick............................................................................................. 10
3. Produkt 10 03 01: Wohnraumförderung................................................... 11
3.1 Teilprodukt 1: Wohnungsmarktbeobachtung............................................ 12
3.2 Teilprodukt 2: Wohnungswirtschaftliche Planung...................................... 12
3.3 Teilprodukt 3: Neuschaffung von Mietwohnungen..................................... 13
3.4 Teilprodukt 4: Wohnheime für Menschen mit Behinderungen..................... 18
3.5 Teilprodukt 5: Selbstgenutztes Wohneigentum ........................................ 18
3.6 Teilprodukt 6: Förderung von Bestandsmaßnahmen ................................. 20
3.7 Teilprodukt 7: Einkommensprüfung für die Grundstücksvergabe................. 23
4. Produkt 10 03 02 : Hilfen zur Wohnraumversorgung.................................. 25
4.1 Teilprodukt 1: Wohnberechtigungsscheine .............................................. 25
4.2 Teilprodukt 2: Wohnungsvermittlung...................................................... 30
4.3 Teilprodukt 3: Umzugshilfen ................................................................. 35
4.4 Wohnungsversorgung: Perspektiven und Bedarfe..................................... 39
5. Produkt 10 03 03 : Wohnungsaufsicht und –sicherung, Mietspiegel.............. 40
5.1 Teilprodukt 1: Kontrolle preisgebundener Wohnungen .............................. 40
5.2 Teilprodukt 2: Bauliche Erhaltung von Wohnraum .................................... 41
5.3 Teilprodukt 3: Mietpreiskontrolle frei finanzierter Wohnungen.................... 43
5.4 Teilprodukt 4: Mietspiegel .................................................................... 44
6. Projekt: „Soziale Stadt“......................................................................... 46
6.1 Handlungsfeld Wohnen......................................................................... 46
6.2 Projektarbeit ...................................................................................... 46
7. Projekt: Städtebauliches Sanierungsgebiet „Wohnquartier Osthuesheide“..... 51
8. Haushalt ............................................................................................. 53
9. Personalentwicklung ............................................................................. 56
10. Organisation des Amtes für Wohnungswesen............................................ 57
Für die eilige Leserin, den eiligen Leser ...
... sind nachfolgend wesentliche Ergebnisse aus dem Jahr 2010
zusammengefasst.
Wohngeld
Im Jahr 2010 wurden 9.102 Wohngeldbewilligungen ausg esprochen. Die
Wohngeldzahlungen beliefen sich insgesamt auf 9.127.348 €.
Wohnraumförderung
Insgesamt wurden Landesmittel zur Förderung des Wohnungsbaus in Höhe von
32,6 Mio. € für Wohnbauprojekte bewilligt.
Davon entfielen
• rd. 19,1 Mio. € auf die Förderung von 186 Eigentumsmaßnahmen
• rd. 13,5 Mio. € auf den Neubau von 123 Mietwohnungen.
Förderung des Wohnungsbaus für besondere Personenkreise
Gefördert wurde der Bau von insgesamt 123 Mietwohnungen. Darunter sind
• 65 Wohnungen für 1- und 2-Personen vorgesehen
• 25 Mieteinfamilienhäuser mit 2 und mehr Kindern
• 8 Geschosswohnungen für Familien mit 2 Kindern
• 14 Wohnungen für Menschen mit Behinderungen
• 11 für verschiedene Haushaltstypen/-größen
Altbausanierung
2010 wurden 150 Förderzusagen über insgesamt 534.285 € ausgesprochen.
Entwicklungen im geförderten Wohnungsbestand
Mit Ablauf des 31.12.2010 umfasste der Gesamtbestand noch 7.586 geförderte
Mietwohnungen. Das waren 204 Wohnungen weniger als am 31.12.2009. Mit
der Fertigstellung von 214 Neubauwohnungen wurde der Bestand qualitativ
aufgewertet.
Wohnberechtigungsscheine (WBS)/Wohnraumversorgung
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2.633 WBS ausgestellt. 1.028
wohnberechtigte Haushalte konnten durch eigene Bemühungen oder durch
gezielte Vermittlung des Amtes für Wo hnungswesen eine geförderte Wohnung
beziehen.
Städtische Besetzungsrechte
Zum 31.12.2010 verfügte das Amt für Wohnungswesen über 2.892
Besetzungsrechte im geförderten Mietwohnungsbestand.
Wohnberatung - Hilfen beim Umzug
Im Laufe des Jahres wurden 3.649 pers önliche und telefonische Kontakte zu
Fragen eines Wohnungswechsels oder zum Umzug verzeichnet. 36 Umzüge
konnten mit Mitteln der Stiftung Ma gdalenenhospital in Höhe von rund
35.000 € mit finanziert werden.
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
1. Aufgaben und Ziele des Amtes für Wohnungswesen
Der Geschäftsbericht ist entsprechend den Vorgaben des Produktplans nach
dem Neuen Kommunalen Finanzmanageme nt (NKF) des Landes Nordrhein
Westfalen gegliedert. Das Amt für Wohnungswesen ist hier mit seinen
Produkten den Produktbereichen 05 „Soz iale Leistungen“ und 10 „Bauen und
Wohnen“ zugeordnet.
Die sozialen Leistungen im Produktb ereich 05 beschränken sich auf die
Produktgruppe 05 04 „Wohngeld“ mit gleichlautendem Produkt:
● 05 04 01 „Wohngeld“.
Zum Bauen und Wohnen bildet der Produktbereich 10 mit der Produktgruppe
10 03 „Wohnen“ folgende Produkte ab:
● 10 03 01 „Wohnraumförderung“
● 10 03 02 „Hilfen zur Wohnraumversorgung“
● 10 03 03 „ Wohnungsaufsicht, –sicherung und Mietspiegel“
Abb. 1: Auszug aus dem Produktplan der Stadt Münster
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Grundsätzliche Zielrichtung bei der Er füllung aller Aufgaben des Amtes für
Wohnungswesen ist, für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Wohnraum
ausgestattet nach ihren individuellen Bedürfnissen zu guten Qualitäten zu
schaffen und zu sichern.
In diesem Kontext leisten Wohngeldzahlungen einen wichtigen Beitrag, um die
nach wie vor hohen Wohnkosten in Münster für einkommensschwächere
Haushalte bezahlbar zu machen.
Wohnungsmarktbeobachtung und wohnungswirtschaftliche Planung bilden eine
wesentliche Grundlage für Entscheidungen und Weichenstellungen zur
Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung, die zunehmend vom
demografischen und gese llschaftlichen Wandel und von sozioökonomischen
Entwicklungen geprägt sind.
Mit den Instrumenten der Wohnraumförde rung wird nicht nur der Neubau von
Sozialwohnungen, Wohnheimen und selbstgenutztem Wohneigentum
unterstützt, sondern auch die qualitative und energetische Aufwertung des
Bestands gefördert.
Wohnungssuchende werden durch gezielte Vermittlung öffe ntlich geförderter
Wohnungen in ihrem Anliegen unterstützt.
Das Angebot „Hilfen beim Umzug“ unterstützt auf vielfältige Weise Ältere und
Menschen mit Behinderungen, damit sie möglichst lange und selbstbestimmt in
der eigenen Wohnung leben können.
Die zweckgerechte Nutzung von Sozialwohnungen wird regelmäßig überprüft,
Verstöße gegen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen der Ahndung.
Beanstandete, erhebliche bauliche Mängel in angemieteten Wohnungen werden
begutachtet. Über Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung berät das Amt für
Wohnungswesen sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und
Vermieter.
In der Funktion der Geschäftsführung im Arbeitskreis Mietspiegel trägt das Amt
für Wohnungswesen u. a. Verantwortung dafür, dass der Mietspiegel nach den
Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtzeitig im zweijährigen Wechsel
erstellt bzw. fortgeschrieben wird.
Weitere Aufgabeninhalte definieren sich darüber hinaus über gesellschaftliche
und demografische Prozesse sowie vielschichtige soziale Herausforderungen im
Bereich Wohnen und werden regelmäßig durch gezielte Projekte aufgegriffen.
Die komplexe Interessenlage der mi t der Wohnungsversorgung besonders
benachteiligter Haushalte befassten Akteure erfordert eine enge
Zusammenarbeit, die regelmäßig in unterschiedlichen Gremien wahrgenommen
wird. An dieser Stelle zu erwähnen sind beispielsweise die Arbeitskreise
„Wohnen in Münster“ und „Studentische Wohnraumversorgung“.
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
2. Produkt 05 04 01: Wohngeld
2.1 Aufgaben des Wohngeldes
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung des selbst
genutzten Wohneigentums gezahlt. Es wi rd jeweils zur Hälfte vom Bund und
den Ländern finanziert. Um Wohnraum auch für Haushalte mit geringerem
Einkommen dauerhaft zu sichern, ist die Gewährung von Wohngeld ein
wichtiges Instrument.
Der Wohngeldanspruch wird entspreche nd den rechtlichen Bestimmungen im
Wohngeldgesetz nach den jeweiligen Miet- und Einkommensverhältnissen sowie
der Größe des Haushaltes berechnet und in der Regel für zwölf Monate
festgesetzt.
Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von
Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II /Sozialgeld, Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Die angemessenen Unterkunftskosten we rden im Rahmen dieser gewährten
Transferleistung berücksichtigt.
2.2 Bewilligungen
Insgesamt 9.127.348 € Wohngeld bewillig te das Amt für Wohnungswesen im
Jahr 2010. Damit übersteigt das im Jahr 2010 ausgezahlte Wohngeld den im
Jahr 2009 ausgezahlten Betrag um rd. 1,1 Mio. €. Dies zeigt, dass die
Wohngeldnovelle 2009 im Jahr 2010 noch nachgewirkt hat.
Es wurden insgesamt 45.903 Wohngeldzah lungen über die Landeskasse NRW
veranlasst. Im Durchschnitt erhielten di e Haushalte ein monatliches Wohngeld
von 171,84 Euro, das sind 13,76 € mehr als im Jahr 2009 und 55,76 € mehr als
vor der Wohngeldnovelle.
Die Zahl der ausgesprochenen Wohngeldbewilligungen beläuft sich auf 9.102,
die damit um 14,3 % im Vergleich zum Jahr 2009 gesunken ist.
Tab. 1: Wohngeldgewährung in Münster 2005 - 2010
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Anzahl der
Wohngeldbe-
willigungen
8.080
6.925
4.992
4.668
10.028
9.102
Wohngeld in
Mio. €
5,89 5,55 4,03 3,75 7,99 9,13
Haushalte 6.590 5.180 3.316 3.811 5.088 5.184
2.3 Haushaltsstruktur
Wohngeld soll der wirtschaftlic hen Sicherung angemessenen und
familiengerechten Wohnens dienen. Die na chstehende Grafik zeigt allerdings,
dass in Münster hauptsächlich Alleinstehende auf die Zahlung von Wohngeld
angewiesen sind. Jedoch ist hier im Vergleich zum Jahr 2009 ein leichter
Rückgang um 3 % zu Gunsten der 2-Personen Haushalte (+ 2 %) und 5-
Personen Haushalte (+ 1 %) zu verzeichnen.
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Abb. 2: Haushaltsstruktur 2010
2-Personen
Haushalte
20%
1-Personen
Haushalte
42%
3-Personen
Haushalte
16%
4-Personen
Haushalte
12%
5- und mehr
Personen
Haushalte
10%
!
2.4 Sozialstruktur
Wohngeld wird von Haushalten mit geringem Einkommen aus unterschiedlichen
Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten bezogen. In Münster sind vor allem
diejenigen Haushalte auf eine Entlastu ng bei den Wohnkosten angewiesen, die
noch nicht bzw. nicht mehr über Erwerbseinkommen verfügen.
Abb. 3: Sozialstruktur 2010
Pensionäre
0,1%
Studenten
15,6%
Arbeitslose
14,5%
Nichterwerbs-
personen
16,9%
Rentner
20,5%
Arbeiter
15,5%
Angestellte
13,7%
Selbständige
3,0%
Beamte
0,3%
8
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
2.5 Wohnsituation
Von den Haushalten, die im Jahr 2010 Wohngeld bezogen, lebten 1803
Haushalte in mit öffentlich geförderten Mitteln finanziertem Wohnraum. Dies
entspricht einer Quote von 34,78 % ( 2009: 37,11 %). Mit Unterstützung des
Wohngeldes konnten nahezu zwei Drittel der Haushalte die Mieten oder
Belastungen für frei finanzierten Wohnraum in Münster tragen. Im Vergleich
zum Vorjahr hat sich die Quote mit 65,22 % leicht erhöht (2009: 62,89 %).
2.6 Klagen gegen Wohngeldbescheide
Die Zahl der beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen gegen
Wohngeldbescheide war im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
Beim Verwaltungsgericht Münster sind im Jahr 2010 insgesamt 19 Klagen
(2009: 29 Klagen) gegen die Stadt Münster (Wohngeldstelle) eingegangen. Im
Laufe des Jahres konnten 17 Klageverfahren abgeschlossen werden: In 9 Fällen
nahmen die Bürgerinnen und Bürger di e Klage zurück, in 7 Fällen wurde das
Verfahren durch Aufhebung des Wohngeldbescheides erledigt und in einem Fall
wies das Gericht die Klage zurück. Ledi glich in 2 Klageverfahren steht eine
Entscheidung des Gerichts noch aus.
Dass die Zahl der Klagen ge gen Wohngeldbescheide rück läufig ist, lässt sich
auch mit dem Service der Wohng eldstelle erklären. Auf allen
Wohngeldbescheiden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Wohngeldstelle die sachlichen und rechtlichen Grundlagen für ihre
Entscheidung erläutert, bevor eine ko stenpflichtige Klage erhoben wird. Die
Bürgerinnen und Bürger machen von diesem Angebot rege Gebrauch.
2.7 Datenabgleich
Die gesetzlich vorgegebenen Datenabgl eiche mit anderen Sozialleistungs-
trägern (z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft Münster - seit 01.01.2011
Jobcenter Münster) und dem Bundeszent ralamt für Steuern wurden weiter
durchgeführt. Dadurch deckte das Amt für Wohnungswesen 24 Fälle auf, in
denen Wohngeld zu Unrecht geleis tet wurde, weil Einnahmen (z.B.
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Zinsen aus Kapitalvermöge n) nicht angegeben
wurden. Das zu Unrecht gewährte Wohng eld wird zurückgefordert. Die Summe
der Rückforderungen betrug insgesamt rd. 4.000 Euro.
2.8 Mitwirkung in Arbeitsgruppen
In der Arbeitsgruppe Wohngeld vom Mi nisterium für Wirt schaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr NRW erör tern Vertreterinnen und Vertreter
verschiedener Wohngeldstellen aus No rdrhein-Westfalen und Vertreter des
Landesbetriebs Information und Technik NRW (IT. NRW) besondere
Rechtsfragen und Fragen zur Verarbeitung der Wohngelddaten.
Im Arbeitskreis Wohngeld des Deutschen Städtetages NRW wurden
insbesondere der Wegfall der Heizkost enkomponente im Wohngeldrecht, die
Einführung des ELENA-Verfahrens, di e Zusammenarbeit mit der Agentur für
Arbeit sowie mit dem Jobcenter und der geplante zusätzliche Datenabgleich zu
den Minijobs und den Renten angesprochen.
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Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
2.9 Ausblick
Die zum 01.01.2009 eingeführte Heizkostenkomponente in der
Wohngeldberechnung wurde ab 01.01. 2011 wieder aus dem Wohngeldgesetz
gestrichen. Dies führt zu einem geringeren Wohngeldanspruch für alle
betroffenen Haushalte von 15 Euro bis über 40 Euro je nach deren
Konstellation.
Für Anfang 2012 ist die Einführung eine s zusätzlichen Datenabgleichs mit der
Minijob-Zentrale und den Rententrägern geplant. Aufgrund der Erfahrungen mit
neu eingeführten Datenabgleichen ist durch die Überprüfungen von
Wohngeldbewilligungen und eventuell erforderlichen Rückforderungen von zu
Unrecht gezahltem Wohngeld mit eine r erheblichen Mehrbelastung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rechnen.
Wohngeldempfängerinnen un d Wohngeldempfänger können seit Anfang 2011
Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene beantragen (z.B. für Schulau sflüge, Klassenfahrt en, Mittagessen,
Schulbedarf, Lernförderung). Die ents prechenden Anträge werden beim
Sozialamt der Stadt Münster bearbeitet.
In allen Wohngeldbescheid en ab dem 01.07.2011 ist automatisch ein Hinweis
auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufgenommen.
10
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
3. Produkt 10 03 01: Wohnraumförderung
Vorbemerkungen
Mit den Zielen,
a) Haushalten mit geringen Einkünften die Schaffung von Wohneigentum
überhaupt bzw. frühzeitiger zu ermöglichen,
b) bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffe n für solche Haushalte, die sich
am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können,
c) bestehenden Wohnraum an heutige Wohnbedürfnisse und veränderte
energetische Standards anzupassen,
stattete das Land NRW das Wohnra umförderungsprogramm 2010 (WoFP) mit
1 000 Mio. € aus. Dieses Fördervolu men, das sich am tatsächlichen
Mittelabfluss des Vorjahres orientierte, verteilte sich auf folgende Bausteine:
Eigentumsförderung 500 Mio €
Mietwohnungen und Wohnheime 400 Mio €
Investive Bestandsförderung 100 Mio €
Die zentrale Mittelverteilung an die Ko mmunen differenziert das Land NRW seit
dem Jahr 2009 nach regional unterschiedlichen Kosten- und Bedarfsstrukturen.
Als Basis für eine marktorientierte Förderung von Neubau und Bestand im Miet-
und Eigentumsmarkt dient dem Minister ium für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes NRW (MWEBWV) ein vom Institut F+B
Hamburg erstelltes Gutachten zur „Opt imierung der Gebietskulissen für die
regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in NRW“. Aufbauend auf den
Ergebnissen der um soziale Aspekte und Kostenfragen erweiterten Pestel-
Studie aus dem Jahr 2006 wurden dort Wohnungsmarktabgrenzungen zur
Bestimmung der erforderlichen Förder intensität (Kostenniveau) und des
Förderbedarfs (Bedarfsniveau) entwickelt.
Für die Stadt Münster wurde im Segment „selbst genutztes Wohneigentum“ ein
hohes Bedarfsniveau und im Segment „Mietwohnraum“ ein für die Stadt
Münster, die Kommunalpolitik und Wohnungsmarktexperten nicht
nachvollziehbares unterdurchschnittliche s Bedarfsniveau festgelegt. Zugleich
wurde für beide Teilmärkte ein hohes Kostenniveau konstatiert.
Die Zuordnung der Städte und Gemeind en in eine der vier gebildeten
Kategorien (hoher, überdurchschnittlic her, unterdurchschnittlicher oder
niedriger Bedarf) wurde bereits Anfang 2009 bei der budgetierten Zuteilung der
Förderkontingente für den Mietwohnungsbau zugrunde gelegt. Die Förderung
des Neubaus von Mietwohnungen soll te sich auch 2010 auf Städte und
Gemeinden mit einem hohen oder über durchschnittlichen Bedarfsniveau auf
dem Mietwohnungsmarkt konzentriere n (Ziff. 4.2 Wohnraumförderungs-
programm - WoFP 2010 -). Die Stadt Münster gehört damit als eine Gemeinde
mit einem unterdurchschnittlichen Bedarfsniveau nicht zu den
Förderschwerpunkten des Landes. Entsprechend niedrig fiel das Mittelbudget
mit nur rd. 5,9 Mio. € aus, dass Anfang 2010 zugeteilt wurde.
In der Eigentumsförderung finden die Bedarfskategorien bisher keine
Anwendung. Das WoFP ließ für ganz NRW zu, dass alle förderfähigen Anträge
auch bewilligt werden konnten. Dies führte dazu, dass bereits Ende August
2010 das für die Eigentumsförderung re servierte Förderbudget von 500 Mio. €
11
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
nahezu verausgabt war. Das La nd hat daher zum 30.09.2010 einen
Förderstopp für Eigentumsmaßnahmen verhängt und gleichzeitig eine
Antragstellung nur noch bis zum 15. 09.2010 zugelassen. Diese teilweise
Aussetzung des WoFP 2010 hat zu erheblichen Nachteilen und
Verunsicherungen bei den fö rderberechtigten Haushalten geführt (s. u. Ziffer
3.5)
3.1 Teilprodukt 1: Wohnungsmarktbeobachtung
Das Städtenetzwerk ‚Forum KomWoB’, das von der NRW.Bank in Nordrhein-
Westfalen mit aufgebaut wurde, veröffe ntlichte die von der Arbeitsgruppe ‚AG
Konzepte’ erarbeiteten Ergebnisse zum Thema „Kommunale Konzepte Wohnen
(Leitlinien, Masterpläne, Handlungskonzepte und -programme) und diskutierte
diese u.a. mit Vertreterinnen und Vertretern des neuen Landesministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV). Dabei stand die
zunehmende Bedeutung lokalspezifischer Handlungskonzepte sowohl für die
Kommunen als auch aus Sicht der ne uen Landesregierung im Focus des
gemeinsamen Austausches. Mit Blick auf die zur landesweiten Verteilung der
Wohnraumfördermittel maßgeblichen Gebietskulissen kündigte das
Bauministerium eine kritische Überprüfung an und verwies dabei auf eine in
Auftrag gegebene inhaltliche und method ische Neuauflage des dabei zugrunde
gelegten Gutachtens „Veränderungen der Wohnungsnachfrage und Reaktion
des Wohnungsangebotes in NRW bis 2025“ (Pestel-Studie). Über Ergebnisse
und mögliche Konsequenzen bei der administrativen Steuerung der
Förderpolitik wird das Mini sterium die Mitglieder des Forums KomWoB zeitnah
informieren.
3.2 Teilprodukt 2: Wohnungswirtschaftliche Planung
Mit Beschluss vom 24.06.2009 (Vorlage V/ 0244/2009) beauftragte der Rat die
Verwaltung u.a. mit der Entwicklung und Konkretisierung von Instrumenten
und Leistungsangeboten, um insbesondere diejenigen Haushalte mit Wohnraum
versorgen zu können, denen der Zuga ng zu angemessenem Wohnraum wegen
besonderer persönlicher Hürden erheblich erschwert ist. Die dazu vom Amt für
Wohnungswesen aufgezeigten Ansätze und Maßnahmen zur Anpassung des
städtischen Belegungsmanagements ( Berichtsvorlage V/0363/2010) können
allerdings nicht in die Praxis umgesetzt werden, da unter anhaltend
angespannter Haushaltssituation entsprechende Finanzierungsmittel für
zusätzliche personelle Ressourcen bislang nicht zur Verfügung stehen.
Dagegen konnten gemäß eines entsprec henden Ratsauftrages vom 24.06.2009
gezielt zu fördernde gemeinschaft liche Bau- und Wohnformen mit
Unterstützung der städtischen Wohnungsgesellschaft erfolgreich
weiterentwickelt werden. Erstmals wurden in Kooperation zwischen dem Amt
für Immobilienmanagement und der Wohn+Stadtbau GmbH verschiedene
bebaubare Gründstücke eigens für de n Erwerb durch Baugemeinschaften
angeboten, auf denen dies e künftig nach eigenen Vorstellungen innovative
Wohn- und Nutzungsformen realisieren können.
Mit einer gemeinschaftsorientierten Wohnform nur fü r Frauen geht in 2010 ein
weiteres Mietobjekt an den Start, das von einer privaten Initiative konzipiert ist
und von der Wohn+Stadtbau GmbH erri chtet wird. Damit stehen absehbar
sieben unterschiedliche Gemeinschaftswohnformen am lokalen Wohnungsmarkt
zur Verfügung, die unterstützendes nachbarschaftliches Wohnen ermöglichen.
Die Realisierung weiterer Vorhaben verschiedener privater Gruppen, die sich
inzwischen als Netzwerk organisiert haben, wird im Rahmen zur Verfügung
stehender Ressourcen unterstützt. Die hohe Nachfrage nach alternativen
12
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Wohnangeboten sowie nach gezielter Be ratung entsprechender Initiativen
bekräftigen die lokale Weiterentwicklung und Förderung neuer Bau- und
Wohnformen selbstorganisierter Gem einschaften als Reaktion auf den
demografischen Wandel und veränderte Lebens- und Arbeitsbedingungen. Die
Möglichkeiten eines zumeist notw endigen Einsatzes von Wohnungs-
baufördermitteln zugunsten entsprec hender Wohnprojekte für einkommens-
schwache Mieterinnen und Mieter bleiben allerdings weiter begrenzt.
Da die lokale Nachfrage nach öffentlichen Mitteln für den Mietwohnungsbau das
verfügbare Kontingent bei weitem übersteigt (vgl. Produkt 10.03.01) ist der
konkrete Einsatz dieser knappen Finanz ierungsmittel sorgfältig abzuwägen.
Vorrangig gefördert werden solche neuen Vorhaben, mit denen besondere
Angebotsengpässe gemildert und nachha ltige Wohnqualitäten im preiswerten
Segment geschaffen werden.
Der politische Antrag 1, der am 23.09.2010 zur Ber ichtsvorlage „Soziale
Wohnraumförderung“ (Vorlage V/0489/2010) eingebracht wurde, zielt darauf
ab, ein integriertes Kommunales Hand lungskonzept Wohnen zu entwickeln.
Dieses Instrument soll in sbesondere die Grundlage dafür bieten, dass die
Förderoptionen des Landes NRW künftig optimal ausgeschöpft werden können.
Ein entsprechender Ratsauftrag an die Verwaltung wurde im April 2011
beschlossen (Vorlage V/0041/2011).
3.3 Teilprodukt 3: Neuschaffung von Mietwohnungen
Im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung wird Wohnraum gefördert zur
Versorgung von Haushalten, deren Einkommen
• die Einkommensgrenze nach § 13 des Gesetztes zur Förderung und
Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) nicht übersteigt
(Einkommensgruppe A) und
• die v. g. Einkommensgrenze um bis zu 40% übersteigt
(Einkommensgruppe B).
Unter diese Einkommensgrenzen fielen im Jahr 2010 beispielsweise Ehepaare
mit 2 Kindern und eine m Bruttojahresverdienst von rund 48.000 €
(Bewerbergruppe A) oder mit rund 66.900 € (Bewerbergruppe B).
Die Förderkonditionen für den Miet wohnungsbau blieben im Jahr 2010
hinsichtlich der Höhe der Darlehen konsta nt. Die Bewilligungsmiete belief sich
2010 für die Stadt Münster bei gefö rderten Wohnungen zugunsten der
Bewerbergruppe A auf 5,10 €/m² monatlich und bei Wohnraum für die
Bewerbergruppe B auf 6,20 €/m² (Nettoka ltmiete). Frühestens ein Jahr nach
Erstbezug haben Vermieteri nnen und Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit,
diese Miete über den Abschluss von Staffelmietverträgen jährlich um 1,5 % -
bezogen auf die Anfangsmiete - anzuheben. Diese Option wird jedoch nach den
Erfahrungen des Amtes für Wohnungsw esen von den Vermieterinnen und
Vermietern, vor allem bei Wohnungen fü r die Bewerbergruppe B, mit Blick auf
den gewünschten Erhalt vorhandener st abiler Mieterstrukturen nicht immer
genutzt.
1 Antrag der CDU-Fraktion zur Berichtsvorlage „Soziale Wohnraumförderung“
(V/0489/2010), eingebracht zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 23.09.2010
13
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Mit öffentlichen Mitteln geförderte Miet wohnungen unterliegen einer befristeten
Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 oder 20 Jahren. Angesichts der
zahlreich auslaufenden Bindungswirkungen im vorhandenen Sozialwohnungs-
bestand werden in Münster neue Vorhaben zur Versorgung einkommens-
schwacher Personenkreise (Bewerbergruppe A) grundsätzlich nur gefördert,
wenn die Investoren eine Sozialbindung für die Dauer von 20 Jahren in Kauf
nimmt und verbindlich eingehen.
3.3.1 Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit von Wohnraum hat insbesondere im Hinblick auf eine
alternde Gesellschaft eine große Bed eutung. Bei der Ausgestaltung von
Wohnung und Wohnumfeld ist eine barrierefreie Erreichbarkeit ein
entscheidender Faktor dafür, dass Äl tere und Menschen mit Behinderungen
möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben können.
Neubauvorhaben, die mit öffentlichen Mi tteln gefördert werden sollen, müssen
barrierefrei errichtet werden. Nur Wohnung en, die ausschließlich für Ältere und
Menschen mit Behinderungen zweckgebunden sind, müssen nach den
Förderrichtlinien des Landes NRW zusätzlich auch mit einem Aufzug
ausgestattet sein. Bei Wohnraum für andere Zielgruppen muss jedoch die
Nachrüstbarkeit des Gebäudes mit ei nem Aufzug oder einem Treppenlift
nachgewiesen werden.
Im geförderten Mietwohnungsbau setzt sich aber, obwohl nicht Pflicht, die
Ausstattung von Neubauten mit Aufzug immer mehr durch. Von 6 Objekten im
Geschosswohnungsbau, für die im Jahr 2010 Fördermittel bewilligt wurden,
verfügten nur 2 Bauvorhaben nicht über dieses Ausstattu ngskriterium. Wie
bereits im Jahr 2009 wurde erneut der Bau eines Mietreihenhauses mit
öffentlichen Mitteln mitfinanziert, das mit einem Aufzug ausgestattet wird. Nach
Fertigstellung kann dort eine Familie mi t einem Familienmitglied, das auf einen
Rollstuhl angewiesen ist, einziehen.
Zum qualitativen Standard der Barrierefreiheit im geförderten Wohnungsbau
zählt u.a., dass
• ein Hauseingang des Gebäudes, alle Erdgeschosswohnungen und gegebe-
nenfalls der Aufzug von der öffentlic hen Verkehrsfläche aus stufenlos er-
reicht werden können;
• alle Wohnräume ohne Stufen und Schwellen sind;
• ein Sanitärraum in jeder Wohnung über eine bodengleiche Dusche verfügt.
3.3.2 Investorenberatung
Der geförderte Mietwohnungsbau wird neben einem hohen Engagement der
städtischen Wohnungsgesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH wesentlich geprägt
durch private Investoren, die teil s auch überregional in diesem
Angebotssegment aktiv sind. Im Interesse eines nachhaltigen und
bedarfsgerechten Einsatzes von Fördermi tteln gewinnt eine gezielte Beratung
dieser Marktakteure zunehmend an Bedeutung und Umfang. Zu den
wesentlichen Beratungsinhalten zä hlt neben der Erläuterung von
Förderkonditionen des Landes NRW vor allem der Informationsaustausch über
lokale Versorgungslücken und Nachfragestrukturen, über Standort-
anforderungen und –qualitäten sowie üb er die notwendige quantitative und
qualitative Ausrichtung geplanter Wohnungsangebote.
Im Jahr 2010 erhielten insgesamt 33 potenzielle Investoren eine entsprechende
Beratung. In 29 Fällen konnte dies e auf Vorhaben an bereits zu
14
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
konkretisierenden Standort en bezogen werden. Für 8 anvisierte Bauprojekte
mündeten Beratung und Investitionsbereitschaft schließlich in die Bewilligung
von Fördermitteln, mit denen 123 Mietwohnungen neu geschaffen werden.
Nach den seit Mitte 2007 verbesserten landesweiten Förderkonditionen und
dem in der Öffentlichkeit kommuni zierten Bedarf an zusätzlichen
Sozialwohnungen am Wohnstandort Münster ist ein zunehmendes Interesse an
der Errichtung geförderter Mietwohn ungen zu verzeichnen. Zahlreiche
Bauwillige suchen vor Ort nach geeign eten Grundstücksflächen für eine
Realisierung benötigter Wohnungen in diesem Angebotssegm ent. In den von
unterschiedlichen Anfragen frequent ierten Fachämtern zeigte sich
Handlungsbedarf, die Nachfrage nach städtischen Grundstücken und komplexe
Anfragen zum lokalen Bedarf und zu Fördermöglichkeiten funktionell und
serviceorientiert zu bündeln. Diese Au fgabe übernahm im Jahr 2008 das Amt
für Wohnungswesen. Interessierte Akteur e/Bauwillige werden hier auf Wunsch
in einer Datenbank registriert und über aktuelle städtische Grundstücks-
angebote und Flächenentwicklungen informiert.
Infolge der grundsätzlich knapp bemessenen Mittelzuteilung für die
Gebietskulisse Münster und angesichts zunehmender Unwägbarkeiten bezüglich
der Optionen und Verfahrensweise einer nachträglichen Mittelaufstockung
durch das zuständige Landesministerium (MWEBWV), können mittlerweile für
die meisten geplanten Bauvorhaben aus Sicht der Stadt Münster als
Bewilligungsbehörde zunä chst keine verbindlichen Förderperspektiven
gegenüber potenziellen Investoren/Bauwilligen eingeräumt werden, so dass die
erforderliche Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure dadurch deutlich
geschwächt wird (vgl. 3.34).
3.3.3 Ergebnis der Mietwohnraumförderung
Die Fördermittel für Mietwohnungen werden den Bewi lligungsbehörden
budgetiert zugewiesen. Auf der Grundla ge der neuen Bedarfsanalyse war das
auf die Stadt Münster als charakterisierte Gebietskulisse mit unterdurch-
schnittlichem Bedarf zugeschnittene Mi ttelkontingent zur Förderung von
Mietwohnungen auf rd. 5,9, Mio € limit iert und lag damit um 0,7 Mio € (=
minus 10 %) unterhalb des Mittelkontingentes des Vorjahres (= 6,6 Mio €).
Aufgrund der hohen Nachfrage der Investoren zeichnete sich frühzeitig ab, dass
die zu Beginn des Jahres 2010 budgetiert zugeteilten Fördermittel bei weitem
nicht ausreichen, die bereit s in konkreter Planung befindliche Bauvorhaben im
weiteren Jahresverlauf tatsächlich zu fördern. Das Amt für Wohnungswesen hat
daher den zusätzlichen Bedarf an Fördermitteln gegenüber dem
Landesministerium jeweils Vorhaben bezogen dargestellt und so erreicht, dass
sukzessive für diese Bauvorhaben zusätz liche öffentliche Mittel von insgesamt
6,1 Mio. € zur Bewilligung kamen. Anders als im Vorjahr konnte mit der
Nachbewilligung (Vorjahr: 16,4 Mio. €) nicht die Nachfrage befriedigt werden.
Für 2 Bauvorhaben hat das Ministerium die notwendigen Mittel nicht mehr zur
Verfügung gestellt, so dass die Förder zusagen hierfür nicht erteilt werden
konnten.
Mit einer Fördersumme von insgesam t 13.499.700 € erteilte das Amt für
Wohnungswesen Förderzusagen für in sgesamt 123 Mietwohnungen, davon 82
WE (67 %) für die Einkommensgru ppe A und 41 WE (33 %) für die
Einkommensgruppe B. In dieser Fördersumme enthalten sind auch Fördermittel
in Höhe von 1.462.400 € aus dem Landesprogramm „Experimenteller
Wohnungsbau“ als Nachbe willigung zur bereits 2009 ausgesprochenen
Bewilligung des Förderobjekt des Stud entenwerkes Münster am Horstmarer
Landweg.
15
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Mit der Errichtung der 123 öffentlich geförderten Mietwohnungen werden
Investitionen in Höhe von rd. 28 Mio. € angestoßen. Das in 2010 erzielte
Förderergebnis liegt deutlich unter dem des Vorjahres (238 Mietwohnungen +
232 Wohnungen für Studierende am Horstm arer Landweg) und entspricht nur
der durchschnittlichen Förderbilanz der zurückliegenden 10 Jahre (~ 120
WE/Jahr).
Die gegenwärtige Bautätigkeit im ö ffentlich geförderten Mietwohnungsbau
vermag daher den fortschreitenden Verlust an Sozialbindungen im Bestand nur
in geringen Anteilen kompensieren. Sie leistet dennoch einen wichtigen Beitrag
zur qualitativen Verbesserung des preiswerten Wohnungsangebotes. Es besteht
weiterhin Handlungsdruck, die Angebot sstrukturen in diesem Segment dem
aktuellen und künftigen Bedarf und sich ändernden Wohnbedürfnissen infolge
demografischer und gesellschaftlicher Prozesse anzupassen.
Tab. 2: Geförderte Mietwohnungen im Zeitraum von 2006 bis 2010
Jahr Anzahl für
Einkommensgruppe Fördersumme Baukosten/
Investitionen
„A“ „B“
2006 141 18 11.730.900 € rd. 17,5 Mio. €
2007 140 27 11.440.000 € rd. 16,5 Mio. €
2008 115 21 11.550.050 € rd. 16,5 Mio. €
2009 439 31 36.427.800 € rd. 41,7 Mio. €
2010 82 41 12.037.300 € rd. 28,0 Mio. €
Im Einzelnen förderte das Amt für Wohnungswesen folgende Objekte:
Tab. 3: Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2010
Lage,
Stadtteil
Straße WE Einkom-
mens-
gruppe
Wohnform, Zielgruppe
MS-Mitte
(Bahnhof)
Bahnhofstraße
/Von-
Steuben-Str.
30 A vorwiegend 1- u. 2-
Personen-Haushalte
Albachten Haus Wiek 22 12 x A
10 x B
Mietreihenhäuser, davon 1
Haus rollstuhlgerecht
Roxel Zum
Schultenhof 23 8 x A
15 x B
familiengerechte
Wohnungen
1- u. 2-Personen-Haushalte
MS-Mitte-Süd
(Schützenhof) Friedrich-
Ebert-Str. 13 A
Wohnprojekt des
Förderkreises
Sozialpsychiatrie für
Menschen mit psychischer
Behinderung
Nienberge Käthe-Ernst-
Weg 3 A Mietreihenhäuser
MS-Mitte
(Kreuz) Schulstraße 12 5 x A
7 x B
vorwiegend 1- u. 2-
Personen-Haushalte
MS-Mitte
(Uppenberg)
Friesenring/
Grevener Str.
(Dreifaltig-
keitskirche)
20 11 x A
9 x B
vorwiegend 1- u. 2-
Personen-Haushalte
sowie 2 Gruppenwohnungen
16
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Mit den im Jahr 2010 geförderten Wohnangeboten und -qualitäten wurde
erneut der anhaltend hohe Versorgung sbedarf von kleineren Haushalten und
von Haushalten mit Kindern aufgegriffen.
Abb. 4: Verteilung der geförderten Mietwohnungen nach Zielgruppen
1- und 2-Personen;
65
versch.
Haushaltstypen/-
größen;
11 Geschoss-
w ohnungen für
Familien mit 2
Kindern;
8
Wohnungen für
Mens c hen mit
Behinderungen;
14
Mieteinfamilienhäuser
für Haushalte mit 2
und mehr Kindern;
25
3.3.4 Ausblick
Am 01. Januar 2010 trat das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im
Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.Bank und
zur Änderung anderer Gesetze in Kraft. Mit diesen Gesetzen wurde zum einen
die ehemalige Wfa (Wohnungsbauförderu ngsanstalt Nordrhein-Westfalen)
aufgelöst und andererseits bestimmt, dass deren bisherige Aufgaben von der
NRW.Bank übernommen werden, die damit künftig die Funktionen der Sozialen
Wohnraumförderung wahrnimmt.
Auf Beschluss des Landtages ging gleich zeitig das bisher für den sozialen
Wohnungsbau zweckgebundene Landeswohnungsbauvermögen voll in das
Vermögen der NRW.Bank über. Nach den gesetzlichen Vorgaben handelt das
MWEBWV jährlich mit der NRW.Bank das für die soziale Wohnungsbauförderung
vorgesehene Fördervolumen aus. Ei n Mindestvolumen für die soziale
Wohnungsbauförderung wurde dabei im Gesetz nicht verankert.
Das Wohnraumförderprogramm 2010 wies insgesamt noch ein Mittelvolumen
von 1 Mrd. € aus. Die kontingentierte Mittelzuweisung an die Kommunen wurde
allerdings gegenüber dem Jahr 2009 bereits um 10 % gekürzt. Infolge dessen
wurde die Stadt Münster im Vergleich zum Vorjahr mit einem entsprechend
geringeren Förderbudget ausgestattet, das nunmehr auf 5.912.370 € limitiert
ist.
Da die derzeitige Landes regierung ab dem Förderjahr 2011 für die Dauer der
Legislaturperiode ein Mittelbudget von nur noch 800 Mio. € jährlich, davon 400
Mio. € für die Mietwohnraumförderung festgelegt hat, ist damit zu rechnen,
dass Kommunen künftig mit einer nach träglichen Mittelaufstockung im
gewohnten Umfang und auf Basis bisher iger Verfahrensweisen nicht mehr
rechnen können. Das budgetierte Mi ttelkontingent für 2011 beträgt , wie
dargestellt, erneut nur 5.912.370 €.
17
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Vor diesem Hintergrund richtet das Am t für Wohnungswesen seine besondere
Aufmerksamkeit derzeit sowohl darauf , ob und wie weit die anhaltende
Investitionsbereitschaft zugunsten von Vorhaben im sozialen Mietwohnungsbau
durch Fördermittel des Landes NRW weiterhin unterstützt und die hier
registrierte hohe Nachfrage entsprec hend bedient werden kann, als auch
darauf, ob und wie städtische Aktivitä ten und politische En tscheidungen zum
Abbau des zunehmenden Angebotsma ngels in diesem Teilmarkt ggf.
anzupassen sind.
3.4 Teilprodukt 4: Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
Mit Mitteln aus dem Wohnraumförderp rogramm des Landes können auch
Wohnheime für Menschen mit Behinderung en gefördert werden. Im Gegensatz
zu den Vorjahren wurde im Jahr 2010 kein Antrag auf Förderung eines
Wohnheims gestellt.
3.5 Teilprodukt 5: Selbstgenutztes Wohneigentum
3.5.1 Rahmenbedingungen
Selbstgenutztes Wohneigentum wird
gefördert in Form von Neubau,
Ersterwerb und Erwerb vorhandenen
Wohnraums.
Zielgruppe der Förderung von selbst
genutztem Wohneigentum sind
Familien oder Lebensgemeinschaften
mit mindestens einem Kind oder aber
Haushalte mit mindestens einer
schwerbehinderten Person.
Abhängig vom Einkommen werden nach zwei unterschiedlichen
Fördermodellen (A und B) zinslose oder gering verzinste Baudarlehen gewährt,
die der Höhe nach steigen, je geringer die Einkünfte der Haushalte sind.
Im Fördermodell A werden mit den höchsten Darlehenssätzen solche Haushalte
unterstützt, die die maßgebliche Einko mmensgrenze unterschreiten. Unter den
geltenden Konditionen konnte hier im Ja hr 2010 beispielswei se einer Familie
mit 2 Kindern ein öffentliches zinslo ses Baudarlehen von bis zu 122.000 €
gewährt werden.
Nach den Förderkonditionen im Modell B darf die maßgebliche
Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschritten werden. Das Baudarlehen
wird hier mit 2 % verzinst und fällt gegenüber dem Modell A niedriger aus.
Zum Beispiel können förderberechtigte Familien mit 2 Kindern hier ein Darlehen
bis zu 90.000 € erhalten.
3.5.2 Förderergebnisse
Trotz des vom Land zum 30.09.2010 verhän gten Förderstopps wurden im Jahr
2010 noch insgesamt 186 Förderzusagen für die Schaffung von Wohneigentum
ausgesprochen. Davon entfielen 138 Förderzusagen auf das Modell A und 48
auf das Modell B. Damit wu rde zwar nicht das gute Förderergebnis des Jahres
2009 (= 211) erreicht, aber es wurde noch immer der Dur chschnittswert der
letzten 5 Jahre erzielt.
18
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Die Förderung konzentrierte sich zu rd. 75 % auf Neubaumaßnahmen. Zu 25 %
wurde der Erwerb von Gebrauchtimmobili en gefördert. Im Durchschnitt haben
die Haushalte für ein gefördertes Einfamilienhaus (Neubau) rd. 267.000 €
aufbringen müssen. Zum Vergleich dazu lagen die durchschnittlichen
Gesamtkosten 2008 noch bei rd. 255.000 € und 2009 bei rd. 264.000 €. Für
den Erwerb vorhandenen Wohnraumes ha ben die Haushalte im Jahr 2010 rd.
244.000 € ausgegeben. Auch hier stiege n die Gesamtkosten im Vergleich zu
2008 ( rd. 205.000 €) und 2009 ( rd. 238.000 €) weiter an. Konstant dagegen
ist die durchschnittliche Wohnfläche geblieben, die in den vergangenen 3
Jahren jeweils bei rd. 135 qm lag.
Für die 186 Maßnahmen der Eigentumsförderung bewilligte das Amt für
Wohnungswesen im Berichtsjahr insges amt rd. 19.094.500 € Fördermittel. Mit
der Fördersumme werden Investitionen (Baukosten) in Höhe von rd. 41 Mio. €
angestoßen.
Tab. 4: Geförderte Eigentumsmaßnahmen von 2005 bis 2010
Jahr Anzahl Fördersumme Investitionssumme (rd.)
2006 172 12.060.000 € 29 Mio. €
2007 176 12.070.000 € 30 Mio. €
2008 179 15.100.000 € 32 Mio. €
2009 211 20.705.000 € 42 Mio. €
2010 186 19.094.500 € 41 Mio. €
Die Förderung von selbstgenutz tem Wohneigentum verschafft
einkommensschwachen Haushalten nicht nur die Möglichkeit, individuelle
Wohnwünsche zu realisieren, sondern le istet auch einen wesentlichen Beitrag
zu deren nachhaltiger Wohnungsversorgung.
Vor allem Haushalte mit geringen Einkünften (Fördermodell A) profitieren von
den finanziellen Vorteilen der Eigentum sförderung (s. nachfolgende Grafik).
Diese Haushalte wären grundsätzlich auch berechtigt, eine öffentlich geförderte
Wohnung anzumieten. Die Realisierung selbstgenutzten Wohneigentums kann
damit auch einen Beitrag zur Entlastung der Nachfrage nach bezahlbaren
Mietwohnungen in diesem Angebotssegment leisten.
Abb. 5: Zahl der Förderfälle nach Einkommenssituation
37
113
40
202
31
162
38
134
51
125
51
128
52
159
48
138
0
50
100
150
200
250
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Unterschreitung
der EK-Grenze
Überschreitung
der EK-Grenze
19
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
3.5.3 Ausblick
Am 31.12.2010 betrug die Zahl der offenen Fälle 93 (zum Vergleich 31.12.2009
= 102). Damit lag die Zahl der offenen Fälle trotz des vom Land verfügten
Antragsstopps zum 15.09.2010 nur um 9 Fä lle unter dem Wert des Vorjahres.
Innerhalb des Zeitraumes vom 01.09. – 15.09.2010 erhielt das Amt für
Wohnungswesen aufgrund der unverzüg lichen Information der Münsteraner
Haushalte, der Banken sowie der Ba ubetreuerinnen und Baubetreuer noch
einmal so viele Neuanträge, wie sonst in 2 Monaten. Letztmalig galt für die bis
zum 15.09.2010 gestellten Anträge di e Verbindlichkeit einer Förderung
zumindest für das Jahr 2011.
Ab 2011 hat nun die Landesregierung die Eigentumsförderung deutlich
zurückgefahren und die Zahl der möglichen Förderungen in Münster für
Neubauvorhaben auf rd. 87 und für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien auf
rd. 16 Fälle (zusammen = 103) kontinge ntiert. Das Amt für Wohnungswesen
hat dazu unverzüglich mit internen Rich tlinien zur Verteilung der reduzierten
Fördermittel im Eigentumsbereich re agiert (vergl. Vorlage an den Rat
V/0141/2011). Ob und in wieweit die Ei gentumsmaßnahmen, die im Jahr 2011
nicht gefördert werden können, wenigs tens im Jahr 2012 zum Zuge kommen
können, ist derzeit vom MWEBWV noch offen gelassen. Ei ne verlässliche
Beratung der Bürgerinnen und Bürger durch das Amt für Wohnungswesen ist
daher zur Zeit völlig unmöglich.
Zu diesem abrupten Einschnitt in die Förderkonditionen bei der
Eigentumsförderung ist besonders krit isch anzumerken, dass unter solchen
unsicheren Bedingungen in erster Lini e die betroffenen förderberechtigten
Haushalte leiden. Eine Investition in das Wohneigentum wird nicht kurzfristig
getroffen, sondern oft langfristig vorb ereitet. Wenn das Land nicht (wieder)
Fördergrundlagen schafft, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen
können, wird die Eigentumsförderung nicht mehr bei den Haushalten
ankommen, die sie dringend benötigen, sondern nur noch bei den Haushalten,
die bereits über so viel Eigenkapital verfügen, dass sie sich eine lange und
teure Zwischenfinanzierung leisten können.
Durch Rücknahme des Angebots im Se ptember 2010 in Verbindung mit der
deutlichen Mittelreduzierung für Anträge des laufenden Jahres ist allgemein das
Vertrauen in die Verlässlichkeit der Fi nanzierungshilfen des Landes verloren
gegangen. Es ist zu beobachten, dass Banken und Sparkassen nicht bereit sind,
in dieser ungewissen Situation Zwischenfinanzierungen zu übernehmen,
Bauunternehmen schließen mit Förder berechtigten keine Verträge mit
Rücktrittsvorbehalt für den Fall der Nichtbewilligung ab und die Stadt ist
gehindert, verbilligt Grundstücke an die Zielgruppe der sozialen
Wohnraumförderung abzugeben, weil di ese ihre Bauverpflichtung mangels
konkreter Förderaussichten nicht rechtzeitig einlösen können. Wenn das Land
nicht bald Klarheit über die künftige Budgetierung herbeiführt, wird die
Zielgruppe der Förderberechtigten faktisch vom Markt verdrängt.
3.6 Teilprodukt 6: Förderung von Bestandsmaßnahmen
Unter dem Oberbegriff der Förderung von Bestandsmaßnahmen werden
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden gefasst.
20
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
3.6.1 Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand
Die Richtlinie (RL-Bestand sInvest) bestand 2010 aus 5 Förderbausteinen, und
zwar der Förderung
1. von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im
Wohnungsbestand,
2. der baulichen Anpassung und Modernis ierung von bestehenden Altenwohn-
und Pflegeheimen,
3. der wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen des Stadtumbaus bei
hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre
in Verbindung mit integrativen Bewirtschaftungskonzepten,
4. der denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in
Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und
Ortskernen,
5. von baulichen Maßnahmen zur Verbe sserung der Ener gieeffizienz im
preisgebundenen Wohnungsbestand.
Das Land stellte der Stadt Münster für das Jahr 2010 insgesamt 873.200 € für
die Bausteine 1, 4 und 5 zur Verfügung. Für Maßnahmen der Bausteine 2 und 3
werden die Mittel bei Bedarf projektbezogen zugeteilt.
Baustein 1: Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im
Wohnungsbestand
Ziel dieses Bausteins ist es, bestehende Wohnungen und Wohngebäude
weitestgehend barrierefrei umzugestal ten. Da die Inanspruchnahme des
Förderprogramms nicht an Einkommensgrenzen gebunden ist und auch
keine Mietpreis- und Belegungsbin dungen einzugehen sind, wurde
ursprünglich erwartet, dass das Förderan gebot eine hohe Resonanz findet.
Die Nachfrage ist jedoch trotz intensiver Beratungen, Akquisition und
Öffentlichkeitsarbeit stark begrenzt . Eine Umfrage des Städtetages NRW
bestätigt gleichartige Er fahrungen auch in anderen kreisfreien Städten in
NRW. Vermeintliche Ursache ist ein Antragsverfahren, das mit erheblichem
Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Auf Nachfrage traf das Förderprogra mm allenfalls in Städten mit hohem
Leerstand, weil dort diese Mittel abgerufen werden, um leerstehende
Wohnungen am Markt konkurrenzfähig zu machen. In Münster wurden seit
Einführung dieser Fördermöglichkeit bisher nur wenige Förderanträge für
Maßnahmen in selbst genutzten Eigenheimen gestellt.
Im Jahr 2010 wurden in Münster 3 Anträge auf Zuteilung von insgesamt
26.700 € Fördermitteln positiv beschiede n. Die Fördermittel entfielen wie
auch im Vorjahr ausschließlich auf de n barrierefreien Umbau von Bädern in
Eigenheimen.
Baustein 2: Bauliche Anpassung und Modernisierung von
bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
Seitdem dieser Förderbaustein du rch das damalige Ministerium für
Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW eingeführt wurde, hat das
Amt für Wohnungswesen umfangreiche Beratungsgespräche mit
verschiedenen Heimträgern geführt.
Im Jahr 2009 mündeten die Gespräc he erstmals in eine konkrete
Förderzusage, die das Altenheim St. Elisabeth in Gievenbeck betraf. 2010
wurde kein neuer Antrag zu diesem Förderbaustein gestellt.
21
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Baustein 3: Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus
bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und
1970er Jahre in Verbindung mit integrativen Bewirtschaftungs-
konzepten
Investoren können nach diesem Förderbaustein für Großsiedlungen und
mehrgeschossigen Wohnanlagen Fördermittel für Maßnahmen zur
dauerhaften Verbesserung der allgem einen Wohnverhältnisse erhalten,
wenn sie noch mindestens 5 Jahre ei ner öffentlich-rechtlichen Bindung
unterliegen. Die Landesrichtlinien enthalten einen Maßnahmenkatalog, u. a.
Portierloge, zusätzliche Aufzüge. Grund lage einer Förderung ist die Vorlage
und Durchführung eines integrierten Bewirtschaftungskonzeptes, dessen
Eckpunkte u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und sozialen
Kontrolle, Senkung der Betriebskosten und Belegungskonzepte sind.
Eine Förderung aus diesem Programmteil
käme in Münster nur für die
Großwohnsiedlung Kinderhaus-
Brüningheide in Frage. Seitens der
Eigentümerinnen und Eigentümer der
dortigen Wohnungen gibt es nach wie vor
keine Bestrebungen, Fördermittel hieraus
in Anspruch zu nehmen.
Baustein 4: Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem
Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in
historischen Stadt- und Ortskernen
Dieser Baustein der RL-BestandsInvest kam 2010 nicht zum Tragen.
Baustein 5: Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnungsbestand
Ziel dieses Bausteins ist es, bauliche Maßnahmen bei Wohnraum mit
Sozialbindungen zu fördern, die dort zu Energieeinsparungen führen.
Zugunsten geförderter Mietwohnungen wu rde eine solche Förderung bisher
nicht in Anspruch genommen. Dies liegt vermutlich daran, dass eine
Förderung mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden und das
Förderdarlehen nur auf 10 Jahre ausgelegt ist.
Das Amt für Wohnungswesen gewährte bislang Fördermittel lediglich im
Rahmen der Eigentumsbildung und zwar dort beim Erwerb von älteren
Gebrauchtimmobilien, für die auf Grund des Alters des Objektes erhebliche
Modernisierungen erforderlich waren. Im Jahr 2010 förderte das Amt für
Wohnungswesen aus diesem Baustein 1 Objekt mit insgesamt 28.600 €.
Fazit:
Von den zugewiesenen 868.800 € wurden nur 55.300 € für eine Förderung in
Anspruch genommen, so dass 813.500 € an das Ministeriu m zurück gegeben
werden mussten.
22
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
3.6.2 Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung der
Stadt Münster
Förderzweck des städtischen Programms ist die nachhaltige Einsparung von
Heizenergie im Altbaubestand durc h erhöhten Wärmeschutz für die
Wohngebäude. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der
CO2-Emissionen in Münster geleistet. Für das Förderprogramm stellte der Rat
für 2010 ein Förderbudget von 500.000 € zur Verfügung.
Das Förderprogramm erstreckt sich auf die beiden Fördergegenstände
„Altbausanierung“ und „Qualitätssicherung“. Im Rahmen der „Altbausanierung“
werden bauliche Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden, die vor 1995 fertig
gestellt worden sind, gefördert. Bei der „Qualitätssicherung“ wird die
Überwachung der für den Neubau eines Niedrigenergiehauses erforderlichen
Kriterien während der Bauphase bezuschusst.
In der Qualitätssicherung wurde im Jahr 2010 für 11 Maßnahmen der
vorgesehene Zuschuss von je 550 € (z usammen = 6.050,- €) bewilligt. Im
Rahmen der Altbausanierung sprach das Amt für Wohnungswesen insgesamt
150 Förderzusagen mit einer Förd ersumme von 534.285,- € aus. Die
Fördersumme überschritt den Haushaltsa nsatz, weil zusätzlich Kürzungsmittel
aus Bewilligungen des Jahres 2009, die im Laufe des Jahres 2010 freigesetzt
wurden, zur Verfügung standen.
Tab. 5: Städtische Förderung der Altbausanierung von 2006 bis 2010
Jahr Anzahl Förderfälle Fördersumme Investitionen *)
2006 40 118.229 € rd. 2.900.000 €
2007 54 128.335 € rd. 2.960.000 €
2008 54 125.786 € rd. 2.950.000 €
2009 157 461.267 € rd. 13.100.000 €
2010 150 534.285 € rd. 14.000.000 €
*) Ab dem Jahr 2006 sind die Investitionskosten für die Höhe des Zuschusses nicht
mehr maßgebend. Seit 2006 können die Investitionen daher nur geschätzt werden.
3.7 Teilprodukt 7: Einkommensprüfung für die Grundstücksvergabe
Städtische Einfamilienhausgrundstüc ke werden zur Förderung der
Eigentumsbildung nach den Kriterien vo n Vergaberichtlinien (Ratsbeschluss
vom 13.06.2007) vornehmlich an Haushalte vergeben, die die
Einkommensgrenzen des sozialen Wo hnungsbaus maximal um bis zu 30 %
überschreiten.
Die für diese Maßgabe erforderlichen Einkommensberechnungen führt das Amt
für Wohnungswesen als Serviceleistung durch. Im Jahr 2010 wurde zugunsten
des Amtes für Immobilienmanagement die Einkommenssituation von insgesamt
96 Grundstücksbewerbern überprüft. Im Zuge dessen erfolgt regelmäßig
bereits eine erste eingehende Beratung zu Möglichkeiten der
Wohnungsbauförderung. Im Jahr 2010 unterstützte das Amt für
Wohnungswesen so die Vergabe städtischer Grundstücke in Amelsbüren,
Hiltrup und Roxel.
23
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Käuferinnen und Käufern eines städtischen Grundstücks obliegt die
Verpflichtung, dieses innerhalb von 2 Jahren auch tatsächlich zu bebauen
(Bauverpflichtung). Zeigt sich bei Über prüfung der Einkommenssituation, dass
finanzielle Belastungen zur Realisierung des Gesamtvorhabens (Grunderwerb,
Hausbau, Nebenkosten) die wirtschaftliche Existenzgrundlage eines Haushalts
gefährden, wird von einer Grundstücks vergabe abgesehen. Diese Gefährdung
besteht insbesondere bei Haushalten , deren Einkommen die maßgebliche
Grenze gem. § 13 WFNG um mehr als 30 % unterschreitet. Hier prüft das Amt
für Wohnungswesen mit Sorgfalt, ob Kaufinteressenten die o. g.
Bauverpflichtung tatsächlich erfüllen können. Zur Überprüfung der
wirtschaftlichen Belastbarkeit werden fiktive Finanzierungspläne aufgestellt.
Dieses aufwändige Verfahren kam in 10 Fällen zum Zuge.
24
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
4. Produkt 10 03 02 : Hilfen zur Wohnraumversorgung
4.1 Teilprodukt 1: Wohnberechtigungsscheine
Für die erfolgreiche Suche nach einer mietpreisgünstigen Wohnung stellt der
Wohnberechtigungsschein (WBS) die wichtigste Grundlage dar. Er gibt Auskunft
über die zulässige Wohnungsgröße und die eingehaltene Einkommensgrenze
„A“ oder „B“, die zum Bezug einer entsprechend geförderten Wohnung
berechtigt.
Das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung und Nutzung von
Wohnraum (WFNG NRW) für das Land Nordrhein–Westfalen brachte erhebliche
Änderungen für die wohnungssuchenden Haushalte mit sich. Das WFNG löste
das bisherige Wohnraumförderungsgeset z (WoFG) ab, ergänzend wurden vom
Ministerium für Bauen und Verkehr die Wohnraumnutzungsbestimmungen
(WNB) und der Einkommensermittlungserlass (EEE) eingeführt.
Die wesentlichen Änderungen, die si ch auf den Erhalt eines Wohn-
berechtigungsscheines beziehen, werden hier zusammenfassend dargestellt:
Die angemessene Wohnungsgröße wurde pr o Haushalt um 5 qm erhöht. Eine
Übersicht über die nun gesetzlich zuge lassenen Wohnungsgrößen gibt diese
Tabelle:
Tab. 6: Angemessene Wohnungsgröße der entsprechenden Haushaltsgröße
angemessene Wohnungsgröße
Personen im
Haushalt bis 31.12.2009 ab 01.01.2010
1 45 qm 50 qm
2 60 qm 65 qm
3 75 qm 80 qm
4 90 qm 95 qm
Eine geringfügige Überschreitung der Wohnungsgröße von maximal 5 qm ist
möglich. Hier waren bislang Überschreitungen von maximal 8 qm zugelassen.
Das bedeutet, dass eine 2–Zimmer–Wohnung mit 54 qm, die bislang nur an 2
Personen–Haushalte vermietet werden konnte, nun auch an Einzelpersonen
vermietet werden darf. Dies hat zu einer besseren Vermietbarkeit einiger
altengerechter Wohnungen dieser Größen ordnung geführt, für die sich in der
Vergangenheit oft nur mit großen Bemühungen ältere Ehepaare finden ließen.
Die bislang geltende Defini tion der Haushaltsangehörigkeit wurde grundlegend
geändert. Eine Differenzierung nach Art und Grad der verwandtschaftlichen
Beziehung wurde aufgegeben, grundsätzlich sind nun alle gemeinsamen
Lebensformen wohnberechtigt. Entscheidend ist jetzt lediglich ein gemeinsames
Wohnen und Wirtschaften.
Damit gehören studentische Wohngemeins chaften, die in der Regel reine
Zweckgemeinschaften sind, nicht zum berechtigten Personenkreis. Um dieser in
Münster beträchtlichen Zahl an stud entischen Wohngemeinschaften dennoch
den Zugang zum geförderten Wohnraum zu ermöglichen, genehmigt das Amt
für Wohnungswesen diese besondere Form gemeinschaftlichen Wohnens. Sie
wird von den Wohnungsgesellschaften formlos beantragt. Die Studentinnen und
25
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Studenten müssen nur noch jeweils eine n gültigen Wohnberechtigungsschein
vorlegen. Gleichzeitig besteht die Auflage, bei Auszug einer/eines Studierenden
wieder für eine neue Belegung und Auslastung der Wohnung zu sorgen.
Umfangreiche Änderungen ergaben si ch hinsichtlich der Einkommensbe-
rechnung. Der zu Grunde liegende Ei nkommenskatalog für die Berechnung des
Jahreseinkommens wurde erheblich gestra fft. Krankengeld und Elterngeld sind
beispielsweise nicht mehr als Einkommen anzuerkennen. Die bislang geltenden
Abzugspauschalen für die Entrichtung von Steuern, Kranken- und
Rentenversicherung in Höhe von jeweils 10 % wurden bei den Steuern und der
Rentenversicherung auf jeweils 12 % er höht, so dass jetzt ein pauschaler
Abzug von bis zu 34 % möglich ist.
Dies führte de facto zu einer Anhebung der Einkommensgrenze und erweiterte
somit auch erheblich den Kreis der Anspruchsberechtigten.
In der folgenden Tabelle wird beispiel haft der jeweiligen Einkommensgrenze
das Jahresbruttoeinkommen von Haushalten mit sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten gegenübergestellt. Aufgeführt sind auch die Vergleichswerte aus
2009.
Tab. 7: Einkommensgrenzen und Bruttoverdienste 2010 / 2009
ab 01.01.2010 bis 31.12.2009
Personen
im
Haushalt
Einkommensgrenze
(Jahresbetrag)
entspricht einem
Bruttojahresverdienst
von ca.
entspricht einem
Bruttojahresverdienst
von ca.
1 17.000 € 26.600 € 25.000 €
2 24.500 € 38.000 € 33.000 €
3 25.200 € 40.000 € 37.200 €
4 29.900 € 48.000 € 44.600 €
5 34.600 € 56.000 € 52.000 €
Die Tabelle stellt nur Richtwerte dar, weitere Abzugsbeträge für besondere
Personenkreise, wie z. B. Schwerbehinderte sind hier nicht mit eingerechnet.
Im Einzelfall ist deshal b immer eine individuelle Einkommensberechnung
erforderlich.
Neben dieser Einkommens grenze, die für die geförderten Wohnungen des
ehemaligen I. Förderweges oder der Einkommensgruppe „A“ gilt, gibt es
weiterhin die Einkommensgrenzen für di e Einkommensgruppe „B“. Diese liegt
40 % über der der Einkommensgruppe „A“ und hat sich damit im Vergleich zum
letzten Jahr ebenfalls erheblich erhöht . Beispielsweise kann nun eine Familie
mit 2 Kindern in ein gefördertes Mieteinfamilienhaus der Einkommensgruppe
„B“ ziehen, wenn das Jahreseinkommen nicht mehr als 66.900 € beträgt.
Für die Einkommensberechnung ist nun das Jahreseinkommen des
vergangenen Kalenderjahres maßgeb end. Das bedeutet, dass auch die
Einkommensnachweise des Vorjahres vorz ulegen sind, im ungünstigsten Fall
bei einer Antragstellung z.B. im Dezember 2010 die Unterlagen von Januar
2009 bis Dezember 2010. Die Unterlagen des aktuellen Jahres sind vorzulegen,
da zu überprüfen ist, ob sich eine dauerhafte Veränderung ergeben hat, die
dann bei der Einkommensberechnung zu beachten ist.
Dies war vom Gesetzgeber als Verwalt ungsvereinfachung gedacht, führt aber
letztendlich zu mehr Verwaltungsaufwa nd, da nun ein größerer Zeitraum zu
26
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
überprüfen ist. Es führt vor allen Dingen auch zu Unverständnis und
Beschwerden bei den Antrag stellenden Haushalten, weil diese für einen dann
bis zu 2–jährigen Zeitra um die Einkommensnachweise vorlegen müssen.
Arbeitslosigkeit führt nun z. B. im aktuellen Jahr nie zu einer
Einkommensminderung, da bei einer Ar beitslosigkeit grundsätzlich davon
ausgegangen werden muss, dass diese nur eine vorübergehend eingetretene
Veränderung darstellt.
Durch das nun geltende Landesrecht bere chtigt ein in Nordrhein- Westfalen
ausgestellter Wohnberechtigungsschein nur noch zum Bezug einer Wohnung in
Nordrhein-Westfalen. Wo hnberechtigungsscheine, die in einem anderen
Bundesland erteilt werden , berechtigen nicht mehr zum Bezug einer Wohnung
in Nordrhein-Westfalen.
4.1.2 Antragszahlen – Anzahl der Wohnungssuchenden
Die Anzahl der Wohnungssuchenden defini ert sich anhand der ausgestellten
Wohnberechtigungsscheine eines Jahres.
Im Jahr 2010 stellte das Amt für Wohn ungswesen 2.633 WBS aus. Waren die
Antragszahlen bis 2008 rückläufig, stiege n sie in den letzten beiden Jahren
wieder an.
Abb. 6: Erteilte WBS von 2004 bis 2010
3.108
2.928 2.780
2.552 2.368 2.489
2.633
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
In Münster wird den Bürgerinnen und Bürgern bei Vorliegen der
Voraussetzungen grundsätzlich unmi ttelbar beim Besuch im Amt für
Wohnungswesen der Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Dies ist in den
umliegenden Gemeinden nicht üblich und wird als besonderer Service für die
Bürger und Bürgerinnen verstanden.
Vergleicht man die Zahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine der
Einkommensgruppe „A“ und „B“ mit denen des Vorjahres, so hat sich auch für
die Einkommensgruppe „B“ eine deutliche Steigerung ergeben.
27
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Tab. 8: Wohnberechtigungsscheine der Einkommensgruppen „A“ und „B“
Einkommens-
gruppen
Anzahl WBS
im Jahr 2009
Anzahl WBS
im Jahr 2010
EKG A 2457 2573
EKG B 32 60
gesamt 2489 2633
Grund hierfür ist ebenfalls die Gesetz esänderung. Seit dem 01.01.2010 wird
den Antrag stellenden Haushalten bei Überschreiten der Einkommensgrenze „A“
auf Wunsch direkt auch ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein „B“
ausgestellt. In den Jahren zuvor war hier grundsätzlich immer erst ein
Wohnungsangebot einer Vermieterin oder eines Vermieters erforderlich. Nun
kann sich der/die Wohnungssuchende, der die Einkommensgrenze „A“
übersteigt, die der Gruppe „B“ aber erfü llt, sofort auf die Suche nach einer
entsprechenden Wohnung begeben und der Vermieterin oder dem Vermieter
direkt den Wohnberechtigungsschein vorlegen.
4.1.3 Haushaltsstruktur
Die Verteilung der Wohnungssuchenden nach Haushaltsgrößen stellt die
folgende Abbildung grafisch dar:
Abb. 7: Erteilte WBS nach Haushaltsgrößen
5 und mehr
Personen
7%
4 Personen
9%
3 Personen
13%
2 Personen
24%
1 Person
47%
Der Anteil der Ein-Personen-Haushalte an allen Wohnungssuchenden hat sich
wieder erhöht. Lag er 2007 noch bei 42, 3 % stieg er in jedem der folgenden
Jahre weiter an und betrug nun in 2010 47,6 %. Auch der Anteil der Zwei–
Personen–Haushalte erhöhte sich im Vergleich zum letzten Jahr um 1,2 % auf
24,2 %. Entsprechend nimmt der Anteil der Drei-, Vier-, Fünf- und mehr –
Personen – Haushalte jedes Jahr ab.
Durch die zielgerichtete Neubauförderung für Ein–Personen-Haushalte konnten
weitere 87 Wohneinheiten für Singles (Einkommensgruppe A) zur Erstvergabe
angeboten werden. Dies entsprach 47 % aller für die Einkommensgruppe A
geförderten bezugsfertigen Wohnungen in 2010.
28
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
4.1.4 Besondere Zielgruppen
Besonders interessant ist eine Aufschlü sselung der Wohnungssuchenden nach
unterschiedlichen Zielgruppen wie Menschen mit Schwerbehinderung,
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer n, Senioren, Alle inerziehende und
Schwangere. Die folgende Übersicht gibt neben der Anzahl auch den
prozentualen Anteil dieser Zielgruppen an allen wohnberechtigten Haushalten
an.
Tab. 9: Wohnungssuchende, aufgeschlüsselt nach besonderen Zielgruppen
Menschen mit einer
Schwerbehinderung
(G.d.B. ab 50 %)
Rollstuhl-
fahrer/-
innen
Ältere
Menschen
Allein-
erzie-
hende
Schwan-
gere
Anzahl
Haushalte 426 44 443 394 149
Prozentua-
ler Anteil
dieses Per-
sonenkrei-
ses an allen
Wohnungs-
suchenden
16% 2% 17% 15% 6%
Ausländische Haushalte
Untersucht wurde ebenfalls der Anteil der ausländischen Wohnungssuchenden,
aufgegliedert nach Haushaltsgrößen. Ausgehend von der Staatsangehörigkeit
der Antragstellerinnen und Antragsteller - und nicht ihrer Haushaltsangehörigen
- betrug im Jahr 2010 der Anteil der Au sländer an allen Haushalten mit WBS
18 %. Je kleiner der Haushalt ist, desto geringer ist der Anteil der
ausländischen Wohnungssuchenden. Bei den Haushalten, die aus mindestens 5
Familienmitgliedern bestehen, la g der Anteil der ausländischen
Wohnungssuchenden bei 41 %.
Laut Auskunft der Statistikdienststelle lag der Anteil der nicht deutschen
wohnberechtigten Bevölkerung in 2010 bei 7,35 %. Das bedeutet, dass sich im
Verhältnis zur durchschnittlichen Bevölkerung viel mehr ausländische als
deutsche Wohnungssuchende beim Amt für Wohnungswesen als
wohnungssuchend registrierten ließen.
Tab. 10: Anteil der ausländischen Haushalte je Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Anteil Ausländer in %
1 Personen Haushalt 12%
2 Personen Haushalt 17%
3 Personen Haushalt 25%
4 Personen Haushalt 25%
5 Personen und mehr Haushalt 41%
Gesamt 18%
Erweitert man den Personen kreis um ein ausländisches Haushaltsmitglied bzw.
berücksichtigt man auch di e Menschen mit Migrations vorgeschichte, so geht
29
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
das Amt für Wohnungswesen davon aus, dass der Anteil dieser Menschen an
allen Wohnungssuchenden in Münster bei rd. 30 % liegt.
4.1.5 Freistellungen
Durch die gesetzlichen Änderungen hat sich die Zahl der Freistellungen in 2010
deutlich reduziert. Es wurden ledigl ich noch 12 Freistellungen erteilt. 2009
waren das noch 63 Freistellungen.
Die Freistellungen wurden erteilt
• um Leerstand zu vermeiden,
• als Ausnahme von einer Zweckbindung oder
• für therapeutische Wohngemeinschaften.
4.1.6 Gebühren
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines werden in Münster seit
Jahren Gebühren in unveränderter Höhe genommen. Der Gebührenrahmen
beträgt nach der landeseinheitlichen Verwaltungsgebührenordnung zwischen 5
und 20 €. Die Gebühren werden in Münster nach Art des WBS und nach den
Einkommensverhältnissen der Haus halte gestaffelt. Die meisten
Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler müssen nur eine Gebühr von 5 €
entrichten, da sie die Einkommensgr enze erheblich unterschreiten; für
Leistungsempfängerinnen und Leist ungsempfänger, die den WBS vor Ort
beantragen, ist der WBS sogar gebührenfrei.
Tatsächlich betrugen in 2010 die Gebühreneinnahmen 12.577,50 € (2009:
14.620 €). Betrachtet man die gestiegene Antragszahl (siehe 4.1.1) erscheint
dies auf den ersten Blick nicht erklärbar. Begründet wird dies aber durch:
• den Rückgang der Freistellungen, hier sind Gebühren in Höhe von bis zu
30 € fällig,
• die Ausstellung von allgemeinen Wohnberechtigungsscheinen Einkom-
mensgruppe B und
• die Erhöhung der Einkommensgrenzen, so dass mehr Haushalte die ver-
minderte Gebühr von 5 € anstelle von 10 € entrichten mussten.
4.2 Teilprodukt 2: Wohnungsvermittlung
4.2.1 Besetzungsrechte
Durch die Einführung des neuen Gesetzes zur Förderung und Nutzung von
Wohnraum NRW (WFNG NRW) hat sich fü r den Bereich der Besetzungsrechte
keine Änderung ergeben. Das heißt, da ss auch weiterhin, wie schon seit der
Einführung des Wohnraumförderungsges etzes (WoFG) im Jahr 2002, für
Wohnungen der Einkommensgruppe „A“ während der gesamten Laufzeit der
Sozialbindungen von in der Regel 20 Ja hren ein Besetzungsrecht zu Gunsten
der Bewilligungsbehörde eingeräumt wird.
Zum Stichtag 31.12.2010 verfügte die Stadt Münster über 2.892
Besetzungsrechte.
Zur Ausübung städtischer Besetzungsrechte und aufgrund der Verpflichtung,
Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum behilflich zu sein,
werden alle wohnberechtigten Wohnungssuchenden, die um eine
Wohnungsvermittlung bitten, mit de n Merkmalen ihres individuellen
Wohnbedarfs und der bisherigen Wohnu ngsversorgung erfasst. Gleichermaßen
30
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
werden die Wohnungssuchend en über die Möglichkeit informiert, selbstständig
geeigneten Wohnraum zu suchen. Für 65 % des geförderten
Wohnungsbestandes hat die Stadt Münster kein Besetzungsrecht, d.h., die
Vermieterinnen und Vermie ter können sich eigenständig einen im öffentlich
geförderten Wohnungsbau wohnberechtigten Haushalt auswählen.
Durch die Einführung des WFNG NRW hat sich auch hinsichtlich der sozialen
Dringlichkeit der zu versorgenden Haushalte keine Änderung ergeben.
Weiterhin erfolgt die Vermittlung unter Berücksichtigung der
Dringlichkeitskriterien: Schwangerschaft, junge Ehepaare und Haushalte mit
Kindern, ältere Menschen, Schwerbehi nderung, drohende Wohnungslosigkeit,
Dauer der Wohnungssuche und der derzeitigen mangelhaften Unterbringung.
Der immer weiter steigende Anteil an älteren und schwerbehinderten Menschen
erfordert neben der barrierefreien Wohnung auch eine direkte Anbindung an
den öffentlichen Nahverkehr und die ba rrierefreie Infrastruktur vor Ort.
Insbesondere die unmittelbare Nähe zu preisgünstigen Einkaufsmöglichkeiten
ist von großer Bedeutung. Viele der Wohnungssuchenden sind auch stark in ihr
bisheriges Wohnumfeld und das örtliche Dienstleistungsnetz, wie zum Beispiel
Ärzte oder Pflegedienste integriert. Auch familiäre oder nachbarschaftliche
Hilfen sind oftmals an den bisherigen Wohnort gebunden.
Daraus resultiert die Notwendigkeit, eine neue geeignete Wohnung in der Nähe
der bisherigen zu finden, wobei dies bei der Wohnungssuche eine besondere
Herausforderung darstellt und oft zu langen Wartezeiten führt.
Berücksichtigt man, dass 40 % der Be setzungsrechte in den Stadtteilen
Gievenbeck und Coerde liegen und die Stadt Münster in vielen Stadtteilen gar
keine Besetzungsrechte hat, so verdeu tlicht dies, dass viele Wohnortwünsche
nicht berücksichtigt werden können. Auch allein Erziehende und Familien, die
oft in ihr nachbarschaftliches Umfeld, den Kindergarten und die Schule sehr
eingebunden sind, müssen sich in der Regel auf einen Umzug auch in ein
anderes als ihr angestammtes Wohnquartier in Münster einstellen.
In Ausübung des städtischen Besetzung srechtes werden den Vermieterinnen
und Vermietern drei bis fünf wohnberechtigte Haushalte mit hoher Dringlichkeit
vorgeschlagen. Diese wählen dann die Mieterin oder den Mieter aus und
schließen mit ihr/ihm einen Mietvertrag ab. Die Vermieterin oder der Vermieter
kennt die Mieterstruktur in ihrem/seinem Mietwohngebäude in der Regel gut
und kann so darauf achten, dass insges amt eine ausgewogene Mieterstruktur
bestehen bleibt. Leider führt fehlende Bonität bzw. ein negativer Schufa-
Eintrag immer öfter dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter nicht bereit sind,
mit den Wohnungssuchenden einen Mietvertrag abzuschließen. Nach
gesetzlicher Vorgabe darf auch da s Amt für Wohnungswesen nur die
Wohnungssuchenden vorschlagen, die voraussichtlich in der Lage sein werden,
die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen. Hier könnten nur
persönliche Gespräche mit den Beteiligten, die durch eine professionelle Kraft
begleitet werden, zu erfolgreichen Vermittlungen führen. Dies ist leider bei der
derzeitigen Personalsituation nicht möglich.
Insgesamt konnte das Amt für Wohnungswesen im Jahr 2010 in 373 Fällen das
bestehende Besetzungsrecht zugunsten wohnungssuchender Haushalte mit
WBS ausüben.
31
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Die Ausübung der Besetzungsrechte verteilte sich wie folgt:
Tab. 11: Verteilung der ausgeübten Besetzungsrechte 2010
Haushaltsgröße in Personen
1 2 3 4
5
und
mehr
Summe
Erstvergabe 87 42 15 25 10 179
Zweitvergabe
durch 64 81 53 30 21 9 194
Summe 168 95 45 46 19 373
Sollte es nach zwei oder drei Verm ittlungsläufen nicht zum Abschluss eines
Mietvertrages kommen, so wird zur Vermeidung von Leerständen auf das
städtische Besetzungsrecht verzichtet. 40 Wohnungen wurden so in 2010 an
die Vermieterinnen oder die Vermieter zurückgegeben. Häufigste Absagegründe
der Wohnungssuchende waren
• schlechtes Wohnumfeld,
• Lage der Wohnung im Gebäude, in sbesondere 2. oder 3. Etage
und
• Wohnung zu weit außerhalb vom Zentrum.
4.2.2 Erst- und Wiederbelegung von geförderten Wohnungen
Im Jahr 2010 wurden 214 Wohnungen der Einkommensgruppe „ A“ und „B“ in
14 Förderobjekten bezugsfertig. Damit e rreichte die Zahl der bezugsfertigen
Neubauwohnungen einen erneuten Höchststand seit 2002. Von den
Wohnungsgesellschaften errichtete ledi glich die Wohn + Stadtbau GmbH 29
Wohneinheiten am Rigaweg und in der Schulstraße. Am Rigaweg entstanden 15
WE als Neuschaffung durch bauliche Maßnahmen im Bestand, hiervon 11 für
Ein-Personen-Haushalte und 4 für Drei-Personen-Haushalte. An der Schulstraße
entstanden ebenfalls 6 Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte und eine
Gruppenwohnung mit 8 Appartements für ältere oder mobilitätseingeschränkte
Menschen, betreut vom Di akonischen Werk. Alle anderen Wohneinheiten
errichteten unterschiedliche private Investoren.
Für Ein-Personen-Haushal te wurden in 2010 insgesamt 87 Wohnungen der
Einkommensgruppe „A“ und 17 Woh nungen der Einkommensgruppe “B“
bezugsfertig. Erfreulich war auch, dass er neut Mietreihenhäuser für Familien
mit 2, 3 und sogar 4 Kindern bezogen werden konnten. Diese wurden von
privaten Investoren in Wolbeck und Nienberge fertig gestellt.
32
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Tab. 12: Erst- und Wiederbelegungen 2004 – 2010
Wohnungsvergabe im preisgebundenen Wohnungsbau
Erstvermietung Wiederbelegung Vermietungen
insgesamt Jahr
Wohnungen versorgte
Personen Wohnungen versorgte
Personen Wohnungen
2004 12 13 1.068 2.631 1.080
2005 36 61 1.073 2.721 1.109
2006 125 252 1.205 2.395 1.330
2007 119 237 1.109 2.783 1.228
2008 120 224 1.030 2.482 1.150
2009 189 351 968 2.513 1.157
2010 202 457 826 2.073 1.028
Erläuterung zur Tabelle: Eine Vermie tung wird in dieser Tabelle erst
eingetragen, wenn auch der Wohnbere chtigungsschein für die Wohnung von
der Vermieterin oder dem Vermieter zurückgeschickt wurde. So wurden im Jahr
2010 zwar 214 Wohnungen bezugsfertig und hierfür auch Wohnungssuchende
vorgeschlagen, bei Erstellung der Statistik konnten aber erst für 202
Wohnungen die Bestätigungen der Vermieterinnen und der Vermieter registriert
werden.
Als besonderes Projekt sei der Baumberger Hof der Westfalenfleiß GmbH in
Nienberge mit 9 unterschiedlich großen Wohneinheiten erwähnt. Gefördert wird
hier das gemeinsame Wohnen von Men schen mit und ohne Behinderungen.
Entsprechend wurden die Wohnungen auch von Menschen mit und ohne
Behinderungen belegt. Ei n Gemeinschaftsgarten un d ein Gemeinschaftsraum
unterstützt das Zusammenleben.
Mit der Zweckbindung für ältere Mensch en wurde ein im Stadtteil Uppenberg
gelegenes Objekt von einem privaten Invest or fertig gestellt. Hier konnten 20
Alleinstehende und 6 Zwei–Personen- Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum
versorgt werden.
Im Stadtteil Gievenbeck errichteten unte rschiedliche Investoren zwei Objekte,
Zielgruppe waren hier insbesondere junge Menschen und Studierende an.
Dementsprechend wurden in der Einkommensgruppe „A“ 21 WE Ein- Personen
– Haushalte und 24 WE an Zwei–Personen–Haushalte vermietet.
Trotz der positiven Entwicklung bei der Erstvermietung kann seit 2006 ein
deutlicher Rückgang bei der Wiederbe legung von öffentlich geförderten
Wohnungen verzeichnet werden. Mit nur 826 Wiederbelegungen wurde ein
Tiefststand erreicht. Dies spiegelt die Auswirkungen des Rückgangs der
Belegungsbindungen wider bei ansonsten über die Jahre stabilen
Fluktuationsquote von rd. 10 %.
4.2.3 Versorgungsquote
Die allgemeine Versorgungsquote lag im Jahr 2010 leicht unter der der
Vorjahre. Sie betrug im Durchschnitt 39,0 %. Der Grund dafür ist, dass sich die
33
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Zahl der wohnungssuchenden Haushalte erhöht hat, so dass sich die
Versorgungsquote vermindert hat. Beispielsweise wurden in 2010 422 Ein-
Personen-Haushalte mit einer Wohnung versorgt, die Quote verminderte sich
aber für die Ein-Personen-Haushalte von 34,3 auf 33, 7 %, da sich insgesamt
145 mehr Haushalte beim Amt für Wohnungswesen wohnungssuchend
gemeldet haben.
Tab. 13: Versorgungsquote nach Haushaltsgrößen in 2010 und 2009
Haushaltsgröße
(Personen)
ausgestellte
WBS (in
Münster)
versorgte
Haushalte
(abgelaufene
WBS durch
Bezug einer
Wohnung in
Münster)
Versorgungs-
quote 2010
Versorgungs-
quote 2009
1 1.253 422 33,7% 34,3%
2 636 287 45,1% 56,3%
3 336 163 48,5% 49,1%
4 234 100 42,7% 47,3%
5- und mehr 174 54 31,0% 33,1%
gesamt 2.633 1026 39,0% 42,8%
Wie bereits im Kapitel 4.1. (Wohnberechtigungsscheine) soll auch bei der
Versorgungsquote ein Augenmerk auf besondere Zielgruppen gerichtet werden.
Die Versorgungsquote liegt bei den Menschen mit einer Schwerbehinderung,
bei Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie be i älteren Menschen unter
der durchschnittlichen Versorgungsquote von 39 %. Dies liegt zu einem großen
Teil daran, dass gerade dieser Person enkreis nur in barrierefreie oder in
bestimmten Stadtgebieten liegende Wohnungen vermittelt werden kann. Diese
Wohnungssuchenden warten oft lieber länger auf die für sie „passende“
Wohnung und bleiben somit auch länger wohnungssuchend gemeldet.
Tab. 14: Versorgungsquote nach besonderen Zielgruppen in 2010
Menschen mit
Schwerbehinde-
rung
(G.d.B. ab 50 %)
Rollstuhl-
fahrer/-
innen
Ältere
Men-
schen
Allein -
erziehende
Schwan-
gere
Versorgungs-
quote 28% 34% 36% 43% 45%
34
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Die Versorgungsquote der ausländischen Wohnungssuchenden liegt im Schnitt
geringfügig unter der Versorgungsquote aller Wohnungssuchender.
Tab. 15: Versorgungsquote der ausländischen Wohnungssuchenden in 2010
Haushaltsgröße
(Personen)
Versorgungsquote
ausländischer Woh-
nungssuchender
1 31,50%
2 40,70%
3 46,40%
4 53,40%
5 und mehr 23,90%
Summe 37,90%
Auffällig hoch ist die Versorgungsquote bei den 4-Personen-Haushalten,
auffällig niedrig bei den Haushalten mit 5 und mehr Personen. Die hohe
Versorgungsquote ist dadurch begründet, dass auch der Anteil der
ausländischen Haushalte mit Wohnberechtigungsschein hier sehr hoch ist. Die
extrem niedrige Versorgungsquote bei den großen Hauhalten lässt sich damit
erklären, dass hier auch die 6-, 7- od er 8-Personen-Haushalte erfasst sind.
Gerade diese Familien mit 4 Kindern und mehr sind in der Regel ausländische
Haushalte.
Dagegen gibt es im öffentlich geförd erten Wohnungsbestand zurzeit nur 43
Wohnungen mit 6 Wohnräumen und 1 Wohnung mit 7 Wohnräumen.
4.3 Teilprodukt 3: Umzugshilfen
4.3.1 Ziele
Das Angebot der Hilfen beim Umzug un terstützt Senioren und Menschen mit
Behinderungen sowie Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in ihrem
Anliegen, möglichst langfristig, selbständig und selbst bestimmt in der eigenen
Wohnung zu leben. Ebenso erhalten sie auch Hilfen bei ihren Bemühungen,
eine entsprechende Wohnung zu finden sowie den Umzug zu planen und
durchzuführen.
Mit dieser Unterstützungsleistung ist auch das Interesse verbunden, eine
Kosten- und Ressourcenersparnis für kommunale und andere Kostenträger
insbesondere durch Vermeidung von Heim aufenthalten zu erreichen. Darüber
hinaus tragen die vorbereiteten und du rchgeführten Umzüge häufig auch zu
Wohnflächeneinsparungen bei.
4.3.2 Verteilung der Arbeitsschwerpunkte
Die Gesamtzahl aller persönlichen oder telefonischen Kontakte belief sich im
Jahr 2010 auf 3.649 Kontakte insgesamt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das
eine Steigerung um 212 Beratungskontakte oder 5,8 % und damit erneut eine
Steigerung des quantitativ hohen Ber atungsniveaus, geleistet von einer
einzelnen Mitarbeiterin.
35
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Abb. 8: Persönliche / telefonische Kontakte
2639
2772
2908
2681
3130
2960
3127
2796
3189
3437
3649
2000
2200
2400
2600
2800
3000
3200
3400
3600
3800
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Menschen, die sich durch ihr Alter, ihre Krankheit oder ihre persönliche Notlage
überfordert fühlen, einen Wohnungswech sel zu planen und zu organisieren,
insbesondere aber Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind,
erhalten hier einen wichtigen Unterstützungsbedarf.
Von 3.649 Kontakten insgesamt entfie len 1.369 Kontakte (38 %) auf die
Unterstützung laufender Umzugsfälle. Zusammen mit 222 Erstkontakten zum
Umzug (6 %) bezog sich somit knapp di e Hälfte aller Kontakte (1.591) auf
konkrete Umzugsunterstützungen.
Abb. 9: Verteilung der persönlichen Kontakte 2010
Wohnungs-
suche: lauf.
Fälle; 944; 26%
sonstige
Beratungen;
252; 7%Einzelfall
unabh.
Beratungen;
414; 11%
Öffentlichkeits-
arbeit; 65; 2% Umzug:
Erstkontakte;
222; 6%
lauf.
Umzugsfälle:
Kontakte;
1369; 38%
Wohungssuche:
Erstkontakte;
383; 10%
36
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Der Bereich der Wohnungssuch e verzeichnete insgesamt 1.327 Kontakte oder
36 % aller Kontakte (Wohnungssuche 383 Erstkontakte bzw. 10 % und
Wohnungssuche lfd. Fälle 944 bzw. 26 %). Das bedeutet erneut eine
Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 258 Kontakte oder 20 %. Die
anhaltende Nachfrage nach geeignet em preiswertem Wohnraum für ältere
Menschen oder Menschen mit Behinderung wird hier erneut deutlich.
Insgesamt 255 Hausbesuche vor Ort, die aufgrund umfangreicher
Beratungstätigkeit jeweils mit einem ho hen Zeitaufwand zu bewerten sind,
wurden durchgeführt und erreichten die zweithöchste Besuchszahl seit
Einrichtung dieses Arbeitsbereiches.
Die Hausbesuche sind nicht nur für die Vorbereitung eines möglichst
reibungslosen Umzuges nötig, sie dienen auch dem Einblick in den persönlichen
Unterstützungsbedarf der Menschen. Dabei kommt es häufig auch zum Verweis
auf weitere Fachdienste oder zur Vermi ttlung an diese Fachkollegen. Intensive
Gespräche und Hausbesuche sind in viel en Fällen auch notwendig, um eine
Beziehung für die Begleitung und Problemlösung während der Umzugsphase
aufzubauen. Insbesondere aber auch , um die Hemmschwellen abzubauen,
damit die Hilfe suchenden Menschen ihre Scham über winden können, weil sie
um Hilfe oder finanzielle Unterstützung bitten müssen.
4.3.3 Mittelverwendung aus der Stiftung Magdalenenhospital für
Umzüge
Im Zeitraum von 2006–2010 konnten insgesamt 143 Umzüge mit 182.867,33 €
unterstützt werden mit einem durchschnittlichen Betrag von 1.278,79 €. In
2010 standen aus der Stiftung Magdalenenhospital Mittel in Höhe von 45.000 €
zur Verfügung, davon erhielten 36 Haus halte eine dringend notwendige
finanzielle Unterstützung.
Abb. 10: Anzahl aus Stiftungsmitteln geförderter Wohnungen
23 24
28
32
36
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2006 2007 2008 2009 2010
Das nachfolgende Diagramm zeigt auf, in welcher Höhe und für welche
Bereiche die Mittel bisher verausgabt wurden. Auffällig ist, dass in 2008 nur ein
geringer Mitteleinsatz für Doppelmiet en benötigt wurde. 12 Umzüge in
Neubauprojekte (gegenüber 4 in 2007) konnten rechtzeitig vorbereitet werden,
so dass hier Mietüberschneidungen entf ielen. Gleichzeitig waren bei der
37
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Wohnungsübergabe Tapezier- und Malera rbeiten zu leisten, die das Budget
wiederum stärker im Bereich der Reno vierungskosten belastete. 2010 gab es
dagegen 5 Einzüge in tape zierte Seniorenwohnungen eines Neubaus an der
Prins-Claus-Straße.
Abb. 11: Mittelverwendung 2006 bis 2010
0 €
5.000 €
10.000 €
15.000 €
20.000 €
25.000 €
30.000 €
2006 2007 2008 2009 2010
Doppelmiete
Renovierung
Umzug
4.3.4 Mittel und Möglichkeiten
Die Erwartungen, dass die Nachfrage nach Beratung, praktischer Unterstützung
und finanziellen Hilfen weiter steigen würde, haben die Zahlen des Jahres 2010
aufs Neue bestätigt.
Daher ist es um so bedauerlicher, da ss die finanziellen Mittel der Stiftung
Magdalenenhospital für das Jahr 2011 aus Gründen der Konsolidierung von
45.000 € auf 25.000 € und damit um 44 % gekürzt werden mussten.
Angesichts der verstärkten Nachfrage bei gleichzeitiger Reduzierung des
Budgets mussten die Richtlinien über die Vergabe der Mittel der Stiftung
Magdalenenhospital entsprechend angepasst werden, so dass ab 2011 Senioren
erst mit einem Alter ab 70 Jahre einen entsprechenden Antrag stellen können.
Nicht nur die reinen Umzugskosten be lasten die finanzielle Situation der
Senioren, deren Einkommen häufig nur knapp über den Leistungen der
Grundsicherung liegen und die damit finanziell unzureichend abgesichert ihren
notwendigen Umzug in eine angeme ssene Wohnung bewältigen müssen.
Insbesondere anfallende Doppelmieten lassen manchen vor einem dringend
nötigen Umzug zurückschre cken. Die Doppelmieten fallen insbesondere bei
Wohnungsangeboten im Bestand an, weil dort - anders als bei zeitlich gut
planbaren Umzügen in Neubauwohnun gen - ein kurzfris tiger Mietbeginn
gegeben ist.
Da es einen Mangel an geeigneten , preiswerten Wohnungen für diesen
Personenkreis gibt, sollten passende Mietwohnungen nicht mit dem Hinweis auf
eine nicht leistbare Doppelmiete abgelehnt werden müssen. Die Übernahme
von Doppelmieten aus dem Stiftungsbudge t stellt oft eine Teilleistung zur
Realisierung des dringend erforderlichen Umzugs dar.
Um die Kaution der bisherigen Wohnung erstattet zu bekommen und sie für die
Zahlung der neuen Kaution einsetzen zu können, ist es erforderlich, dass die
mietvertraglich geschuldeten Leistungen erfüllt werden. Das bedeutet, es
38
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
dürfen keine Mietrückstände aus der Zeit der Kündigungsfrist entstehen und
Renovierungsleistungen müssen nach den Vorgaben und rechtlichen
Verpflichtungen des Mietvertrages geleistet werden, sonst wird die alte Kaution
nicht ausgezahlt. Sofern hierzu mietvertragliche Fragen aufkommen, wird
regelmäßig Kontakt zu den Mietervereinen aufgenommen.
4.4 Wohnungsversorgung: Perspektiven und Bedarfe
In Münster gibt es wie in den Vorjahren eine starke Nachfrage nach
preisgünstigen und barrierefreien Wohnung en, nicht nur für ältere Menschen
sondern auch für jüngere Menschen mit Behinderungen.
Insbesondere Menschen mit akutem Umzugsbedarf können nicht zeitnah mit
Wohnraum versorgt werden, so dass sie te ilweise Monate in der Kurzzeitpflege
verweilen müssen.
Ein erstes Auftaktgespräch mit dem Te am des Sozialen Fachdienstes des
Sozialamts fand Mitte des Jahres zum Thema der Wohnraumbedarfe statt. Im
Mittelpunkt stand die Ermittlung von Fallz ahlen unter dem Aspekt finanzieller
Einsparungen, bei denen eine zeitnahe Wohnungsvermittlung in kleine oder in
passend barrierefreie Wohnungen sinnvoll und kostensparend wäre, anstelle
eines Aufenthaltes in kostenintensiven Pflegeeinrichtungen. Eine genaue
Analyse derartiger Fallzahlen sowie der Bedarfe an Wohnfläche, Wohnräume
und Zuschnitte könnte in Zukunft im Informationsaustausch mit der
zuständigen Fachstelle der Wohnraum förderung ein Instrument sein, bei
gekürzten öffentlichen Mitteln die Unterstützungsbedarfe genauer zu
bestimmen und wirkungsvoller mit Blick auf diese Zielgruppe einzusetzen.
Auch Haushalte, die auf eine rollstuhlgeeignete 4- 5 Zimmerwohnung
angewiesen sind, haben zunehmend große Schwierigkeiten, eine passende
Wohnung zu finden. Zum Teil können diese Haushalte über Jahre nicht mit
einer für Senioren oder Menschen mit Behinderung geeigneten Wohnung
versorgt werden.
Ferner hat sich der Trend, dass verstärk t Senioren in einem Alter ab 70 Jahre
sowie aus aktuellem Anlass (z. B. sich rapide verschlechternder
Gesundheitszustand) Wohnungen im sogenannten „Betreuten Wohnen“ suchen,
erneut bestätigt. In den Einrichtunge n des „Betreuten Wohnens“ treffen die
Wohnungssuchenden und deren Angehöri ge auf Ordner voller Anfragen,
verbunden mit Wartezeiten von teilweise mehreren Jahren, bevor sie eine
passende Wohnung beziehen können.
Vor diesem Hintergrund is t eine intensive Beratung interessierter Investoren
über die dargestellten Versorgungsl ücken und Wohnraumbedarfe durch das
Amt für Wohnungswesen von wesent licher Bedeutung, damit knapper
werdende Fördermittel gezielt und zwecke ntsprechend dort eingesetzt werden,
wo die spezifischen Bedarfe der öffentlichen Förderung am größten sind.
39
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
5. Produkt 10 03 03 : Wohnungsaufsicht und –sicherung, Mietspiegel
5.1 Teilprodukt 1: Kontrolle preisgebundener Wohnungen
5.1.1 Erfassung und Kontrolle
Die Bestands- und Besetzungskontr olle dient der Überwachung der
zweckbestimmten Nutzun g von geförderten Wohn ungen. Mit diesem
Instrument wird die Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindungen
sichergestellt.
Mit der Einführung des WFNG NRW zum 01.01.2010 ergeben sich auch für die
Bestands- und Besetzungskontrolle Änderungen.
Der kontrollpflichtige Wohnungsbestand hat sich erhöht. Er bezieht sich auf alle
bislang geförderten Miet- und Eigentumswohnungen, Eigenheime und die ab
01.01.2010 geförderten Wohnheime. Bisl ang unterlagen die nach dem WoFG
geförderten Wohneinheiten nicht der örtl ichen Kontrolle. Durch die Ausweitung
auf den gesamten Wohnungsbestand hat sich die Kontrolltätigkeit des Amtes
für Wohnungswesen erhöht, der Verwaltungskostenbeitrag des Landes hat sich
insgesamt – bei unveränderter Pauschale - ebenfalls erhöht.
Für die Durchführung der Kontrollen im Jahr 2010 erhielt die Stadt Münster
einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 26.904,80 € (2009 : 19.570,20 €)
von der NRW.Bank.
Waren in der Vergangenheit Verstöße be i nach unterschiedlichen Förderwegen
geförderten Wohnungen auch unterschiedlich zu ahnden, so sind jetzt
grundsätzlich nur noch die Vorschriften des WFNG anzuwenden.
Lediglich die Vorschriften über die Ko stenmiete nach §§ 8-11 WoBindG finden
für die nach dem II. WoBauG geförderten Wohnungen weiterhin Anwendung.
Der bislang bestehende Katalog mit Geld leistungen bzw. Bußgeldern wurde um
Mitteilungspflichten und die Instandhaltungspflicht erweitert. Die
Instandhaltungspflicht erweist sich derzeit für die Städte im Verwaltungsvollzug
als schwer durchsetzbar. Voraussetzun g für den Erlass einer Anordnung ist
immer die Gefahr einer erheblichen Bee inträchtigung und der Nachweis der
wirtschaftlichen Vertretbarkeit und Zumutbarkeit.
In Münster werden alle Mieterwech sel im geförderten Wohnungsbestand
regelmäßig mittels eines automatisi erten Abgleichs mit den Daten des
Einwohnermeldeamtes verglichen. Nu r jährlich 10 % des geförderten
Wohnungsbestandes sind durch örtliche Kontrollen zu überprüfen. Im
Berichtsjahr 2010 wurden folgende Kontrollen durchgeführt:
Tab. 16: Überprüfungen des Sozialwohnungsbestandes in 2010
Art der Kontrolle Anzahl
örtliche Kontrollen 1.014
Datenabgleiche mit dem Melderegister 4.115
gesamt 5.129
40
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
5.1.2 Verstöße – Ahndung
Insgesamt 466 Unregelmäßigkeiten sind festgestellt worden. 414 konnten zügig
ausgeräumt werden. 52 Ve rfahren leitete dass Amt für Wohnungswesen ein,
den überwiegenden Anteil deshalb, weil ein gültiger Wohnberechtigungsschein
fehlte. 36 Verfahren konnten bereits in 2010 abgeschlossen werden.
Die 65 im vergangenen Jahr eingeleiteten Verfahren wegen mietpreisrechtlicher
Verstöße konnten in 2010 vollstä ndig abgeschlossen werden. Die
Vermieterinnen und Vermieter erstatte ten überhöhte Mieten in Höhe von
insgesamt rd. 28.520 €. Das Jobcente r und das Sozialam t erhielten eine
entsprechende Mitteilung, so dass betr offene Mieterinnen und Mieter im
Leistungsbezug aufgefordert werden konnten, die Erstattungen an das
Jobcenter oder das Sozialamt weiterzuleiten.
Mit der Einführung des WFNG NRW besitzen Rechtsmittel gegen Geldleistungen
gemäß § 26 Abs. 1 WFNG keine aufschiebende Wirkung mehr. Auswirkungen
auf die Praxis zeigte diese Änderung bi slang nicht, da seit 2010 keine Klagen
gegen Geldleistungsbescheide eingereicht wurden.
Im Jahr 2010 wurden Geldleistungen in Höhe von 2.387,93 € vereinnahmt. Mit
der Festsetzung dieser Forderung soll der Schaden ausgeglichen werden, der
durch die bestimmungswidrige Nutzung von öffentlicher Hand subventionierter
Wohnungen entstanden ist. Die ei ngezogenen Geldleistungen werden
vierteljährlich an die NRW. BANK abgeführt.
Bußgelder, die dazu dienen, die Verfüg ungsberechtigten zu r Einhaltung der
gesetzlichen Verpflichtungen anzuha lten, konnten in Höhe von 175 €
vereinnahmt werden. Sie blieben dem städtischen Haushalt erhalten.
In 2010 reichten Wohnungs eigentümerinnen und Wo hnungseigentümer vier
Klagen ein, die den Bereich der Benut zungsgenehmigungen betrafen. Drei
Klagen sind noch nicht entschieden, eine Klage gegen die Stadt Münster wurde
zurückgenommen. Die im Jahr 2009 eingereichte Klage gegen einen
Geldleistungsbescheid wies das Verwaltungsgericht in 2010 ab.
5.2 Teilprodukt 2: Bauliche Erhaltung von Wohnraum
Im Rahmen der Wohnungsaufsicht ist es Aufgabe des Amtes für
Wohnungswesen, auf die Instandhaltung, Instandsetzung und die Erfüllung von
Mindestanforderungen von Wohnraum hi nzuwirken, wenn eine erhebliche
Beeinträchtigung bzw. die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung der
Wohnverhältnisse für Mieter festgestellt wird.
Maßnahmen setzen voraus, dass der Sa chverhalt von Amts wegen aufgeklärt
wird. Im Regelfall ist es daher notwendi g, die Mängel oder Missstände vor Ort
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der technischen Prüfstelle
aufnehmen zu lassen.
Bei nahezu allen Anzeigen bemängeln di e Mieter/Mieterinnen Feuchtigkeit und
Schimmelbildung in ihren Wohnungen.
Das Amt für Wohnungswesen verfol gt im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten das Ziel, mit Langzeitmessungen von Temperatur und
Feuchtigkeit an verschiedenen St ellen der Wohnung und damit ohne
Bauteilöffnungen, die durch das Wohnung sgesetz nicht abgedeckt wären, den
Ursachen von Feuchtigkeit und Schimmelbildung auf die Spur zu kommen.
41
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Anhand der Temperatur- und Feuchtigkeitsmessungen über einen Zeitraum von
2 Wochen besteht die Möglichkeit, sowohl Schwachstellen im Heiz- und
Lüftungsverhalten der Mieterinnen und Mieter aufzudecken, als auch
weitestgehend bauliche Mängel insbesondere in der Wärmedämmung
darzustellen.
Mit den Messergebnissen kö nnen die Mieterinnen und
Mieter überzeugt werden, ihr Heiz- und Lüftungsverhalten
zu ändern. Begleitend für eine Beratung der Mieterinnen
und Mieter wurde im Am t für Wohnungswesen das
Faltblatt „Heizen und Lüften – so geht’s richtig“
erarbeitet. In dem Faltblatt erfahren die Mieterinnen und
Mieter, wie sie Feuchtigkeit und Schimmel durch richtiges
Heizen und Lüften vermeiden können. Ebenso enthält das
Faltblatt Tipps, wie entstandener Schimmel fachgerecht
entfernt werden kann.
Unter Hinweis auf das WoG können mit den
Messergebnissen, soweit sie ein fehlerhaftes Heiz- und
Lüftungsverhalten aussch ließen, aber auch die
Eigentümerinnen und Eigent ümer überzeugt werden,
bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Gesamtsituation zu ergreifen oder zumi ndest selbst weitere Ermittlungen zur
Ursachenfeststellung (wie z. B. Bauteilöffnungen) einzuleiten.
Die freiwillige Beseitigung der Mängel, die nach dem Wohnungsgesetz einer
wohnungsrechtlichen Anordnung vorgeschaltet sein soll, wird damit zum
Regelfall. Der Mängelfall wird so durch intensive Beratung in der Regel ohne
öffentlich-rechtliches Streitverfahren erledigt. Dieses liegt im Interesse aller
Beteiligten.
Am 23.02.2010 fand im feierlichen Rahmen die
Unterzeichnung der Verein barung zur Mitgliedschaft
im Schimmelnetzwerk statt. Neben Laboratorien,
Sachverständigen, Sanierungsfirmen ist im Bereich
der Beratung auch die St adt Münster mit dem Amt
für Grünflächen und Umweltschutz, dem Amt für Wohnungswesen und dem
Gesundheitsamt im Netzwerk vertrete n. Mit dem Schimmelnetzwerk sollen
hohe Qualitätsstandards bei Beratung und Sanierung von Schimmelpilzschäden
sichergestellt werden. Leider konnte bisher kein Wohnungsunternehmen für
eine Teilnahme im Netzwerk gewonnen werden.
Im Jahr 2010 wurden bei insgesamt 75 Mängelanzeigen vor Ort Besichtigungen
vorgenommen. Die dabei fest gestellten baulichen Mängel wurden in 17 Fällen
nach intensiver Beratung der Vermiete rinnen und Vermieter durch diese im
Wege der freiwilligen Abhilfe beseitigt. Hierbei werden sie gleichzeitig über
mögliche Förderprogramme zur besse ren Wärmedämmung (z. B. städt.
Programm Altbausanierung) hingewiesen.
58 Fälle wurden eingestellt, weil entweder kein wesentlicher Mangel festgestellt
werden konnte oder sich die weitere Verfolgung der Anzeigen nach Beratung
der Mieterinnen und Mieter zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten erübrigt
hatte.
42
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie si ch die Fallzahlen im Laufe der Jahre
2006 bis 2010 entwickelt haben.
Tab. 17: Mängelanzeigen im Zeitraum von 2006 bis 2010
Jahr erledigte Mängelfälle
gesamt
erledigt durch
freiwillige Abhilfe
eingestellte
Fälle
2006 65 7 58
2007 44 9 35
2008 52 10 42
2009 45 11 34
2010 75 17 58
Neben den Mängelanzeigen, die zu tatsächlichen Ortsterminen und Vor-Ort-
Beratungen geführt haben, wurde in 328 Fällen telefonisch oder bei
persönlichen Vorsprachen eine Beratung der technischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen zu Wohnungsmängeln in Anspruch
genommen. Bei diesen Beratungsgespräche n werden die Ratsuchenden in der
Regel zunächst zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten informiert. Sollten
die Hinweise auf ein geändertes Heiz- und Lüftungsverhalten nicht den
gewünschten Erfolg bringen, münden die Beratungen in tatsächliche
Mängelanzeigen, die dann mit Untersuchungen zu den Mängeln vor Ort
abgeschlossen werden.
Häufig wird allerdings auch eine priv atrechtliche Rechtsbe ratung gewünscht,
die von Seiten des Amtes für Wohnungswesen aber nicht geleistet werden kann
und darf.
5.3 Teilprodukt 3: Mietpreiskontrolle frei finanzierter Wohnungen
Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (W iStG) handelt ordnungswidrig, wer
vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder
damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich
versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen ist ein Entgelt, wenn die
ortsübliche Vergleichsmiete unter Ausn utzung eines geringen Angebotes um
mehr als 20 % überschritten wird und die Notlage der Wohnungssuchenden
ausgenutzt wird.
Im Jahr 2010 wurde kein Verdachtsfa ll auf Mietpreisüberhöhung nach dem
Wirtschaftstrafgesetz verfolgt. Zwar wurden überhöhte Mieten angezeigt, aber
bei den Beratungen der anfragenden Mieterinnen und Mieter stellte sich heraus,
dass sie nicht zwangsläufig auf die an gemietete Wohnung angewiesen waren
und damit seitens der Vermieterinnen oder Vermieter keine Notlage ausgenutzt
wurde.
Die Zahl der aufgegriffenen Verdachtsfä lle auf Mietpreisübe rhöhung hat seit
Inkrafttreten des qualifizierten Mietspiegels im Jahre 2001 stark abgenommen.
Bis einschl. 2000 waren durchschnittlich pro Jahr etwa 20 Anzeigen zu
bearbeiten, seit 2001 durchschnittlich nur noch 3 Fälle, seit 3 Jahren gar kein
Fall mehr. Daran ist direkt ablesbar, dass der qualifizierte Mietspiegel (s.
Kapitel 5.4.) wesentlich dazu beigetrage n hat, dass die Mieten in Münster für
alle Beteiligten verlässlich bestimmt werden können.
43
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
5.4 Teilprodukt 4: Mietspiegel
5.4.1 Anwendungsbereich
Mietspiegel sind anerkannte Grundlage zur Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Diese
wird nach der gesetzlichen Definition aus den üblichen
Entgelten gebildet, die in der jeweiligen Gemeinde für
Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage bezahlt werden. Das BGB
unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten
Mietspiegeln.
Wird der Mietspiegel na ch anerkannten wissen-
schaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von
Interessenvertretern der Verm ieter und der Mieter aner kannt, handelt es sich
gemäß § 558 d BGB um einen qualifizierten Mietspiegel.
Dem qualifizierten Mietspiegel kommt im Rahmen von Mieterhöhungsverfahren
eine besondere Bedeutung zu. Zwar ka nn bei Existenz eines qualifizierten
Mietspiegels auch ein anderes von § 559 BGB zugelassenes Begründungsmittel
für ein Mieterhöhungsverlangen gewä hlt werden, doch muss hierbei der
Vergleichswert, der sich aus dem qualif izierten Mietspiegel ergibt, angegeben
werden. Darüber hinaus kommt dem qua lifizierten Mietspiegel nach § 558d
Abs. 3 BGB die Vermutungswirkung zu, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete
wiedergibt.
In der Stadt Münster wird seit 2001 ein qualifizierter Mietspiegel vorgehalten.
Bereits vor Jahren wurde für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels der
„Arbeitskreis Mietspiegel“ gegründet. Dem Arbeitskreis gehören an: das Amt
für Wohnungswesen (Geschäftsführung), der Haus- und Grundeigentümer-
verein Münster-Stadt und Land e.V., de r Mieterverein Münster und Umgebung
e.V., der Mieter/innen-Schutzverein Münster und Umgebung e.V., die
Westfälische Grundstücksbörse e.V., de r Arbeitskreis Münsteraner Wohnungs-
unternehmen, die Arbeitsgemeinschaft des Verbande s Freier Wohnungsunter-
nehmen in Münster, die Wohn+Stadtbau GmbH, der Gutachterausschuss für
Grundstückswerte in der Stadt Münster sowie die Statistikstelle des Amtes für
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung.
5.4.2 Anpassung zum 01.04.2011
Im BGB ist vorgeschrieben, dass der qualif izierte Mietspiegel zwingend alle 4
Jahre neu zu erstellen ist und spätestens nach 2 Jahren eine Marktanpassung
an die Entwicklung erfahren mu ss. Der zum 01.04.2009 neu erstellte
Münsteraner Mietspiegel muss also na ch 2 Jahren zum 01.04.2011 wieder
angepasst werden.
Die Fortschreibung zum 01.04.2011 wurde i nhaltlich im Jahr 2010 vorbereitet.
Am 03.11.2010 beschloss der Arbeitskreis Mietspiegel einstimmig, von der
gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit zur Fortschreibung des Mietspiegels
anhand des Preisindexes für die Lebens haltung aller privaten Haushalte, den
das Statistische Bundesamt ermittelt, Gebrauch zu machen. Der Preisindex
betrug 1,7 %. Damit steigen di e im Mietspiegel vom 01.04.2009
ausgewiesenen Grundmieten zum 01.04.2011 um diesen Index.
44
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
5.4.3 Mietspiegelberatung
Im Internet bietet das Amt für Wohnung swesen den besonderen Service einer
Mietspiegel-Online-Berechnung an. Mit Hilfe eines Berechungsprogramms
können Bürgerinnen und Bürger über das Internet die durchschnittliche
ortsübliche Vergleichsmiete für ihren Wohnraum individuell ermitteln. Diese
Mietspiegelabfrage ist im Internet zu finden unter:
www.muenster.de/stadt/wohnungsamt/mietspiegel.html
Neben dem aktuellen Berechnungsprogramm für den Mietspiegel 2011 ist auch
ein Zugriff auf die Berechnungsprogra mme für die Mietspiegel 2005, 2007 und
2009 möglich.
Die Mietspiegelabfrage wurde im Jahr 2010 im Durchschnitt rd. 3.300 mal
monatlich genutzt. Damit erreicht dieser Service auf den angebotenen
Internetseiten des Amtes für Wohnungswe sen regelmäßig Spitzenwerte in den
Zugriffzahlen. Selbst im gesamtstädtischen Vergleich werden fast durchgängig
Werte unter den TOP 60-Zugriffen der jeweiligen Monate der gesamten
Internetseiten der Stadt Münster verzeichnet. Die einzelnen Monatswerte
können dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden:
Abb. 12: Zahl der Mietspiegel-Online-Berechnungen im Jahr 2010
3785
3562
3388
3270
3266
3593
3016
3115
3254
3106
3915
2721
2000
2500
3000
3500
4000
4500
Jan. 2010Feb
r. 201
0
März 2010April 2010
Mai 2
010
Juni 20
10
Juli 2
010
Aug. 2010Sept. 2010Okt. 2
010
Nov. 2010De
z. 20
10
Begleitend zur Online-Mietspiegel-Abfrage wird im Amt für Wohnungswesen ein
persönlicher Beratungsservice zu Fragen der Anwendung des Mietspiegels
angeboten. Diese Beratung, die monatlich im Schnitt rd. 25 mal in Anspruch
genommen wird, erstreckt sich jedoch, obwohl dieses sehr häufig von den
Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird, bislang nicht auf eine individuelle
Berechnung der Netto-Vergleichsmiete und auf eine Rechtsberatung im
Rahmen von Mieterhöhungsverlangen, sondern lediglich auf Fragen zur
praktischen Anwendung des Mietspiegels. 45
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
6. Projekt: „Soziale Stadt“
6.1 Handlungsfeld Wohnen
Die Förderung des Integrierten Handlungskonzeptes/Städtebaulichen Maß-
nahmeplanes für das Gebiet Münster-Kind erhaus Brüningheide aus dem Bund-
Länderprogramm „Soziale Stadt“ endete mit Ablauf des Jahres 2010. Für die
Jahre 2011 – 2013 schließt sich ein in tegratives und wohngebietsbezogenes
Verstetigungskonzept zur Fortentwicklung und Stabilisierung der sich in den
letzten Jahren aufgebauten Angebots- und Vernetzungsstrukturen an. Hierfür
stehen städtische Hausha ltsmittel in Höhe von jährlich 150.000 € zur
Verfügung.
Mit den nachfolgend dargestellten Einz elprojekten werden unterschiedliche
Handlungsansätze des Handlungsfelde s Wohnen aufgezeigt, die in 2010 im
Sinne einer nachhaltigen Quartiersentwicklung vorrangig zur Ausführung
kamen.
6.2 Projektarbeit
6.2.1 Energetische Gebäudesanierung
Bereits im Jahr 2008 wurde das Pr ojekt vom Planungsbüro bau.RAUM,
Architektin Petra Müller, erfolgreic h vorbereitet und umgesetzt. Ein
aussagekräftiges energetisches Gebäude gutachten über das Mehrfamilien-
wohnhaus Sprickmannstraße 37 mit der Möglichkeit der grundsätzlichen
Übertragung auf alle im Quartier vorhandenen Wohnungsbestände wurde
vorgelegt. Die Studie orientierte sich dabei, wie mit dem damaligen Ministerium
für Bauen und Verkehr NRW abgestimmt, an den Vorgaben des Energiepasses.
Auch sind die Ergebnisse als Grundlage für die Beantragung von KfW-Mitteln
geeignet.
In Anlehnung an dieses Gutachten entschloss sich die WohnSieGer GbR in
2009, erste bauliche Maßnahmen am Bestand zu initiieren. Im Jahr 2010
investierte sie rd. 120.000 € für da s Auftragen eines 16 cm dicken Dämm-
putzes an einem zweiten Teil ihres Gebäudebestandes. Wie schon im Vorjahr
wurde die gedämmte Außenfassade nach einen festgelegtem Farbkonzept
farblich gestaltet. Die Arbeiten an den noch nicht sanierten Gebäudeteilen
werden in den Folgejahren sukzessive fortgeführt.
Die anderen Eigentümerinnen und Ei gentümer planen aktuell keine
energetischen Sanierungsmaßnahmen. 46
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
6.2.2 Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung
Die Weiterentwicklung von Kooperatio nen zur Verbesserung der Wohnver-
hältnisse im Quartier war auch in 2010 ein wesentliches Arbe itsfeld. Mit Aus-
nahme von Rechtsanwalt Nau/Berlin best anden mit allen vor Ort vermietenden
Wohnungsunternehmen entsprechende K ooperations-vereinbarungen. Da sein
Wohnungsbestand zwangsverwaltet wird, ist aus rechtlichen Gründen die
Unterzeichnung eines Kooperationsve rtrages zur Verbesserung der Wohn-
verhältnisse durch den Zwangsverwalter nicht möglich. Jedoch ist es gelungen,
mit ihm wesentliche Übereinkünfte zu erzielen und letztlich eine Kooperation
durch die inhaltlich abgestimmte Arbeit vor Ort zu bewirken. Die Investition von
laufenden Einnahmen in den Bestand und auch eine engagierte sowie kritische
Mieterauslese ließen den Leerstand innerhalb eines Jahres von 29,1 % auf 14,6
% (März 2010) reduzieren.
Zur Weiterentwicklung verschiedene r Kooperationen mit den Wohnungs-
unternehmen und der Mieterschaft gehö ren neben Einzelgesprächen mit den
Wohnungsunternehmen auch zahlreiche Treffen der Mieterinitiative (die sog.
Vertrauensmieterinnen und Vertrauensmieter) und die im Jahr 2010
gegründete Imagewerkstatt Schleife. Die Imagewerksta tt Schleife setzt sich
zusammen aus Vertrauensmieterinnen und Vertrauensmietern, Vertreterinnen
und Vertreter der vor Ort tätigen Wohnungsunternehmen, des Atrium
Kultur e. V. und des Amtes für Wohnungswesen, die sich mit unterschiedlichen
Maßnahmen und Projekten für ein positi ves Image im Quartier einsetzen.
Beispielsweise organisierte die Imagew erkstatt erstmalig einen Weihnachts-
markt, bei dem vom 17. bis 18.12.2010 etwa 500 Besucherinnen und Besucher
gezählt wurden. Aber auch vorbereitete Pressebeit räge über Bewohnerinnen
und Bewohner des Quartiers gehören ebenso zum Aufgabenspektrum der
Imagewerkstatt Schleife wie auch di e Zusammenarbeit mit den örtlichen
Schulen und die Durchführung von Kultur- und öffentlichen Diskussions-
veranstaltungen.
47
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Ferner findet auch ein regelmäßig er Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern des Begegnungszentrums Sprickmannstraße e. V. zur
Vernetzungsarbeit statt, so dass sich mit 22 Netz werktreffen im Jahr 2010
deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelte.
6.2.3 Nachbarschaftsstärkung und Mieterschulung
Eine im Jahr 2009 erstmalig aufgelegte Veranstaltungsreihe „Schulung von
Mieterhaushalten“ über Rechte und Pflichten, die sich aus dem Abschluss eines
Mietvertrages ergeben, wurde in 2010 ausgesetzt. Je nach den Bedürfnissen
und Interessen der Mieterschaft wird über eine Fortführung der Mieterschulung
in den Folgejahren entschieden.
Zu insgesamt 6 Sitzungen bzw. Veranstaltungen traf sich der seit 2007
bestehende Arbeitskreis der Vertrauens mieterinnen und Vertrauensmieter in
2010 zu unterschiedlichen Anlässen. Inhalte der Gesprächsrunden waren
überwiegend die Problemlagen des Quartiers, mit dem Ziel, diese zu reduzieren
oder gar zu beseitigen im Sinne de r vor Ort wohnenden Menschen. Dabei
unterstützt das Amt für Wohnungswese n dieses Gremium, in dem es die
Treffen organisiert (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) und
insbesondere die weitere Kommunika tion mit den betroffenen Wohnungs-
unternehmen und sonstigen Institutionen oder einzelnen Personen sucht.
Beispielsweise konnte eine Abordnung au s dem Kreis der Vertrauensmieter am
13.07.2010 ein Gespräch mit einer Mitarb eiterin der Hermes Hausverwaltung
AG führen, um sich über konkrete Problemlagen bzgl. Wohnumfeld und
Vermietung auszutauschen und Zielsetzungen zu formulieren.
48
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Auch wurden die im Laufe des Jahres 2010 neu im Quartier zugezogenen
Haushalte zum o. a. Weihnachtsmarkt ge zielt eingeladen. In Kooperation mit
der Wohnungswirtschaft erhielten diese Haushalte einzelne Einladungs-
schreiben, sie waren bei der Durch führung des Weihnachtsmarktes
insbesondere am Stand der Vertraue nsmieterinnen und Vertrauensmieter
herzlich willkommen.
6.2.4 Alternative Flächennutzung - baulich und sozial
Es gibt vereinzelt Flächen im Quar tier, die entgegen der ursprünglichen
städtebaulichen Planung nicht oder fehl genutzt werden. Teilweise liegen sie
brach oder sind gestalteri sch wenig ansprechend. Ziel dieses Projektes war es
daher, mit einzelnen Maßnahmen die Ges taltung des Quartiers zu verbessern,
beispielsweise für soziale oder sportlic he Aktivitäten der Bewohner. Einzelne
Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren erfolgreich umgesetzt.
Eine anstehende Entscheidung in 2010 bezog sich auf die Frage, ob das
Parkdeck der Tiefgarage Ecke Spickmannstraße/Josef-Beckmann-Straße,
welches sich im Eigentum der WohnSieGer GbR befindet, nach Vorstellung der
Mieterinitiative zu einem kombinierten Fußball- und Basketballfeld umgestaltet
werden kann. Hier würde es ein sichtbares und nachhaltiges Signal einer
positiven Veränderung im Quartier geben.
Anfragen ergaben bei Institutionen au s Sport-, Jugend- und Sozialarbeit
ausschließlich positive Einschätzungen zur Notwen digkeit und Wi chtigkeit des
geplanten Projektes: Ein Bolz- und/oder Basketballplatz würde eine sinnvolle
Freizeitalternative für Kinder und Jugendliche vor Ort bedeuten.
Jedoch schränkten bauordnungs- und immissionsrechtliche Normen eine
tägliche Nutzung stark ein, so dass Nu tzungszeiten von lediglich 2 – 3 Stunden
täglich außerhalb der Ruhezeiten al s möglich erschienen. Konkretere
Kostenschätzungen für Draht- bzw. Ball fangzäune sowie Kunststoffoberflächen
ließen ein Ausschreibungsvolumen von rd. 60.000 € erwarten. Eine
Mitfinanzierung des Projektes hätte über die Mittel des Bund-Länder-
Programms „Soziale Stadt“ gewährleistet werden können. Letztlich waren
jedoch die Fachfirmen für Kunststoffbo denbeläge nicht in der Lage, eine
spätere Gewährleistungsgarantie aufg rund der örtlichen Gegebenheiten
auszusprechen. Diese wesentliche Forderung wurde somit nicht erfüllt, so dass
dieses Projekt leider nicht umgesetzt werden konnte.
6.2.5 Ausblick
Die geförderten Maßnahmen aus dem in tegrierten Handlungskonzept/städte-
baulicher Maßnahmenplan für das Programmgebiet „Soziale Stadt“ wurden
vorrangig auf soziale (beratende, unt erstützende und aktivierende) Maß-
nahmen und Projekte zur Verbesserung der persönlichen Lebenssituation sowie
der Bildungschancen für Kinder und Jugend liche, ferner auf die Integration von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte ausgerichtet. Sie wurden erfolgreich
umgesetzt und nun im Rahmen des Verstetigungskonzeptes weiterentwickelt.
Die energetische Gebäudesanierung als ein wesentlicher Baustein aus dem
Handlungsfeld Wohnen ist von den Eigentümern des weitaus größten
Wohnungsbestandes im Wohnquartier Kinderhaus-Brüningheide nicht in Angriff
genommen worden. Mit dem Ziel einer durchgreifenden Verbesserung der
Wohnsituation der Bewohner im Wohnqua rtier beauftragte der Rat der Stadt
Münster mit Beschluss vom 25.05. 2010 die Verwaltung, ein wohnungs-
wirtschaftliches Perspektivgutachten mit einem bausubstanziellen Schwerpunkt
49
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
für das Gebiet „Soziale Stadt Kinderhaus – Brüningheide“ vorzubereiten. Ein
wesentlicher Baustein für eine nachhaltige städtebauliche und
wohnungswirtschaftliche Aufwertung des Wohngebietes Kinderhaus –
Brüningheide war die Erarbeitung einer realistischen Zukunftsperspektive für
die Wohnungsbestände unter Beachtung der im Vorfeld ermittelten Ergebnisse
eines bausubstanziellen Gutachtens.
Ein entsprechendes Gutachten hatte di e Verwaltung mit zuwendungsfähigen
Ausgaben schon im Jahr 2009 zum Stadtentwicklungsprogramm 2010 des
Landes NRW angemeldet. Die erforder liche Zustimmung zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn hatte das zuständige Landesministerium seinerzeit erteilt.
Mit dem Beschluss des Haushaltes 2010 in der Ratssitzung am 17.03.2010
wurde die städtische Gegenfinanzie rung (40 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben) abgesichert.
Im Rahmen einer freihändigen Vergabe ist die Erstellung des
Perspektivgutachtens nach Abgabe entsprechender Angebote von sieben
fachlich geeigneten Büros im Juni 2010 vergeben worden. Es wurde im
Zeitraum von Juni 2010 bis einschließlich zum Januar 2011 erstellt.
Aufbauend auf der bausubstanziellen Bewertung der Wohnungsbestände hat
das beauftragte Büro verschiedene Handlungsoptionen unter Berücksichtigung
der vorhandenen Ausgangspotenziale so wie insbesondere städtebaulicher,
sozialer, wohnungsmarktpolitischer, wohnungs- und finanzwirtschaftlicher
Kriterien geprüft und abgewogen. Das Gu tachten hatte in seinen Ergebnissen
zur Folge, dass die Stadt Müns ter, aber insbesondere die
Wohnungseigentümer, eine klare Zielformulierung bezüglich einer nachhaltigen
Zukunftsperspektive für ihre betroffenen Wohnungsbestände erhielten.
Am 26.01.2011 fand die offizielle Pr äsentation des Gutachtens beim
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) in Düsseldorf statt.
Nach positiver Würdigung der Ergebn isse des Gutachtens und seiner
nachhaltigen perspektivischen Ausrichtung, sahen die Vertreter der zuständigen
Abteilungen des Ministeriums die we itere Zusammenarbeit mit der Stadt
Münster als zukunftsweisend an und wo llen die gemeinsame Arbeit, gerade
auch mit Blick auf zukünftige Erkenntni sgewinne bei der Umstrukturierung von
Großwohnsiedlungen, unbedingt fortsetzen.
Mit dem Hinweis auf eine mögliche Förderung von Maßnahmen sowohl aus
Städtebau- als auch aus Wohnraumförderm itteln wird seitens des Ministeriums
eine tragfähige Strategie zur städte baulichen und wohnungswirtschaftlichen
Umstrukturierung der problembehafte ten Bestände als Schlüssel zu einer
nachhaltigen Stabilisierung des Quartiers Kinderhaus-Brüningheide angesehen.
Das vorgelegte Perspektivgutachten stellt nun die Grundlage für die
Erarbeitung und Weiterentwicklung eine r entsprechenden Umstrukturierungs-
strategie im Rahmen eines Realisierungskonzeptes dar.
Mit Blick auf eine anstehende, realis tische Formulierung und Umsetzung von
Maßnahmen ist es nach Vorgabe des MWEBWV nun Aufgabe, gemeinsam mit
den Eigentümerinnen und Eigentümern der Wohnungsbestände das städte-
bauliche und wohnungswirtschaftliche Realisierungskonzept zu erarbeiten.
Hierbei müssen neben der unabdingbaren Mitwirkungsbereitschaft der Eigen-
tümerinnen und Eigentümern u. a. auch die ökonomischen und demografischen
Kenndaten des Münsteraner Wohnungsmarktes genau überprüft werden, damit
eine Qualitätsverbesserung der Wohnungsangebote in Kinderhaus-Brüningheide
50
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
für viele Lebenslagen und Zielgruppen unter Beachtung von Nachhaltigkeits-
aspekten realisiert werden kann.
Das Amt für Wohnungswesen wird nach der Ausschreibung für die Erstellung
des Realisierungskonzeptes das ausgew ählte Büro im Juli 2011 beauftragen.
Mit der Fertigstellung des Konzeptes wird im 2. Quartal 2012 gerechnet.
7. Projekt: Städtebauliches Sanierungsgebiet „Wohnquartier
Osthuesheide“
Das Jahr 2010 stand ganz im Zeichen de r Planung der dringend erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen an und in den Gebäuden der mit 128 Wohnungen
größten Wohnungseigentümergemei nschaft III im Sanierungsgebiet
„Wohnquartier Osthuesheide“. Zuvor hat ein Architektur- und Planungsbüro
eine detaillierte Untersuchung der Bausubstanz und der Haustechnik
vorgenommen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse galt es,
passgenaue Maßnahmen zu entwickeln und den mehrheitlichen Beschluss der
Eigentümerinnen und Eigentümern zu r Auflösung des immensen Instand-
haltungsstaus herbeizuführen.
Die laut Gutachten zu investierend e Summe von rd. 40.000 € pro Wohnung
spiegelte letztlich die jahrzehntelange Vernachlässigung der Gebäude wider. Im
Juni 2010 beschloss die WEG III mehrheitlich das Maßnahmenpaket mit einem
Investitionsvolumen von insgesamt rund 5,8 Mio €. Es umfasst die Dämmung
der Fassade, der Dachflächen, Giebel und Kellerdecken nach den Maßgaben der
Energieeinsparverordnung 2009. Außerdem werden alle Fenster, die Heizungs-
stränge und (Ab-)Wasserleitungen sowie die elektronischen Grundinstallationen
erneuert. Das beauftragte Architektur- und Planungsbüro entwickelte ein
Konzept, das die asbesthaltigen Fassaden unangetastet lässt und maßgefertigte
Fassadenelemente davor setzt. Die Reno vierung der Gebäude erfolgt in zwei
Abschnitten. Zunächst werden die 24 Wohnungen in den zweigeschossigen
Häusern, dann die 104 Wohnungen in den viergeschossigen Gebäuden
instandgesetzt. Nach Abschluss der Maßnah men in voraussichtlich zwei Jahren
kann mit einer Ersparnis bei den En ergiekosten von 50 – 60 % gerechnet
werden.
Nach dem Beschluss des Maßnahmenp akets erhoben hiergegen mehrere
Eigentümerinnen und Eigentümern Anfechtungsklage beim Amtsgericht, die im
November 2010 abgewiesen wurde. Geg en diese Entscheidung legte ein
Eigentümer Berufung beim zu ständigen Landgericht ein, über die bisher noch
nicht entscheiden ist. Weil die Kl agen gegen Beschlüsse von Wohnungs-
eigentümergemeinschaften grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben,
mussten weder die Ausschreibungsverfahr en für die jeweiligen Gewerke noch
deren Vergabe an die Fachfirmen gestoppt werden. Anfang 2011 wurde mit der
Umsetzung der Maßnahmen begonnen.
51
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Die Renovierung der Gebäude und die Er neuerung des Wohnumfeldes der WEG
I und WEG II mit zusammen 68 Wohnungen wurde im Jahr 2010 entsprechend
des abgestimmten „Fahrplans“ fortgeführ t. Mit dem Abschluss aller Arbeiten
wird im Jahr 2012 gerechnet.
Die WEG II hatte zu Beginn des Jahres 2010 einen Antrag auf Umbenennung
der Straße „Osthuesheide“ gestellt. Die Bezirksver tretung Münster-Südost
beschloss darauf hin im April 2010 die Umbenennung von der „Osthuesheide“
in den Straßennahmen „Bonnenkamp“ vor dem Hintergrund, dass die WEG
einen großen Teil ihrer beschlossenen Maßnahmen bereits erfolgreich
umgesetzt hatte. Damit habe n die renovierten Häuser nicht nur ein „neues
Gesicht“ sondern auch eine neue Adre sse erhalten. Damit verbunden ist ein
Beitrag zur Verbesserung des Images des Wohnquartiers.
52
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
8. Haushalt
Der Haushalt des Amtes für Wohnungswes en wurde nun im dritten Jahr nach
den Vorgaben des Neuen Kommunalen Fi nanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF) geführt.
Entsprechend dem Produktkatalog der Stadt Münster bewirtschaftet das Amt
für Wohnungswesen im Produktbereich 05 – soziale Leistungen die
Produktgruppe 0504 Wohngeld mit dem Produkt Wohngeld und im
Produktbereich 10 – Bauen und Wohne n die Produktgruppe 1003 Wohnen mit
den Produkten 100301 -Wohnrau mförderung, 100302 -Hilfen zur
Wohnraumversorgung und 100303 -Wohnungsaufsicht und -sicherung,
Mietspiegel.
Die beiden Produktgruppen sind mit einer Bewirtschaftungsregel im Bezug auf
die Aufwendungen im Teilergebnisplan miteinander verbunden. Hierbei sind,
mit Ausnahme der Personalaufwendungen und Aufwendungen, denen
zweckgebundene Erträge gegenüber stehen, die Aufwendungen der
Produktgruppe 0504 und die Aufwendung en der Produktgruppe 1003 zu einem
Budget verbunden.
Im Jahr 2010 erfolgten in beiden Produktgruppen ausschließlich Transaktionen
im Bereich des Teilergebnisplanes und nicht im Finanzplan.
Produktgruppe 05 04: Wohngeld
Tab. 18: Teilergebnisrechnung 0504
Plan-Ansatz
2010
IST
2010
Erträge 4.000,00 € 5.205,50 €
Aufwendungen (freies Budget) 94.019,00 € 86.010,49 €
Ergebnis Teilergebnisrechnung (incl.
Personalaufwendungen, Abschrei-
bungen etc.)
1.047.079,00 € 1.420.040,71 €
Bei den Erträgen, welche sich nur aus Buß- und Zwangsgeldern
zusammensetzten, wurde im Ergebnis die veranschlagte Höhe übertroffen,
gleichzeitig konnte im Bereich der Aufwendungen ein Betrag von 8.008,51 €
eingespart werden. Die größten Einspa rpotenziale lagen bei den Sachkonten
Mieten, Fachliteratur und Porto.
Im Gesamtergebnis der Teilergebnisrec hnung wurde jedoch der veranschlagte
Ansatz um 372.961,71 € überschritten.
Zielkennzahlen
In dieser Produktgruppe war als Zi elkennzahl vorgegeben, dass 100 % aller
vollständigen Wohngeldanträge innerhalb von sechs Wochen bearbeitet werden
sollten. Erreicht werden konnte ein Wert von 98 %. Dies liegt in der
Fallzahlsteigerung aufgrund der Wohngeldreform begründet.
53
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
Tab. 19: Leistungsdaten
Ansatz 2010 Ergebnis 2010
Wohngeldberechnungen –
Mietzuschuss 11.000 11.817
Wohngeldberechnungen –
Lastenzuschuss 500 365
Wohngeldsummen –Mietzuschuss 6.800.000,00 € 8.821.601,00 €
Wohngeldsummen –Lastenzuschuss 300.000,00 € 305.747,00 €
Produktgruppe 10 03: Wohnen
Tab. 20: Teilergebnisrechnung 1003
Plan-Ansatz
2010 IST 2010
Erträge 303.870,00 € 326.511,89 €
Aufwendungen (freies Budget) 1.196.034,00 € 510.941,37 €
Ergebnis Teilergebnisrechnung (incl.
Personalaufwendungen, Abschrei-
bungen, etc)
2.590.484,00 € 1.918.365,61 €
Die deutliche Mehreinnahme auf der Ertragsseite von insgesamt 22.641,89 € ist
hauptsächlich auf unerwartet höhere Erträge beim Sachkonto Verwaltungs-
gebühren zurückzuführen. Bedingt durch Sondermaßnahmen und eine deutlich
höhere Zahl an Förderzusagen in der Wohnungsbauförderung konnten allein bei
den Verwaltungsgebühren 28.083,80 € mehr eingenommen werden als im
Ansatz geplant waren.
Bei den Aufwendungen wurde der Ansatz um 685.092,63 € unterschritten. Bei
dieser Minderausgabe handelt es sich jedoch nur bedingt um echte
Einsparungen, da ein Betrag von 579.576, 63 € in Bestellungen gebunden und
Ansatz erhöhend in das Jahr 2011 üb ertragen wurde. Es betrifft die
Aufwendungen aus dem Sachkonto Gutachten und Zuschüsse an übrige
Bereiche. Hier werden im Rahmen des Programms „Altbausanierung“
Transferaufwendungen an die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen
geleistet. Diese haben nach Erteilung de r Förderzusage zehn Monate Zeit, ihre
Maßnahmen umzusetzen und die Gelder ab zurufen. So kommt es naturgemäß
regelmäßig zu den haushaltsmäßigen Verschiebungen.
Weitere Einsparungen sind bei den Sachkonten Aus- und Fortbildung, Mieten,
Honorare, Gutachten, Drucksachen, Porto und Werbung zu verzeichnen.
Im Gesamtergebnis der Teilergebnisrec hnung konnte der veranschlagte Ansatz
durch sparsame Haushaltsführung um 672.118,39 € unterschritten werden.
Zielkennzahlen
In dieser Produktgruppe war als Zi elkennzahl vorgegeben, dass 40 % der
wohnungssuchenden Haushalte mit Wo hnberechtigungsschein innerhalb von
einem Jahr mit Wohnraum versorgt werden . Erreicht werden konnte ein Wert
von 39 %.
54
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
10 03 01 - Wohnraumförderung
Zielkennzahl 1 ist hier, dass das zugewiesene Mittelkontingent zu 100 %
ausgeschöpft werden sollte. Dieses Ziel wurde zu 100 % erreicht.
Zielkennzahl 2 gibt vor, dass jährlic h mindestens 130 Eigentumsmaßnahmen
gefördert werden. Tatsächlich gefördert wurden 186 Eigentumsmaßnahmen.
10 03 02 - Hilfen zur Wohnraumversorgung
Zielkennzahl hier ist, dass für 90 % der wohnberechtigten Haushalte mit
vollständigen Unterlagen der Wohn berechtigungsschein am Tag der
Antragstellung ausgestellt wird. Es wurde ein Wert von 91 % erreicht.
10 03 03 - Wohnungsaufsicht und -sicherung, Mietspiegel
Ziel ist es, dass 90 % der Verstöße gege n Mietpreis- und Belegungsbindungen
innerhalb eines Jahres behoben oder durch Festsetzung von Geldleistungen
geahndet werden. Tatsächlich wurde ein Wert von 100 % erreicht.
Leistungsdaten
Bislang gibt es nur für das Produkt 10 03 02 –Hilfen zur Wohnraumversorgung-
Leistungsdaten, welche die Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine
widerspiegelt. Die erwart ete Zahl von 2.400 ist mit einem Ergebnis von 2.633
ausgestellten Wohnberechtigungsscheine um rd. 10 % überschritten worden.
Abb. 13: Grafik über die Produktgruppe 10 03
55
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
9. Personalentwicklung
Am 31.12.2010 waren im Amt für Wohnungswesen insgesamt 48
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäfti gt. Sie besetzten 28 Vollzeit- und 20
Teilzeitstellen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist aufgrund des seit Jahren gestiegenen
Arbeitsvolumens im Bereich der Wo hnraumförderung eine zusätzliche
Teilzeitstelle eingerichtet und ersetz t worden. Finanziert wurde sie durch
Einsparungen aufgrund organisatorischer Maßnahmen.
Tab. 21: Zusammensetzung des Personals (Stichtag 31.12.2010)
Gesamt Weiblich Männlich
Höherer Dienst 1 1 0
Gehobener Dienst 20 11 9
Mittlerer Dienst 27 23 4
Summe 48 35 13
56
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
10. Organisation des Amtes für Wohnungswesen
Abb. 14: Organigramm des Amtes für Wohnungswesen (2010)
57
Geschäftsbericht Amt für Wohnungswesen 2010
58
Anhang : Tabellen
Tab. 1: Wohngeldgewährung in Münster 2005 - 2010 ..................................7
Tab. 2: Geförderte Mietwohnungen im Zeitraum von 2006 bis 2010............. 16
Tab. 3: Geförderte Mietwohnungen im Jahr 2010 ...................................... 16
Tab. 4: Geförderte Eigentumsmaßnahmen von 2005 bis 2010..................... 19
Tab. 5: Städtische Förderung der Altbausanierung von 2006 bis 2010.......... 23
Tab. 6: Angemessene Wohnungsgröße der entsprechenden Haushaltsgröße.. 25
Tab. 7: Einkommensgrenzen und Bruttoverdienste 2010 / 2009.................. 26
Tab. 8: Wohnberechtigungsscheine der Einkommensgruppen „A“ und „B“..... 28
Tab. 9: Wohnungssuchende, aufgeschlüsselt nach besonderen Zielgruppen... 29
Tab. 10: Anteil der ausländischen Haushalte je Haushaltsgröße................... 29
Tab. 11: Verteilung der ausgeübten Besetzungsrechte 2010 ....................... 32
Tab. 12: Erst- und Wiederbelegungen 2004 – 2010.................................. 33
Tab. 13: Versorgungsquote nach Haushaltsgrößen in 2010 und 2009........... 34
Tab. 14: Versorgungsquote nach besonderen Zielgruppen in 2010............... 34
Tab. 15: Versorgungsquote der ausländischen Wohnungssuchenden in 2010.3 5
Tab. 16: Überprüfungen des Sozialwohnungsbestandes in 2010 .................. 40
Tab. 17: Mängelanzeigen im Zeitraum von 2006 bis 2010 .......................... 43
Tab. 18: Teilergebnisrechnung 0504........................................................ 53
Tab. 19: Leistungsdaten ........................................................................ 54
Tab. 20: Teilergebnisrechnung 1003........................................................ 54
Tab. 21: Zusammensetzung des Personals (Stichtag 31.12.2010)................ 56
Anhang Abbildungen
Abb. 1: Auszug aus dem Produktplan der Stadt Münster...............................5
Abb. 2: Haushaltsstruktur 2010................................................................8
Abb. 3: Sozialstruktur 2010 .....................................................................8
Abb. 4: Verteilung der geförderten Mietwohnungen nach Zielgruppen........... 17
Abb. 5: Zahl der Förderfälle nach Einkommenssituation.............................. 19
Abb. 6: Erteilte WBS von 2004 bis 2010................................................... 27
Abb. 7: Erteilte WBS nach Haushaltsgrößen.............................................. 28
Abb. 8: Persönliche / telefonische Kontakte.............................................. 36
Abb. 9: Verteilung der persönlichen Kontakte 2010 ................................... 36
Abb. 10: Anzahl aus Stiftungsmitteln geförderter Wohnungen..................... 37
Abb. 11: Mittelverwendung 2006 bis 2010................................................ 38
Abb. 12: Zahl der Mietspiegel-Online-Berechnungen im Jahr 2010............... 45
Abb. 13: Grafik über die Produktgruppe 10 03 .......................................... 55
Abb. 14: Organigramm des Amtes für Wohnungswesen (2010) ................... 57
Berichtsvorlage
1529 Zeichen
V/0666/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Betrifft Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen Beratungsfolge 05.10.2011 Integrationsrat Bericht 12.10.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 13.10.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht Bericht: Das Amt für Wohnungswesen legt hiermit seinen inzwischen siebten öffentlichen Geschäftsbe- richt vor. Der Bericht folgt in seiner Darstellung der Produktstruktur des Haushaltsplanes nach dem „Neuen Kommunalen Finanzmangement“. Neben der Darstellung der haushaltsrelevanten Zielkennzah- len und Leistungsdaten enthält er eine Vielzahl von Informationen über die auf gesetzlichen, politischen und verwaltungsinternen Vorgaben beruhenden Aufgaben, Leistungen und Projekte des Amtes für Wohnungswesen. Der Bericht ist nicht nur eine Darstellung für die politischen Gremien, sondern er hat sich in den vergangenen Jahren als Informationsquelle für die Wohnungswirtschaft, die Interessenverbände der Mieter und Vermieter sowie für alle am Wohnungswesen Interessierten etabliert. I. V. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Geschäftsbericht 2010 des Amtes für Wohnungswesen Vorlagen-Nr.: V/0666/2011 Auskunft erteilt: Frau Regenitter Ruf: 492 64 00 E-Mail: RegenitterG@stadt-muenster.de Datum: 31.08.2011 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (18)
- Bahnhofstraße
- Schulstraße 12
- Grevener Straße
- Prins-Claus-Straße
- Sprickmannstraße 37
- Albersloher Weg 33
- Friesenring
- Rigaweg
- Bonnenkamp
- Horstmarer Landweg
- Von-Steuben-Straße 30a
- Friedrich-Ebert-Straße 13a
- Josef-Beckmann-Straße
- Zum Schultenhof 23
- Käthe-Ernst-Weg 3a
- Brüningheide 50
- Haus Wiek 22
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0666/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37