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V/0323/2021

1. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster 2.

Vorlagen 19.04.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 09.06.2021, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4426 Zeichen

V/0323/2021 
V/0323/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. 
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster 
 
2. Entendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. 
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Kommunale Konferenz für Alter und Pflege 
Münster 
 
3. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. 
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Fachbeirat des Kommunalen 
Integrationszentrums 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2021 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates 
als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonfe-
renz Münster:   
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 
 
 
2. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates 
als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Kommunale Konfe-
renz für Alter und Pflege Münster: 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
18.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

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V/0323/2021 
3. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates 
als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Fachbeirat des 
Kommunalen Integrationszentrums: 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 
 
 
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.:  
 
Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft der Rat 
die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. Auf der Grundlage des § 3 Abs.1 der Geschäftsordnung 
der Gesundheitskonferenz Münster wurde der Integrationsrat durch den Rat in die Gesundheitskonfe-
renz Münster berufen. 
 
Zu 2.: 
 
Die Stadt Münster hat gem. § 8 Alten - und Pflegegesetz NRW (APG NRW) eine kommunale Konfe-
renz Alter und Pflege zur Umsetzung der im APG NRW und in den §§ 8 und 9 SGB XI beschriebenen 
Aufgaben eingerichtet. Gemäß § 3 Abs.1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz 
für Alter und Pflege Münster ist der Integrationsrat Mitglied der Kommunalen Konferenz für Alter und 
Pflege Münster. 
 
Zu 3.: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2013 mit der Vorlage V/0499/2013 die Einrichtung eines 
Fachbeirates für das Kommunale Integrationszentrum beschlossen, um den ämterübergrei fenden 
Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums gerecht zu werden.  Dem Fachbeirat gehört als ex-
terner Vertreter auch ein Mitglied des Integrationsrates an.   
 
Nach der Konstituierung des neuen Integrationsrates ist eine Entscheidung über die zukünftige Ver-
tretung des Integrationsrates in den vorstehenden Gremien zu treffen. 
 
Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu 
wählen. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rat-
haus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der 
Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der

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Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte 
aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewis-
senhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze gesch lechtsparitätisch besetzen 
werden.“  
  
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

09.06.2021 Integrationsrat
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0323/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2021
Erstellt
19.04.2021 14:53