V/0323/2021
1. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster 2.
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Beschlussvorlage
4426 Zeichen
V/0323/2021 V/0323/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster 2. Entendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Kommunale Konferenz für Alter und Pflege Münster 3. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Fachbeirat des Kommunalen Integrationszentrums Beratungsfolge 09.06.2021 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonfe- renz Münster: Mitglied Stellvertretung 2. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Kommunale Konfe- renz für Alter und Pflege Münster: Mitglied Stellvertretung Amt für Bürger- und Ratsservice 18.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0323/2021 3. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Fachbeirat des Kommunalen Integrationszentrums: Mitglied Stellvertretung II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Zu 1.: Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) beruft der Rat die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. Auf der Grundlage des § 3 Abs.1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz Münster wurde der Integrationsrat durch den Rat in die Gesundheitskonfe- renz Münster berufen. Zu 2.: Die Stadt Münster hat gem. § 8 Alten - und Pflegegesetz NRW (APG NRW) eine kommunale Konfe- renz Alter und Pflege zur Umsetzung der im APG NRW und in den §§ 8 und 9 SGB XI beschriebenen Aufgaben eingerichtet. Gemäß § 3 Abs.1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz für Alter und Pflege Münster ist der Integrationsrat Mitglied der Kommunalen Konferenz für Alter und Pflege Münster. Zu 3.: Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2013 mit der Vorlage V/0499/2013 die Einrichtung eines Fachbeirates für das Kommunale Integrationszentrum beschlossen, um den ämterübergrei fenden Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums gerecht zu werden. Dem Fachbeirat gehört als ex- terner Vertreter auch ein Mitglied des Integrationsrates an. Nach der Konstituierung des neuen Integrationsrates ist eine Entscheidung über die zukünftige Ver- tretung des Integrationsrates in den vorstehenden Gremien zu treffen. Zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rat- haus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der - 3 - V/0323/2021 Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewis- senhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze gesch lechtsparitätisch besetzen werden.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0323/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 19.04.2021 14:53