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3653/2025

Sachstandsbericht: Umsetzung von Landesförderprogrammen der Kulturellen Bildung sowie kommunaler Förderungen

Mitteilung Ausschuss 18.02.2026

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Mitteilung Ausschuss

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Steckbrief KuBiK 2026

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Mitteilung Ausschuss

5606 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 18.02.2026 
 3653/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 
 
Sachstandsbericht: Umsetzung von Landesförderprogrammen der Kulturellen Bildung 
sowie kommunaler Förderungen 
Die Kommunale Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (Büro KuBiK) steuert und entwickelt 
Kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe unter anderem über folgende Fördereinstrumente, 
über deren Entwicklung für das Haushaltsjahr 2025 berichtet wird. 
  
I Landesförderprogramme 
Im Haushaltsjahr 2025 wurden insgesamt Landesmittel in Höhe von 372.740 € eingesetzt, um 
an Schulen und in Jugendeinrichtungen Kindern und Jugendlichen die Zusammenarbeit mit 
professionellen Künstlern, Künstlerinnen und Kulturvermittler*innen zu ermöglichen. Diese 
wurden über zwei Landesförderprogramme eingesetzt. 
 
Landesförderprogramm Kultur und Schule  
Das Landesförderprogramm ermöglicht eine Durchführung von Kulturprojekten für Kinder und 
Jugendliche in Schulen aller Schulformen über jeweils ein ganzes Schuljahr. Es wird seit dem 
Schuljahr 2006/2007 im Amt für Schulentwicklung durchgeführt. Mit der eingesetzten Landes-
förderung in Höhe von 86.850 € (80% der Gesamtförderung) wurden 48 außerschulische kul-
turelle Projekte an Schulen aller Schulformen durchgeführt. 816 Kinder und Jugendliche ha-
ben teilgenommen.   
 
Landesförderprogramm Kulturrucksack 
Dieses Förderprogramm ist eine 100%-Förderung, die auf der Grundlage demografischer Da-
ten, 6 € pro Kind zwischen 10 und 14 Jahren zweckgebunden auszahlt. Es wird seit 2012 in 
Köln durchgeführt. Zur Umsetzung des Förderprogramms „Kulturrucksack“ wurden vom Land 
für 2025 ein Ertrag von 286.236 € zur Verfügung gestellt. Davon wurden 285.890 € für 56 Pro-
jekte ausgegeben, die von 973 Kindern und Jugendlichen besucht wurden. Die Förderung er-
folgt bevorzugt in den 15 Kölner Sozialraumgebieten und ermöglicht Kindern und Jugendli-
chen die kostenfreie oder deutlich reduzierte Teilhabe an Formaten in allen Sparten, sowohl in 
den Ferien als auch fortlaufend über das Jahr. Neben klassischen Jugendeinrichtungen (24) 
fanden die Projekte auch in Unterkünften für Geflüchtete und in Bürgerzentren statt. 
 
II Kommunal finanzierte Förderung 
 
Kommunaler Fonds KUBIK 
Seit der Beauftragung 2022 (AN/0965/2022 und 2531/2022) gewährleistet die Stadt Köln über 
den kommunalen Fonds „Kulturelle Bildung“ (Fonds KUBIK) eine passgenaue kommunale 
Förderung Kultureller Bildung. Gezielt werden innovative Kooperationsprojekte der Kulturellen

2 
 
Bildung bezuschusst, die Vernetzung nachhaltig stärken unter Berücksichtigung des sozial-
räumlichen Kontextes mit jeweils bis zu 10.000 € pro Jahr. Der Ausschuss Kunst und Kultur, 
Auftraggeber des Förderinstruments, beschließt die Empfehlungen der ämterübergreifenden 
Jury. Im Förderjahr 2025 wurden 23 Projekte beantragt und 17 davon bewilligt und durchge-
führt. Die Nachfrage von Seiten der Akteure und der Bedarf aus Sicht der Fachdienststelle ist 
dabei stetig höher als die Fördersumme.  
 
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurden jeweils 100.000 € über einen politischen VN 
bereitgestellt und vom Ausschuss Kunst und Kultur freigegeben. Die Mittel stammen aus der 
Kulturförderabgabe und werden über den Kulturentwicklungsplan zur Verfügung gestellt. 
Dieser Umfang des Fonds KUBIK wurde mit der ersten Antragsrunde 2025 vollständig ausge-
schöpft, so dass auf unterjährige Bedarfe nicht mehr reagiert werden konnte. Antragschluss 
für die Förderrunde 2026 war der 16.01.2026. 
 
 
Kreativraum – Förderung durch die Walter-Blüchert-Stiftung 
Kostenneutral für die Stadt Köln engagiert sich seit 2025 die Walter Blüchert Stiftung im Offe-
nen Ganztagsbereich mit dem Projekt kreativraum. Zunächst an vier Grundschulen in Ehren-
feld, werden mit dem zweiten Schulhalbjahr 2025/2026 weitere sechs Schulen im Südosten 
(Kalk und Vingst) für dritte und vierte Schuljahre die Möglichkeit bekommen, im Rahmen einer 
Holzwerkstatt eigene Talente zu entdecken. Die Workshops des Konzeptes kreativraum sind 
als Ausprobier-Angebote mit einem hohen Lebenswelt-Bezug angelegt, in denen die Teilneh-
menden durch persönliche Erlebnisse und Erfahrungen Zugang zu den Themen und Ihren ei-
genen Fähigkeiten finden. 
In den folgenden vier Schulen wird der kreativraum bereits im Offenen Ganztag angeboten: 
KGS Everhardstr, GGS Erlenweg, KGS Erlenweg und in der Kardinal Frings Schule. Entweder 
in eigenen Werkräumen oder draußen werden die Kinder zum Selbermachen animiert, vom 
Naturmandala über kleine Schnitzereien bis zu eigenen Hockern aus Baumscheiben, und da-
bei von Expert*innen unterstützt. 
Eine Erweiterung des Engagements ist von Stiftungsseite aus gewünscht. 
 
SingPause Köln e.V. 
Über den politischen VN AN/1237/2025 erhielt der Kölner Verein SingPause Köln e.V. in 2025 
25.000 €. Der Verein SingPause Köln e.V. gründete sich 2018, um nicht abgedeckten Bedarf 
an Musikunterricht an Kölner Grundschulen privat zu organisieren mit dem Ziel einer musikali-
schen Alphabetisierung nach der Ward-Methode.  
 
Offene Jazz Haus Schule 
Die Einzelförderung der Offenen Jazz Haus Schule (OJHS) besteht aus einer Mischung von 
institutioneller Förderung und Projektförderung. In 2025 wurden der Offenen Jazz Haus 
Schule insgesamt 524.871,23 € ausgezahlt, darin enthalten sind 100.000,00 € freigegebene 
Mittel (1045/2025), die über den politischen VN zugesetzt worden waren. Für 2026 ist dieser 
Ausgleich in identischer Höhe ebenfalls freigegeben.  
 
 
Gez Voigtsberger

Steckbrief KuBiK 2026

3287 Zeichen

Steckbrief Kommunale Koordinierung Kulturelle Bildung 
Stand Februar 2026 
 
Die Kommunale Koordinierung Kulturelle Bildung (Büro KuBiK), hat ihren Sitz im Amt für 
Schulentwicklung in Köln-Mülheim. 2009 wurde sie durch einen Ratsbeschluss (3429/2008) mit der 
Querschnittsaufgabe beauftragt, die bestehende Vielfalt der Kulturellen Bildung konzeptionell zu 
verbinden. Seitdem sind weitere Aufgaben hinzugekommen, ihr Spektrum umfasst:  
 
 
Kommunales Gesamtkonzept Kulturelle Bildung in Köln (KuBiK) 
Seit 2012 wurde die konzeptionelle Verbindung der Kulturellen Bildung in insgesamt drei 
Gesamtkonzepten veröffentlicht. Seit Ende 2025 wird das nächste Gesamtkonzept strukturell vorbereitet 
und in einem transparenten Prozess mit den Akteuren erarbeitet. Geplante Fertigstellung ist Mitte 2027.  
 
Netzwerke 
Die Verbindung der bestehenden Vielfalt der Kulturellen Bildung stellt die Koordinierungsstelle über 
folgende Vernetzungen her: 
Steuerungskreis Kultureller Bildung  
Der Modus der Koordinierungsstelle bezieht grundsätzlich alle Ämter ein, die Kulturelle Bildung leisten 
und fördern. Meilensteine wie die Inbetriebnahme der Plattform für Kulturelle Bildung und die Einrichtung 
des Kommunalen Fonds KUBIK werden hier gemeinsam arrangiert. Anlassbezogen trifft sich der 
Steuerungskreis auf Amtsleiterebene mit folgenden Beteiligten: 
 
➢ Amt für Schulentwicklung 
(Federführung) 
➢ Kulturamt 
➢ Museumsdienst 
➢ Amt für Kinder, Jugend und Familie 
➢ Amt für Weiterbildung  
➢ Rheinische Musikschule Köln 
➢ Stadtbibliothek 
 
Betrieb und Redaktion der Plattform für Kulturelle Bildung: Kulturelle Bildung | Musenkuss Köln  
Musenkuss Köln ist ein digitaler Verbund der Akteure, der von zwei Netzwerken getragen wird: 
➢ Das Interkommunale Netzwerk zur Kulturellen Bildung, aus den Städten München, 
Düsseldorf und Köln, das den Betrieb sichert, entwickelt und anteilig finanziert. 
➢ Die Interdisziplinäre Facharbeitsgruppe Kulturelle Bildung, die spartenübergreifend aus 
Vertretungen der freien Szene Kölns und städtischen Akteuren besteht. 
 
Förderung 
Die Koordinierungsstelle setzt zwei Förderprogramme des Landes um und neben Einzelförderungen und 
Pilotprojekten auch als zentrales städtisches Steuerungsinstrument den Kommunalen Fonds KUBIK. Die 
Auswahl der geförderten Projekte wird ebenfalls in ämterübergreifenden Jurys getroffen: 
• Kommunaler Fonds KUBIK (seit 2022), beauftragt durch den Ausschuss Kunst und Kultur 
• Kulturrucksack NRW (Landesprogramm für 10-14jährige) 
• Kultur und Schule (Landesprogramm für alle Schulformen) 
 
Daneben betreut die Koordinierungsstelle die Einzelförderung der Offenen Jazz Haus Schule, der 
SingpauseKöln e.V. sowie Pilotprojekte zusammen mit Stiftungen, Landesstellen und Kölner Akteuren. 
 
Team  
Für die Umsetzung dieser Aufgaben arbeiten in der Koordinierungsstelle fünf Personen auf 4 
Vollzeitäquivalenten: Kulturförderung und Unterstützung für Kulturelle Bildung | Musenkuss Köln  
 
 
Ansprechpartnerinnen: 
 
 
Anne Lena Ritter (Anrede: Frau/sie) 
Amt für Schulentwicklung 
Tel.: 0221-221-29203 
Mail: schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de 
 
Franziska Sörgel (Anrede: Frau/sie) 
Amt für Schulentwicklung 
Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung  
Tel.: 0221-221-31977 
Mail: Franziska.Soergel@stadt-koeln.de

Beratungsverlauf (2)

02.03.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3653/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.02.2026
Erstellt
22.12.2025 15:50