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2008/0160

Abstimmungsvereinbarung mit der Firma VERLO GmbH & Co. KG

Magistratsvorlage 03.04.2008

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2008/0160

2348 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.04.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat III 
 
Amt: EAD  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0160 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Abstimmungsvereinbarung mit der Firma VERLO GmbH & Co. KG 
 
Vorlage vom: 03.04.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Der als Anlage beigefügten Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit 
der Firma VERLO GmbH & Co. KG wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Anlage zur Magistratsvorlage VERLO 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. April 2008: 
 
 
 
Die VERLO GmbH & Co. KG (kurz: VERLO) beabsichtigt, beim Hessischen 
Umweltministerium einen Antrag auf Freistellung als System nach § 6 Abs. 3 
Verpackungsverordnung zu stellen. VERLO beabsichtigt, ähnlich wie die Landbell AG und 
andere Systembetreiber , das bestehende Sammelsystem der DSD GmbH (früher DSD AG) 
mit zu benutzen. Dies beinhaltet auch die Mitbenutzung der öffentlichen Papiereinsammlung 
durch den EAD.  
 
Durch die Mitbenutzung ergeben sich für die Bürgerschaft keinerlei Änderungen am derzeit 
bestehenden Sammelsystem. Die Verteilung der Mengen auf die beteiligten Systeme erfolgt 
erst nach der Einsammlung bzw. der Sortierung der Materialien. 
 
Der Entwurf der Abstimmungsvereinbarung wurde am 07. März 2008 in der 
Betriebskommissionssitzung des EAD beraten. Die Betriebskommission empfiehlt dem 
Magistrat, dem Entwurf der Abstimmungsvereinbarung zuzustimmen. 
 
Der Abstimmungsvereinbarung beigefügt sind als Anlage 1 eine „Systembeschreibung“ des 
geplanten VERLO-Systems, als Anlage 2 die Systembeschreibung der Stadt Darmstadt zur 
Einsammlung von Verkaufsverpackungen“ und als Anlage 3 die „Zusatzvereinbarungen“ 
insbesondere über die Mitbenutzung der PPK-Sammlung sowie die anteilmäßige 
Kostenbeteiligung an den Nebenentgelten. 
 
 
Darmstadt, 03. April 2008 
 
 
 
Der Dezernent III 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger 
Stadtrat 
 
 
Anlage

anlage 1

13486 Zeichen

ENTWURF

Abstimmungsvereinbarung
(Abstimmungserklärung gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV)

zwischen der

Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat,
Luisenplatz 5a,

64283 Darmstadt

- nachfolgend „Stadt Darmstadt“ genannt -

und der

VERLO GmbH & Co.KG
Gustav-Kunst-Str. 2-16
20539 Hamburg

vertreten durch ihren Geschäftsführer,

- nachfolgend „VERLO“ genannt -

Die Stadt Darmstadt erklärt hiermit, dass eine Umsetzung des VERLO-Konzeptes
zur Erfassung und Verwertung von Verpackungsmaterialien, das als Anlage 1 bei-
liegt und Vertragsbestandteil ist, auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt gemäß 8 6
Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsab-
fällen (Verpackungsverordnung — VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. | S. 2379),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.07.2007 (BGBl. | S. 1462) mit ihr abge-
stimmt ist.

Aus Sicht der Stadt Darmstadt stehen einer Mitbenutzung des vorhandenen Erfas-
sungssystems für Glas, Papier, Kunststoff, Verbunde, Weißblech und Aluminium
durch VERLO keine Bedenken entgegen. Die Beschreibung des vorhandenen Sys-
tems liegt als Anlage 2 und die Zusatzvereinbarungen liegen als Anlage 3 bei. Beide
Anlagen sind Vertragsbestandteil.

Soweit das Erfassungssystem von der Stadt Darmstadt betrieben wird, verpflichten
sich die Vertragsparteien, Leistungsverträge für die jeweiligen Bereiche abzuschlie-
Ren.

Änderungen oder Ergänzungen des VERLO-Konzeptes werden mit der Stadt Darm-
stadt erneut abgestimmt.

Ferner behält sich die Stadt Darmstadt vor, entsprechende Abstimmungsvereinba-
rungen (Abstimmungserklärungen gem. $ & Abs. 3 VerpackV) auch mit weiteren
Wettbewerbern abzuschließen.

-2-
Die Vertragsparteien verpflichten sich, insbesondere für folgende Fälle,
notwendige Vertragsanpassungsverhandlungen zu führen:

- Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,

- Änderung der als Anlage 2 beigefügten Systembeschreibung seitens der Stadt
Darmstadt,

- Änderung der bestehenden und Schließung einer neuen Abstimmungsvereinba-
rung zwischen der DSD GmbH und der Stadt Darmstadt,

-  letztinstanzliche Entscheidung eines deutschen Gerichts, nach der die Mitbenut-
zung des vorhandenen Erfassungssystems gegen deutsches Recht, insbesonde-
re gegen die VerpackV verstößt.

Die Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich
jeweils um 5 Jahre, wenn sie nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird.

Die Stadt Darmstadt kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum
Monatsschluss kündigen, wenn VERLO die ihr nach dieser Vereinbarung obliegende
Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher Abmahnung nicht innerhalb eines Monats er-
füllt. Zwischen den Mahnungen und der Kündigung muss jeweils eine Frist von ei-
nem Monat liegen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon für
beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das
von VERLO betriebene System ganz oder jedenfalls im Gebiet der Stadt Darmstadt
dauerhaft scheitert.

Die Abstimmungsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung durch das
Land Hessen gemäß $ 6 Abs. 3 VerpackV.

Darmstadt, den ........... ee Hamburg, den ....................
ar aan eeenersennnsnnnnnnntnntntan vu 5 ion Ketsesersernenetnnensermanenn
Oberbürgermeister Geschäftsführer

ae euahinger Manssnanssnunesannennnnnn
Stadtrat

(Dienstsiegel) (Firmenstempel)

VERLO GmbH & Co. KG ist eine
Verpackungs-Rücknahme-Logistik-Organisation
mit Sitz in Hamburg

DSV - Duales System VERLO

>

Wir werden bald für Sie als Duales System tätig
sein.

SEV - Selbstentsorger VERLO

>

VERLO bietet unter dem Produktnamen srwnmermam'
Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpa-
ckungen seit 2001 ein maßgeschneidertes Dienst-
leistungspaket für die Rücknahme und Verwertung
von Verkaufsverpackungen an. Teilnehmern der
Selbstentsorgerinitiative wird - bis zum testierten
Mengenstromnachweis - ein lückenloser Service
geboten.

VERLO betreut bundesweit - in Zusammenarbeit
mit diversen Entsorgungsfachbetrieben - eine
Vielzahl von Vertreibern mit zur Zeit ca. 3.500 An-
fallstellen.

Freundlicher Service und individuelle Beratung
bietet das VERLO CallCenter im Bedarfsfall.

In Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten
bietet VERLO seinen Kunden zusätzlich das gesamte
Entsorgungsmanagement einschließlich der Dokumen-
tation aller Abfallströme an.

Impressum

DB VERLO GmbH & Co. KG
Gustav-Kunst-Straße 2-16
20539 Hamburg

Telefon: +49 (40) 79 00 769 - O
Telefax: +49 (40) 79 00 769 - 9
-info@verlo.org
http://www.verlo.org

Amtsgericht Hamburg

Registernummer HRA 98132
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß °
8 27a Umsatzsteuergesetz: DE 225 246 650

Geschäftsführer:
Herr Hans Oetjens

Anlage 2

System-Beschreibung der Stadt Darmstadt zur

Einsammlung von Verkaufsverpackungen
(entspricht der Vereinbarung mit der DSD GmbH (früher: DSD AG) vom 22.12.2003
und ist bezüglich einzelner Daten an die aktuelle Entwicklung sowie bezüglich der
PPK-Sammlung an die zum 01.01.2008 veränderten Satzungsbestimmungen
angepasst)

1. Altglassammiung

Die Altglaseinsammlung erfolgt grundsätzlich durch eine farbgetrennte Sammlung
(weiß, grün, braun) in Form einer Containersammlung (Bringsystem), bei der im
Normalfall pro Standort ein sogenannter Altglasdrilling (d. h. je ein Behälter mit der
Größe 1,8 m? pro Farbe) aufgestellt ist. An einzelnen Standorten ist die Zahl der
Weißglasbehälter verdoppelt, um dem lokalen höheren Aufkommen gerecht zu
werden. Außerdem gibt es einige wenige Standorte, bei denen aufgrund des
typischen Anfalls nur Grünglasbehälter aufgestellt sind. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um einige Gaststätten bzw. Kliniken. Hier sind zum Teil auch statt der
1,8 m?-Container mit kleiner runder Einwurföffnung größere Container (Deckel-
mulden) aufgestellt.

Zur Zeit bestehen drei Standorte mit Unterflursystem. Die Stadt Darmstadt
beabsichtigt, bis Ende 2010 bis zu 10 weitere Unterflurstandorte einzurichten. Der
Entsorger hat dazu die Behälter zu stellen und die Abfuhr durchzuführen.
Insgesamt stehen ca. 180 Containerstandorte — überwiegend im öffentlichen
Verkehrsraum bzw. auf städtischem Gelände — der Bevölkerung zur Verfügung sowie
ca. 20 Standplätze bei Großanfallstellen. Der Leerungsrhythmus für diese Behälter
erstreckt sich auf Zeiträume von 2 x wöchentlich bis 1 x vierwöchentlich, je nach
Standort, Behälterdichte im Umfeld und Glasfarbe. Nur durch diese teilweise hohe
Leerungsfrequenz kann ein Überfüllen der Glascontainer weitgehend vermieden
werden, so dass dies unabdingbar notwendig ist. Reklamationen wegen überfüllter
Glascontainer werden bei Grün- und Weißglas innerhalb von 24 Stunden, in der
Regel jedoch noch am gleichen Tag, erledigt. Lediglich bei Braunglas kann sich
dieser Zeitraum aufgrund des wesentlich längeren Leerungsrhythmus (separate
Tour) leicht erhöhen.

Glasbehälterstandorte sind (zunehmend) mit separaten Abfallkörben ausgestattet,
bei denen die Bürgerschaft sowohl Flaschen-/Gläserverschlüsse als auch Plastik-
tüten, die beim Transport zum Glasbehälter genutzt wurden, einwerfen kann. Der
Inhalt dieser Abfallkörbe wird der Verwertung im Rahmen der LVP-Einsammlung
zugeführt.

Glascontainerstandplätze werden grundsätzlich mindestens 1 x wöchentlich durch
die jeweilige Standplatzkontrolle besichtigt und ggf. gereinigt. Dieser Anfahrrhythmus
erhöht sich je nach Problematik des Standplatzes bis zu 7 x wöchentlich.

Sofern sich die Glasmengen reduzieren sollten, ist es im Interesse der strukturellen
Versorgung der Bevölkerung unabdingbar, dass die Dichte der Container
grundsätzlich beibehalten wird. Reduzierungen der Sammelmenge können nur durch
Verlängerung der Abfuhrrhythmen aufgefangen werden.

2. PPK-Einsammlung (Pappe/Papier/Karton-Einsammlung)

Die öffentliche PPK-Einsammlung für grafische Altpapiere und
Verkaufsverpackungen erfolgt im Wesentlichen im Holsystem. Hierzu sind auf den
Grundstücken sowohl 240-1-PPK-Tonnen als auch 1,1 cbm-Container aufgestellt, die
in zweiwöchentlichem Rhythmus, bei beeengten Verhältnissen auch öfter geleert
werden. Eine Erweiterung des Behälterangebots um 120-I-PPK-Tonnen ist für das
Frühjahr 2008 vorgesehen. An Standorten, die wegen Hochparterre u.ä. Barrieren
nicht im Holsystem entsorgt werden können, wird es auch weiterhin im öffentlichen
Straßenraum bzw. auf städtischem Gelände einige wenige öffentliche Container (1,1
m?-Container, 2,5- bzw. 5 m?-Container) geben.

Die weiterhin noch vorhandenen Standplätze für die öffentlichen PPK-Container
werden — wie bei den Glascontainern - regelmäßig von den Standplatzfahrzeugen
überwacht und ggf. gereinigt.

3. LVP-Einsammlung (Leichtstoffverkaufsverpackungen-Einsammlun

Grundsätzlich wird LVP im gesamten Stadtgebiet flächendeckend 14tägig mit gelben
Säcken (Einsammlung ab Straßenrand) gesammelt. An maximal 10 % der
Anfallstellen erfolgt die Sammlung auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich.
Diese Sammlung wird ergänzt durch ca. 65 Container in den Größenordnungen 1,1
bis 5 m? an insgesamt ca. 55 Standorten im öffentlichen Straßenraum, die mit einem
Leerungsrhythmus von 1 x wöchentlich bis 4 x wöchentlich je nach Standort und
Nutzungsgrad angefahren werden. Außerdem werden öffentliche Einrichtungen,
Gewerbebetriebe („gleichgestellte gewerbliche Anfallstellen“) sowie
Großwohnanlagen durch Containersammlung mit ca. 540 Behältern von 1,1 m? bis 5
m? mit einem Leerungsrhythmus von 1 x 14tägig bis 2 x wöchentlich entsorgt.

Die Ausgabe der gelben Säcke erfolgt über ca. 80 Ausgabestellen bei städtischen
Dienststellen, Lotto-Totto-Annahmen und sonstigen Geschäften.

Öffentliche LVP-Container-Standplätze werden je nach Notwendigkeit kontrolliert und
teilweise bis zu 2 x täglich angefahren und gesäubert.

Mit dem oben genannten System werden zur Zeit ca. 3.100 t pro Jahr LVP einge-
sammelt.

Falsch befüllte gelbe Säcke, die von den Mitarbeitern der Sammelfahrzeuge mit roten
Aufklebern versehen wurden, aber von den Abfallerzeugern nicht mehr in den
Privathaushalt zurückgeholt werden, werden regelmäßig im Rahmen der öffentlichen
Straßenkontrolle durch die Umweltfahrzeuge als illegale Wildablagerung
eingesammelt.

Einige Anfallstellen im Rahmen der Sacksammlung werden in einer separaten Tour
vom Standplatzfahrzeug angefahren, da sie entweder im Außenbereich liegen oder

3
die Zufahrt für die normalen Sammelfahrzeuge aufgrund zu geringer
Straßenbreite bzw. Brückengewichtsbeschränkungen nicht möglich ist.

4. Allgemeines

Während die verbleibenden PPK-Container überwiegend separat im öffentlichen
Straßenraum/auf Gehwegen oder auf städtischen Flächen stehen, gibt es auch
Standplätze, bei denen mindestens 2 Fraktionen stehen, teilweise 3 bzw. mit
Alttextilien 4 Fraktionen. Diese Standplätze sind in unterschiedlichem Maße
ausgebaut worden (Bodenbefestigung, Zäune, Palisaden, Begrünung etc.). Die
Kosten für den Ausbau von Containerstandplätzen wurden — auch wenn sie in
Einzelfällen von anderen städtischen Ämtern im Zuge anderer Baumaßnahmen
vorgenommen wurden — vom EAD getragen.

Die Abfuhrtermine für die LVP-Sacksammlung sowie für die Sammlung von PPK mit
240-I-MGB sind in dem städtischen Abfuhrkalender integriert.

Das Beschwerdemanagement ist dergestalt ausgebaut, dass eingehende Beschwer-
den umgehend überprüft werden und — soweit es sich um Container handelt —
weitgehend am gleichen Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, erledigt
werden.

Anlage 3

Zusatzvereinbarungen
zu der Abstimmungsvereinbarung vom .....nese zwischen
der Stadt Darmstadt und VERLO

1. VERLO geht davon aus, dass die Stadt Darmstadt ihre Verpflichtungen gegen-
über der DSD GmbH vertragsgerecht erfüllt.

2. VERLO verpflichtet sich zur Verwertung gemäß VerpackV.

3. Die Nachweise über die Verwertungswege der von VERLO übernommenen
Wertstoffe werden von dieser gegenüber der Stadt Darmstadt gemäß VerpackV
dargelegt.

4. Die Stadt Darmstadt gestattet VERLO für die Laufzeit dieser Abstimmungsverein-
barung (Abstimmungserklärung gem. & 6 Abs. 3 VerpackV) die Mitbenutzung des
Sammelsystems für die PPK-Fraktion. Hinsichtlich Art und Umfang der Mitbenut-
zung des PPK-Sammelsystems im Rahmen des 8 6 Abs. 3 VerpackV sowie der
dafür von VERLO zu übernehmenden Kosten treffen die Parteien gesonderte
Vereinbarungen.

5. VERLO beteiligt sich anteilig an den zwischen der Stadt Darmstadt und der DSD
GmbH vereinbarten Entgelten gemäß 8 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV in Höhe von
1,79 €/EWla zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dabei bedeutet „anteilig“
in dem vorgenannten Sinne die über VERLO lizenzierte Menge an Verkaufsver-
packungen im jeweiligen Bundesland, bezogen auf das Gebiet der Stadt Darm-
stadt, im Verhältnis zu allen an diesem System teilnehmenden Systembetreibern
lizenzierten Mengen als Bezugsgröße für die Kostenermittlung. Die Festlegung
des Anteils erfolgt durch die gemeinsame Clearingstelle aller Systeme nach 8 6
Abs. 3 VerpackVO. Sobald sich die DSD GmbH gegenüber der Stadt Darmstadt
mit mehr als 1,79 €/EW/a zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den vor-
genannten Kosten beteiligt, verändert sich die Kostenbeteiligung von VERLO
nach Satz 1 entsprechend.

6. Die vorstehende Entgeltregelung entspricht der entsprechenden Regelung zwi-
schen der DSD GmbH und der Stadt Darmstadt vom 26.06.2007

Darmstadt, den... Hamburg, den ...........ne
ae : aan aeensnnnnnsnnnnnensnanentnnnen Euer Selen Kennnnennnerner rennen rennen
Oberbürgermeister Geschäftsführer

ae eahingar enenssennenseesensennnnnnen
Stadtrat

(Dienstsiegel) (Firmenstempel)

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0160
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.04.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00