2008/0160
Abstimmungsvereinbarung mit der Firma VERLO GmbH & Co. KG
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2008/0160
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.04.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat III Amt: EAD an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0160 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Abstimmungsvereinbarung mit der Firma VERLO GmbH & Co. KG Vorlage vom: 03.04.2008 Beschlussvorschlag: Der als Anlage beigefügten Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Firma VERLO GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Anlagen: Anlage zur Magistratsvorlage VERLO Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 03. April 2008: Die VERLO GmbH & Co. KG (kurz: VERLO) beabsichtigt, beim Hessischen Umweltministerium einen Antrag auf Freistellung als System nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung zu stellen. VERLO beabsichtigt, ähnlich wie die Landbell AG und andere Systembetreiber , das bestehende Sammelsystem der DSD GmbH (früher DSD AG) mit zu benutzen. Dies beinhaltet auch die Mitbenutzung der öffentlichen Papiereinsammlung durch den EAD. Durch die Mitbenutzung ergeben sich für die Bürgerschaft keinerlei Änderungen am derzeit bestehenden Sammelsystem. Die Verteilung der Mengen auf die beteiligten Systeme erfolgt erst nach der Einsammlung bzw. der Sortierung der Materialien. Der Entwurf der Abstimmungsvereinbarung wurde am 07. März 2008 in der Betriebskommissionssitzung des EAD beraten. Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat, dem Entwurf der Abstimmungsvereinbarung zuzustimmen. Der Abstimmungsvereinbarung beigefügt sind als Anlage 1 eine „Systembeschreibung“ des geplanten VERLO-Systems, als Anlage 2 die Systembeschreibung der Stadt Darmstadt zur Einsammlung von Verkaufsverpackungen“ und als Anlage 3 die „Zusatzvereinbarungen“ insbesondere über die Mitbenutzung der PPK-Sammlung sowie die anteilmäßige Kostenbeteiligung an den Nebenentgelten. Darmstadt, 03. April 2008 Der Dezernent III Klaus Feuchtinger Stadtrat Anlage
anlage 1
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ENTWURF Abstimmungsvereinbarung (Abstimmungserklärung gem. $ 6 Abs. 3 VerpackV) zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, Luisenplatz 5a, 64283 Darmstadt - nachfolgend „Stadt Darmstadt“ genannt - und der VERLO GmbH & Co.KG Gustav-Kunst-Str. 2-16 20539 Hamburg vertreten durch ihren Geschäftsführer, - nachfolgend „VERLO“ genannt - Die Stadt Darmstadt erklärt hiermit, dass eine Umsetzung des VERLO-Konzeptes zur Erfassung und Verwertung von Verpackungsmaterialien, das als Anlage 1 bei- liegt und Vertragsbestandteil ist, auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt gemäß 8 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsab- fällen (Verpackungsverordnung — VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. | S. 2379), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.07.2007 (BGBl. | S. 1462) mit ihr abge- stimmt ist. Aus Sicht der Stadt Darmstadt stehen einer Mitbenutzung des vorhandenen Erfas- sungssystems für Glas, Papier, Kunststoff, Verbunde, Weißblech und Aluminium durch VERLO keine Bedenken entgegen. Die Beschreibung des vorhandenen Sys- tems liegt als Anlage 2 und die Zusatzvereinbarungen liegen als Anlage 3 bei. Beide Anlagen sind Vertragsbestandteil. Soweit das Erfassungssystem von der Stadt Darmstadt betrieben wird, verpflichten sich die Vertragsparteien, Leistungsverträge für die jeweiligen Bereiche abzuschlie- Ren. Änderungen oder Ergänzungen des VERLO-Konzeptes werden mit der Stadt Darm- stadt erneut abgestimmt. Ferner behält sich die Stadt Darmstadt vor, entsprechende Abstimmungsvereinba- rungen (Abstimmungserklärungen gem. $ & Abs. 3 VerpackV) auch mit weiteren Wettbewerbern abzuschließen. -2- Die Vertragsparteien verpflichten sich, insbesondere für folgende Fälle, notwendige Vertragsanpassungsverhandlungen zu führen: - Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, - Änderung der als Anlage 2 beigefügten Systembeschreibung seitens der Stadt Darmstadt, - Änderung der bestehenden und Schließung einer neuen Abstimmungsvereinba- rung zwischen der DSD GmbH und der Stadt Darmstadt, - letztinstanzliche Entscheidung eines deutschen Gerichts, nach der die Mitbenut- zung des vorhandenen Erfassungssystems gegen deutsches Recht, insbesonde- re gegen die VerpackV verstößt. Die Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn sie nicht 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Die Stadt Darmstadt kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss kündigen, wenn VERLO die ihr nach dieser Vereinbarung obliegende Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher Abmahnung nicht innerhalb eines Monats er- füllt. Zwischen den Mahnungen und der Kündigung muss jeweils eine Frist von ei- nem Monat liegen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das von VERLO betriebene System ganz oder jedenfalls im Gebiet der Stadt Darmstadt dauerhaft scheitert. Die Abstimmungsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung durch das Land Hessen gemäß $ 6 Abs. 3 VerpackV. Darmstadt, den ........... ee Hamburg, den .................... ar aan eeenersennnsnnnnnnntnntntan vu 5 ion Ketsesersernenetnnensermanenn Oberbürgermeister Geschäftsführer ae euahinger Manssnanssnunesannennnnnn Stadtrat (Dienstsiegel) (Firmenstempel) VERLO GmbH & Co. KG ist eine Verpackungs-Rücknahme-Logistik-Organisation mit Sitz in Hamburg DSV - Duales System VERLO > Wir werden bald für Sie als Duales System tätig sein. SEV - Selbstentsorger VERLO > VERLO bietet unter dem Produktnamen srwnmermam' Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpa- ckungen seit 2001 ein maßgeschneidertes Dienst- leistungspaket für die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen an. Teilnehmern der Selbstentsorgerinitiative wird - bis zum testierten Mengenstromnachweis - ein lückenloser Service geboten. VERLO betreut bundesweit - in Zusammenarbeit mit diversen Entsorgungsfachbetrieben - eine Vielzahl von Vertreibern mit zur Zeit ca. 3.500 An- fallstellen. Freundlicher Service und individuelle Beratung bietet das VERLO CallCenter im Bedarfsfall. In Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten bietet VERLO seinen Kunden zusätzlich das gesamte Entsorgungsmanagement einschließlich der Dokumen- tation aller Abfallströme an. Impressum DB VERLO GmbH & Co. KG Gustav-Kunst-Straße 2-16 20539 Hamburg Telefon: +49 (40) 79 00 769 - O Telefax: +49 (40) 79 00 769 - 9 -info@verlo.org http://www.verlo.org Amtsgericht Hamburg Registernummer HRA 98132 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß ° 8 27a Umsatzsteuergesetz: DE 225 246 650 Geschäftsführer: Herr Hans Oetjens Anlage 2 System-Beschreibung der Stadt Darmstadt zur Einsammlung von Verkaufsverpackungen (entspricht der Vereinbarung mit der DSD GmbH (früher: DSD AG) vom 22.12.2003 und ist bezüglich einzelner Daten an die aktuelle Entwicklung sowie bezüglich der PPK-Sammlung an die zum 01.01.2008 veränderten Satzungsbestimmungen angepasst) 1. Altglassammiung Die Altglaseinsammlung erfolgt grundsätzlich durch eine farbgetrennte Sammlung (weiß, grün, braun) in Form einer Containersammlung (Bringsystem), bei der im Normalfall pro Standort ein sogenannter Altglasdrilling (d. h. je ein Behälter mit der Größe 1,8 m? pro Farbe) aufgestellt ist. An einzelnen Standorten ist die Zahl der Weißglasbehälter verdoppelt, um dem lokalen höheren Aufkommen gerecht zu werden. Außerdem gibt es einige wenige Standorte, bei denen aufgrund des typischen Anfalls nur Grünglasbehälter aufgestellt sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um einige Gaststätten bzw. Kliniken. Hier sind zum Teil auch statt der 1,8 m?-Container mit kleiner runder Einwurföffnung größere Container (Deckel- mulden) aufgestellt. Zur Zeit bestehen drei Standorte mit Unterflursystem. Die Stadt Darmstadt beabsichtigt, bis Ende 2010 bis zu 10 weitere Unterflurstandorte einzurichten. Der Entsorger hat dazu die Behälter zu stellen und die Abfuhr durchzuführen. Insgesamt stehen ca. 180 Containerstandorte — überwiegend im öffentlichen Verkehrsraum bzw. auf städtischem Gelände — der Bevölkerung zur Verfügung sowie ca. 20 Standplätze bei Großanfallstellen. Der Leerungsrhythmus für diese Behälter erstreckt sich auf Zeiträume von 2 x wöchentlich bis 1 x vierwöchentlich, je nach Standort, Behälterdichte im Umfeld und Glasfarbe. Nur durch diese teilweise hohe Leerungsfrequenz kann ein Überfüllen der Glascontainer weitgehend vermieden werden, so dass dies unabdingbar notwendig ist. Reklamationen wegen überfüllter Glascontainer werden bei Grün- und Weißglas innerhalb von 24 Stunden, in der Regel jedoch noch am gleichen Tag, erledigt. Lediglich bei Braunglas kann sich dieser Zeitraum aufgrund des wesentlich längeren Leerungsrhythmus (separate Tour) leicht erhöhen. Glasbehälterstandorte sind (zunehmend) mit separaten Abfallkörben ausgestattet, bei denen die Bürgerschaft sowohl Flaschen-/Gläserverschlüsse als auch Plastik- tüten, die beim Transport zum Glasbehälter genutzt wurden, einwerfen kann. Der Inhalt dieser Abfallkörbe wird der Verwertung im Rahmen der LVP-Einsammlung zugeführt. Glascontainerstandplätze werden grundsätzlich mindestens 1 x wöchentlich durch die jeweilige Standplatzkontrolle besichtigt und ggf. gereinigt. Dieser Anfahrrhythmus erhöht sich je nach Problematik des Standplatzes bis zu 7 x wöchentlich. Sofern sich die Glasmengen reduzieren sollten, ist es im Interesse der strukturellen Versorgung der Bevölkerung unabdingbar, dass die Dichte der Container grundsätzlich beibehalten wird. Reduzierungen der Sammelmenge können nur durch Verlängerung der Abfuhrrhythmen aufgefangen werden. 2. PPK-Einsammlung (Pappe/Papier/Karton-Einsammlung) Die öffentliche PPK-Einsammlung für grafische Altpapiere und Verkaufsverpackungen erfolgt im Wesentlichen im Holsystem. Hierzu sind auf den Grundstücken sowohl 240-1-PPK-Tonnen als auch 1,1 cbm-Container aufgestellt, die in zweiwöchentlichem Rhythmus, bei beeengten Verhältnissen auch öfter geleert werden. Eine Erweiterung des Behälterangebots um 120-I-PPK-Tonnen ist für das Frühjahr 2008 vorgesehen. An Standorten, die wegen Hochparterre u.ä. Barrieren nicht im Holsystem entsorgt werden können, wird es auch weiterhin im öffentlichen Straßenraum bzw. auf städtischem Gelände einige wenige öffentliche Container (1,1 m?-Container, 2,5- bzw. 5 m?-Container) geben. Die weiterhin noch vorhandenen Standplätze für die öffentlichen PPK-Container werden — wie bei den Glascontainern - regelmäßig von den Standplatzfahrzeugen überwacht und ggf. gereinigt. 3. LVP-Einsammlung (Leichtstoffverkaufsverpackungen-Einsammlun Grundsätzlich wird LVP im gesamten Stadtgebiet flächendeckend 14tägig mit gelben Säcken (Einsammlung ab Straßenrand) gesammelt. An maximal 10 % der Anfallstellen erfolgt die Sammlung auch wöchentlich oder mehrmals wöchentlich. Diese Sammlung wird ergänzt durch ca. 65 Container in den Größenordnungen 1,1 bis 5 m? an insgesamt ca. 55 Standorten im öffentlichen Straßenraum, die mit einem Leerungsrhythmus von 1 x wöchentlich bis 4 x wöchentlich je nach Standort und Nutzungsgrad angefahren werden. Außerdem werden öffentliche Einrichtungen, Gewerbebetriebe („gleichgestellte gewerbliche Anfallstellen“) sowie Großwohnanlagen durch Containersammlung mit ca. 540 Behältern von 1,1 m? bis 5 m? mit einem Leerungsrhythmus von 1 x 14tägig bis 2 x wöchentlich entsorgt. Die Ausgabe der gelben Säcke erfolgt über ca. 80 Ausgabestellen bei städtischen Dienststellen, Lotto-Totto-Annahmen und sonstigen Geschäften. Öffentliche LVP-Container-Standplätze werden je nach Notwendigkeit kontrolliert und teilweise bis zu 2 x täglich angefahren und gesäubert. Mit dem oben genannten System werden zur Zeit ca. 3.100 t pro Jahr LVP einge- sammelt. Falsch befüllte gelbe Säcke, die von den Mitarbeitern der Sammelfahrzeuge mit roten Aufklebern versehen wurden, aber von den Abfallerzeugern nicht mehr in den Privathaushalt zurückgeholt werden, werden regelmäßig im Rahmen der öffentlichen Straßenkontrolle durch die Umweltfahrzeuge als illegale Wildablagerung eingesammelt. Einige Anfallstellen im Rahmen der Sacksammlung werden in einer separaten Tour vom Standplatzfahrzeug angefahren, da sie entweder im Außenbereich liegen oder 3 die Zufahrt für die normalen Sammelfahrzeuge aufgrund zu geringer Straßenbreite bzw. Brückengewichtsbeschränkungen nicht möglich ist. 4. Allgemeines Während die verbleibenden PPK-Container überwiegend separat im öffentlichen Straßenraum/auf Gehwegen oder auf städtischen Flächen stehen, gibt es auch Standplätze, bei denen mindestens 2 Fraktionen stehen, teilweise 3 bzw. mit Alttextilien 4 Fraktionen. Diese Standplätze sind in unterschiedlichem Maße ausgebaut worden (Bodenbefestigung, Zäune, Palisaden, Begrünung etc.). Die Kosten für den Ausbau von Containerstandplätzen wurden — auch wenn sie in Einzelfällen von anderen städtischen Ämtern im Zuge anderer Baumaßnahmen vorgenommen wurden — vom EAD getragen. Die Abfuhrtermine für die LVP-Sacksammlung sowie für die Sammlung von PPK mit 240-I-MGB sind in dem städtischen Abfuhrkalender integriert. Das Beschwerdemanagement ist dergestalt ausgebaut, dass eingehende Beschwer- den umgehend überprüft werden und — soweit es sich um Container handelt — weitgehend am gleichen Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, erledigt werden. Anlage 3 Zusatzvereinbarungen zu der Abstimmungsvereinbarung vom .....nese zwischen der Stadt Darmstadt und VERLO 1. VERLO geht davon aus, dass die Stadt Darmstadt ihre Verpflichtungen gegen- über der DSD GmbH vertragsgerecht erfüllt. 2. VERLO verpflichtet sich zur Verwertung gemäß VerpackV. 3. Die Nachweise über die Verwertungswege der von VERLO übernommenen Wertstoffe werden von dieser gegenüber der Stadt Darmstadt gemäß VerpackV dargelegt. 4. Die Stadt Darmstadt gestattet VERLO für die Laufzeit dieser Abstimmungsverein- barung (Abstimmungserklärung gem. & 6 Abs. 3 VerpackV) die Mitbenutzung des Sammelsystems für die PPK-Fraktion. Hinsichtlich Art und Umfang der Mitbenut- zung des PPK-Sammelsystems im Rahmen des 8 6 Abs. 3 VerpackV sowie der dafür von VERLO zu übernehmenden Kosten treffen die Parteien gesonderte Vereinbarungen. 5. VERLO beteiligt sich anteilig an den zwischen der Stadt Darmstadt und der DSD GmbH vereinbarten Entgelten gemäß 8 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV in Höhe von 1,79 €/EWla zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dabei bedeutet „anteilig“ in dem vorgenannten Sinne die über VERLO lizenzierte Menge an Verkaufsver- packungen im jeweiligen Bundesland, bezogen auf das Gebiet der Stadt Darm- stadt, im Verhältnis zu allen an diesem System teilnehmenden Systembetreibern lizenzierten Mengen als Bezugsgröße für die Kostenermittlung. Die Festlegung des Anteils erfolgt durch die gemeinsame Clearingstelle aller Systeme nach 8 6 Abs. 3 VerpackVO. Sobald sich die DSD GmbH gegenüber der Stadt Darmstadt mit mehr als 1,79 €/EW/a zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den vor- genannten Kosten beteiligt, verändert sich die Kostenbeteiligung von VERLO nach Satz 1 entsprechend. 6. Die vorstehende Entgeltregelung entspricht der entsprechenden Regelung zwi- schen der DSD GmbH und der Stadt Darmstadt vom 26.06.2007 Darmstadt, den... Hamburg, den ...........ne ae : aan aeensnnnnnsnnnnnensnanentnnnen Euer Selen Kennnnennnerner rennen rennen Oberbürgermeister Geschäftsführer ae eahingar enenssennenseesensennnnnnen Stadtrat (Dienstsiegel) (Firmenstempel)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0160
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.04.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00