Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 0728/2026 vom 27.03.2026
Stand: Am 07.05.2026 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 Stadtmarketing Köln
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STADTMARKETING KÖLN STADTMARKETING KÖLN e.V iii STADTMARKETING KÖLN e.V. Stadt Köln - Der Oberbürgermeister DIE INTERESSENVERTRETUNG DER Amt für öffentlich KÖLNER WIRTSCHAFT Köln, 11. März 2026 Sehr gechrt iM. als Stadtmarketing Köln e.V. vertreten wir u.a. die Interessen des Einzelhandels, der Gastronomie und der Hotellerie insbesondere in der Kölner Innenstadt. In dieser Rolle beantragen wir die die verkaufsoffenen ‘Sonntage. Nach interner Abstimmung mit dem Einzelhandel haben wir uns entschieden, den verkaufsoffenen Sonntag, am 19. April 2026 nicht durchzuführen. Die Beantragung der offenen Sonntage für dieses Jahr erfolgte bereits im Sommer des Vorjahres mit einer Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln im Februar 2026. Die FIBO, weltgrößte Fitness- und Sportmesse als Anlassbezug steht dabei repräsentativ für die Themen Sport, Gesundheit, Prävention, auch in Verbindung mit dem Sportjahr Köln und seinem umfangreichen vielfältigen Programm. In diesem Jahr liegt zusätzlich der Fokus auf der Bewerbung zu olympischen und paralympischen Spielen mit Köln als Leading City. Da die Abstimmung zum Bürgerentscheid am 19.04.2026 ist, konzentrieren sich nach Rücksprache mit dem Sportamt die Aktivitäten der Stadt auf das Wochenende vor dem Termin des Bürgerentscheids, also auf den 10.-12.04.2026. Vor diesem Hintergrund ist es schwierig effektive Synergien aus dem Handel für das Rahmenprogramm des verkaufsoffenen Sonntags und eine Bewerbung der zusätzlichen Öffnungszeit zu erzielen. Hinzu kommt, dass sich der stationäre Einzelhandel in den vergangenen Monaten nochmals umfangreichen schwierigen Rahmenbedingungen zu stellen hat, die u.a. aus Kaufzurückhaltung und geopolitischen Entwicklungen resultieren. a a ee Ne Diese Gründe haben wesentlich zu unserer Entscheidung beigetragen und ich bitte Sie uns mitzuteilen, welche weiteren Schritte nun veranlasst werden müssen und welche Informationen Sie noch zusätzlich von uns benötigen. Mit freundlichen Grüßen STADTMARKETING KÖLN Geschäftsführerin -
Anlage 1 Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026
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Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen: Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz vom Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet. § 1 Die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtteilen: Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal; Sülz-Klettenberg und Porz wird wie folgt geändert: Die in § 1 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil Innenstadt am Sonntag, den 19.04.2026 findet nicht statt und wird daher aufgehoben. § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2026. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde -
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 0728/2026 Freigabedatum 27.03.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Begründung für die Dringlichkeit: Die Aufhebung des Termins am 19.04.2026 ist dringend geboten, da ansonsten die im be- günstigten Bereich befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Inte- resse öffnen dürfen. Da der Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihen- folge nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits für den 19.04.2026 geneh- migt ist, ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Beschluss: 1. Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat der Stadt Köln nachfolgenden Beschluss zu fassen: Gemäß § 41 GO NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (LÖG NRW) wird die in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen erlassen. 2. Die Bezirksvertretung (Innenstadt) genehmigt vorstehende Dringlichkeitsentscheidung. ☒ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt ☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum 26.03.2026 Unterschrift gez. Cazier Unterschrift gez. Polat Bezirksbürgermeisterin stellv. Bezirksbürgermeister 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen (Vor- lagennummer 3384/2025) beschlossen. Darin wurde im Rahmen der „FIBO“ der 19.04.2026 als verkaufsoffener Sonntag freigegeben. Stadtmarketing Köln hat am 11.03.2026 (Anlage 2) der Verwaltung mitgeteilt, dass der vorge- sehene Termin nicht realisiert werden kann, da am 19.04.2026 die Abstimmung zum Bürger- entscheid über eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele mit Köln als Leading City stattfindet. Die vom Sportamt der Stadt Köln geplanten Aktivitäten in Verbindung mit der Verkaufsstellen- öffnung wurden auf das Wochenende vor dem Abstimmungstermin verlegt. Somit ist es nicht möglich, ein entsprechendes Rahmenprogramm für die geplante beglei- tende Verkaufsstellenöffnung zu organisieren. Es entfällt daher die Grundlage für die Durch- führung der vorgesehenen Verkaufsstellenöffnung an dem ursprünglich geplanten Termin.
Beratungsverlauf
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07.05.2026
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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