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0728/2026

Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 27.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026, TOP 3.3

Anlage 2 Stadtmarketing Köln

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Anlage 1 Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Stadtmarketing Köln

2021 Zeichen

STADTMARKETING KÖLN
STADTMARKETING KÖLN e.V iii STADTMARKETING KÖLN e.V.
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister DIE INTERESSENVERTRETUNG DER
Amt für öffentlich KÖLNER WIRTSCHAFT

Köln, 11. März 2026

Sehr gechrt iM.

als Stadtmarketing Köln e.V. vertreten wir u.a. die Interessen des Einzelhandels, der Gastronomie
und der Hotellerie insbesondere in der Kölner Innenstadt. In dieser Rolle beantragen wir die die
verkaufsoffenen ‘Sonntage. Nach interner Abstimmung mit dem Einzelhandel haben wir uns
entschieden, den verkaufsoffenen Sonntag, am 19. April 2026 nicht durchzuführen.

Die Beantragung der offenen Sonntage für dieses Jahr erfolgte bereits im Sommer des Vorjahres mit
einer Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln im Februar 2026.

Die FIBO, weltgrößte Fitness- und Sportmesse als Anlassbezug steht dabei repräsentativ für die
Themen Sport, Gesundheit, Prävention, auch in Verbindung mit dem Sportjahr Köln und seinem
umfangreichen vielfältigen Programm. In diesem Jahr liegt zusätzlich der Fokus auf der Bewerbung
zu olympischen und paralympischen Spielen mit Köln als Leading City. Da die Abstimmung zum
Bürgerentscheid am 19.04.2026 ist, konzentrieren sich nach Rücksprache mit dem Sportamt die
Aktivitäten der Stadt auf das Wochenende vor dem Termin des Bürgerentscheids, also auf den
10.-12.04.2026.

Vor diesem Hintergrund ist es schwierig effektive Synergien aus dem Handel für das
Rahmenprogramm des verkaufsoffenen Sonntags und eine Bewerbung der zusätzlichen
Öffnungszeit zu erzielen. Hinzu kommt, dass sich der stationäre Einzelhandel in den vergangenen
Monaten nochmals umfangreichen schwierigen Rahmenbedingungen zu stellen hat, die u.a. aus
Kaufzurückhaltung und geopolitischen Entwicklungen resultieren.

a a ee Ne

Diese Gründe haben wesentlich zu unserer Entscheidung beigetragen und ich bitte Sie uns
mitzuteilen, welche weiteren Schritte nun veranlasst werden müssen und welche Informationen Sie
noch zusätzlich von uns benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
STADTMARKETING KÖLN

Geschäftsführerin

Anlage 1 Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026

1209 Zeichen

Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 
2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen: 
Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz 
vom       
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes 
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 
516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten 
am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet. 
§ 1 
Die Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtteilen: Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal; 
Sülz-Klettenberg und Porz wird wie folgt geändert: 
Die in § 1 Abs. 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2026 über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen genehmigte 
Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil Innenstadt am Sonntag, den 19.04.2026 findet 
nicht statt und wird daher aufgehoben. 
§ 2 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2026. 
 
 
        Stadt Köln 
        als örtliche Ordnungsbehörde

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

3183 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 0728/2026 
Freigabedatum 
27.03.2026  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 
2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Innenstadt, 
Rodenkirchen, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Aufhebung des Termins am 19.04.2026 ist dringend geboten, da ansonsten die im be-
günstigten Bereich befindlichen Verkaufsstellen auch ohne rechtfertigendes öffentliches Inte-
resse öffnen dürfen.  
 
Da der Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt innerhalb der regelmäßigen Sitzungsreihen-
folge nicht erreicht werden können und die Ladenöffnung bereits für den 19.04.2026 geneh-
migt ist, ist die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
1. Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 
(GO NRW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem 
Rat der Stadt Köln nachfolgenden Beschluss zu fassen: 
 
Gemäß § 41 GO NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöff-
nungszeiten (LÖG NRW) wird die in der Anlage 1 beigefügten Änderungsverordnung für 
das Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen erlassen. 
 
2. Die Bezirksvertretung (Innenstadt) genehmigt vorstehende Dringlichkeitsentscheidung. 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ oder 
„Anlage 1 und 2“) 
☐ abgelehnt 
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) 
 
Datum 
26.03.2026 
 Unterschrift 
gez. Cazier 
 Unterschrift 
gez. Polat 
  Bezirksbürgermeisterin  stellv. Bezirksbürgermeister

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 die Ordnungsbehördliche Verordnung für das 
Jahr 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen (Vor-
lagennummer 3384/2025) beschlossen.  
 
Darin wurde im Rahmen der „FIBO“ der 19.04.2026 als verkaufsoffener Sonntag freigegeben.  
Stadtmarketing Köln hat am 11.03.2026 (Anlage 2) der Verwaltung mitgeteilt, dass der vorge-
sehene Termin nicht realisiert werden kann, da am 19.04.2026 die Abstimmung zum Bürger-
entscheid über eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele mit Köln als 
Leading City stattfindet. 
Die vom Sportamt der Stadt Köln geplanten Aktivitäten in Verbindung mit der Verkaufsstellen-
öffnung wurden auf das Wochenende vor dem Abstimmungstermin verlegt. 
Somit ist es nicht möglich, ein entsprechendes Rahmenprogramm für die geplante beglei-
tende Verkaufsstellenöffnung zu organisieren. Es entfällt daher die Grundlage für die Durch-
führung der vorgesehenen Verkaufsstellenöffnung an dem ursprünglich geplanten Termin.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0728/2026
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.03.2026
Erstellt
11.03.2026 13:15