3237/2018
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Chorweiler zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3237/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Chorweiler zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Chorweiler.“ (2) Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abge- stimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 2 Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig bedarfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in aus- reichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderpro-gramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen
6 FINAL Chorweiler Spielplatzbedarfsplanung 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Köln, im September 2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugendförderung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 2 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.1 Hintergrund und Ziele ...................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Programmen .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 (2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 ....................................................... 8 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem .................... 11 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 15 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen (noch) ohne Grundstück .............................................. 15 2.4.3. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 16 2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 17 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 1.1 Hintergrund und Ziele Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e- wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t- schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setzt damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 besc hlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts- standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätss tandards heben ab auf Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s- tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig, der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielor ientierung darstellt, und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualita tive Versorgungs- lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der Stadtteile differenziert zu beschreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n- kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1). Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h- ner*in als ver bindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen teilweise jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l- lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e- rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal- tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net- tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe- gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r- renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h- tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaugebiete, durch Ratsb e- schluss zu bestätigen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 5 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei ab- schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung konkrete Maßnahmenpl a- nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s- gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretungen durc h- geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r- tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h- menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden form ell zur abschließenden Erört e- rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensw eise können zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e- genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u- gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü- gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k- lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l- zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i- nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB). Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung klargestellt, dass auch Kinder un d Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB). Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e- benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n- nen und Bürger, die zukünfti g und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielplatzb e- darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es im Rahmen immer größer werdender Wohnba u- projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 6 lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt. Im Rahmen des Akt ionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in Stadtplanung und Stadtentwicklung. Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum – konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert den hohen Ste llenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen konze p- tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e- wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e- gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplä tze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a- teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Ki ndertagespflegepersonen, Spielplatz- paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsana lysen, weitere Bewegungs- flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r- bindungslinie zur laufenden Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugen dliche im öf- fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stad tgebiet“ aus dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o- grammen Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe von Verbi n- dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e- danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, St adt- sowie J u- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e- biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e- samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t- genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien zur Spielplat z- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 7 bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e- menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in dem in den Sozialräumen überdachte, klimao ffene Sportflächen für die Jugendlichen im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s- möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung einen Schub. Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e- gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r- spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge - richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwic klung. Für die gesamtstädtische Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h- tung von Wirkungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s- lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leit linien der D e- zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d- tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030 “ ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s- schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Leitprojekten in A b- stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r- liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u- fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla- nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t- wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan- gieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i- chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiften de, stadtteilentwickelnde und sozial integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o- operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetz ung der vorliegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßnahmen - planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen dargestellt werden. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 8 (2) Maßnahmenplanung Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta n- denen Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen . Danach erfolgt eine kurze Übersi cht zum Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit Spielflächen und der qualitativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u- grunde legt. Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vor gelegt wird. Anschließend folgt die Darstellung der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Verei nbarungen mit den B e- zirksvertretungen. 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 In dem o .g. Zeitraum wurden insgesamt 51 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbe s- serung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durc hgeführt inkl. des Baus von fünf Neuanlagen. Neue öffentliche Spiel- und Bolzplätze sowie weitere Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche konnten z.B. auch mit Investoren von Wohnungsbauma ß- nahmen umgesetzt werden, wie dem Spielplatz „Rotmilanweg“ und „ Straberger- weg/Elvira-Tuszik-Straße“ in Roggendorf / Then hoven. Durch diese Maßnahmen konnte die Versorgungsquote im Stadtteil deutlich angehoben werden Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnahme Fertigstellung Merkenich Bolzplatz Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße (hin- term Deich) Neuanlage 2011 Bolzplatz Kasselberger Weg/ Merkenicher Hauptstraße (hin- term Deich) Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatz Rheindam/Fährgasse Umgestaltung 2018 Fühlingen Spielplatz Fühlinger See/Bootshaus Ersatzbeschaffung 2014 Spielplatz Feldblumenweg Umgestaltung 2017 Seeberg Spielplatz Matarèweg Nord Ersatzbeschaffung 2014 Spielplatz Riphanstraße/ Grün- zug Umgestaltung 2014 Spielplatz Geranienweg Umgestaltung 2014 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 9 Spielplatz Karl-Marx-Allee/Otto- Braun-Str./Grünzug Ersatzbeschaffung 2018 Heimersdorf Spielplatz Oleanderweg Umgestaltung 2014 Spielplatz Giershausener Weg Umgestaltung 2014 Spielplatz Am Eichelberg Neugestaltung 2016 Spielplatz Stallagsweg Umgestaltung 2017 Lindweiler Spielplatz Marienberger Weg Neugestaltung 2015 Spielplatz Hartenfelsweg Neugestaltung 2017 Spielplatz Pingenweg Neugestaltung 2017 Pesch Bolzplatz Pescher Straße Ersatzbeschaffung 2012 Spielplatz Pescher Stra- ße/Pescher See Umgestaltung 2013 Spielplatz Nelken- weg/Behringweg Umgestaltung 2013 Spielplatz Heinering Ersatzbeschaffung 2014 Bolzplatz Pescher Holz- weg/Toni-Welter-Straße Ersatzbeschaffung 2015 Esch/Auweiler Spielplatz Boskopweg Neuanlage (Inves- tor) 2013 Spielplatz Auweiler Dorfplatz/ Auweiler Straße Umgestaltung 2013 Spielplatz Heinrich-Zille-Straße Umgestaltung 2014 Spielplatz Akazienstraße Umgestaltung 2014 Spielplatz Johannes-Prassel- Straße Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatz Andreasstraße Umgestaltung 2018 Spielplatz Am Palmkäulchen Umgestaltung 2018 Spielplatz Am Scheidweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Auweiler Dorfplatz/ Auweiler Straße Ersatzbeschaffung + Spende 2018 Volkhoven/ Weiler Spielplatz Gertrud-Bollenrath- Straße Umgestaltung 2014 Chorweiler Bolzplatz Elbeallee Ersatzbeschaffung 2013 Spielplatz Spreeweg West Ersatzbeschaffung 2014 Spielplatz Muldeweg Ersatzbeschaffung 2014 Spielplatz Katzbachweg Umgestaltung 2016 Spielplatz Willi-Suth-Allee Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatz Spreeweg West Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatz Unstrutweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Diemelweg- Süd/Moldaustraße Umgestaltung 2018 Blumenberg Bolzplatz Ernstbergstraße Umgestaltung 2011 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 10 Spielplatz Weichsel- ring/Langenbergstraße Ersatzbeschaffung 2014 Bolzplatz Ernstbergstraße Ersatzbeschaffung 2014 Spielplatz Langenbergstraße Nord Ersatzbeschaffung 2015 Spielplatz Teufelsbergstraße Umgestaltung 2015 Roggendorf/ Thenhoven Spielplatz Rotmilanweg Neuanlage 2016 Spielplatz Straberger- weg/Elvira-Tuszik-Straße Neuanlage (Inves- tor) 2018 Worringen Spielplatz Krebelspfad/ Ernst- Wolff-Straße Neuanlage 2013 Spielplatz Bolligstraße Umgestaltung 2014 Spielplatz St.-Tönnis-Straße Neugestaltung 2015 Spielplatz Hackhauser Weg Umgestaltung 2016 Spielplatz Bolligstraße Ersatzbeschaffung 2017 51 Maßnah- men 18 Ersatzbeschaffungen 23 Umgestaltungen 5 Neugestaltungen 5 Neuanlagen 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote Die Maßnahmenplanung unter liegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse der für die relevanten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. Spielwert auf den umliegenden Spielplätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausrei- chende planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressou r- cen). Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhand des Koordinatensystems auf Seite 12 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwertes oder der Versorgungsquote erkennen. Dab ei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell und seinen Ergebnissen abarbeiten und priorisieren lassen. Diese sind insbesondere: • Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen • Ersatzbeschaffungen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden • Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren • Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) • Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 11 Die nachfolgende Tabelle über die Kriterien, welche in die Berechnung des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote Spielwert Innerhalb dieser Hauptkategorien wurden mehrere Teilaspekte mit Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwerts des Hauptkriteriums wurde aus den ei n- zelnen Teilaspekten ein Durc h- schnittswert gebildet. Standort Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck des Platzes Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen Erlebniswert für Kinder und Jugendliche Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s- gruppen Versorgungsquote Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n- wohner 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflä- chen in Chorweiler gesteigert werden. Bei der Versorgungsquote liegt Chorweiler weit über dem städtischen Durchschnitt. 9 von 12 Stadtteile liegen in der Versorgungsquote oberhalb des städtischen Mittels. Die Versorgungsquote von 85% konnte gehalten werden. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 12 Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t- ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n- wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die Anza hl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtte ile mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind mit gesondertem Icon gekennzeichnet. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 13 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r- gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Chorweiler im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s- bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. o Für die Flächen Moldaustraße in Chorweiler, Jakobusstraße in Pe sch, Mer i- anstraße/Fühlinger Weg -Süd in Volkhoven/Weiler wurde in den jeweiligen Flächenpässen festgehalten, dass anteilig andere Nutzungen zu berücksicht i- gen sind, u.a. die Realisierung von Spielflächen. o Für die Flächen Westliches Blumenberg, Östliches Blu menberg sowie Merian- straße/Fühlinger Weg in Volkhoven/Weiler ist festzuhalten, dass der hier vo r- gesehene Wohnungsbau auf Grundstücksbereiche abstellt, die in den best e- henden Bebauungsplänen unter anderem mit den Zweckbestimmungen Spiel - und Bolzplatz versehen sind. Nach Auffassung der Kinder- und Jugendverwal- tung sollten die verzeichneten Spielplatzflächen auf Grund der gegebenen Bedarfslage erhalten und bei einer Wohnungsbebauung berücksichtigt we r- den. Im Rahmen eines ggf. zu verwirklichenden städtebaulichen Großprojektes „Im Kreuz- feld“ in Blumenberg - nach Stadtentwicklungskonzept Wohnen geplant mit insg esamt rund 2.200 neuen Wohneinheiten - sind von Seiten der Kinder - und Jugendverwa l- tung eine Reihe von bedarfsgerechten Maßnahmen für Bildungsinfrastruktu r für Ki n- der und Jugendliche vorgesehen, unter anderem auch adäquate Spiel - und Bew e- gungsflächen. im Rahmen des ISEK (Inte- griertes Stadtentwicklungs- konzept) und mit Städtebau- fördermitteln des Landes wer- den die Chorweiler Spielplätze „Osloer Straß e“ und „Kopen- hagener Straße“ finanziert. Die ISEK Maßnahmen Spielplatz Osloer Straße/Athener Ring“ in Köln-Chorweiler und der Bol z- platz „Elbeallee“ in Köln Cho r- weiler-Nord werden mit Mittel aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwic k- lung) finanziert. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 14 Mit Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 27.02.2018 wurde die Verwaltung au f- gefordert in Chorweiler eine jugendgerechte Angebotsfläche einzurichten. Die Ve r- waltung hat die Umsetzung in die Planungen mit aufgenommen. o Gemeinsam mit der Bezirksvertretung wu rde die Umsetzung e iner Chill-Area mit Chill-Hütte und ergänzendem Angebot in Chorweiler abgestimmt. o Darüber hinaus wurden eine Fläche für Chill -Hütte mit Freizeitangebot für Kin- der und Jugendliche für den Stadtteil Merke nich/Rheinkassel/Langel und eine BMX- bzw. Mountain-Bike-Fläche in Pesch als Prüfauftrag aufgenommen und in die Maßnahmenplanung einbezogen. Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt, weiterhin nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu find en. Ein Lösun gsansatz besteht im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. Heimersdorf: Neugestaltung Giershausener Weg, Plan und Eröffnungsfeier Im Rahmen des Interfraktionellen Gespräches vom 30.01.2018 der Bezirksvertretung Chor- weiler hat die Kinder- und Jugendverwaltung folgende Maßnahmenplanungen vorgestellt und gemeinsam abgestimmt. Bei der Verbesserung der Spielangebote soll das Augenmerk insbesondere auf den nachfo l- genden Stadtteilen liegen: • Merkenich (hier insbesondere in den Rheindörfern) • Chorweiler • Roggendorf/Thenhoven • Pesch • Seeberg Anhand der Darstellung der Versorgungsquote und Spielwert der Spielplätze im Stadtgebiet, stellt die Bezirksvertretung Chorweiler eine Unterversorgung fest. Insbesondere in den Stadt- teilen Worringen, Roggendorf/Thenhoven, Seeberg, Fühlingen Pesch, die unter einer Ve r- sorgungsquote von 60% liegen. Auf diese Stadtteile soll besonders geac htet werden. Die Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 15 Bezirksvertretung bietet ihre Unterstützung durch politische Anfragen oder B eschlüsse bzw. auch durch bezirksorientierte Mittel /Stadtverschönerungsmittel etc. an. Dies umfasst insbesondere die Suche nach folgenden zusätzlichen Flächen (Neuanlagen): • eine Fläche für einen Bolzplatz in Fühlingen • Flächen für den Stadtteil Seeberg-Süd • Flächen für den Stadtteil Worringen • eine Fläche für einen Bolzplatz in Roggendorf/Thenhoven 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen Stadtteil Spiel- und Bolzplatz bzw. Aktionsfläche Art der Maßnahme Merkenich Spielplatz „Kasselberger Weg - Feldkasseler Weg“ Umgestaltung Seeberg Spielplatz „Magnolienweg“ Umgestaltung Spielplatz „Abendrothstraße“ Umgestaltung Bolzplatz „Karl-Marx- Allee/Merianstraße/Grünzug“ Umgestaltung / Neugestaltung (mit Jugendangebot) Pesch Spielplatz "Kästnerstraße" Ersatzbeschaffung Spielplatz „Franz-Grillpanzer- Ring“ Umgestaltung Chorweiler Spielplatz „Tiberstraße - Olaf- Palme-Park“ Umgestaltung (mit Jugendange- bot) Roggendorf - Thenhoven Spielplatz „Gutnikstraße“ Umgestaltung Auweiler Spiel-und Bolzplatz "Grees- berger Straße" Neugestaltung (mit Jugendan- gebot) 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen (noch) ohne Grundstück Im interfraktionellen Gespräch wurden Maßnahmen eingebracht bei denen eine Planung erst möglich ist, wenn geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Merkenich in Rheinkassel/Langel: Fläche für Chill-Hütte mit Freizeitan- gebot Neuanlage Fühlingen Bolzplatz Neuanlage Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 16 Seeberg neue Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen Neuanlage Pesch BMX- bzw. Mountain-Bike- Fläche Neuanlage Roggendorf - Thenhoven Bolzplatz Neuanlage Worringen neue Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen Neuanlage 2.4.3. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – Die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punkt 2.1.2. Stadtteil Spiel-, Bewegungs- bzw. Aktionsflächen Art der Maßnahme Merkenich Spielplatz "Merkenicher Hauptstraße / Kaplanshof" Umgestaltung Kletternetztower mit Drehquirl Spielplatz „Hitdorfer Fährweg“ (Langel lrh.) Umgestaltung auf dem Was- sererlebnispfad Hinweis auf Spielplatz mit Fähren-Spielanlage Seeberg Spielplatz "Paul-Löbe-Weg" Ersatzbeschaffung Spielplatz „Riphanstra- ße/Grünzug“ Umgestaltung in Planung Pesch Spielplatz „Nelken- weg/Behringweg“ Ersatzbeschaffung Spielplatz „Pescher Str./Pescher See“ Ersatzbeschaffung Spielplatz „Offenbachstraße“ Ersatzbeschaffung Volkhoven-Weiler Spielplatz „Damiansweg“ Neuanlage (Investor) Spielplatz „ Wezelostr. / Wind- röschenweg / Everhard-Dolff- Weg“ Ersatzbeschaffung Chorweiler Spielplatz "Osloer Straße" Neugestaltung (Städtebauförde- rung) Spielplatz "Kopenhagener Straße„ Neugestaltung (Städtebauförde- rung) Bolzplatz „Elbeallee“ Neugestaltung (EFRE) neuer Bodenbelag und Einfassungen Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 17 Spielplatz "Osloer Stra- ße/Athener Ring" Neugestaltung (EFRE) große Outdoor-Gym-Anlage mit Ju- gendunterstand Spielplatz "Leineweg-Ost" Neugestaltung vielseitige Kletter- Anlage mit gebogener Röhren- rutsche, Spielhäuschen mit Rut- sche, Pärchenschaukel und bar- rierefrei Sitz-Tisch-Kombis Spielplatz "Willi-Suth-Allee (Süd)" Umgestaltung Kletteranlage mit rutsche und Mini-Netzschaukel für kleinere Kinder Spielplatz „Swinestraße“ Neuanlage (Investor) Spielplatz / Bolzplatz Mulde- weg Neuanlage (Teil-Koopration mit Investor) Chill-Area mit Chill Hüt- te und ergänzendem Jugendan- gebot Roggendorf - Thenhoven Spielplatz „Motten- kaul/Sinnersdorfer Straße“ Neuanlage (Investor) Spielplatz „Gutnikstraße“ Ersatzbeschaffung Esch Spielplatz " Johannes-Prassel- Straße" Ersatzbeschaffung Heimersdorf Spielplatz "Giershausener Weg" Neugestaltung Multifunktionaler Spielplatz für Jung und Alt mit Unterstand Blumenberg Spielplatz "Arembergstraße / Malbergstraße" Umgestaltung in Planung Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö- hung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange- bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 2.5. Weitere Vereinbarungen Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e- schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegung s- und Aktionsflächen be- troffen sind. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Chorweiler 18 Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß- nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der mult ifunktionalen Nutzung von Fl ä- chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s- lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsb e- richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres. Chorweiler: Umgestaltung Unstrutweg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3237/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 05.10.2018 09:16