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AN/0536/2018

Antikorruption in Köln - Brauchen wir ein besseres Controlling, z. B. bei der Unterbringung von Flüchtlingen?

Parteilos Anfrage nach § 4 12.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.04.2018, TOP 6.7

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

4782 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.04.2018 
 
AN/0536/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 23.04.2018 
 
Antikorruption in Köln - Brauchen wir ein besseres Controlling, z. B. bei der Unterbringung 
von Flüchtlingen? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses 
am 23.04.2018 aufzunehmen: 
 
Das „Lagebild Korruption des Landeskriminalamtes NRW 2016" zeigt auf, dass die Zahl der  Korrup-
tionsstraftaten in NRW ansteigt. In diesem Bericht heißt es, dass sich die Zahl der Delikte im Wir t-
schaftsbereich von 2015 auf 2016 verdoppelt habe. Positiv angemerkt wird allerdings, dass erstmals 
seit Jahren ein Rückgang der Korruptionsverfahren im Bereich  der öffentlichen Verwaltung ve r-
zeichnet wurde. Korruption habe 2016 für einen gemeldeten Schaden von 29 Millionen Euro  ge-
sorgt, acht Millionen mehr als im Vo rjahr. Im Lagebericht werden auch Vorschläge zur Prävention 
unterbreitet, z. B. die Etablierung einer A ntikorruptionsbeauftragten. Köln hat seit dem 1. April 2015 
wieder eine Antikorruptionsbeauftragte. Zuvor war die Stelle längere Zeit vakant.  
 
Zurzeit beschäftigt die sehr teure Hotelunterbringung von Flüchtlingen die Stadtpolitik. Die Stadt 
Köln hatte noch im Oktober 2017 einen Siebenjahresvertrag über die Zahlung von über 2,5 Millionen 
Euro für die Unterbringung in einem Hotel abgeschlossen, das einer CDU-Politikerin gehört. Es stellt 
sich berechtigterweise die Frage, warum solche langfristigen Verträge noch  im Oktober 2017 g e-
schlossen werden konnten, obwohl es immer weniger Menschen schaffen, nach Deutschland zu 
fliehen. Zudem stellen Hotels eine sehr schlechte Form  der Dauerunterbringung dar. Die dort unte r-
gebrachten Menschen leiden an Platznot, mangelnder Privatsphäre und sie können sich nicht selbst 
versorgen. Ein Hotel sollte also höchstens für eine kurze Durchg angszeit als Notunterkunft fungi e-
ren. Flüchtlinge und insbesondere Familien sollten nicht länger als drei Monate dort unterg ebracht

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werden. Die Frage ist, ob bei Verträgen mit hohen Summen ein erweitertes Controlling mit Beteil i-
gung der Antikorruptionsbeauftragten sinnvoll wäre. Zwar gab es in einigen Flüchtlingsberic hten das 
Kapitel "Strategisches- und Finanzcontrolling", das aber nicht über Details von Verträgen informie r-
te.  
 
Vor einem Jahr wurden Fälle von Korruption bei der Wohnungsvermittlung für Flüc htlinge bekannt. 
In einer Anfrage aus dem Jahr 2015 fragten  wir anlässlich der Implementierung von V erena Meyers 
als Antikorruptionsbeauftragten schon einmal nach  der Anzahl der bekannten Ko rruptionsfälle und 
den Maßnahmen der Stadt  Köln im Bereich der Ant ikorruption. In Neuss zeugt ein Bericht des A n-
tikorruptionsbeauftragten von den dortigen Präventionsbemühungen.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Wie viele Fälle von versuchter oder tatsächlicher Korruption, von „Wucherpreisen“ ode r Unter-
schlagung wurden seit 2015 der Stadtverwaltung, der Antikorruptionsbeauftragten oder dem 
Rechnungsprüfungsausschuss bekannt bzw. ggf. von ihnen aufgedeckt und bearbeitet, und we l-
che Schlüsse wurden aus diesen Fällen gezogen? Wäre es mit den jetzigen  Mitteln machbar ei-
nen jährlichen Bericht der Antikorruptionsbeauftragten für den AVR zu fertigen? 
 
2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus der Kritik am im Oktober 2017 geschlossenen Si e-
benjahresvertrag mit dem Hotel von Frau Horitzky? Gab es im konkreten Fall ein Controlling?  
 
3. Gibt es Pläne für eine Verbesserung des Controllings in Bezug auf Verträge mit hohen Summen, 
z. B. im Sozialbereich, und wenn ja: welche? 
 
4. Für die Beantwortung der Fragen zu den aktuellen Fällen der Flüchtlingsunterbringung in Hot els 
bitten wir auch das „Dezernat V - Soziales, Integration und Umwelt“ um Stellungnahme. Wie vi e-
le Familien leben schon wie lange in Kölner Hotels? Hält die Stadtverwaltung die Hotelunterbri n-
gung für geeignet, um größere Familien unterzubringen? (Bitte mit Begründung) 
 
5. Ist es für Ratsmitglieder möglich, z. B. Verträge zur Flüchtlingsunterbringung und Leistungsb e-
schreibungen für Betreiber der Unterkünfte, einzusehen, z. B. im nichtöffentlichen Teil einer 
Ausschusssitzung?  
 
 
 
Gez. Thomas Hegenbarth     gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0536/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
12.04.2018
Erstellt
11.04.2018 22:05