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0249/2019

Interkulturelle Zentren - Schreiben des Sprecherkreises

Mitteilung Ausschuss 21.01.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.01.2019, TOP 5.9

Mitteilung Ausschuss

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Schreiben des Sprecherkreises der Interkulturelle Zentren

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Mitteilung Ausschuss

529 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 21.01.2019 
 0249/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 21.01.2019 
 
Interkulturelle Zentren - Schreiben des Sprecherkreises 
Der AK 2 – Geflüchtete, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement hat das beigefüg-
te Schreiben des Sprecherkreises der Interkulturellen Zentren diskutiert und darum gebeten, den In-
tegrationsrat darüber zur Sitzung am 21.1.19 in Kenntnis zu setzen. 
 
Anlage 
 
 
gez. Reker

Schreiben des Sprecherkreises der Interkulturelle Zentren

6155 Zeichen

pr DEMOKRATIE
TEILHABE
VIELFALT
KÖLN

DTVK eV. A tr. 20. 50769 Köln
Köln, 21.12.2018

Sehr geehrte Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Köln,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte migrationspolitische Sprecherinnen und Sprecher der Kölner Ratsfraktionen,

die Interkulturellen Zentren (IK-Zentren) in Köln sind bewährte Akteure der Kölner
Stadtgesellschaft und deshalb selbstverständlicher Teil des Kölner Konzeptes zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft. Ihre Aufgaben und ihre Bedeutung sind in den letzten Jahren
insbesondere durch die verstärkte Migration gewachsen. Die IK-Zentren sind insbesondere für
Neu- Kölner und Kölnerinnen eine wichtige Brücke zu den formellen und informellen
Regelsystemen in der Stadt. Damit leisten sie einen erheblichen Beitrag für das
Zusammenleben in unserer Stadt. Denn die Zentren sind zum einen oft die erste Anlaufstelle für
neu nach Köln kommende Menschen, andererseits sind sie der Begegnungsort für
Ankommende, Hiergebliebene und „Urkölnerinnen und Urkölner“!

Wie Sie wissen, erweitern die Zentren durch ihr Engagement die von der Stadt eingesetzten
Mittel aus der Zentrenförderung und anderen städtischen Zuschüssen für die Zentrenarbeit um
das Doppelte durch die Einwerbung von Drittmitteln. Dennoch muss es eine angemessene
Basisförderung geben, um dieses Engagement auch in der aktuellen Situation zu sichern. Wir,
die Zentren im Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren in Köln, bitten Sie daher um Ihre

Unterstützung!
Perspektive der Zentrenfinanzierung

Die gewachsene Vielfalt in Köln macht aus Sicht der Träger der Interkulturellen Zentren eine
Überprüfung und Anpassung der Förderung erforderlich. Derzeit stehen für die Förderung der
Interkulturellen Zentren insgesamt 446.000 Euro zur Verfügung. Damit werden insgesamt 40
Zentren unterschiedlicher Größe gefördert. Die letzte Anpassung der Fördersumme erfolgte im
Rahmen der Mittelbewilligung für das Interkulturelle Maßnahmenprogramm 2015, also als
Reaktion auf einen Bedarf, der bereits vor der verstärkten Migration entstanden war. Inzwischen
hat in Köln nicht nur die Zahl der Neu-Ankommenden signifikant zugenommen. Auch die
Lebenssituation Vieler hat sich in den letzten Jahren verändert — und es sind Bedürfnisse und
Bedarfe entstanden, die zielgruppenspezifische und interdisziplinäre Ansätze notwendig
machen.

pr DEMOKRATIE
TEILHABE
VIELFALT
KÖLN

Damit haben sich einerseits die Engagementfelder der Interkulturellen Zentren erweitert und
andererseits sind neue Migrantenorganisationen hinzugekommen, die neue Communities
ansprechen und dies auch als Interkulturelles Zentrum tun sollten.

Nicht angepasst wurden seit 2007 die Fördersätze der einzelnen Zentren. Seit 2007 werden

Zentren in der jeweiligen Kategorie jährlich mit derselben Summe gefördert:

e Kleines Zentrum 4.000 Euro

«e Mittleres Zentrum 8.000 Euro

e Großes Zentrum 18.000 Euro
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Zentren und deren Weiterentwicklung haben
seit 2015 fünf Zentren eine Höherstufung erfahren. Vier Zentren sind erstmalig in die
Regelförderung aufgenommen worden, während drei Zentren im Jahr 2018 nicht

weitergefördert werden konnten.

Allein daran ist die Notwendigkeit einer Ausweitung der Fördersumme erkennbar. Die
Berücksichtigung weiterer Zentren wäre nur möglich, wenn dafür die Förderung erfahrener und
erfolgreich arbeitender Zentren beendet würde. Den Mehrbedarf schätzen wir hier auf
zusammen 70.000 Euro.

Neben einer Erweiterung der Förderung auf weitere Standorte, bzw. durch Anpassung an die
adäquate Förderkategorie, weisen wir darauf hin, dass die Fördersätze für die Zentren in allen
Kategorien seit Erlass der Richtlinie am 29.10.2007 unverändert sind. Die Kostenentwicklung ist
damit seit 11 Jahren (und im Haushaltsjahr 2019 seit 12 Jahren) unberücksichtigt geblieben.
Geht man von einer durchschnittlichen Preisentwicklung von +2 % pa aus, ergibt sich auch hier
ein Mehrbedarf von summiert 24 %. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Fördermittel nicht
selten zur teilweisen Deckung der Mieten und Nebenkosten verwendet werden, wo die
Steigerungsraten durchaus höher liegen können. Entsprechend müssten die jährlichen
Förderbeträge in den drei Kategorien angepasst werden:

Kategorie Bisherige Angepasst Anzahl der Summe
Förderung Förderung Zentren in
dieser
Kategorie.
Kleines Zentrum | von bisher 4.960 € 8 39.680 €
4.000 € auf
Mittleres von bisher 9.920 € 15 148.800 €
Zentrum -__1.8.000 € auf
Großes Zentrum | von bisher 22.320 € 19 424.080 €
18.000 € auf :
Summen 42 612.560 €

vr DEMOKRATIE
TEILHABE
VIELFALT
KÖLN

Der inflationsbedingte Finanzmehrbedarf würde sich hier also auf 166.560 € belaufen.

Das heißt, dass zur Gewährleistung der Arbeit aus Sicht des Arbeitskreises der
Interkulturelen Zentren (AK Zentren) ein zusätzlicher Zuschussbedarf zum
Integrationsbudget in Höhe von ca. 236.000 € erforderlich ist.

Um über die Grundsicherung der Zentrenarbeit hinaus die fachliche Weiterentwicklung durch
Fachtagungen, Fortbildungen, Supervision und zentrenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit zu
ermöglichen, wäre die Wiedereinrichtung des Budgets für die Weiterentwicklung der
Zentrenarbeit in Höhe von ca. 10.000 € notwendig.

Die im Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren Zusammengeschlossenen Träger der
Interkulturellen Zentren bitten daher den Integrationsrat Köln und die integrationspolitischen
Sprecher der Ratsfraktionen darum, sich in den kommenden Haushaltsberatungen intensiv und
nachhaltig für die Anpassung des Förderbedarfs der Interkulturellen Zentren einzusetzen.

Für ein persönliches Gespräch stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Im Namen des AK der Interkulturelien Zentren

Für den Sprecherkreis

„ureile Zen Elizaveta Khan, Integrationshaus e.V.
gs > Ge, + Juan J. Vera Rodriguez, Internationales Zentrum, Caritasverband
x %, für die Stadt Köln e. V.

Walburga Schürmann, Deutsch-Türkischer Verein Köln eV. (DTVK
e.V.)

Ahmet Sinoplu, Coach e.V. , Kölner Initiative für Bildung und
Integration junger Migranten

Kemal Sovuksu, Solibund e.V.

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Beratungsverlauf (1)

21.01.2019 Integrationsrat
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0249/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.01.2019
Erstellt
17.01.2019 19:36