0160/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Baulandmobilisierungsgesetz“ (AN 1380/2021, Vorlagen-Nr. 2452/2021) vom 06.09.2021
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4369 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 23.02.2022 0160/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 07.03.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Baulandmobilisierungsgesetz„ (AN/1380/2021, Vorlagen Nr. 2452/2021) vom 06.09.2021 In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.09.2021 fragte Frau Schmidt, sachkundige Einwohnerin Bündnis 90/Die Grünen, wann der sektorale Bebauungsplan in Köln eingeführt werden soll, ob eine befristete Einführung beabsichtigt ist und ob man das kooperative Baulandmodell mit gefördertem Wohnungsbau auch in Bereichen möglich sei, wo bisher nach § 34 Beschränkungen bestanden. Sie möchte wissen, ob man plane, mit dem sektoralen Bebauungsplan auch andere Stellplatzmodelle und eine Festsetzung des Energiestandards zu verbinden. Herr Brust, Bündnis 90/Die Grünen, bittet darum, die Mitteilung (AN 1380/2021, Vorlagen-Nr. 2452/2021) nochmals auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn die Antworten vorliegen. Er möchte wissen, ob man damit Schottergärten flächendeckend verhindern könne. Frage 1: Wann soll der sektorale Bebauungsplan in Köln eingeführt werden, ist eine befristete Einführung be- absichtigt und ist das kooperative Baulandmodell mit gefördertem Wohnungsbau auch in Bereichen möglich, wo bisher nach § 34 Beschränkungen bestanden? Antwort der Verwaltung: Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes am 23.06.2021 kann auch das Instrument des sektoralen Bebauungsplans angewendet werden. Die Einführung ist zeitlich befristet. Die Aufstellung muss bis zum 31.12.2024 förmlich eingeleitet werden und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2026 gefasst worden sein. Mit dem sektoralen Bebauungsplan Wohnen soll ausschließlich im sogenannten unbeplanten Innen- bereich (§ 34 BauGB) der bestehende Bedarf nach Wohnungsbau, insbesondere sozialem Woh- nungsbau unterstützt werden. Die Anwendungsbereiche des kooperativen Baulandmodells hinsicht- lich des geförderten Wohnungsbaus werden damit erweitert. Im sektoralen Bebauungsplan können folgende Festsetzungen getroffen werden: Flächen, auf denen Wohngebäude errichtet werden dürfen und/oder Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen bauliche Voraussetzun- gen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllt sind und/oder Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung einzuhalten und sicherzustellen. Die Verwaltung ist bereits dabei, geeignete Flächen und Vorhaben zu identifizieren, die für eine An- wendung in Frage kommen. Frage 2 Plant die Verwaltung, mit dem sektoralen Bebauungsplan auch andere Stellplatzmodelle und eine Festsetzung des Energiestandards zu verbinden? 2 Antwort der Verwaltung: Der sektorale Bebauungsplan wurde zur Beschleunigung bei der Schaffung von Wohnraum einge- führt. Die Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans kann daher nicht mit der Festsetzung anderer Energiestandards und Stellplatzmodelle begründet werden. Sollten weitere Festsetzungen ge- wünscht/erforderlich sein, so geht das nicht über den sektoralen Bebauungsplan. Der mögliche Fest- setzungskatalog ist in § 9(2d) abschließend aufgeführt. Bei weiteren Festsetzungen sind wir in einem klassischen Vollverfahren. Derzeit prüft die Verwaltung anhand konkreter Projekte die mit dem sektoralen Bebauungsplan be- absichtigten verbesserten Handlungsoptionen auf ihre konkreten Anwendungsmöglichkeiten. Erst nach Abschluss der Prüfung kann tragfähig eingeschätzt werden, ob und in welchem Umfang der Einsatz des sektoralen Bebauungsplans eine effiziente Ergänzung der bisher eingesetzten Planungs- instrumente für Köln sein könnte. Frage 3 Ist es möglich, damit Schottergärten flächendeckend zu verhindern? Antwort der Verwaltung: Der sektorale Bebauungsplan dient der Beschleunigung zur Schaffung von Wohnraum. Daher kann die Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans nicht mit dem Ausschluss von Schottergärten be- gründet werden (siehe oben). Die Handhabung bezüglich Vorgärten (Schottergärten) ist in der LBO NRW geregelt. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0160/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.02.2022
- Erstellt
- 13.01.2022 12:03