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3725/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einbahnstraßenführung Heinrich-Lersch-Straße, Köln-Neubrück (Az.: 02-1600-145/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.06.2018, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2401 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3725/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einbahnstraßenführung Heinrich-Lersch-Straße, Köln-
Neubrück (Az.: 02-1600-145/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe, folgt aber dem Vorschlag des Pe-
tenten nicht  in der Heinrich-Lersch-Straße eine Einbahnstraße einzurichten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018

2 
Begründung:  
Der Petent beantragt die Änderung der Einbahnstraßenführung (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in der Heinrich-Lersch-Straße ergab die aktu-
elle Verkehrserhebung, dass die o. g. Straße durchschnittlich von 748 Fahrzeugen am Tag befahren 
wird. Die KFZ-Verkehrsmenge in der Spitzenstunde von 9-10 Uhr beträgt lediglich 30 KFZ/h. Die Ver-
kehrsbelastung ist als äußerst gering anzusehen. 
Die Geschwindigkeitsmessungen ergaben in Fahrtrichtung Europaring eine V85 von 52 km/h sowie in 
Fahrtrichtung Hüttenweg eine V85 von 43 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 49 km/h. 
Die Messungen zeigen eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 
30km/h. 
Die Heinrich-Lersch-Straße ist breit und übersichtlich ausgebaut. Sie wird überwiegend von Anwoh-
nern genutzt. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Einbahnstraße vom Europaring bis zum Park-
platz möglich. Dies würde jedoch die innere Erschließung in der Tempo-30-Zone deutlich verschlech-
tern. Für Zielverkehre würden somit zum Teil wesentlich längere Umwege entstehen, die weder öko-
nomisch, ökologisch noch sozial vertretbar sind.  
Erfahrungsgemäß werden in Einbahnstraßen wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren, als in 
Straßen mit Zweirichtungsverkehr. Daher hätte eine Einbahnstraße keine geschwindigkeitsdämpfen-
de Wirkung, sondern das Gegenteil zur Folge. 
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Ergebnisse der Verkehrserhebungen aus Sicht der 
Verwaltung keinen Anlass zur Änderung der bestehenden Verkehrsregelungen geben. Aufgrund des 
geringen Verkehrsaufkommens und des ermittelten Geschwindigkeitsprofils, wird die Einrichtung ei-
ner Einbahnstraßenführung nicht befürwortet.  
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 1 Eingabe

389 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Freitag, 8. September 2017 11:15 
An: 02-8 Poststelle BA Kalk 
Betreff: Prüfung 51109 Einbahnstr. führung 
 
Eingabe an Bezirksvertretung 
 
Anliegen zum Einbahnstrassenführung Heinrich-Lersch-Str  am Ende und Anfang . 2 
Schilder , denn die Strasse ist sehr Eng mit Gegenverkehr . 
Binde auch jürgen.schuizil mit 
mit freundlichem Gruss

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3725/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.04.2018
Erstellt
28.11.2017 15:30