3725/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einbahnstraßenführung Heinrich-Lersch-Straße, Köln-Neubrück (Az.: 02-1600-145/17)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 3725/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einbahnstraßenführung Heinrich-Lersch-Straße, Köln- Neubrück (Az.: 02-1600-145/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe, folgt aber dem Vorschlag des Pe- tenten nicht in der Heinrich-Lersch-Straße eine Einbahnstraße einzurichten. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt die Änderung der Einbahnstraßenführung (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in der Heinrich-Lersch-Straße ergab die aktu- elle Verkehrserhebung, dass die o. g. Straße durchschnittlich von 748 Fahrzeugen am Tag befahren wird. Die KFZ-Verkehrsmenge in der Spitzenstunde von 9-10 Uhr beträgt lediglich 30 KFZ/h. Die Ver- kehrsbelastung ist als äußerst gering anzusehen. Die Geschwindigkeitsmessungen ergaben in Fahrtrichtung Europaring eine V85 von 52 km/h sowie in Fahrtrichtung Hüttenweg eine V85 von 43 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 49 km/h. Die Messungen zeigen eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Die Heinrich-Lersch-Straße ist breit und übersichtlich ausgebaut. Sie wird überwiegend von Anwoh- nern genutzt. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Einbahnstraße vom Europaring bis zum Park- platz möglich. Dies würde jedoch die innere Erschließung in der Tempo-30-Zone deutlich verschlech- tern. Für Zielverkehre würden somit zum Teil wesentlich längere Umwege entstehen, die weder öko- nomisch, ökologisch noch sozial vertretbar sind. Erfahrungsgemäß werden in Einbahnstraßen wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren, als in Straßen mit Zweirichtungsverkehr. Daher hätte eine Einbahnstraße keine geschwindigkeitsdämpfen- de Wirkung, sondern das Gegenteil zur Folge. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Ergebnisse der Verkehrserhebungen aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass zur Änderung der bestehenden Verkehrsregelungen geben. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und des ermittelten Geschwindigkeitsprofils, wird die Einrichtung ei- ner Einbahnstraßenführung nicht befürwortet. Anlage Eingabe
Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Freitag, 8. September 2017 11:15 An: 02-8 Poststelle BA Kalk Betreff: Prüfung 51109 Einbahnstr. führung Eingabe an Bezirksvertretung Anliegen zum Einbahnstrassenführung Heinrich-Lersch-Str am Ende und Anfang . 2 Schilder , denn die Strasse ist sehr Eng mit Gegenverkehr . Binde auch jürgen.schuizil mit mit freundlichem Gruss
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3725/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.04.2018
- Erstellt
- 28.11.2017 15:30