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31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 0980/2021 vom 12.04.2021

Stand: Am 28.05.2021 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Situation Geflüchteter in Köln 31. Bericht (Jahresbericht 2020) Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 31.12.2020 31. Bericht Stand 31.12.2020 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 1 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 1 1.1 Gesamtzahlen ............................................................................................................................ 1 1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .......................................................................... 2 1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten ........................................................... 4 1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ..................................................................................... 4 2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 6 2.1 Zielvorgaben für 2020 ............................................................................................................... 7 2.2 Sachstand IV. Quartal 2020 ..................................................................................................... 7 2.2.1 Ziel 1: Erhaltung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten .................. 7 2.2.2 Ziel 2: Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben .............. 9 2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen ......................... 10 2.3 Ressourcen für besondere Zielgruppen ............................................................................... 11 2.3.1 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder..................................... 11 2.3.2 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete ................................................................................ 12 2.3.3 Ressourcen für mobilitätseingeschränkte Geflüchtete ............................................... 12 2.3.4 Ressourcen für psychisch belastete Geflüchtete ........................................................ 13 2.4 Energiemanagement ............................................................................................................... 13 2.5 BImA-Objekte ........................................................................................................................... 14 2.6 Internetversorgung ................................................................................................................... 14 2.6 Ausblick Ziele 2021 .................................................................................................................. 17 2.7 Finanzen .................................................................................................................................... 18 3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau .......................................................................................... 20 4. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 21 4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen ........................................................................ 21 4.2 Betreuungsschlüssel, Stärkung Ehrenamt, WIKU-Website / administrative Unterstützung .................................................................................................................................. 21 4.2.1 Maßnahmenpaket ............................................................................................................. 21 4.2.2 Standortbezogen............................................................................................................... 22 4.2.2 Standortübergreifend ....................................................................................................... 23 4.3 Weitere Projekte ....................................................................................................................... 24 5. Integration ........................................................................................................................................ 25 5.1 Integrationsauftrag ................................................................................................................... 26 5.2 Bleiberechtsperspektive .......................................................................................................... 26 5.2.1 Asylsuchende .................................................................................................................... 26 31. Bericht Stand 31.12.2020 5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen .......................................... 27 5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen ............................................................. 28 5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ ........................................................................................ 28 5.3 Kinder- und Jugend ................................................................................................................. 29 5.3.1 Präventive Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................... 29 5.3.2 Kinderbetreuung ............................................................................................................... 30 5.3.3 Familienbegleitende Angebote ....................................................................................... 30 5.4 Wohnungssituation .................................................................................................................. 31 5.4.1 Auszugsmanagement ...................................................................................................... 31 5.4.2 Wohnberechtigungsschein .............................................................................................. 32 5.4.3 Wegweiser Wohnen in Köln ............................................................................................ 32 5.4.4 Integrationslotsinnen bzw. Integrationslotsen .............................................................. 32 5.4.5 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen ................................................................ 33 5.5 Arbeitssituation ......................................................................................................................... 33 5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) ................................................... 34 5.5.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration ............................................................. 35 5.5.3. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit ... 35 5.6 Einkommens- und Vermögenssituation ................................................................................ 36 5.7 Bildungssituation ...................................................................................................................... 37 5.7.1 Vorbereitungsklassen ....................................................................................................... 37 5.7.2 Bildungsprojekte ............................................................................................................... 39 5.7.3 Bildungslotsen bzw. Bildungslotsinnen ......................................................................... 42 5.7.4 Integrationskurse bei der VHS Köln ............................................................................... 42 5.7.5 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ...................... 43 5.8 Gesundheitssituation ............................................................................................................... 44 5.8.1 Allgemeine medizinische Versorgung ........................................................................... 44 5.8.2 Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie ...................................................... 46 Nachwort .......................................................................................................................................... 51 1 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen (auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, beziehungsweise hat Sie Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Jahr 2020. 1. Zahlen und Daten 1.1 Gesamtzahlen Die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten lag zum 31.12.2020 (6.176) deutlich unter dem Niveau vom 31.12.2019 (7.460). Im Jahresverlauf sank die Zahl kontinuierlich. Die Steigerung der Zahlen von unerlaubt eingereisten Personen in den Wintermonaten ist, wie Ende 2019, auch im Jahr 2020 ausgeblieben. Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung in Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen der Familienzusammenführung und lagen im gesamten Jahr 2020 durchschnittlich bei 1 bis 2 Personen pro Woche. Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2020 bei 101,65%. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten drastischen Einschränkungen hatte die Landesregierung in der Zeit vom 19.03.2020 bis einschließlich 03.05.2020 die Zuweisungen von Geflüchteten an die Kommunen ausgesetzt. Da täglich neue Geflüchtete die Bundesrepublik Deutschland erreichen, schwankt die Zuweisungsquote ebenso wie die absolute deutschlandweite Fallzahl und daher auch die daraus resultierenden Zuweisungen. Eine seriöse Prognose der zukünftigen Entwicklung ist aufgrund der politischen Instabilität in Krisenregionen nicht möglich. Jahreswerte 2010 – 2020 2 31. Bericht Stand 31.12.2020 Seit Anfang des Jahres 2020 sinken die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht werden, langsam aber kontinuierlich. Im Vergleich zum 31.12.2014 werden allerdings immer noch ca. 1.000 Geflüchtete mehr in Köln untergebracht und betreut. Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2019 1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. 3 31. Bericht Stand 31.12.2020 Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. *Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Mongolei, Myanmar, Sri Lanka, Vietnam sowie Staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. 4 31. Bericht Stand 31.12.2020 1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart: Grafische Darstellung: 1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung der Unterkünfte zum Stichtag, das Verhältnis von Einwohnerinnen und Einwohnern eines Stadtbezirks zu den in diesem Bezirk in städtischen Unterkünften untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung. Dargestellt sind die reale Belegung der Unterkünfte sowie der Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk jeweils zum Quartalsende 2020. Die Veränderung der Verteildichte innerhalb eines Jahres wird von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt diese Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. Stichtag 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Notaufnahmen 355 529 337 285 160 90 119Notunterkünfte 1.104 992 97 83 97 94 87Beherbergungsbetriebe 2.465 2.059 1.029 856 757 551 402Mobile Wohneinheiten 1.347 1.516 1.116 1.119 1.089 934 911Systembauten 1.207 1.137 1.311 1.357 1.384 1.472 1.442Wohnungen 2.124 2.217 2.615 2.512 2.504 2.455 2.370Wohnheime 1.176 1.240 955 935 969 909 845Summe 10.189 10.216 7.460 7.147 6.960 6.505 6.176 5 31. Bericht Stand 31.12.2020 Der Rat der Stadt Köln verabschiedete bereits im Jahr 2004 die „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ als Grundlage der zukünftigen Politik zum Thema Geflüchtete in Köln. Zielsetzung nach diesen Leitlinien ist, die Geflüchteten in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten und an Standorten mit nicht mehr als 80 Geflüchteten unterzubringen. In 2020 wurden einige Standorte neu in Betrieb genommen (siehe Pkt. 2.2.1 Maßnahme b). Die Anzahl der Geflüchteten in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung und eigener Küche wurde dadurch weiter erhöht. Die Kapazität einzelner Standorte liegt allerdings deutlich über dem Ziel von nicht mehr als 80 Geflüchteten. Insofern bedarf es auch weiterhin einiger Anstrengung, um die Maßgabe der „Leitlinie zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ zu erreichen. Abschließend wird festgestellt, dass zum 31.12.2020 der Anteil untergebrachter Geflüchteter in allen Stadtbezirken sowie im gesamten Stadtgebiet unter 1% der Gesamtbevölkerung liegt. 6 31. Bericht Stand 31.12.2020 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden und um andererseits die Qualität der Unterkünfte - gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - stetig zu verbessern. An Unterbringungsressourcen für Geflüchtete stehen die nachfolgenden Kategorien von verschiedenen baulichen Unterbringungsarten zur Verfügung: Notaufnahme: Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre Nutzung Notunterkunft: Bauart: konventionelle Gebäude, ehemalige Gewerbegebäude o.ä. Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre Nutzung Beherbergungsbe- triebe: Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit im Zimmer oder Gemeinschaftsküchen mit der Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, eigener Sanitärraum, meist Mehrbettzimmer, teilweise Einzelzimmer Nutzungsart: abgeschlossene Beherbergungseinheit, temporäre Nutzung Mobile Wohneinheiten: Bauart: Metallbauweise Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit und eigener Sanitärbereich Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit (Container, die seit 2017 aufgestellt werden), aufgrund der Bauweise nur zur temporären Nutzung geeignet Systembau: Bauart: Häuser in Fertigbauweise Unterbringungsqualität: eigene Küche und eigener Sanitärbereich Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit zur temporären Nutzung Wohnung: Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: eigene Küchen und eigener Sanitärbereich Nutzungsart: abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaften Nutzung Wohnheim: Bauart: konventionelle Bauweise Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsküchen mit Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, überwiegend Gemeinschaftssanitärräume Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheit, temporäre Nutzung Notaufnahmen und Notunterkünfte zeichnen sich durch eine Gemeinschaftsunterbringung mit wenig Privatsphäre aus. Diese Unterbringungsarten bergen daher ein erhöhtes Konfliktpotential zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und erschweren die Integration. Sie sollen deshalb zugunsten von Unterbringungsarten mit kleineren abgeschlossenen Wohneinheiten mit größerer Privatsphäre reduziert werden. 7 31. Bericht Stand 31.12.2020 Ferner sollen diese Notunterkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung in einer Mensa durch Einrichtungen mit mehreren Etagen-Gemeinschaftsküchen ersetzt werden, die es den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglichen, sich selbst zu verpflegen. Dies stellt einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar, weil so eigene Strukturen und Tagesabläufe aufgebaut werden können. In der Hochphase des Zuwachses von Geflüchteten 2015 / 2016 mussten teure Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von der Stadt Köln angemietet werden, die nach wie vor mit erheblichen Kosten verbunden sind. Diese bestehen zwar zum überwiegenden Teil aus abgeschlossenen Unterbringungseinheiten, sind aber ebenfalls im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu reduzieren. Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in den Kölner „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ festgelegten Qualitätsstandards im Fokus. Daraus ergaben sich die nachfolgend dargestellten Zielvorgaben für 2020. 2.1 Zielvorgaben für 2020 Die Zielsetzungen für 2020 waren 1. Etablierung der erreichten guten Unterbringungsqualität, so dass die überwiegende Mehrheit (75%) der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung und eigener Küche versorgt werden kann 2. Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben 3. Erhalt einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen 2.2 Sachstand IV. Quartal 2020 Im Vergleich zum 31.12.2019 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele diese Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben: Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert und bewertet. 2.2.1 Ziel 1: Erhaltung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten Am 31.12.2019 waren 75% der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigener Sanitäranlage untergebracht (außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße und von Beherbergungsbetrieben). Dieser Anteil sollte im Laufe des Jahres 2020 erhalten bleiben und etabliert werden. Zum 31.12.2020 waren 79,40% der Geflüchteten (außerhalb Notaufnahme und Beherbergungsbetrieben) in Objekten mit dem erstrebten Qualitätsstandard untergebracht. Das Ziel der Erhaltung dieses hohen Niveaus wurde nicht nur erreicht, sondern um 4,24% übertroffen. Die Erhaltung dieser Unterbringungsqualität sollte durch konkrete Maßnahmen erreicht werden. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar: Maßnahme a) Zur Erhaltung des Qualitätsstandards wurde die sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte und solcher mit geringen Qualitätsstandards angestrebt. Dabei standen die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -sanitäreinrichtungen. Durch diese Ziel-Kennzahl zum 31.12.2020 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Veränderung 31.12.2019 zum aktuellen MonatSteigerung abgeschl. WE 75% 75,16% 76,24% 76,50% 78,63% 79,40% 4,24%Beherbergungsbetriebe 700 1029 856 757 551 402 -627Unterbringungsreserve 1.500 1854 1.836 1.836 2.017 1.592 -262 8 31. Bericht Stand 31.12.2020 Bauweise ergeben sich besondere brandschutzrechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind. Auch Objekte, die abgeschlossene Wohneinheiten bieten, sind durch Bausubstanz und -zustand (marode Elektrik- und Wasserinstallation und/oder marode Bausubstanz) sehr kostenintensiv. Daher waren auch Objekte der Unterkunftsart „Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen. Aus den kostenintensiven Standorten bzw. Standorten mit geringen Qualitätsstandards wurden konkret sieben Standorte ausgewählt, die in 2020 aufgegeben werden sollten. An diesen Standorten waren am 31.12.2019 insgesamt 373 Menschen untergebracht. Zum 31.12.2020 konnte in den sieben Unterkünften die Unterbringung beendet werden: Aufgrund der unterjährig erfolgten Anpassung steht der Leerzug in den Standorten Merianstraße und Marktstraße erst in 2021 an. Außerplanmäßig wurden dafür die Standorte Riphanstraße und Rather Straße leer gezogen. Bewertung Zielerreichung  Die angestrebte Beendigung der Belegung in insgesamt 7 Standorten war erfolgreich. Die geflüchteten Menschen wurden überwiegend in neu errichteten Unterkünften mit deutlich mehr Privatsphäre untergebracht. Durch die Veränderung der leer gezogenen Standorte wurden tatsächlich mehr Unterbringungsplätze abgebaut als ursprünglich geplant. Vorgesehen war der Abbau von 348 Unterbringungsplätzen. Tatsächlich wurden 373 Unterbringungsplätze abgebaut. Maßnahme b) Zur Verbesserung des Qualitätsstandards war außerdem die Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau und Sanierung von Objekten vorgesehen. Weil die neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. Projekt Unterkunftsart BezirkStadtteil StandortentwicklungBelegart Datum LeerzugReal 31.12.2019Real 30.12.2020Mauritiussteinweg Wohnungen 1 Altstadt-Süd II Familien 10.03.2020 41 0Gießener Straße Wohnungen 1 Deutz II Familien 31.03.2020 76 0Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten 3 Weiden II Familien 09.06.2020 52 0Max-Planck-Straße Mobile Wohneinheiten 3 Junkersdorf II Männer 01.07.2020 90 0Nikolausstraße Mobile Wohneinheiten 3 Sülz II Frauen 31.08.2020 24 0Riphanstraße Wohnheime 6 Seeberg II Frauen 31.10.2020 8 0Rather Straße Wohnungen 7 Gremberghoven V Familien 21.12.2020 82 0373 0 9 31. Bericht Stand 31.12.2020 An diesen Standorten wurden in 2020 Unterkunftsplätze neu errichtet und bereits belegt: Die Standorte Erbacher Weg und Sinnersdorfer Straße dienen aktuell zu Quarantäne- und Schutzisolationszwecken und werden nicht regulär belegt. Die Erweiterung am Lindweilerweg konnte in 2020 nicht abschließend realisiert werden. Folgende Unterkunftsplätze wurden in 2020 saniert und bereits belegt: Der vorgesehene Umbau des Standortes Bonner Straße zum Wohnheim konnte in 2020 nicht abschließend realisiert werden. Bewertung Zielerreichung  In 2020 konnten bereits sechs Objekte saniert bzw. neu errichtet und mit der Belegung begonnen werden. Durch Neubau und Sanierung, Umbau bzw. Herrichtung wurden zusätzliche 445 Plätze mit hoher Qualität zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnte in 2020 die hohe Unterbringungsqualität von mind. 75% in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigener Küche gehalten und sogar um 4,24% auf 79,40 % gesteigert werden. 2.2.2 Ziel 2: Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um ca. 300 Plätze geschah sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Beherbergungsbetriebe (unter Beachtung der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb), als auch durch vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Objekte. Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. Belegungvorauss. belegte PlätzeBelegung31.12.2020Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Belegung I Quartal2020 150 135 0Dürener Straße Systembauten 3 Lindenthal Belegung II Quartal2020 48 44 42Pastor-Wolff-StraßeSystembauten 5 Niehl Belegung III Quartal2020 150 135 129Sinnersdorfer StraßeSystembauten 6Roggendorf/ThenhovenBelegung IV Quartal2020 240 120 0434 171 Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. Belegungvorauss. belegte PlätzeBelegung31.12.2020Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung I Quartal2020 5 5 5Hardtgenbuscher KirchwegWohnungen 8 Ostheim Belegung I Quartal2020 6 6 611 11 10 31. Bericht Stand 31.12.2020 In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde in 2020 die Nutzung als Unterkunft vollständig beendet: Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird jedoch aufgrund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter nicht möglich sein. Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben im Jahr 2020 wie folgt reduziert: Bewertung Zielerreichung  Das Ziel für 2020, die Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um weitere 300 Plätze zu reduzieren, wurde übertroffen. Im Laufe des Jahres 2019 wurde ein komplexes Bewertungsverfahren entwickelt und angewendet. Dadurch konnten gezielt zusätzliche Standorte identifiziert werden, deren Belegung nun auch in 2020 abgebaut werden konnte. Das Ziel wurde erreicht. 2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wurde auch in 2020 festgehalten. Das Konzept zur Erhaltung einer Unterbringungsreserve hat sich in der Vergangenheit bewährt. Als Reserve im engeren Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit abgeschlossenen Gebäudekörpern definiert, die ganz oder teilweise nicht belegt sind. Projekt Unterkunftsart BezirkStadtteil StandortentwicklungBelegart Datum LeerzugReal 31.12.2019Real 30.12.2020Johannisstraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. Familien31.03.2020 10 0Rheinaustraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Süd II überwieg. Familien20.05.2020 125 0Moselstraße Beherbergungsbetriebe 1 Neustadt-Süd II überwieg. Familien01.06.2020 108 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 55 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 9 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 48 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 20 0Schleswigstraße Beherbergungsbetriebe 9 Mülheim II überwieg. Familien31.08.2020 80 0Broichstraße Beherbergungsbetriebe 8 Brück II Männer 14.10.2020 101 0Viersener Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien15.12.2020 15 0Aachener Straße Beherbergungsbetriebe 3 Braunsfeld II überwieg. Familien17.12.2020 19 0590 0 Stichtag 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Beherbergungsbetriebe 1.029 856 757 551 402 11 31. Bericht Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2020: Projekt Unterkunftsart Bezirk Stadtteil Reserveplätze (max.) Anteil Reserveplätze bzgl. Standort Mathias-Brüggen-Straße Notunterkünfte 4 Ossendorf 230 100% Aloys-Boecker-Straße Mobile Wohneinheiten 7 Lind 56 18% Haferkamp Mobile Wohneinheiten 9 Stammheim 32 0% Hardtgenbuscher Kirchweg Leichtbauhallen 8 Ostheim 400 100% Josef-Broicher-Straße Mobile Wohneinheiten 7 Urbach 148 100% Neusser Landstraße Systembauten 6 Fühlingen 94 100% Schlagbaumsweg Mobile Wohneinheiten 9 Holweide 96 24% Luzerner Weg Leichtbauhallen 9 Mülheim 400 30% Ostlandstraße Notunterkünfte 3 Weiden 136 100% 1.592 Bewertung Zielerreichung  Zum 31.12.2020 standen 1.592 Plätze als Unterbringungsreserve zur Verfügung. Das Ziel wurde erreicht. Um dem Anspruch der Reservehaltung Rechnung zu tragen, wurden an den neuen großen Standorten mit mobilen Wohneinheiten einzelne Containereinheiten nicht belegt, sondern der Reservehaltung zugeführt. Da für diese Standorte oft nur eine temporäre Baugenehmigung erteilt wurde, kann auch die Reservehaltung dort nur vorübergehend sein. 2.3 Ressourcen für besondere Zielgruppen Besondere Bedarfe wurden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und Akquise neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen unter anderem für die besonders schutzbedürftigen allein reisenden und alleinerziehenden Frauen mit Kindern berücksichtigt. Für diese Personengruppe wurden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt. 2.3.1 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder Folgende Unterbringungsmöglichkeiten für allein reisende und alleinerziehende Frauen stehen mit Stichtag 31.12.2020 zur Verfügung: Im Wohnprojekt Pallenbergstraße bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen. 12 31. Bericht Stand 31.12.2020 Eine weitere Ressource für allein reisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet sich seit März 2017 in einem Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon. In dem Gebäude sind neben den Frauen in anderen Gebäudeteilen auch geflüchtete Familien und minderjährige, männliche geflüchtete Personen sowie andere Mieterinnen und Mieter untergebracht. Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder und teilen sich eine Küche und ein Badezimmer mit den anderen Frauen. Jede abgeschlossene Unterbringungseinheit wird mit bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden. Für 2021 steht die Verlagerung des Projektes in eine andere geeignete Ressource an, weil der Mietvertrag gekündigt wurde. Ein Wohngebäude in Altstadt-Süd ist zu ca. 2/3 mit allein reisenden und alleinerziehenden Frauen belegt. Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder der sechs Etagen befindet sich für jeweils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es auf jeder Etage sanitäre Anlagen. Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte, Apotheken, Ärzte, Schulen, Kindergärten und vieles mehr sind fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Vermittlung an medizinische Versorgung, Psychiater, Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote erfolgt durch die Fachkräfte für soziale Arbeit vor Ort. Zum 31.12.2020 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: Standort allein reisend alleinerzieh- end Kinder Soll- Plätze Wohnprojekt Pallenbergstraße 1 1 1 10 Wohnprojektes St. Pantaleon 8 6 7 25 Altstadt-Süd 9 8 35 114 Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße. In Altstadt-Süd befindet sich ein Beherbergungsbetrieb auf 2 Etagen eines ehemaligen Bürogebäudes. Dort sind ausschließlich allein reisende und alleinerziehende Frauen untergebracht. In Neustadt-Süd gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen ausschließlich für die Unterbringung von geflüchteten Frauen. In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße steht ein Flur mit Unterkünften ausschließlich für allein reisende und alleinerziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung. Auch diese Objekte liegen verkehrsgünstig mit guter Infrastruktur. Zum 31.12.2020 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: Standort alleinreisend alleinerziehend Kinder Soll- Plätze Notaufnahme Herkulesstr. 13 9 17 60 Altstadt-Süd 4 17 33 80 Neustadt-Süd 12 7 10 42 2.3.2 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete Der aktuelle Bedarf von LSBTI-Geflüchteten kann mit den knapp 40 Plätzen aus beiden LSBTI-Wohnprojekten des Amtes für Wohnungswesen gedeckt werden. 2.3.3 Ressourcen für mobilitätseingeschränkte Geflüchtete Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude, um niemanden auszuschließen. § 49 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass in Gebäuden mit Wohnungen der Gebäudeklassen 3 bis 5, die Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. 13 31. Bericht Stand 31.12.2020  Gebäudeklasse 3 definiert sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern  Gebäudeklasse 4 definiert Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern  Gebäudeklasse 5 definiert sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Die rechtlichen Anforderungen werden von der Verwaltung bei allen Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt. Bei temporären Lösungen wie beispielsweise Mobilen Wohneinheiten und Systembauten kann es bauartbedingt allerdings auch zu Abweichungen kommen. Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb der Gebäude wird zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen (sogenannte R-Wohnungen) unterschieden. Die Anforderungen an R-Wohnungen gehen über Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen in einigen Aspekten hinaus (Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind größer dimensioniert, alle Bedienelemente und Griffhöhen angepasst). Die Verwaltung hat sich dazu verpflichtet, im Zuge der o.g. Maßnahmen auch immer einen angemessenen Anteil von Wohneinheiten zu errichten, die barrierefrei und dazu auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem Personenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen, die den persönlichen Bedürfnissen der Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden. An mittlerweile 20 Standorten stehen barrierefreie Unterkünfte für Geflüchtete mit Behinderung zur Verfügung. Behinderung wird als statistisches Merkmal geflüchteter Menschen nicht erfasst. Lediglich die Zahl der untergebrachten Geflüchteten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann mit 0,52% beziffert werden. Derzeit sind alle diese Geflüchteten adäquat untergebracht. 2.3.4 Ressourcen für psychisch belastete Geflüchtete Aktuell findet eine Betreuung für 18 alleinstehende Männer mit besonderen psychischen Belastungen durch den beauftragten Betreuungsträger DRK am Standort Bonner Straße statt. Der Anteil der Menschen mit psychischen Erkrankungen wird statistisch nicht durch die Verwaltung erfasst. Dies gilt gleichermaßen für Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Geflüchtete sind selbstverständlich nicht verpflichtet dies anzugeben oder eine psychische Erkrankung anzuzeigen. 2.4 Energiemanagement Das Amt für Wohnungswesen hat Mitte 2020 eine Stelle für das Energiemanagement eingerichtet. Diese ist sowohl für Objekte für Geflüchtete, als auch für alle anderen Objekte seit September 2020 besetzt und befindet sich als Energiecontrolling in der Aufbauphase. Entsprechend erfasste Daten sollen in Form eines Energieberichts zusammengefasst sowie als Bestandteil des Berichts der Gebäudewirtschaft der Politik präsentiert werden. Ein weiteres Ziel ist, die Gebäude zu klassifizieren, um hieraus Handlungsempfehlungen entwickeln zu können. Die Verwaltung kann somit eine Priorisierung der Gebäude festlegen, welche energetisch saniert werden sollen. 14 31. Bericht Stand 31.12.2020 2.5 BImA-Objekte Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Gebietskörperschaften durch Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, welche zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden (§ 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO). Es konnten seitens der Stadt Köln durch das Amt für Wohnungswesen mehrere Gebäude von der BImA erworben werden. Der Erwerb ist vertraglich regelmäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten geknüpft. Bei Änderung der Belegung drohen hohe Vertragsstrafen. Diese Objekte stehen daher für die allgemeine Versorgung mit Wohnraum (für Studierende, Wohnberechtigungsschein-Berechtigte) oder zur Unterbringung Wohnungsloser nicht zur Verfügung. Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten baulichen sowie energetischen Zustand und müssen daher grundsaniert werden, damit die geltenden gesetzlichen Standards erreicht werden. Je nach Umfang bedingt diese Grundsanierung (z.B. Fenster, Fußboden, Austausch Bleirohre, Umrüstung der Heizung) auch einen hohen zeitlichen Aufwand bevor eine Belegung mit Geflüchteten erfolgen kann. 2.6 Internetversorgung Im Zeitalter der Digitalisierung ist ein Zugang zum Internet von unbestrittener Bedeutung als Informationsquelle für alle Menschen, als Basis der freien Meinungsbildung und -äußerung sowie auch ganz praktisch als Werkzeug in allen Lebens- und Wissensbereichen. Internetzugang bedeutet Teilhabe und Lebensqualität. Rechtliche Voraussetzungen Im Juli 2016 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Internet zu einem Menschenrecht erklärt. Diese UNHCR-Resolution stellt keine Rechtsnorm dar, ist nicht bindend und kann nicht mit Sanktionen durchgesetzt werden. Sie etabliert lediglich einen weltweit überwiegend akzeptierten Standard und übt damit moralischen Druck auf die Regierung aus, eben jene Rechte auch in nationale Gesetzgebung zu überführen. Den Anspruch des Einzelnen auf einen eigenen Internetzugang begründet dieses Menschenrecht jedoch nicht. Um auch prekär gestellten Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Internet zu eröffnen, ist in Deutschland die Finanzierung eines Telefon- und/oder Internetanschlusses Bestandteil des sozialleistungsrelevanten Regelbedarfs. Dabei gibt es keine Differenzierung hinsichtlich der Unterbringungs- und Wohnsituation. Es besteht daraus resultierend allerdings kein Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs in Unterbringungsobjekten. Dennoch hat die Verwaltung im Bewusstsein der Wichtigkeit des Zugangs zum Internet bereits im Jahr 2015 der Politik Lösungsvarianten zu Zugangsmöglichkeiten in Unterkünften für Geflüchtete dargestellt (Vorlage 2300/2015) und wurde unter anderem nach dem damaligen technischen Standard und des abgeschlossenen Rahmenvertrags beauftragt, bei der Errichtung von neuen Unterbringungsobjekten die Verfügbarkeit von Internetanbindungen mit zu planen. Diesen Beschluss hat die Verwaltung nicht nur für Neubauprojekte umgesetzt, sondern auch alle angemieteten Objekte sowie Beherbergungsbetriebe betrachtet. An allen Standorten ist grundsätzlich eine Internetanbindung verfügbar. Eine Basisversorgung ist also sichergestellt. Standortbedingungen und Bedarfslage Im Jahr 2020 wurden im Amt für Wohnungswesen erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Ressourcenmanagement um zusätzliche qualitative Aspekte zu erweitern und die Daten zur Internetversorgung auf Verbesserungspotenziale hin zu analysieren. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden rasant steigenden Bedarfe auf Internetnutzung durch 15 31. Bericht Stand 31.12.2020 Homeschooling und digitale Lernangebote führten zu einer deutlich höheren Priorisierung dieser Analyse. Das Amt für Wohnungswesen verfolgt eine dezentrale Unterbringungsstrategie, was auch dazu führt, dass eine Vielzahl von Akteuren (z.B. Beherbergungsbetreiber, Eigentümer von Mietobjekten, Telekommunikationsanbieter) an der Internetversorgung beteiligt sind und die örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten sich teils stark unterscheiden. Grundsätzlich gilt, dass die verfügbare Bandbreite von den Leitungsgegebenheiten der Telekommunikationsgesellschaften abhängt. Köln als Großstadt ist nicht flächendeckend mit einem Glasfasernetz versorgt, insbesondere nicht in den Randbereichen. Gerade die neuerrichteten und größeren Standorte liegen häufig im sogenannten Außenbereich, wo diese gute Netzanbindung fehlt. Über die technischen Gegebenheiten (z.B. Bandbreite) hinaus spielt das Nutzerverhalten für die Stabilität und Qualität der Internetversorgung eine Rolle. Unstrittig ist jedoch, dass mit Social Distancing und der aktuell bewusst gewollten Kontaktreduzierung, die Internetnutzung sprunghaft angestiegen ist und es faktisch zu einer starken allgemeinen Netzauslastung kommt. Dies ist eine besondere Situation für alle Menschen, womit die gesamte Kölner Stadtgesellschaft einen Umgang finden muss. Die Ausweitung der Basisversorgung verursacht teils erhebliche Kosten. Es muss abgewogen werden, ob diese Kosten im Verhältnis zur erzielten Verbesserung stehen. Dies betrifft etwa Standorte, die in mobiler Containerbauweise errichtet wurden, insbesondere wenn die Container angemietet sind. Die Metallwände dürfen nicht durchbohrt werden, um dort Kabel zu verlegen, weshalb hier auf die Lösung mit Hotspots zurückgegriffen wird. Dort, wo die Abdeckung nicht bis in jede Wohneinheit hinein reicht, müssen teilweise für die Nutzung Gemeinschaftsbereiche aufgesucht werden. Für Beherbergungsbetriebe bestehen mit den Betreibern Belegungsvereinbarungen, die eine Mindestbelegung garantiert. Die Verantwortung für das Objekt und den Betrieb verbleiben in Gänze beim Betreiber. Damit obliegt es der Betreiberverantwortung, ob und in welchem Rahmen eine Internetzugangsmöglichkeit im Objekt geschaffen wird. Das Amt für Wohnungswesen hat zu allen Betreibern von Beherbergungsbetrieben Kontakt aufgenommen, um sie für die aktuelle Bedeutsamkeit eines Internetzugangs zu sensibilisieren. Nahezu vollständig ist eine Zugangsmöglichkeit gegeben. Teilweise versorgen sich die Untergebrachten zusätzlich selbst. Das Amt für Wohnungswesen hat verschiedene Standorte, an denen die zur Unterbringung genutzten Wohneinheiten in konventioneller Bauweise errichtet sind. Dort sind oftmals bereits Anschlüsse im Gebäude vorhanden (Hausanschluss), sodass die Bewohnerparteien für die ihnen zugewiesenen Unterkunftseinheiten eigene Internetverträge mit Unternehmen ihrer Wahl abschließen können. Dies erfolgt nach Absprache mit dem Sozialen Dienst, der im Rahmen seiner betreuenden Funktion auch diesen integrativen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben begleitet. 16 31. Bericht Stand 31.12.2020 Analyse Zur Konkretisierung und standortbezogenen Betrachtung hat das Amt für Wohnungswesen im Frühjahr 2020 die folgenden Analyseschritte unternommen: Nr. Schritte Sachstand 1 Erfassen Ist-Zustand aller belegten und in Planung befindlichen Unterkünfte erledigt 2 Erfassen Ist-Zustand aller belegten Beherbergungsbetriebe erledigt 3 Analyse der Daten und Spezifikation bestimmter Problemlagen an Standorten erledigt 4 Bestimmung von Kriterien zur Priorisierung wie Standortgröße, Belegungsstruktur, telekommunikationstechnische, bauliche und rechtliche Rahmenbedingungen etc. erledigt 5 Priorisierung Standorte erledigt 6 operative Umsetzung gem. Priorisierung erledigt 7 Aufbau und fortlaufendes Controlling zur Überwachung, Steuerung und Nachhaltigkeitsprüfung fortlaufend Die vorgenannten Analyseschritte 1 bis 5 konnten im Sommer 2020 zum Abschluss gebracht werden, so dass mit Schritt 6 die operative Umsetzung gemäß der vorgenommenen Priorisierung begonnen wurde. Dabei wird verstärkt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ in den Blick genommen und die Einrichtung von privaten Internetzugängen favorisiert. Bei Beschwerdelagen wird genauer geprüft, ob es sich um einen Standort handelt, an dem die zur Unterbringung genutzten Wohneinheiten in konventioneller Bauweise errichtet sind und die Realisierung eines privaten Internetzugangs baulich möglich ist. Vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wird dies beratend unterstützt. Gleichzeitig setzte das laufende Controlling die zur Umsetzung angestoßenen Maßnahmen ein, so dass seit Herbst mit Schritt 7 gesichert ist, dass fortlaufend  die identifizierten Entscheidungs- und Handlungsbedarfe hinsichtlich Fortgangs überwacht werden,  neue Erkenntnisse zu Problemlagen erfasst, bewertet und priorisiert werden,  eine Steuerungsmöglichkeit dauerhaft verfügbar ist und  über Sachstände im Quartalsbericht berichtet werden kann. Durch die Corona-Krise sind die Anforderungen an leistungsfähiges und stabiles Internet mit hoher Reichweite gestiegen. Daher wurde im Herbst 2020 die Analyse der Basisversorgung ausgebaut und die Überprüfung der Qualität der Internetversorgung in den Unterkünften für Geflüchtete rückte stärker in den Mittelpunkt. Diese erweiterte Analyse der Unterbringungsstandorte (inklusive Beherbergungsbetriebe) wurde in Zusammenarbeit mit einem Telekommunikationsanbieter durchgeführt. Bei der Überprüfung standen zwei Aspekte im Fokus:  Leitungsanbindung (Kupfer oder Glasfaser) inklusive Bandbreite hin zum Standort  Signalstärke und -verteilung innerhalb des Standortes. Sachstand zum 31.12.2020 Überprüfungsergebnisse wurden nach den bereits vorgestellten Kriterien zur Priorisierung eingeordnet und zwar:  Prio 0 - kein Handlungsbedarf  Prio 1a - Entscheidungsbedarf  Prio 1b - Handlungsbedarf  Prio 2 – Recherchebedarf  Prio 3 – keine Umsetzung 17 31. Bericht Stand 31.12.2020 Zum 31.12.2020 liegen für 75 Standorte folgende Sachstände vor: Prio 0: für 51 Standorte besteht kein Handlungsbedarf erledigt  10 Standorte wurden bis Ende 2020 aufgegeben  2 Standorte werden im Frühjahr 2021 aufgegeben  28 Standorte: Alternative Privatanschluss (eventuell sozialarbeiterische Unterstützung)  11 Standorte: Bandbreite wurde erweitert (davon fünf auf 1 Gbit) Auweiler Straße, Blaubach, Erbacher Weg, Neubrücker Ring, Neusser Landstraße, Urbacher Weg 1 Gigabyte: Bonner Straße, Dürener Straße, Kalscheurer Weg, Pastor-Wolff-Straße, Schlagbaumsweg Prio 1a: für 4 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf identifiziert Ende 10/2020  4 Standorte: Kosten- Nutzenanalyse sowie Entscheidungsvorbereitung aufgrund der erfolgten Angebotsbeiziehung zur Verbesserung der Internetanbindung ist in Arbeit. Prio 1b: für 18 Standorte wurde ein Handlungsbedarf identifiziert  5 Standorte: Angebotsbeziehung zur Verbesserung der Internetanbindung läuft.  13 Standorte: Auftrag erteilt (Wiedervorlage Erledigung). Prio 2: für 0 Standorte wurde ein Recherchebedarf identifiziert Alle Recherchen wurden abgeschlossen. Prio 3: für 2 Standorte wurde keine Umsetzung entschieden  2 Standorte: Poller Holzweg: Kosten von mindestens 160.000 Euro Auftragsvolumen (vorsichtige Schätzung), um nur annähernd eine Verbesserung zu erzielen. Weißdornweg: Kosten von mindestens 75.000 sind bei der voraussichtlichen Restnutzungsdauer von ca. einem Jahr nicht gerechtfertigt. Die einzelnen Standorte sind in der Anlage benannt. Mit der Aktion „Alle Lernen am Computer! Und ich?“ hat der Verein „Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V.“ Spenden zur Anschaffung von 480 Laptops gesammelt. Die Übergabe zur Verteilung erfolgte im Beisein der Oberbürgermeisterin. 2.6 Ausblick Ziele 2021 Für 2021 ist es Ziel, die in 2020 vor allem durch Neubau erreichte Verbesserung der Unterbringungsqualität zu etablieren und weiter zu erhöhen, so dass die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden kann. Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, wichtigen Schritt zur Integration dar. Mit Stand 31.12.2020 waren außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße 79% der in städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Für 2021 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau zu etablieren und weiter zu steigern. 18 31. Bericht Stand 31.12.2020 Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind:  Belegung der als Reserve vorgehaltenen Gebäudeteile an großen Standorten, unter Beachtung der gemachten Zusagen an Bürgerinnen und Bürger und Politik,  Annäherung an die Kölner Leitlinien zur Unterbringung und der Vereinbarungen mit den sozialen Trägern,  sukzessive Schließung von Wohnheimen mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten. Darüber hinaus wird weiterhin die Reduzierung der Belegung von Beherbergungsbetrieben unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Bedingungen verfolgt. An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve wird auch in 2021 festgehalten (siehe Kapitel 2.2.3). Das stetige Absinken der Geflüchtetenzahlen setzte sich in 2020 fort, so dass eine Inanspruchnahme der Reserve wie zum Jahreswechsel 2018 / 2019 (siehe Kapitel 2.8 im 23. Bericht) nicht erforderlich wurde. Das Konzept der Reservehaltung soll daher in 2021 in Gänze überarbeitet werden. Neben Fragen zum dauerhaft sinnvollen Umfang einer Unterbringungsreserve sollen auch folgende Aspekte konzeptionell beleuchtet werden:  Unterhaltungsmaßnahmen  Unterhaltungskosten  Maßnahmen zur Reaktivierung  Vorlaufzeiten  Ausstattung, ggf. Lagerhaltung  Unterbringungsstandard  Aktivierungsreihenfolge und -szenarien Eine ausführliche Darstellung und Beschreibung der Ziele und Maßnahmen inklusive erster Ergebnisse erfolgt mit dem I. Quartalsbericht 2021 zum Stand 31.03.2021. 2.7 Finanzen Die Verantwortung für die Finanzierung der durch die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten bedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen nach einer auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land durch die kommunalen Spitzenverbände NRW vertreten. Die Finanzierung wird u. a. durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt (sog. FlüAG- Pauschale). Demnach erstattet das Land NRW pro abrechnungsfähiger Person 866 € monatlich (ca. 10.400 € pro Person und Jahr). Die Entwicklung in 2019, belastbare Zahlen können erst nach den Jahresabschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden, zeigt, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung weiterhin sehr hoch ist. 2018 2019 Durchschnittliche Zahl der Menschen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten gesamt 8.216 8.329 Aufwendungen davon  AsylbLG-Leistungen Aus den bisherigen Erfahrungen zur Belegung wird davon ausgegangen, dass ca. 70% der untergebrachten Personen Leistungen nach dem AsylbG erhalten. Nur diese Aufwendungen werden hier dargestellt.  Unterbringung und Betreuung von Personen die Leistungen nach dem AsylbLG empfangen Für 2019 wurden Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von 12,6 Mio € herausgerechnet. Für 2018 wurde der Betrag 158,3 Mio. € 90,4 Mio. € 67,9 Mio. € 150,0 Mio. € 82,7 Mio. € 67,3 Mio. € 19 31. Bericht Stand 31.12.2020 nachrichtlich um 10,7 Mio. € reduziert. Dieser Betrag wird zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung bereinigt. Erträge (ohne FlüAG-Pauschale) -4,1 Mio. € -0,3 Mio. € Erträge aus der FlüAG-Pauschale -32,7 Mio. € -27,0 Mio. € Nettobelastung für den städtischen Haushalt 121,5 Mio. € 122,7 Mio. € Für die Berechnung der Kosten pro Person bedeutet dies für 2019 eine Belastung von ca. 18.000 € je Leistungsempfänger und Jahr. Der Zuzug von Geflüchteten geht zwar kontinuierlich zurück, es entstehen jedoch weiterhin erhebliche Aufwendungen für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, bisher jedoch nicht zum erstattungsfähigen Personenkreis gehörten. Um die Finanzierungslücke für die geduldeten Geflüchteten abzumildern, hat das Land NRW erstmalig die Verwendung der Integrationspauschale 2019 – zu verwenden bis zum 30.11.2021 – auch für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erlaubt. 2018 2019 Erträge aus Integrationspauschale 6,1 Mio. € 21,2 Mio. € Die Erträge aus der Integrationspauschale sind jedoch nicht als vollständige Entlastung der Aufwendungen für Geflüchtete zu verstehen, da diese für zugewanderte Personen allgemein gewährt werden und damit zum Beispiel auch Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen und Südosteuropäer und Südosteuropäerinnen umfasst. Ausblick: Die kommunalen Spitzenverbände haben im Dezember 2020 mit dem Land NRW eine Vereinbarung zur Novellierung des FlüAG getroffen. Eine entsprechende Änderung der rechtlichen Bestimmungen wird erwartet. Die FlüAG-Pauschale soll demnach ab dem 01.01.2021 für kreisfreie Städte auf 13.500 € (statt bisher ca. 10.400 €) pro Person angehoben werden. Entgegen der ursprünglichen Erwartung wird es keine rückwirkende Erstattung geben. Ab 2021 wurden zusätzliche Entlastungen vereinbart. Ab dem 01.01.2021 wird es erstmals eine einmalige Pauschale in Höhe von jeweils 12.000 € für neu hinzukommende Geflüchtete im Duldungsstatus geben. Ferner wurde eine politische Zielvereinbarung getroffen, um die Anzahl der Geduldeten langfristig zu halbieren. Hierzu soll versucht werden, eine große Zahl von Menschen in einen dauerhaften Status zu überführen und zum anderen soll konsequenter zurückgeführt werden. Zudem wird es in den kommenden vier Jahren beginnend mit 2021 für die Kommunen einen pauschalen Kostenausgleich für die Personengruppe der bereits vorhandenen Geduldeten geben. Der Verteilschlüssel muss noch verhandelt werden. Die Anpassung ab 2021 bleibt durch die fehlende Rückwirkung und der damit geringen Erstattungsbeträge deutlich hinter den ursprünglichen Zusagen des Landes und der berechtigten Erwartungshaltung der Stadt Köln zurück. Dadurch fehlt weiterhin eine auskömmliche Finanzierung. 20 31. Bericht Stand 31.12.2020 3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich auch auf freien, stadteigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen geprüft oder alternativ auf Realisierbarkeit von Neubauten hin untersucht. Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Dies bedeutet, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel  an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil,  an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt sowie  an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, vermittelt werden. Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich an der Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie werden erstmals Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit integrierter Kita geplant. Als Pilotprojekte wurden die Geisbergstraße in Köln-Klettenberg und die Würzburger Straße in Köln-Vingst ausgewählt. Im Jahr 2020 wurden die Bauarbeiten für das nachstehende Bauprojekt mit öffentlichen Fördermitteln aufgenommen:  Pater-Prinz-Weg 13-16 in Köln-Rondorf vier dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohnungen, avisierte Fertigstellung für das zweite Quartal 2022 Ein Baubeschluss zu folgendem öffentlich geförderten Projekt wurde in 2020 eingeholt:  Lachemer Weg ohne Nummer in Köln-Longerich (1986/2020) viergeschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss mit 26 Wohnungen Folgende öffentlich geförderte Bauprojekte befinden sich derzeit vor der politischen Baubeschlussfassung:  Houdainer Straße ohne Nummerr in Köln-Porz (3660/2019) dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Wohnungen  Brohler Straße ohne Nummer in Köln-Marienburg (2952/2020) zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Sockelgeschoss mit 20 Wohnungen  Deutzer Weg ohne Nummer in Köln-Porz (2440/2020) zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen 21 31. Bericht Stand 31.12.2020 4. Standards und Strukturmaßnahmen Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.07.2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder oder LSBTI-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für allein reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. 4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen Die Teams im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wurden unter anderem nach Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und Stadtbezirke zugeschnitten sind. Durch diese Struktur wird die Zusammenarbeit mit den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen bestehen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte. Der Rat der Stadt Köln hat diesem Konzept am 10.09.2020 zugestimmt. Die Stelle der Koordination konnte am 01.10.2021 besetzt werden. Der Weg ist nun frei für die Entwicklung des Maßnahmen- und Zeitplanes. 4.2 Betreuungsschlüssel, Stärkung Ehrenamt, WIKU-Website / administrative Unterstützung Der Betreuungsschlüssel drückt die Relation zwischen untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohnern und den Fachkräften der Sozialen Arbeit bei den von der Stadt Köln beauftragten Betreuungsträgern aus. Gemäß Ratsbeschluss (0544/2017/1) gilt ein Schlüssel von 1:80. In Objekten mit Gemeinschaftsverpflegung, in den Geflüchtete nur eine sehr eingeschränkte Privatsphäre haben, ist der Betreuungsbedarf höher, da die psychische Belastung und das Konfliktpotential untereinander dort größer sind, so dass ein verbesserter Schlüssel von 1:60 gilt. Der Rat der Stadt Köln hat 2020 im Rahmen der Evaluation der Mindeststandards (3557/2019) beschlossen, an der Option des verbesserten Betreuungsschlüssels festzuhalten. 4.2.1 Maßnahmenpaket Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Gruppen bieten zum Beispiel Lotsendienste, Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an, welche oftmals von einem Träger begleitet werden. Kölnerinnen und Kölner engagieren sich mittlerweile in etwa 40 überwiegend lokal organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch Sprachkurse, begleiten sie bei Amts- oder Arztgängen oder veranstalten Freizeitaktivitäten und stärken so die Solidarität der Stadtgesellschaft. Durch die Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt helfen sie den geflüchteten Menschen dabei, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue 22 31. Bericht Stand 31.12.2020 Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich insofern deutlich verändert. Bis vor einigen Jahren haben sie Geflüchtete vor allem beim Ankommen unterstützt. Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 14 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. Mit den „Mindeststandards“ (0544/2017/1 und 3557/2019) hat der Rat zur Stärkung des Ehrenamtes ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen:  Finanzierung von Stellenanteilen für die Koordination von Ehrenamt in Einrichtungen, die durch Lage, Größe und Belegung besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen (siehe 4.2.2)  Zusätzlich neun halbe Stelle in jedem Bürgeramt mit folgenden Tätigkeitsfeldern: o zentrale Anlaufstelle im Bezirk für das Thema Ehrenamt und Geflüchtete als Bindeglied zur Stadtverwaltung und anderen Institutionen o Beratung und Unterstützung der Willkommensinitiativen in bezirklichen Belangen wie z.B. bei stadtteil- oder themenbezogenen Vernetzungen, bei der Suche nach Räumlichkeiten, Trägern und Angeboten o Geschäftsführung von bezirklichen Arbeitsgruppen beziehungsweise eines Runden Tisches o Beratung zu Fördermöglichkeiten o regelmäßiger Austausch aller Bürgerämter Durch Personalwechsel ist mit Stand 31.12.2020 der Bezirk Chorweiler unbesetzt. Eine Nachbesetzung ist vorgesehen.  Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen durch Finanzierung von dreizehn halben Stellen (siehe 4.2.3)  Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku  Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung Die Seite www.wiku-koeln.de wird entsprechend des Ratsbeschlusses seit 2017 jährlich mit 11.300 € bezuschusst. Diese Unterstützung, die unter anderem zu der Finanzierung eines Minijobs für diesen Zweck geführt hat, hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Web-Präsenz und Vernetzung der Willkommensinitiativen und ihrer Angebote geführt. Um den Bedarfen der Willkommensinitiativen noch mehr gerecht zu werden, wurde die Website in 2020 nochmals überarbeitet. Der Rat beauftragte die Verwaltung mit der Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von zehn Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung. Die abrufbaren Zuschüsse werden bereitgestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von mittlerweile 90.000 € pro Jahr. Im Jahr 2020 konnten Anträge von zwölf Willkommensinitiativen bewilligt und daher durch diesen Zuschuss unterstützt werden. Ausdrücklich sollen im Rahmen dieser Zuschüsse ehrenamtliche Willkommensinitiativen entlastet werden. 4.2.2 Standortbezogen Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Lage, Größe, Belegung wurden insgesamt vier Stellen finanziert. Dadurch sollen die in den Einrichtungen tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter entlastet werden. Aufgabe dieser Koordination ist es, den Kontakt zwischen den Geflüchteten und den betreuenden ehrenamtlich Tätigen zu koordinieren. 23 31. Bericht Stand 31.12.2020 Aufgrund der Dynamik von Bauvorhaben und als Reaktion auf schwankende Zugangszahlen Geflüchteter erfolgt die Besetzung dieser Stellen bei den verschiedenen Betreuungsträgern unterschiedlich: entweder als direkter Aufgabenanteil nach Stellenausweitung bei den Heimleitungen vor Ort oder standortübergreifend mit Einsatz in mehreren der benannten Objekte in enger Kooperation mit den Heimleitungen. In beiden Fällen hat sich die enge Verknüpfung von Heimleitungen und der Unterstützung des Ehrenamtes bewährt. Unterstützungsbedarfe der Geflüchteten in den Objekten und die Angebote und Möglichkeiten der Ehrenamtlichen konnten durch die zusätzliche Personalressource zielführender abgestimmt werden. Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sowie an Standorten mit hoher Fluktuation der Bewohnerschaft ist die Gewinnung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine Herausforderung. Durch die örtlich angebundenen Ehrenamtskoordinatoren kann hier zumindest in geringem Rahmen eine Unterstützung der Geflüchteten durch das Ehrenamt erreicht werden. Die hier tätigen Ehrenamtlichen benötigen in besonderem Maße Wertschätzung und damit Motivation für ihr Engagement sowie direkten Zugang zu Informationen und Ansprechpartnern. 4.2.2 Standortübergreifend Es erfolgt die Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen durch Finanzierung von dreizehn halben Stellen: Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stelle (bezirksübergreifend) Forum für Willkommenskultur 1,5 Stelle (bezirksübergreifend, inkl. 1 Stelle Basisausstattung) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE) / Büro für Bürgerengagement (AWO) 0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE) / Kölner Freiwilligenagentur 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen (SKF)/ Börse für bürgerschaftliches Engagement 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement (KABE) / Centrum zur nachberuflichen Orientierung (Ceno e.V.) 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) Diakonie Michaelshoven 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirchen) Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lindenthal) Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) Die wesentlichen Aufgaben der Träger wurden aufeinander abgestimmt und wie folgt vereinbart: Forum für Willkommenskultur  Anregung und Beratung zur Gründung von Willkommensinitiativen  Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher  Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen  Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und zu ehrenamtlicher Arbeit  Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher  Reflexionsangebote  Angebote zur Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten 24 31. Bericht Stand 31.12.2020 AK Muslimische Flüchtlingsarbeit  Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Muslimische Flüchtlingsarbeit  Informationen an die Mitgliedsvereine zu: o bezirklichen und stadtweiten Strukturen o Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder o Bedarfen und Ressourcen der nicht muslimischen Akteure o Informationen an die bezirklichen und stadtweiten Strukturen zu den Ressourcen und Bedarfen der Mitgliedsvereine neun bezirklich zugeordnete Träger:  Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweiligen Bezirk  Lotsendienste und Vermittlung von Ehrenamtlichen in Unterkünfte und standortunabhängige Angebote  Unterstützung von Hauptamtlichen in den Unterkünften  Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken  Teilnahme an Arbeitskreisen und Runden Tischen  Wenn gewünscht, Ausrichten von Arbeitskreisen und Runden Tischen im Bezirk in Absprache mit den Bürgerämtern  Herstellen einer Transparenz der bezirklichen Strukturen für ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten gemeinsam mit Bürgerämtern und dem Interkulturellen Dienst des Amtes für Integration und Vielfalt  Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfen der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren Der Arbeitskreis „Standortübergreifende Unterstützung ehrenamtlicher Geflüchtetenarbeit“ tagt laufend alle drei Monate und zusätzlich bei Bedarf. Die Geschäftsführung liegt im Amt für Integration und Vielfalt beim Kommunalen Integrationszentrum. Teilnehmende sind die beauftragten Träger und die dort zu diesem Zweck Beschäftigten, Vertretungen der Bürgeramtsleitungen und die bezirklichen städtischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Vertretungen des Arbeitskreises Politik der Willkommensinitiativen, Aktion Neue Nachbarn und die Leitung des Interkulturellen Dienstes der Stadt Köln. Die für 2020 geplante Veranstaltung des Arbeitskreises 9plus (Koordinationsmitarbeitende der Bürgerämter und Träger), des Forums für Willkommenskultur, des Arbeitskreises Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln, des Arbeitskreises Politik der Willkommensinitiativen und des KommunaIen Integrationszentrums für alle Akteure der ehrenamtlichen Arbeit für Geflüchtete konnte bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden. 4.3 Weitere Projekte Antirassismusarbeit Die Stadt Köln fördert jährlich die Antirassismusarbeit von (Projekt-)Trägern mit aktuell 50.000 €. Die beiden Antidiskriminierungs‐Beratungsstellen von Caritas e.V. und Öffentlichkeit gegen Gewalt (OEGG) e.V. werden mit aktuell ca. 65.000 € bezuschusst. Ferner finanziert die Stadt Köln eine Hilfskraft zur Stärkung des „Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“. Projekt „Integrationslotsinnen und‐ lotsen“ Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster Treff) setzen rund 70 Lotsinnen und Lotsen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung zum Beispiel zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungsstellen ein. Nachfolgend für das DRK wurde zum 01.10.2020 eine Kooperation mit dem „In Haus“ e.V. geschlossen. Im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms konnten in 2020 städtische Finanzmittel in Höhe von 33.000 € aus dem Integrationsbudget zur Verfügung gestellt werden. 25 31. Bericht Stand 31.12.2020 Programm KOMM‐AN NRW Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat 2016 das Programm KOMM‐AN NRW zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Hilfe für Geflüchtete mit folgenden Bausteinen aufgelegt: I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) Das Kommunale Integrationszentrum Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine Festbetragsfinanzierung für bis zu zwei Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung. Aus Teil II erhält Köln knapp 390.000 € pro Jahr für „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ für die: A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung C. Förderung von Maßnahmen zur Informations‐ und Wissensvermittlung D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit, die zum Beispiel an Willkommensinitiativen, Kirchen‐ und Moscheegemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige freie Träger, Institutionen und Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln in voller Höhe weitergeleitet werden. Das Interesse von Initiativen und Trägern an den Mitteln ist in Köln weiterhin groß. In 2020 wurden 80 Initiativen und Organisationen unterstützt. Dies ist die bislang höchste Zahl an Drittmittelempfängern und Drittmittelempfängerinnen in der Geschichte des Förderprogramms. Zunehmend profitieren auch Migrantenorganisationen von KOMM-AN NRW. Deren Anteil unter den Zuwendungsempfängern und Zuwendungsempfängerinnen hat mit 37% einen neuen Höchstwert erreicht. Dies spiegelt den immer höher werdenden Anteil an bürgerlichem Engagement unter den Kölnerinnen und Kölnern mit internationaler Familiengeschichte wider. Teil III stärkt die Integrationsagenturen bei ihren Aktivitäten in den nachfolgenden Themen‐ und Handlungsfeldern:  Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen  Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung  Konfliktmediation, zum Beispiel in den Stadtteilen  Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, zum Beispiel Lücken der Angebote und Leistungen für die Integration von Geflüchteten zu identifizieren und zu schließen  Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge unter anderem im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen und Hintergrundinformationen zu Fluchtursachen 5. Integration Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit 26 31. Bericht Stand 31.12.2020 und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten sowie mit verschiedenem Bildungsstand. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich individuell und divers und muss als solche betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren erfolgt. 5.1 Integrationsauftrag Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 5.2 Bleiberechtsperspektive Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet mit zahlreichen Daten zur Entwicklung des Aufkommens an Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen Status in einem eigenen ausführlichen Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2020. 5.2.1 Asylsuchende Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln innerhalb eines Jahres: Jahr Zahl zugewiesener Asylsuchender 2013 907 2014 1.963 2015 6.975 2016 8.730 2017 805 2018 734 2019 1.492 2020 673 27 31. Bericht Stand 31.12.2020 Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag: Jahr Personen mit Aufenthaltsgestat tung zum Stichtag 31.12. 2013 1.263 2014 2.299 2015 7.765 2016 9.360 2017 5.593 2018 4.969 2019 4.379 2020 2.033 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): 5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen Im Jahr 2020 haben 1.071 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Dies ist eine deutliche Verringerung gegenüber dem Vorjahr. Das Phänomen der angestiegenen unerlaubten Einreisen von Menschen aus den Westbalkanstaaten in den Herbst- und Wintermonaten konnte Ende 2020 nicht festgestellt werden. Im vierten Quartal 2020 betrug die Zahl der registrierten unerlaubten Einreisen lediglich 260 Personen (Vorjahr 519 Personen). Diese Zahlen ergeben sich in erster Linie durch die weltweit vorherrschende Pandemielage mit dem Virus COVID-19. Der eingeschränkte Flugverkehr, die zeitweise vorhandenen innereuropäischen Grenzschließungen sowie die Ungewissheit der Pandemielage innerhalb Deutschlands, lassen den Grund für die geringeren Einreisezahlen vermuten. Das Zuweisungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg von unerlaubt Eingereisten gem. § 15a AufenthG, welches durch Erlass vom 26.11.2019 überarbeitet und angepasst wurde, konnte trotz Pandemielage weitestgehend komplikationslos über die Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum fortgeführt und vollzogen werden. Jahr Entscheidungen des BAMF Anerkennungen Ablehnungen 2015 765 1.122 2016 1.959 4.720 2017 2.044 2.537 2018 828 877 2019 626 210 2020 754 228 28 31. Bericht Stand 31.12.2020 Jahr Zahl unerlaubt Eingereister 2013 1.286 2014 2.957 2015 3.957 2016 2.126 2017 1.841 2018 3.560 2019 2.201 2020 1.071 5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen In Köln lebten zum Stichtag 31.12.2020 rund 6.000 Personen im Status der Duldung. Die Duldungsgründe wurden im Ausländerzentralregister (AZR) neu strukturiert. Die aktuellen Duldungen wurden und werden derzeit weiter sukzessive (jeweils bei Vorsprache der geduldeten Person) in die neue Zuordnung überführt. Duldungsgründe Anzahl Geduldeter fehlende Reisedokumente 1.898 sonstige Gründe 1.872 familiäre Bindungen 1.022 medizinische Gründe 194 dringende persönliche/humanitäre Gründe oder besonderes öffentliche Interesse 280 Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a 137 unbegleitete Minderjährige 42 Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 10 völkerrechtliche oder humanitäre Gründe oder zur Wahrung politischer Interessen 5 Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 6 Asylfolgeantrag 1 Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 1 Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 2 Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 307 Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 242 Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 27 Gesamt 6.046 5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ Das Projekt Bleiberecht verfolgt die Zielsetzung, die Perspektiven von Menschen, die seit mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, zu verbessern und ihnen, wenn möglich, Existenzsicherheit zu geben. Zurzeit werden 1007 Geduldete im Bleiberechtsprojekt geführt. Aktuell befinden sich 322 Personen in interner sozialpädagogischer Beratung; 253 Projektteilnehmende werden von den fünf Beratungsstellen der freien Träger betreut. Insgesamt konnten im Projekt 187 Titel erteilt werden, davon 64 in 2020. 29 31. Bericht Stand 31.12.2020 Im September 2020 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlage Nr.1698/2020), das Projekt „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ nach zweijähriger Laufzeit dauerhaft fortzuführen. Die erfolgreich entwickelte Arbeitsweise soll zukünftig fest in die Prozesse der Stadtverwaltung etabliert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit den beteiligten Trägern des aktuellen Projektes dem Rat ein verbessertes Konzept vorzulegen. Ziel ist es, Menschen, die in Köln im ungesicherten Status der Duldung leben und eine multidisziplinäre Beratung und Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, sozial und wirtschaftlich weiter zu integrieren, eine Perspektive zur Aufenthaltsverfestigung auch unabhängig von der Voraufenthaltsdauer zu ermöglichen. Um die positiven Wirkungen der Bleiberechtsinitiative auf Dauer zu sichern, sollen durch die Verwaltung deutlich mehr Geduldete als bisher in das so weiter entwickelte Programm aufgenommen werden. Eine entsprechende Vorlage wird den Gremien der Stadt Köln noch im ersten Halbjahr 2021 zur Entscheidung vorgelegt. 5.3 Kinder- und Jugend Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in Obhut zu nehmen und darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur zu eröffnen. Auf Anregung des Integrationsrates wird hier auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern verwiesen. 5.3.1 Präventive Kinder- und Jugendhilfe Auf Basis der bestehenden Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe wurden entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien und Zuwanderungsfamilien geschaffen. Hierfür stehen Finanzressourcen aus den Integrationsmitteln des Haushaltes zur Verfügung, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe für integrationsfördernde Maßnahmen und Projekte abgerufen werden können. Wesentlich ist hier die Schaffung von niederschwelligen Freizeit-, Sport- und Gruppenangeboten sowie von bedarfsorientierten Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Die Förderung eines verträglichen sozialen Miteinanders sowie die Förderung interkultureller Kompetenzen aller Teilnehmenden sind sowohl bei allen Planungen als auch bei den Angeboten von zentraler Bedeutung. Mit dem informellen Bildungsauftrag der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die jeweilige Jugendeinrichtung im Sozialraum verortet und kann von dort aus im jeweiligen Einzugsbereich eine hohe Integrationsleistung erbringen. Synergieeffekte ergeben sich durch die Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung durch die „Kulturrucksack“-Projekte, die in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt werden, sowie mit dem Sportamt im Bereich der vereinsgebundenen Sportangebote. Für das Jahr 2020 sind insgesamt 79 Anträge von 41 anerkannten Jugendhilfeträgern für Integrationsmaßnahmen gestellt worden, um Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in die Offene Kinder- und Jugendarbeit einzubinden. Viele der niederschwelligen Freizeitangebote, die vor allem in Jugendeinrichtungen, aber auch in mobiler und aufsuchender Form auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor und in Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die bereits in den Vorjahren erfolgreich gestartet sind. Die Angebote aus vielfältigen Bereichen, wie Spiel, Sport, Musik, Malen und Gestalten, Computer, Kochen, Stadterkundungen und Ferienmaßnahmen werden möglichst zusammen mit einheimischen Kindern und Jugendlichen durchgeführt. 30 31. Bericht Stand 31.12.2020 Einige Angebote haben einen genderspezifischen Schwerpunkt und richten sich gezielt an Mädchen und junge Frauen, Jungen und junge Männer sowie an LSBTI-Jugendliche und junge Erwachsene, um deren spezifische Bedarfe abdecken zu können. Wichtiger Bestandteil vieler Angebote ist sowohl die gezielte Kontaktaufnahme zu Mitarbeitenden, Eltern sowie Kindern und Jugendlichen in den Unterkünften für Geflüchtete, als auch die Wegbegleitung von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zum jeweiligen Veranstaltungsort. Diese flankierenden Maßnahmen tragen erheblich zum Gelingen einer erfolgreichen gesellschaftlichen Teilhabe bei. Charakteristisch für 2020 sind die Kreativität und das hohe Engagement, mit denen sich eine große Anzahl der Jugendhilfeträger digitale Wege und Möglichkeiten erschlossen und diese weiterentwickelt haben, um mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu bleiben und ihre Angebote trotz der massiven, Corona bedingten Einschränkungen durchführen zu können. 5.3.2 Kinderbetreuung Um geflüchtete Familien, die noch nicht sofort mit einem Kita-Platz versorgt werden können, einen Übergang zu ermöglichen, haben Träger, unter anderem von Kindertagesstätten in Köln, Landesmittel für sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Mit einem Gesamtvolumen von rund 1,9 Mio. € wurden auf diesem Weg in 2020, laut vorläufiger Maßnahmenplanung des Landesjugendamtes, insgesamt 57 Maßnahmen (Eltern‐Kind‐Gruppen, Angebote in Kooperation mit Familienzentren, mobile Angebote oder Spielgruppen) finanziert. Für 2021 wurden bereits 49 Projekte in Höhe von ca. 1,7 Mio. € beantragt. Weitere Projekte sind darüber hinaus bereits in Planung und werden voraussichtlich im ersten Quartal 2021 beantragt. Nach der Auswertung für das Jahr 2020 konnten trotz der Corona-Pandemie rund 600 Kinder in den Projekten betreut werden. Etwas mehr als ein Drittel der Familien lebt in Privatwohnungen. 2020 konnten zudem durch das geschaffene und wachsende Netzwerk der Koordination „Stufenkonzept frühe Bildung/Flüchtlingskinder“ 101 Kinder additiv zu der regulären Betreuungsplatzvergabe der Stadt Köln in Kindertagesstätten in freier wie auch in städtischer Trägerschaft übergeleitet beziehungsweise vermittelt werden. Sechs Kinder konnten vorübergehend an eine alternative Betreuungsform und weitere fünf Kinder in Projekte frühkindlicher Bildung mit dem Fokus Vorbereitung auf die Schule übergeleitet werden. Insbesondere im Bereich der Vorschulkinder und möglichen Schulrückstellungen nehmen immer mehr Grundschulen, Schulsozialarbeiter und andere involvierte Fachkräfte Kontakt zu der Koordination Stufenkonzept frühe Bildung/Flüchtlingskinder auf. 5.3.3 Familienbegleitende Angebote Der Interkulturelle Dienst ist ein Bereich im Amt für Integration und Vielfalt. Örtlich ist er weiterhin in den neun Bezirksrathäusern ansässig und dabei in allen relevanten Netzwerk- und Kooperationsstrukturen eingebunden. Er bietet in den Bezirken umfassende Beratung für Geflüchtete an und versteht sich als Brücke und Wegweiser zu weiteren und spezialisierten Angeboten des Regelsystems. Bedarfsorientiert initiiert der Interkulturelle Dienst im Stadtbezirk Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte mit folgenden Schwerpunkten:  integrationsfördernde Bildungs- und Freizeitangeboten zur Erweiterung persönlicher, sozialer und interkultureller Kompetenzen  Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule, Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit und andere  Sprachförderangebote sowie Alphabetisierung für Geflüchtete und Zugewanderte, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben  Stärkung der Eltern durch niederschwellige Mütter– oder Elterngesprächskreise, Vätergruppen, Familiencafés und vieles mehr zu alltagsrelevanten Themen und zur sozialen Orientierung im Stadtteil 31 31. Bericht Stand 31.12.2020  Einsatz von Stadtteilmüttern, Integrationslotsen, Sprach- und Kulturmittlern, Dolmetschern zur Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende Regelangebote  Gesundheitsvorsorge in Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen  Vorschulförderung für Kinder, interkulturelle Spielgruppen, soziale Gruppenarbeit, Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, Kinderbibliothek und anderes  Schulbegleitende Hilfen für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder nicht ausreichend vorhanden sind  Freizeit– und kulturpädagogische Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins und Empowerments Die Angebote finden in den Außenstellen des interkulturellen Dienstes, in Unterkünften für Geflüchtete und sozialen Einrichtungen statt und werden überwiegend in enger Kooperation mit den freien Trägern im Stadtbezirk durchgeführt. 5.4 Wohnungssituation Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft, ist der Umzug in eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 5.4.1 Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, welches Geflüchtete in eigene Privatwohnungen vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen ist eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger zugesichert worden. Die verbleibenden vier Stellen sind auf zwei Jahre befristet. Mitte 2019 wurde eine Auswertung der zurzeit befristeten vier Stellen seitens des Amtes für Wohnungswesen durchgeführt. Das Amt für Wohnungswesen fordert diesbezüglich ein monatliches Controlling diverser Daten von den Trägern ein (Anzahl der vermittelten Wohnungen, Anzahl Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit und weiteres.). Das Ergebnis wurde den politischen Gremien in einem eigenen Berichtswesen vorgelegt und zur Fortführung des erfolgreichen Projektes die Verlängerung der Finanzierung der vier befristeten Stellen für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021 beschlossen. Eine Verwaltungsmitarbeiterin ist als Koordinatorin mit einer Vollzeitstelle für das Auszugsmanagement tätig. Die Aufgaben umfassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den städtischen Sozialarbeitern im Bereich der Geflüchteten und den Trägern des Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie koordiniert beispielsweise Anfragen zu Freistellungen, Kautionsübernahmen, Mietübernahmen und Sicherheitsleistungen. Zudem ist sie die Ansprechpartnerin gegenüber der Bürgerschaft und den ehrenamtlichen Akteuren. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit der GAG Immobilien AG. Diese stellt im Jahr etwa 100 Wohnungen für geflüchtete Menschen zur Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der Ausbau weiterer Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt. Darüber hinaus wird durch Bauherren wie z.B. der GAG Immobilien AG alternativ auch für Geflüchtete ohne Wohnberechtigungsschein entsprechender Wohnraum geschaffen. Die ersten dieser Wohnungen wurden im November 2018 fertiggestellt. 32 31. Bericht Stand 31.12.2020 Fallzahlen: Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 (bis 30.06.) 371 132 2020 407 130 In der Vergangenheit haben sich die in Köln ehrenamtlich tätigen Akteurinnen und Akteure oftmals mehr fachliche und personelle Unterstützung gewünscht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich Engagierte eine große Hilfe für die von ihnen betreuten Geflüchteten sind. Ehrenamtlich tätige Menschen sind in ihren Stadtteilen sehr gut vernetzt und helfen den Geflüchteten unter anderem dabei, Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen. Daher wurde das Auszugsmanagement im August 2019 um die Komponente einer erweiterten Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit ausgedehnt. Insbesondere stehen die Träger den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehrenamtlicher Begleitung) bei der Erledigung der Formalitäten zur Seite, sobald eine Wohnungsvermittlung in Aussicht steht. Die Träger bieten neben offenen Sprechstunden und Beratungsgesprächen für Geflüchtete im Tandem mit ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern in regelmäßigen Abständen Workshops zu verschiedenen Themen an, die sich rund um die Wohnungssuche drehen. Mit dem erweiterten Konzept bringt die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wertschätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck. 5.4.2 Wohnberechtigungsschein Besonders Menschen, die auf einen Wohnberechtigungsschein angewiesen sind, können sich auf dem freien Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Im Modell des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist der Eigentümer daher verpflichtet, Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein anzubieten. Im Konzept der integrativen Belegung (sogenannten „Drittelbelegung“) werden ebenfalls alle Personengruppen berücksichtigt, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind (siehe Kapitel 3). Hierzu zählen auch Geflüchtete, die eine Bleiberechtsperspektive besitzen und deren Aufenthaltsstatus geklärt ist. Häufig verfügen Sie jedoch nicht über die sozialen und finanziellen Mittel, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, Wohnraum zu schaffen, der neben anderen auch für diesen Personenkreis verfügbar gemacht werden kann. 5.4.3 Wegweiser Wohnen in Köln Fragen zur Wohnungssuche, zum Mietvertrag, zu Nebenkosten oder zu Rechten und Pflichten beantwortet die Broschüre „Wegweiser Wohnen in Köln“. Sie ist in einfacher Sprache verfasst und in 17 Sprachen über einen QR-Code abrufbar, was auch Geflüchteten ermöglicht, sich in dieser komplexen Materie zu orientieren. Mieterverein Köln, städtische Stellen, Träger des städtischen Auszugsmanagements und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchteten-Arbeit haben die Broschüre gemeinsam erstellt. Sie ist verfügbar über http://ki-koeln.de/downloads/wegweiser-wohnen-in-koeln/ 5.4.4 Integrationslotsinnen bzw. Integrationslotsen Zur Unterstützung von geflüchteten Familien, die von der Unterkunft in eine eigene Wohnung ziehen, bietet der Interkulturelle Dienst Hilfestellung durch Beratung und gezielten Einsatz von Integrationslotsen und Integrationslotsinnen zur Orientierung im neuen Stadtteil an. Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf werden vom Amt für Wohnungswesen, den 33 31. Bericht Stand 31.12.2020 Trägern der Sozialen Arbeit oder Willkommensinitiativen auf das freiwillige Angebot des Interkulturellen Dienstes aufmerksam gemacht. Hauptthemen sind hierbei Vermittlung und Begleitung in Angebote des Regelsystems aus den Bereichen Kita, Schule, Gesundheit, Erziehung, freizeitpädagogische Angebote und vieles mehr. 5.4.5 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen In Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur wird seit Mitte 2017 durchschnittlich einmal im Monat ein Einführungs-Workshop mit interkulturellen Inputs für das Projekt „Welcome Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für Willkommensspaziergänge durch die Stadt“ zentral im Studienhaus der VHS Köln am Neumarkt durchgeführt. Die Resonanz war sehr zufriedenstellend. Die Heterogenität der Teilnehmenden bezüglich Alter, Bildungshintergrund, Geschlecht und Motivation bildete einen Querschnitt der Kölner Gesellschaft ab. Hintergrund des Projekts ist die Herausforderung der Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen, damit Dialog- und Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in eine neue Umgebung gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue interkulturelle Erfahrung, auf die der kompakte und professionelle interkulturelle Qualifizierungsworkshop eingeht. Nach wie vor haben auch viele Geflüchtete in Köln großes Interesse an der Fortführung des Projekts. So wurden sie auch in 2020 wieder in Begleitung mit den Einführungs-Workshops angeboten. 5.5 Arbeitssituation Im ersten Halbjahr des Jahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung des Integration Point des Jobcenter Kölns und der Agentur für Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Beratung und Vermittlung von neuzugereisten Geflüchteten. Zum 01.06.2020 ist das Jobcenter aus den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit am Butzweilerhof ausgezogen. Die Kundinnen und Kunden des Jobcenters mit Fluchthintergrund werden nun in den Standorten beraten, die für den jeweiligen Stadtteil (oder im Fall des Geschäftsbereichs U25, die Altersgruppe) zuständig sind. Dies verbessert die örtliche Erreichbarkeit. Neben den Leistungen zum Lebensunterhalt, werden nun auch hier die Fragestellungen rund um den Themenkomplex Integration in den Arbeitsmarkt geklärt. Durch interne Informationsplattformen, Schulungsformate und die Benennung von Integrationsfachkräften mit einem Arbeitsschwerpunkt „Flucht“, bleibt die Beratungskompetenz erhalten. Seit Beginn der Pandemie hat sich die Arbeit des Jobcenters insgesamt verändert. Persönliche Kontakte erfolgen ausschließlich terminiert. Das Jobcenter ist nur nach Anmeldung (schriftlich, telefonisch, online) persönlich erreichbar. Beratungsgespräche finden zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters vor allem telefonisch statt. Eine Terminvergabe für Präsenzberatung ist jederzeit möglich. Diese Gespräche finden in Beratungsbüros statt, welche in jedem Standort eingerichtet wurden. In diesen Büros können sich Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher fühlen. Die Einhaltung der Infektionsschutzrichtlinien ist hier möglich. Um eventuelle Sprachbarrieren beim telefonischen Kontakt zu überwinden, kann auch während eines laufenden Beratungsgesprächs eine Dolmetscherhotline dazu geschaltet werden. Dies funktioniert unkompliziert und ist auch datenschutzrechtlich geprüft. Um geflüchtete Menschen mit Leistungsbezug bedarfsgerecht zu fördern, nutzt das Jobcenter Köln möglichst alle arbeitsmarktpolitischen Angebote. Auch die Laufzeit der im Vorjahresbericht vorgestellten Maßnahme „Alles aus einer Hand“ wurde im Oktober um ein Jahr verlängert. Das Netzwerk CHANCE+, dessen Koordination im Jobcenter Köln angesiedelt ist, bietet Geflüchteten ebenfalls weiterhin intensive Betreuung an. Für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse arbeitet das Jobcenter mit dem IQ Netzwerk NRW zusammen. Nachdem die Angebote der Deutschförderung auf Grund der Pandemie zwischenzeitlich unterbrochen waren, nahmen im Herbst 2020 wieder 870 Kundinnen und Kunden des 34 31. Bericht Stand 31.12.2020 Jobcenters an Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teil. Weitere 887 besuchten Kurse der berufsbezogenen Deutschförderung. Auch die enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit besteht fort. Die gemeinsame monatliche Veranstaltung für ehrenamtlich Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten ist nach Covid19-bedingter Unterbrechung als Telefonkonferenz wiederaufgenommen worden. Der diesjährige Start des unter Federführung der Agentur durchgeführten Angebots „EQ plus Deutsch“, in dem Menschen mit Fluchthintergrund durch eine Einstiegsqualifizierung auf eine Ausbildung vorbereitet werden, musste allerdings auf Grund der Pandemie abgesagt werden. Die Durchführung ab Sommer 2021 wird angestrebt, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Bislang liegen keine ausreichenden Daten vor, um sämtliche Auswirkungen der Covid19- Pandemie auf den Kölner Arbeitsmarkt nachzuvollziehen. Erste bundesweite Untersuchungen zeigen jedoch, dass Menschen mit Fluchthintergrund in erheblichem Maße betroffen sind. Unter den Beschäftigten aus den häufigsten Asylherkunftsländern sind besonders viele in stark betroffenen Branchen, wie der Arbeitnehmerüberlassung oder dem Gastgewerbe, tätig. Hinzu kommen Faktoren, die gerade während der ersten Monate der Pandemie in Verbindung mit §23 des Kündigungsschutzgesetzes Entlassungen begünstigt haben: Dazu gehören die tendenziell kürzere Unternehmenszugehörigkeit, sogenannte „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse (Zeitarbeit, Teilzeit- und geförderte Beschäftigung), gerade zu Beginn der Erwerbsbiographie in Deutschland sowie die Anstellung bei kleineren Betrieben. Im November 2020 waren beim Jobcenter Köln 7.317 Menschen im Kontext von Fluchtmigration arbeitsuchend gemeldet, das entspricht 11,1% aller zu diesem Zeitpunkt arbeitsuchend gemeldeten Kölnerinnen und Kölner. Es handelt sich um einen Rückgang um 670 Personen gegenüber November 2019. Von den Arbeitsuchenden waren 4.148 arbeitslos gemeldet – ein Anstieg um 705 Personen gegenüber dem Vorjahresmonat. Rechtskreisübergreifend (Agentur und Jobcenter) wurden 8.470 Arbeitsuchende im Kontext von Fluchtmigration gezählt (8,7% aller Arbeitsuchenden), darunter 4.829 Arbeitslose (8,4% aller Arbeitslosen). Im August 2020 waren in Köln 10.267 Personen im Fluchtkontext als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemeldet, ein Anstieg um 591 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat liegt vor. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (3.380 Personen), Irak (2.882) und Afghanistan (918). Bei der Aufteilung nach Geschlecht und Alter sind kaum Veränderungen zu verzeichnen: Weiterhin sind 44% der leistungsberechtigten Geflüchteten weiblich; 25% sind jünger als 25 Jahre, d.h. ein Prozentpunkt weniger als im Jahr 2019. Von Januar bis einschließlich August 2020 konnten 1.298 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt integriert werden; das sind 193 weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres und 20 mehr als 2018. Unter den erfolgten Integrationen befinden sich auch 174 Ausbildungsaufnahmen Geflüchteter. Hierbei ist zu beachten, dass die Besetzung von Ausbildungsplätzen dieses Jahr auf Grund der Pandemiesituation deutlich später im Jahr stattgefunden hat, als dies normalerweise der Fall ist. 5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) Das Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) richtet sich an Menschen, die eine positive Bleibeperspektive haben. Teilnehmen können Personen, die bereits einen Integrationskurs abgeschlossen haben und / oder bereits Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen sowie Personen, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben und einen Sprachkurs auf dem Eingangsniveau A1 und A2 benötigen. Ebenfalls richtet sich das Programm an Personen, die arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und einen Migrationshintergrund haben, sowie an Bürgerinnen und Bürger der EU und Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Angebot der Volkshochschule Köln (VHS Köln) sind die Basismodule B2 und C1 sowie die Spezialmodule B1 enthalten. 35 31. Bericht Stand 31.12.2020 Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezialmodule in den Bereichen Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe / Technik an. Diese dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse, dem Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache. Seit September 2019 führt die VHS Köln den zweiten Berufssprachkurs mit dem Ziel B2 im Rahmen des Modellprojekts „EQ plus Sprache“ durch. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) wendet sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive. Während der Einstiegsqualifizierung und der anschließenden Ausbildung erhalten die Teilnehmenden bei Bedarf eine Ausbildungsduldung, sodass sie sich dadurch ihren Aufenthalt für vier Jahre sichern. Parallel zur Einstiegsqualifizierung (intensives, neunmonatiges Praktikum) im Betrieb, besuchen die Teilnehmenden während der gesamten Laufzeit einen Sprachkurs in der VHS Köln. Ziel ist es, die jungen Menschen auf eine betriebliche Ausbildung und den damit verbundenen Berufsschulunterricht vorzubereiten. Einstiegsqualifizierung plus Sprache wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Köln, der Regionalagentur Köln, dem Integration Point, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stiftung und der Handwerkskammer (HWK) durchgeführt. Die Teilnehmenden werden von der VHS Köln und den Jugendmigrationsdiensten sozialpädagogisch begleitet. Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend wird eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Verweisberatung angeboten. In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. Entsprechende Spezialmodule enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS Köln-internen Abschlussprüfung. 2020 führte die VHS 25 DeuFö-Kurse durch (11 Basiskurse B2, 3 Basiskurse C1 und 4 Spezialkurse B1) sowie einen Berufssprachkurs B2 EQ plus Deutsch und einen Spezialkurs für nichtakademische Heilberufe sowie zwei Kurse für Beschäftigte mit insgesamt 687 Teilnehmenden. 3 der in 2020 begonnenen Basiskurse B2 endeten erst 2021 aufgrund der Corona-bedingten Unterbrechung. 5.5.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die Volkshochschule Sprachkurse für Geflüchtete aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher Bleibeprognose (Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. Weiterhin dürfen den Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a Asylgesetz (AsylG) zugewiesen werden. Voraussetzungen für die Teilnahme sind die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs-, Studien- oder Schulabschlüsse. Es werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch den Integration Point der Arbeitsagentur. Im Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 wurden zwei Sprachkurse mit insgesamt 15 Teilnehmenden durchgeführt. 5.5.3. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit Im Fokus der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ stehen vor allem die jungen zugewanderten Menschen, die bisher keinen oder einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu Förderungen der Regelsysteme wie SGB-II („Hartz-IV“) oder zu Integrationskursen haben. 36 31. Bericht Stand 31.12.2020 Die Projektkoordination hat ein Gesamtpaket entwickelt, welches die vorhandene Angebotsstruktur in Köln unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten mit der Bedarfslage verknüpft. Die Stadtverwaltung arbeitet bei der Projektumsetzung mit unterschiedlichen Experten und Expertinnen aus der Kölner Trägerlandschaft zusammen, um für die bisher strukturell benachteiligte Zielgruppe eine erfolgsversprechende Perspektive zu bieten. Mit den folgenden sechs Förderbausteinen sollen die Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen junger zugewanderter Menschen bedarfsorientiert und nachhaltig gestaltet werden: 1. Jobcoaching 2. Berufsbegleitende Qualifizierung (durch das BAMF) 3. Nachholen des Hauptschulabschlusses 4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse 5. Innovationsfonds 6. Teilhabemanagement (rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung/Case Management) Der Baustein 6 „Teilhabemanagement“ startete in Köln bereits im Februar 2020 unter dem Projektnamen „KOKIP - Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse“. Aktuell beraten und unterstützen insgesamt vier Teilhabemanagende über 120 junge Menschen aus dem Kreis derer mit Duldung und Aufenthaltsgestattung mit dem Ziel der Integration in Sprache, Schulbildung, Ausbildung und Arbeit. Aufgrund von Covid-19 wurde der zunächst vorgesehene Projektstart vom 01.07. auf den 01.09.2020 verschoben und die Projektlaufzeit bis zum 31.12.2022 verlängert. Trotz der im Zusammenhang mit der Pandemie auftretenden Einschränkungen konnten die weiteren Bausteine aus der Landesinitiative in Kooperation mit mehr als 20 Trägern der freien Wohlfahrtspflege starten. Mittlerweile konnten mehr als 100 Menschen aus der Zielgruppe erreicht werden die von den vielfältigen Angeboten profitieren. Dabei ist der Baustein 6 „Teilhabemanagement“ inzwischen eng mit den übrigen Bausteinen verzahnt und bietet jungen Menschen neben den unterschiedlichen Angeboten auch eine engmaschige und individuelle Hilfeplanung. 5.6 Einkommens- und Vermögenssituation Über das Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen sollen vorrangig Geflüchtete, die bereits über eigenes Einkommen verfügen, schnellstmöglich in privatrechtliche oder öffentlich geförderte Wohnungen vermittelt werden. Die Anmietung einer eigenen Wohnung trägt maßgeblich zu einer gelungenen Integration bei. Für untergebrachte Geflüchtete, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen sind und somit aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu einem Umzug in eine selbst angemietete Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt die Härtefallregelung. Damit wird gewährleistet, dass die kostendeckende Nutzungsgebühr bei Erwerbseinkommen nicht wieder zum ergänzenden Bezug von Sozialleistungen führt. Diese besondere Regelung fördert damit das selbstständige und eigenverantwortliche Leben von berufstätigen Geflüchteten. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 (Gültigkeitsbeginn der Satzung) beziehungsweise ab dem Monat der Erwerbsaufnahme, wenn diese erst nach Februar 2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein Nachweis der Erwerbstätigkeit durch Vorlage von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Diese Nachweise sind alle sechs Monate vorzulegen. 37 31. Bericht Stand 31.12.2020 Mit Stichtag 31.12.2020 wurden 1065 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich wie folgt auf: genehmigt 804 aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 97 wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 22 Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 116 zurückgezogen 2 Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 10 Antrag zur Genehmigung, Senkung beziehungsweise Bescheiderstellung 14 Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung mit Dritten 0 gesamt 1.065 5.7 Bildungssituation Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht im Rahmen einer Ausbildung. 5.7.1 Vorbereitungsklassen Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln gemeldet sind, erfolgt nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine geeignete Schule durch das Schulamt. An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet werden. Im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I gilt grundsätzlich eine schulformunabhängige Beschulung. Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind. Ab 16 Jahren werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem Beratungsgespräch im Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt durch die Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen. Das Kommunale Integrationszentrum hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem Schuljahr 2019 / 2020 den „strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins deutsche Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren übermittelt die Meldebehörde der Stadt Köln dem Kommunalen Integrationszentrum die Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Alle Jugendlichen erhalten eine postalische Einladung zu einem Beratungsgespräch zu folgenden Themen:  Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem,  Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen an Kölner Berufskollegs,  Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung. Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 18 Sprachen verlinkt. Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der Familien 38 31. Bericht Stand 31.12.2020 während des Beratungsgesprächs im Kommunalen Integrationszentrum zur zusätzlichen Lernförderung Deutsch angemeldet werden. Die zusätzliche Lernförderung ist eine Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Bildung und Teilhabe, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Georg Lamers Sprachenschule. Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrerinnen und Lehrer (Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Sprachförderung im Unterricht auch intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den sehr heterogenen Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht oder im jeweiligen Herkunftsland gemacht haben. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. Für alle Schülerinnen und Schüler, die migrationsbedingt deutsche Sprachförderung benötigen, kann die Schule einen entsprechenden Antrag auf Sprachfördermittel beim Schulamt stellen. Die Beantragung und die Verwendung der Mittel liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung. In Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheiden Schulen, ob sie Deutschfördergruppen einrichten oder die betreffenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Einzelintegration fördern. Generell gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler bei Bedarf Sprachförderung erhalten. Für eine migrationsbedingte Deutsch- Förderung stehen Ressourcen im Rahmen der Integrationshilfen zur Verfügung. Nachfolgende Zahlen umfassen alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen sowie die für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum Stand 31.12.2020: Gesamt 131 Vorbereitungsklassen Primarstufe 47 Vorbereitungsklassen und rd. 800 Plätze in Einzelintegration Sekundarstufe I 84 Vorbereitungsklassen Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt rund 1460 Plätze. Davon entfallen 845 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 615 Plätze auf den Primarbereich. Zusätzlich werden ca. 400 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2019) zugewandert sind. Neu zugereiste Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, sofern sie nach dem 01.08. zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration. Die Zahl der neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jahren gesunken. Die vorhandenen Plätze waren im Jahr 2020 unter dieser Berücksichtigung ausreichend. Gegebenenfalls werden bedarfsgerecht weitere Klassen eingerichtet oder geschlossen. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht, weil von dort diese Stellen für zusätzliche Lehrkräfte, für neue Vorbereitungsklassen zur Verfügung stellen müssen. 39 31. Bericht Stand 31.12.2020 Aktuell können alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zeitnah mit Schulplätzen versorgt werden. Um dies sicherzustellen, war es erforderlich, dass an Schulen zum Teil vorübergehend Fach‐ oder Ganztagsbetreuungsräume aufgegeben und für die Beschulung der Vorbereitungsklassen genutzt werden müssen, da keine weiteren Raumkapazitäten im Bestand vorhanden sind. Angebot „Fit für mehr“ Seit dem 01.02.2017 können über das Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geflüchtete im Alter von 16 bis 25 Jahren, die bisher noch keine Möglichkeit hatten, ein anderes Angebot wahrzunehmen, dem Angebot „Fit für mehr“ zugewiesen werden. Die Zuweisungen erfolgen durch die Bezirksregierung. Schulpflichtigen Geflüchteten, die mitten im Schuljahr nach Deutschland kommen und deshalb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen können, wird damit jeweils zum 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. ein zusätzliches Angebot gemacht. Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer Internationalen Förderklasse haben (keine 18 Jahre alt), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse zum Schuljahreswechsel in eine Internationale Förderklasse übergehen. Eine Übersicht über zusätzliche Bildungsangebote für 16-25- Jährige Neuzugewanderte ist hier zu finden: http://ki-koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte-07-2018-bfrei.pdf Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskollegs) wurden im Schuljahr 2019/2020 insgesamt 149 Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum zur Einschulung in folgenden Klassen beraten:  20 Internationale Förderklassen (IFK) mit unterschiedlichen Niveaustufen  sechs „Fit Für Mehr“ Klassen (FFM) zur unterjährigen Einschulung  vier Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Alphabetisierungsbedarf  eine Internationale Förderklasse in Kooperation mit den Jugendwerkstätten in Teilzeit  zwei Klassen im Rahmen des Modellprojekts „Fit für mehr 18-25“ an Kölner Berufskollegs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung  einer Klasse im Modellprojekt „18/25 – Förderzentrum für Flüchtlinge mit Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit“ zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird auch in den Internationalen Förderklassen das Berufsorientierungsangebot „Kein Abschluss ohne Anschluss - kompakt“ durchgeführt. Das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) Köln hat gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Schulaufsicht ein „Eckpunktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen“ erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen; Übergang in eine Regelklasse; Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen und durch einen Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die Bildungskoordination für Neuzugewanderte unterstützt die drei Institutionen bei der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen. Ein erster Bericht zur Umsetzung des ZMI- Eckpunktepapiers erfolgte im Herbst 2019 (Vorlage 2484/2019). Der zweite Bericht wird im Frühjahr 2021 erfolgen. Das ZMI und das Kommunale Integrationszentrum führen in den Ferien das Landesprogramm für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II durch. 5.7.2 Bildungsprojekte Folgende Projekte zum Beispiel der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates, des Kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern, sowie der VHS Köln konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden:  „Ehrenamtliche Patinnen und Paten für Flüchtlingskinder im Grundschulalter“ als kommunal gefördertes Projekt von Kölner Flüchtlingsrat und Kölner Freiwilligenagentur. Die ehrenamtlichen Engagierten werden durch die beiden Träger 40 31. Bericht Stand 31.12.2020 während ihres 1-Jährigen Einsatzes professionell begleitet. Sie sind eng mit der Schule und dem Elternhaus verbunden.  „Paten für jugendliche Flüchtlinge“ des Vereins Ceno e.V.  Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln Laufzeit: seit Mai 2014 Aktuelle Informationen finden Sie hier: http://zfl.uni‐koeln.de/prompt.html?&L=0  Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V. Nach einer Verlängerung der Förderung durch das Land, in der das Projekt entsprechend der Evaluationserkenntnisse angepasst wurde, konnte eine Verstetigung durch kommunale Förderung ab 2020 erreicht werden. Der Rom e.V. setzt drei Fachkräfte als Integrationslotsen und Begleiterinnen und Begleiter für Kinder und Jugendliche und Ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von schulischen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe und andere ein. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Roma- Zuwanderfamilien bieten sie Unterstützung an als Mediatorinnen und Mediatoren, Übersetzerinnen und Übersetzer und als sozialpädagogische Begleitung.  Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittlern Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittlern vor. Aus dem Integrationsbudget werden seit Ende 2015 jährlich 200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sehr gut genutzt und in vollem Umfang finanziell ausgeschöpft.  Professionelle Sprach- und Integrationsmittlung in AOSF-Verfahren Anders als im städtischen Sprachmittlerpool (s.o.) werden im Rahmen des AO-SF- Verfahren in Kölner Schulen zertifizierte Sprach- und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittler bei Gesprächen mit (neu) zugewanderten Familien hinzugezogen. Das Projekt läuft in Kooperation mit bikup GgmbH und wird durch die RheinEnergieStiftung Familie finanziert. Kontakt und zur Terminvereinbarung unter https://www.bikup.de/bikup-sprachmittlerpool/  Kulturrucksack NRW In Zusammenarbeit mit dem Land NRW fördert die Stadt Köln Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, um ihnen Zugangswege zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Von daher sind Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung immer willkommen. Einzelne Projekte werden hier kurz vorgestellt:  Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft Loorweg in Köln-Zündorf entwickelten unter Anleitung des Theater ImPuls e.V. im Jugend- und Gemeinschaftszentrum Grengel ein eigenes Theaterstück zum Thema „Kinderechte“.  Der Kölner Spielecircus e.V. bot Kindern und Jugendlichen aus der Notunterkunft in Neuehrenfeld die Möglichkeit in der Kinder- und Jugendeinrichtung „Offene Tür St. Anna“ verschiedene Percussion- Instrumente sowie die Klangerzeugung mit dem eigenen Körper (Body Percussion) kennenzulernen und zusammen zu musizieren.  Ebenfalls der Kölner Spielecircus e.V. bot 10 Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft An den Gelenkbogenhallen in Köln-Deutz die Möglichkeit an dem Projekt „Orientalische Nächte“ des Kölner Spielecircus in der Kinder- und Jugendeinrichtung TeeNTown teil zu nehmen. Sie tauchten im Rahmen des Projektes in die märchenhafte Welt des Orients ein und präsentierten hierzu ein Theaterstück mit 18 weiteren Besucherinnen und Besuchern der Kinder- und Jugendeinrichtung. 41 31. Bericht Stand 31.12.2020  Weitere Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft An den Gelenkbogenhallen in Köln-Deutz konnten durch das Projekt „"Ohne Worte!" - Bewegendes Theater ohne Sprache“ erreicht werden, das direkt in der Unterkunft selbst stattfand. 26 Kinder und Jugendliche erarbeiteten hier unter Anleitung des Kölner Spielecircus ein Bewegungstheaterstück, das zum Projektabschluss Zuschauern präsentiert wurde.  Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft Rather Kirchweg in Neubrück führten zusammen mit weiteren Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmern ein Tanzstück zum Thema „Maskentanz“ im ENBE – Jugend- und Gemeinschaftszentrum Neubrück auf. Das Projekt wurde von den Tanzkünstlerinnen und -pädagoginnen Nicola Belker und Stefanie Schwimmbeck geleitet.  Auch an dem Radioprojekt „KURUX - Nachwuchsreporter berichten von Kulturveranstaltungen in ihrem Stadtteil“ des jfc Medienzentrums e.V. wirkten Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung mit und produzierten im Jugendhaus TREFFER Radiobeträge für das Jugendradio des Kulturrucksacks NRW.  Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln LESEMENTOR Köln engagiert sich für die gezielte Einzelförderung von Kindern und Jugendlichen, die den Spaß am Lesen nicht kennen, aus eigenem Antrieb keinen Zugang zu Büchern finden und Probleme beim Sprach- und Textverständnis haben. Besonders wirkungsvoll ist das Konzept der individuellen, langfristigen 1:1 Lesepartnerschaft zwischen einem Kind und seiner Lesementorin beziehungsweise seinem Lesementor. Seit 2010 bringt die VHS Köln ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Jugendlichen zusammen. Hier erhalten die Teilnehmenden grundlegende Informationen zum Lesen lernen, zur Lesemotivation und zur Gestaltung der ersten Mentorenstunde mit geflüchteten Kindern. Sie trainieren dadurch ihre interkulturellen Kompetenzen und bekommen Tipps für die Praxis. Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region, Netzwerk Köln e. V., der VHS Köln, der Sparkasse Köln (SK) Stiftung Kultur und des Büros für Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO).  talentCAMPus In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum hat die VHS Köln den talentCAMPus in den ersten beiden Wochen der Sommerferien 2020 wieder durchgeführt. Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und haben das Projekt engagiert unterstützt. Der talentCAMPus hat sich 2020 wieder an Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Herkunftsländern im Alter von 10 – 14 Jahren gewandt. Dazu gehörten auch Kinder und Jugendliche, die nach wie vor in Unterkünften für Geflüchtete untergebracht sind und die noch keiner Schule zugewiesen wurden. Auch wenn die Zahlen, der in den Unterkünften lebenden zurückging, konnte durch eine aktive Ansprache von Schulen, erneut die Zielgruppe gut erreicht werden. Ziel war es, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen, sie an Empowerment – Programmen teilhaben zu lassen und auch im Hinblick auf die deutsche Sprache zu fördern. 2020 konnte - pandemiebedingt - nur die Hälfte der sonst üblichen Teilnehmendenzahl angemeldet werden. Etwa 100 Kinder und Jugendliche nahmen in 2020 teil, davon die Mehrheit aus Syrien, Irak und Afghanistan. Es wurden 16 parallel laufende Workshops durchgeführt, mit einer jeweils kleinen Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Der Kochkurs war ein digitales Online- Angebot, alle anderen Workshops fanden vor Ort an der Gesamtschule am 42 31. Bericht Stand 31.12.2020 Rendsburger Platz statt. Eine Abschlusspräsentation konnte wegen der Pandemie nicht stattfinden, stattdessen gibt dieser Film einen ausführlichen Einblick in den Talencampus: talentCAMPus Film 2020.  Workshops für Geflüchtete und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! Die Integration von Geflüchteten gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr‐ und Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Geflüchtete zu informieren und zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte Medienprodukte Stigmatisierungs‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken.  Eltern mischen mit – Mitwirken heißt verändern Neben 11 weiteren Städten und Kommunen in NRW wurden im Jahr 2020 erstmalig auch in Köln mehrsprachige Eltern-Moderatorinnen zum Thema Elternmitwirkung im deutschen Bildungssystem geschult und auf die Durchführung von Elternveranstaltungen vorbereitet Das Projekt läuft in Kooperation mit dem Elternnetzwerk NRW. https://ki-koeln.de/projekte/eltern-mischen-mit/ 5.7.3 Bildungslotsen bzw. Bildungslotsinnen Im Rahmen des vom Land geförderten gesamtstädtischen Programms „Kinderstark“ – Kommunale Präventionsketten, wurde in 2020 das aufsuchende Projekt der Bildungslotsen entwickelt. Zielgruppe sind geflüchtete Kinder aus den Unterkünften, die in Zeiten von Corona keinen oder einen erschwerten Zugang zu digitalen Medien haben und hierdurch erschwert am digitalen Unterricht teilnehmen können. In enger Kooperation mit den Schulen soll hier der gleichberechtigte Zugang zu Bildung erleichtert werden. Im jeweiligen Bezirk wurden Bedarfe und passende freie Träger der Jugendhilfe für die Durchführung des Projektes ausfindig gemacht. Die Träger wurden mit mobiler Technik ausgestattet und setzen auf Honorarbasis Bildungslotsen ein, die aufsuchend eine Brücke herstellen zwischen den Eltern und Kindern in der Unterkunft und der jeweiligen Schule. Durch gezielte Förderung der Kinder in Bezug auf die Einführung in die digitale Technik liegt der Fokus auf Nachholen von Unterrichtsinhalten und Begleitung von Hausaufgaben. 5.7.4 Integrationskurse bei der VHS Köln Die rechtliche Prüfung von Integrationsmaßnahmen für alle neuzugewanderten Personen nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung obliegt im Amt für Integration und Vielfalt der Abteilung „164-Integrative Sprach- und Integrationsförderung“. Geprüft werden zum einen die individuellen Sprachfördermaßnahmen nach der Einreise in das Bundesgebiet, aber auch das Feststellen der erforderlichen Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung bei einem beantragten Aufenthaltstitel, welcher den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person verändert. In diesen Fällen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt, da das Vorliegen von deutschen Sprachkenntnissen und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung wesentlich für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind. Im Jahr 2020 erreichten die Abteilung 164 insgesamt 2.709 Aufträge zur Prüfung. Neben einer Berechtigung zum Integrationskurs (924 Fälle, Stand 30.11.2020) werden auch Verpflichtungen (521 Fälle, Stand 30.11.2020) mittels Ordnungsverfügung ausgesprochen, wenn die neu zugewanderten Personen noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Durch eine engmaschige Betreuung der verpflichteten Personen und die Überwachung des Teilnahmeverhaltens während des Integrationskurses wird die Integration gefördert und 43 31. Bericht Stand 31.12.2020 unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist das erfolgreiche Bestehen der Sprachprüfung auf dem Niveau B1 sowie der Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Test "Leben in Deutschland“). 386 neuzugewanderte Personen haben den Integrationskurs 2020 erfolgreich abgeschlossen (Stand 30.11.2020). Der Besuch des Integrationskurses ist somit ein Baustein für die Integration in die Gesellschaft. Aufbauende und berufssprachspezifische Sprachfördermaßnahmen, wie die Deutschsprachförderung (DeuFö) schließen sich in der Regel an. Gemeinsam mit weiteren Akteuren in der Integrationslandschaft (behördlichen Institutionen, Trägern der freien Wohlfahrtspflege und Trägern von Integrationskursen) besteht ein enger Austausch, um auf Entwicklungen in der Integrationslandschaft und rechtliche Änderungen zu reagieren und Kooperationen im Sinne von Förderketten zu schließen. Wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen haben sich die pandemiebedingten Einschränkungen auch bei der Integrativen Sprach- und Orientierungsförderung negativ ausgewirkt. Dies machen die gegenüber 2019 deutlich reduzierten Zahlen bei den Bewilligungen und Verpflichtungen zu den Integrationskursen und die Prüfungen von Integrationsmaßnahmen deutlich. Sie haben sich durch die aus Infektionsschutzgründen reduzierten Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten gegenüber 2019 teilweise fast halbiert. Aufgrund der Hygieneanforderungen und –auflagen konnten Integrationskurse nicht in dem gewohnten Umfang durchgeführt werden (fehlende Raumkapazitäten zur Einhaltung der Abstandsregelungen). Integrationskurse gelten als „außerschulische Bildungsangebote“ und waren während der Lockdown-Phase im Frühjahr 2020 geschlossen. Im Dezember 2020 sind Integrationskurse nicht mehr in Präsenz, sondern nach der Coronaschutzverordnung NRW vom 30.11.2020 nur noch im virtuellen Format zulässig. Zwar haben einige Kölner Integrationskurs-Träger ihre Angebote in ein digitales Format überführt; insgesamt deckt dieses Angebot aber nicht die aktuellen Bedarfe. Für 2020 bedeutet die Situation, dass wichtige Integrationsschritte nur verzögert erfolgen konnten. Ziel der Verwaltung ist es, in 2021 in der Hoffnung auf reduzierte pandemiebedingte Einschränkungen die Zugangszahlen wieder deutlich zu steigern. 5.7.5 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln Die VHS Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner Einwohnerinnen und Einwohner ab. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS Köln den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Diese Angebote werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen. Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache und Fremdsprache ein breites und sehr differenziertes Kursangebot, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen Niveaustufen. Das Leistungsspektrum der VHS Köln im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote:  individuelle Sprachberatung  Alphabetisierungskurse  Kurse in Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens (A1 ‐ C2)  allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung, die vom BAMF gefördert werden  Sprachprüfungen in allen Niveaustufen (A1, A2-B1, B1, B2, C1, C2) Wegen des pandemiebedingten Lockdowns ab März 2020 wurde die Unterrichtstätigkeit der VHS Köln im Jahr 2020 für zwei Monate unterbrochen. Trotzdem fanden insgesamt in 44 31. Bericht Stand 31.12.2020 diesem Jahr 610 Deutschkurse und Kursmodule statt, davon wurden 66 online angeboten. Die Präsenzkurse wurden ab Juni im Pandemiemodus mit strengen Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt. Es gab dazu 7.250 Teilnahmebuchungen. An der VHS Köln werden monatlich Einbürgerungstests durchgeführt. 2020 fanden, mit einer zweimonatigen Pause wegen des Lockdowns im Frühjahr, 70 Einbürgerungstests mit insgesamt 1.272 Kandidatinnen und Kandidaten statt. Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen das Programm (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). Auf allen Sprachniveaustufen können an der VHS Köln international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration: unter anderem für Ausbildung, Studium und Anerkennung von Berufsabschlüssen. Die Prüfungen werden in Kooperation mit den Prüfungsanbietern telc gGmbH und dem Goethe-Institut durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfungen vorzubereiten. 5.8 Gesundheitssituation Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. Entsprechend der § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und der Kölner Einwohnerinnen und Einwohner dienen. 5.8.1 Allgemeine medizinische Versorgung Nach § 62 AsylG beziehungsweise § 36 Absatz 4 IfSG sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden (Tuberkulose). Seit Beginn der Corona-Pandemie werden alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, zunächst in einer Quarantäneunterkunft untergebracht und bekommen dort ein kostenloses Angebot zur Testung (PCR). Ist der Testbefund negativ kann die Person in eine der vorgesehenen Einrichtungen transferiert werden. Wichtig ist ebenso die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen. Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen et cetera (Krankheits-Ausbruchsmanagement). Entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgen regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Trägern. Trotz einer besseren Unterbringungssituation und der geringeren Zahlen Geflüchteter befinden sich viele Menschen in gesundheitlich problematischen Lebenslagen. Das Team der Flüchtlingsmedizin hat es sich gemeinsam mit den Mitarbeitern vor Ort in den Unterkünften und dem Amt für Wohnungswesen zur Aufgabe gemacht, dass die zu versorgenden Menschen bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen, eine medizinische Basisversorgung erhalten und bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht versorgt und angebunden werden. Aufgrund der Unterbringungssituation in Gemeinschaftsunterkünften muss auch in Zukunft mit Infektionsausbrüchen gerechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung des Impfstatus der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ist zur Feststellung von Impflücken und zur Planung von Impfangeboten weiterhin zwingend erforderlich. 45 31. Bericht Stand 31.12.2020 Ebenso erfolgt die regelmäßige Kontrolle der erforderlichen Nachweise zum Ausschluss einer Lungentuberkulose (Infektionsschutzgesetz § 36) durch Fachpersonal. Bei nicht vorhandenen Nachweisen wird eine entsprechende, altersgerechte Diagnostik veranlasst (Röntgen, Blutentnahme oder Hauttest). Durch das medizinisches Personal und den Mitarbeitern vor Ort ist der Gesundheitszustand, der Impfstatus und die Tuberkulosediagnostik der Bewohner sowie deren vorhandene Schutzbedürftigkeit bekannt, notwendige Intervention (wie z.B. Schutzisolierung, Isolierung, Riegelungsimpfungen, Veranlassung bestimmter Untersuchungen) können so zeitnah erfolgen. Fachaustausch und Gutachten Der Amtsärztliche Dienst, die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit sowie der Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung erbeten wird. Die Gutachtenaufträge werden federführend vom amtsärztlichen Dienst und dem Team der „Flüchtlingsmedizin“ bearbeitet. Je nach Bedarf erfolgt die Hinzuziehung der oben genannten Bereiche. Integration in die Regelversorgung Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil von Integration. Die Stadt Köln strebt die interkulturelle Öffnung von Regeldiensten sowie die Förderung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten in diesen Regelsystemen an. Ein weiteres Ziel ist ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen, z.B. Schwangerschaft, chronische Erkrankung, Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit, sollen Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. Folgende speziellen Angebote unterstützen diese Integration:  Durchführung des Projekts „Integrationslotsen und -lotsinnen zur Förderung der Gesundheit von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit dem DRK und dem Caritasverband. Ziel des Projekts ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken. Ein nachhaltiger Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten und Zugangsbarrieren bezüglich der Gesundheitschancen wird angestrebt, indem eine gleichberechtigte Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten der Regelversorgung sowie der Zugang zu relevanten Gesundheitsinformationen ermöglicht oder erleichtert wird. Desweitern informieren Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in den Communities von Zugewanderten über das Gesundheitssystem, Zugänge zur Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung. Zur Ermöglichung der interkulturellen Öffnung von Regeldiensten ist die Verstetigung des Projektes erforderlich, so dass eine Weiterführung des Projektes im Jahr 2021 angestrebt ist.  Reaktivierung des Netzwerkes für Flüchtlinge mit Behinderung, dessen Koordinierung sich durch das Kommunale Integrationszentrum in Vorbereitung befindet. Das Netzwerk besteht aus Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen, um konkrete Bedarfe der Zielgruppe festzustellen und die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote voranzubringen. Seiteneinsteigeruntersuchungen und Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Als Seiteneinsteiger werden Schülerinnen und Schüler von zugewanderten Familien, egal welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet, deren Einstieg in eine Regelschule im laufenden Schuljahr erfolgt, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale Förderklasse. 46 31. Bericht Stand 31.12.2020 Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den Kontakt zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst her. Beratung und Betreuung In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Es gelingt leider nicht in allen Fällen, diese Personen fachgerecht anzubinden und eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. Bei der Vermittlung in die psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung stellt weiterhin die Sprache eine erhebliche Barriere dar. Jedem Geflüchteten in Köln steht eine psychosoziale Betreuung zur Verfügung. Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes leistet wertvolle Arbeit durch eine Kombination aus Psychotherapie, therapeutischen (Gruppen-) Angeboten und sozialer Beratung. Hilfreich gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der Jugendhilfe, als auch in der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den psychologischen Fachdiensten. Ein anderes Handlungsfeld ist die sexuelle und reproduktive Gesundheit. Unter reproduktiver Gesundheit versteht man, innerhalb des individuellen Rechts auf Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und Nichtdiskriminierung eines jeden Menschen, ein befriedigendes Sexualleben zu führen und über die Anzahl seiner Kinder selbst zu entscheiden. Das beinhaltet den Zugang zu Informationen über Verhütung, zu sicheren, effektiven und bezahlbaren Verhütungsmitteln sowie zu Gesundheitsleistungen, die vor sexuellen Krankheiten schützen beziehungsweise diese behandeln. Außerdem soll jede Frau Zugang zu medizinischer Betreuung während Schwangerschaft und Geburt haben. Bei 53 gibt es in der Abteilung Gesundheitshilfen für diese Frauen eine gynäkologische Sprechstunde für nicht versicherte Frauen. In diesem Rahmen gibt es weiterhin seit August 2019 im Gesundheitsamt Köln eine regelmäßige ehrenamtliche Sprechstunde für Frauen, die von FGM (englisch female genital mutilation) betroffen sind, durch einen spezialisierten Facharzt (Dr. Zerm). Die erforderliche weitere Anbindung an das Regelsystem erfolgt gemeinsam mit dem Team der Flüchtlingsmedizin und den Gynäkologinnen des Gesundheitsamtes. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit Agisra e.v. und Lobby für Mädchen (https://yuna-nrw.de/). An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen wie Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Interkultureller Dienst, Stadtteilmütter und vielen anderen ist die Unterstützung und Anbindung an verschiedene Beratungsstellen ( z.B. Migrationsberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen, Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren) sehr wertvoll. 5.8.2 Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie hat auch die Unterbringung von Geflüchteten durch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln vor besondere Herausforderungen gestellt, insbesondere die Gewährleistung des gesundheitlichen Schutzes bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der sozialen Betreuung. Maßgeblich sind zunächst die in Nordrhein-Westfalen geltenden Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemie, wie etwa das Infektionsschutzgesetz und die regelmäßig dem Infektionsgeschehen angepasste Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Diese gelten ebenso wie Allgemeinverfügungen des Krisenstabes der Stadt Köln auch für und zum Schutz von Geflüchteten, welche in Köln in städtischen Unterkünften untergebracht sind. 47 31. Bericht Stand 31.12.2020 Die Geflüchteten wurden über allgemeine Verhaltensweisen zur Minimierung des Risikos einer Coronainfizierung durch Aushänge in den Unterkünften mit selbsterklärenden Piktogrammen informiert. Der Aushang erfolgte vor Ort zusätzlich in „Leichter Sprache“ sowie in mehreren Fremdsprachen. Ferner haben Heimleiterinnen und Heimleiter, Mitarbeitende der jeweiligen sozialen Träger sowie des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen umfassende Aufklärungsarbeit zum Gesundheitsschutz geleistet. Wie jeder Einwohner und jede Einwohnerin haben Geflüchtete die Möglichkeit, bei Krankheitssymptomen einen Arzt aufzusuchen und sich medizinisch beraten und behandeln zu lassen. Schaffung von Quarantäne- und Schutzisolierungsstandorten Aufgrund eines Beschlusses des Krisenstabes der Stadt Köln wurde eine neu errichtete Unterkunft für Geflüchtete am Erbacher Weg in Lindweiler, für die notwendige Quarantäne und Schutzisolierung von Geflüchteten ab der zweiten März-Hälfte 2020 zur Verfügung gestellt. Die Unterkunft Erbacher Weg verfügt über 36 abgeschlossene und möblierte Unterkunftseinheiten mit eigener Sanitär- und Kücheneinrichtung. Die umfassende Ausstattung der Unterkünfte ermöglichte eine sofortige Verlegung zu Quarantäne- und Schutzisolierungszwecken. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs wird durch das DRK gewährleistet. Am 01.04.2020 wurde die erste Person dort aufgenommen. In der Sinnersdorfer Straße wurde vom Amt für Wohnungswesen zum 01.11.2020 ein zweiter, neu errichteter Standort für Quarantäne und Schutzisolierung zur Verfügung gestellt. Neben der Quarantäne und Schutzisolierung von bereits im Unterbringungssystem versorgten Geflüchteten, können nun auch Geflüchtete, die beim Tagedienst des Sozialen Dienstes erstmalig um Unterbringung ersuchten oder neu eingereiste Geflüchtete, welche von der Bundespolizei aufgegriffen wurden, vorübergehend untergebracht werden. Durch die beiden neu in Betrieb genommenen Standorte ist sichergestellt, dass beide Zielgruppen getrennt voneinander untergebracht und gezielt versorgt werden können. In einem Standort wird während dieser Unterbringungsphase sichergestellt, dass Personen die nicht mit Covid-19 infiziert sind, regulär in anderen Unterkünfte untergebracht werden. Diesen Bewohnern wird ein kostenloses Covid-19-Testangebot gemacht. Der andere Standort ist nur für positiv auf Covid-19 getestete Geflüchtete und deren unmittelbaren Kontaktpersonen bestimmt, soweit sie nicht in ihrer bestehenden abgeschlossenen Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden können und daher verlegt werden müssen, um eine Infizierung der anderen Bewohnerparteien auszuschließen. Die Belegung der Quarantäne-Standorte erfolgt ausschließlich auf Anweisung des Gesundheitsamtes. Die überwiegende Zahl von untergebrachten Personen in Quarantänestandorten waren Infizierte und deren Familienangehörige, die aufgrund des engen persönlichen Kontaktes als Kontaktpersonen ersten Grades gelten. Quarantäne in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten Im Rahmen seines erfolgreichen Ressourcenmanagements hat das Amt für Wohnungswesen in den letzten Jahren eine zunehmende Steigerung der Unterbringungsqualität von Geflüchteten erreicht und insbesondere Unterkünfte mit abgeschlossenen Unterkunftseinheiten geschaffen, die über eigene Sanitäreinrichtungen und eine eigene Küche verfügen. Diese Bemühungen der letzten Jahre zahlen sich nun in der Zeit der Corona Pandemie aus. Ein Großteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten, nämlich 79 %, ist mit Stand 48 31. Bericht Stand 31.12.2020 31.12.2020 in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich untergebracht. Die Anzahl an ständigen Kontaktpersonen ist in dieser Art von Unterbringung im Wesentlichen auf das familiäre Umfeld reduziert, was der Lebenssituation der meisten Bundesbürger entspricht, die allerdings meist darüber hinaus noch Kontakte im Rahmen ihres Berufslebens haben. Eine erhöhte Ansteckungsmöglichkeit aufgrund von Gemeinschaftsunterkünften mit Gemeinschaftseinrichtungen, die das Bild der Unterbringung 2015 bis 2017 geprägt haben, ist für einen ganz überwiegenden Teil der Geflüchteten ausgeschlossen. Soweit infizierte Geflüchtete in einer abgeschlossenen Unterkunftseinheit untergebracht sind, verbleiben sie im Regelfall dort mit ihrer Familie als Kontaktpersonen während der Quarantäne. Am ersten Tag der Quarantäne versorgen die Mitarbeitenden des DRK die Betroffenen zunächst mit Lunchpaketen. Danach erfolgt eine Versorgung mit Grundnahrungsmitteln. Schließlich werden sukzessiv die individuellen Wünschen nach bestimmten Nahrungsmitteln und Hygieneprodukten und anderen Dingen des täglichen Bedarfs erfüllt. Quarantäne in Unterkünften mit Gemeinschaftsküchen oder –sanitär Ende 2020 bestand bezüglich der 23 Standorte, die über Gemeinschaftssanitär und/oder Gemeinschaftsküchen verfügen, die Befürchtung, dass hier die Geflüchteten einer größeren Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, da die Möglichkeit zur räumlichen Begegnung mit anderen Untergebrachten erhöht ist. Dies hat sich jedoch nicht bestätigt. Es wurde bekannt, dass sich in Gemeinschaftsunterkünften sogar weniger Infizierte und Verdachtsfälle als in abgeschlossenen Wohneinheiten befanden. Das Amt für Wohnungswesen hat mit Hygienemaßnahmen und einer entzerrten Belegung dort gezielt das Ansteckungsrisiko minimiert. Geflüchtete infizieren sich auch außerhalb der Unterkunft beim Aufenthalt in der Stadt und sind dort demselben Infektionsrisiko ausgesetzt wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, etwa bei persönlichen Kontakten, Arbeit, Arztbesuch oder in Bildungseinrichtungen. Eine positiv getestete Person in einer Unterkunft mit Gemeinschaftsküche oder -sanitär wird zum Schutz der Gesundheit der anderen Untergebrachten für die Dauer der Quarantäne zusammen mit seinen familiären Kontaktpersonen in eine Quarantäneeinrichtung verlegt. Um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen, erfolgt dann nach Einschätzung des Gesundheitsamtes eine Testung aller Kontaktpersonen in der Unterkunft durch den mobilen Abstrichdienst (Biomonitoring). Eine Zu- und Abgangssperre bezüglich der Belegung verhindert, dass eine Ausbreitung einer Infektion durch Verlegung erfolgt. Notfalls wird bei einer Mehrzahl von Infektionen innerhalb einer Einrichtung (Cluster) und bei einer Vielzahl von Kontakten des Infizierten mit anderen Bewohnern bei strenger Abwägung der Beeinträchtigung für den Einzelnen die Unterkunft vom Gesundheitsamt per Allgemeinverfügung unter Quarantäne gestellt. Notaufnahme Im Fokus von Medien, Politik und ehrenamtlich Engagierten für Geflüchtete stand insbesondere die Notaufnahme in der Herkulesstraße, welche als einzige Unterkunft über Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsverpflegung verfügt. Da beides die Möglichkeit zur räumlichen Begegnung mit anderen Untergebrachten erhöht, bestand die Befürchtung, dass hier die Gesundheit der Geflüchteten einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist. Diese ist jedoch angesichts der Faktenlage unbegründet. In der Notaufnahme bestand aufgrund einer stark entzerrten Belegung (zum 30.06.2020 nur noch 160 Personen bei ca. 600 Unterkunftsplätzen), einer veränderten Organisation (zeitlich gestaffelte Essenausgabe an kleine Gruppen in einem großen Speiseraum) und umfassenden Hygienemaßnahmen (Reinigung der Sanitärbereiche sieben Mal am Tag) 49 31. Bericht Stand 31.12.2020 keine erhöhte Ansteckungsgefahr. So gab es im gesamten Zeitraum 01.04.-30.12.2020 sieben Covid-19-Infektionen in der Herkulesstraße. Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Anträge auf einstweilige Verfügung von Familien, die in der Herkulesstraße untergebracht waren und verlegt werden wollten, angesichts der umfassenden Maßnahmen zur Hygiene und Abstandswahrung zurückgewiesen. Es wurde ausdrücklich auch in der Beschwerdeinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass es sich um eine menschenwürdige Unterbringung handelt, welche das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Grundgesetz auch unter den besonderen Anforderungen der Corona Pandemie beachtet. Abgestufte Besuchsverbote und Maskenpflicht in den Unterkünften Die effektivste Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckungsrate ist bisher die Reduzierung sozialer Kontakte mit Personen außerhalb des engsten familiären Umfeldes. Das Amt für Wohnungswesen hat daher am 20.03.2020 sämtliche Besuche durch Dritte in allen städtischen Unterkünften für Geflüchtete untersagt. Diese Anordnung diente dazu, die sozialen Kontakte auf das absolut Notwendigste zu reduzieren und damit die Geflüchteten in ihren Unterkünften vor unnötige Ansteckungsrisiken zu bewahren. Sie galt bis zum 22.06.2020 und wurde stufenweise aufgehoben. Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus im Herbst 2020 hat der Krisenstab der Stadt Köln auf Vorschlag des Amtes für Wohnungswesen am 06.11.2020 entschieden, dass erneut in allen städtischen Unterkünften für Geflüchtete die Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt werden. Diese Maßnahme gilt weiterhin. Ausgenommen wurden notwendige Besuche von folgenden Personen unter Beachtung der Corona-Regeln: 1. Mitarbeitende der Ombudsstelle und der Fachberatungsstellen für Geflüchtete, 2. gesetzliche Betreuer, Vormünder, Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes und Gefährdungsmeldung-Sofortdienstes sowie ihre Beauftragten und medizinische Pflegedienste, 3. außerhalb der Familie untergebrachte Minderjährige, bei denen die Besuchskontakte durch das zuständige Jugendamt befürwortet und unterstützt werden. Alle Maßnahmen zu außerschulischen Bildungsangeboten (§ 7 Abs.1 Corona-SchutzVO NRW vom 16.12.2020) wurden in Präsenzform nicht mehr gestattet. Dies betraf auch ehrenamtliche Unterstützungsangebote wie etwa Hausaufgabenhilfen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen hat zum 26.10. 2020 eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung in allen Wohnheimen außerhalb der zugewiesenen Räume verfügt. Die Pflicht bezieht sich auf Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Gemeinschaftsküchen und andere Gemeinschaftsflächen innerhalb der Gebäude. Bereits vorher wurden Mund-Nasen- Bedeckungen von vielen Geflüchteten freiwillig getragen. Der Verein „Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V.“ hat 2020 eine Spende von 3.000 Schutzmasken an das Amt für Wohnungswesen übergeben, die der Soziale Dienst in den Unterkünften an die Geflüchteten verteilt hat. Schutz von Geflüchteten, die einer Risikogruppe angehören Schutzmaßnahmen für Geflüchtete, welche nach den Maßgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) einer Risikogruppe angehören, weil sie sich entweder aufgrund eines beeinträchtigten Immunsystems besonders leicht mit Covid-19 anstecken oder aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen mit einem schwereren Krankheitsverlauf zu rechnen ist, standen seit Beginn der Pandemie im Zentrum der Aufmerksamkeit. Zunächst mussten die zu einer 50 31. Bericht Stand 31.12.2020 Risikogruppe gehörenden Personen identifiziert werden, was von freiwilligen Angaben der Geflüchteten zur eigenen Gesundheit abhängt. Grundsätzlich sind Geflüchtete nach europäischem Datenschutzrecht (Art. 9 II DSGVO) nicht verpflichtet, Auskunft über ihre Gesundheit und eventuelle Vorerkrankungen zu erteilen. Soweit gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen bestehen, bedeuten diese nicht zwingend, dass der- beziehungsweise diejenige auch in eine vom RKI benannte Covid-19- Risikogruppe einzuordnen ist (z.B. Rollstuhlfahrer). Daher ist eine qualifizierte Einstufung durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Köln erforderlich, dessen Ärztinnen und Ärzte über die notwendige medizinische Expertise verfügen. Das Team der Flüchtlingsmedizin unterstützt Geflüchtete dabei, bedarfsgerechten Zugang zum deutschen Regelsystem der medizinischen Versorgung zu erhalten und bei besonderen medizinischen Bedarfen (Infektionen, Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, etc.) fach- und bedarfsgerecht versorgt zu werden. Bei Bedenken über eine nicht adäquate Unterbringung erfolgt eine medizinische Ein- schätzung entweder aufgrund vorgelegter Atteste oder eines persönlichen Kontakts vor Ort durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst. Falls aufgrund medizinischer Indikation die Verlegung in eine besser geeignete Unterkunftseinheit für erforderlich gehalten wird, wird diese vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen im Rahmen der bestehenden Ressourcen umgesetzt. Eine Verlegung wurde nur in wenigen Fällen notwendig, da besondere Vulnerabilität im Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, das heißt, Geflüchtete mit gesundheitlichen Einschränkungen, schweren Erkrankungen oder hohem Alter bei der Belegung von abgeschlossenen Unterkunftseinheiten ohnehin bevorzugt berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche in der Pandemie - Home-Schooling Die eingeschränkten Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie durch geschlossene Kindergärten, Schulen, Bibliotheken und Spielplätze treffen die Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten in gleicher Weise wie alle anderen Kinder der Kölner Stadtgesellschaft. Zugleich erhalten sie aber auch die Unterstützung durch Lehrerinnen und Lehrer, Fachkräfte der Sozialarbeit der Stadt Köln sowie Mitarbeitende von sozialen Trägern und zahlreiche Ehrenamtliche, um diese Zeit gut zu überstehen. Auch für Kinder von Geflüchteten entfällt der Präsenzunterricht in den Schulen, sodass sie sich den Herausforderungen des Online-Unterrichts stellen müssen. Da aufgrund des Lockdowns in den Unterkünften für Geflüchteten auch die Erwachsenen vermehrt auf den in allen Unterkünften vorhandenen Internetzugang zugreifen, leidet häufig die Stabilität. Das Amt für Wohnungswesen hat das Problem im Blick und verbessert laufend im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten und der Kapazitäten der Telekommunikationsanbieter, die Internet-Bandbreite in den Unterkünften (siehe Kapitel 2.5). Entwicklung der Infektionszahlen bei den Geflüchteten 51 31. Bericht Stand 31.12.2020 Einen Großteil des Jahres 2020 lag die Infektionsrate (7-Tages-Inzidenz) bei von der Stadt Köln untergebrachten Geflüchteten unter der durchschnittlichen Infektionsrate in der Kölner Bevölkerung und stagnierte auf diesem niedrigen Niveau. Die umgesetzten Corona- Präventionsmaßnahmen des Amtes für Wohnungswesen in den Unterkünften für Geflüchtete haben gegriffen und zu einer zunächst maßvollen Entwicklung der Corona-Pandemie beigetragen. Der deutliche Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Köln, im vierten Quartal 2020 ab Anfang Oktober hat auch zu einem Anstieg der Corona-Infektionen unter den Geflüchteten geführt, da diese auch Bestandteil der Stadtgesellschaft sind. Im Alltag kaufen sie ein, fahren mit der KVB, gehen zum Arzt und besuchen Einrichtungen, sodass soziale Kontakte unvermeidbar sind. Aber auch in der Hochphase im November 2020 wurde die Marke von 1 % der vom Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten nie überschritten. Ein Teil des Anstiegs der Geflüchteten in Quarantäne ist darauf zurückzuführen, dass diese aus Nachbarländern mit hohen Inzidenzzahlen wie etwa Belgien nach Köln gekommen sind. Der Anstieg der Quarantäne-Zahlen war damit nur zum Teil auf Geflüchtete zurückzuführen, die schon länger in Einrichtungen der Stadt Köln untergebracht wurden. Es ist den oben geschilderten raschen Reaktionen der Flüchtlingsmedizin und des Biomonitorings des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst des Wohnungsamtes zu verdanken, dass infizierte Geflüchtete und deren Kontaktpersonen schnell identifiziert, unter Quarantäne gestellt und größere Ausbreitungen von Infektionen in Unterkünften vermieden wurden. Compliance bezüglich der Corona-Regeln Zu betonen ist die Eigenverantwortlichkeit der Geflüchteten als erwachsene mündige Menschen für ihre eigene Gesundheit. Auf dem Gelände sowie in den Unterkünften kommt es wesentlich auf die eigenständige Beachtung von Regeln zum Traqen von Mund-Nasen- Bedeckung, Abstands- und Kontaktregeln sowie von Hygiene- und Lüftungsregeln an. Es gilt das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme aller Untergebrachten. Die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes sowie der Träger sensibilisieren hierzu permanent. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zur permanenten Überwachung noch eine sonstige Verantwortlichkeit des Amtes für Wohnungswesen für individuelle Verhaltensweisen der Geflüchteten, insbesondere hinsichtlich der Beachtung von Corona-Regelungen. Nachwort Die Integration der vielen schutzsuchenden Menschen stellt weiterhin eine besondere Herausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar. Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Akteure wie Vereine, private und kirchliche Träger und der großen Anzahl ehrenamtlich engagierter privater Personengruppen und Einzelpersonen wäre die gelebte Willkommenskultur in Köln nicht möglich! Es gilt, die vorhandenen Strukturen weiterhin zu etablieren. Die Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein gutes Beispiel für eine gelingende Kooperation.
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    31. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand: 31.12.2020 Standorte Internetanbindung, priorisiert Standort Stadt- bezirk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum Ist-Belegung 31.12. Datum Leerzug Prio Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 137 0 Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 22 28.02.2021 0 Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnungen Miete 73 28.02.2021 0 Äußere Kanalstraße 4 Ehrenfeld Wohnungen Miete 62 0 Auweiler Straße 6 Esch/Auweiler Systembauten Eigentum 127 0 Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 73 0 Blaubach 1 Altstadt-Süd Wohnheime Eigentum 69 0 Bonner Straße 2 Marienburg Notunterkünfte Eigentum 87 31.03.2021 0 Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 0 Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 53 0 Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-Nord Wohnungen Miete 22 0 Dürener Straße 3 Lindenthal Systembauten Eigentum 42 0 Erbacher Weg 6 Lindweiler Systembauten* Eigentum 0 0 Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 0 Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 0 Kalscheurer Weg 2 Zollstock Systembauten Eigentum 99 0 Kronstädter Straße 3 Weiden Mobile Wohneinheiten Eigentum 0 09.06.2020 0 Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 0 Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 0 Max-Planck-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Miete 0 01.07.2020 0 Merianstraße 6 Seeberg Mobile Wohneinheiten Eigentum 61 30.06.2021 0 Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 51 0 Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 76 01.04.2026 0 Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 169 0 Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 110 0 Nikolausstraße 3 Sülz Mobile Wohneinheiten Miete 0 31.08.2020 0 Oskar-Jäger-Straße 4 Ehrenfeld Wohnheime Miete 47 0 Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 4 0 Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 3 28.02.2021 0 Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 108 0 Pastor-Wolff-Straße 5 Niehl Systembauten Eigentum 129 0 Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 108 31.12.2021 0 Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 74 0 Rothenburger Straße 8 Höhenberg Wohnungen Eigentum 49 0 Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile Wohneinheiten Eigentum 194 0 Schleswigstraße 9 Mülheim Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 31.08.2020 0 Sebastianstraße 5 Niehl Wohnungen Miete 59 0 Siegburger Straße 1 Deutz Wohnungen Miete 67 31.12.2022 0 Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 51 30.06.2022 0 Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 77 30.06.2022 0 Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 10 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 143 0 Viersener Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 15.12.2020 0 von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 126 31.12.2021 0 Werthmannstraße 3 Lindenthal Wohnheime Miete 3 31.12.2020 0 Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 35 0 Zum Dammfelde 3 Widdersdorf Wohnungen Miete 23 0 31. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand: 31.12.2020 Standorte Internetanbindung, priorisiert Standort Stadt- bezirk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum Ist-Belegung 31.12. Datum Leerzug Prio Aloys-Boecker-Straße 7 Lind Mobile Wohneinheiten Eigentum 143 1a Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 103 1a Haferkamp 9 Stammheim Mobile Wohneinheiten Eigentum 162 1a Josef-Broicher-Straße 7 Urbach Mobile Wohneinheiten Eigentum 145 1a Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 95 1b An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile Wohneinheiten Pacht 114 30.06.2022 1b Ankerstraße 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 66 1b Bergisch Gladbacher Straße 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 22 1b Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 33 1b Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigentum 107 1b Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 112 1b Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 7 1b Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Eigentum 58 30.11.2021 1b Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Miete 31 31.12.2023 1b Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 58 1b Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 0 1b Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 63 1b Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 117 1b Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 130 31.10.2022 1b Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 68 31.05.2022 1b Sinnersdorfer Straße 6 Roggendorf/ThenhovenSystembauten Eigentum 0 1b Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 46 1b Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 93 3 Weißdornweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 49 31.12.2021 3
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 12.04.2021 0980/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 Gesundheitsausschuss 20.04.2021 Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 31. Bericht zur Situation Geflüchteter Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den Jahresbericht 2020 zur aktuellen Situation Geflüchteter zum Stichtag 31.12.2020 zur Verfügung. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 13.04.2021

    Integrationsrat

    TOP 5.33, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 19.04.2021

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 20.04.2021

    Gesundheitsausschuss

    TOP 8.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 27.04.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 03.05.2021

    Finanzausschuss

    TOP 2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 27.05.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 28.05.2021 zuletzt

    Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

    TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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