Mandari Insight

0980/2021

31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 12.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 28.05.2021, TOP 8.1

31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage Internet

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

163807 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
 
31. Bericht 
 
(Jahresbericht 2020) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit 
und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
Stand 31.12.2020

31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Inhalt 
Einleitung ............................................................................................................................................... 1 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 1 
1.1 Gesamtzahlen ............................................................................................................................ 1 
1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .......................................................................... 2 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten ........................................................... 4 
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ..................................................................................... 4 
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 6 
2.1 Zielvorgaben für 2020 ............................................................................................................... 7 
2.2 Sachstand IV. Quartal 2020 ..................................................................................................... 7 
2.2.1 Ziel 1: Erhaltung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten .................. 7 
2.2.2 Ziel 2: Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben .............. 9 
2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen ......................... 10 
2.3 Ressourcen für besondere Zielgruppen ............................................................................... 11 
2.3.1 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder..................................... 11 
2.3.2 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete ................................................................................ 12 
2.3.3 Ressourcen für mobilitätseingeschränkte Geflüchtete ............................................... 12 
2.3.4 Ressourcen für psychisch belastete Geflüchtete ........................................................ 13 
2.4 Energiemanagement ............................................................................................................... 13 
2.5 BImA-Objekte ........................................................................................................................... 14 
2.6 Internetversorgung ................................................................................................................... 14 
2.6 Ausblick Ziele 2021 .................................................................................................................. 17 
2.7 Finanzen .................................................................................................................................... 18 
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau .......................................................................................... 20 
4. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 21 
4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen ........................................................................ 21 
4.2 Betreuungsschlüssel, Stärkung Ehrenamt, WIKU-Website / administrative 
Unterstützung .................................................................................................................................. 21 
4.2.1 Maßnahmenpaket ............................................................................................................. 21 
4.2.2 Standortbezogen............................................................................................................... 22 
4.2.2 Standortübergreifend ....................................................................................................... 23 
4.3 Weitere Projekte ....................................................................................................................... 24 
5. Integration ........................................................................................................................................ 25 
5.1 Integrationsauftrag ................................................................................................................... 26 
5.2 Bleiberechtsperspektive .......................................................................................................... 26 
5.2.1 Asylsuchende .................................................................................................................... 26

31. Bericht  Stand 31.12.2020 
5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen .......................................... 27 
5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen ............................................................. 28 
5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ ........................................................................................ 28 
5.3 Kinder- und Jugend ................................................................................................................. 29 
5.3.1 Präventive Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................... 29 
5.3.2 Kinderbetreuung ............................................................................................................... 30 
5.3.3 Familienbegleitende Angebote ....................................................................................... 30 
5.4 Wohnungssituation .................................................................................................................. 31 
5.4.1 Auszugsmanagement ...................................................................................................... 31 
5.4.2 Wohnberechtigungsschein .............................................................................................. 32 
5.4.3 Wegweiser Wohnen in Köln ............................................................................................ 32 
5.4.4 Integrationslotsinnen bzw. Integrationslotsen .............................................................. 32 
5.4.5 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen ................................................................ 33 
5.5 Arbeitssituation ......................................................................................................................... 33 
5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) ................................................... 34 
5.5.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration ............................................................. 35 
5.5.3. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit ... 35 
5.6 Einkommens- und Vermögenssituation ................................................................................ 36 
5.7 Bildungssituation ...................................................................................................................... 37 
5.7.1 Vorbereitungsklassen ....................................................................................................... 37 
5.7.2 Bildungsprojekte ............................................................................................................... 39 
5.7.3 Bildungslotsen bzw. Bildungslotsinnen ......................................................................... 42 
5.7.4 Integrationskurse bei der VHS Köln ............................................................................... 42 
5.7.5 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ...................... 43 
5.8 Gesundheitssituation ............................................................................................................... 44 
5.8.1 Allgemeine medizinische Versorgung ........................................................................... 44 
5.8.2 Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie ...................................................... 46 
Nachwort .......................................................................................................................................... 51

1 
Einleitung 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem 
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen 
(auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen 
werden.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, 
beziehungsweise hat Sie Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. 
Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl 
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt.  
Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Jahr 2020. 
1. Zahlen und Daten 
1.1 Gesamtzahlen 
Die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten lag zum 31.12.2020 (6.176) deutlich unter 
dem Niveau vom 31.12.2019 (7.460). Im Jahresverlauf sank die Zahl kontinuierlich. Die 
Steigerung der Zahlen von unerlaubt eingereisten Personen in den Wintermonaten ist, wie 
Ende 2019, auch im Jahr 2020 ausgeblieben. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung in Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen 
der Familienzusammenführung und lagen im gesamten Jahr 2020 durchschnittlich bei 1 bis 2 
Personen pro Woche.  
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2020 bei 101,65%. 
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten drastischen 
Einschränkungen hatte die Landesregierung in der Zeit vom 19.03.2020 bis einschließlich 
03.05.2020 die Zuweisungen von Geflüchteten an die Kommunen ausgesetzt. 
Da täglich neue Geflüchtete die Bundesrepublik Deutschland erreichen, schwankt die 
Zuweisungsquote ebenso wie die absolute deutschlandweite Fallzahl und daher auch die 
daraus resultierenden Zuweisungen. Eine seriöse Prognose der zukünftigen Entwicklung ist 
aufgrund der politischen Instabilität in Krisenregionen nicht möglich.  
Jahreswerte 2010 – 2020

2 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Seit Anfang des Jahres 2020 sinken die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht 
werden, langsam aber kontinuierlich. Im Vergleich zum 31.12.2014 werden allerdings immer 
noch ca. 1.000 Geflüchtete mehr in Köln untergebracht und betreut. 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2019 
 
1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete 
Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft.

3 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
 
 
Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und 
betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
 
 *Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Mongolei, Myanmar, Sri Lanka, Vietnam sowie Staatenlose beziehungsweise 
Menschen mit ungeklärter Nationalität.

4 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart: 
  
Grafische Darstellung: 
 
  
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung der Unterkünfte zum 
Stichtag, das Verhältnis von Einwohnerinnen und Einwohnern eines Stadtbezirks zu den in 
diesem Bezirk in städtischen Unterkünften untergebrachten geflüchteten Menschen an. 
Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in 
ständiger dynamischer Entwicklung.  
Dargestellt sind die reale Belegung der Unterkünfte sowie der Anteil geflüchteter Menschen 
im Stadtbezirk jeweils zum Quartalsende 2020. 
Die Veränderung der Verteildichte innerhalb eines Jahres wird von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt diese Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte 
ebenfalls. 
 
Stichtag 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Notaufnahmen 355 529 337 285 160 90 119Notunterkünfte 1.104 992 97 83 97 94 87Beherbergungsbetriebe 2.465 2.059 1.029 856 757 551 402Mobile Wohneinheiten 1.347 1.516 1.116 1.119 1.089 934 911Systembauten 1.207 1.137 1.311 1.357 1.384 1.472 1.442Wohnungen 2.124 2.217 2.615 2.512 2.504 2.455 2.370Wohnheime 1.176 1.240 955 935 969 909 845Summe 10.189 10.216 7.460 7.147 6.960 6.505 6.176

5 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
 
Der Rat der Stadt Köln verabschiedete bereits im Jahr 2004 die „Leitlinien zur Unterbringung 
und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ als Grundlage der zukünftigen Politik zum Thema 
Geflüchtete in Köln. Zielsetzung nach diesen Leitlinien ist, die Geflüchteten in 
abgeschlossenen Unterkunftseinheiten und an Standorten mit nicht mehr als 80 Geflüchteten 
unterzubringen.  
In 2020 wurden einige Standorte neu in Betrieb genommen (siehe Pkt. 2.2.1 Maßnahme b). 
Die Anzahl der Geflüchteten in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten mit eigener 
Sanitäreinrichtung und eigener Küche wurde dadurch weiter erhöht. Die Kapazität einzelner 
Standorte liegt allerdings deutlich über dem Ziel von nicht mehr als 80 Geflüchteten. Insofern 
bedarf es auch weiterhin einiger Anstrengung, um die Maßgabe der „Leitlinie zur 
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ zu erreichen.  
Abschließend wird festgestellt, dass zum 31.12.2020 der Anteil untergebrachter Geflüchteter 
in allen Stadtbezirken sowie im gesamten Stadtgebiet unter 1% der Gesamtbevölkerung 
liegt.

6 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht 
beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter 
Menschen gerecht zu werden und um andererseits die Qualität der Unterkünfte - gerade 
hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - stetig zu verbessern. 
An Unterbringungsressourcen für Geflüchtete stehen die nachfolgenden Kategorien von 
verschiedenen baulichen Unterbringungsarten zur Verfügung: 
Notaufnahme:   
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität:  Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre 
Nutzung 
  
Notunterkunft:  
Bauart: konventionelle Gebäude, ehemalige Gewerbegebäude o.ä. 
Unterbringungsqualität:  Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre 
Nutzung 
  
Beherbergungsbe-
triebe: 
 
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit im Zimmer oder Gemeinschaftsküchen 
mit der Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, eigener 
Sanitärraum, meist Mehrbettzimmer, teilweise Einzelzimmer 
Nutzungsart:  abgeschlossene Beherbergungseinheit, temporäre Nutzung 
  
Mobile 
Wohneinheiten: 
 
Bauart: Metallbauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart:  abgeschlossene Unterbringungseinheit (Container, die seit 2017 
aufgestellt werden), aufgrund der Bauweise nur zur temporären 
Nutzung geeignet 
  
Systembau:  
Bauart: Häuser in Fertigbauweise 
Unterbringungsqualität:  eigene Küche und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit zur temporären Nutzung 
  
Wohnung:  
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Küchen und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaften Nutzung 
  
Wohnheim:  
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsküchen mit Möglichkeit der eigenen 
Speisenzubereitung, überwiegend Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheit, temporäre Nutzung 
Notaufnahmen und Notunterkünfte zeichnen sich durch eine Gemeinschaftsunterbringung 
mit wenig Privatsphäre aus. Diese Unterbringungsarten bergen daher ein erhöhtes 
Konfliktpotential zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und erschweren die 
Integration. Sie sollen deshalb zugunsten von Unterbringungsarten mit kleineren 
abgeschlossenen Wohneinheiten mit größerer Privatsphäre reduziert werden.

7 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Ferner sollen diese Notunterkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung in einer Mensa durch 
Einrichtungen mit mehreren Etagen-Gemeinschaftsküchen ersetzt werden, die es den 
Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglichen, sich selbst zu verpflegen. Dies stellt einen 
erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar, weil so eigene Strukturen und Tagesabläufe 
aufgebaut werden können.  
In der Hochphase des Zuwachses von Geflüchteten 2015 / 2016 mussten teure 
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von der Stadt Köln angemietet werden, die 
nach wie vor mit erheblichen Kosten verbunden sind. Diese bestehen zwar zum 
überwiegenden Teil aus abgeschlossenen Unterbringungseinheiten, sind aber ebenfalls im 
Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu reduzieren. Neben der Qualität der 
Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in den Kölner „Leitlinien zur 
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ festgelegten Qualitätsstandards im 
Fokus. Daraus ergaben sich die nachfolgend dargestellten Zielvorgaben für 2020. 
2.1 Zielvorgaben für 2020 
Die Zielsetzungen für 2020 waren  
1. Etablierung der erreichten guten Unterbringungsqualität, so dass die überwiegende 
Mehrheit (75%) der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung und eigener Küche versorgt werden 
kann 
2. Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben 
3. Erhalt einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen 
2.2 Sachstand IV. Quartal 2020 
Im Vergleich zum 31.12.2019 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele diese 
Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben: 
 
Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert und 
bewertet. 
2.2.1 Ziel 1: Erhaltung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten 
Am 31.12.2019 waren 75% der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen 
Wohneinheiten mit eigener Küche und eigener Sanitäranlage untergebracht (außerhalb der 
Notaufnahme Herkulesstraße und von Beherbergungsbetrieben).  
Dieser Anteil sollte im Laufe des Jahres 2020 erhalten bleiben und etabliert werden. Zum 
31.12.2020 waren 79,40% der Geflüchteten (außerhalb Notaufnahme und 
Beherbergungsbetrieben) in Objekten mit dem erstrebten Qualitätsstandard untergebracht. 
Das Ziel der Erhaltung dieses hohen Niveaus wurde nicht nur erreicht, sondern um 4,24% 
übertroffen. 
Die Erhaltung dieser Unterbringungsqualität sollte durch konkrete Maßnahmen erreicht 
werden. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar: 
Maßnahme a) 
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards wurde die sukzessive Schließung kostenintensiver 
Standorte und solcher mit geringen Qualitätsstandards angestrebt. Dabei standen die 
Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration im Fokus. 
Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -sanitäreinrichtungen. Durch diese 
Ziel-Kennzahl zum 31.12.2020 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Veränderung 31.12.2019 zum aktuellen MonatSteigerung abgeschl. WE 75% 75,16% 76,24% 76,50% 78,63% 79,40% 4,24%Beherbergungsbetriebe 700 1029 856 757 551 402 -627Unterbringungsreserve 1.500 1854 1.836 1.836 2.017 1.592 -262

8 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Bauweise ergeben sich besondere brandschutzrechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv 
sind. Auch Objekte, die abgeschlossene Wohneinheiten bieten, sind durch Bausubstanz und 
-zustand (marode Elektrik- und Wasserinstallation und/oder marode Bausubstanz) sehr 
kostenintensiv. Daher waren auch Objekte der Unterkunftsart „Wohnungen“ zur Schließung 
vorgesehen. 
Aus den kostenintensiven Standorten bzw. Standorten mit geringen Qualitätsstandards 
wurden konkret sieben Standorte ausgewählt, die in 2020 aufgegeben werden sollten. An 
diesen Standorten waren am 31.12.2019 insgesamt 373 Menschen untergebracht. 
Zum 31.12.2020 konnte in den sieben Unterkünften die Unterbringung beendet werden: 
 
Aufgrund der unterjährig erfolgten Anpassung steht der Leerzug in den Standorten 
Merianstraße und Marktstraße erst in 2021 an. Außerplanmäßig wurden dafür die Standorte 
Riphanstraße und Rather Straße leer gezogen. 
Bewertung Zielerreichung   
Die angestrebte Beendigung der Belegung in insgesamt 7 Standorten war erfolgreich. Die 
geflüchteten Menschen wurden überwiegend in neu errichteten Unterkünften mit deutlich 
mehr Privatsphäre untergebracht. Durch die Veränderung der leer gezogenen Standorte 
wurden tatsächlich mehr Unterbringungsplätze abgebaut als ursprünglich geplant. 
Vorgesehen war der Abbau von 348 Unterbringungsplätzen. Tatsächlich wurden 373 
Unterbringungsplätze abgebaut.  
 
Maßnahme b) 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards war außerdem die Schaffung von 
Unterkunftsplätzen durch Neubau und Sanierung von Objekten vorgesehen. Weil die neuen 
Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. 
  
Projekt Unterkunftsart BezirkStadtteil StandortentwicklungBelegart Datum LeerzugReal 31.12.2019Real 30.12.2020Mauritiussteinweg Wohnungen 1 Altstadt-Süd II Familien 10.03.2020 41 0Gießener Straße Wohnungen 1 Deutz II Familien 31.03.2020 76 0Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten 3 Weiden II Familien 09.06.2020 52 0Max-Planck-Straße Mobile Wohneinheiten 3 Junkersdorf II Männer 01.07.2020 90 0Nikolausstraße Mobile Wohneinheiten 3 Sülz II Frauen 31.08.2020 24 0Riphanstraße Wohnheime 6 Seeberg II Frauen 31.10.2020 8 0Rather Straße Wohnungen 7 Gremberghoven V Familien 21.12.2020 82 0373 0

9 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
An diesen Standorten wurden in 2020 Unterkunftsplätze neu errichtet und bereits belegt: 
 
 
Die Standorte Erbacher Weg und Sinnersdorfer Straße dienen aktuell zu Quarantäne- und 
Schutzisolationszwecken und werden nicht regulär belegt. Die Erweiterung am 
Lindweilerweg konnte in 2020 nicht abschließend realisiert werden. 
Folgende Unterkunftsplätze wurden in 2020 saniert und bereits belegt:  
 
Der vorgesehene Umbau des Standortes Bonner Straße zum Wohnheim konnte in 2020 
nicht abschließend realisiert werden.  
Bewertung Zielerreichung   
In 2020 konnten bereits sechs Objekte saniert bzw. neu errichtet und mit der Belegung 
begonnen werden. Durch Neubau und Sanierung, Umbau bzw. Herrichtung wurden 
zusätzliche 445 Plätze mit hoher Qualität zur Verfügung gestellt. 
 
Insgesamt konnte in 2020 die hohe Unterbringungsqualität von mind. 75% in 
abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigener Küche gehalten 
und sogar um 4,24% auf 79,40 % gesteigert werden. 
2.2.2 Ziel 2: Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben 
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um ca. 300 
Plätze geschah sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Beherbergungsbetriebe 
(unter Beachtung der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb), als auch durch 
vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Objekte.  
  
Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. Belegungvorauss. belegte PlätzeBelegung31.12.2020Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Belegung I Quartal2020 150 135 0Dürener Straße Systembauten 3 Lindenthal Belegung II Quartal2020 48 44 42Pastor-Wolff-StraßeSystembauten 5 Niehl Belegung III Quartal2020 150 135 129Sinnersdorfer StraßeSystembauten 6Roggendorf/ThenhovenBelegung IV Quartal2020 240 120 0434 171
Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. Belegungvorauss. belegte PlätzeBelegung31.12.2020Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung I Quartal2020 5 5 5Hardtgenbuscher KirchwegWohnungen 8 Ostheim Belegung I Quartal2020 6 6 611 11

10 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde in 2020 die Nutzung als Unterkunft vollständig 
beendet: 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird 
jedoch aufgrund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe 
einzelner Geflüchteter nicht möglich sein.  
Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben im Jahr 2020 
wie folgt reduziert:  
 
Bewertung Zielerreichung   
Das Ziel für 2020, die Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um weitere 
300 Plätze zu reduzieren, wurde übertroffen. Im Laufe des Jahres 2019 wurde ein 
komplexes Bewertungsverfahren entwickelt und angewendet. Dadurch konnten gezielt 
zusätzliche Standorte identifiziert werden, deren Belegung nun auch in 2020 abgebaut 
werden konnte. Das Ziel wurde erreicht.  
2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  
An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wurde auch in 2020 
festgehalten. Das Konzept zur Erhaltung einer Unterbringungsreserve hat sich in der 
Vergangenheit bewährt. 
Als Reserve im engeren Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit 
abgeschlossenen Gebäudekörpern definiert, die ganz oder teilweise nicht belegt sind. 
  
Projekt Unterkunftsart BezirkStadtteil StandortentwicklungBelegart Datum LeerzugReal 31.12.2019Real 30.12.2020Johannisstraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. Familien31.03.2020 10 0Rheinaustraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Süd II überwieg. Familien20.05.2020 125 0Moselstraße Beherbergungsbetriebe 1 Neustadt-Süd II überwieg. Familien01.06.2020 108 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 55 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 9 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 48 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 20 0Schleswigstraße Beherbergungsbetriebe 9 Mülheim II überwieg. Familien31.08.2020 80 0Broichstraße Beherbergungsbetriebe 8 Brück II Männer 14.10.2020 101 0Viersener Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien15.12.2020 15 0Aachener Straße Beherbergungsbetriebe 3 Braunsfeld II überwieg. Familien17.12.2020 19 0590 0
Stichtag 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Beherbergungsbetriebe 1.029 856 757 551 402

11 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Stand 31.12.2020: 
Projekt Unterkunftsart Bezirk Stadtteil Reserveplätze 
(max.) 
Anteil 
Reserveplätze 
bzgl. Standort 
Mathias-Brüggen-Straße Notunterkünfte 4 Ossendorf 230  100% 
Aloys-Boecker-Straße Mobile 
Wohneinheiten 
7 Lind 56  18% 
Haferkamp Mobile 
Wohneinheiten 
9 Stammheim 32 0% 
Hardtgenbuscher 
Kirchweg 
Leichtbauhallen 8 Ostheim 400  100% 
Josef-Broicher-Straße Mobile 
Wohneinheiten 
7 Urbach 148  100% 
Neusser Landstraße Systembauten 6 Fühlingen 94  100% 
Schlagbaumsweg Mobile 
Wohneinheiten 
9 Holweide 96  24% 
Luzerner Weg Leichtbauhallen  9 Mülheim 400  30% 
Ostlandstraße Notunterkünfte 3 Weiden 136  100% 
    1.592  
Bewertung Zielerreichung   
Zum 31.12.2020 standen 1.592 Plätze als Unterbringungsreserve zur Verfügung. 
Das Ziel wurde erreicht. 
Um dem Anspruch der Reservehaltung Rechnung zu tragen, wurden an den neuen großen 
Standorten mit mobilen Wohneinheiten einzelne Containereinheiten nicht belegt, sondern der 
Reservehaltung zugeführt. Da für diese Standorte oft nur eine temporäre Baugenehmigung 
erteilt wurde, kann auch die Reservehaltung dort nur vorübergehend sein. 
2.3 Ressourcen für besondere Zielgruppen 
Besondere Bedarfe wurden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und 
Akquise neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen unter anderem für die 
besonders schutzbedürftigen allein reisenden und alleinerziehenden Frauen mit Kindern 
berücksichtigt. Für diese Personengruppe wurden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt.  
2.3.1 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder 
Folgende Unterbringungsmöglichkeiten für allein reisende und alleinerziehende Frauen 
stehen mit Stichtag 31.12.2020 zur Verfügung: 
Im Wohnprojekt Pallenbergstraße bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen 
gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen.

12 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Eine weitere Ressource für allein reisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet 
sich seit März 2017 in einem Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon. In 
dem Gebäude sind neben den Frauen in anderen Gebäudeteilen auch geflüchtete Familien 
und minderjährige, männliche geflüchtete Personen sowie andere Mieterinnen und Mieter 
untergebracht. Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder und teilen sich 
eine Küche und ein Badezimmer mit den anderen Frauen. Jede abgeschlossene 
Unterbringungseinheit wird mit bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden. 
Für 2021 steht die Verlagerung des Projektes in eine andere geeignete Ressource an, weil 
der Mietvertrag gekündigt wurde. 
Ein Wohngebäude in Altstadt-Süd ist zu ca. 2/3 mit allein reisenden und alleinerziehenden 
Frauen belegt. Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder der sechs Etagen 
befindet sich für jeweils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es auf jeder 
Etage sanitäre Anlagen.  
Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte, 
Apotheken, Ärzte, Schulen, Kindergärten und vieles mehr sind fußläufig oder mit öffentlichen 
Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Vermittlung an medizinische Versorgung, Psychiater, 
Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote erfolgt durch die Fachkräfte für soziale 
Arbeit vor Ort.  
Zum 31.12.2020 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: 
Standort allein 
reisend 
alleinerzieh-
end 
Kinder Soll-
Plätze 
Wohnprojekt Pallenbergstraße 1  1 1 10 
Wohnprojektes St. Pantaleon 8  6 7 25 
Altstadt-Süd 9  8 35 114 
Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten 
für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der 
Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße.  
In Altstadt-Süd befindet sich ein Beherbergungsbetrieb auf 2 Etagen eines ehemaligen 
Bürogebäudes. Dort sind ausschließlich allein reisende und alleinerziehende Frauen 
untergebracht. In Neustadt-Süd gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen 
ausschließlich für die Unterbringung von geflüchteten Frauen. 
In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße steht ein Flur mit Unterkünften 
ausschließlich für allein reisende und alleinerziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung. 
Auch diese Objekte liegen verkehrsgünstig mit guter Infrastruktur. 
Zum 31.12.2020 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt: 
Standort alleinreisend alleinerziehend Kinder Soll-
Plätze 
Notaufnahme Herkulesstr. 13  9 17 60 
Altstadt-Süd 4  17 33 80 
Neustadt-Süd 12  7 10 42 
2.3.2 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete 
Der aktuelle Bedarf von LSBTI-Geflüchteten kann mit den knapp 40 Plätzen aus beiden 
LSBTI-Wohnprojekten des Amtes für Wohnungswesen gedeckt werden.  
2.3.3 Ressourcen für mobilitätseingeschränkte Geflüchtete 
Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein 
weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude, 
um niemanden auszuschließen.  
§ 49 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass in Gebäuden mit 
Wohnungen der Gebäudeklassen 3 bis 5, die Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt mit 
dem Rollstuhl nutzbar sein müssen.

13 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
 Gebäudeklasse 3 definiert sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern 
 Gebäudeklasse 4 definiert Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und 
Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern 
 Gebäudeklasse 5 definiert sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude 
Die rechtlichen Anforderungen werden von der Verwaltung bei allen Vorhaben im Rahmen 
des Genehmigungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt. Bei temporären 
Lösungen wie beispielsweise Mobilen Wohneinheiten und Systembauten kann es 
bauartbedingt allerdings auch zu Abweichungen kommen. 
Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen 
berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, 
Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen 
Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Die 
Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen 
grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb der Gebäude 
wird zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit 
dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen (sogenannte R-Wohnungen) unterschieden. Die 
Anforderungen an R-Wohnungen gehen über Anforderungen an barrierefrei nutzbare 
Wohnungen in einigen Aspekten hinaus (Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind 
größer dimensioniert, alle Bedienelemente und Griffhöhen angepasst). 
Die Verwaltung hat sich dazu verpflichtet, im Zuge der o.g. Maßnahmen auch immer einen 
angemessenen Anteil von Wohneinheiten zu errichten, die barrierefrei und dazu auch 
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. 
Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem 
Personenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen, 
die den persönlichen Bedürfnissen der Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden. 
An mittlerweile 20 Standorten stehen barrierefreie Unterkünfte für Geflüchtete mit 
Behinderung zur Verfügung. 
Behinderung wird als statistisches Merkmal geflüchteter Menschen nicht erfasst. Lediglich 
die Zahl der untergebrachten Geflüchteten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann 
mit 0,52% beziffert werden. Derzeit sind alle diese Geflüchteten adäquat untergebracht. 
2.3.4 Ressourcen für psychisch belastete Geflüchtete 
Aktuell findet eine Betreuung für 18 alleinstehende Männer mit besonderen psychischen 
Belastungen durch den beauftragten Betreuungsträger DRK am Standort Bonner Straße 
statt. Der Anteil der Menschen mit psychischen Erkrankungen wird statistisch nicht durch die 
Verwaltung erfasst. Dies gilt gleichermaßen für Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder 
sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Geflüchtete 
sind selbstverständlich nicht verpflichtet dies anzugeben oder eine psychische Erkrankung 
anzuzeigen. 
2.4 Energiemanagement 
Das Amt für Wohnungswesen hat Mitte 2020 eine Stelle für das Energiemanagement 
eingerichtet. Diese ist sowohl für Objekte für Geflüchtete, als auch für alle anderen Objekte 
seit September 2020 besetzt und befindet sich als Energiecontrolling in der Aufbauphase. 
Entsprechend erfasste Daten sollen in Form eines Energieberichts zusammengefasst sowie 
als Bestandteil des Berichts der Gebäudewirtschaft der Politik präsentiert werden. Ein 
weiteres Ziel ist, die Gebäude zu klassifizieren, um hieraus Handlungsempfehlungen 
entwickeln zu können. Die Verwaltung kann somit eine Priorisierung der Gebäude festlegen, 
welche energetisch saniert werden sollen.

14 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
2.5 BImA-Objekte 
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Gebietskörperschaften 
durch Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, welche zur Erfüllung kommunaler 
Aufgaben benötigt werden (§ 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO).  
Es konnten seitens der Stadt Köln durch das Amt für Wohnungswesen mehrere Gebäude 
von der BImA erworben werden. Der Erwerb ist vertraglich regelmäßig an die verpflichtende 
Belegung mit Geflüchteten geknüpft. Bei Änderung der Belegung drohen hohe 
Vertragsstrafen. Diese Objekte stehen daher für die allgemeine Versorgung mit Wohnraum 
(für Studierende, Wohnberechtigungsschein-Berechtigte) oder zur Unterbringung 
Wohnungsloser nicht zur Verfügung.  
Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten baulichen sowie energetischen Zustand und 
müssen daher grundsaniert werden, damit die geltenden gesetzlichen Standards erreicht 
werden. Je nach Umfang bedingt diese Grundsanierung (z.B. Fenster, Fußboden, Austausch 
Bleirohre, Umrüstung der Heizung) auch einen hohen zeitlichen Aufwand bevor eine 
Belegung mit Geflüchteten erfolgen kann.  
2.6 Internetversorgung 
Im Zeitalter der Digitalisierung ist ein Zugang zum Internet von unbestrittener Bedeutung als 
Informationsquelle für alle Menschen, als Basis der freien Meinungsbildung und -äußerung 
sowie auch ganz praktisch als Werkzeug in allen Lebens- und Wissensbereichen. 
Internetzugang bedeutet Teilhabe und Lebensqualität. 
Rechtliche Voraussetzungen 
Im Juli 2016 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Internet zu einem 
Menschenrecht erklärt. Diese UNHCR-Resolution stellt keine Rechtsnorm dar, ist nicht 
bindend und kann nicht mit Sanktionen durchgesetzt werden. Sie etabliert lediglich einen 
weltweit überwiegend akzeptierten Standard und übt damit moralischen Druck auf die 
Regierung aus, eben jene Rechte auch in nationale Gesetzgebung zu überführen. Den 
Anspruch des Einzelnen auf einen eigenen Internetzugang begründet dieses Menschenrecht 
jedoch nicht. 
Um auch prekär gestellten Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Internet zu eröffnen, 
ist in Deutschland die Finanzierung eines Telefon- und/oder Internetanschlusses Bestandteil 
des sozialleistungsrelevanten Regelbedarfs. Dabei gibt es keine Differenzierung hinsichtlich 
der Unterbringungs- und Wohnsituation. Es besteht daraus resultierend allerdings kein 
Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs in Unterbringungsobjekten. 
Dennoch hat die Verwaltung im Bewusstsein der Wichtigkeit des Zugangs zum Internet 
bereits im Jahr 2015 der Politik Lösungsvarianten zu Zugangsmöglichkeiten in Unterkünften 
für Geflüchtete dargestellt (Vorlage 2300/2015) und wurde unter anderem nach dem 
damaligen technischen Standard und des abgeschlossenen Rahmenvertrags beauftragt, bei 
der Errichtung von neuen Unterbringungsobjekten die Verfügbarkeit von 
Internetanbindungen mit zu planen. 
Diesen Beschluss hat die Verwaltung nicht nur für Neubauprojekte umgesetzt, sondern auch 
alle angemieteten Objekte sowie Beherbergungsbetriebe betrachtet. An allen Standorten 
ist grundsätzlich eine Internetanbindung verfügbar. Eine Basisversorgung ist also 
sichergestellt. 
Standortbedingungen und Bedarfslage  
Im Jahr 2020 wurden im Amt für Wohnungswesen erhebliche Anstrengungen unternommen, 
um das Ressourcenmanagement um zusätzliche qualitative Aspekte zu erweitern und die 
Daten zur Internetversorgung auf Verbesserungspotenziale hin zu analysieren. Die mit der 
Corona-Pandemie einhergehenden rasant steigenden Bedarfe auf Internetnutzung durch

15 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Homeschooling und digitale Lernangebote führten zu einer deutlich höheren Priorisierung 
dieser Analyse. 
Das Amt für Wohnungswesen verfolgt eine dezentrale Unterbringungsstrategie, was auch 
dazu führt, dass eine Vielzahl von Akteuren (z.B. Beherbergungsbetreiber, Eigentümer von 
Mietobjekten, Telekommunikationsanbieter) an der Internetversorgung beteiligt sind und die 
örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten sich teils stark unterscheiden.  
Grundsätzlich gilt, dass die verfügbare Bandbreite von den Leitungsgegebenheiten der 
Telekommunikationsgesellschaften abhängt. Köln als Großstadt ist nicht flächendeckend 
mit einem Glasfasernetz versorgt, insbesondere nicht in den Randbereichen. Gerade die 
neuerrichteten und größeren Standorte liegen häufig im sogenannten Außenbereich, wo 
diese gute Netzanbindung fehlt. Über die technischen Gegebenheiten (z.B. Bandbreite) 
hinaus spielt das Nutzerverhalten für die Stabilität und Qualität der Internetversorgung eine 
Rolle.  
Unstrittig ist jedoch, dass mit Social Distancing und der aktuell bewusst gewollten 
Kontaktreduzierung, die Internetnutzung sprunghaft angestiegen ist und es faktisch zu einer 
starken allgemeinen Netzauslastung kommt. Dies ist eine besondere Situation für alle 
Menschen, womit die gesamte Kölner Stadtgesellschaft einen Umgang finden muss. 
Die Ausweitung der Basisversorgung verursacht teils erhebliche Kosten. Es muss 
abgewogen werden, ob diese Kosten im Verhältnis zur erzielten Verbesserung stehen. Dies 
betrifft etwa Standorte, die in mobiler Containerbauweise errichtet wurden, insbesondere 
wenn die Container angemietet sind. Die Metallwände dürfen nicht durchbohrt werden, um 
dort Kabel zu verlegen, weshalb hier auf die Lösung mit Hotspots zurückgegriffen wird. Dort, 
wo die Abdeckung nicht bis in jede Wohneinheit hinein reicht, müssen teilweise für die 
Nutzung Gemeinschaftsbereiche aufgesucht werden. 
Für Beherbergungsbetriebe bestehen mit den Betreibern Belegungsvereinbarungen, die eine 
Mindestbelegung garantiert. Die Verantwortung für das Objekt und den Betrieb verbleiben in 
Gänze beim Betreiber. Damit obliegt es der Betreiberverantwortung, ob und in welchem 
Rahmen eine Internetzugangsmöglichkeit im Objekt geschaffen wird. Das Amt für 
Wohnungswesen hat zu allen Betreibern von Beherbergungsbetrieben Kontakt 
aufgenommen, um sie für die aktuelle Bedeutsamkeit eines Internetzugangs zu 
sensibilisieren. Nahezu vollständig ist eine Zugangsmöglichkeit gegeben. Teilweise 
versorgen sich die Untergebrachten zusätzlich selbst. 
Das Amt für Wohnungswesen hat verschiedene Standorte, an denen die zur Unterbringung 
genutzten Wohneinheiten in konventioneller Bauweise errichtet sind. Dort sind oftmals 
bereits Anschlüsse im Gebäude vorhanden (Hausanschluss), sodass die Bewohnerparteien 
für die ihnen zugewiesenen Unterkunftseinheiten eigene Internetverträge mit Unternehmen 
ihrer Wahl abschließen können. Dies erfolgt nach Absprache mit dem Sozialen Dienst, der 
im Rahmen seiner betreuenden Funktion auch diesen integrativen Schritt in Richtung 
selbstbestimmtes Leben begleitet.

16 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Analyse 
Zur Konkretisierung und standortbezogenen Betrachtung hat das Amt für Wohnungswesen 
im Frühjahr 2020 die folgenden Analyseschritte unternommen: 
Nr. Schritte Sachstand 
1 Erfassen Ist-Zustand aller belegten und in Planung befindlichen 
Unterkünfte 
erledigt 
2 Erfassen Ist-Zustand aller belegten Beherbergungsbetriebe erledigt 
3 Analyse der Daten und Spezifikation bestimmter Problemlagen an 
Standorten 
erledigt 
4 Bestimmung von Kriterien zur Priorisierung wie Standortgröße, 
Belegungsstruktur, telekommunikationstechnische, bauliche und 
rechtliche Rahmenbedingungen etc. 
erledigt 
5 Priorisierung Standorte erledigt 
6 operative Umsetzung gem. Priorisierung erledigt 
7 Aufbau und fortlaufendes Controlling zur Überwachung, Steuerung 
und Nachhaltigkeitsprüfung 
fortlaufend 
Die vorgenannten Analyseschritte 1 bis 5 konnten im Sommer 2020 zum Abschluss gebracht 
werden, so dass mit Schritt 6 die operative Umsetzung gemäß der vorgenommenen 
Priorisierung begonnen wurde. Dabei wird verstärkt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ in den 
Blick genommen und die Einrichtung von privaten Internetzugängen favorisiert. Bei 
Beschwerdelagen wird genauer geprüft, ob es sich um einen Standort handelt, an dem die 
zur Unterbringung genutzten Wohneinheiten in konventioneller Bauweise errichtet sind und 
die Realisierung eines privaten Internetzugangs baulich möglich ist. Vom Sozialen Dienst 
des Amtes für Wohnungswesen wird dies beratend unterstützt.  
Gleichzeitig setzte das laufende Controlling die zur Umsetzung angestoßenen Maßnahmen 
ein, so dass seit Herbst mit Schritt 7 gesichert ist, dass fortlaufend 
 die identifizierten Entscheidungs- und Handlungsbedarfe hinsichtlich Fortgangs 
überwacht werden, 
 neue Erkenntnisse zu Problemlagen erfasst, bewertet und priorisiert werden, 
 eine Steuerungsmöglichkeit dauerhaft verfügbar ist und  
 über Sachstände im Quartalsbericht berichtet werden kann. 
Durch die Corona-Krise sind die Anforderungen an leistungsfähiges und stabiles Internet mit 
hoher Reichweite gestiegen. Daher wurde im Herbst 2020 die Analyse der Basisversorgung 
ausgebaut und die Überprüfung der Qualität der Internetversorgung in den Unterkünften für 
Geflüchtete rückte stärker in den Mittelpunkt. Diese erweiterte Analyse der 
Unterbringungsstandorte (inklusive Beherbergungsbetriebe) wurde in Zusammenarbeit mit 
einem Telekommunikationsanbieter durchgeführt. Bei der Überprüfung standen zwei 
Aspekte im Fokus: 
 Leitungsanbindung (Kupfer oder Glasfaser) inklusive Bandbreite hin zum Standort  
 Signalstärke und -verteilung innerhalb des Standortes. 
Sachstand zum 31.12.2020 
Überprüfungsergebnisse wurden nach den bereits vorgestellten Kriterien zur Priorisierung 
eingeordnet und zwar: 
 Prio 0 - kein Handlungsbedarf 
 Prio 1a - Entscheidungsbedarf 
 Prio 1b - Handlungsbedarf 
 Prio 2 – Recherchebedarf 
 Prio 3 – keine Umsetzung

17 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Zum 31.12.2020 liegen für 75 Standorte folgende Sachstände vor: 
Prio 0: für 51 Standorte besteht kein Handlungsbedarf     erledigt 
 10 Standorte wurden bis Ende 2020 aufgegeben 
 2 Standorte werden im Frühjahr 2021 aufgegeben 
 28 Standorte: Alternative Privatanschluss (eventuell sozialarbeiterische 
Unterstützung) 
 11 Standorte: Bandbreite wurde erweitert (davon fünf auf 1 Gbit) 
Auweiler Straße, Blaubach, Erbacher Weg, Neubrücker Ring, Neusser 
Landstraße, Urbacher Weg 
 
1 Gigabyte: 
 Bonner Straße, Dürener Straße, Kalscheurer Weg, Pastor-Wolff-Straße, 
Schlagbaumsweg 
Prio 1a: für 4 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf identifiziert Ende 10/2020 
 4 Standorte: Kosten- Nutzenanalyse sowie Entscheidungsvorbereitung aufgrund der 
erfolgten Angebotsbeiziehung zur Verbesserung der Internetanbindung ist in Arbeit. 
Prio 1b: für 18 Standorte wurde ein Handlungsbedarf identifiziert 
 5 Standorte: Angebotsbeziehung zur Verbesserung der Internetanbindung läuft. 
 13 Standorte: Auftrag erteilt (Wiedervorlage Erledigung). 
Prio 2: für 0 Standorte wurde ein Recherchebedarf identifiziert 
Alle Recherchen wurden abgeschlossen. 
Prio 3: für 2 Standorte wurde keine Umsetzung entschieden 
 2 Standorte: 
Poller Holzweg: Kosten von mindestens 160.000 Euro Auftragsvolumen 
(vorsichtige Schätzung), um nur annähernd eine Verbesserung zu erzielen. 
 
Weißdornweg: Kosten von mindestens 75.000 sind bei der voraussichtlichen 
Restnutzungsdauer von ca. einem Jahr nicht gerechtfertigt. 
Die einzelnen Standorte sind in der Anlage benannt. 
Mit der Aktion „Alle Lernen am Computer! Und ich?“ hat der Verein „Kunst hilft geben für 
Arme und Wohnungslose in Köln e.V.“ Spenden zur Anschaffung von 480 Laptops 
gesammelt. Die Übergabe zur Verteilung erfolgte im Beisein der Oberbürgermeisterin. 
2.6 Ausblick Ziele 2021 
Für 2021 ist es Ziel, die in 2020 vor allem durch Neubau erreichte Verbesserung der 
Unterbringungsqualität zu etablieren und weiter zu erhöhen, so dass die überwiegende 
Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt 
werden kann.  
Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß 
an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche 
Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, 
wichtigen Schritt zur Integration dar.  
Mit Stand 31.12.2020 waren außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße 79% der in 
städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in 
Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über 
eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen.  
Für 2021 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau zu etablieren und weiter zu 
steigern.

18 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind: 
 Belegung der als Reserve vorgehaltenen Gebäudeteile an großen Standorten, unter 
Beachtung der gemachten Zusagen an Bürgerinnen und Bürger und Politik,  
 Annäherung an die Kölner Leitlinien zur Unterbringung und der Vereinbarungen mit 
den sozialen Trägern,  
 sukzessive Schließung von Wohnheimen mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten. 
Darüber hinaus wird weiterhin die Reduzierung der Belegung von Beherbergungsbetrieben 
unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Bedingungen verfolgt.  
An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve wird auch in 2021 festgehalten (siehe 
Kapitel 2.2.3). Das stetige Absinken der Geflüchtetenzahlen setzte sich in 2020 fort, so dass 
eine Inanspruchnahme der Reserve wie zum Jahreswechsel 2018 / 2019 (siehe Kapitel 2.8 
im 23. Bericht) nicht erforderlich wurde. 
 
Das Konzept der Reservehaltung soll daher in 2021 in Gänze überarbeitet werden. Neben 
Fragen zum dauerhaft sinnvollen Umfang einer Unterbringungsreserve sollen auch folgende 
Aspekte konzeptionell beleuchtet werden: 
 Unterhaltungsmaßnahmen 
 Unterhaltungskosten 
 Maßnahmen zur Reaktivierung 
 Vorlaufzeiten 
 Ausstattung, ggf. Lagerhaltung 
 Unterbringungsstandard 
 Aktivierungsreihenfolge und -szenarien 
 
Eine ausführliche Darstellung und Beschreibung der Ziele und Maßnahmen inklusive erster 
Ergebnisse erfolgt mit dem I. Quartalsbericht 2021 zum Stand 31.03.2021. 
2.7 Finanzen 
Die Verantwortung für die Finanzierung der durch die Unterbringung und Betreuung der 
Geflüchteten bedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen 
nach einer auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land 
durch die kommunalen Spitzenverbände NRW vertreten.  
Die Finanzierung wird u. a. durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt (sog. FlüAG-
Pauschale). Demnach erstattet das Land NRW pro abrechnungsfähiger Person 866 € 
monatlich (ca. 10.400 € pro Person und Jahr). Die Entwicklung in 2019, belastbare Zahlen 
können erst nach den Jahresabschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden, zeigt, dass 
der Bedarf an finanzieller Unterstützung weiterhin sehr hoch ist.  
 2018 2019 
Durchschnittliche Zahl der Menschen die Leistungen 
nach dem  Asylbewerberleistungsgesetz erhalten gesamt 
8.216 8.329 
Aufwendungen 
 
davon  
 AsylbLG-Leistungen 
Aus den bisherigen Erfahrungen zur Belegung wird 
davon ausgegangen, dass ca. 70% der 
untergebrachten Personen Leistungen nach dem 
AsylbG erhalten. Nur diese Aufwendungen werden 
hier dargestellt. 
 Unterbringung und Betreuung von Personen die 
Leistungen nach dem AsylbLG empfangen 
Für 2019 wurden Nutzungsgebühren für die 
Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von 12,6 
Mio € herausgerechnet. Für 2018 wurde der Betrag 
158,3 Mio. € 
 
 
90,4 Mio. € 
 
 
 
 
 
67,9 Mio. € 
150,0 Mio. € 
 
 
82,7 Mio. € 
 
 
 
 
 
67,3 Mio. €

19 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
nachrichtlich um 10,7 Mio. € reduziert. Dieser Betrag 
wird zur Vermeidung einer doppelten 
Berücksichtigung bereinigt. 
Erträge (ohne FlüAG-Pauschale) -4,1 Mio. € -0,3 Mio. € 
Erträge aus der FlüAG-Pauschale -32,7 Mio. € -27,0 Mio. € 
Nettobelastung für den städtischen Haushalt 121,5 Mio. € 122,7 Mio. € 
 
Für die Berechnung der Kosten pro Person bedeutet dies für 2019 eine Belastung von ca. 
18.000 € je Leistungsempfänger und Jahr. 
 
Der Zuzug von Geflüchteten geht zwar kontinuierlich zurück, es entstehen jedoch weiterhin 
erhebliche Aufwendungen für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende, die 
Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, bisher jedoch nicht zum erstattungsfähigen 
Personenkreis gehörten.  
 
Um die Finanzierungslücke für die geduldeten Geflüchteten abzumildern, hat das Land NRW 
erstmalig die Verwendung der Integrationspauschale 2019 – zu verwenden bis zum 
30.11.2021 – auch für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erlaubt. 
 
 2018 2019 
Erträge aus Integrationspauschale 6,1 Mio. € 21,2 Mio. € 
 
Die Erträge aus der Integrationspauschale sind jedoch nicht als vollständige Entlastung der 
Aufwendungen für Geflüchtete zu verstehen, da diese für zugewanderte Personen allgemein 
gewährt werden und damit zum Beispiel auch Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen und 
Südosteuropäer und Südosteuropäerinnen umfasst. 
Ausblick: 
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Dezember 2020 mit dem Land NRW eine 
Vereinbarung zur Novellierung des FlüAG getroffen. Eine entsprechende Änderung der 
rechtlichen Bestimmungen wird erwartet.  
Die FlüAG-Pauschale soll demnach ab dem 01.01.2021 für kreisfreie Städte auf 13.500 € 
(statt bisher ca. 10.400 €) pro Person angehoben werden. Entgegen der ursprünglichen 
Erwartung wird es keine rückwirkende Erstattung geben. 
 
Ab 2021 wurden zusätzliche Entlastungen vereinbart. Ab dem 01.01.2021 wird es erstmals 
eine einmalige Pauschale in Höhe von jeweils 12.000 € für neu hinzukommende Geflüchtete 
im Duldungsstatus geben. Ferner wurde eine politische Zielvereinbarung getroffen, um die 
Anzahl der Geduldeten langfristig zu halbieren. Hierzu soll versucht werden, eine große Zahl 
von Menschen in einen dauerhaften Status zu überführen und zum anderen soll 
konsequenter zurückgeführt werden. Zudem wird es in den kommenden vier Jahren 
beginnend mit 2021 für die Kommunen einen pauschalen Kostenausgleich für die 
Personengruppe der bereits vorhandenen Geduldeten geben. Der Verteilschlüssel muss 
noch verhandelt werden.  
Die Anpassung ab 2021 bleibt durch die fehlende Rückwirkung und der damit geringen 
Erstattungsbeträge deutlich hinter den ursprünglichen Zusagen des Landes und der 
berechtigten Erwartungshaltung der Stadt Köln zurück. Dadurch fehlt weiterhin eine 
auskömmliche Finanzierung.

20 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I 
geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich 
geförderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich auch auf freien, 
stadteigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden hinsichtlich 
notwendiger Sanierungsmaßnahmen geprüft oder alternativ auf Realisierbarkeit von 
Neubauten hin untersucht. 
Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu 
errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung 
entwickelt. Dies bedeutet, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel 
 an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden 
Stadtteil, 
 an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt 
sowie 
 an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, 
vermittelt werden. 
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig 
stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden 
hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des 
Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich an der 
Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. 
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie 
werden erstmals Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit integrierter Kita 
geplant. Als Pilotprojekte wurden die Geisbergstraße in Köln-Klettenberg und die Würzburger 
Straße in Köln-Vingst ausgewählt. 
Im Jahr 2020 wurden die Bauarbeiten für das nachstehende Bauprojekt mit öffentlichen 
Fördermitteln aufgenommen: 
 Pater-Prinz-Weg 13-16 in Köln-Rondorf 
vier dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohnungen, avisierte 
Fertigstellung für das zweite Quartal 2022 
 
Ein Baubeschluss zu folgendem öffentlich geförderten Projekt wurde in 2020 eingeholt:  
 Lachemer Weg ohne Nummer in Köln-Longerich (1986/2020) 
viergeschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss mit 26 Wohnungen 
Folgende öffentlich geförderte Bauprojekte befinden sich derzeit vor der politischen 
Baubeschlussfassung: 
 Houdainer Straße ohne Nummerr in Köln-Porz (3660/2019) 
dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Wohnungen 
 Brohler Straße ohne Nummer in Köln-Marienburg (2952/2020) 
zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Sockelgeschoss mit 20 Wohnungen 
 Deutzer Weg ohne Nummer in Köln-Porz (2440/2020) 
zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen

21 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
4. Standards und Strukturmaßnahmen 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des 
Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ 
(Ratsbeschluss vom 20.07.2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien 
und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und 
ohne Kinder oder LSBTI-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für allein 
reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. 
4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen 
Die Teams im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wurden unter anderem nach 
Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und Stadtbezirke zugeschnitten sind. Durch diese 
Struktur wird die Zusammenarbeit mit den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier 
überwiegend örtliche Strukturen bestehen.  
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen 
Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem 
Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den 
Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber 
hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. 
Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt 
auch bei der Erarbeitung von Konzepten eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im Rahmen 
der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem 
Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die 
städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte.  
Der Rat der Stadt Köln hat diesem Konzept am 10.09.2020 zugestimmt. Die Stelle der 
Koordination konnte am 01.10.2021 besetzt werden. Der Weg ist nun frei für die Entwicklung 
des Maßnahmen- und Zeitplanes. 
4.2 Betreuungsschlüssel, Stärkung Ehrenamt, WIKU-Website / 
administrative Unterstützung 
Der Betreuungsschlüssel drückt die Relation zwischen untergebrachten Bewohnerinnen und 
Bewohnern und den Fachkräften der Sozialen Arbeit bei den von der Stadt Köln beauftragten 
Betreuungsträgern aus. Gemäß Ratsbeschluss (0544/2017/1) gilt ein Schlüssel von 1:80. 
In Objekten mit Gemeinschaftsverpflegung, in den Geflüchtete nur eine sehr eingeschränkte 
Privatsphäre haben, ist der Betreuungsbedarf höher, da die psychische Belastung und das 
Konfliktpotential untereinander dort größer sind, so dass ein verbesserter Schlüssel von 1:60 
gilt.  
Der Rat der Stadt Köln hat 2020 im Rahmen der Evaluation der Mindeststandards 
(3557/2019) beschlossen, an der Option des verbesserten Betreuungsschlüssels 
festzuhalten. 
4.2.1 Maßnahmenpaket 
Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Eine 
Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Gruppen bieten zum Beispiel Lotsendienste, 
Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an, welche oftmals von einem Träger begleitet 
werden. 
Kölnerinnen und Kölner engagieren sich mittlerweile in etwa 40 überwiegend lokal 
organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen. Sie unterstützen die geflüchteten 
Menschen durch Sprachkurse, begleiten sie bei Amts- oder Arztgängen oder veranstalten 
Freizeitaktivitäten und stärken so die Solidarität der Stadtgesellschaft.  
Durch die Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und der Integration in den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt helfen sie den geflüchteten Menschen dabei, sich in 
Deutschland und Köln zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue

22 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Die Arbeit 
der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich insofern deutlich verändert. Bis vor 
einigen Jahren haben sie Geflüchtete vor allem beim Ankommen unterstützt. 
Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das 
interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in 
Köln 14 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im 
Stadtgebiet. 
Mit den „Mindeststandards“ (0544/2017/1 und 3557/2019) hat der Rat zur Stärkung des 
Ehrenamtes ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen: 
 Finanzierung von Stellenanteilen für die Koordination von Ehrenamt in 
Einrichtungen, die durch Lage, Größe und Belegung besonderen 
Unterstützungsbedarf aufweisen (siehe 4.2.2) 
 Zusätzlich neun halbe Stelle in jedem Bürgeramt mit folgenden Tätigkeitsfeldern:  
o zentrale Anlaufstelle im Bezirk für das Thema Ehrenamt und Geflüchtete 
als Bindeglied zur Stadtverwaltung und anderen Institutionen 
o Beratung und Unterstützung der Willkommensinitiativen in bezirklichen 
Belangen wie z.B. bei stadtteil- oder themenbezogenen Vernetzungen, bei 
der Suche nach Räumlichkeiten, Trägern und Angeboten 
o Geschäftsführung von bezirklichen Arbeitsgruppen beziehungsweise eines 
Runden Tisches 
o Beratung zu Fördermöglichkeiten 
o regelmäßiger Austausch aller Bürgerämter 
Durch Personalwechsel ist mit Stand 31.12.2020 der Bezirk Chorweiler unbesetzt. 
Eine Nachbesetzung ist vorgesehen. 
 Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich 
Tätigen durch Finanzierung von dreizehn halben Stellen (siehe 4.2.3) 
 Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku 
 Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von 
Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im 
Rahmen geringfügiger Beschäftigung 
Die Seite www.wiku-koeln.de wird entsprechend des Ratsbeschlusses seit 2017 jährlich mit 
11.300 € bezuschusst. Diese Unterstützung, die unter anderem zu der Finanzierung eines 
Minijobs für diesen Zweck geführt hat, hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der 
Web-Präsenz und Vernetzung der Willkommensinitiativen und ihrer Angebote geführt. Um 
den Bedarfen der Willkommensinitiativen noch mehr gerecht zu werden, wurde die Website 
in 2020 nochmals überarbeitet. 
Der Rat beauftragte die Verwaltung mit der Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur 
administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von zehn 
Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung. Die abrufbaren 
Zuschüsse werden bereitgestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe 
von mittlerweile 90.000 € pro Jahr. 
Im Jahr 2020 konnten Anträge von zwölf Willkommensinitiativen bewilligt und daher durch 
diesen Zuschuss unterstützt werden. Ausdrücklich sollen im Rahmen dieser Zuschüsse 
ehrenamtliche Willkommensinitiativen entlastet werden. 
4.2.2 Standortbezogen 
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in 
Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Lage, Größe, Belegung wurden 
insgesamt vier Stellen finanziert. 
Dadurch sollen die in den Einrichtungen tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter 
entlastet werden. Aufgabe dieser Koordination ist es, den Kontakt zwischen den 
Geflüchteten und den betreuenden ehrenamtlich Tätigen zu koordinieren.

23 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Aufgrund der Dynamik von Bauvorhaben und als Reaktion auf schwankende Zugangszahlen 
Geflüchteter erfolgt die Besetzung dieser Stellen bei den verschiedenen Betreuungsträgern 
unterschiedlich: entweder als direkter Aufgabenanteil nach Stellenausweitung bei den 
Heimleitungen vor Ort oder standortübergreifend mit Einsatz in mehreren der benannten 
Objekte in enger Kooperation mit den Heimleitungen.  
In beiden Fällen hat sich die enge Verknüpfung von Heimleitungen und der Unterstützung 
des Ehrenamtes bewährt. Unterstützungsbedarfe der Geflüchteten in den Objekten und die 
Angebote und Möglichkeiten der Ehrenamtlichen konnten durch die zusätzliche 
Personalressource zielführender abgestimmt werden. 
 
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sowie an Standorten mit hoher 
Fluktuation der Bewohnerschaft ist die Gewinnung von engagierten Bürgerinnen und 
Bürgern eine Herausforderung. Durch die örtlich angebundenen Ehrenamtskoordinatoren 
kann hier zumindest in geringem Rahmen eine Unterstützung der Geflüchteten durch das 
Ehrenamt erreicht werden. Die hier tätigen Ehrenamtlichen benötigen in besonderem Maße 
Wertschätzung und damit Motivation für ihr Engagement sowie direkten Zugang zu 
Informationen und Ansprechpartnern.  
4.2.2 Standortübergreifend 
Es erfolgt die Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der 
ehrenamtlich Tätigen durch Finanzierung von dreizehn halben Stellen:  
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stelle (bezirksübergreifend) 
Forum für Willkommenskultur 1,5 Stelle (bezirksübergreifend, inkl. 
1 Stelle Basisausstattung) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Büro für Bürgerengagement (AWO) 
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Kölner Freiwilligenagentur 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen (SKF)/ 
Börse für bürgerschaftliches Engagement 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Chorweiler) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement 
(KABE) / Centrum zur nachberuflichen Orientierung 
(Ceno e.V.) 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) 
Diakonie Michaelshoven 0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Rodenkirchen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Lindenthal) 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk 
Nippes) 
Die wesentlichen Aufgaben der Träger wurden aufeinander abgestimmt und wie folgt 
vereinbart: 
Forum für Willkommenskultur 
 Anregung und Beratung zur Gründung von Willkommensinitiativen 
 Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher 
 Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen 
 Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und zu 
ehrenamtlicher Arbeit 
 Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher 
 Reflexionsangebote 
 Angebote zur Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten

24 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
 Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
 Informationen an die Mitgliedsvereine zu: 
o bezirklichen und stadtweiten Strukturen 
o Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder 
o Bedarfen und Ressourcen der nicht muslimischen Akteure 
o Informationen an die bezirklichen und stadtweiten Strukturen zu den 
Ressourcen und Bedarfen der Mitgliedsvereine 
neun bezirklich zugeordnete Träger: 
 Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweiligen Bezirk 
 Lotsendienste und Vermittlung von Ehrenamtlichen in Unterkünfte und 
standortunabhängige Angebote 
 Unterstützung von Hauptamtlichen in den Unterkünften 
 Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken 
 Teilnahme an Arbeitskreisen und Runden Tischen 
 Wenn gewünscht, Ausrichten von Arbeitskreisen und Runden Tischen im Bezirk in 
Absprache mit den Bürgerämtern 
 Herstellen einer Transparenz der bezirklichen Strukturen für ehrenamtliche Arbeit mit 
Geflüchteten gemeinsam mit Bürgerämtern und dem Interkulturellen Dienst des 
Amtes für Integration und Vielfalt 
 Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfen der ehrenamtlichen Arbeit mit 
Geflüchteten und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren 
Der Arbeitskreis „Standortübergreifende Unterstützung ehrenamtlicher Geflüchtetenarbeit“ 
tagt laufend alle drei Monate und zusätzlich bei Bedarf. Die Geschäftsführung liegt im Amt 
für Integration und Vielfalt beim Kommunalen Integrationszentrum. 
Teilnehmende sind die beauftragten Träger und die dort zu diesem Zweck Beschäftigten, 
Vertretungen der Bürgeramtsleitungen und die bezirklichen städtischen 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Vertretungen des Arbeitskreises Politik der 
Willkommensinitiativen, Aktion Neue Nachbarn und die Leitung des Interkulturellen Dienstes 
der Stadt Köln. 
Die für 2020 geplante Veranstaltung des Arbeitskreises 9plus (Koordinationsmitarbeitende 
der Bürgerämter und Träger), des Forums für Willkommenskultur, des Arbeitskreises 
Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln, des Arbeitskreises Politik der Willkommensinitiativen 
und des KommunaIen Integrationszentrums für alle Akteure der ehrenamtlichen Arbeit für 
Geflüchtete konnte bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden. 
4.3 Weitere Projekte 
Antirassismusarbeit 
Die Stadt Köln fördert jährlich die Antirassismusarbeit von (Projekt-)Trägern mit aktuell 
50.000 €. Die beiden Antidiskriminierungs‐Beratungsstellen von Caritas e.V. und 
Öffentlichkeit gegen Gewalt (OEGG) e.V. werden mit aktuell ca. 65.000 € bezuschusst. 
Ferner finanziert die Stadt Köln eine Hilfskraft zur Stärkung des „Forum gegen Rassismus 
und Diskriminierung“. 
Projekt „Integrationslotsinnen und‐ lotsen“ 
Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster 
Treff) setzen rund 70 Lotsinnen und Lotsen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung 
zum Beispiel zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu 
Beratungsstellen ein. Nachfolgend für das DRK wurde zum 01.10.2020 eine Kooperation mit 
dem „In Haus“ e.V. geschlossen. 
Im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms konnten in 2020 städtische 
Finanzmittel in Höhe von 33.000 € aus dem Integrationsbudget zur Verfügung gestellt 
werden.

25 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Programm KOMM‐AN NRW 
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat 2016 das 
Programm KOMM‐AN NRW zur Förderung der Integration von Geflüchteten und 
Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen 
Engagements in der Hilfe für Geflüchtete mit folgenden Bausteinen aufgelegt: 
I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren 
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort 
III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) 
Das Kommunale Integrationszentrum Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine 
Festbetragsfinanzierung für bis zu zwei Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, 
Vernetzung und Qualifizierung. 
Aus Teil II erhält Köln knapp 390.000 € pro Jahr für „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ 
für die: 
A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von 
Ankommenstreffpunkten 
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und 
Begleitung 
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations‐ und Wissensvermittlung 
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der 
Begleitung ihrer Arbeit, die zum Beispiel an Willkommensinitiativen, Kirchen‐ und 
Moscheegemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige freie Träger, 
Institutionen und Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln in voller Höhe 
weitergeleitet werden. 
Das Interesse von Initiativen und Trägern an den Mitteln ist in Köln weiterhin groß. In 2020 
wurden 80 Initiativen und Organisationen unterstützt. Dies ist die bislang höchste Zahl an 
Drittmittelempfängern und Drittmittelempfängerinnen in der Geschichte des 
Förderprogramms. Zunehmend profitieren auch Migrantenorganisationen von KOMM-AN 
NRW. Deren Anteil unter den Zuwendungsempfängern und Zuwendungsempfängerinnen hat 
mit 37% einen neuen Höchstwert erreicht. Dies spiegelt den immer höher werdenden Anteil 
an bürgerlichem Engagement unter den Kölnerinnen und Kölnern mit internationaler 
Familiengeschichte wider. 
Teil III stärkt die Integrationsagenturen bei ihren Aktivitäten in den nachfolgenden Themen‐ 
und Handlungsfeldern: 
 Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen 
 Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus, 
Islamfeindlichkeit und Diskriminierung 
 Konfliktmediation, zum Beispiel in den Stadtteilen 
 Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, zum Beispiel 
Lücken der Angebote und Leistungen für die Integration von Geflüchteten zu 
identifizieren und zu schließen 
 Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 
Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge unter anderem im Hinblick auf 
interkulturelle Kompetenzen und Hintergrundinformationen zu Fluchtursachen 
5. Integration 
Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. 
Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, 
Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen 
Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit

26 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten sowie mit 
verschiedenem Bildungsstand.  
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich individuell und divers und muss als solche 
betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in 
die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. 
Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, in 
der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch 
über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal 
(Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) 
wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von 
ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren erfolgt. 
5.1 Integrationsauftrag 
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen 
und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu 
Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert 
den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes 
Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet 
werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem 
Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig. 
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und 
in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. 
Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 
5.2 Bleiberechtsperspektive 
Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet mit zahlreichen Daten zur Entwicklung des 
Aufkommens an Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen Status in einem eigenen 
ausführlichen Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2020. 
5.2.1 Asylsuchende 
Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln innerhalb eines Jahres:  
Jahr 
Zahl 
zugewiesener 
Asylsuchender  
2013 907 
2014 1.963 
2015 6.975 
2016 8.730 
2017 805 
2018 734 
2019 1.492 
2020 673

27 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag: 
Jahr 
Personen mit 
Aufenthaltsgestat
tung zum Stichtag 
31.12. 
2013 1.263 
2014 2.299 
2015 7.765 
2016 9.360 
2017 5.593 
2018 4.969 
2019 4.379 
2020 2.033 
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):  
 
5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen 
Im Jahr 2020 haben 1.071 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt 
eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Dies ist eine deutliche Verringerung 
gegenüber dem Vorjahr. 
 
Das Phänomen der angestiegenen unerlaubten Einreisen von Menschen aus den 
Westbalkanstaaten in den Herbst- und Wintermonaten konnte Ende 2020 nicht festgestellt 
werden. Im vierten Quartal 2020 betrug die Zahl der registrierten unerlaubten Einreisen 
lediglich 260 Personen (Vorjahr 519 Personen). Diese Zahlen ergeben sich in erster Linie 
durch die weltweit vorherrschende Pandemielage mit dem Virus COVID-19. Der 
eingeschränkte Flugverkehr, die zeitweise vorhandenen innereuropäischen 
Grenzschließungen sowie die Ungewissheit der Pandemielage innerhalb Deutschlands, 
lassen den Grund für die geringeren Einreisezahlen vermuten.  
 
Das Zuweisungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg von unerlaubt Eingereisten gem. § 
15a AufenthG, welches durch Erlass vom 26.11.2019 überarbeitet und angepasst wurde, 
konnte trotz Pandemielage weitestgehend komplikationslos über die 
Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum fortgeführt und vollzogen werden. 
Jahr Entscheidungen des BAMF 
Anerkennungen Ablehnungen 
2015 765  1.122 
2016 1.959  4.720 
2017 2.044  2.537 
2018 828  877 
2019 626  210 
2020 754  228

28 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
 
Jahr Zahl unerlaubt 
Eingereister 
2013 1.286 
2014 2.957 
2015 3.957 
2016 2.126 
2017 1.841 
2018 3.560 
2019 2.201 
2020 1.071 
5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen 
In Köln lebten zum Stichtag 31.12.2020 rund 6.000 Personen im Status der Duldung. Die 
Duldungsgründe wurden im Ausländerzentralregister (AZR) neu strukturiert. Die aktuellen 
Duldungen wurden und werden derzeit weiter sukzessive (jeweils bei Vorsprache der 
geduldeten Person) in die neue Zuordnung überführt. 
 
Duldungsgründe Anzahl 
Geduldeter 
fehlende Reisedokumente 1.898  
sonstige Gründe 1.872  
familiäre Bindungen 1.022  
medizinische Gründe 194  
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder besonderes öffentliche Interesse 280 
Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a  137  
unbegleitete Minderjährige 42  
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 10  
völkerrechtliche oder humanitäre Gründe oder zur Wahrung politischer Interessen 5 
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 6  
Asylfolgeantrag 1  
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 1  
Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 2 
Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 307  
Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 242  
Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 27  
Gesamt 6.046  
5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ 
Das Projekt Bleiberecht verfolgt die Zielsetzung, die Perspektiven von Menschen, die seit 
mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, zu 
verbessern und ihnen, wenn möglich, Existenzsicherheit zu geben. 
Zurzeit werden 1007 Geduldete im Bleiberechtsprojekt geführt. Aktuell befinden sich 322 
Personen in interner sozialpädagogischer Beratung; 253 Projektteilnehmende werden von 
den fünf Beratungsstellen der freien Träger betreut. Insgesamt konnten im Projekt 187 Titel 
erteilt werden, davon 64 in 2020.

29 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Im September 2020 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlage Nr.1698/2020), das 
Projekt „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ nach 
zweijähriger Laufzeit dauerhaft fortzuführen. Die erfolgreich entwickelte Arbeitsweise soll 
zukünftig fest in die Prozesse der Stadtverwaltung etabliert werden. Die Verwaltung wurde 
beauftragt, zusammen mit den beteiligten Trägern des aktuellen Projektes dem Rat ein 
verbessertes Konzept vorzulegen.  
Ziel ist es, Menschen, die in Köln im ungesicherten Status der Duldung leben und eine 
multidisziplinäre Beratung und Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, sozial und 
wirtschaftlich weiter zu integrieren, eine Perspektive zur Aufenthaltsverfestigung auch 
unabhängig von der Voraufenthaltsdauer zu ermöglichen. Um die positiven Wirkungen der 
Bleiberechtsinitiative auf Dauer zu sichern, sollen durch die Verwaltung deutlich mehr 
Geduldete als bisher in das so weiter entwickelte Programm aufgenommen werden. Eine 
entsprechende Vorlage wird den Gremien der Stadt Köln noch im ersten Halbjahr 2021 zur 
Entscheidung vorgelegt. 
5.3 Kinder- und Jugend 
Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in 
Obhut zu nehmen und darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die 
vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur zu eröffnen. 
Auf Anregung des Integrationsrates wird hier auf das entsprechende Berichtswesen des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern 
verwiesen. 
5.3.1 Präventive Kinder- und Jugendhilfe 
Auf Basis der bestehenden Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der 
präventiven Kinder- und Jugendhilfe wurden entsprechende Angebote für Kinder und 
Jugendliche aus geflüchteten Familien und Zuwanderungsfamilien geschaffen. Hierfür 
stehen Finanzressourcen aus den Integrationsmitteln des Haushaltes zur Verfügung, die von 
anerkannten Trägern der Jugendhilfe für integrationsfördernde Maßnahmen und Projekte 
abgerufen werden können.  
Wesentlich ist hier die Schaffung von niederschwelligen Freizeit-, Sport- und 
Gruppenangeboten sowie von bedarfsorientierten Unterstützungs- und Beratungsangeboten. 
Die Förderung eines verträglichen sozialen Miteinanders sowie die Förderung interkultureller 
Kompetenzen aller Teilnehmenden sind sowohl bei allen Planungen als auch bei den 
Angeboten von zentraler Bedeutung. Mit dem informellen Bildungsauftrag der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit ist die jeweilige Jugendeinrichtung im Sozialraum verortet und 
kann von dort aus im jeweiligen Einzugsbereich eine hohe Integrationsleistung erbringen. 
Synergieeffekte ergeben sich durch die Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung durch 
die „Kulturrucksack“-Projekte, die in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
durchgeführt werden, sowie mit dem Sportamt im Bereich der vereinsgebundenen 
Sportangebote. 
Für das Jahr 2020 sind insgesamt 79 Anträge von 41 anerkannten Jugendhilfeträgern für 
Integrationsmaßnahmen gestellt worden, um Kinder und Jugendliche mit Flucht- und 
Zuwanderungshintergrund in die Offene Kinder- und Jugendarbeit einzubinden. 
Viele der niederschwelligen Freizeitangebote, die vor allem in Jugendeinrichtungen, aber 
auch in mobiler und aufsuchender Form auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor und in 
Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die 
bereits in den Vorjahren erfolgreich gestartet sind. Die Angebote aus vielfältigen Bereichen, 
wie Spiel, Sport, Musik, Malen und Gestalten, Computer, Kochen, Stadterkundungen und 
Ferienmaßnahmen werden möglichst zusammen mit einheimischen Kindern und 
Jugendlichen durchgeführt.

30 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Einige Angebote haben einen genderspezifischen Schwerpunkt und richten sich gezielt an 
Mädchen und junge Frauen, Jungen und junge Männer sowie an LSBTI-Jugendliche und 
junge Erwachsene, um deren spezifische Bedarfe abdecken zu können. Wichtiger 
Bestandteil vieler Angebote ist sowohl die gezielte Kontaktaufnahme zu Mitarbeitenden, 
Eltern sowie Kindern und Jugendlichen in den Unterkünften für Geflüchtete, als auch die 
Wegbegleitung von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zum jeweiligen 
Veranstaltungsort. Diese flankierenden Maßnahmen tragen erheblich zum Gelingen einer 
erfolgreichen gesellschaftlichen Teilhabe bei.  
Charakteristisch für 2020 sind die Kreativität und das hohe Engagement, mit denen sich eine 
große Anzahl der Jugendhilfeträger digitale Wege und Möglichkeiten erschlossen und diese 
weiterentwickelt haben, um mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu bleiben und ihre 
Angebote trotz der massiven, Corona bedingten Einschränkungen durchführen zu können. 
5.3.2 Kinderbetreuung  
Um geflüchtete Familien, die noch nicht sofort mit einem Kita-Platz versorgt werden können, 
einen Übergang zu ermöglichen, haben Träger, unter anderem von Kindertagesstätten in 
Köln, Landesmittel für sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Mit einem Gesamtvolumen 
von rund 1,9 Mio. € wurden auf diesem Weg in 2020, laut vorläufiger Maßnahmenplanung 
des Landesjugendamtes, insgesamt 57 Maßnahmen (Eltern‐Kind‐Gruppen, Angebote in 
Kooperation mit Familienzentren, mobile Angebote oder Spielgruppen) finanziert. Für 2021 
wurden bereits 49 Projekte in Höhe von ca. 1,7 Mio. € beantragt. 
Weitere Projekte sind darüber hinaus bereits in Planung und werden voraussichtlich im 
ersten Quartal 2021 beantragt. Nach der Auswertung für das Jahr 2020 konnten trotz der 
Corona-Pandemie rund 600 Kinder in den Projekten betreut werden. Etwas mehr als ein 
Drittel der Familien lebt in Privatwohnungen. 
2020 konnten zudem durch das geschaffene und wachsende Netzwerk der Koordination 
„Stufenkonzept frühe Bildung/Flüchtlingskinder“ 101 Kinder additiv zu der regulären 
Betreuungsplatzvergabe der Stadt Köln in Kindertagesstätten in freier wie auch in städtischer 
Trägerschaft übergeleitet beziehungsweise vermittelt werden. Sechs Kinder konnten 
vorübergehend an eine alternative Betreuungsform und weitere fünf Kinder in Projekte 
frühkindlicher Bildung mit dem Fokus Vorbereitung auf die Schule übergeleitet werden. 
Insbesondere im Bereich der Vorschulkinder und möglichen Schulrückstellungen nehmen 
immer mehr Grundschulen, Schulsozialarbeiter und andere involvierte Fachkräfte Kontakt zu 
der Koordination Stufenkonzept frühe Bildung/Flüchtlingskinder auf. 
5.3.3 Familienbegleitende Angebote  
Der Interkulturelle Dienst ist ein Bereich im Amt für Integration und Vielfalt. Örtlich ist er 
weiterhin in den neun Bezirksrathäusern ansässig und dabei in allen relevanten Netzwerk- 
und Kooperationsstrukturen eingebunden. Er bietet in den Bezirken umfassende Beratung 
für Geflüchtete an und versteht sich als Brücke und Wegweiser zu weiteren und 
spezialisierten Angeboten des Regelsystems. Bedarfsorientiert initiiert der Interkulturelle 
Dienst im Stadtbezirk Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte mit 
folgenden Schwerpunkten: 
 integrationsfördernde Bildungs- und Freizeitangeboten zur Erweiterung persönlicher, 
sozialer und interkultureller Kompetenzen 
 Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule, 
Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit und andere 
 Sprachförderangebote sowie Alphabetisierung für Geflüchtete und Zugewanderte, die 
keinen Zugang zu Integrationskursen haben 
 Stärkung der Eltern durch niederschwellige Mütter– oder Elterngesprächskreise, 
Vätergruppen, Familiencafés und vieles mehr zu alltagsrelevanten Themen und zur 
sozialen Orientierung im Stadtteil

31 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
 Einsatz von Stadtteilmüttern, Integrationslotsen, Sprach- und Kulturmittlern, 
Dolmetschern zur Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende 
Regelangebote 
 Gesundheitsvorsorge in Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen 
 Vorschulförderung für Kinder, interkulturelle Spielgruppen, soziale Gruppenarbeit, 
Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, Kinderbibliothek und anderes 
 Schulbegleitende Hilfen für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder nicht 
ausreichend vorhanden sind 
 Freizeit– und kulturpädagogische Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins 
und Empowerments 
Die Angebote finden in den Außenstellen des interkulturellen Dienstes, in Unterkünften für 
Geflüchtete und sozialen Einrichtungen statt und werden überwiegend in enger Kooperation 
mit den freien Trägern im Stadtbezirk durchgeführt. 
5.4 Wohnungssituation 
Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft, ist der Umzug in 
eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern 
Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 
5.4.1 Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, 
welches Geflüchtete in eigene Privatwohnungen vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat 
die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der 
Durchführung beauftragt.  
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe 
übernommen worden. Im Zuge dessen ist eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger 
zugesichert worden. Die verbleibenden vier Stellen sind auf zwei Jahre befristet. 
Mitte 2019 wurde eine Auswertung der zurzeit befristeten vier Stellen seitens des Amtes für 
Wohnungswesen durchgeführt. Das Amt für Wohnungswesen fordert diesbezüglich ein 
monatliches Controlling diverser Daten von den Trägern ein (Anzahl der vermittelten 
Wohnungen, Anzahl Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen 
Öffentlichkeitsarbeit und weiteres.). 
Das Ergebnis wurde den politischen Gremien in einem eigenen Berichtswesen vorgelegt und 
zur Fortführung des erfolgreichen Projektes die Verlängerung der Finanzierung der vier 
befristeten Stellen für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021 beschlossen. 
Eine Verwaltungsmitarbeiterin ist als Koordinatorin mit einer Vollzeitstelle für das 
Auszugsmanagement tätig. Die Aufgaben umfassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den 
städtischen Sozialarbeitern im Bereich der Geflüchteten und den Trägern des 
Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem 
Jobcenter Köln. Sie koordiniert beispielsweise Anfragen zu Freistellungen, 
Kautionsübernahmen, Mietübernahmen und Sicherheitsleistungen. Zudem ist sie die 
Ansprechpartnerin gegenüber der Bürgerschaft und den ehrenamtlichen Akteuren.  
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Zusammenarbeit und der regelmäßige 
Austausch mit der GAG Immobilien AG. Diese stellt im Jahr etwa 100 Wohnungen für 
geflüchtete Menschen zur Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der 
Ausbau weiterer Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt. 
Darüber hinaus wird durch Bauherren wie z.B. der GAG Immobilien AG alternativ auch für 
Geflüchtete ohne Wohnberechtigungsschein entsprechender Wohnraum geschaffen. Die 
ersten dieser Wohnungen wurden im November 2018 fertiggestellt.

32 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Fallzahlen: 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
2018 426  144 
2019 (bis 30.06.) 371  132 
2020 407  130 
In der Vergangenheit haben sich die in Köln ehrenamtlich tätigen Akteurinnen und Akteure 
oftmals mehr fachliche und personelle Unterstützung gewünscht. Die Erfahrung hat gezeigt, 
dass ehrenamtlich Engagierte eine große Hilfe für die von ihnen betreuten Geflüchteten sind. 
Ehrenamtlich tätige Menschen sind in ihren Stadtteilen sehr gut vernetzt und helfen den 
Geflüchteten unter anderem dabei, Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen.  
Daher wurde das Auszugsmanagement im August 2019 um die Komponente einer 
erweiterten Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit ausgedehnt. Insbesondere stehen die 
Träger den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehrenamtlicher Begleitung) bei der 
Erledigung der Formalitäten zur Seite, sobald eine Wohnungsvermittlung in Aussicht steht. 
Die Träger bieten neben offenen Sprechstunden und Beratungsgesprächen für Geflüchtete 
im Tandem mit ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern in regelmäßigen 
Abständen Workshops zu verschiedenen Themen an, die sich rund um die Wohnungssuche 
drehen.  
Mit dem erweiterten Konzept bringt die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre 
Wertschätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck. 
5.4.2 Wohnberechtigungsschein 
Besonders Menschen, die auf einen Wohnberechtigungsschein angewiesen sind, können 
sich auf dem freien Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Im Modell des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus ist der Eigentümer daher verpflichtet, Wohnungen für Menschen 
mit Wohnberechtigungsschein anzubieten. Im Konzept der integrativen Belegung 
(sogenannten „Drittelbelegung“) werden ebenfalls alle Personengruppen berücksichtigt, die 
von Wohnungslosigkeit bedroht sind (siehe Kapitel 3). 
Hierzu zählen auch Geflüchtete, die eine Bleiberechtsperspektive besitzen und deren 
Aufenthaltsstatus geklärt ist. Häufig verfügen Sie jedoch nicht über die sozialen und 
finanziellen Mittel, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Ein bedeutsamer 
Schritt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine „normale“ 
Wohnung. Deshalb ist es wichtig, Wohnraum zu schaffen, der neben anderen auch für 
diesen Personenkreis verfügbar gemacht werden kann. 
5.4.3 Wegweiser Wohnen in Köln 
Fragen zur Wohnungssuche, zum Mietvertrag, zu Nebenkosten oder zu Rechten und 
Pflichten beantwortet die Broschüre „Wegweiser Wohnen in Köln“. 
Sie ist in einfacher Sprache verfasst und in 17 Sprachen über einen QR-Code abrufbar, was 
auch Geflüchteten ermöglicht, sich in dieser komplexen Materie zu orientieren. Mieterverein 
Köln, städtische Stellen, Träger des städtischen Auszugsmanagements und ehrenamtlich 
Engagierte in der Geflüchteten-Arbeit haben die Broschüre gemeinsam erstellt. 
Sie ist verfügbar über http://ki-koeln.de/downloads/wegweiser-wohnen-in-koeln/ 
5.4.4 Integrationslotsinnen bzw. Integrationslotsen 
Zur Unterstützung von geflüchteten Familien, die von der Unterkunft in eine eigene Wohnung 
ziehen, bietet der Interkulturelle Dienst Hilfestellung durch Beratung und gezielten Einsatz 
von Integrationslotsen und Integrationslotsinnen zur Orientierung im neuen Stadtteil an. 
Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf werden vom Amt für Wohnungswesen, den

33 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Trägern der Sozialen Arbeit oder Willkommensinitiativen auf das freiwillige Angebot des 
Interkulturellen Dienstes aufmerksam gemacht. Hauptthemen sind hierbei Vermittlung und 
Begleitung in Angebote des Regelsystems aus den Bereichen Kita, Schule, Gesundheit, 
Erziehung, freizeitpädagogische Angebote und vieles mehr. 
5.4.5 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen 
In Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur wird seit Mitte 2017 durchschnittlich 
einmal im Monat ein Einführungs-Workshop mit interkulturellen Inputs für das Projekt 
„Welcome Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für 
Willkommensspaziergänge durch die Stadt“ zentral im Studienhaus der VHS Köln am 
Neumarkt durchgeführt. Die Resonanz war sehr zufriedenstellend.  
Die Heterogenität der Teilnehmenden bezüglich Alter, Bildungshintergrund, Geschlecht und 
Motivation bildete einen Querschnitt der Kölner Gesellschaft ab. Hintergrund des Projekts ist 
die Herausforderung der Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen, damit Dialog- 
und Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in eine neue 
Umgebung gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue 
interkulturelle Erfahrung, auf die der kompakte und professionelle interkulturelle 
Qualifizierungsworkshop eingeht. Nach wie vor haben auch viele Geflüchtete in Köln großes 
Interesse an der Fortführung des Projekts. So wurden sie auch in 2020 wieder in Begleitung 
mit den Einführungs-Workshops angeboten. 
5.5 Arbeitssituation 
Im ersten Halbjahr des Jahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung des Integration Point des 
Jobcenter Kölns und der Agentur für Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Beratung und 
Vermittlung von neuzugereisten Geflüchteten.  
Zum 01.06.2020 ist das Jobcenter aus den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit am 
Butzweilerhof ausgezogen. Die Kundinnen und Kunden des Jobcenters mit 
Fluchthintergrund werden nun in den Standorten beraten, die für den jeweiligen Stadtteil 
(oder im Fall des Geschäftsbereichs U25, die Altersgruppe) zuständig sind. Dies verbessert 
die örtliche Erreichbarkeit. Neben den Leistungen zum Lebensunterhalt, werden nun auch 
hier die Fragestellungen rund um den Themenkomplex Integration in den Arbeitsmarkt 
geklärt. Durch interne Informationsplattformen, Schulungsformate und die Benennung von 
Integrationsfachkräften mit einem Arbeitsschwerpunkt „Flucht“, bleibt die 
Beratungskompetenz erhalten. 
Seit Beginn der Pandemie hat sich die Arbeit des Jobcenters insgesamt verändert. 
Persönliche Kontakte erfolgen ausschließlich terminiert. Das Jobcenter ist nur nach 
Anmeldung (schriftlich, telefonisch, online) persönlich erreichbar. Beratungsgespräche finden 
zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Jobcenters vor allem telefonisch statt. Eine Terminvergabe für Präsenzberatung ist jederzeit 
möglich. Diese Gespräche finden in Beratungsbüros statt, welche in jedem Standort 
eingerichtet wurden. In diesen Büros können sich Kundinnen und Kunden sowie 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher fühlen. Die Einhaltung der Infektionsschutzrichtlinien 
ist hier möglich. Um eventuelle Sprachbarrieren beim telefonischen Kontakt zu überwinden, 
kann auch während eines laufenden Beratungsgesprächs eine Dolmetscherhotline dazu 
geschaltet werden. Dies funktioniert unkompliziert und ist auch datenschutzrechtlich geprüft.  
Um geflüchtete Menschen mit Leistungsbezug bedarfsgerecht zu fördern, nutzt das 
Jobcenter Köln möglichst alle arbeitsmarktpolitischen Angebote. Auch die Laufzeit der im 
Vorjahresbericht vorgestellten Maßnahme „Alles aus einer Hand“ wurde im Oktober um ein 
Jahr verlängert. Das Netzwerk CHANCE+, dessen Koordination im Jobcenter Köln 
angesiedelt ist, bietet Geflüchteten ebenfalls weiterhin intensive Betreuung an. Für die 
Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse arbeitet das Jobcenter mit dem IQ 
Netzwerk NRW zusammen. 
Nachdem die Angebote der Deutschförderung auf Grund der Pandemie zwischenzeitlich 
unterbrochen waren, nahmen im Herbst 2020 wieder 870 Kundinnen und Kunden des

34 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Jobcenters an Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
teil. Weitere 887 besuchten Kurse der berufsbezogenen Deutschförderung. 
Auch die enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit besteht fort. Die gemeinsame 
monatliche Veranstaltung für ehrenamtlich Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten ist nach 
Covid19-bedingter Unterbrechung als Telefonkonferenz wiederaufgenommen worden. Der 
diesjährige Start des unter Federführung der Agentur durchgeführten Angebots „EQ plus 
Deutsch“, in dem Menschen mit Fluchthintergrund durch eine Einstiegsqualifizierung auf eine 
Ausbildung vorbereitet werden, musste allerdings auf Grund der Pandemie abgesagt 
werden. Die Durchführung ab Sommer 2021 wird angestrebt, sofern das 
Infektionsgeschehen dies zulässt. 
Bislang liegen keine ausreichenden Daten vor, um sämtliche Auswirkungen der Covid19-
Pandemie auf den Kölner Arbeitsmarkt nachzuvollziehen. Erste bundesweite 
Untersuchungen zeigen jedoch, dass Menschen mit Fluchthintergrund in erheblichem Maße 
betroffen sind. Unter den Beschäftigten aus den häufigsten Asylherkunftsländern sind 
besonders viele in stark betroffenen Branchen, wie der Arbeitnehmerüberlassung oder dem 
Gastgewerbe, tätig. Hinzu kommen Faktoren, die gerade während der ersten Monate der 
Pandemie in Verbindung mit §23 des Kündigungsschutzgesetzes Entlassungen begünstigt 
haben: Dazu gehören die tendenziell kürzere Unternehmenszugehörigkeit, sogenannte 
„atypische“ Beschäftigungsverhältnisse (Zeitarbeit, Teilzeit- und geförderte Beschäftigung), 
gerade zu Beginn der Erwerbsbiographie in Deutschland sowie die Anstellung bei kleineren 
Betrieben. 
Im November 2020 waren beim Jobcenter Köln 7.317 Menschen im Kontext von 
Fluchtmigration arbeitsuchend gemeldet, das entspricht 11,1% aller zu diesem Zeitpunkt 
arbeitsuchend gemeldeten Kölnerinnen und Kölner. Es handelt sich um einen Rückgang um 
670 Personen gegenüber November 2019. Von den Arbeitsuchenden waren 4.148 arbeitslos 
gemeldet – ein Anstieg um 705 Personen gegenüber dem Vorjahresmonat. 
Rechtskreisübergreifend (Agentur und Jobcenter) wurden 8.470 Arbeitsuchende im Kontext 
von Fluchtmigration gezählt (8,7% aller Arbeitsuchenden), darunter 4.829 Arbeitslose (8,4% 
aller Arbeitslosen). 
Im August 2020 waren in Köln 10.267 Personen im Fluchtkontext als erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte gemeldet, ein Anstieg um 591 Personen im Vergleich zum 
Vorjahresmonat liegt vor. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (3.380 
Personen), Irak (2.882) und Afghanistan (918). Bei der Aufteilung nach Geschlecht und Alter 
sind kaum Veränderungen zu verzeichnen: Weiterhin sind 44% der leistungsberechtigten 
Geflüchteten weiblich; 25% sind jünger als 25 Jahre, d.h. ein Prozentpunkt weniger als im 
Jahr 2019.  
Von Januar bis einschließlich August 2020 konnten 1.298 erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt integriert werden; das sind 
193 weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres und 20 mehr als 2018. Unter den 
erfolgten Integrationen befinden sich auch 174 Ausbildungsaufnahmen Geflüchteter. Hierbei 
ist zu beachten, dass die Besetzung von Ausbildungsplätzen dieses Jahr auf Grund der 
Pandemiesituation deutlich später im Jahr stattgefunden hat, als dies normalerweise der Fall 
ist. 
5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) 
Das Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) richtet sich an 
Menschen, die eine positive Bleibeperspektive haben. Teilnehmen können Personen, die 
bereits einen Integrationskurs abgeschlossen haben und / oder bereits Deutsch auf dem 
Niveau B1 sprechen sowie Personen, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht 
haben und einen Sprachkurs auf dem Eingangsniveau A1 und A2 benötigen. 
Ebenfalls richtet sich das Programm an Personen, die arbeitsuchend oder arbeitslos 
gemeldet sind und einen Migrationshintergrund haben, sowie an Bürgerinnen und Bürger der 
EU und Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Angebot der Volkshochschule Köln (VHS 
Köln) sind die Basismodule B2 und C1 sowie die Spezialmodule B1 enthalten.

35 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland 
abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren 
oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezialmodule in den Bereichen 
Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe / Technik an. Diese 
dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse, dem Erwerb der 
berufsfeldspezifischen Fachsprache. 
Seit September 2019 führt die VHS Köln den zweiten Berufssprachkurs mit dem Ziel B2 im 
Rahmen des Modellprojekts „EQ plus Sprache“ durch. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) 
wendet sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete mit guter 
Bleibeperspektive. Während der Einstiegsqualifizierung und der anschließenden Ausbildung 
erhalten die Teilnehmenden bei Bedarf eine Ausbildungsduldung, sodass sie sich dadurch 
ihren Aufenthalt für vier Jahre sichern. 
Parallel zur Einstiegsqualifizierung (intensives, neunmonatiges Praktikum) im Betrieb, 
besuchen die Teilnehmenden während der gesamten Laufzeit einen Sprachkurs in der VHS 
Köln. Ziel ist es, die jungen Menschen auf eine betriebliche Ausbildung und den damit 
verbundenen Berufsschulunterricht vorzubereiten. Einstiegsqualifizierung plus Sprache wird 
in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Köln, der Regionalagentur Köln, 
dem Integration Point, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stiftung und der 
Handwerkskammer (HWK) durchgeführt. Die Teilnehmenden werden von der VHS Köln und 
den Jugendmigrationsdiensten sozialpädagogisch begleitet. 
Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte 
Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend 
wird eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Verweisberatung angeboten. In 
Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im 
Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese 
Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, 
Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. Entsprechende Spezialmodule 
enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS Köln-internen 
Abschlussprüfung. 
2020 führte die VHS 25 DeuFö-Kurse durch (11 Basiskurse B2, 3 Basiskurse C1 und 4 
Spezialkurse B1) sowie einen Berufssprachkurs B2 EQ plus Deutsch und einen Spezialkurs 
für nichtakademische Heilberufe sowie zwei Kurse für Beschäftigte mit insgesamt 687 
Teilnehmenden. 3 der in 2020 begonnenen Basiskurse B2 endeten erst 2021 aufgrund der 
Corona-bedingten Unterbrechung. 
5.5.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration 
In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen 
Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die 
Volkshochschule Sprachkurse für Geflüchtete aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher 
Bleibeprognose (Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. Weiterhin dürfen den 
Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a 
Asylgesetz (AsylG) zugewiesen werden. 
Voraussetzungen für die Teilnahme sind die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie 
erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs-, Studien- oder Schulabschlüsse. Es werden keine 
Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch 
den Integration Point der Arbeitsagentur. Im Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 
wurden zwei Sprachkurse mit insgesamt 15 Teilnehmenden durchgeführt. 
5.5.3. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit 
Im Fokus der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ stehen vor allem die 
jungen zugewanderten Menschen, die bisher keinen oder einen nur sehr eingeschränkten 
Zugang zu Förderungen der Regelsysteme wie SGB-II („Hartz-IV“) oder zu 
Integrationskursen haben.

36 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Die Projektkoordination hat ein Gesamtpaket entwickelt, welches die vorhandene 
Angebotsstruktur in Köln unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten mit der 
Bedarfslage verknüpft. Die Stadtverwaltung arbeitet bei der Projektumsetzung mit 
unterschiedlichen Experten und Expertinnen aus der Kölner Trägerlandschaft zusammen, 
um für die bisher strukturell benachteiligte Zielgruppe eine erfolgsversprechende Perspektive 
zu bieten.  
Mit den folgenden sechs Förderbausteinen sollen die Bildungs-, Ausbildungs- und 
Qualifizierungschancen junger zugewanderter Menschen bedarfsorientiert und nachhaltig 
gestaltet werden:  
1. Jobcoaching 
2. Berufsbegleitende Qualifizierung (durch das BAMF) 
3. Nachholen des Hauptschulabschlusses 
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse 
5. Innovationsfonds 
6. Teilhabemanagement (rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung/Case 
Management) 
Der Baustein 6 „Teilhabemanagement“ startete in Köln bereits im Februar 2020 unter dem 
Projektnamen „KOKIP - Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender 
Integrationsprozesse“. Aktuell beraten und unterstützen insgesamt vier Teilhabemanagende 
über 120 junge Menschen aus dem Kreis derer mit Duldung und Aufenthaltsgestattung mit 
dem Ziel der Integration in Sprache, Schulbildung, Ausbildung und Arbeit.  
Aufgrund von Covid-19 wurde der zunächst vorgesehene Projektstart vom 01.07. auf den 
01.09.2020 verschoben und die Projektlaufzeit bis zum 31.12.2022 verlängert. Trotz der im 
Zusammenhang mit der Pandemie auftretenden Einschränkungen konnten die weiteren 
Bausteine aus der Landesinitiative in Kooperation mit mehr als 20 Trägern der freien 
Wohlfahrtspflege starten. Mittlerweile konnten mehr als 100 Menschen aus der Zielgruppe 
erreicht werden die von den vielfältigen Angeboten profitieren. Dabei ist der Baustein 6 
„Teilhabemanagement“ inzwischen eng mit den übrigen Bausteinen verzahnt und bietet 
jungen Menschen neben den unterschiedlichen Angeboten auch eine engmaschige und 
individuelle Hilfeplanung.  
5.6 Einkommens- und Vermögenssituation 
Über das Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen sollen vorrangig 
Geflüchtete, die bereits über eigenes Einkommen verfügen, schnellstmöglich in 
privatrechtliche oder öffentlich geförderte Wohnungen vermittelt werden. Die Anmietung 
einer eigenen Wohnung trägt maßgeblich zu einer gelungenen Integration bei. 
Für untergebrachte Geflüchtete, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen sind 
und somit aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu 
einem Umzug in eine selbst angemietete Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt die 
Härtefallregelung.  
Damit wird gewährleistet, dass die kostendeckende Nutzungsgebühr bei Erwerbseinkommen 
nicht wieder zum ergänzenden Bezug von Sozialleistungen führt. Diese besondere Regelung 
fördert damit das selbstständige und eigenverantwortliche Leben von berufstätigen 
Geflüchteten. 
Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in 
Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018 
(Gültigkeitsbeginn der Satzung) beziehungsweise ab dem Monat der Erwerbsaufnahme, 
wenn diese erst nach Februar 2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein 
Nachweis der Erwerbstätigkeit durch Vorlage von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Diese 
Nachweise sind alle sechs Monate vorzulegen.

37 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Mit Stichtag 31.12.2020 wurden 1065 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich 
wie folgt auf: 
genehmigt 804  
aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 97  
wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 22  
Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 116 
zurückgezogen 2  
Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 10  
Antrag zur Genehmigung, Senkung beziehungsweise Bescheiderstellung 14 
Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung mit Dritten 0 
gesamt 1.065  
5.7 Bildungssituation 
Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen 
Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der 
Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen 
sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen 
alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der 
allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen 
Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht im 
Rahmen einer Ausbildung. 
5.7.1 Vorbereitungsklassen 
Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln gemeldet sind, 
erfolgt nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum die 
Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine 
geeignete Schule durch das Schulamt. An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte 
Deutschfördergruppen, in denen die Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei 
Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet werden. Im Bereich der Primar- und 
Sekundarstufe I gilt grundsätzlich eine schulformunabhängige Beschulung. Kinder und 
Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der Schulpflicht, 
wenn sie Köln zugewiesen sind. 
Ab 16 Jahren werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem Beratungsgespräch 
im Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt durch die 
Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse an einem Kölner Berufskolleg 
zugewiesen. 
Das Kommunale Integrationszentrum hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem 
Schuljahr 2019 / 2020 den „strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige 
Jugendliche ins deutsche Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren 
übermittelt die Meldebehörde der Stadt Köln dem Kommunalen Integrationszentrum die 
Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Alle 
Jugendlichen erhalten eine postalische Einladung zu einem Beratungsgespräch zu 
folgenden Themen: 
 Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem, 
 Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen an Kölner 
Berufskollegs, 
 Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung. 
 
Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 18 Sprachen 
verlinkt. 
Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche Anspruch auf 
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der Familien

38 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
während des Beratungsgesprächs im Kommunalen Integrationszentrum zur zusätzlichen 
Lernförderung Deutsch angemeldet werden. Die zusätzliche Lernförderung ist eine 
Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Bildung und Teilhabe, 
dem Kommunalen Integrationszentrum und der Georg Lamers Sprachenschule. 
Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrerinnen und Lehrer 
(Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen 
gekoppelt ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren 
Familien benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Sprachförderung im Unterricht auch 
intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den 
sehr heterogenen Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der 
Flucht oder im jeweiligen Herkunftsland gemacht haben.  
Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen 
Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur 
Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung und 
zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die 
Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. 
Für alle Schülerinnen und Schüler, die migrationsbedingt deutsche Sprachförderung 
benötigen, kann die Schule einen entsprechenden Antrag auf Sprachfördermittel beim 
Schulamt stellen. Die Beantragung und die Verwendung der Mittel liegen in der 
Verantwortung der jeweiligen Schulleitung. In Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheiden 
Schulen, ob sie Deutschfördergruppen einrichten oder die betreffenden Schülerinnen und 
Schüler im Rahmen der Einzelintegration fördern. Generell gilt, dass alle Schülerinnen und 
Schüler bei Bedarf Sprachförderung erhalten. Für eine migrationsbedingte Deutsch-
Förderung stehen Ressourcen im Rahmen der Integrationshilfen zur Verfügung. 
Nachfolgende Zahlen umfassen alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen 
sowie die für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum 
Stand 31.12.2020: 
Gesamt 131 Vorbereitungsklassen  
Primarstufe 47 Vorbereitungsklassen und rd. 800 Plätze in Einzelintegration  
Sekundarstufe I 84 Vorbereitungsklassen  
Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt 
rund 1460 Plätze. Davon entfallen 845 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 615 Plätze 
auf den Primarbereich.  
Zusätzlich werden ca. 400 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten 
neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2019) zugewandert sind.  
Neu zugereiste Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, 
sofern sie nach dem 01.08. zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen 
Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration. 
Die Zahl der neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten 
Jahren gesunken. Die vorhandenen Plätze waren im Jahr 2020 unter dieser 
Berücksichtigung ausreichend. Gegebenenfalls werden bedarfsgerecht weitere Klassen 
eingerichtet oder geschlossen. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird 
regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies 
erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht, weil von 
dort diese Stellen für zusätzliche Lehrkräfte, für neue Vorbereitungsklassen zur Verfügung 
stellen müssen.

39 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Aktuell können alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zeitnah mit Schulplätzen 
versorgt werden. Um dies sicherzustellen, war es erforderlich, dass an Schulen zum Teil 
vorübergehend Fach‐ oder Ganztagsbetreuungsräume aufgegeben und für die Beschulung 
der Vorbereitungsklassen genutzt werden müssen, da keine weiteren Raumkapazitäten im 
Bestand vorhanden sind. 
Angebot „Fit für mehr“ 
Seit dem 01.02.2017 können über das Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung des 
Landes Nordrhein-Westfalen Geflüchtete im Alter von 16 bis 25 Jahren, die bisher noch 
keine Möglichkeit hatten, ein anderes Angebot wahrzunehmen, dem Angebot „Fit für mehr“ 
zugewiesen werden. Die Zuweisungen erfolgen durch die Bezirksregierung.  
Schulpflichtigen Geflüchteten, die mitten im Schuljahr nach Deutschland kommen und 
deshalb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen können, wird damit 
jeweils zum 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. ein zusätzliches Angebot gemacht. Die 
Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer Internationalen 
Förderklasse haben (keine 18 Jahre alt), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse 
zum Schuljahreswechsel in eine Internationale Förderklasse übergehen. Eine Übersicht über 
zusätzliche Bildungsangebote für 16-25- Jährige Neuzugewanderte ist hier zu finden: 
http://ki-koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte-07-2018-bfrei.pdf 
Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskollegs) wurden im Schuljahr 2019/2020  
insgesamt 149 Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum zur Einschulung in 
folgenden Klassen beraten: 
 20 Internationale Förderklassen (IFK) mit unterschiedlichen Niveaustufen 
 sechs „Fit Für Mehr“ Klassen (FFM) zur unterjährigen Einschulung 
 vier Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Alphabetisierungsbedarf 
 eine Internationale Förderklasse in Kooperation mit den Jugendwerkstätten in Teilzeit 
 zwei Klassen im Rahmen des Modellprojekts „Fit für mehr 18-25“ an Kölner 
Berufskollegs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung  
 einer Klasse im Modellprojekt „18/25 – Förderzentrum für Flüchtlinge mit 
Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit“ zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach 
Klasse 9  
Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird auch in den Internationalen Förderklassen das 
Berufsorientierungsangebot „Kein Abschluss ohne Anschluss - kompakt“ durchgeführt. 
Das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) Köln hat gemeinsam mit dem 
Regionalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Schulaufsicht ein 
„Eckpunktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und 
Jugendlichen“ erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen; 
Übergang in eine Regelklasse; Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen 
und durch einen Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die 
Bildungskoordination für Neuzugewanderte unterstützt die drei Institutionen bei der 
Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen. Ein erster Bericht zur Umsetzung des ZMI-
Eckpunktepapiers erfolgte im Herbst 2019 (Vorlage 2484/2019). Der zweite Bericht wird im 
Frühjahr 2021 erfolgen. Das ZMI und das Kommunale Integrationszentrum  führen in den 
Ferien das Landesprogramm für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II durch.  
5.7.2 Bildungsprojekte 
Folgende Projekte zum Beispiel der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates, 
des Kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern, 
sowie der VHS Köln konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden: 
 
 „Ehrenamtliche Patinnen und Paten für Flüchtlingskinder im Grundschulalter“ 
als kommunal gefördertes Projekt von Kölner Flüchtlingsrat und Kölner 
Freiwilligenagentur. Die ehrenamtlichen Engagierten werden durch die beiden Träger

40 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
während ihres 1-Jährigen Einsatzes professionell begleitet. Sie sind eng mit der 
Schule und dem Elternhaus verbunden. 
 „Paten für jugendliche Flüchtlinge“ des Vereins Ceno e.V. 
 Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt 
Köln Laufzeit: seit Mai 2014 
Aktuelle Informationen finden Sie hier: http://zfl.uni‐koeln.de/prompt.html?&L=0 
 Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V. 
Nach einer Verlängerung der Förderung durch das Land, in der das Projekt 
entsprechend der Evaluationserkenntnisse angepasst wurde, konnte eine 
Verstetigung durch kommunale Förderung ab 2020 erreicht werden. Der Rom e.V. 
setzt drei Fachkräfte als Integrationslotsen und Begleiterinnen und Begleiter für 
Kinder und Jugendliche und Ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von 
schulischen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe 
und andere ein. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Roma-
Zuwanderfamilien bieten sie Unterstützung an als Mediatorinnen und Mediatoren, 
Übersetzerinnen und Übersetzer und als sozialpädagogische Begleitung. 
 Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittlern 
Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines 
gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittlerinnen 
und Integrationsmittlern vor. Aus dem Integrationsbudget werden seit Ende 2015 
jährlich 200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sehr 
gut genutzt und in vollem Umfang finanziell ausgeschöpft.  
 Professionelle Sprach- und Integrationsmittlung in AOSF-Verfahren 
Anders als im städtischen Sprachmittlerpool (s.o.) werden im Rahmen des AO-SF-
Verfahren in Kölner Schulen zertifizierte Sprach- und Integrationsmittlerinnen und 
Integrationsmittler bei Gesprächen mit (neu) zugewanderten Familien hinzugezogen. 
Das Projekt läuft in Kooperation mit bikup GgmbH und wird durch die 
RheinEnergieStiftung Familie finanziert. Kontakt und zur Terminvereinbarung unter 
https://www.bikup.de/bikup-sprachmittlerpool/ 
 
 Kulturrucksack NRW 
In Zusammenarbeit mit dem Land NRW fördert die Stadt Köln Projekte für sozial 
benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, um ihnen 
Zugangswege zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Von daher sind Kinder und 
Jugendliche mit Fluchterfahrung immer willkommen.  
Einzelne Projekte werden hier kurz vorgestellt: 
 Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft Loorweg in Köln-Zündorf 
entwickelten unter Anleitung des Theater ImPuls e.V. im Jugend- und 
Gemeinschaftszentrum Grengel ein eigenes Theaterstück zum Thema 
„Kinderechte“.  
 Der Kölner Spielecircus e.V. bot Kindern und Jugendlichen aus der 
Notunterkunft in Neuehrenfeld die Möglichkeit in der Kinder- und 
Jugendeinrichtung „Offene Tür St. Anna“ verschiedene Percussion-
Instrumente sowie die Klangerzeugung mit dem eigenen Körper (Body 
Percussion) kennenzulernen und zusammen zu musizieren.  
 Ebenfalls der Kölner Spielecircus e.V. bot 10 Kinder und Jugendliche aus der 
Unterkunft An den Gelenkbogenhallen in Köln-Deutz die Möglichkeit an dem 
Projekt „Orientalische Nächte“ des Kölner Spielecircus in der Kinder- und 
Jugendeinrichtung TeeNTown teil zu nehmen. Sie tauchten im Rahmen des 
Projektes in die märchenhafte Welt des Orients ein und präsentierten hierzu 
ein Theaterstück mit 18 weiteren Besucherinnen und Besuchern der Kinder- 
und Jugendeinrichtung.

41 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
 Weitere Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft An den 
Gelenkbogenhallen in Köln-Deutz konnten durch das Projekt „"Ohne Worte!" - 
Bewegendes Theater ohne Sprache“ erreicht werden, das direkt in der 
Unterkunft selbst stattfand. 26 Kinder und Jugendliche erarbeiteten hier unter 
Anleitung des Kölner Spielecircus ein Bewegungstheaterstück, das zum 
Projektabschluss Zuschauern präsentiert wurde.  
 Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft Rather Kirchweg in Neubrück 
führten zusammen mit weiteren Projektteilnehmerinnen und 
Projektteilnehmern ein Tanzstück zum Thema „Maskentanz“ im ENBE – 
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Neubrück auf. Das Projekt wurde von 
den Tanzkünstlerinnen und -pädagoginnen Nicola Belker und Stefanie 
Schwimmbeck geleitet.  
 Auch an dem Radioprojekt „KURUX - Nachwuchsreporter berichten von 
Kulturveranstaltungen in ihrem Stadtteil“ des jfc Medienzentrums e.V. wirkten 
Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung mit und produzierten im 
Jugendhaus TREFFER Radiobeträge für das Jugendradio des 
Kulturrucksacks NRW.  
 
 Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln 
LESEMENTOR Köln engagiert sich für die gezielte Einzelförderung von Kindern und 
Jugendlichen, die den Spaß am Lesen nicht kennen, aus eigenem Antrieb keinen 
Zugang zu Büchern finden und Probleme beim Sprach- und Textverständnis haben. 
Besonders wirkungsvoll ist das Konzept der individuellen, langfristigen 1:1 
Lesepartnerschaft zwischen einem Kind und seiner Lesementorin beziehungsweise 
seinem Lesementor. 
Seit 2010 bringt die VHS Köln ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit 
Jugendlichen zusammen. Hier erhalten die Teilnehmenden grundlegende 
Informationen zum Lesen lernen, zur Lesemotivation und zur Gestaltung der ersten 
Mentorenstunde mit geflüchteten Kindern. Sie trainieren dadurch ihre interkulturellen 
Kompetenzen und bekommen Tipps für die Praxis.  
Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region, 
Netzwerk Köln e. V., der VHS Köln, der Sparkasse Köln (SK) Stiftung Kultur und des 
Büros für Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO). 
 talentCAMPus  
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum 
hat die VHS Köln den talentCAMPus in den ersten beiden Wochen der Sommerferien 
2020 wieder durchgeführt. Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und 
haben das Projekt engagiert unterstützt.  
Der talentCAMPus hat sich 2020 wieder an Kinder und Jugendliche aus 
verschiedenen Herkunftsländern im Alter von 10 – 14 Jahren gewandt. Dazu 
gehörten auch Kinder und Jugendliche, die nach wie vor in Unterkünften für 
Geflüchtete untergebracht sind und die noch keiner Schule zugewiesen wurden. Auch 
wenn die Zahlen, der in den Unterkünften lebenden zurückging, konnte durch eine 
aktive Ansprache von Schulen, erneut die Zielgruppe gut erreicht werden. Ziel war es, 
Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen, 
sie an Empowerment – Programmen teilhaben zu lassen und auch im Hinblick auf die 
deutsche Sprache zu fördern.  
2020 konnte - pandemiebedingt - nur die Hälfte der sonst üblichen 
Teilnehmendenzahl angemeldet werden. Etwa 100 Kinder und Jugendliche nahmen 
in 2020 teil, davon die Mehrheit aus Syrien, Irak und Afghanistan. 
Es wurden 16 parallel laufende Workshops durchgeführt, mit einer jeweils kleinen 
Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Der Kochkurs war ein digitales Online-
Angebot, alle anderen Workshops fanden vor Ort an der Gesamtschule am

42 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Rendsburger Platz statt. Eine Abschlusspräsentation konnte wegen der Pandemie 
nicht stattfinden, stattdessen gibt dieser Film einen ausführlichen Einblick in den 
Talencampus: talentCAMPus Film 2020. 
 
 Workshops für Geflüchtete und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe 
Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! 
Die Integration von Geflüchteten gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen 
Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle 
zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr‐ und 
Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Geflüchtete zu informieren und 
zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte 
Medienprodukte Stigmatisierungs‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken. 
 Eltern mischen mit – Mitwirken heißt verändern 
Neben 11 weiteren Städten und Kommunen in NRW wurden im Jahr 2020 erstmalig 
auch in Köln mehrsprachige Eltern-Moderatorinnen zum Thema Elternmitwirkung im 
deutschen Bildungssystem geschult und auf die Durchführung von 
Elternveranstaltungen vorbereitet Das Projekt läuft in Kooperation mit dem 
Elternnetzwerk NRW. https://ki-koeln.de/projekte/eltern-mischen-mit/ 
5.7.3 Bildungslotsen bzw. Bildungslotsinnen 
Im Rahmen des vom Land geförderten gesamtstädtischen Programms „Kinderstark“ – 
Kommunale Präventionsketten, wurde in 2020 das aufsuchende Projekt der Bildungslotsen 
entwickelt. Zielgruppe sind geflüchtete Kinder aus den Unterkünften, die in Zeiten von 
Corona keinen oder einen erschwerten Zugang zu digitalen Medien haben und hierdurch 
erschwert am digitalen Unterricht teilnehmen können.  
In enger Kooperation mit den Schulen soll hier der gleichberechtigte Zugang zu Bildung 
erleichtert werden. Im jeweiligen Bezirk wurden Bedarfe und passende freie Träger der 
Jugendhilfe für die Durchführung des Projektes ausfindig gemacht.  
Die Träger wurden mit mobiler Technik ausgestattet und setzen auf Honorarbasis 
Bildungslotsen ein, die aufsuchend eine Brücke herstellen zwischen den Eltern und Kindern 
in der Unterkunft und der jeweiligen Schule. Durch gezielte Förderung der Kinder in Bezug 
auf die Einführung in die digitale Technik liegt der Fokus auf Nachholen von 
Unterrichtsinhalten und Begleitung von Hausaufgaben. 
5.7.4 Integrationskurse bei der VHS Köln 
Die rechtliche Prüfung von Integrationsmaßnahmen für alle neuzugewanderten Personen 
nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung 
obliegt im Amt für Integration und Vielfalt der Abteilung „164-Integrative Sprach- und 
Integrationsförderung“.  
Geprüft werden zum einen die individuellen Sprachfördermaßnahmen nach der Einreise in 
das Bundesgebiet, aber auch das Feststellen der erforderlichen Sprachkenntnisse und 
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung bei einem beantragten Aufenthaltstitel, 
welcher den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person verändert.  
In diesen Fällen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt, da das 
Vorliegen von deutschen Sprachkenntnissen und die Kenntnisse der Rechts- und 
Gesellschaftsordnung wesentlich für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind. Im Jahr 2020 
erreichten die Abteilung 164 insgesamt 2.709 Aufträge zur Prüfung. 
Neben einer Berechtigung zum Integrationskurs (924 Fälle, Stand 30.11.2020) werden auch 
Verpflichtungen (521 Fälle, Stand 30.11.2020) mittels Ordnungsverfügung ausgesprochen, 
wenn die neu zugewanderten Personen noch nicht über ausreichende Kenntnisse der 
deutschen Sprache verfügen.  
Durch eine engmaschige Betreuung der verpflichteten Personen und die Überwachung des 
Teilnahmeverhaltens während des Integrationskurses wird die Integration gefördert und

43 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist das erfolgreiche Bestehen der Sprachprüfung auf 
dem Niveau B1 sowie der Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und 
Gesellschaftsordnung (Test "Leben in Deutschland“). 386 neuzugewanderte Personen 
haben den Integrationskurs  2020 erfolgreich abgeschlossen (Stand 30.11.2020).  
Der Besuch des Integrationskurses ist somit ein Baustein für die Integration in die 
Gesellschaft. Aufbauende und berufssprachspezifische Sprachfördermaßnahmen, wie die 
Deutschsprachförderung (DeuFö) schließen sich in der Regel an.  
Gemeinsam mit weiteren Akteuren in der Integrationslandschaft (behördlichen Institutionen, 
Trägern der freien Wohlfahrtspflege und Trägern von Integrationskursen) besteht ein enger 
Austausch, um auf Entwicklungen in der Integrationslandschaft und rechtliche Änderungen 
zu reagieren und Kooperationen im Sinne von Förderketten zu schließen. 
Wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen haben sich die pandemiebedingten 
Einschränkungen auch bei der Integrativen Sprach- und Orientierungsförderung negativ 
ausgewirkt. Dies machen die gegenüber 2019 deutlich reduzierten Zahlen bei den 
Bewilligungen und Verpflichtungen zu den Integrationskursen und die Prüfungen von 
Integrationsmaßnahmen deutlich. Sie haben sich durch die aus Infektionsschutzgründen 
reduzierten Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten gegenüber 2019 teilweise fast halbiert. 
Aufgrund der Hygieneanforderungen und –auflagen konnten Integrationskurse nicht in dem 
gewohnten Umfang durchgeführt werden (fehlende Raumkapazitäten zur Einhaltung der 
Abstandsregelungen). 
Integrationskurse gelten als „außerschulische Bildungsangebote“ und waren während der 
Lockdown-Phase im Frühjahr 2020 geschlossen. Im Dezember 2020 sind Integrationskurse 
nicht mehr in Präsenz, sondern nach der Coronaschutzverordnung NRW vom 30.11.2020 
nur noch im virtuellen Format zulässig. 
Zwar haben einige Kölner Integrationskurs-Träger ihre Angebote in ein digitales Format 
überführt; insgesamt deckt dieses Angebot aber nicht die aktuellen Bedarfe. Für 2020 
bedeutet die Situation, dass wichtige Integrationsschritte nur verzögert erfolgen konnten. 
Ziel der Verwaltung ist es, in 2021 in der Hoffnung auf reduzierte pandemiebedingte 
Einschränkungen die Zugangszahlen wieder deutlich zu steigern. 
5.7.5 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln 
Die VHS Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein 
kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr 
Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner 
Einwohnerinnen und Einwohner ab. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert 
die VHS Köln den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus 
die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Diese 
Angebote werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend 
angenommen.  
Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache und Fremdsprache ein breites und 
sehr differenziertes Kursangebot, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 
(fast muttersprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen Niveaustufen.  
Das Leistungsspektrum der VHS Köln im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: 
 individuelle Sprachberatung 
 Alphabetisierungskurse 
 Kurse in Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen 
Referenzrahmens (A1 ‐ C2) 
 allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung, 
die vom BAMF gefördert werden 
 Sprachprüfungen in allen Niveaustufen (A1, A2-B1, B1, B2, C1, C2) 
Wegen des pandemiebedingten Lockdowns ab März 2020 wurde die Unterrichtstätigkeit der 
VHS Köln im Jahr 2020 für zwei Monate unterbrochen. Trotzdem fanden insgesamt in

44 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
diesem Jahr 610 Deutschkurse und Kursmodule statt, davon wurden 66 online angeboten. 
Die Präsenzkurse wurden ab Juni im Pandemiemodus mit strengen Abstands- und 
Hygieneregeln durchgeführt. Es gab dazu 7.250 Teilnahmebuchungen.  
 
An der VHS Köln werden monatlich Einbürgerungstests durchgeführt. 2020 fanden, mit einer 
zweimonatigen Pause wegen des Lockdowns im Frühjahr, 70 Einbürgerungstests mit 
insgesamt 1.272 Kandidatinnen und Kandidaten statt. 
Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen 
das Programm (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). 
 
Auf allen Sprachniveaustufen können an der VHS Köln international anerkannte 
Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für 
die Integration: unter anderem für Ausbildung, Studium und Anerkennung von 
Berufsabschlüssen. Die Prüfungen werden in Kooperation mit den Prüfungsanbietern telc 
gGmbH und dem Goethe-Institut durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen 
Kursen auf die Prüfungen vorzubereiten. 
5.8 Gesundheitssituation 
Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter 
dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. 
Entsprechend der § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes 
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die 
untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten 
und der Kölner Einwohnerinnen und Einwohner dienen.  
5.8.1 Allgemeine medizinische Versorgung 
Nach § 62 AsylG beziehungsweise § 36 Absatz 4 IfSG sind Personen vor der Aufnahme in 
Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare 
Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden 
(Tuberkulose).  
Seit Beginn der Corona-Pandemie werden alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach 
Deutschland einreisen, zunächst in einer Quarantäneunterkunft untergebracht und 
bekommen dort ein kostenloses Angebot zur Testung (PCR). Ist der Testbefund negativ 
kann die Person in eine der vorgesehenen Einrichtungen transferiert werden. Wichtig ist 
ebenso die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen. 
 
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft 
das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen 
Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für 
besonders gefährdete Personen et cetera (Krankheits-Ausbruchsmanagement). 
Entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgen 
regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Trägern. 
Trotz einer besseren Unterbringungssituation und der geringeren Zahlen Geflüchteter 
befinden sich viele Menschen in gesundheitlich problematischen Lebenslagen.  
Das Team der Flüchtlingsmedizin hat es sich gemeinsam mit den Mitarbeitern vor Ort in den 
Unterkünften und dem Amt für Wohnungswesen zur Aufgabe gemacht, dass die zu 
versorgenden Menschen bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen, eine medizinische 
Basisversorgung erhalten und bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chronisch 
Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht 
versorgt und angebunden werden.  
Aufgrund der Unterbringungssituation in Gemeinschaftsunterkünften muss auch in Zukunft 
mit Infektionsausbrüchen gerechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung des Impfstatus der 
Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ist zur Feststellung von Impflücken und zur 
Planung von Impfangeboten weiterhin zwingend erforderlich.

45 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Ebenso erfolgt die regelmäßige Kontrolle der erforderlichen Nachweise zum Ausschluss 
einer Lungentuberkulose (Infektionsschutzgesetz § 36) durch Fachpersonal. Bei nicht 
vorhandenen Nachweisen wird eine entsprechende, altersgerechte Diagnostik veranlasst 
(Röntgen, Blutentnahme oder Hauttest). 
Durch das medizinisches Personal und den Mitarbeitern vor Ort ist der Gesundheitszustand, 
der Impfstatus und die Tuberkulosediagnostik der Bewohner sowie deren vorhandene 
Schutzbedürftigkeit bekannt, notwendige Intervention (wie z.B. Schutzisolierung, Isolierung, 
Riegelungsimpfungen, Veranlassung bestimmter Untersuchungen) können so zeitnah 
erfolgen. 
Fachaustausch und Gutachten 
Der Amtsärztliche Dienst, die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit sowie der 
Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher 
Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung erbeten wird. Die 
Gutachtenaufträge werden federführend vom amtsärztlichen Dienst und dem Team der 
„Flüchtlingsmedizin“ bearbeitet. Je nach Bedarf erfolgt die Hinzuziehung der oben genannten 
Bereiche. 
 
Integration in die Regelversorgung 
Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil 
von Integration. Die Stadt Köln strebt die interkulturelle Öffnung von Regeldiensten sowie die 
Förderung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten in diesen Regelsystemen an. 
Ein weiteres Ziel ist ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen 
Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen, z.B. Schwangerschaft, chronische 
Erkrankung, Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit, sollen Geflüchtete fachgerecht 
versorgt und angebunden sein. Folgende speziellen Angebote unterstützen diese 
Integration: 
 
 Durchführung des Projekts „Integrationslotsen und -lotsinnen zur Förderung der 
Gesundheit von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit 
dem DRK und dem Caritasverband.  
Ziel des Projekts ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die 
Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken. 
Ein nachhaltiger Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten und Zugangsbarrieren 
bezüglich der Gesundheitschancen wird angestrebt, indem eine gleichberechtigte 
Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten der Regelversorgung sowie der Zugang zu 
relevanten Gesundheitsinformationen ermöglicht oder erleichtert wird. Desweitern 
informieren Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in den Communities von 
Zugewanderten über das Gesundheitssystem, Zugänge zur Gesundheitsvorsorge und 
Gesundheitsversorgung. Zur Ermöglichung der interkulturellen Öffnung von 
Regeldiensten ist die Verstetigung des Projektes erforderlich, so dass eine Weiterführung 
des Projektes im Jahr 2021 angestrebt ist. 
 Reaktivierung des Netzwerkes für Flüchtlinge mit Behinderung, dessen Koordinierung 
sich durch das Kommunale Integrationszentrum in Vorbereitung befindet. Das Netzwerk 
besteht aus Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen, um konkrete Bedarfe 
der Zielgruppe festzustellen und die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote 
voranzubringen. 
 
Seiteneinsteigeruntersuchungen und Beratungsleistungen des Kinder- und 
Jugendgesundheitsdienstes 
Als Seiteneinsteiger werden Schülerinnen und Schüler von zugewanderten Familien, egal 
welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet, deren Einstieg in eine 
Regelschule im laufenden Schuljahr erfolgt, entweder direkt in eine Schulklasse oder über 
eine internationale Förderklasse.

46 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften Verhaltensauffälligkeiten 
von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den Kontakt zum Kinder- und 
Jugendpsychiatrischen Dienst her. 
Beratung und Betreuung 
In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen 
Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Es gelingt leider nicht in allen Fällen, diese 
Personen fachgerecht anzubinden und  eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische 
Situation zu entwickeln. Bei der Vermittlung in die psychiatrische oder psychotherapeutische 
Behandlung stellt weiterhin die Sprache eine erhebliche Barriere dar. 
Jedem Geflüchteten in Köln steht eine psychosoziale Betreuung zur Verfügung. Das 
Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes leistet wertvolle Arbeit durch eine 
Kombination aus Psychotherapie, therapeutischen (Gruppen-) Angeboten und sozialer 
Beratung. Hilfreich gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der 
Jugendhilfe, als auch in der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den 
psychologischen Fachdiensten. 
Ein anderes Handlungsfeld ist die sexuelle und reproduktive Gesundheit. Unter reproduktiver 
Gesundheit versteht man, innerhalb des individuellen Rechts auf Selbstbestimmung, 
körperliche Unversehrtheit und Nichtdiskriminierung eines jeden Menschen, ein 
befriedigendes Sexualleben zu führen und über die Anzahl seiner Kinder selbst zu 
entscheiden.  
Das beinhaltet den Zugang zu Informationen über Verhütung, zu sicheren, effektiven und 
bezahlbaren Verhütungsmitteln sowie zu Gesundheitsleistungen, die vor sexuellen 
Krankheiten schützen beziehungsweise diese behandeln. Außerdem soll jede Frau Zugang 
zu medizinischer Betreuung während Schwangerschaft und Geburt haben. Bei 53 gibt es in 
der Abteilung Gesundheitshilfen für diese Frauen eine gynäkologische Sprechstunde für 
nicht versicherte Frauen.  
In diesem Rahmen gibt es weiterhin seit August 2019 im Gesundheitsamt Köln eine 
regelmäßige ehrenamtliche Sprechstunde für Frauen, die von FGM (englisch female genital 
mutilation) betroffen sind, durch einen spezialisierten Facharzt (Dr. Zerm). Die erforderliche 
weitere Anbindung an das Regelsystem erfolgt gemeinsam mit dem Team der 
Flüchtlingsmedizin und den Gynäkologinnen des Gesundheitsamtes. Es besteht eine enge 
Zusammenarbeit mit Agisra e.v. und Lobby für Mädchen (https://yuna-nrw.de/). 
An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen 
wie Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Interkultureller Dienst, 
Stadtteilmütter und vielen anderen ist die Unterstützung und Anbindung an verschiedene  
Beratungsstellen ( z.B. Migrationsberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen, 
Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren) sehr wertvoll. 
5.8.2 Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie 
Die Corona-Pandemie hat auch die Unterbringung von Geflüchteten durch das Amt für 
Wohnungswesen der Stadt Köln vor besondere Herausforderungen gestellt, insbesondere 
die Gewährleistung des gesundheitlichen Schutzes bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der 
sozialen Betreuung.  
Maßgeblich sind zunächst die in Nordrhein-Westfalen geltenden Gesetze und Verordnungen 
zur Eindämmung der Corona Pandemie, wie etwa das Infektionsschutzgesetz und die 
regelmäßig dem Infektionsgeschehen angepasste Coronaschutzverordnung des Landes 
NRW. Diese gelten ebenso wie Allgemeinverfügungen des Krisenstabes der Stadt Köln auch 
für und zum Schutz von Geflüchteten, welche in Köln in städtischen Unterkünften 
untergebracht sind.

47 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Die Geflüchteten wurden über allgemeine Verhaltensweisen zur 
Minimierung des Risikos einer Coronainfizierung durch Aushänge 
in den Unterkünften mit selbsterklärenden Piktogrammen 
informiert. Der Aushang erfolgte vor Ort zusätzlich in „Leichter 
Sprache“ sowie in mehreren Fremdsprachen. 
Ferner haben Heimleiterinnen und Heimleiter, Mitarbeitende der jeweiligen sozialen Träger 
sowie des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen umfassende Aufklärungsarbeit 
zum Gesundheitsschutz geleistet. 
Wie jeder Einwohner und jede Einwohnerin haben Geflüchtete die Möglichkeit, bei 
Krankheitssymptomen einen Arzt aufzusuchen und sich medizinisch beraten und behandeln 
zu lassen. 
Schaffung von Quarantäne- und Schutzisolierungsstandorten  
Aufgrund eines Beschlusses des Krisenstabes der Stadt Köln wurde eine neu errichtete 
Unterkunft für Geflüchtete am Erbacher Weg in Lindweiler, für die notwendige Quarantäne 
und Schutzisolierung von Geflüchteten ab der zweiten März-Hälfte 2020 zur Verfügung 
gestellt. Die Unterkunft Erbacher Weg verfügt über 36 abgeschlossene und möblierte 
Unterkunftseinheiten mit eigener Sanitär- und Kücheneinrichtung. Die umfassende 
Ausstattung der Unterkünfte ermöglichte eine sofortige Verlegung zu Quarantäne- und 
Schutzisolierungszwecken. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen 
Bedarfs wird durch das DRK gewährleistet. Am 01.04.2020 wurde die erste Person dort 
aufgenommen. 
In der Sinnersdorfer Straße wurde vom Amt für Wohnungswesen zum 01.11.2020 ein 
zweiter, neu errichteter Standort für Quarantäne und Schutzisolierung zur Verfügung gestellt. 
Neben der Quarantäne und Schutzisolierung von bereits im Unterbringungssystem 
versorgten Geflüchteten, können nun auch Geflüchtete, die beim Tagedienst des Sozialen 
Dienstes erstmalig um Unterbringung ersuchten oder neu eingereiste Geflüchtete, welche 
von der Bundespolizei aufgegriffen wurden, vorübergehend untergebracht werden. Durch die 
beiden neu in Betrieb genommenen Standorte ist sichergestellt, dass beide Zielgruppen 
getrennt voneinander untergebracht und gezielt versorgt werden können.  
In einem Standort wird während dieser Unterbringungsphase sichergestellt, dass Personen 
die nicht mit Covid-19 infiziert sind, regulär in anderen Unterkünfte untergebracht werden. 
Diesen Bewohnern wird ein kostenloses Covid-19-Testangebot gemacht. 
Der andere Standort ist nur für positiv auf Covid-19 getestete Geflüchtete und deren 
unmittelbaren Kontaktpersonen bestimmt, soweit sie nicht in ihrer bestehenden 
abgeschlossenen Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden können und daher verlegt 
werden müssen, um eine Infizierung der anderen Bewohnerparteien auszuschließen. Die 
Belegung der Quarantäne-Standorte erfolgt ausschließlich auf Anweisung des 
Gesundheitsamtes. 
Die überwiegende Zahl von untergebrachten Personen in Quarantänestandorten waren 
Infizierte und deren Familienangehörige, die aufgrund des engen persönlichen Kontaktes als 
Kontaktpersonen ersten Grades gelten. 
Quarantäne in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten  
Im Rahmen seines erfolgreichen Ressourcenmanagements hat das Amt für 
Wohnungswesen in den letzten Jahren eine zunehmende Steigerung der 
Unterbringungsqualität von Geflüchteten erreicht und insbesondere Unterkünfte mit 
abgeschlossenen Unterkunftseinheiten geschaffen, die über eigene Sanitäreinrichtungen 
und eine eigene Küche verfügen.  
Diese Bemühungen der letzten Jahre zahlen sich nun in der Zeit der Corona Pandemie aus. 
Ein Großteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten, nämlich 79 %, ist mit Stand

48 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
31.12.2020 in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich untergebracht. Die Anzahl an ständigen Kontaktpersonen ist in dieser Art von 
Unterbringung im Wesentlichen auf das familiäre Umfeld reduziert, was der Lebenssituation 
der meisten Bundesbürger entspricht, die allerdings meist darüber hinaus noch Kontakte im 
Rahmen ihres Berufslebens haben. Eine erhöhte Ansteckungsmöglichkeit aufgrund von 
Gemeinschaftsunterkünften mit Gemeinschaftseinrichtungen, die das Bild der Unterbringung 
2015 bis 2017 geprägt haben, ist für einen ganz überwiegenden Teil der Geflüchteten 
ausgeschlossen.  
Soweit infizierte Geflüchtete in einer abgeschlossenen Unterkunftseinheit untergebracht sind, 
verbleiben sie im Regelfall dort mit ihrer Familie als Kontaktpersonen während der 
Quarantäne. 
Am ersten Tag der Quarantäne versorgen die Mitarbeitenden des DRK die Betroffenen 
zunächst mit Lunchpaketen. Danach erfolgt eine Versorgung mit Grundnahrungsmitteln. 
Schließlich werden sukzessiv die individuellen Wünschen nach bestimmten Nahrungsmitteln 
und Hygieneprodukten und anderen Dingen des täglichen Bedarfs erfüllt. 
Quarantäne in Unterkünften mit Gemeinschaftsküchen oder –sanitär 
Ende 2020 bestand bezüglich der 23 Standorte, die über Gemeinschaftssanitär und/oder 
Gemeinschaftsküchen verfügen, die Befürchtung, dass hier die Geflüchteten einer größeren 
Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, da die Möglichkeit zur räumlichen Begegnung mit 
anderen Untergebrachten erhöht ist. Dies hat sich jedoch nicht bestätigt. Es wurde bekannt, 
dass sich in Gemeinschaftsunterkünften sogar weniger Infizierte und Verdachtsfälle als in 
abgeschlossenen Wohneinheiten befanden. Das Amt für Wohnungswesen hat mit 
Hygienemaßnahmen und einer entzerrten Belegung dort gezielt das Ansteckungsrisiko 
minimiert.  
Geflüchtete infizieren sich auch außerhalb der Unterkunft beim Aufenthalt in der Stadt und 
sind dort demselben Infektionsrisiko ausgesetzt wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, 
etwa bei persönlichen Kontakten, Arbeit, Arztbesuch oder in Bildungseinrichtungen.  
Eine positiv getestete Person in einer Unterkunft mit Gemeinschaftsküche oder -sanitär wird 
zum Schutz der Gesundheit der anderen Untergebrachten für die Dauer der Quarantäne 
zusammen mit seinen familiären Kontaktpersonen in eine Quarantäneeinrichtung verlegt. 
Um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen, erfolgt dann nach Einschätzung des 
Gesundheitsamtes eine Testung aller Kontaktpersonen in der Unterkunft durch den mobilen 
Abstrichdienst (Biomonitoring).  
Eine Zu- und Abgangssperre bezüglich der Belegung verhindert, dass eine Ausbreitung einer 
Infektion durch Verlegung erfolgt. Notfalls wird bei einer Mehrzahl von Infektionen innerhalb 
einer Einrichtung (Cluster) und bei einer Vielzahl von Kontakten des Infizierten mit anderen 
Bewohnern bei strenger Abwägung der Beeinträchtigung für den Einzelnen die Unterkunft 
vom Gesundheitsamt per Allgemeinverfügung unter Quarantäne gestellt.  
Notaufnahme 
Im Fokus von Medien, Politik und ehrenamtlich Engagierten für Geflüchtete stand 
insbesondere die Notaufnahme in der Herkulesstraße, welche als einzige Unterkunft über 
Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsverpflegung verfügt. Da beides die 
Möglichkeit zur räumlichen Begegnung mit anderen Untergebrachten erhöht, bestand die 
Befürchtung, dass hier die Gesundheit der Geflüchteten einer besonderen Gefährdung 
ausgesetzt ist. Diese ist jedoch angesichts der Faktenlage unbegründet.  
In der Notaufnahme bestand aufgrund einer stark entzerrten Belegung (zum 30.06.2020 nur 
noch 160 Personen bei ca. 600 Unterkunftsplätzen), einer veränderten Organisation (zeitlich 
gestaffelte Essenausgabe an kleine Gruppen in einem großen Speiseraum) und 
umfassenden Hygienemaßnahmen (Reinigung der Sanitärbereiche sieben Mal am Tag)

49 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
keine erhöhte Ansteckungsgefahr. So gab es im gesamten Zeitraum 01.04.-30.12.2020 
sieben Covid-19-Infektionen in der Herkulesstraße. 
Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Anträge auf einstweilige Verfügung von Familien, die 
in der Herkulesstraße untergebracht waren und verlegt werden wollten, angesichts der 
umfassenden Maßnahmen zur Hygiene und Abstandswahrung zurückgewiesen. Es wurde 
ausdrücklich auch in der Beschwerdeinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster 
bestätigt, dass es sich um eine menschenwürdige Unterbringung handelt, welche das 
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Grundgesetz auch unter den besonderen 
Anforderungen der Corona Pandemie beachtet. 
Abgestufte Besuchsverbote und Maskenpflicht in den Unterkünften 
Die effektivste Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckungsrate ist bisher die 
Reduzierung sozialer Kontakte mit Personen außerhalb des engsten familiären Umfeldes. 
Das Amt für Wohnungswesen hat daher am 20.03.2020 sämtliche Besuche durch Dritte in 
allen städtischen Unterkünften für Geflüchtete untersagt. Diese Anordnung diente dazu, die 
sozialen Kontakte auf das absolut Notwendigste zu reduzieren und damit die Geflüchteten in 
ihren Unterkünften vor unnötige Ansteckungsrisiken zu bewahren. Sie galt bis zum 
22.06.2020 und wurde stufenweise aufgehoben. 
Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus im Herbst 2020 hat der 
Krisenstab der Stadt Köln auf Vorschlag des Amtes für Wohnungswesen am 06.11.2020 
entschieden, dass erneut in allen städtischen Unterkünften für Geflüchtete die 
Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt werden. Diese Maßnahme gilt weiterhin. 
Ausgenommen wurden notwendige Besuche von folgenden Personen unter Beachtung der 
Corona-Regeln: 
1. Mitarbeitende der Ombudsstelle und der Fachberatungsstellen für Geflüchtete, 
2. gesetzliche Betreuer, Vormünder, Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes 
und Gefährdungsmeldung-Sofortdienstes sowie ihre Beauftragten und medizinische 
Pflegedienste, 
3. außerhalb der Familie untergebrachte Minderjährige, bei denen die Besuchskontakte 
durch das zuständige Jugendamt befürwortet und unterstützt werden. 
Alle Maßnahmen zu außerschulischen Bildungsangeboten (§ 7 Abs.1 Corona-SchutzVO 
NRW vom 16.12.2020) wurden in Präsenzform nicht mehr gestattet. Dies betraf auch 
ehrenamtliche Unterstützungsangebote wie etwa Hausaufgabenhilfen. 
Der Soziale Dienst des Amtes für 
Wohnungswesen hat zum 26.10. 2020 eine 
allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung in allen Wohnheimen 
außerhalb der zugewiesenen Räume 
verfügt. Die Pflicht bezieht sich auf Flure, 
Treppenhäuser, Aufzüge, 
Gemeinschaftsküchen und andere 
Gemeinschaftsflächen innerhalb der Gebäude. Bereits vorher wurden Mund-Nasen-
Bedeckungen von vielen Geflüchteten freiwillig getragen. Der Verein „Kunst hilft geben für 
Arme und Wohnungslose in Köln e.V.“ hat 2020 eine Spende von 3.000 Schutzmasken an 
das Amt für Wohnungswesen übergeben, die der Soziale Dienst in den Unterkünften an die 
Geflüchteten verteilt hat. 
Schutz von Geflüchteten, die einer Risikogruppe angehören  
Schutzmaßnahmen für Geflüchtete, welche nach den Maßgaben des Robert-Koch-Instituts 
(RKI) einer Risikogruppe angehören, weil sie sich entweder aufgrund eines beeinträchtigten 
Immunsystems besonders leicht mit Covid-19 anstecken oder aufgrund von bestimmten 
Vorerkrankungen mit einem schwereren Krankheitsverlauf zu rechnen ist, standen seit 
Beginn der Pandemie im Zentrum der Aufmerksamkeit. Zunächst mussten die zu einer

50 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
Risikogruppe gehörenden Personen identifiziert werden, was von freiwilligen Angaben der 
Geflüchteten zur eigenen Gesundheit abhängt. Grundsätzlich sind Geflüchtete nach 
europäischem Datenschutzrecht (Art. 9 II DSGVO) nicht verpflichtet, Auskunft über ihre 
Gesundheit und eventuelle Vorerkrankungen zu erteilen. 
Soweit gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen bestehen, bedeuten diese nicht 
zwingend, dass der- beziehungsweise diejenige auch in eine vom RKI benannte Covid-19- 
Risikogruppe einzuordnen ist (z.B. Rollstuhlfahrer). Daher ist eine qualifizierte Einstufung 
durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Köln 
erforderlich, dessen Ärztinnen und Ärzte über die notwendige medizinische Expertise 
verfügen. Das Team der Flüchtlingsmedizin unterstützt Geflüchtete dabei, bedarfsgerechten 
Zugang zum deutschen Regelsystem der medizinischen Versorgung zu erhalten und bei 
besonderen medizinischen Bedarfen (Infektionen, Schwangerschaft, chronisch Kranke, 
Menschen mit Behinderung, etc.) fach- und bedarfsgerecht versorgt zu werden. 
Bei Bedenken über eine nicht adäquate Unterbringung erfolgt eine medizinische Ein-
schätzung entweder aufgrund vorgelegter Atteste oder eines persönlichen Kontakts vor Ort 
durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst. Falls aufgrund medizinischer Indikation die 
Verlegung in eine besser geeignete Unterkunftseinheit für erforderlich gehalten wird, wird 
diese vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen im Rahmen der bestehenden 
Ressourcen umgesetzt. Eine Verlegung wurde nur in wenigen Fällen notwendig, da 
besondere Vulnerabilität im Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, das heißt, 
Geflüchtete mit gesundheitlichen Einschränkungen, schweren Erkrankungen oder hohem 
Alter bei der Belegung von abgeschlossenen Unterkunftseinheiten ohnehin bevorzugt 
berücksichtigt werden. 
Kinder und Jugendliche in der Pandemie - Home-Schooling 
Die eingeschränkten Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie 
durch geschlossene Kindergärten, Schulen, Bibliotheken und Spielplätze treffen die Kinder 
und Jugendlichen unter den Geflüchteten in gleicher Weise wie alle anderen Kinder der 
Kölner Stadtgesellschaft. Zugleich erhalten sie aber auch die Unterstützung durch 
Lehrerinnen und Lehrer, Fachkräfte der Sozialarbeit der Stadt Köln sowie Mitarbeitende von 
sozialen Trägern und zahlreiche Ehrenamtliche, um diese Zeit gut zu überstehen. 
Auch für Kinder von Geflüchteten entfällt der Präsenzunterricht in den Schulen, sodass sie 
sich den Herausforderungen des Online-Unterrichts stellen müssen. Da aufgrund des 
Lockdowns in den Unterkünften für Geflüchteten auch die Erwachsenen vermehrt auf den in 
allen Unterkünften vorhandenen Internetzugang zugreifen, leidet häufig die Stabilität. Das 
Amt für Wohnungswesen hat das Problem im Blick und verbessert laufend im Rahmen der 
technischen und rechtlichen Möglichkeiten und der Kapazitäten der 
Telekommunikationsanbieter, die Internet-Bandbreite in den Unterkünften (siehe Kapitel 2.5).  
Entwicklung der Infektionszahlen bei den Geflüchteten

51 
31. Bericht  Stand 31.12.2020 
 
Einen Großteil des Jahres 2020 lag die Infektionsrate (7-Tages-Inzidenz) bei von der Stadt 
Köln untergebrachten Geflüchteten unter der durchschnittlichen Infektionsrate in der Kölner 
Bevölkerung und stagnierte auf diesem niedrigen Niveau. Die umgesetzten Corona-
Präventionsmaßnahmen des Amtes für Wohnungswesen in den Unterkünften für Geflüchtete 
haben gegriffen und zu einer zunächst maßvollen Entwicklung der Corona-Pandemie 
beigetragen.  
Der deutliche Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Köln, im vierten Quartal 2020 ab 
Anfang Oktober hat auch zu einem Anstieg der Corona-Infektionen unter den Geflüchteten 
geführt, da diese auch Bestandteil der Stadtgesellschaft sind. Im Alltag kaufen sie ein, fahren 
mit der KVB, gehen zum Arzt und besuchen Einrichtungen, sodass soziale Kontakte 
unvermeidbar sind. Aber auch in der Hochphase im November 2020 wurde die Marke von 1 
% der vom Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten nie überschritten.  
Ein Teil des Anstiegs der Geflüchteten in Quarantäne ist darauf zurückzuführen, dass diese 
aus Nachbarländern mit hohen Inzidenzzahlen wie etwa Belgien nach Köln gekommen sind. 
Der Anstieg der Quarantäne-Zahlen war damit nur zum Teil auf Geflüchtete zurückzuführen, 
die schon länger in Einrichtungen der Stadt Köln untergebracht wurden. 
Es ist den oben geschilderten raschen Reaktionen der Flüchtlingsmedizin und des 
Biomonitorings des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst des 
Wohnungsamtes zu verdanken, dass infizierte Geflüchtete und deren Kontaktpersonen 
schnell identifiziert, unter Quarantäne gestellt und größere Ausbreitungen von Infektionen in 
Unterkünften vermieden wurden. 
 
Compliance bezüglich der Corona-Regeln 
Zu betonen ist die Eigenverantwortlichkeit der Geflüchteten als erwachsene mündige 
Menschen für ihre eigene Gesundheit. Auf dem Gelände sowie in den Unterkünften kommt 
es wesentlich auf die eigenständige Beachtung von Regeln zum Traqen von Mund-Nasen-
Bedeckung, Abstands- und Kontaktregeln sowie von Hygiene- und Lüftungsregeln an. Es gilt 
das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme aller Untergebrachten. Die Mitarbeitenden des 
Sozialen Dienstes sowie der Träger sensibilisieren hierzu permanent. 
Es besteht jedoch weder eine Pflicht zur permanenten Überwachung noch eine sonstige 
Verantwortlichkeit des Amtes für Wohnungswesen für individuelle Verhaltensweisen der 
Geflüchteten, insbesondere hinsichtlich der Beachtung von Corona-Regelungen. 
 
Nachwort 
Die Integration der vielen schutzsuchenden Menschen stellt weiterhin eine besondere 
Herausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar.  
Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Akteure wie Vereine, private und kirchliche Träger und 
der großen Anzahl ehrenamtlich engagierter privater Personengruppen und Einzelpersonen 
wäre die gelebte Willkommenskultur in Köln nicht möglich!  
Es gilt, die vorhandenen Strukturen weiterhin zu etablieren. Die Zusammenarbeit zwischen 
Bürgerschaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein gutes 
Beispiel für eine gelingende Kooperation.

Anlage Internet

4793 Zeichen

31. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand: 31.12.2020
Standorte Internetanbindung, priorisiert
Standort
Stadt-
bezirk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum
Ist-Belegung 
31.12.
Datum 
Leerzug Prio
Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 137 0
Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 22 28.02.2021 0
Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnungen Miete 73 28.02.2021 0
Äußere Kanalstraße 4 Ehrenfeld Wohnungen Miete 62 0
Auweiler Straße 6 Esch/Auweiler Systembauten Eigentum 127 0
Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 73 0
Blaubach 1 Altstadt-Süd Wohnheime Eigentum 69 0
Bonner Straße 2 Marienburg Notunterkünfte Eigentum 87 31.03.2021 0
Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 0
Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 53 0
Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-Nord Wohnungen Miete 22 0
Dürener Straße 3 Lindenthal Systembauten Eigentum 42 0
Erbacher Weg 6 Lindweiler Systembauten* Eigentum 0 0
Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 0
Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 0
Kalscheurer Weg 2 Zollstock Systembauten Eigentum 99 0
Kronstädter Straße 3 Weiden Mobile Wohneinheiten Eigentum 0 09.06.2020 0
Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 0
Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 0
Max-Planck-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Miete 0 01.07.2020 0
Merianstraße 6 Seeberg Mobile Wohneinheiten Eigentum 61 30.06.2021 0
Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 51 0
Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 76 01.04.2026 0
Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 169 0
Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 110 0
Nikolausstraße 3 Sülz Mobile Wohneinheiten Miete 0 31.08.2020 0
Oskar-Jäger-Straße 4 Ehrenfeld Wohnheime Miete 47 0
Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 4 0
Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 3 28.02.2021 0
Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 108 0
Pastor-Wolff-Straße 5 Niehl Systembauten Eigentum 129 0
Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 108 31.12.2021 0
Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 74 0
Rothenburger Straße 8 Höhenberg Wohnungen Eigentum 49 0
Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile Wohneinheiten Eigentum 194 0
Schleswigstraße 9 Mülheim Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 31.08.2020 0
Sebastianstraße 5 Niehl Wohnungen Miete 59 0
Siegburger Straße 1 Deutz Wohnungen Miete 67 31.12.2022 0
Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 51 30.06.2022 0
Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 77 30.06.2022 0
Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 10 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0
Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 143 0
Viersener Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 15.12.2020 0
von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 126 31.12.2021 0
Werthmannstraße 3 Lindenthal Wohnheime Miete 3 31.12.2020 0
Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 35 0
Zum Dammfelde 3 Widdersdorf Wohnungen Miete 23 0

31. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand: 31.12.2020
Standorte Internetanbindung, priorisiert
Standort
Stadt-
bezirk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum
Ist-Belegung 
31.12.
Datum 
Leerzug Prio
Aloys-Boecker-Straße 7 Lind Mobile Wohneinheiten Eigentum 143 1a
Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 103 1a
Haferkamp 9 Stammheim Mobile Wohneinheiten Eigentum 162 1a
Josef-Broicher-Straße 7 Urbach Mobile Wohneinheiten Eigentum 145 1a
Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 95 1b
An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile Wohneinheiten Pacht 114 30.06.2022 1b
Ankerstraße 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 66 1b
Bergisch Gladbacher Straße 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 22 1b
Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 33 1b
Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigentum 107 1b
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 112 1b
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 7 1b
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Eigentum 58 30.11.2021 1b
Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Miete 31 31.12.2023 1b
Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 58 1b
Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 0 1b
Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 63 1b
Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 117 1b
Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 130 31.10.2022 1b
Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 68 31.05.2022 1b
Sinnersdorfer Straße 6 Roggendorf/ThenhovenSystembauten Eigentum 0 1b
Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 46 1b
Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 93 3
Weißdornweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 49 31.12.2021 3

Mitteilung Ausschuss

675 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 12.04.2021 
 0980/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
Gesundheitsausschuss 20.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 
 
31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
31. Bericht zur Situation Geflüchteter 
 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den Jahresbericht 2020 zur aktuellen 
Situation Geflüchteter zum Stichtag 31.12.2020 zur Verfügung. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (7)

13.04.2021 Integrationsrat
TOP 5.33 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.04.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (96)

  • Gießener Straße
  • Kronstädter Straße 3
  • Max-Planck-Straße 3
  • Nikolausstraße 3
  • Rather Straße
  • Dürener Straße 3
  • Pastor-Wolff-Straße 5
  • Sinnersdorfer Straße 6
  • Johannisstraße
  • Rheinaustraße
  • Moselstraße
  • Schleswigstraße 9
  • Broichstraße
  • Viersener Straße 5
  • Aachener Straße 3
  • Mathias-Brüggen-Straße
  • Aloys-Boecker-Straße 7
  • Josef-Broicher-Straße 7
  • Neusser Landstraße 6
  • Ostlandstraße
  • Bonner Straße 2
  • Geisbergstraße
  • Houdainer Straße
  • Brohler Straße
  • Herkulesstraße 4
  • Äußere Kanalstraße 4
  • Bergisch Gladbacher Straße 9
  • Börschgasse 7
  • Genovevastraße 9
  • Hackenbroicher Straße 6
  • Lahnstraße 2
  • Merianstraße 6
  • Mündelstraße 9
  • Oskar-Jäger-Straße 4
  • Overbeckstraße 4
  • Pallenbergstraße 5
  • Parkstraße 7
  • Posadowskystraße 9
  • Potsdamer Straße 3
  • Rothenburger Straße 8
  • Sebastianstraße 5
  • Siegburger Straße 1
  • Sinziger Straße 2
  • Bodelschwinghstraße 9
  • Werthmannstraße 3
  • Zülpicher Straße 3
  • Boltensternstraße 5
  • Ankerstraße 1
  • Heinrich-Rohlmann-Straße 4
  • Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3
  • Koblenzer Straße 2
  • Ostmerheimer Straße 8
  • Xantener Straße 5
  • Mauritiussteinweg
  • Lindweilerweg 5
  • Erbacher Weg 6
  • Finkenweg
  • Hardtgenbuscher Kirchweg
  • Haferkamp 9
  • Kirchweg
  • Schlagbaumsweg 9
  • Luzerner Weg
  • Neubrücker Ring 8
  • Kalscheurer Weg 2
  • Poller Holzweg 7
  • Weißdornweg 2
  • Pater-Prinz-Weg 13
  • Lachemer Weg
  • Deutzer Weg
  • Rendsburger Platz
  • Dellbrücker Mauspfad 9
  • Dorothee-Sölle-Platz 1
  • Loorweg 7
  • Methweg 4
  • Urbacher Weg 7
  • Grafenmühlenweg 9
  • Merlinweg 2
  • Zum Dammfelde 3
  • Am Springborn 9m
  • An den Gelenkbogenhallen 1
  • Würzburger Straße
  • Rather Kirchweg
  • Marktstraße
  • Michaelshoven 0
  • Severinswall 1
  • Blaubach 1
  • Neumarkt
  • Straße 3
  • Straße 6
  • Straße 9
  • Straße 2
  • Straße 4
  • Straße 5
  • Straße 8
  • Straße 1
  • Straße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0980/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.04.2021
Erstellt
11.03.2021 13:40