0980/2021
31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
163807 Zeichen
Situation Geflüchteter in Köln
31. Bericht
(Jahresbericht 2020)
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit
und Wohnen
Amt für Wohnungswesen
Stand 31.12.2020
31. Bericht Stand 31.12.2020
Inhalt
Einleitung ............................................................................................................................................... 1
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 1
1.1 Gesamtzahlen ............................................................................................................................ 1
1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .......................................................................... 2
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten ........................................................... 4
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ..................................................................................... 4
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 6
2.1 Zielvorgaben für 2020 ............................................................................................................... 7
2.2 Sachstand IV. Quartal 2020 ..................................................................................................... 7
2.2.1 Ziel 1: Erhaltung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten .................. 7
2.2.2 Ziel 2: Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben .............. 9
2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen ......................... 10
2.3 Ressourcen für besondere Zielgruppen ............................................................................... 11
2.3.1 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder..................................... 11
2.3.2 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete ................................................................................ 12
2.3.3 Ressourcen für mobilitätseingeschränkte Geflüchtete ............................................... 12
2.3.4 Ressourcen für psychisch belastete Geflüchtete ........................................................ 13
2.4 Energiemanagement ............................................................................................................... 13
2.5 BImA-Objekte ........................................................................................................................... 14
2.6 Internetversorgung ................................................................................................................... 14
2.6 Ausblick Ziele 2021 .................................................................................................................. 17
2.7 Finanzen .................................................................................................................................... 18
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau .......................................................................................... 20
4. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 21
4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen ........................................................................ 21
4.2 Betreuungsschlüssel, Stärkung Ehrenamt, WIKU-Website / administrative
Unterstützung .................................................................................................................................. 21
4.2.1 Maßnahmenpaket ............................................................................................................. 21
4.2.2 Standortbezogen............................................................................................................... 22
4.2.2 Standortübergreifend ....................................................................................................... 23
4.3 Weitere Projekte ....................................................................................................................... 24
5. Integration ........................................................................................................................................ 25
5.1 Integrationsauftrag ................................................................................................................... 26
5.2 Bleiberechtsperspektive .......................................................................................................... 26
5.2.1 Asylsuchende .................................................................................................................... 26
31. Bericht Stand 31.12.2020
5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen .......................................... 27
5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen ............................................................. 28
5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ ........................................................................................ 28
5.3 Kinder- und Jugend ................................................................................................................. 29
5.3.1 Präventive Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................... 29
5.3.2 Kinderbetreuung ............................................................................................................... 30
5.3.3 Familienbegleitende Angebote ....................................................................................... 30
5.4 Wohnungssituation .................................................................................................................. 31
5.4.1 Auszugsmanagement ...................................................................................................... 31
5.4.2 Wohnberechtigungsschein .............................................................................................. 32
5.4.3 Wegweiser Wohnen in Köln ............................................................................................ 32
5.4.4 Integrationslotsinnen bzw. Integrationslotsen .............................................................. 32
5.4.5 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen ................................................................ 33
5.5 Arbeitssituation ......................................................................................................................... 33
5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) ................................................... 34
5.5.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration ............................................................. 35
5.5.3. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit ... 35
5.6 Einkommens- und Vermögenssituation ................................................................................ 36
5.7 Bildungssituation ...................................................................................................................... 37
5.7.1 Vorbereitungsklassen ....................................................................................................... 37
5.7.2 Bildungsprojekte ............................................................................................................... 39
5.7.3 Bildungslotsen bzw. Bildungslotsinnen ......................................................................... 42
5.7.4 Integrationskurse bei der VHS Köln ............................................................................... 42
5.7.5 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ...................... 43
5.8 Gesundheitssituation ............................................................................................................... 44
5.8.1 Allgemeine medizinische Versorgung ........................................................................... 44
5.8.2 Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie ...................................................... 46
Nachwort .......................................................................................................................................... 51
1
Einleitung
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen
(auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen
werden.
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor,
beziehungsweise hat Sie Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet.
Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt.
Dieser Bericht gibt einen Überblick über das Jahr 2020.
1. Zahlen und Daten
1.1 Gesamtzahlen
Die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten lag zum 31.12.2020 (6.176) deutlich unter
dem Niveau vom 31.12.2019 (7.460). Im Jahresverlauf sank die Zahl kontinuierlich. Die
Steigerung der Zahlen von unerlaubt eingereisten Personen in den Wintermonaten ist, wie
Ende 2019, auch im Jahr 2020 ausgeblieben.
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung in Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen
der Familienzusammenführung und lagen im gesamten Jahr 2020 durchschnittlich bei 1 bis 2
Personen pro Woche.
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.12.2020 bei 101,65%.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten drastischen
Einschränkungen hatte die Landesregierung in der Zeit vom 19.03.2020 bis einschließlich
03.05.2020 die Zuweisungen von Geflüchteten an die Kommunen ausgesetzt.
Da täglich neue Geflüchtete die Bundesrepublik Deutschland erreichen, schwankt die
Zuweisungsquote ebenso wie die absolute deutschlandweite Fallzahl und daher auch die
daraus resultierenden Zuweisungen. Eine seriöse Prognose der zukünftigen Entwicklung ist
aufgrund der politischen Instabilität in Krisenregionen nicht möglich.
Jahreswerte 2010 – 2020
2
31. Bericht Stand 31.12.2020
Seit Anfang des Jahres 2020 sinken die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht
werden, langsam aber kontinuierlich. Im Vergleich zum 31.12.2014 werden allerdings immer
noch ca. 1.000 Geflüchtete mehr in Köln untergebracht und betreut.
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2019
1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete
Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft.
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31. Bericht Stand 31.12.2020
Diese Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und
betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie.
*Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Mongolei, Myanmar, Sri Lanka, Vietnam sowie Staatenlose beziehungsweise
Menschen mit ungeklärter Nationalität.
4
31. Bericht Stand 31.12.2020
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsarten
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart:
Grafische Darstellung:
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung der Unterkünfte zum
Stichtag, das Verhältnis von Einwohnerinnen und Einwohnern eines Stadtbezirks zu den in
diesem Bezirk in städtischen Unterkünften untergebrachten geflüchteten Menschen an.
Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in
ständiger dynamischer Entwicklung.
Dargestellt sind die reale Belegung der Unterkünfte sowie der Anteil geflüchteter Menschen
im Stadtbezirk jeweils zum Quartalsende 2020.
Die Veränderung der Verteildichte innerhalb eines Jahres wird von der Entwicklung der
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt diese Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte
ebenfalls.
Stichtag 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Notaufnahmen 355 529 337 285 160 90 119Notunterkünfte 1.104 992 97 83 97 94 87Beherbergungsbetriebe 2.465 2.059 1.029 856 757 551 402Mobile Wohneinheiten 1.347 1.516 1.116 1.119 1.089 934 911Systembauten 1.207 1.137 1.311 1.357 1.384 1.472 1.442Wohnungen 2.124 2.217 2.615 2.512 2.504 2.455 2.370Wohnheime 1.176 1.240 955 935 969 909 845Summe 10.189 10.216 7.460 7.147 6.960 6.505 6.176
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31. Bericht Stand 31.12.2020
Der Rat der Stadt Köln verabschiedete bereits im Jahr 2004 die „Leitlinien zur Unterbringung
und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ als Grundlage der zukünftigen Politik zum Thema
Geflüchtete in Köln. Zielsetzung nach diesen Leitlinien ist, die Geflüchteten in
abgeschlossenen Unterkunftseinheiten und an Standorten mit nicht mehr als 80 Geflüchteten
unterzubringen.
In 2020 wurden einige Standorte neu in Betrieb genommen (siehe Pkt. 2.2.1 Maßnahme b).
Die Anzahl der Geflüchteten in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten mit eigener
Sanitäreinrichtung und eigener Küche wurde dadurch weiter erhöht. Die Kapazität einzelner
Standorte liegt allerdings deutlich über dem Ziel von nicht mehr als 80 Geflüchteten. Insofern
bedarf es auch weiterhin einiger Anstrengung, um die Maßgabe der „Leitlinie zur
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ zu erreichen.
Abschließend wird festgestellt, dass zum 31.12.2020 der Anteil untergebrachter Geflüchteter
in allen Stadtbezirken sowie im gesamten Stadtgebiet unter 1% der Gesamtbevölkerung
liegt.
6
31. Bericht Stand 31.12.2020
2. Ressourcenmanagement
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht
beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter
Menschen gerecht zu werden und um andererseits die Qualität der Unterkünfte - gerade
hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - stetig zu verbessern.
An Unterbringungsressourcen für Geflüchtete stehen die nachfolgenden Kategorien von
verschiedenen baulichen Unterbringungsarten zur Verfügung:
Notaufnahme:
Bauart: konventionelle Bauweise
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre
Nutzung
Notunterkunft:
Bauart: konventionelle Gebäude, ehemalige Gewerbegebäude o.ä.
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre
Nutzung
Beherbergungsbe-
triebe:
Bauart: konventionelle Bauweise
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit im Zimmer oder Gemeinschaftsküchen
mit der Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, eigener
Sanitärraum, meist Mehrbettzimmer, teilweise Einzelzimmer
Nutzungsart: abgeschlossene Beherbergungseinheit, temporäre Nutzung
Mobile
Wohneinheiten:
Bauart: Metallbauweise
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit und eigener Sanitärbereich
Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit (Container, die seit 2017
aufgestellt werden), aufgrund der Bauweise nur zur temporären
Nutzung geeignet
Systembau:
Bauart: Häuser in Fertigbauweise
Unterbringungsqualität: eigene Küche und eigener Sanitärbereich
Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit zur temporären Nutzung
Wohnung:
Bauart: konventionelle Bauweise
Unterbringungsqualität: eigene Küchen und eigener Sanitärbereich
Nutzungsart: abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaften Nutzung
Wohnheim:
Bauart: konventionelle Bauweise
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsküchen mit Möglichkeit der eigenen
Speisenzubereitung, überwiegend Gemeinschaftssanitärräume
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheit, temporäre Nutzung
Notaufnahmen und Notunterkünfte zeichnen sich durch eine Gemeinschaftsunterbringung
mit wenig Privatsphäre aus. Diese Unterbringungsarten bergen daher ein erhöhtes
Konfliktpotential zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und erschweren die
Integration. Sie sollen deshalb zugunsten von Unterbringungsarten mit kleineren
abgeschlossenen Wohneinheiten mit größerer Privatsphäre reduziert werden.
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31. Bericht Stand 31.12.2020
Ferner sollen diese Notunterkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung in einer Mensa durch
Einrichtungen mit mehreren Etagen-Gemeinschaftsküchen ersetzt werden, die es den
Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglichen, sich selbst zu verpflegen. Dies stellt einen
erheblichen Gewinn an Lebensqualität dar, weil so eigene Strukturen und Tagesabläufe
aufgebaut werden können.
In der Hochphase des Zuwachses von Geflüchteten 2015 / 2016 mussten teure
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von der Stadt Köln angemietet werden, die
nach wie vor mit erheblichen Kosten verbunden sind. Diese bestehen zwar zum
überwiegenden Teil aus abgeschlossenen Unterbringungseinheiten, sind aber ebenfalls im
Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu reduzieren. Neben der Qualität der
Unterbringung steht dabei auch mittelfristig die Rückkehr zu den in den Kölner „Leitlinien zur
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ festgelegten Qualitätsstandards im
Fokus. Daraus ergaben sich die nachfolgend dargestellten Zielvorgaben für 2020.
2.1 Zielvorgaben für 2020
Die Zielsetzungen für 2020 waren
1. Etablierung der erreichten guten Unterbringungsqualität, so dass die überwiegende
Mehrheit (75%) der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen
Wohneinheiten mit eigener Sanitäreinrichtung und eigener Küche versorgt werden
kann
2. Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben
3. Erhalt einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen
2.2 Sachstand IV. Quartal 2020
Im Vergleich zum 31.12.2019 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele diese
Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben:
Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert und
bewertet.
2.2.1 Ziel 1: Erhaltung des Anteils an abgeschlossenen Unterkunftseinheiten
Am 31.12.2019 waren 75% der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen
Wohneinheiten mit eigener Küche und eigener Sanitäranlage untergebracht (außerhalb der
Notaufnahme Herkulesstraße und von Beherbergungsbetrieben).
Dieser Anteil sollte im Laufe des Jahres 2020 erhalten bleiben und etabliert werden. Zum
31.12.2020 waren 79,40% der Geflüchteten (außerhalb Notaufnahme und
Beherbergungsbetrieben) in Objekten mit dem erstrebten Qualitätsstandard untergebracht.
Das Ziel der Erhaltung dieses hohen Niveaus wurde nicht nur erreicht, sondern um 4,24%
übertroffen.
Die Erhaltung dieser Unterbringungsqualität sollte durch konkrete Maßnahmen erreicht
werden. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Maßnahme a)
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards wurde die sukzessive Schließung kostenintensiver
Standorte und solcher mit geringen Qualitätsstandards angestrebt. Dabei standen die
Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration im Fokus.
Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -sanitäreinrichtungen. Durch diese
Ziel-Kennzahl zum 31.12.2020 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Veränderung 31.12.2019 zum aktuellen MonatSteigerung abgeschl. WE 75% 75,16% 76,24% 76,50% 78,63% 79,40% 4,24%Beherbergungsbetriebe 700 1029 856 757 551 402 -627Unterbringungsreserve 1.500 1854 1.836 1.836 2.017 1.592 -262
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31. Bericht Stand 31.12.2020
Bauweise ergeben sich besondere brandschutzrechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv
sind. Auch Objekte, die abgeschlossene Wohneinheiten bieten, sind durch Bausubstanz und
-zustand (marode Elektrik- und Wasserinstallation und/oder marode Bausubstanz) sehr
kostenintensiv. Daher waren auch Objekte der Unterkunftsart „Wohnungen“ zur Schließung
vorgesehen.
Aus den kostenintensiven Standorten bzw. Standorten mit geringen Qualitätsstandards
wurden konkret sieben Standorte ausgewählt, die in 2020 aufgegeben werden sollten. An
diesen Standorten waren am 31.12.2019 insgesamt 373 Menschen untergebracht.
Zum 31.12.2020 konnte in den sieben Unterkünften die Unterbringung beendet werden:
Aufgrund der unterjährig erfolgten Anpassung steht der Leerzug in den Standorten
Merianstraße und Marktstraße erst in 2021 an. Außerplanmäßig wurden dafür die Standorte
Riphanstraße und Rather Straße leer gezogen.
Bewertung Zielerreichung
Die angestrebte Beendigung der Belegung in insgesamt 7 Standorten war erfolgreich. Die
geflüchteten Menschen wurden überwiegend in neu errichteten Unterkünften mit deutlich
mehr Privatsphäre untergebracht. Durch die Veränderung der leer gezogenen Standorte
wurden tatsächlich mehr Unterbringungsplätze abgebaut als ursprünglich geplant.
Vorgesehen war der Abbau von 348 Unterbringungsplätzen. Tatsächlich wurden 373
Unterbringungsplätze abgebaut.
Maßnahme b)
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards war außerdem die Schaffung von
Unterkunftsplätzen durch Neubau und Sanierung von Objekten vorgesehen. Weil die neuen
Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet.
Projekt Unterkunftsart BezirkStadtteil StandortentwicklungBelegart Datum LeerzugReal 31.12.2019Real 30.12.2020Mauritiussteinweg Wohnungen 1 Altstadt-Süd II Familien 10.03.2020 41 0Gießener Straße Wohnungen 1 Deutz II Familien 31.03.2020 76 0Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten 3 Weiden II Familien 09.06.2020 52 0Max-Planck-Straße Mobile Wohneinheiten 3 Junkersdorf II Männer 01.07.2020 90 0Nikolausstraße Mobile Wohneinheiten 3 Sülz II Frauen 31.08.2020 24 0Riphanstraße Wohnheime 6 Seeberg II Frauen 31.10.2020 8 0Rather Straße Wohnungen 7 Gremberghoven V Familien 21.12.2020 82 0373 0
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31. Bericht Stand 31.12.2020
An diesen Standorten wurden in 2020 Unterkunftsplätze neu errichtet und bereits belegt:
Die Standorte Erbacher Weg und Sinnersdorfer Straße dienen aktuell zu Quarantäne- und
Schutzisolationszwecken und werden nicht regulär belegt. Die Erweiterung am
Lindweilerweg konnte in 2020 nicht abschließend realisiert werden.
Folgende Unterkunftsplätze wurden in 2020 saniert und bereits belegt:
Der vorgesehene Umbau des Standortes Bonner Straße zum Wohnheim konnte in 2020
nicht abschließend realisiert werden.
Bewertung Zielerreichung
In 2020 konnten bereits sechs Objekte saniert bzw. neu errichtet und mit der Belegung
begonnen werden. Durch Neubau und Sanierung, Umbau bzw. Herrichtung wurden
zusätzliche 445 Plätze mit hoher Qualität zur Verfügung gestellt.
Insgesamt konnte in 2020 die hohe Unterbringungsqualität von mind. 75% in
abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigener Küche gehalten
und sogar um 4,24% auf 79,40 % gesteigert werden.
2.2.2 Ziel 2: Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um ca. 300
Plätze geschah sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Beherbergungsbetriebe
(unter Beachtung der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb), als auch durch
vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Objekte.
Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. Belegungvorauss. belegte PlätzeBelegung31.12.2020Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Belegung I Quartal2020 150 135 0Dürener Straße Systembauten 3 Lindenthal Belegung II Quartal2020 48 44 42Pastor-Wolff-StraßeSystembauten 5 Niehl Belegung III Quartal2020 150 135 129Sinnersdorfer StraßeSystembauten 6Roggendorf/ThenhovenBelegung IV Quartal2020 240 120 0434 171
Projekt Unterkunftsart BezirStadtteil Status Bauvorauss. Fertigstellungmax. Belegungvorauss. belegte PlätzeBelegung31.12.2020Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung I Quartal2020 5 5 5Hardtgenbuscher KirchwegWohnungen 8 Ostheim Belegung I Quartal2020 6 6 611 11
10
31. Bericht Stand 31.12.2020
In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde in 2020 die Nutzung als Unterkunft vollständig
beendet:
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird
jedoch aufgrund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe
einzelner Geflüchteter nicht möglich sein.
Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben im Jahr 2020
wie folgt reduziert:
Bewertung Zielerreichung
Das Ziel für 2020, die Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um weitere
300 Plätze zu reduzieren, wurde übertroffen. Im Laufe des Jahres 2019 wurde ein
komplexes Bewertungsverfahren entwickelt und angewendet. Dadurch konnten gezielt
zusätzliche Standorte identifiziert werden, deren Belegung nun auch in 2020 abgebaut
werden konnte. Das Ziel wurde erreicht.
2.2.3 Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen
An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wurde auch in 2020
festgehalten. Das Konzept zur Erhaltung einer Unterbringungsreserve hat sich in der
Vergangenheit bewährt.
Als Reserve im engeren Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit
abgeschlossenen Gebäudekörpern definiert, die ganz oder teilweise nicht belegt sind.
Projekt Unterkunftsart BezirkStadtteil StandortentwicklungBelegart Datum LeerzugReal 31.12.2019Real 30.12.2020Johannisstraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. Familien31.03.2020 10 0Rheinaustraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Süd II überwieg. Familien20.05.2020 125 0Moselstraße Beherbergungsbetriebe 1 Neustadt-Süd II überwieg. Familien01.06.2020 108 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 55 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 9 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 48 0Steinberger Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien27.07.2020 20 0Schleswigstraße Beherbergungsbetriebe 9 Mülheim II überwieg. Familien31.08.2020 80 0Broichstraße Beherbergungsbetriebe 8 Brück II Männer 14.10.2020 101 0Viersener Straße Beherbergungsbetriebe 5 Nippes II überwieg. Familien15.12.2020 15 0Aachener Straße Beherbergungsbetriebe 3 Braunsfeld II überwieg. Familien17.12.2020 19 0590 0
Stichtag 31.12.2019 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020Beherbergungsbetriebe 1.029 856 757 551 402
11
31. Bericht Stand 31.12.2020
Stand 31.12.2020:
Projekt Unterkunftsart Bezirk Stadtteil Reserveplätze
(max.)
Anteil
Reserveplätze
bzgl. Standort
Mathias-Brüggen-Straße Notunterkünfte 4 Ossendorf 230 100%
Aloys-Boecker-Straße Mobile
Wohneinheiten
7 Lind 56 18%
Haferkamp Mobile
Wohneinheiten
9 Stammheim 32 0%
Hardtgenbuscher
Kirchweg
Leichtbauhallen 8 Ostheim 400 100%
Josef-Broicher-Straße Mobile
Wohneinheiten
7 Urbach 148 100%
Neusser Landstraße Systembauten 6 Fühlingen 94 100%
Schlagbaumsweg Mobile
Wohneinheiten
9 Holweide 96 24%
Luzerner Weg Leichtbauhallen 9 Mülheim 400 30%
Ostlandstraße Notunterkünfte 3 Weiden 136 100%
1.592
Bewertung Zielerreichung
Zum 31.12.2020 standen 1.592 Plätze als Unterbringungsreserve zur Verfügung.
Das Ziel wurde erreicht.
Um dem Anspruch der Reservehaltung Rechnung zu tragen, wurden an den neuen großen
Standorten mit mobilen Wohneinheiten einzelne Containereinheiten nicht belegt, sondern der
Reservehaltung zugeführt. Da für diese Standorte oft nur eine temporäre Baugenehmigung
erteilt wurde, kann auch die Reservehaltung dort nur vorübergehend sein.
2.3 Ressourcen für besondere Zielgruppen
Besondere Bedarfe wurden bei der Belegung vorhandener wie auch bei Planung und
Akquise neuer Ressourcen durch das Amt für Wohnungswesen unter anderem für die
besonders schutzbedürftigen allein reisenden und alleinerziehenden Frauen mit Kindern
berücksichtigt. Für diese Personengruppe wurden geschützte Wohnsegmente bereitgestellt.
2.3.1 Ressourcen für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder
Folgende Unterbringungsmöglichkeiten für allein reisende und alleinerziehende Frauen
stehen mit Stichtag 31.12.2020 zur Verfügung:
Im Wohnprojekt Pallenbergstraße bewohnen die Frauen Einzelzimmer und nutzen
gemeinsam Küche und sanitäre Anlagen.
12
31. Bericht Stand 31.12.2020
Eine weitere Ressource für allein reisende, geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder befindet
sich seit März 2017 in einem Gebäude des integrativen Wohnprojektes St. Pantaleon. In
dem Gebäude sind neben den Frauen in anderen Gebäudeteilen auch geflüchtete Familien
und minderjährige, männliche geflüchtete Personen sowie andere Mieterinnen und Mieter
untergebracht. Die Frauen haben jeweils ein Zimmer für sich und ihre Kinder und teilen sich
eine Küche und ein Badezimmer mit den anderen Frauen. Jede abgeschlossene
Unterbringungseinheit wird mit bis zu fünf Frauen belegt, die eine Wohngemeinschaft bilden.
Für 2021 steht die Verlagerung des Projektes in eine andere geeignete Ressource an, weil
der Mietvertrag gekündigt wurde.
Ein Wohngebäude in Altstadt-Süd ist zu ca. 2/3 mit allein reisenden und alleinerziehenden
Frauen belegt. Die Wohneinheiten sind nicht abgeschlossen und auf jeder der sechs Etagen
befindet sich für jeweils ca. 20 Personen eine Gemeinschaftsküche. Dazu gibt es auf jeder
Etage sanitäre Anlagen.
Alle Objekte sind gut an die städtische Infrastruktur angeschlossen. Supermärkte,
Apotheken, Ärzte, Schulen, Kindergärten und vieles mehr sind fußläufig oder mit öffentlichen
Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Vermittlung an medizinische Versorgung, Psychiater,
Beratungsstellen, Integrations- und Freizeitangebote erfolgt durch die Fachkräfte für soziale
Arbeit vor Ort.
Zum 31.12.2020 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt:
Standort allein
reisend
alleinerzieh-
end
Kinder Soll-
Plätze
Wohnprojekt Pallenbergstraße 1 1 1 10
Wohnprojektes St. Pantaleon 8 6 7 25
Altstadt-Süd 9 8 35 114
Neben diesen festen Ressourcen gibt es noch temporäre Unterbringungsmöglichkeiten
für diesen Personenkreis in Form von zwei Beherbergungsbetrieben und der
Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße.
In Altstadt-Süd befindet sich ein Beherbergungsbetrieb auf 2 Etagen eines ehemaligen
Bürogebäudes. Dort sind ausschließlich allein reisende und alleinerziehende Frauen
untergebracht. In Neustadt-Süd gibt es einen Beherbergungsbetrieb mit 42 Plätzen
ausschließlich für die Unterbringung von geflüchteten Frauen.
In der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße steht ein Flur mit Unterkünften
ausschließlich für allein reisende und alleinerziehende Frauen (60 Plätze) zur Verfügung.
Auch diese Objekte liegen verkehrsgünstig mit guter Infrastruktur.
Zum 31.12.2020 waren die o.g. Objekte wie folgt belegt:
Standort alleinreisend alleinerziehend Kinder Soll-
Plätze
Notaufnahme Herkulesstr. 13 9 17 60
Altstadt-Süd 4 17 33 80
Neustadt-Süd 12 7 10 42
2.3.2 Ressourcen für LSBTI-Geflüchtete
Der aktuelle Bedarf von LSBTI-Geflüchteten kann mit den knapp 40 Plätzen aus beiden
LSBTI-Wohnprojekten des Amtes für Wohnungswesen gedeckt werden.
2.3.3 Ressourcen für mobilitätseingeschränkte Geflüchtete
Das Planen und Bauen von barrierefreien Wohnungen ermöglicht heute allen Menschen ein
weitgehend gefahrloses und hindernisfreies Erreichen und Nutzen der Wege und Gebäude,
um niemanden auszuschließen.
§ 49 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) legt fest, dass in Gebäuden mit
Wohnungen der Gebäudeklassen 3 bis 5, die Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt mit
dem Rollstuhl nutzbar sein müssen.
13
31. Bericht Stand 31.12.2020
Gebäudeklasse 3 definiert sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
Gebäudeklasse 4 definiert Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und
Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
Gebäudeklasse 5 definiert sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Die rechtlichen Anforderungen werden von der Verwaltung bei allen Vorhaben im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt. Bei temporären
Lösungen wie beispielsweise Mobilen Wohneinheiten und Systembauten kann es
bauartbedingt allerdings auch zu Abweichungen kommen.
Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen
berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit,
Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen
Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Die
Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen
grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb der Gebäude
wird zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit
dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen (sogenannte R-Wohnungen) unterschieden. Die
Anforderungen an R-Wohnungen gehen über Anforderungen an barrierefrei nutzbare
Wohnungen in einigen Aspekten hinaus (Zugänge, Türen und Bewegungsflächen sind
größer dimensioniert, alle Bedienelemente und Griffhöhen angepasst).
Die Verwaltung hat sich dazu verpflichtet, im Zuge der o.g. Maßnahmen auch immer einen
angemessenen Anteil von Wohneinheiten zu errichten, die barrierefrei und dazu auch
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind.
Im Unterbringungs- und Betreuungssystem widmet das soziale Fachpersonal diesem
Personenkreis immer besondere Aufmerksamkeit und sucht nach individuellen Lösungen,
die den persönlichen Bedürfnissen der Geflüchteten mit Behinderung gerecht werden.
An mittlerweile 20 Standorten stehen barrierefreie Unterkünfte für Geflüchtete mit
Behinderung zur Verfügung.
Behinderung wird als statistisches Merkmal geflüchteter Menschen nicht erfasst. Lediglich
die Zahl der untergebrachten Geflüchteten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann
mit 0,52% beziffert werden. Derzeit sind alle diese Geflüchteten adäquat untergebracht.
2.3.4 Ressourcen für psychisch belastete Geflüchtete
Aktuell findet eine Betreuung für 18 alleinstehende Männer mit besonderen psychischen
Belastungen durch den beauftragten Betreuungsträger DRK am Standort Bonner Straße
statt. Der Anteil der Menschen mit psychischen Erkrankungen wird statistisch nicht durch die
Verwaltung erfasst. Dies gilt gleichermaßen für Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder
sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Geflüchtete
sind selbstverständlich nicht verpflichtet dies anzugeben oder eine psychische Erkrankung
anzuzeigen.
2.4 Energiemanagement
Das Amt für Wohnungswesen hat Mitte 2020 eine Stelle für das Energiemanagement
eingerichtet. Diese ist sowohl für Objekte für Geflüchtete, als auch für alle anderen Objekte
seit September 2020 besetzt und befindet sich als Energiecontrolling in der Aufbauphase.
Entsprechend erfasste Daten sollen in Form eines Energieberichts zusammengefasst sowie
als Bestandteil des Berichts der Gebäudewirtschaft der Politik präsentiert werden. Ein
weiteres Ziel ist, die Gebäude zu klassifizieren, um hieraus Handlungsempfehlungen
entwickeln zu können. Die Verwaltung kann somit eine Priorisierung der Gebäude festlegen,
welche energetisch saniert werden sollen.
14
31. Bericht Stand 31.12.2020
2.5 BImA-Objekte
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Gebietskörperschaften
durch Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, welche zur Erfüllung kommunaler
Aufgaben benötigt werden (§ 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO).
Es konnten seitens der Stadt Köln durch das Amt für Wohnungswesen mehrere Gebäude
von der BImA erworben werden. Der Erwerb ist vertraglich regelmäßig an die verpflichtende
Belegung mit Geflüchteten geknüpft. Bei Änderung der Belegung drohen hohe
Vertragsstrafen. Diese Objekte stehen daher für die allgemeine Versorgung mit Wohnraum
(für Studierende, Wohnberechtigungsschein-Berechtigte) oder zur Unterbringung
Wohnungsloser nicht zur Verfügung.
Die Gebäude sind teilweise in einem schlechten baulichen sowie energetischen Zustand und
müssen daher grundsaniert werden, damit die geltenden gesetzlichen Standards erreicht
werden. Je nach Umfang bedingt diese Grundsanierung (z.B. Fenster, Fußboden, Austausch
Bleirohre, Umrüstung der Heizung) auch einen hohen zeitlichen Aufwand bevor eine
Belegung mit Geflüchteten erfolgen kann.
2.6 Internetversorgung
Im Zeitalter der Digitalisierung ist ein Zugang zum Internet von unbestrittener Bedeutung als
Informationsquelle für alle Menschen, als Basis der freien Meinungsbildung und -äußerung
sowie auch ganz praktisch als Werkzeug in allen Lebens- und Wissensbereichen.
Internetzugang bedeutet Teilhabe und Lebensqualität.
Rechtliche Voraussetzungen
Im Juli 2016 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Internet zu einem
Menschenrecht erklärt. Diese UNHCR-Resolution stellt keine Rechtsnorm dar, ist nicht
bindend und kann nicht mit Sanktionen durchgesetzt werden. Sie etabliert lediglich einen
weltweit überwiegend akzeptierten Standard und übt damit moralischen Druck auf die
Regierung aus, eben jene Rechte auch in nationale Gesetzgebung zu überführen. Den
Anspruch des Einzelnen auf einen eigenen Internetzugang begründet dieses Menschenrecht
jedoch nicht.
Um auch prekär gestellten Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Internet zu eröffnen,
ist in Deutschland die Finanzierung eines Telefon- und/oder Internetanschlusses Bestandteil
des sozialleistungsrelevanten Regelbedarfs. Dabei gibt es keine Differenzierung hinsichtlich
der Unterbringungs- und Wohnsituation. Es besteht daraus resultierend allerdings kein
Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs in Unterbringungsobjekten.
Dennoch hat die Verwaltung im Bewusstsein der Wichtigkeit des Zugangs zum Internet
bereits im Jahr 2015 der Politik Lösungsvarianten zu Zugangsmöglichkeiten in Unterkünften
für Geflüchtete dargestellt (Vorlage 2300/2015) und wurde unter anderem nach dem
damaligen technischen Standard und des abgeschlossenen Rahmenvertrags beauftragt, bei
der Errichtung von neuen Unterbringungsobjekten die Verfügbarkeit von
Internetanbindungen mit zu planen.
Diesen Beschluss hat die Verwaltung nicht nur für Neubauprojekte umgesetzt, sondern auch
alle angemieteten Objekte sowie Beherbergungsbetriebe betrachtet. An allen Standorten
ist grundsätzlich eine Internetanbindung verfügbar. Eine Basisversorgung ist also
sichergestellt.
Standortbedingungen und Bedarfslage
Im Jahr 2020 wurden im Amt für Wohnungswesen erhebliche Anstrengungen unternommen,
um das Ressourcenmanagement um zusätzliche qualitative Aspekte zu erweitern und die
Daten zur Internetversorgung auf Verbesserungspotenziale hin zu analysieren. Die mit der
Corona-Pandemie einhergehenden rasant steigenden Bedarfe auf Internetnutzung durch
15
31. Bericht Stand 31.12.2020
Homeschooling und digitale Lernangebote führten zu einer deutlich höheren Priorisierung
dieser Analyse.
Das Amt für Wohnungswesen verfolgt eine dezentrale Unterbringungsstrategie, was auch
dazu führt, dass eine Vielzahl von Akteuren (z.B. Beherbergungsbetreiber, Eigentümer von
Mietobjekten, Telekommunikationsanbieter) an der Internetversorgung beteiligt sind und die
örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten sich teils stark unterscheiden.
Grundsätzlich gilt, dass die verfügbare Bandbreite von den Leitungsgegebenheiten der
Telekommunikationsgesellschaften abhängt. Köln als Großstadt ist nicht flächendeckend
mit einem Glasfasernetz versorgt, insbesondere nicht in den Randbereichen. Gerade die
neuerrichteten und größeren Standorte liegen häufig im sogenannten Außenbereich, wo
diese gute Netzanbindung fehlt. Über die technischen Gegebenheiten (z.B. Bandbreite)
hinaus spielt das Nutzerverhalten für die Stabilität und Qualität der Internetversorgung eine
Rolle.
Unstrittig ist jedoch, dass mit Social Distancing und der aktuell bewusst gewollten
Kontaktreduzierung, die Internetnutzung sprunghaft angestiegen ist und es faktisch zu einer
starken allgemeinen Netzauslastung kommt. Dies ist eine besondere Situation für alle
Menschen, womit die gesamte Kölner Stadtgesellschaft einen Umgang finden muss.
Die Ausweitung der Basisversorgung verursacht teils erhebliche Kosten. Es muss
abgewogen werden, ob diese Kosten im Verhältnis zur erzielten Verbesserung stehen. Dies
betrifft etwa Standorte, die in mobiler Containerbauweise errichtet wurden, insbesondere
wenn die Container angemietet sind. Die Metallwände dürfen nicht durchbohrt werden, um
dort Kabel zu verlegen, weshalb hier auf die Lösung mit Hotspots zurückgegriffen wird. Dort,
wo die Abdeckung nicht bis in jede Wohneinheit hinein reicht, müssen teilweise für die
Nutzung Gemeinschaftsbereiche aufgesucht werden.
Für Beherbergungsbetriebe bestehen mit den Betreibern Belegungsvereinbarungen, die eine
Mindestbelegung garantiert. Die Verantwortung für das Objekt und den Betrieb verbleiben in
Gänze beim Betreiber. Damit obliegt es der Betreiberverantwortung, ob und in welchem
Rahmen eine Internetzugangsmöglichkeit im Objekt geschaffen wird. Das Amt für
Wohnungswesen hat zu allen Betreibern von Beherbergungsbetrieben Kontakt
aufgenommen, um sie für die aktuelle Bedeutsamkeit eines Internetzugangs zu
sensibilisieren. Nahezu vollständig ist eine Zugangsmöglichkeit gegeben. Teilweise
versorgen sich die Untergebrachten zusätzlich selbst.
Das Amt für Wohnungswesen hat verschiedene Standorte, an denen die zur Unterbringung
genutzten Wohneinheiten in konventioneller Bauweise errichtet sind. Dort sind oftmals
bereits Anschlüsse im Gebäude vorhanden (Hausanschluss), sodass die Bewohnerparteien
für die ihnen zugewiesenen Unterkunftseinheiten eigene Internetverträge mit Unternehmen
ihrer Wahl abschließen können. Dies erfolgt nach Absprache mit dem Sozialen Dienst, der
im Rahmen seiner betreuenden Funktion auch diesen integrativen Schritt in Richtung
selbstbestimmtes Leben begleitet.
16
31. Bericht Stand 31.12.2020
Analyse
Zur Konkretisierung und standortbezogenen Betrachtung hat das Amt für Wohnungswesen
im Frühjahr 2020 die folgenden Analyseschritte unternommen:
Nr. Schritte Sachstand
1 Erfassen Ist-Zustand aller belegten und in Planung befindlichen
Unterkünfte
erledigt
2 Erfassen Ist-Zustand aller belegten Beherbergungsbetriebe erledigt
3 Analyse der Daten und Spezifikation bestimmter Problemlagen an
Standorten
erledigt
4 Bestimmung von Kriterien zur Priorisierung wie Standortgröße,
Belegungsstruktur, telekommunikationstechnische, bauliche und
rechtliche Rahmenbedingungen etc.
erledigt
5 Priorisierung Standorte erledigt
6 operative Umsetzung gem. Priorisierung erledigt
7 Aufbau und fortlaufendes Controlling zur Überwachung, Steuerung
und Nachhaltigkeitsprüfung
fortlaufend
Die vorgenannten Analyseschritte 1 bis 5 konnten im Sommer 2020 zum Abschluss gebracht
werden, so dass mit Schritt 6 die operative Umsetzung gemäß der vorgenommenen
Priorisierung begonnen wurde. Dabei wird verstärkt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ in den
Blick genommen und die Einrichtung von privaten Internetzugängen favorisiert. Bei
Beschwerdelagen wird genauer geprüft, ob es sich um einen Standort handelt, an dem die
zur Unterbringung genutzten Wohneinheiten in konventioneller Bauweise errichtet sind und
die Realisierung eines privaten Internetzugangs baulich möglich ist. Vom Sozialen Dienst
des Amtes für Wohnungswesen wird dies beratend unterstützt.
Gleichzeitig setzte das laufende Controlling die zur Umsetzung angestoßenen Maßnahmen
ein, so dass seit Herbst mit Schritt 7 gesichert ist, dass fortlaufend
die identifizierten Entscheidungs- und Handlungsbedarfe hinsichtlich Fortgangs
überwacht werden,
neue Erkenntnisse zu Problemlagen erfasst, bewertet und priorisiert werden,
eine Steuerungsmöglichkeit dauerhaft verfügbar ist und
über Sachstände im Quartalsbericht berichtet werden kann.
Durch die Corona-Krise sind die Anforderungen an leistungsfähiges und stabiles Internet mit
hoher Reichweite gestiegen. Daher wurde im Herbst 2020 die Analyse der Basisversorgung
ausgebaut und die Überprüfung der Qualität der Internetversorgung in den Unterkünften für
Geflüchtete rückte stärker in den Mittelpunkt. Diese erweiterte Analyse der
Unterbringungsstandorte (inklusive Beherbergungsbetriebe) wurde in Zusammenarbeit mit
einem Telekommunikationsanbieter durchgeführt. Bei der Überprüfung standen zwei
Aspekte im Fokus:
Leitungsanbindung (Kupfer oder Glasfaser) inklusive Bandbreite hin zum Standort
Signalstärke und -verteilung innerhalb des Standortes.
Sachstand zum 31.12.2020
Überprüfungsergebnisse wurden nach den bereits vorgestellten Kriterien zur Priorisierung
eingeordnet und zwar:
Prio 0 - kein Handlungsbedarf
Prio 1a - Entscheidungsbedarf
Prio 1b - Handlungsbedarf
Prio 2 – Recherchebedarf
Prio 3 – keine Umsetzung
17
31. Bericht Stand 31.12.2020
Zum 31.12.2020 liegen für 75 Standorte folgende Sachstände vor:
Prio 0: für 51 Standorte besteht kein Handlungsbedarf erledigt
10 Standorte wurden bis Ende 2020 aufgegeben
2 Standorte werden im Frühjahr 2021 aufgegeben
28 Standorte: Alternative Privatanschluss (eventuell sozialarbeiterische
Unterstützung)
11 Standorte: Bandbreite wurde erweitert (davon fünf auf 1 Gbit)
Auweiler Straße, Blaubach, Erbacher Weg, Neubrücker Ring, Neusser
Landstraße, Urbacher Weg
1 Gigabyte:
Bonner Straße, Dürener Straße, Kalscheurer Weg, Pastor-Wolff-Straße,
Schlagbaumsweg
Prio 1a: für 4 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf identifiziert Ende 10/2020
4 Standorte: Kosten- Nutzenanalyse sowie Entscheidungsvorbereitung aufgrund der
erfolgten Angebotsbeiziehung zur Verbesserung der Internetanbindung ist in Arbeit.
Prio 1b: für 18 Standorte wurde ein Handlungsbedarf identifiziert
5 Standorte: Angebotsbeziehung zur Verbesserung der Internetanbindung läuft.
13 Standorte: Auftrag erteilt (Wiedervorlage Erledigung).
Prio 2: für 0 Standorte wurde ein Recherchebedarf identifiziert
Alle Recherchen wurden abgeschlossen.
Prio 3: für 2 Standorte wurde keine Umsetzung entschieden
2 Standorte:
Poller Holzweg: Kosten von mindestens 160.000 Euro Auftragsvolumen
(vorsichtige Schätzung), um nur annähernd eine Verbesserung zu erzielen.
Weißdornweg: Kosten von mindestens 75.000 sind bei der voraussichtlichen
Restnutzungsdauer von ca. einem Jahr nicht gerechtfertigt.
Die einzelnen Standorte sind in der Anlage benannt.
Mit der Aktion „Alle Lernen am Computer! Und ich?“ hat der Verein „Kunst hilft geben für
Arme und Wohnungslose in Köln e.V.“ Spenden zur Anschaffung von 480 Laptops
gesammelt. Die Übergabe zur Verteilung erfolgte im Beisein der Oberbürgermeisterin.
2.6 Ausblick Ziele 2021
Für 2021 ist es Ziel, die in 2020 vor allem durch Neubau erreichte Verbesserung der
Unterbringungsqualität zu etablieren und weiter zu erhöhen, so dass die überwiegende
Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt
werden kann.
Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß
an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche
Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten,
wichtigen Schritt zur Integration dar.
Mit Stand 31.12.2020 waren außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße 79% der in
städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in
Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über
eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen.
Für 2021 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau zu etablieren und weiter zu
steigern.
18
31. Bericht Stand 31.12.2020
Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind:
Belegung der als Reserve vorgehaltenen Gebäudeteile an großen Standorten, unter
Beachtung der gemachten Zusagen an Bürgerinnen und Bürger und Politik,
Annäherung an die Kölner Leitlinien zur Unterbringung und der Vereinbarungen mit
den sozialen Trägern,
sukzessive Schließung von Wohnheimen mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten.
Darüber hinaus wird weiterhin die Reduzierung der Belegung von Beherbergungsbetrieben
unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Bedingungen verfolgt.
An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve wird auch in 2021 festgehalten (siehe
Kapitel 2.2.3). Das stetige Absinken der Geflüchtetenzahlen setzte sich in 2020 fort, so dass
eine Inanspruchnahme der Reserve wie zum Jahreswechsel 2018 / 2019 (siehe Kapitel 2.8
im 23. Bericht) nicht erforderlich wurde.
Das Konzept der Reservehaltung soll daher in 2021 in Gänze überarbeitet werden. Neben
Fragen zum dauerhaft sinnvollen Umfang einer Unterbringungsreserve sollen auch folgende
Aspekte konzeptionell beleuchtet werden:
Unterhaltungsmaßnahmen
Unterhaltungskosten
Maßnahmen zur Reaktivierung
Vorlaufzeiten
Ausstattung, ggf. Lagerhaltung
Unterbringungsstandard
Aktivierungsreihenfolge und -szenarien
Eine ausführliche Darstellung und Beschreibung der Ziele und Maßnahmen inklusive erster
Ergebnisse erfolgt mit dem I. Quartalsbericht 2021 zum Stand 31.03.2021.
2.7 Finanzen
Die Verantwortung für die Finanzierung der durch die Unterbringung und Betreuung der
Geflüchteten bedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen
nach einer auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land
durch die kommunalen Spitzenverbände NRW vertreten.
Die Finanzierung wird u. a. durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt (sog. FlüAG-
Pauschale). Demnach erstattet das Land NRW pro abrechnungsfähiger Person 866 €
monatlich (ca. 10.400 € pro Person und Jahr). Die Entwicklung in 2019, belastbare Zahlen
können erst nach den Jahresabschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden, zeigt, dass
der Bedarf an finanzieller Unterstützung weiterhin sehr hoch ist.
2018 2019
Durchschnittliche Zahl der Menschen die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten gesamt
8.216 8.329
Aufwendungen
davon
AsylbLG-Leistungen
Aus den bisherigen Erfahrungen zur Belegung wird
davon ausgegangen, dass ca. 70% der
untergebrachten Personen Leistungen nach dem
AsylbG erhalten. Nur diese Aufwendungen werden
hier dargestellt.
Unterbringung und Betreuung von Personen die
Leistungen nach dem AsylbLG empfangen
Für 2019 wurden Nutzungsgebühren für die
Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von 12,6
Mio € herausgerechnet. Für 2018 wurde der Betrag
158,3 Mio. €
90,4 Mio. €
67,9 Mio. €
150,0 Mio. €
82,7 Mio. €
67,3 Mio. €
19
31. Bericht Stand 31.12.2020
nachrichtlich um 10,7 Mio. € reduziert. Dieser Betrag
wird zur Vermeidung einer doppelten
Berücksichtigung bereinigt.
Erträge (ohne FlüAG-Pauschale) -4,1 Mio. € -0,3 Mio. €
Erträge aus der FlüAG-Pauschale -32,7 Mio. € -27,0 Mio. €
Nettobelastung für den städtischen Haushalt 121,5 Mio. € 122,7 Mio. €
Für die Berechnung der Kosten pro Person bedeutet dies für 2019 eine Belastung von ca.
18.000 € je Leistungsempfänger und Jahr.
Der Zuzug von Geflüchteten geht zwar kontinuierlich zurück, es entstehen jedoch weiterhin
erhebliche Aufwendungen für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende, die
Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, bisher jedoch nicht zum erstattungsfähigen
Personenkreis gehörten.
Um die Finanzierungslücke für die geduldeten Geflüchteten abzumildern, hat das Land NRW
erstmalig die Verwendung der Integrationspauschale 2019 – zu verwenden bis zum
30.11.2021 – auch für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erlaubt.
2018 2019
Erträge aus Integrationspauschale 6,1 Mio. € 21,2 Mio. €
Die Erträge aus der Integrationspauschale sind jedoch nicht als vollständige Entlastung der
Aufwendungen für Geflüchtete zu verstehen, da diese für zugewanderte Personen allgemein
gewährt werden und damit zum Beispiel auch Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen und
Südosteuropäer und Südosteuropäerinnen umfasst.
Ausblick:
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Dezember 2020 mit dem Land NRW eine
Vereinbarung zur Novellierung des FlüAG getroffen. Eine entsprechende Änderung der
rechtlichen Bestimmungen wird erwartet.
Die FlüAG-Pauschale soll demnach ab dem 01.01.2021 für kreisfreie Städte auf 13.500 €
(statt bisher ca. 10.400 €) pro Person angehoben werden. Entgegen der ursprünglichen
Erwartung wird es keine rückwirkende Erstattung geben.
Ab 2021 wurden zusätzliche Entlastungen vereinbart. Ab dem 01.01.2021 wird es erstmals
eine einmalige Pauschale in Höhe von jeweils 12.000 € für neu hinzukommende Geflüchtete
im Duldungsstatus geben. Ferner wurde eine politische Zielvereinbarung getroffen, um die
Anzahl der Geduldeten langfristig zu halbieren. Hierzu soll versucht werden, eine große Zahl
von Menschen in einen dauerhaften Status zu überführen und zum anderen soll
konsequenter zurückgeführt werden. Zudem wird es in den kommenden vier Jahren
beginnend mit 2021 für die Kommunen einen pauschalen Kostenausgleich für die
Personengruppe der bereits vorhandenen Geduldeten geben. Der Verteilschlüssel muss
noch verhandelt werden.
Die Anpassung ab 2021 bleibt durch die fehlende Rückwirkung und der damit geringen
Erstattungsbeträge deutlich hinter den ursprünglichen Zusagen des Landes und der
berechtigten Erwartungshaltung der Stadt Köln zurück. Dadurch fehlt weiterhin eine
auskömmliche Finanzierung.
20
31. Bericht Stand 31.12.2020
3. Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I
geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich
geförderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich auch auf freien,
stadteigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden hinsichtlich
notwendiger Sanierungsmaßnahmen geprüft oder alternativ auf Realisierbarkeit von
Neubauten hin untersucht.
Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu
errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung
entwickelt. Dies bedeutet, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel
an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden
Stadtteil,
an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt
sowie
an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit
Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten,
vermittelt werden.
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig
stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden
hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des
Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit
Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich an der
Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
werden erstmals Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit integrierter Kita
geplant. Als Pilotprojekte wurden die Geisbergstraße in Köln-Klettenberg und die Würzburger
Straße in Köln-Vingst ausgewählt.
Im Jahr 2020 wurden die Bauarbeiten für das nachstehende Bauprojekt mit öffentlichen
Fördermitteln aufgenommen:
Pater-Prinz-Weg 13-16 in Köln-Rondorf
vier dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohnungen, avisierte
Fertigstellung für das zweite Quartal 2022
Ein Baubeschluss zu folgendem öffentlich geförderten Projekt wurde in 2020 eingeholt:
Lachemer Weg ohne Nummer in Köln-Longerich (1986/2020)
viergeschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss mit 26 Wohnungen
Folgende öffentlich geförderte Bauprojekte befinden sich derzeit vor der politischen
Baubeschlussfassung:
Houdainer Straße ohne Nummerr in Köln-Porz (3660/2019)
dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Wohnungen
Brohler Straße ohne Nummer in Köln-Marienburg (2952/2020)
zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Sockelgeschoss mit 20 Wohnungen
Deutzer Weg ohne Nummer in Köln-Porz (2440/2020)
zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen
21
31. Bericht Stand 31.12.2020
4. Standards und Strukturmaßnahmen
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des
Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“
(Ratsbeschluss vom 20.07.2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien
und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und
ohne Kinder oder LSBTI-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für allein
reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt.
4.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen
Die Teams im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen wurden unter anderem nach
Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und Stadtbezirke zugeschnitten sind. Durch diese
Struktur wird die Zusammenarbeit mit den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier
überwiegend örtliche Strukturen bestehen.
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen
Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem
Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den
Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber
hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren.
Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische Umsetzung, sondern spielt
auch bei der Erarbeitung von Konzepten eine wichtige Rolle. Die Stadt Köln hat im Rahmen
der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem
Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die
städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte.
Der Rat der Stadt Köln hat diesem Konzept am 10.09.2020 zugestimmt. Die Stelle der
Koordination konnte am 01.10.2021 besetzt werden. Der Weg ist nun frei für die Entwicklung
des Maßnahmen- und Zeitplanes.
4.2 Betreuungsschlüssel, Stärkung Ehrenamt, WIKU-Website /
administrative Unterstützung
Der Betreuungsschlüssel drückt die Relation zwischen untergebrachten Bewohnerinnen und
Bewohnern und den Fachkräften der Sozialen Arbeit bei den von der Stadt Köln beauftragten
Betreuungsträgern aus. Gemäß Ratsbeschluss (0544/2017/1) gilt ein Schlüssel von 1:80.
In Objekten mit Gemeinschaftsverpflegung, in den Geflüchtete nur eine sehr eingeschränkte
Privatsphäre haben, ist der Betreuungsbedarf höher, da die psychische Belastung und das
Konfliktpotential untereinander dort größer sind, so dass ein verbesserter Schlüssel von 1:60
gilt.
Der Rat der Stadt Köln hat 2020 im Rahmen der Evaluation der Mindeststandards
(3557/2019) beschlossen, an der Option des verbesserten Betreuungsschlüssels
festzuhalten.
4.2.1 Maßnahmenpaket
Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Eine
Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Gruppen bieten zum Beispiel Lotsendienste,
Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an, welche oftmals von einem Träger begleitet
werden.
Kölnerinnen und Kölner engagieren sich mittlerweile in etwa 40 überwiegend lokal
organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen. Sie unterstützen die geflüchteten
Menschen durch Sprachkurse, begleiten sie bei Amts- oder Arztgängen oder veranstalten
Freizeitaktivitäten und stärken so die Solidarität der Stadtgesellschaft.
Durch die Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und der Integration in den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt helfen sie den geflüchteten Menschen dabei, sich in
Deutschland und Köln zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue
22
31. Bericht Stand 31.12.2020
Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Die Arbeit
der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich insofern deutlich verändert. Bis vor
einigen Jahren haben sie Geflüchtete vor allem beim Ankommen unterstützt.
Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das
interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in
Köln 14 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im
Stadtgebiet.
Mit den „Mindeststandards“ (0544/2017/1 und 3557/2019) hat der Rat zur Stärkung des
Ehrenamtes ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen:
Finanzierung von Stellenanteilen für die Koordination von Ehrenamt in
Einrichtungen, die durch Lage, Größe und Belegung besonderen
Unterstützungsbedarf aufweisen (siehe 4.2.2)
Zusätzlich neun halbe Stelle in jedem Bürgeramt mit folgenden Tätigkeitsfeldern:
o zentrale Anlaufstelle im Bezirk für das Thema Ehrenamt und Geflüchtete
als Bindeglied zur Stadtverwaltung und anderen Institutionen
o Beratung und Unterstützung der Willkommensinitiativen in bezirklichen
Belangen wie z.B. bei stadtteil- oder themenbezogenen Vernetzungen, bei
der Suche nach Räumlichkeiten, Trägern und Angeboten
o Geschäftsführung von bezirklichen Arbeitsgruppen beziehungsweise eines
Runden Tisches
o Beratung zu Fördermöglichkeiten
o regelmäßiger Austausch aller Bürgerämter
Durch Personalwechsel ist mit Stand 31.12.2020 der Bezirk Chorweiler unbesetzt.
Eine Nachbesetzung ist vorgesehen.
Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich
Tätigen durch Finanzierung von dreizehn halben Stellen (siehe 4.2.3)
Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku
Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von
Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im
Rahmen geringfügiger Beschäftigung
Die Seite www.wiku-koeln.de wird entsprechend des Ratsbeschlusses seit 2017 jährlich mit
11.300 € bezuschusst. Diese Unterstützung, die unter anderem zu der Finanzierung eines
Minijobs für diesen Zweck geführt hat, hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der
Web-Präsenz und Vernetzung der Willkommensinitiativen und ihrer Angebote geführt. Um
den Bedarfen der Willkommensinitiativen noch mehr gerecht zu werden, wurde die Website
in 2020 nochmals überarbeitet.
Der Rat beauftragte die Verwaltung mit der Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur
administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von zehn
Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung. Die abrufbaren
Zuschüsse werden bereitgestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe
von mittlerweile 90.000 € pro Jahr.
Im Jahr 2020 konnten Anträge von zwölf Willkommensinitiativen bewilligt und daher durch
diesen Zuschuss unterstützt werden. Ausdrücklich sollen im Rahmen dieser Zuschüsse
ehrenamtliche Willkommensinitiativen entlastet werden.
4.2.2 Standortbezogen
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in
Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Lage, Größe, Belegung wurden
insgesamt vier Stellen finanziert.
Dadurch sollen die in den Einrichtungen tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
entlastet werden. Aufgabe dieser Koordination ist es, den Kontakt zwischen den
Geflüchteten und den betreuenden ehrenamtlich Tätigen zu koordinieren.
23
31. Bericht Stand 31.12.2020
Aufgrund der Dynamik von Bauvorhaben und als Reaktion auf schwankende Zugangszahlen
Geflüchteter erfolgt die Besetzung dieser Stellen bei den verschiedenen Betreuungsträgern
unterschiedlich: entweder als direkter Aufgabenanteil nach Stellenausweitung bei den
Heimleitungen vor Ort oder standortübergreifend mit Einsatz in mehreren der benannten
Objekte in enger Kooperation mit den Heimleitungen.
In beiden Fällen hat sich die enge Verknüpfung von Heimleitungen und der Unterstützung
des Ehrenamtes bewährt. Unterstützungsbedarfe der Geflüchteten in den Objekten und die
Angebote und Möglichkeiten der Ehrenamtlichen konnten durch die zusätzliche
Personalressource zielführender abgestimmt werden.
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sowie an Standorten mit hoher
Fluktuation der Bewohnerschaft ist die Gewinnung von engagierten Bürgerinnen und
Bürgern eine Herausforderung. Durch die örtlich angebundenen Ehrenamtskoordinatoren
kann hier zumindest in geringem Rahmen eine Unterstützung der Geflüchteten durch das
Ehrenamt erreicht werden. Die hier tätigen Ehrenamtlichen benötigen in besonderem Maße
Wertschätzung und damit Motivation für ihr Engagement sowie direkten Zugang zu
Informationen und Ansprechpartnern.
4.2.2 Standortübergreifend
Es erfolgt die Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der
ehrenamtlich Tätigen durch Finanzierung von dreizehn halben Stellen:
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stelle (bezirksübergreifend)
Forum für Willkommenskultur 1,5 Stelle (bezirksübergreifend, inkl.
1 Stelle Basisausstattung)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement
(KABE) / Büro für Bürgerengagement (AWO)
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement
(KABE) / Kölner Freiwilligenagentur
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement
(KABE) / Sozialdienst katholischer Frauen (SKF)/
Börse für bürgerschaftliches Engagement
0,5 Stelle (für Stadtbezirk
Chorweiler)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Engagement
(KABE) / Centrum zur nachberuflichen Orientierung
(Ceno e.V.)
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk)
Diakonie Michaelshoven 0,5 Stelle (für Stadtbezirk
Rodenkirchen)
Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk
Lindenthal)
Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk
Nippes)
Die wesentlichen Aufgaben der Träger wurden aufeinander abgestimmt und wie folgt
vereinbart:
Forum für Willkommenskultur
Anregung und Beratung zur Gründung von Willkommensinitiativen
Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher
Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen
Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und zu
ehrenamtlicher Arbeit
Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher
Reflexionsangebote
Angebote zur Wertschätzung von ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten
24
31. Bericht Stand 31.12.2020
AK Muslimische Flüchtlingsarbeit
Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Muslimische Flüchtlingsarbeit
Informationen an die Mitgliedsvereine zu:
o bezirklichen und stadtweiten Strukturen
o Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder
o Bedarfen und Ressourcen der nicht muslimischen Akteure
o Informationen an die bezirklichen und stadtweiten Strukturen zu den
Ressourcen und Bedarfen der Mitgliedsvereine
neun bezirklich zugeordnete Träger:
Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweiligen Bezirk
Lotsendienste und Vermittlung von Ehrenamtlichen in Unterkünfte und
standortunabhängige Angebote
Unterstützung von Hauptamtlichen in den Unterkünften
Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken
Teilnahme an Arbeitskreisen und Runden Tischen
Wenn gewünscht, Ausrichten von Arbeitskreisen und Runden Tischen im Bezirk in
Absprache mit den Bürgerämtern
Herstellen einer Transparenz der bezirklichen Strukturen für ehrenamtliche Arbeit mit
Geflüchteten gemeinsam mit Bürgerämtern und dem Interkulturellen Dienst des
Amtes für Integration und Vielfalt
Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfen der ehrenamtlichen Arbeit mit
Geflüchteten und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren
Der Arbeitskreis „Standortübergreifende Unterstützung ehrenamtlicher Geflüchtetenarbeit“
tagt laufend alle drei Monate und zusätzlich bei Bedarf. Die Geschäftsführung liegt im Amt
für Integration und Vielfalt beim Kommunalen Integrationszentrum.
Teilnehmende sind die beauftragten Träger und die dort zu diesem Zweck Beschäftigten,
Vertretungen der Bürgeramtsleitungen und die bezirklichen städtischen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Vertretungen des Arbeitskreises Politik der
Willkommensinitiativen, Aktion Neue Nachbarn und die Leitung des Interkulturellen Dienstes
der Stadt Köln.
Die für 2020 geplante Veranstaltung des Arbeitskreises 9plus (Koordinationsmitarbeitende
der Bürgerämter und Träger), des Forums für Willkommenskultur, des Arbeitskreises
Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln, des Arbeitskreises Politik der Willkommensinitiativen
und des KommunaIen Integrationszentrums für alle Akteure der ehrenamtlichen Arbeit für
Geflüchtete konnte bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden.
4.3 Weitere Projekte
Antirassismusarbeit
Die Stadt Köln fördert jährlich die Antirassismusarbeit von (Projekt-)Trägern mit aktuell
50.000 €. Die beiden Antidiskriminierungs‐Beratungsstellen von Caritas e.V. und
Öffentlichkeit gegen Gewalt (OEGG) e.V. werden mit aktuell ca. 65.000 € bezuschusst.
Ferner finanziert die Stadt Köln eine Hilfskraft zur Stärkung des „Forum gegen Rassismus
und Diskriminierung“.
Projekt „Integrationslotsinnen und‐ lotsen“
Fünf Kölner Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster
Treff) setzen rund 70 Lotsinnen und Lotsen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung
zum Beispiel zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu
Beratungsstellen ein. Nachfolgend für das DRK wurde zum 01.10.2020 eine Kooperation mit
dem „In Haus“ e.V. geschlossen.
Im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms konnten in 2020 städtische
Finanzmittel in Höhe von 33.000 € aus dem Integrationsbudget zur Verfügung gestellt
werden.
25
31. Bericht Stand 31.12.2020
Programm KOMM‐AN NRW
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat 2016 das
Programm KOMM‐AN NRW zur Förderung der Integration von Geflüchteten und
Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements in der Hilfe für Geflüchtete mit folgenden Bausteinen aufgelegt:
I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA)
Das Kommunale Integrationszentrum Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine
Festbetragsfinanzierung für bis zu zwei Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung,
Vernetzung und Qualifizierung.
Aus Teil II erhält Köln knapp 390.000 € pro Jahr für „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“
für die:
A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von
Ankommenstreffpunkten
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und
Begleitung
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations‐ und Wissensvermittlung
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der
Begleitung ihrer Arbeit, die zum Beispiel an Willkommensinitiativen, Kirchen‐ und
Moscheegemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige freie Träger,
Institutionen und Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln in voller Höhe
weitergeleitet werden.
Das Interesse von Initiativen und Trägern an den Mitteln ist in Köln weiterhin groß. In 2020
wurden 80 Initiativen und Organisationen unterstützt. Dies ist die bislang höchste Zahl an
Drittmittelempfängern und Drittmittelempfängerinnen in der Geschichte des
Förderprogramms. Zunehmend profitieren auch Migrantenorganisationen von KOMM-AN
NRW. Deren Anteil unter den Zuwendungsempfängern und Zuwendungsempfängerinnen hat
mit 37% einen neuen Höchstwert erreicht. Dies spiegelt den immer höher werdenden Anteil
an bürgerlichem Engagement unter den Kölnerinnen und Kölnern mit internationaler
Familiengeschichte wider.
Teil III stärkt die Integrationsagenturen bei ihren Aktivitäten in den nachfolgenden Themen‐
und Handlungsfeldern:
Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen
Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus,
Islamfeindlichkeit und Diskriminierung
Konfliktmediation, zum Beispiel in den Stadtteilen
Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, zum Beispiel
Lücken der Angebote und Leistungen für die Integration von Geflüchteten zu
identifizieren und zu schließen
Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge unter anderem im Hinblick auf
interkulturelle Kompetenzen und Hintergrundinformationen zu Fluchtursachen
5. Integration
Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis.
Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer,
Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen
Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit
26
31. Bericht Stand 31.12.2020
und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten sowie mit
verschiedenem Bildungsstand.
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich individuell und divers und muss als solche
betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in
die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet.
Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, in
der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch
über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildetes Fachpersonal
(Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen)
wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von
ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren erfolgt.
5.1 Integrationsauftrag
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen
und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu
Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert
den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes
Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet
werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem
Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittlern besonders wichtig.
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und
in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln.
Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln.
5.2 Bleiberechtsperspektive
Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet mit zahlreichen Daten zur Entwicklung des
Aufkommens an Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen Status in einem eigenen
ausführlichen Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2020.
5.2.1 Asylsuchende
Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln innerhalb eines Jahres:
Jahr
Zahl
zugewiesener
Asylsuchender
2013 907
2014 1.963
2015 6.975
2016 8.730
2017 805
2018 734
2019 1.492
2020 673
27
31. Bericht Stand 31.12.2020
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag:
Jahr
Personen mit
Aufenthaltsgestat
tung zum Stichtag
31.12.
2013 1.263
2014 2.299
2015 7.765
2016 9.360
2017 5.593
2018 4.969
2019 4.379
2020 2.033
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
5.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen
Im Jahr 2020 haben 1.071 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt
eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Dies ist eine deutliche Verringerung
gegenüber dem Vorjahr.
Das Phänomen der angestiegenen unerlaubten Einreisen von Menschen aus den
Westbalkanstaaten in den Herbst- und Wintermonaten konnte Ende 2020 nicht festgestellt
werden. Im vierten Quartal 2020 betrug die Zahl der registrierten unerlaubten Einreisen
lediglich 260 Personen (Vorjahr 519 Personen). Diese Zahlen ergeben sich in erster Linie
durch die weltweit vorherrschende Pandemielage mit dem Virus COVID-19. Der
eingeschränkte Flugverkehr, die zeitweise vorhandenen innereuropäischen
Grenzschließungen sowie die Ungewissheit der Pandemielage innerhalb Deutschlands,
lassen den Grund für die geringeren Einreisezahlen vermuten.
Das Zuweisungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg von unerlaubt Eingereisten gem. §
15a AufenthG, welches durch Erlass vom 26.11.2019 überarbeitet und angepasst wurde,
konnte trotz Pandemielage weitestgehend komplikationslos über die
Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum fortgeführt und vollzogen werden.
Jahr Entscheidungen des BAMF
Anerkennungen Ablehnungen
2015 765 1.122
2016 1.959 4.720
2017 2.044 2.537
2018 828 877
2019 626 210
2020 754 228
28
31. Bericht Stand 31.12.2020
Jahr Zahl unerlaubt
Eingereister
2013 1.286
2014 2.957
2015 3.957
2016 2.126
2017 1.841
2018 3.560
2019 2.201
2020 1.071
5.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen
In Köln lebten zum Stichtag 31.12.2020 rund 6.000 Personen im Status der Duldung. Die
Duldungsgründe wurden im Ausländerzentralregister (AZR) neu strukturiert. Die aktuellen
Duldungen wurden und werden derzeit weiter sukzessive (jeweils bei Vorsprache der
geduldeten Person) in die neue Zuordnung überführt.
Duldungsgründe Anzahl
Geduldeter
fehlende Reisedokumente 1.898
sonstige Gründe 1.872
familiäre Bindungen 1.022
medizinische Gründe 194
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder besonderes öffentliche Interesse 280
Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a 137
unbegleitete Minderjährige 42
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 10
völkerrechtliche oder humanitäre Gründe oder zur Wahrung politischer Interessen 5
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 6
Asylfolgeantrag 1
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 1
Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 2
Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 307
Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 242
Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 27
Gesamt 6.046
5.2.4 Projekt „Bleiberechtsinitiative“
Das Projekt Bleiberecht verfolgt die Zielsetzung, die Perspektiven von Menschen, die seit
mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, zu
verbessern und ihnen, wenn möglich, Existenzsicherheit zu geben.
Zurzeit werden 1007 Geduldete im Bleiberechtsprojekt geführt. Aktuell befinden sich 322
Personen in interner sozialpädagogischer Beratung; 253 Projektteilnehmende werden von
den fünf Beratungsstellen der freien Träger betreut. Insgesamt konnten im Projekt 187 Titel
erteilt werden, davon 64 in 2020.
29
31. Bericht Stand 31.12.2020
Im September 2020 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlage Nr.1698/2020), das
Projekt „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ nach
zweijähriger Laufzeit dauerhaft fortzuführen. Die erfolgreich entwickelte Arbeitsweise soll
zukünftig fest in die Prozesse der Stadtverwaltung etabliert werden. Die Verwaltung wurde
beauftragt, zusammen mit den beteiligten Trägern des aktuellen Projektes dem Rat ein
verbessertes Konzept vorzulegen.
Ziel ist es, Menschen, die in Köln im ungesicherten Status der Duldung leben und eine
multidisziplinäre Beratung und Betreuung bedürfen, um sich sprachlich, sozial und
wirtschaftlich weiter zu integrieren, eine Perspektive zur Aufenthaltsverfestigung auch
unabhängig von der Voraufenthaltsdauer zu ermöglichen. Um die positiven Wirkungen der
Bleiberechtsinitiative auf Dauer zu sichern, sollen durch die Verwaltung deutlich mehr
Geduldete als bisher in das so weiter entwickelte Programm aufgenommen werden. Eine
entsprechende Vorlage wird den Gremien der Stadt Köln noch im ersten Halbjahr 2021 zur
Entscheidung vorgelegt.
5.3 Kinder- und Jugend
Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie
verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer, der um Hilfe bittet, vorläufig in
Obhut zu nehmen und darüber hinaus den geflüchteten Familien und ihren Kindern die
vorhandene örtliche Jugendhilfeinfrastruktur zu eröffnen.
Auf Anregung des Integrationsrates wird hier auf das entsprechende Berichtswesen des
Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern
verwiesen.
5.3.1 Präventive Kinder- und Jugendhilfe
Auf Basis der bestehenden Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der
präventiven Kinder- und Jugendhilfe wurden entsprechende Angebote für Kinder und
Jugendliche aus geflüchteten Familien und Zuwanderungsfamilien geschaffen. Hierfür
stehen Finanzressourcen aus den Integrationsmitteln des Haushaltes zur Verfügung, die von
anerkannten Trägern der Jugendhilfe für integrationsfördernde Maßnahmen und Projekte
abgerufen werden können.
Wesentlich ist hier die Schaffung von niederschwelligen Freizeit-, Sport- und
Gruppenangeboten sowie von bedarfsorientierten Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Die Förderung eines verträglichen sozialen Miteinanders sowie die Förderung interkultureller
Kompetenzen aller Teilnehmenden sind sowohl bei allen Planungen als auch bei den
Angeboten von zentraler Bedeutung. Mit dem informellen Bildungsauftrag der offenen
Kinder- und Jugendarbeit ist die jeweilige Jugendeinrichtung im Sozialraum verortet und
kann von dort aus im jeweiligen Einzugsbereich eine hohe Integrationsleistung erbringen.
Synergieeffekte ergeben sich durch die Kooperation mit dem Amt für Schulentwicklung durch
die „Kulturrucksack“-Projekte, die in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
durchgeführt werden, sowie mit dem Sportamt im Bereich der vereinsgebundenen
Sportangebote.
Für das Jahr 2020 sind insgesamt 79 Anträge von 41 anerkannten Jugendhilfeträgern für
Integrationsmaßnahmen gestellt worden, um Kinder und Jugendliche mit Flucht- und
Zuwanderungshintergrund in die Offene Kinder- und Jugendarbeit einzubinden.
Viele der niederschwelligen Freizeitangebote, die vor allem in Jugendeinrichtungen, aber
auch in mobiler und aufsuchender Form auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor und in
Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt werden, sind Fortsetzungsmaßnahmen, die
bereits in den Vorjahren erfolgreich gestartet sind. Die Angebote aus vielfältigen Bereichen,
wie Spiel, Sport, Musik, Malen und Gestalten, Computer, Kochen, Stadterkundungen und
Ferienmaßnahmen werden möglichst zusammen mit einheimischen Kindern und
Jugendlichen durchgeführt.
30
31. Bericht Stand 31.12.2020
Einige Angebote haben einen genderspezifischen Schwerpunkt und richten sich gezielt an
Mädchen und junge Frauen, Jungen und junge Männer sowie an LSBTI-Jugendliche und
junge Erwachsene, um deren spezifische Bedarfe abdecken zu können. Wichtiger
Bestandteil vieler Angebote ist sowohl die gezielte Kontaktaufnahme zu Mitarbeitenden,
Eltern sowie Kindern und Jugendlichen in den Unterkünften für Geflüchtete, als auch die
Wegbegleitung von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zum jeweiligen
Veranstaltungsort. Diese flankierenden Maßnahmen tragen erheblich zum Gelingen einer
erfolgreichen gesellschaftlichen Teilhabe bei.
Charakteristisch für 2020 sind die Kreativität und das hohe Engagement, mit denen sich eine
große Anzahl der Jugendhilfeträger digitale Wege und Möglichkeiten erschlossen und diese
weiterentwickelt haben, um mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu bleiben und ihre
Angebote trotz der massiven, Corona bedingten Einschränkungen durchführen zu können.
5.3.2 Kinderbetreuung
Um geflüchtete Familien, die noch nicht sofort mit einem Kita-Platz versorgt werden können,
einen Übergang zu ermöglichen, haben Träger, unter anderem von Kindertagesstätten in
Köln, Landesmittel für sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Mit einem Gesamtvolumen
von rund 1,9 Mio. € wurden auf diesem Weg in 2020, laut vorläufiger Maßnahmenplanung
des Landesjugendamtes, insgesamt 57 Maßnahmen (Eltern‐Kind‐Gruppen, Angebote in
Kooperation mit Familienzentren, mobile Angebote oder Spielgruppen) finanziert. Für 2021
wurden bereits 49 Projekte in Höhe von ca. 1,7 Mio. € beantragt.
Weitere Projekte sind darüber hinaus bereits in Planung und werden voraussichtlich im
ersten Quartal 2021 beantragt. Nach der Auswertung für das Jahr 2020 konnten trotz der
Corona-Pandemie rund 600 Kinder in den Projekten betreut werden. Etwas mehr als ein
Drittel der Familien lebt in Privatwohnungen.
2020 konnten zudem durch das geschaffene und wachsende Netzwerk der Koordination
„Stufenkonzept frühe Bildung/Flüchtlingskinder“ 101 Kinder additiv zu der regulären
Betreuungsplatzvergabe der Stadt Köln in Kindertagesstätten in freier wie auch in städtischer
Trägerschaft übergeleitet beziehungsweise vermittelt werden. Sechs Kinder konnten
vorübergehend an eine alternative Betreuungsform und weitere fünf Kinder in Projekte
frühkindlicher Bildung mit dem Fokus Vorbereitung auf die Schule übergeleitet werden.
Insbesondere im Bereich der Vorschulkinder und möglichen Schulrückstellungen nehmen
immer mehr Grundschulen, Schulsozialarbeiter und andere involvierte Fachkräfte Kontakt zu
der Koordination Stufenkonzept frühe Bildung/Flüchtlingskinder auf.
5.3.3 Familienbegleitende Angebote
Der Interkulturelle Dienst ist ein Bereich im Amt für Integration und Vielfalt. Örtlich ist er
weiterhin in den neun Bezirksrathäusern ansässig und dabei in allen relevanten Netzwerk-
und Kooperationsstrukturen eingebunden. Er bietet in den Bezirken umfassende Beratung
für Geflüchtete an und versteht sich als Brücke und Wegweiser zu weiteren und
spezialisierten Angeboten des Regelsystems. Bedarfsorientiert initiiert der Interkulturelle
Dienst im Stadtbezirk Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte mit
folgenden Schwerpunkten:
integrationsfördernde Bildungs- und Freizeitangeboten zur Erweiterung persönlicher,
sozialer und interkultureller Kompetenzen
Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule,
Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit und andere
Sprachförderangebote sowie Alphabetisierung für Geflüchtete und Zugewanderte, die
keinen Zugang zu Integrationskursen haben
Stärkung der Eltern durch niederschwellige Mütter– oder Elterngesprächskreise,
Vätergruppen, Familiencafés und vieles mehr zu alltagsrelevanten Themen und zur
sozialen Orientierung im Stadtteil
31
31. Bericht Stand 31.12.2020
Einsatz von Stadtteilmüttern, Integrationslotsen, Sprach- und Kulturmittlern,
Dolmetschern zur Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende
Regelangebote
Gesundheitsvorsorge in Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen
Vorschulförderung für Kinder, interkulturelle Spielgruppen, soziale Gruppenarbeit,
Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, Kinderbibliothek und anderes
Schulbegleitende Hilfen für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder nicht
ausreichend vorhanden sind
Freizeit– und kulturpädagogische Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins
und Empowerments
Die Angebote finden in den Außenstellen des interkulturellen Dienstes, in Unterkünften für
Geflüchtete und sozialen Einrichtungen statt und werden überwiegend in enger Kooperation
mit den freien Trägern im Stadtbezirk durchgeführt.
5.4 Wohnungssituation
Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft, ist der Umzug in
eine „normale“ Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern
Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten.
5.4.1 Auszugsmanagement
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“,
welches Geflüchtete in eigene Privatwohnungen vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat
die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der
Durchführung beauftragt.
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe
übernommen worden. Im Zuge dessen ist eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger
zugesichert worden. Die verbleibenden vier Stellen sind auf zwei Jahre befristet.
Mitte 2019 wurde eine Auswertung der zurzeit befristeten vier Stellen seitens des Amtes für
Wohnungswesen durchgeführt. Das Amt für Wohnungswesen fordert diesbezüglich ein
monatliches Controlling diverser Daten von den Trägern ein (Anzahl der vermittelten
Wohnungen, Anzahl Beratungsgespräche, Zahl aktiver Akquise, Maßnahmen
Öffentlichkeitsarbeit und weiteres.).
Das Ergebnis wurde den politischen Gremien in einem eigenen Berichtswesen vorgelegt und
zur Fortführung des erfolgreichen Projektes die Verlängerung der Finanzierung der vier
befristeten Stellen für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021 beschlossen.
Eine Verwaltungsmitarbeiterin ist als Koordinatorin mit einer Vollzeitstelle für das
Auszugsmanagement tätig. Die Aufgaben umfassen u.a. die enge Zusammenarbeit mit den
städtischen Sozialarbeitern im Bereich der Geflüchteten und den Trägern des
Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem
Jobcenter Köln. Sie koordiniert beispielsweise Anfragen zu Freistellungen,
Kautionsübernahmen, Mietübernahmen und Sicherheitsleistungen. Zudem ist sie die
Ansprechpartnerin gegenüber der Bürgerschaft und den ehrenamtlichen Akteuren.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Zusammenarbeit und der regelmäßige
Austausch mit der GAG Immobilien AG. Diese stellt im Jahr etwa 100 Wohnungen für
geflüchtete Menschen zur Verfügung und ist somit ein wichtiger Partner des Projekts. Der
Ausbau weiterer Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften wird angestrebt.
Darüber hinaus wird durch Bauherren wie z.B. der GAG Immobilien AG alternativ auch für
Geflüchtete ohne Wohnberechtigungsschein entsprechender Wohnraum geschaffen. Die
ersten dieser Wohnungen wurden im November 2018 fertiggestellt.
32
31. Bericht Stand 31.12.2020
Fallzahlen:
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen
2018 426 144
2019 (bis 30.06.) 371 132
2020 407 130
In der Vergangenheit haben sich die in Köln ehrenamtlich tätigen Akteurinnen und Akteure
oftmals mehr fachliche und personelle Unterstützung gewünscht. Die Erfahrung hat gezeigt,
dass ehrenamtlich Engagierte eine große Hilfe für die von ihnen betreuten Geflüchteten sind.
Ehrenamtlich tätige Menschen sind in ihren Stadtteilen sehr gut vernetzt und helfen den
Geflüchteten unter anderem dabei, Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen.
Daher wurde das Auszugsmanagement im August 2019 um die Komponente einer
erweiterten Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit ausgedehnt. Insbesondere stehen die
Träger den sogenannten Tandems (Geflüchtete in ehrenamtlicher Begleitung) bei der
Erledigung der Formalitäten zur Seite, sobald eine Wohnungsvermittlung in Aussicht steht.
Die Träger bieten neben offenen Sprechstunden und Beratungsgesprächen für Geflüchtete
im Tandem mit ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern in regelmäßigen
Abständen Workshops zu verschiedenen Themen an, die sich rund um die Wohnungssuche
drehen.
Mit dem erweiterten Konzept bringt die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre
Wertschätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck.
5.4.2 Wohnberechtigungsschein
Besonders Menschen, die auf einen Wohnberechtigungsschein angewiesen sind, können
sich auf dem freien Wohnungsmarkt oft nicht behaupten. Im Modell des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus ist der Eigentümer daher verpflichtet, Wohnungen für Menschen
mit Wohnberechtigungsschein anzubieten. Im Konzept der integrativen Belegung
(sogenannten „Drittelbelegung“) werden ebenfalls alle Personengruppen berücksichtigt, die
von Wohnungslosigkeit bedroht sind (siehe Kapitel 3).
Hierzu zählen auch Geflüchtete, die eine Bleiberechtsperspektive besitzen und deren
Aufenthaltsstatus geklärt ist. Häufig verfügen Sie jedoch nicht über die sozialen und
finanziellen Mittel, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt zu behaupten. Ein bedeutsamer
Schritt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine „normale“
Wohnung. Deshalb ist es wichtig, Wohnraum zu schaffen, der neben anderen auch für
diesen Personenkreis verfügbar gemacht werden kann.
5.4.3 Wegweiser Wohnen in Köln
Fragen zur Wohnungssuche, zum Mietvertrag, zu Nebenkosten oder zu Rechten und
Pflichten beantwortet die Broschüre „Wegweiser Wohnen in Köln“.
Sie ist in einfacher Sprache verfasst und in 17 Sprachen über einen QR-Code abrufbar, was
auch Geflüchteten ermöglicht, sich in dieser komplexen Materie zu orientieren. Mieterverein
Köln, städtische Stellen, Träger des städtischen Auszugsmanagements und ehrenamtlich
Engagierte in der Geflüchteten-Arbeit haben die Broschüre gemeinsam erstellt.
Sie ist verfügbar über http://ki-koeln.de/downloads/wegweiser-wohnen-in-koeln/
5.4.4 Integrationslotsinnen bzw. Integrationslotsen
Zur Unterstützung von geflüchteten Familien, die von der Unterkunft in eine eigene Wohnung
ziehen, bietet der Interkulturelle Dienst Hilfestellung durch Beratung und gezielten Einsatz
von Integrationslotsen und Integrationslotsinnen zur Orientierung im neuen Stadtteil an.
Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf werden vom Amt für Wohnungswesen, den
33
31. Bericht Stand 31.12.2020
Trägern der Sozialen Arbeit oder Willkommensinitiativen auf das freiwillige Angebot des
Interkulturellen Dienstes aufmerksam gemacht. Hauptthemen sind hierbei Vermittlung und
Begleitung in Angebote des Regelsystems aus den Bereichen Kita, Schule, Gesundheit,
Erziehung, freizeitpädagogische Angebote und vieles mehr.
5.4.5 Welcome Walks und Einzelveranstaltungen
In Kooperation mit der Kölner Freiwilligen Agentur wird seit Mitte 2017 durchschnittlich
einmal im Monat ein Einführungs-Workshop mit interkulturellen Inputs für das Projekt
„Welcome Walk – Kölner Freiwillige und Geflüchtete treffen sich für
Willkommensspaziergänge durch die Stadt“ zentral im Studienhaus der VHS Köln am
Neumarkt durchgeführt. Die Resonanz war sehr zufriedenstellend.
Die Heterogenität der Teilnehmenden bezüglich Alter, Bildungshintergrund, Geschlecht und
Motivation bildete einen Querschnitt der Kölner Gesellschaft ab. Hintergrund des Projekts ist
die Herausforderung der Gewinnung von teilnehmenden Kölner Freiwilligen, damit Dialog-
und Austauschmöglichkeiten auf persönlicher Ebene sowie das Einleben in eine neue
Umgebung gefördert werden können. Für Freiwillige bietet dies oftmals eine neue
interkulturelle Erfahrung, auf die der kompakte und professionelle interkulturelle
Qualifizierungsworkshop eingeht. Nach wie vor haben auch viele Geflüchtete in Köln großes
Interesse an der Fortführung des Projekts. So wurden sie auch in 2020 wieder in Begleitung
mit den Einführungs-Workshops angeboten.
5.5 Arbeitssituation
Im ersten Halbjahr des Jahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung des Integration Point des
Jobcenter Kölns und der Agentur für Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Beratung und
Vermittlung von neuzugereisten Geflüchteten.
Zum 01.06.2020 ist das Jobcenter aus den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit am
Butzweilerhof ausgezogen. Die Kundinnen und Kunden des Jobcenters mit
Fluchthintergrund werden nun in den Standorten beraten, die für den jeweiligen Stadtteil
(oder im Fall des Geschäftsbereichs U25, die Altersgruppe) zuständig sind. Dies verbessert
die örtliche Erreichbarkeit. Neben den Leistungen zum Lebensunterhalt, werden nun auch
hier die Fragestellungen rund um den Themenkomplex Integration in den Arbeitsmarkt
geklärt. Durch interne Informationsplattformen, Schulungsformate und die Benennung von
Integrationsfachkräften mit einem Arbeitsschwerpunkt „Flucht“, bleibt die
Beratungskompetenz erhalten.
Seit Beginn der Pandemie hat sich die Arbeit des Jobcenters insgesamt verändert.
Persönliche Kontakte erfolgen ausschließlich terminiert. Das Jobcenter ist nur nach
Anmeldung (schriftlich, telefonisch, online) persönlich erreichbar. Beratungsgespräche finden
zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Jobcenters vor allem telefonisch statt. Eine Terminvergabe für Präsenzberatung ist jederzeit
möglich. Diese Gespräche finden in Beratungsbüros statt, welche in jedem Standort
eingerichtet wurden. In diesen Büros können sich Kundinnen und Kunden sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher fühlen. Die Einhaltung der Infektionsschutzrichtlinien
ist hier möglich. Um eventuelle Sprachbarrieren beim telefonischen Kontakt zu überwinden,
kann auch während eines laufenden Beratungsgesprächs eine Dolmetscherhotline dazu
geschaltet werden. Dies funktioniert unkompliziert und ist auch datenschutzrechtlich geprüft.
Um geflüchtete Menschen mit Leistungsbezug bedarfsgerecht zu fördern, nutzt das
Jobcenter Köln möglichst alle arbeitsmarktpolitischen Angebote. Auch die Laufzeit der im
Vorjahresbericht vorgestellten Maßnahme „Alles aus einer Hand“ wurde im Oktober um ein
Jahr verlängert. Das Netzwerk CHANCE+, dessen Koordination im Jobcenter Köln
angesiedelt ist, bietet Geflüchteten ebenfalls weiterhin intensive Betreuung an. Für die
Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse arbeitet das Jobcenter mit dem IQ
Netzwerk NRW zusammen.
Nachdem die Angebote der Deutschförderung auf Grund der Pandemie zwischenzeitlich
unterbrochen waren, nahmen im Herbst 2020 wieder 870 Kundinnen und Kunden des
34
31. Bericht Stand 31.12.2020
Jobcenters an Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
teil. Weitere 887 besuchten Kurse der berufsbezogenen Deutschförderung.
Auch die enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit besteht fort. Die gemeinsame
monatliche Veranstaltung für ehrenamtlich Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten ist nach
Covid19-bedingter Unterbrechung als Telefonkonferenz wiederaufgenommen worden. Der
diesjährige Start des unter Federführung der Agentur durchgeführten Angebots „EQ plus
Deutsch“, in dem Menschen mit Fluchthintergrund durch eine Einstiegsqualifizierung auf eine
Ausbildung vorbereitet werden, musste allerdings auf Grund der Pandemie abgesagt
werden. Die Durchführung ab Sommer 2021 wird angestrebt, sofern das
Infektionsgeschehen dies zulässt.
Bislang liegen keine ausreichenden Daten vor, um sämtliche Auswirkungen der Covid19-
Pandemie auf den Kölner Arbeitsmarkt nachzuvollziehen. Erste bundesweite
Untersuchungen zeigen jedoch, dass Menschen mit Fluchthintergrund in erheblichem Maße
betroffen sind. Unter den Beschäftigten aus den häufigsten Asylherkunftsländern sind
besonders viele in stark betroffenen Branchen, wie der Arbeitnehmerüberlassung oder dem
Gastgewerbe, tätig. Hinzu kommen Faktoren, die gerade während der ersten Monate der
Pandemie in Verbindung mit §23 des Kündigungsschutzgesetzes Entlassungen begünstigt
haben: Dazu gehören die tendenziell kürzere Unternehmenszugehörigkeit, sogenannte
„atypische“ Beschäftigungsverhältnisse (Zeitarbeit, Teilzeit- und geförderte Beschäftigung),
gerade zu Beginn der Erwerbsbiographie in Deutschland sowie die Anstellung bei kleineren
Betrieben.
Im November 2020 waren beim Jobcenter Köln 7.317 Menschen im Kontext von
Fluchtmigration arbeitsuchend gemeldet, das entspricht 11,1% aller zu diesem Zeitpunkt
arbeitsuchend gemeldeten Kölnerinnen und Kölner. Es handelt sich um einen Rückgang um
670 Personen gegenüber November 2019. Von den Arbeitsuchenden waren 4.148 arbeitslos
gemeldet – ein Anstieg um 705 Personen gegenüber dem Vorjahresmonat.
Rechtskreisübergreifend (Agentur und Jobcenter) wurden 8.470 Arbeitsuchende im Kontext
von Fluchtmigration gezählt (8,7% aller Arbeitsuchenden), darunter 4.829 Arbeitslose (8,4%
aller Arbeitslosen).
Im August 2020 waren in Köln 10.267 Personen im Fluchtkontext als erwerbsfähige
Leistungsberechtigte gemeldet, ein Anstieg um 591 Personen im Vergleich zum
Vorjahresmonat liegt vor. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (3.380
Personen), Irak (2.882) und Afghanistan (918). Bei der Aufteilung nach Geschlecht und Alter
sind kaum Veränderungen zu verzeichnen: Weiterhin sind 44% der leistungsberechtigten
Geflüchteten weiblich; 25% sind jünger als 25 Jahre, d.h. ein Prozentpunkt weniger als im
Jahr 2019.
Von Januar bis einschließlich August 2020 konnten 1.298 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund in den Arbeitsmarkt integriert werden; das sind
193 weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres und 20 mehr als 2018. Unter den
erfolgten Integrationen befinden sich auch 174 Ausbildungsaufnahmen Geflüchteter. Hierbei
ist zu beachten, dass die Besetzung von Ausbildungsplätzen dieses Jahr auf Grund der
Pandemiesituation deutlich später im Jahr stattgefunden hat, als dies normalerweise der Fall
ist.
5.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)
Das Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) richtet sich an
Menschen, die eine positive Bleibeperspektive haben. Teilnehmen können Personen, die
bereits einen Integrationskurs abgeschlossen haben und / oder bereits Deutsch auf dem
Niveau B1 sprechen sowie Personen, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht
haben und einen Sprachkurs auf dem Eingangsniveau A1 und A2 benötigen.
Ebenfalls richtet sich das Programm an Personen, die arbeitsuchend oder arbeitslos
gemeldet sind und einen Migrationshintergrund haben, sowie an Bürgerinnen und Bürger der
EU und Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Angebot der Volkshochschule Köln (VHS
Köln) sind die Basismodule B2 und C1 sowie die Spezialmodule B1 enthalten.
35
31. Bericht Stand 31.12.2020
Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland
abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren
oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezialmodule in den Bereichen
Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe / Technik an. Diese
dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse, dem Erwerb der
berufsfeldspezifischen Fachsprache.
Seit September 2019 führt die VHS Köln den zweiten Berufssprachkurs mit dem Ziel B2 im
Rahmen des Modellprojekts „EQ plus Sprache“ durch. Die Einstiegsqualifizierung (EQ)
wendet sich an junge Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete mit guter
Bleibeperspektive. Während der Einstiegsqualifizierung und der anschließenden Ausbildung
erhalten die Teilnehmenden bei Bedarf eine Ausbildungsduldung, sodass sie sich dadurch
ihren Aufenthalt für vier Jahre sichern.
Parallel zur Einstiegsqualifizierung (intensives, neunmonatiges Praktikum) im Betrieb,
besuchen die Teilnehmenden während der gesamten Laufzeit einen Sprachkurs in der VHS
Köln. Ziel ist es, die jungen Menschen auf eine betriebliche Ausbildung und den damit
verbundenen Berufsschulunterricht vorzubereiten. Einstiegsqualifizierung plus Sprache wird
in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Köln, der Regionalagentur Köln,
dem Integration Point, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stiftung und der
Handwerkskammer (HWK) durchgeführt. Die Teilnehmenden werden von der VHS Köln und
den Jugendmigrationsdiensten sozialpädagogisch begleitet.
Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte
Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend
wird eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Verweisberatung angeboten. In
Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im
Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese
Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung,
Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. Entsprechende Spezialmodule
enden mit einer berufsbezogenen telc Prüfung oder mit einer VHS Köln-internen
Abschlussprüfung.
2020 führte die VHS 25 DeuFö-Kurse durch (11 Basiskurse B2, 3 Basiskurse C1 und 4
Spezialkurse B1) sowie einen Berufssprachkurs B2 EQ plus Deutsch und einen Spezialkurs
für nichtakademische Heilberufe sowie zwei Kurse für Beschäftigte mit insgesamt 687
Teilnehmenden. 3 der in 2020 begonnenen Basiskurse B2 endeten erst 2021 aufgrund der
Corona-bedingten Unterbrechung.
5.5.2 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration
In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen
Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die
Volkshochschule Sprachkurse für Geflüchtete aus Ländern mit (ehemals) besonders hoher
Bleibeprognose (Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. Weiterhin dürfen den
Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a
Asylgesetz (AsylG) zugewiesen werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie
erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs-, Studien- oder Schulabschlüsse. Es werden keine
Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch
den Integration Point der Arbeitsagentur. Im Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020
wurden zwei Sprachkurse mit insgesamt 15 Teilnehmenden durchgeführt.
5.5.3. Landesinitiative Gemeinsam klappt`s – Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Im Fokus der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ stehen vor allem die
jungen zugewanderten Menschen, die bisher keinen oder einen nur sehr eingeschränkten
Zugang zu Förderungen der Regelsysteme wie SGB-II („Hartz-IV“) oder zu
Integrationskursen haben.
36
31. Bericht Stand 31.12.2020
Die Projektkoordination hat ein Gesamtpaket entwickelt, welches die vorhandene
Angebotsstruktur in Köln unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten mit der
Bedarfslage verknüpft. Die Stadtverwaltung arbeitet bei der Projektumsetzung mit
unterschiedlichen Experten und Expertinnen aus der Kölner Trägerlandschaft zusammen,
um für die bisher strukturell benachteiligte Zielgruppe eine erfolgsversprechende Perspektive
zu bieten.
Mit den folgenden sechs Förderbausteinen sollen die Bildungs-, Ausbildungs- und
Qualifizierungschancen junger zugewanderter Menschen bedarfsorientiert und nachhaltig
gestaltet werden:
1. Jobcoaching
2. Berufsbegleitende Qualifizierung (durch das BAMF)
3. Nachholen des Hauptschulabschlusses
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
5. Innovationsfonds
6. Teilhabemanagement (rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung/Case
Management)
Der Baustein 6 „Teilhabemanagement“ startete in Köln bereits im Februar 2020 unter dem
Projektnamen „KOKIP - Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender
Integrationsprozesse“. Aktuell beraten und unterstützen insgesamt vier Teilhabemanagende
über 120 junge Menschen aus dem Kreis derer mit Duldung und Aufenthaltsgestattung mit
dem Ziel der Integration in Sprache, Schulbildung, Ausbildung und Arbeit.
Aufgrund von Covid-19 wurde der zunächst vorgesehene Projektstart vom 01.07. auf den
01.09.2020 verschoben und die Projektlaufzeit bis zum 31.12.2022 verlängert. Trotz der im
Zusammenhang mit der Pandemie auftretenden Einschränkungen konnten die weiteren
Bausteine aus der Landesinitiative in Kooperation mit mehr als 20 Trägern der freien
Wohlfahrtspflege starten. Mittlerweile konnten mehr als 100 Menschen aus der Zielgruppe
erreicht werden die von den vielfältigen Angeboten profitieren. Dabei ist der Baustein 6
„Teilhabemanagement“ inzwischen eng mit den übrigen Bausteinen verzahnt und bietet
jungen Menschen neben den unterschiedlichen Angeboten auch eine engmaschige und
individuelle Hilfeplanung.
5.6 Einkommens- und Vermögenssituation
Über das Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen sollen vorrangig
Geflüchtete, die bereits über eigenes Einkommen verfügen, schnellstmöglich in
privatrechtliche oder öffentlich geförderte Wohnungen vermittelt werden. Die Anmietung
einer eigenen Wohnung trägt maßgeblich zu einer gelungenen Integration bei.
Für untergebrachte Geflüchtete, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen sind
und somit aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können, gilt bis zu
einem Umzug in eine selbst angemietete Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt die
Härtefallregelung.
Damit wird gewährleistet, dass die kostendeckende Nutzungsgebühr bei Erwerbseinkommen
nicht wieder zum ergänzenden Bezug von Sozialleistungen führt. Diese besondere Regelung
fördert damit das selbstständige und eigenverantwortliche Leben von berufstätigen
Geflüchteten.
Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Nutzungsgebührenbescheid in
Höhe der bis zum 31.01.2018 geltenden Gebühr rückwirkend zum 01.02.2018
(Gültigkeitsbeginn der Satzung) beziehungsweise ab dem Monat der Erwerbsaufnahme,
wenn diese erst nach Februar 2018 erfolgte. Voraussetzung für die Härtefallregelung ist ein
Nachweis der Erwerbstätigkeit durch Vorlage von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Diese
Nachweise sind alle sechs Monate vorzulegen.
37
31. Bericht Stand 31.12.2020
Mit Stichtag 31.12.2020 wurden 1065 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich
wie folgt auf:
genehmigt 804
aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt 97
wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 22
Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 116
zurückgezogen 2
Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 10
Antrag zur Genehmigung, Senkung beziehungsweise Bescheiderstellung 14
Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung mit Dritten 0
gesamt 1.065
5.7 Bildungssituation
Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen
Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der
Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen
sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen
alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der
allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen
Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht im
Rahmen einer Ausbildung.
5.7.1 Vorbereitungsklassen
Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln gemeldet sind,
erfolgt nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum die
Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine
geeignete Schule durch das Schulamt. An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte
Deutschfördergruppen, in denen die Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei
Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet werden. Im Bereich der Primar- und
Sekundarstufe I gilt grundsätzlich eine schulformunabhängige Beschulung. Kinder und
Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der Schulpflicht,
wenn sie Köln zugewiesen sind.
Ab 16 Jahren werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem Beratungsgespräch
im Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt durch die
Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse an einem Kölner Berufskolleg
zugewiesen.
Das Kommunale Integrationszentrum hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem
Schuljahr 2019 / 2020 den „strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige
Jugendliche ins deutsche Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren
übermittelt die Meldebehörde der Stadt Köln dem Kommunalen Integrationszentrum die
Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Alle
Jugendlichen erhalten eine postalische Einladung zu einem Beratungsgespräch zu
folgenden Themen:
Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem,
Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen an Kölner
Berufskollegs,
Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung.
Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 18 Sprachen
verlinkt.
Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche Anspruch auf
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der Familien
38
31. Bericht Stand 31.12.2020
während des Beratungsgesprächs im Kommunalen Integrationszentrum zur zusätzlichen
Lernförderung Deutsch angemeldet werden. Die zusätzliche Lernförderung ist eine
Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Bildung und Teilhabe,
dem Kommunalen Integrationszentrum und der Georg Lamers Sprachenschule.
Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrerinnen und Lehrer
(Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen
gekoppelt ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren
Familien benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Sprachförderung im Unterricht auch
intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den
sehr heterogenen Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der
Flucht oder im jeweiligen Herkunftsland gemacht haben.
Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen
Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur
Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung und
zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die
Schulaufsicht und Schulträger unterstützt.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die migrationsbedingt deutsche Sprachförderung
benötigen, kann die Schule einen entsprechenden Antrag auf Sprachfördermittel beim
Schulamt stellen. Die Beantragung und die Verwendung der Mittel liegen in der
Verantwortung der jeweiligen Schulleitung. In Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheiden
Schulen, ob sie Deutschfördergruppen einrichten oder die betreffenden Schülerinnen und
Schüler im Rahmen der Einzelintegration fördern. Generell gilt, dass alle Schülerinnen und
Schüler bei Bedarf Sprachförderung erhalten. Für eine migrationsbedingte Deutsch-
Förderung stehen Ressourcen im Rahmen der Integrationshilfen zur Verfügung.
Nachfolgende Zahlen umfassen alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen
sowie die für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum
Stand 31.12.2020:
Gesamt 131 Vorbereitungsklassen
Primarstufe 47 Vorbereitungsklassen und rd. 800 Plätze in Einzelintegration
Sekundarstufe I 84 Vorbereitungsklassen
Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt
rund 1460 Plätze. Davon entfallen 845 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 615 Plätze
auf den Primarbereich.
Zusätzlich werden ca. 400 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten
neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2019) zugewandert sind.
Neu zugereiste Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten,
sofern sie nach dem 01.08. zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen
Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration.
Die Zahl der neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten
Jahren gesunken. Die vorhandenen Plätze waren im Jahr 2020 unter dieser
Berücksichtigung ausreichend. Gegebenenfalls werden bedarfsgerecht weitere Klassen
eingerichtet oder geschlossen. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird
regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies
erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht, weil von
dort diese Stellen für zusätzliche Lehrkräfte, für neue Vorbereitungsklassen zur Verfügung
stellen müssen.
39
31. Bericht Stand 31.12.2020
Aktuell können alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zeitnah mit Schulplätzen
versorgt werden. Um dies sicherzustellen, war es erforderlich, dass an Schulen zum Teil
vorübergehend Fach‐ oder Ganztagsbetreuungsräume aufgegeben und für die Beschulung
der Vorbereitungsklassen genutzt werden müssen, da keine weiteren Raumkapazitäten im
Bestand vorhanden sind.
Angebot „Fit für mehr“
Seit dem 01.02.2017 können über das Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung des
Landes Nordrhein-Westfalen Geflüchtete im Alter von 16 bis 25 Jahren, die bisher noch
keine Möglichkeit hatten, ein anderes Angebot wahrzunehmen, dem Angebot „Fit für mehr“
zugewiesen werden. Die Zuweisungen erfolgen durch die Bezirksregierung.
Schulpflichtigen Geflüchteten, die mitten im Schuljahr nach Deutschland kommen und
deshalb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen können, wird damit
jeweils zum 01.08., 01.11., 01.02. und 01.05. ein zusätzliches Angebot gemacht. Die
Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer Internationalen
Förderklasse haben (keine 18 Jahre alt), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse
zum Schuljahreswechsel in eine Internationale Förderklasse übergehen. Eine Übersicht über
zusätzliche Bildungsangebote für 16-25- Jährige Neuzugewanderte ist hier zu finden:
http://ki-koeln.de/assets/50-Bildungsangebote-zugewanderte-07-2018-bfrei.pdf
Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskollegs) wurden im Schuljahr 2019/2020
insgesamt 149 Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum zur Einschulung in
folgenden Klassen beraten:
20 Internationale Förderklassen (IFK) mit unterschiedlichen Niveaustufen
sechs „Fit Für Mehr“ Klassen (FFM) zur unterjährigen Einschulung
vier Klassen für Schülerinnen und Schüler mit Alphabetisierungsbedarf
eine Internationale Förderklasse in Kooperation mit den Jugendwerkstätten in Teilzeit
zwei Klassen im Rahmen des Modellprojekts „Fit für mehr 18-25“ an Kölner
Berufskollegs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
einer Klasse im Modellprojekt „18/25 – Förderzentrum für Flüchtlinge mit
Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit“ zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach
Klasse 9
Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird auch in den Internationalen Förderklassen das
Berufsorientierungsangebot „Kein Abschluss ohne Anschluss - kompakt“ durchgeführt.
Das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) Köln hat gemeinsam mit dem
Regionalen Bildungsbüro, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Schulaufsicht ein
„Eckpunktepapier zur schulischen Integration von neuzugewanderten Kindern und
Jugendlichen“ erstellt. Hier werden neun zentrale Eckpunkte (u.a. Sprachfördergruppen;
Übergang in eine Regelklasse; Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II) aufgegriffen
und durch einen Ist-Zustand sowie Handlungsempfehlungen aufbereitet. Die
Bildungskoordination für Neuzugewanderte unterstützt die drei Institutionen bei der
Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen. Ein erster Bericht zur Umsetzung des ZMI-
Eckpunktepapiers erfolgte im Herbst 2019 (Vorlage 2484/2019). Der zweite Bericht wird im
Frühjahr 2021 erfolgen. Das ZMI und das Kommunale Integrationszentrum führen in den
Ferien das Landesprogramm für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II durch.
5.7.2 Bildungsprojekte
Folgende Projekte zum Beispiel der Kölner Freiwilligenagentur, des Kölner Flüchtlingsrates,
des Kommunalen Integrationszentrums, vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern,
sowie der VHS Köln konnten mittlerweile etabliert und teilweise verstetigt werden:
„Ehrenamtliche Patinnen und Paten für Flüchtlingskinder im Grundschulalter“
als kommunal gefördertes Projekt von Kölner Flüchtlingsrat und Kölner
Freiwilligenagentur. Die ehrenamtlichen Engagierten werden durch die beiden Träger
40
31. Bericht Stand 31.12.2020
während ihres 1-Jährigen Einsatzes professionell begleitet. Sie sind eng mit der
Schule und dem Elternhaus verbunden.
„Paten für jugendliche Flüchtlinge“ des Vereins Ceno e.V.
Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt
Köln Laufzeit: seit Mai 2014
Aktuelle Informationen finden Sie hier: http://zfl.uni‐koeln.de/prompt.html?&L=0
Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V.
Nach einer Verlängerung der Förderung durch das Land, in der das Projekt
entsprechend der Evaluationserkenntnisse angepasst wurde, konnte eine
Verstetigung durch kommunale Förderung ab 2020 erreicht werden. Der Rom e.V.
setzt drei Fachkräfte als Integrationslotsen und Begleiterinnen und Begleiter für
Kinder und Jugendliche und Ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von
schulischen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe
und andere ein. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Roma-
Zuwanderfamilien bieten sie Unterstützung an als Mediatorinnen und Mediatoren,
Übersetzerinnen und Übersetzer und als sozialpädagogische Begleitung.
Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittlerinnen und Integrationsmittlern
Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines
gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach‐ und Integrationsmittlerinnen
und Integrationsmittlern vor. Aus dem Integrationsbudget werden seit Ende 2015
jährlich 200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das Angebot wird sehr
gut genutzt und in vollem Umfang finanziell ausgeschöpft.
Professionelle Sprach- und Integrationsmittlung in AOSF-Verfahren
Anders als im städtischen Sprachmittlerpool (s.o.) werden im Rahmen des AO-SF-
Verfahren in Kölner Schulen zertifizierte Sprach- und Integrationsmittlerinnen und
Integrationsmittler bei Gesprächen mit (neu) zugewanderten Familien hinzugezogen.
Das Projekt läuft in Kooperation mit bikup GgmbH und wird durch die
RheinEnergieStiftung Familie finanziert. Kontakt und zur Terminvereinbarung unter
https://www.bikup.de/bikup-sprachmittlerpool/
Kulturrucksack NRW
In Zusammenarbeit mit dem Land NRW fördert die Stadt Köln Projekte für sozial
benachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, um ihnen
Zugangswege zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Von daher sind Kinder und
Jugendliche mit Fluchterfahrung immer willkommen.
Einzelne Projekte werden hier kurz vorgestellt:
Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft Loorweg in Köln-Zündorf
entwickelten unter Anleitung des Theater ImPuls e.V. im Jugend- und
Gemeinschaftszentrum Grengel ein eigenes Theaterstück zum Thema
„Kinderechte“.
Der Kölner Spielecircus e.V. bot Kindern und Jugendlichen aus der
Notunterkunft in Neuehrenfeld die Möglichkeit in der Kinder- und
Jugendeinrichtung „Offene Tür St. Anna“ verschiedene Percussion-
Instrumente sowie die Klangerzeugung mit dem eigenen Körper (Body
Percussion) kennenzulernen und zusammen zu musizieren.
Ebenfalls der Kölner Spielecircus e.V. bot 10 Kinder und Jugendliche aus der
Unterkunft An den Gelenkbogenhallen in Köln-Deutz die Möglichkeit an dem
Projekt „Orientalische Nächte“ des Kölner Spielecircus in der Kinder- und
Jugendeinrichtung TeeNTown teil zu nehmen. Sie tauchten im Rahmen des
Projektes in die märchenhafte Welt des Orients ein und präsentierten hierzu
ein Theaterstück mit 18 weiteren Besucherinnen und Besuchern der Kinder-
und Jugendeinrichtung.
41
31. Bericht Stand 31.12.2020
Weitere Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft An den
Gelenkbogenhallen in Köln-Deutz konnten durch das Projekt „"Ohne Worte!" -
Bewegendes Theater ohne Sprache“ erreicht werden, das direkt in der
Unterkunft selbst stattfand. 26 Kinder und Jugendliche erarbeiteten hier unter
Anleitung des Kölner Spielecircus ein Bewegungstheaterstück, das zum
Projektabschluss Zuschauern präsentiert wurde.
Kinder und Jugendliche aus der Unterkunft Rather Kirchweg in Neubrück
führten zusammen mit weiteren Projektteilnehmerinnen und
Projektteilnehmern ein Tanzstück zum Thema „Maskentanz“ im ENBE –
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Neubrück auf. Das Projekt wurde von
den Tanzkünstlerinnen und -pädagoginnen Nicola Belker und Stefanie
Schwimmbeck geleitet.
Auch an dem Radioprojekt „KURUX - Nachwuchsreporter berichten von
Kulturveranstaltungen in ihrem Stadtteil“ des jfc Medienzentrums e.V. wirkten
Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung mit und produzierten im
Jugendhaus TREFFER Radiobeträge für das Jugendradio des
Kulturrucksacks NRW.
Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln
LESEMENTOR Köln engagiert sich für die gezielte Einzelförderung von Kindern und
Jugendlichen, die den Spaß am Lesen nicht kennen, aus eigenem Antrieb keinen
Zugang zu Büchern finden und Probleme beim Sprach- und Textverständnis haben.
Besonders wirkungsvoll ist das Konzept der individuellen, langfristigen 1:1
Lesepartnerschaft zwischen einem Kind und seiner Lesementorin beziehungsweise
seinem Lesementor.
Seit 2010 bringt die VHS Köln ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit
Jugendlichen zusammen. Hier erhalten die Teilnehmenden grundlegende
Informationen zum Lesen lernen, zur Lesemotivation und zur Gestaltung der ersten
Mentorenstunde mit geflüchteten Kindern. Sie trainieren dadurch ihre interkulturellen
Kompetenzen und bekommen Tipps für die Praxis.
Die Initiative LESEMENTOR Köln ist eine Kooperation der Lernenden Region,
Netzwerk Köln e. V., der VHS Köln, der Sparkasse Köln (SK) Stiftung Kultur und des
Büros für Bürgerengagement der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
talentCAMPus
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum
hat die VHS Köln den talentCAMPus in den ersten beiden Wochen der Sommerferien
2020 wieder durchgeführt. Auszubildende der Stadt Köln wurden freigestellt und
haben das Projekt engagiert unterstützt.
Der talentCAMPus hat sich 2020 wieder an Kinder und Jugendliche aus
verschiedenen Herkunftsländern im Alter von 10 – 14 Jahren gewandt. Dazu
gehörten auch Kinder und Jugendliche, die nach wie vor in Unterkünften für
Geflüchtete untergebracht sind und die noch keiner Schule zugewiesen wurden. Auch
wenn die Zahlen, der in den Unterkünften lebenden zurückging, konnte durch eine
aktive Ansprache von Schulen, erneut die Zielgruppe gut erreicht werden. Ziel war es,
Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen,
sie an Empowerment – Programmen teilhaben zu lassen und auch im Hinblick auf die
deutsche Sprache zu fördern.
2020 konnte - pandemiebedingt - nur die Hälfte der sonst üblichen
Teilnehmendenzahl angemeldet werden. Etwa 100 Kinder und Jugendliche nahmen
in 2020 teil, davon die Mehrheit aus Syrien, Irak und Afghanistan.
Es wurden 16 parallel laufende Workshops durchgeführt, mit einer jeweils kleinen
Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Der Kochkurs war ein digitales Online-
Angebot, alle anderen Workshops fanden vor Ort an der Gesamtschule am
42
31. Bericht Stand 31.12.2020
Rendsburger Platz statt. Eine Abschlusspräsentation konnte wegen der Pandemie
nicht stattfinden, stattdessen gibt dieser Film einen ausführlichen Einblick in den
Talencampus: talentCAMPus Film 2020.
Workshops für Geflüchtete und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe
Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören!
Die Integration von Geflüchteten gehört zu den herausragenden gesellschaftlichen
Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle
zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr‐ und
Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Geflüchtete zu informieren und
zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte
Medienprodukte Stigmatisierungs‐ und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken.
Eltern mischen mit – Mitwirken heißt verändern
Neben 11 weiteren Städten und Kommunen in NRW wurden im Jahr 2020 erstmalig
auch in Köln mehrsprachige Eltern-Moderatorinnen zum Thema Elternmitwirkung im
deutschen Bildungssystem geschult und auf die Durchführung von
Elternveranstaltungen vorbereitet Das Projekt läuft in Kooperation mit dem
Elternnetzwerk NRW. https://ki-koeln.de/projekte/eltern-mischen-mit/
5.7.3 Bildungslotsen bzw. Bildungslotsinnen
Im Rahmen des vom Land geförderten gesamtstädtischen Programms „Kinderstark“ –
Kommunale Präventionsketten, wurde in 2020 das aufsuchende Projekt der Bildungslotsen
entwickelt. Zielgruppe sind geflüchtete Kinder aus den Unterkünften, die in Zeiten von
Corona keinen oder einen erschwerten Zugang zu digitalen Medien haben und hierdurch
erschwert am digitalen Unterricht teilnehmen können.
In enger Kooperation mit den Schulen soll hier der gleichberechtigte Zugang zu Bildung
erleichtert werden. Im jeweiligen Bezirk wurden Bedarfe und passende freie Träger der
Jugendhilfe für die Durchführung des Projektes ausfindig gemacht.
Die Träger wurden mit mobiler Technik ausgestattet und setzen auf Honorarbasis
Bildungslotsen ein, die aufsuchend eine Brücke herstellen zwischen den Eltern und Kindern
in der Unterkunft und der jeweiligen Schule. Durch gezielte Förderung der Kinder in Bezug
auf die Einführung in die digitale Technik liegt der Fokus auf Nachholen von
Unterrichtsinhalten und Begleitung von Hausaufgaben.
5.7.4 Integrationskurse bei der VHS Köln
Die rechtliche Prüfung von Integrationsmaßnahmen für alle neuzugewanderten Personen
nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung
obliegt im Amt für Integration und Vielfalt der Abteilung „164-Integrative Sprach- und
Integrationsförderung“.
Geprüft werden zum einen die individuellen Sprachfördermaßnahmen nach der Einreise in
das Bundesgebiet, aber auch das Feststellen der erforderlichen Sprachkenntnisse und
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung bei einem beantragten Aufenthaltstitel,
welcher den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person verändert.
In diesen Fällen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt, da das
Vorliegen von deutschen Sprachkenntnissen und die Kenntnisse der Rechts- und
Gesellschaftsordnung wesentlich für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind. Im Jahr 2020
erreichten die Abteilung 164 insgesamt 2.709 Aufträge zur Prüfung.
Neben einer Berechtigung zum Integrationskurs (924 Fälle, Stand 30.11.2020) werden auch
Verpflichtungen (521 Fälle, Stand 30.11.2020) mittels Ordnungsverfügung ausgesprochen,
wenn die neu zugewanderten Personen noch nicht über ausreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache verfügen.
Durch eine engmaschige Betreuung der verpflichteten Personen und die Überwachung des
Teilnahmeverhaltens während des Integrationskurses wird die Integration gefördert und
43
31. Bericht Stand 31.12.2020
unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist das erfolgreiche Bestehen der Sprachprüfung auf
dem Niveau B1 sowie der Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und
Gesellschaftsordnung (Test "Leben in Deutschland“). 386 neuzugewanderte Personen
haben den Integrationskurs 2020 erfolgreich abgeschlossen (Stand 30.11.2020).
Der Besuch des Integrationskurses ist somit ein Baustein für die Integration in die
Gesellschaft. Aufbauende und berufssprachspezifische Sprachfördermaßnahmen, wie die
Deutschsprachförderung (DeuFö) schließen sich in der Regel an.
Gemeinsam mit weiteren Akteuren in der Integrationslandschaft (behördlichen Institutionen,
Trägern der freien Wohlfahrtspflege und Trägern von Integrationskursen) besteht ein enger
Austausch, um auf Entwicklungen in der Integrationslandschaft und rechtliche Änderungen
zu reagieren und Kooperationen im Sinne von Förderketten zu schließen.
Wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen haben sich die pandemiebedingten
Einschränkungen auch bei der Integrativen Sprach- und Orientierungsförderung negativ
ausgewirkt. Dies machen die gegenüber 2019 deutlich reduzierten Zahlen bei den
Bewilligungen und Verpflichtungen zu den Integrationskursen und die Prüfungen von
Integrationsmaßnahmen deutlich. Sie haben sich durch die aus Infektionsschutzgründen
reduzierten Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten gegenüber 2019 teilweise fast halbiert.
Aufgrund der Hygieneanforderungen und –auflagen konnten Integrationskurse nicht in dem
gewohnten Umfang durchgeführt werden (fehlende Raumkapazitäten zur Einhaltung der
Abstandsregelungen).
Integrationskurse gelten als „außerschulische Bildungsangebote“ und waren während der
Lockdown-Phase im Frühjahr 2020 geschlossen. Im Dezember 2020 sind Integrationskurse
nicht mehr in Präsenz, sondern nach der Coronaschutzverordnung NRW vom 30.11.2020
nur noch im virtuellen Format zulässig.
Zwar haben einige Kölner Integrationskurs-Träger ihre Angebote in ein digitales Format
überführt; insgesamt deckt dieses Angebot aber nicht die aktuellen Bedarfe. Für 2020
bedeutet die Situation, dass wichtige Integrationsschritte nur verzögert erfolgen konnten.
Ziel der Verwaltung ist es, in 2021 in der Hoffnung auf reduzierte pandemiebedingte
Einschränkungen die Zugangszahlen wieder deutlich zu steigern.
5.7.5 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln
Die VHS Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein
kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr
Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung aller Kölner
Einwohnerinnen und Einwohner ab. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert
die VHS Köln den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus
die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Diese
Angebote werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend
angenommen.
Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache und Fremdsprache ein breites und
sehr differenziertes Kursangebot, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2
(fast muttersprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen Niveaustufen.
Das Leistungsspektrum der VHS Köln im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote:
individuelle Sprachberatung
Alphabetisierungskurse
Kurse in Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen
Referenzrahmens (A1 ‐ C2)
allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung,
die vom BAMF gefördert werden
Sprachprüfungen in allen Niveaustufen (A1, A2-B1, B1, B2, C1, C2)
Wegen des pandemiebedingten Lockdowns ab März 2020 wurde die Unterrichtstätigkeit der
VHS Köln im Jahr 2020 für zwei Monate unterbrochen. Trotzdem fanden insgesamt in
44
31. Bericht Stand 31.12.2020
diesem Jahr 610 Deutschkurse und Kursmodule statt, davon wurden 66 online angeboten.
Die Präsenzkurse wurden ab Juni im Pandemiemodus mit strengen Abstands- und
Hygieneregeln durchgeführt. Es gab dazu 7.250 Teilnahmebuchungen.
An der VHS Köln werden monatlich Einbürgerungstests durchgeführt. 2020 fanden, mit einer
zweimonatigen Pause wegen des Lockdowns im Frühjahr, 70 Einbürgerungstests mit
insgesamt 1.272 Kandidatinnen und Kandidaten statt.
Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen
das Programm (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr).
Auf allen Sprachniveaustufen können an der VHS Köln international anerkannte
Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für
die Integration: unter anderem für Ausbildung, Studium und Anerkennung von
Berufsabschlüssen. Die Prüfungen werden in Kooperation mit den Prüfungsanbietern telc
gGmbH und dem Goethe-Institut durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen
Kursen auf die Prüfungen vorzubereiten.
5.8 Gesundheitssituation
Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter
dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden.
Entsprechend der § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die
untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten
und der Kölner Einwohnerinnen und Einwohner dienen.
5.8.1 Allgemeine medizinische Versorgung
Nach § 62 AsylG beziehungsweise § 36 Absatz 4 IfSG sind Personen vor der Aufnahme in
Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare
Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden
(Tuberkulose).
Seit Beginn der Corona-Pandemie werden alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach
Deutschland einreisen, zunächst in einer Quarantäneunterkunft untergebracht und
bekommen dort ein kostenloses Angebot zur Testung (PCR). Ist der Testbefund negativ
kann die Person in eine der vorgesehenen Einrichtungen transferiert werden. Wichtig ist
ebenso die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen.
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft
das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen
Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für
besonders gefährdete Personen et cetera (Krankheits-Ausbruchsmanagement).
Entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgen
regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Trägern.
Trotz einer besseren Unterbringungssituation und der geringeren Zahlen Geflüchteter
befinden sich viele Menschen in gesundheitlich problematischen Lebenslagen.
Das Team der Flüchtlingsmedizin hat es sich gemeinsam mit den Mitarbeitern vor Ort in den
Unterkünften und dem Amt für Wohnungswesen zur Aufgabe gemacht, dass die zu
versorgenden Menschen bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen, eine medizinische
Basisversorgung erhalten und bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chronisch
Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht
versorgt und angebunden werden.
Aufgrund der Unterbringungssituation in Gemeinschaftsunterkünften muss auch in Zukunft
mit Infektionsausbrüchen gerechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung des Impfstatus der
Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ist zur Feststellung von Impflücken und zur
Planung von Impfangeboten weiterhin zwingend erforderlich.
45
31. Bericht Stand 31.12.2020
Ebenso erfolgt die regelmäßige Kontrolle der erforderlichen Nachweise zum Ausschluss
einer Lungentuberkulose (Infektionsschutzgesetz § 36) durch Fachpersonal. Bei nicht
vorhandenen Nachweisen wird eine entsprechende, altersgerechte Diagnostik veranlasst
(Röntgen, Blutentnahme oder Hauttest).
Durch das medizinisches Personal und den Mitarbeitern vor Ort ist der Gesundheitszustand,
der Impfstatus und die Tuberkulosediagnostik der Bewohner sowie deren vorhandene
Schutzbedürftigkeit bekannt, notwendige Intervention (wie z.B. Schutzisolierung, Isolierung,
Riegelungsimpfungen, Veranlassung bestimmter Untersuchungen) können so zeitnah
erfolgen.
Fachaustausch und Gutachten
Der Amtsärztliche Dienst, die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit sowie der
Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher
Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung erbeten wird. Die
Gutachtenaufträge werden federführend vom amtsärztlichen Dienst und dem Team der
„Flüchtlingsmedizin“ bearbeitet. Je nach Bedarf erfolgt die Hinzuziehung der oben genannten
Bereiche.
Integration in die Regelversorgung
Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesentlicher Bestandteil
von Integration. Die Stadt Köln strebt die interkulturelle Öffnung von Regeldiensten sowie die
Förderung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten in diesen Regelsystemen an.
Ein weiteres Ziel ist ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen
Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen, z.B. Schwangerschaft, chronische
Erkrankung, Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit, sollen Geflüchtete fachgerecht
versorgt und angebunden sein. Folgende speziellen Angebote unterstützen diese
Integration:
Durchführung des Projekts „Integrationslotsen und -lotsinnen zur Förderung der
Gesundheit von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit
dem DRK und dem Caritasverband.
Ziel des Projekts ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die
Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken.
Ein nachhaltiger Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten und Zugangsbarrieren
bezüglich der Gesundheitschancen wird angestrebt, indem eine gleichberechtigte
Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten der Regelversorgung sowie der Zugang zu
relevanten Gesundheitsinformationen ermöglicht oder erleichtert wird. Desweitern
informieren Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in den Communities von
Zugewanderten über das Gesundheitssystem, Zugänge zur Gesundheitsvorsorge und
Gesundheitsversorgung. Zur Ermöglichung der interkulturellen Öffnung von
Regeldiensten ist die Verstetigung des Projektes erforderlich, so dass eine Weiterführung
des Projektes im Jahr 2021 angestrebt ist.
Reaktivierung des Netzwerkes für Flüchtlinge mit Behinderung, dessen Koordinierung
sich durch das Kommunale Integrationszentrum in Vorbereitung befindet. Das Netzwerk
besteht aus Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen, um konkrete Bedarfe
der Zielgruppe festzustellen und die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote
voranzubringen.
Seiteneinsteigeruntersuchungen und Beratungsleistungen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes
Als Seiteneinsteiger werden Schülerinnen und Schüler von zugewanderten Familien, egal
welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet, deren Einstieg in eine
Regelschule im laufenden Schuljahr erfolgt, entweder direkt in eine Schulklasse oder über
eine internationale Förderklasse.
46
31. Bericht Stand 31.12.2020
Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften Verhaltensauffälligkeiten
von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den Kontakt zum Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienst her.
Beratung und Betreuung
In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen
Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Es gelingt leider nicht in allen Fällen, diese
Personen fachgerecht anzubinden und eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische
Situation zu entwickeln. Bei der Vermittlung in die psychiatrische oder psychotherapeutische
Behandlung stellt weiterhin die Sprache eine erhebliche Barriere dar.
Jedem Geflüchteten in Köln steht eine psychosoziale Betreuung zur Verfügung. Das
Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes leistet wertvolle Arbeit durch eine
Kombination aus Psychotherapie, therapeutischen (Gruppen-) Angeboten und sozialer
Beratung. Hilfreich gestaltet sich die Kooperation mit ambulanten Hilfen sowohl in der
Jugendhilfe, als auch in der Vernetzung mit dem medizinischen und insbesondere den
psychologischen Fachdiensten.
Ein anderes Handlungsfeld ist die sexuelle und reproduktive Gesundheit. Unter reproduktiver
Gesundheit versteht man, innerhalb des individuellen Rechts auf Selbstbestimmung,
körperliche Unversehrtheit und Nichtdiskriminierung eines jeden Menschen, ein
befriedigendes Sexualleben zu führen und über die Anzahl seiner Kinder selbst zu
entscheiden.
Das beinhaltet den Zugang zu Informationen über Verhütung, zu sicheren, effektiven und
bezahlbaren Verhütungsmitteln sowie zu Gesundheitsleistungen, die vor sexuellen
Krankheiten schützen beziehungsweise diese behandeln. Außerdem soll jede Frau Zugang
zu medizinischer Betreuung während Schwangerschaft und Geburt haben. Bei 53 gibt es in
der Abteilung Gesundheitshilfen für diese Frauen eine gynäkologische Sprechstunde für
nicht versicherte Frauen.
In diesem Rahmen gibt es weiterhin seit August 2019 im Gesundheitsamt Köln eine
regelmäßige ehrenamtliche Sprechstunde für Frauen, die von FGM (englisch female genital
mutilation) betroffen sind, durch einen spezialisierten Facharzt (Dr. Zerm). Die erforderliche
weitere Anbindung an das Regelsystem erfolgt gemeinsam mit dem Team der
Flüchtlingsmedizin und den Gynäkologinnen des Gesundheitsamtes. Es besteht eine enge
Zusammenarbeit mit Agisra e.v. und Lobby für Mädchen (https://yuna-nrw.de/).
An jedem Standort gibt es örtliche Vernetzungsstrukturen. Neben städtischen Dienststellen
wie Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Interkultureller Dienst,
Stadtteilmütter und vielen anderen ist die Unterstützung und Anbindung an verschiedene
Beratungsstellen ( z.B. Migrationsberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen,
Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren) sehr wertvoll.
5.8.2 Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat auch die Unterbringung von Geflüchteten durch das Amt für
Wohnungswesen der Stadt Köln vor besondere Herausforderungen gestellt, insbesondere
die Gewährleistung des gesundheitlichen Schutzes bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der
sozialen Betreuung.
Maßgeblich sind zunächst die in Nordrhein-Westfalen geltenden Gesetze und Verordnungen
zur Eindämmung der Corona Pandemie, wie etwa das Infektionsschutzgesetz und die
regelmäßig dem Infektionsgeschehen angepasste Coronaschutzverordnung des Landes
NRW. Diese gelten ebenso wie Allgemeinverfügungen des Krisenstabes der Stadt Köln auch
für und zum Schutz von Geflüchteten, welche in Köln in städtischen Unterkünften
untergebracht sind.
47
31. Bericht Stand 31.12.2020
Die Geflüchteten wurden über allgemeine Verhaltensweisen zur
Minimierung des Risikos einer Coronainfizierung durch Aushänge
in den Unterkünften mit selbsterklärenden Piktogrammen
informiert. Der Aushang erfolgte vor Ort zusätzlich in „Leichter
Sprache“ sowie in mehreren Fremdsprachen.
Ferner haben Heimleiterinnen und Heimleiter, Mitarbeitende der jeweiligen sozialen Träger
sowie des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen umfassende Aufklärungsarbeit
zum Gesundheitsschutz geleistet.
Wie jeder Einwohner und jede Einwohnerin haben Geflüchtete die Möglichkeit, bei
Krankheitssymptomen einen Arzt aufzusuchen und sich medizinisch beraten und behandeln
zu lassen.
Schaffung von Quarantäne- und Schutzisolierungsstandorten
Aufgrund eines Beschlusses des Krisenstabes der Stadt Köln wurde eine neu errichtete
Unterkunft für Geflüchtete am Erbacher Weg in Lindweiler, für die notwendige Quarantäne
und Schutzisolierung von Geflüchteten ab der zweiten März-Hälfte 2020 zur Verfügung
gestellt. Die Unterkunft Erbacher Weg verfügt über 36 abgeschlossene und möblierte
Unterkunftseinheiten mit eigener Sanitär- und Kücheneinrichtung. Die umfassende
Ausstattung der Unterkünfte ermöglichte eine sofortige Verlegung zu Quarantäne- und
Schutzisolierungszwecken. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen
Bedarfs wird durch das DRK gewährleistet. Am 01.04.2020 wurde die erste Person dort
aufgenommen.
In der Sinnersdorfer Straße wurde vom Amt für Wohnungswesen zum 01.11.2020 ein
zweiter, neu errichteter Standort für Quarantäne und Schutzisolierung zur Verfügung gestellt.
Neben der Quarantäne und Schutzisolierung von bereits im Unterbringungssystem
versorgten Geflüchteten, können nun auch Geflüchtete, die beim Tagedienst des Sozialen
Dienstes erstmalig um Unterbringung ersuchten oder neu eingereiste Geflüchtete, welche
von der Bundespolizei aufgegriffen wurden, vorübergehend untergebracht werden. Durch die
beiden neu in Betrieb genommenen Standorte ist sichergestellt, dass beide Zielgruppen
getrennt voneinander untergebracht und gezielt versorgt werden können.
In einem Standort wird während dieser Unterbringungsphase sichergestellt, dass Personen
die nicht mit Covid-19 infiziert sind, regulär in anderen Unterkünfte untergebracht werden.
Diesen Bewohnern wird ein kostenloses Covid-19-Testangebot gemacht.
Der andere Standort ist nur für positiv auf Covid-19 getestete Geflüchtete und deren
unmittelbaren Kontaktpersonen bestimmt, soweit sie nicht in ihrer bestehenden
abgeschlossenen Unterkunft unter Quarantäne gestellt werden können und daher verlegt
werden müssen, um eine Infizierung der anderen Bewohnerparteien auszuschließen. Die
Belegung der Quarantäne-Standorte erfolgt ausschließlich auf Anweisung des
Gesundheitsamtes.
Die überwiegende Zahl von untergebrachten Personen in Quarantänestandorten waren
Infizierte und deren Familienangehörige, die aufgrund des engen persönlichen Kontaktes als
Kontaktpersonen ersten Grades gelten.
Quarantäne in abgeschlossenen Unterkunftseinheiten
Im Rahmen seines erfolgreichen Ressourcenmanagements hat das Amt für
Wohnungswesen in den letzten Jahren eine zunehmende Steigerung der
Unterbringungsqualität von Geflüchteten erreicht und insbesondere Unterkünfte mit
abgeschlossenen Unterkunftseinheiten geschaffen, die über eigene Sanitäreinrichtungen
und eine eigene Küche verfügen.
Diese Bemühungen der letzten Jahre zahlen sich nun in der Zeit der Corona Pandemie aus.
Ein Großteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten, nämlich 79 %, ist mit Stand
48
31. Bericht Stand 31.12.2020
31.12.2020 in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem
Sanitärbereich untergebracht. Die Anzahl an ständigen Kontaktpersonen ist in dieser Art von
Unterbringung im Wesentlichen auf das familiäre Umfeld reduziert, was der Lebenssituation
der meisten Bundesbürger entspricht, die allerdings meist darüber hinaus noch Kontakte im
Rahmen ihres Berufslebens haben. Eine erhöhte Ansteckungsmöglichkeit aufgrund von
Gemeinschaftsunterkünften mit Gemeinschaftseinrichtungen, die das Bild der Unterbringung
2015 bis 2017 geprägt haben, ist für einen ganz überwiegenden Teil der Geflüchteten
ausgeschlossen.
Soweit infizierte Geflüchtete in einer abgeschlossenen Unterkunftseinheit untergebracht sind,
verbleiben sie im Regelfall dort mit ihrer Familie als Kontaktpersonen während der
Quarantäne.
Am ersten Tag der Quarantäne versorgen die Mitarbeitenden des DRK die Betroffenen
zunächst mit Lunchpaketen. Danach erfolgt eine Versorgung mit Grundnahrungsmitteln.
Schließlich werden sukzessiv die individuellen Wünschen nach bestimmten Nahrungsmitteln
und Hygieneprodukten und anderen Dingen des täglichen Bedarfs erfüllt.
Quarantäne in Unterkünften mit Gemeinschaftsküchen oder –sanitär
Ende 2020 bestand bezüglich der 23 Standorte, die über Gemeinschaftssanitär und/oder
Gemeinschaftsküchen verfügen, die Befürchtung, dass hier die Geflüchteten einer größeren
Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, da die Möglichkeit zur räumlichen Begegnung mit
anderen Untergebrachten erhöht ist. Dies hat sich jedoch nicht bestätigt. Es wurde bekannt,
dass sich in Gemeinschaftsunterkünften sogar weniger Infizierte und Verdachtsfälle als in
abgeschlossenen Wohneinheiten befanden. Das Amt für Wohnungswesen hat mit
Hygienemaßnahmen und einer entzerrten Belegung dort gezielt das Ansteckungsrisiko
minimiert.
Geflüchtete infizieren sich auch außerhalb der Unterkunft beim Aufenthalt in der Stadt und
sind dort demselben Infektionsrisiko ausgesetzt wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger,
etwa bei persönlichen Kontakten, Arbeit, Arztbesuch oder in Bildungseinrichtungen.
Eine positiv getestete Person in einer Unterkunft mit Gemeinschaftsküche oder -sanitär wird
zum Schutz der Gesundheit der anderen Untergebrachten für die Dauer der Quarantäne
zusammen mit seinen familiären Kontaktpersonen in eine Quarantäneeinrichtung verlegt.
Um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen, erfolgt dann nach Einschätzung des
Gesundheitsamtes eine Testung aller Kontaktpersonen in der Unterkunft durch den mobilen
Abstrichdienst (Biomonitoring).
Eine Zu- und Abgangssperre bezüglich der Belegung verhindert, dass eine Ausbreitung einer
Infektion durch Verlegung erfolgt. Notfalls wird bei einer Mehrzahl von Infektionen innerhalb
einer Einrichtung (Cluster) und bei einer Vielzahl von Kontakten des Infizierten mit anderen
Bewohnern bei strenger Abwägung der Beeinträchtigung für den Einzelnen die Unterkunft
vom Gesundheitsamt per Allgemeinverfügung unter Quarantäne gestellt.
Notaufnahme
Im Fokus von Medien, Politik und ehrenamtlich Engagierten für Geflüchtete stand
insbesondere die Notaufnahme in der Herkulesstraße, welche als einzige Unterkunft über
Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsverpflegung verfügt. Da beides die
Möglichkeit zur räumlichen Begegnung mit anderen Untergebrachten erhöht, bestand die
Befürchtung, dass hier die Gesundheit der Geflüchteten einer besonderen Gefährdung
ausgesetzt ist. Diese ist jedoch angesichts der Faktenlage unbegründet.
In der Notaufnahme bestand aufgrund einer stark entzerrten Belegung (zum 30.06.2020 nur
noch 160 Personen bei ca. 600 Unterkunftsplätzen), einer veränderten Organisation (zeitlich
gestaffelte Essenausgabe an kleine Gruppen in einem großen Speiseraum) und
umfassenden Hygienemaßnahmen (Reinigung der Sanitärbereiche sieben Mal am Tag)
49
31. Bericht Stand 31.12.2020
keine erhöhte Ansteckungsgefahr. So gab es im gesamten Zeitraum 01.04.-30.12.2020
sieben Covid-19-Infektionen in der Herkulesstraße.
Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Anträge auf einstweilige Verfügung von Familien, die
in der Herkulesstraße untergebracht waren und verlegt werden wollten, angesichts der
umfassenden Maßnahmen zur Hygiene und Abstandswahrung zurückgewiesen. Es wurde
ausdrücklich auch in der Beschwerdeinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
bestätigt, dass es sich um eine menschenwürdige Unterbringung handelt, welche das
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Grundgesetz auch unter den besonderen
Anforderungen der Corona Pandemie beachtet.
Abgestufte Besuchsverbote und Maskenpflicht in den Unterkünften
Die effektivste Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckungsrate ist bisher die
Reduzierung sozialer Kontakte mit Personen außerhalb des engsten familiären Umfeldes.
Das Amt für Wohnungswesen hat daher am 20.03.2020 sämtliche Besuche durch Dritte in
allen städtischen Unterkünften für Geflüchtete untersagt. Diese Anordnung diente dazu, die
sozialen Kontakte auf das absolut Notwendigste zu reduzieren und damit die Geflüchteten in
ihren Unterkünften vor unnötige Ansteckungsrisiken zu bewahren. Sie galt bis zum
22.06.2020 und wurde stufenweise aufgehoben.
Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus im Herbst 2020 hat der
Krisenstab der Stadt Köln auf Vorschlag des Amtes für Wohnungswesen am 06.11.2020
entschieden, dass erneut in allen städtischen Unterkünften für Geflüchtete die
Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt werden. Diese Maßnahme gilt weiterhin.
Ausgenommen wurden notwendige Besuche von folgenden Personen unter Beachtung der
Corona-Regeln:
1. Mitarbeitende der Ombudsstelle und der Fachberatungsstellen für Geflüchtete,
2. gesetzliche Betreuer, Vormünder, Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes
und Gefährdungsmeldung-Sofortdienstes sowie ihre Beauftragten und medizinische
Pflegedienste,
3. außerhalb der Familie untergebrachte Minderjährige, bei denen die Besuchskontakte
durch das zuständige Jugendamt befürwortet und unterstützt werden.
Alle Maßnahmen zu außerschulischen Bildungsangeboten (§ 7 Abs.1 Corona-SchutzVO
NRW vom 16.12.2020) wurden in Präsenzform nicht mehr gestattet. Dies betraf auch
ehrenamtliche Unterstützungsangebote wie etwa Hausaufgabenhilfen.
Der Soziale Dienst des Amtes für
Wohnungswesen hat zum 26.10. 2020 eine
allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung in allen Wohnheimen
außerhalb der zugewiesenen Räume
verfügt. Die Pflicht bezieht sich auf Flure,
Treppenhäuser, Aufzüge,
Gemeinschaftsküchen und andere
Gemeinschaftsflächen innerhalb der Gebäude. Bereits vorher wurden Mund-Nasen-
Bedeckungen von vielen Geflüchteten freiwillig getragen. Der Verein „Kunst hilft geben für
Arme und Wohnungslose in Köln e.V.“ hat 2020 eine Spende von 3.000 Schutzmasken an
das Amt für Wohnungswesen übergeben, die der Soziale Dienst in den Unterkünften an die
Geflüchteten verteilt hat.
Schutz von Geflüchteten, die einer Risikogruppe angehören
Schutzmaßnahmen für Geflüchtete, welche nach den Maßgaben des Robert-Koch-Instituts
(RKI) einer Risikogruppe angehören, weil sie sich entweder aufgrund eines beeinträchtigten
Immunsystems besonders leicht mit Covid-19 anstecken oder aufgrund von bestimmten
Vorerkrankungen mit einem schwereren Krankheitsverlauf zu rechnen ist, standen seit
Beginn der Pandemie im Zentrum der Aufmerksamkeit. Zunächst mussten die zu einer
50
31. Bericht Stand 31.12.2020
Risikogruppe gehörenden Personen identifiziert werden, was von freiwilligen Angaben der
Geflüchteten zur eigenen Gesundheit abhängt. Grundsätzlich sind Geflüchtete nach
europäischem Datenschutzrecht (Art. 9 II DSGVO) nicht verpflichtet, Auskunft über ihre
Gesundheit und eventuelle Vorerkrankungen zu erteilen.
Soweit gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen bestehen, bedeuten diese nicht
zwingend, dass der- beziehungsweise diejenige auch in eine vom RKI benannte Covid-19-
Risikogruppe einzuordnen ist (z.B. Rollstuhlfahrer). Daher ist eine qualifizierte Einstufung
durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Köln
erforderlich, dessen Ärztinnen und Ärzte über die notwendige medizinische Expertise
verfügen. Das Team der Flüchtlingsmedizin unterstützt Geflüchtete dabei, bedarfsgerechten
Zugang zum deutschen Regelsystem der medizinischen Versorgung zu erhalten und bei
besonderen medizinischen Bedarfen (Infektionen, Schwangerschaft, chronisch Kranke,
Menschen mit Behinderung, etc.) fach- und bedarfsgerecht versorgt zu werden.
Bei Bedenken über eine nicht adäquate Unterbringung erfolgt eine medizinische Ein-
schätzung entweder aufgrund vorgelegter Atteste oder eines persönlichen Kontakts vor Ort
durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst. Falls aufgrund medizinischer Indikation die
Verlegung in eine besser geeignete Unterkunftseinheit für erforderlich gehalten wird, wird
diese vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen im Rahmen der bestehenden
Ressourcen umgesetzt. Eine Verlegung wurde nur in wenigen Fällen notwendig, da
besondere Vulnerabilität im Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, das heißt,
Geflüchtete mit gesundheitlichen Einschränkungen, schweren Erkrankungen oder hohem
Alter bei der Belegung von abgeschlossenen Unterkunftseinheiten ohnehin bevorzugt
berücksichtigt werden.
Kinder und Jugendliche in der Pandemie - Home-Schooling
Die eingeschränkten Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie
durch geschlossene Kindergärten, Schulen, Bibliotheken und Spielplätze treffen die Kinder
und Jugendlichen unter den Geflüchteten in gleicher Weise wie alle anderen Kinder der
Kölner Stadtgesellschaft. Zugleich erhalten sie aber auch die Unterstützung durch
Lehrerinnen und Lehrer, Fachkräfte der Sozialarbeit der Stadt Köln sowie Mitarbeitende von
sozialen Trägern und zahlreiche Ehrenamtliche, um diese Zeit gut zu überstehen.
Auch für Kinder von Geflüchteten entfällt der Präsenzunterricht in den Schulen, sodass sie
sich den Herausforderungen des Online-Unterrichts stellen müssen. Da aufgrund des
Lockdowns in den Unterkünften für Geflüchteten auch die Erwachsenen vermehrt auf den in
allen Unterkünften vorhandenen Internetzugang zugreifen, leidet häufig die Stabilität. Das
Amt für Wohnungswesen hat das Problem im Blick und verbessert laufend im Rahmen der
technischen und rechtlichen Möglichkeiten und der Kapazitäten der
Telekommunikationsanbieter, die Internet-Bandbreite in den Unterkünften (siehe Kapitel 2.5).
Entwicklung der Infektionszahlen bei den Geflüchteten
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31. Bericht Stand 31.12.2020
Einen Großteil des Jahres 2020 lag die Infektionsrate (7-Tages-Inzidenz) bei von der Stadt
Köln untergebrachten Geflüchteten unter der durchschnittlichen Infektionsrate in der Kölner
Bevölkerung und stagnierte auf diesem niedrigen Niveau. Die umgesetzten Corona-
Präventionsmaßnahmen des Amtes für Wohnungswesen in den Unterkünften für Geflüchtete
haben gegriffen und zu einer zunächst maßvollen Entwicklung der Corona-Pandemie
beigetragen.
Der deutliche Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Köln, im vierten Quartal 2020 ab
Anfang Oktober hat auch zu einem Anstieg der Corona-Infektionen unter den Geflüchteten
geführt, da diese auch Bestandteil der Stadtgesellschaft sind. Im Alltag kaufen sie ein, fahren
mit der KVB, gehen zum Arzt und besuchen Einrichtungen, sodass soziale Kontakte
unvermeidbar sind. Aber auch in der Hochphase im November 2020 wurde die Marke von 1
% der vom Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten nie überschritten.
Ein Teil des Anstiegs der Geflüchteten in Quarantäne ist darauf zurückzuführen, dass diese
aus Nachbarländern mit hohen Inzidenzzahlen wie etwa Belgien nach Köln gekommen sind.
Der Anstieg der Quarantäne-Zahlen war damit nur zum Teil auf Geflüchtete zurückzuführen,
die schon länger in Einrichtungen der Stadt Köln untergebracht wurden.
Es ist den oben geschilderten raschen Reaktionen der Flüchtlingsmedizin und des
Biomonitorings des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst des
Wohnungsamtes zu verdanken, dass infizierte Geflüchtete und deren Kontaktpersonen
schnell identifiziert, unter Quarantäne gestellt und größere Ausbreitungen von Infektionen in
Unterkünften vermieden wurden.
Compliance bezüglich der Corona-Regeln
Zu betonen ist die Eigenverantwortlichkeit der Geflüchteten als erwachsene mündige
Menschen für ihre eigene Gesundheit. Auf dem Gelände sowie in den Unterkünften kommt
es wesentlich auf die eigenständige Beachtung von Regeln zum Traqen von Mund-Nasen-
Bedeckung, Abstands- und Kontaktregeln sowie von Hygiene- und Lüftungsregeln an. Es gilt
das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme aller Untergebrachten. Die Mitarbeitenden des
Sozialen Dienstes sowie der Träger sensibilisieren hierzu permanent.
Es besteht jedoch weder eine Pflicht zur permanenten Überwachung noch eine sonstige
Verantwortlichkeit des Amtes für Wohnungswesen für individuelle Verhaltensweisen der
Geflüchteten, insbesondere hinsichtlich der Beachtung von Corona-Regelungen.
Nachwort
Die Integration der vielen schutzsuchenden Menschen stellt weiterhin eine besondere
Herausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar.
Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Akteure wie Vereine, private und kirchliche Träger und
der großen Anzahl ehrenamtlich engagierter privater Personengruppen und Einzelpersonen
wäre die gelebte Willkommenskultur in Köln nicht möglich!
Es gilt, die vorhandenen Strukturen weiterhin zu etablieren. Die Zusammenarbeit zwischen
Bürgerschaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integration Geflüchteter ist ein gutes
Beispiel für eine gelingende Kooperation.
Anlage Internet
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31. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand: 31.12.2020 Standorte Internetanbindung, priorisiert Standort Stadt- bezirk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum Ist-Belegung 31.12. Datum Leerzug Prio Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 137 0 Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 22 28.02.2021 0 Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnungen Miete 73 28.02.2021 0 Äußere Kanalstraße 4 Ehrenfeld Wohnungen Miete 62 0 Auweiler Straße 6 Esch/Auweiler Systembauten Eigentum 127 0 Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 73 0 Blaubach 1 Altstadt-Süd Wohnheime Eigentum 69 0 Bonner Straße 2 Marienburg Notunterkünfte Eigentum 87 31.03.2021 0 Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 0 Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 53 0 Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-Nord Wohnungen Miete 22 0 Dürener Straße 3 Lindenthal Systembauten Eigentum 42 0 Erbacher Weg 6 Lindweiler Systembauten* Eigentum 0 0 Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 0 Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 0 Kalscheurer Weg 2 Zollstock Systembauten Eigentum 99 0 Kronstädter Straße 3 Weiden Mobile Wohneinheiten Eigentum 0 09.06.2020 0 Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 0 Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 0 Max-Planck-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Miete 0 01.07.2020 0 Merianstraße 6 Seeberg Mobile Wohneinheiten Eigentum 61 30.06.2021 0 Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 51 0 Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 76 01.04.2026 0 Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 169 0 Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 110 0 Nikolausstraße 3 Sülz Mobile Wohneinheiten Miete 0 31.08.2020 0 Oskar-Jäger-Straße 4 Ehrenfeld Wohnheime Miete 47 0 Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 4 0 Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 3 28.02.2021 0 Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 108 0 Pastor-Wolff-Straße 5 Niehl Systembauten Eigentum 129 0 Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 108 31.12.2021 0 Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 74 0 Rothenburger Straße 8 Höhenberg Wohnungen Eigentum 49 0 Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile Wohneinheiten Eigentum 194 0 Schleswigstraße 9 Mülheim Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 31.08.2020 0 Sebastianstraße 5 Niehl Wohnungen Miete 59 0 Siegburger Straße 1 Deutz Wohnungen Miete 67 31.12.2022 0 Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 51 30.06.2022 0 Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 77 30.06.2022 0 Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 10 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 27.07.2020 0 Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 143 0 Viersener Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinbarung 0 15.12.2020 0 von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 126 31.12.2021 0 Werthmannstraße 3 Lindenthal Wohnheime Miete 3 31.12.2020 0 Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 35 0 Zum Dammfelde 3 Widdersdorf Wohnungen Miete 23 0 31. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand: 31.12.2020 Standorte Internetanbindung, priorisiert Standort Stadt- bezirk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum Ist-Belegung 31.12. Datum Leerzug Prio Aloys-Boecker-Straße 7 Lind Mobile Wohneinheiten Eigentum 143 1a Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 103 1a Haferkamp 9 Stammheim Mobile Wohneinheiten Eigentum 162 1a Josef-Broicher-Straße 7 Urbach Mobile Wohneinheiten Eigentum 145 1a Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 95 1b An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile Wohneinheiten Pacht 114 30.06.2022 1b Ankerstraße 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 66 1b Bergisch Gladbacher Straße 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 22 1b Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 33 1b Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigentum 107 1b Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 112 1b Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 7 1b Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Eigentum 58 30.11.2021 1b Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Miete 31 31.12.2023 1b Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 58 1b Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 0 1b Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 63 1b Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 117 1b Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 130 31.10.2022 1b Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 68 31.05.2022 1b Sinnersdorfer Straße 6 Roggendorf/ThenhovenSystembauten Eigentum 0 1b Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 46 1b Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 93 3 Weißdornweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 49 31.12.2021 3
Mitteilung Ausschuss
675 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 12.04.2021 0980/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 Gesundheitsausschuss 20.04.2021 Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 31. Bericht zur Situation Geflüchteter Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den Jahresbericht 2020 zur aktuellen Situation Geflüchteter zum Stichtag 31.12.2020 zur Verfügung. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (96)
- Gießener Straße
- Kronstädter Straße 3
- Max-Planck-Straße 3
- Nikolausstraße 3
- Rather Straße
- Dürener Straße 3
- Pastor-Wolff-Straße 5
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- Johannisstraße
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- Moselstraße
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- Viersener Straße 5
- Aachener Straße 3
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- Aloys-Boecker-Straße 7
- Josef-Broicher-Straße 7
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- Ostlandstraße
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- Hackenbroicher Straße 6
- Lahnstraße 2
- Merianstraße 6
- Mündelstraße 9
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- Pallenbergstraße 5
- Parkstraße 7
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- Sinziger Straße 2
- Bodelschwinghstraße 9
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- Methweg 4
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- Am Springborn 9m
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Details
- Aktenzeichen
- 0980/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 13:40