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0905/2018

Mündl. Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) in der BV am 08.03.2018

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 23.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 03.05.2018, TOP 9.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1882 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/51/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0905/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.05.2018 
 
Mündl. Anfrage von Herrn Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) in der BV am 08.03.2018 
hier: Kinderbetreuung durch die Domwichtel in Köln-Rath/Heumar 
Bezirksvertreter Schuiszill (CDU-Fraktion) teilt mit, dass aktuell an den Grundschulen in Rath/Heumar 
und in Kinderarztpraxen im Umfeld Plakate von den "Domwichteln" (www.geveonline.de) aushängen, 
dass ab 2018/2019 Kinder an der Rösrather Straße betreut werden sollen. Laut Flugblatt ist es das 
Grundstück, auf dem früher Rossmann bzw. Aldi ihr Ladenlokal hatten. Auf der Internetseite wird die 
konkrete Adresse nicht mehr genannt (http://welfenwichtel.de/domwichtel-roesrather-strasse/). Er 
stellt folgende Fragen: 
 Was ist der Verwaltung hierzu bekannt? 
 Auf welchem Grundstück soll die Kinderbetreuung realisiert werden? 
 Ist der kolportierte Zeitraum realistisch? 
 Welche Auflagen hat der Träger an diesem Standort zu beachten? 
Werden hier seitens der Verwaltung Konzessionen zu Gunsten des Trägers gemacht?  
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
An der Rösrather Str. 583 in Köln-Rath/Heumar ist eine neue Kindergarteneinrichtung mit 4 Gruppen 
in Planung. 
Das Projekt befindet sich nach Kenntnis der Verwaltung noch in der Abstimmungs- und Planungs-
phase. 
Da noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, ist der kolportierte Zeitraum 2018/2019 für die Eröff-
nung der neuen Einrichtung aus Sicht der Verwaltung nicht realistisch bzw. eine Inbetriebnahme der 
Kita zu dieser Zeit auszuschließen. 
Auflagen können sich nur aus einer erteilten Baugenehmigung ergeben, die noch nicht vorliegt. 
Von Konzessionen zu Gunsten des Trägers ist hier nichts bekannt.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0905/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
23.03.2018
Erstellt
21.03.2018 13:23